Gefahr einer schweren Staatskrise nach der nächsten Wahl
Die vom BVerfG gesetzte Frist bis zum 30.06. diesen Jahres zur Reform des Wahlrechts wird bald verstreichen, ohne dass der Gesetzgeber bislang eine Reform des zum Teil verfassungswidrigen aktuellen Rechts angegangen ist. Beck-aktuell meldet nun, dass der ehemalige Verfassungsrichter Papier vor einer möglichen Staatskrise warnt, falls die Reform nicht bald auf die Tagesordnung kommt. Der Bild-Zeitung hatte Papier mitgeteilt, dass er davon ausgehe, dass die nächste Wahl annuliert werden würde, falls sie aufgrund des aktuellen Wahlrechts stattfinden würde, dessen Verfassungswidrigkeit das BVerfG bereits festgestellt hatte (BVerfG, Urteil vom 3. 7. 2008 – 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07). Papier warnt: “Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte. Deutschland wäre politisch lahmgelegt.”
Effekt des negativen Stimmgewichts ist verfassungswidrig
Diese Debatte ist Anlass genug, sich noch einmal mit der Entscheidung auseinanderzusetzen. Dem Prüfling sollte bewusst sein, warum der Effekt des negativen Stimmgewichts gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit verstößt. Insofern sei auf unseren Artikel vom September 2009 verwiesen.