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	<title>Kommentare zu: Blitzen nicht erlaubt! &#8211; Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 10:00:29 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: CicerotheThird</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung-willkurverbot-verfassungsbeschwerde/comment-page-1/#comment-1807</link>
		<dc:creator>CicerotheThird</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Dec 2010 10:28:15 +0000</pubDate>
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		<description>Man muss doch eines klar stellen: Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung ist aufgrund seiner Zuordnung im Grundrechtskatalog sogar höher angeordnet als der Eigentumsschutz. Jedoch wird in der Praxis das individuelle Eigentum besser in der Bundesrepublik Deutschland geschützt als die Informationen, die einer Person zugeordnet sind.
Da besteht irgendwie ein Wertungswiderspruch zwischen Werteordnung und staatlicher Praxis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man muss doch eines klar stellen: Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung ist aufgrund seiner Zuordnung im Grundrechtskatalog sogar höher angeordnet als der Eigentumsschutz. Jedoch wird in der Praxis das individuelle Eigentum besser in der Bundesrepublik Deutschland geschützt als die Informationen, die einer Person zugeordnet sind.<br />
Da besteht irgendwie ein Wertungswiderspruch zwischen Werteordnung und staatlicher Praxis.</p>
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		<title>Von: GutmütigerNutzer</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung-willkurverbot-verfassungsbeschwerde/comment-page-1/#comment-1806</link>
		<dc:creator>GutmütigerNutzer</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Dec 2010 09:42:31 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei es einschränkenden Gesetzen respektiert und bei ihrer Auslegung beachtet werden muss, fragt sich, inwieweit personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen weitergegeben und verwendet werden dürfen, wenn der Personenbezug nicht mehr vorhanden ist. D.h. hat ein Mensch auch ein Recht darauf, dass ihm keine ihn betreffenden speziellen Informationen geklaut oder unterschlagen werden? Ich finde, wir in Deutschland müssen unbedingt einmal den Datenschutz nicht nur Personenschutzbezogen sehen, sondern auf das Eigentumsrecht an sich selbst und auf das, was der Ausfluss der eigenen Person ist, stützen. In Deutschland vor allem - siehe Urheberrecht - ist bisher leider kein Eigentumsschutzrecht im Hinblick auf geistiges Eigentum und informationelles Eigentum vorhanden. Das Eigentumsrecht an persönlichen Daten sollte über das Recht auf Persönlichkeitsschutz hinaus gehen. Sprich: Die Daten, die man selbst schafft, sollten im Eigentum des Betreffenden stehen, unabhängig davon, ob dieser Eigentumsbezug noch feststellbar oder erkennbar ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei es einschränkenden Gesetzen respektiert und bei ihrer Auslegung beachtet werden muss, fragt sich, inwieweit personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen weitergegeben und verwendet werden dürfen, wenn der Personenbezug nicht mehr vorhanden ist. D.h. hat ein Mensch auch ein Recht darauf, dass ihm keine ihn betreffenden speziellen Informationen geklaut oder unterschlagen werden? Ich finde, wir in Deutschland müssen unbedingt einmal den Datenschutz nicht nur Personenschutzbezogen sehen, sondern auf das Eigentumsrecht an sich selbst und auf das, was der Ausfluss der eigenen Person ist, stützen. In Deutschland vor allem &#8211; siehe Urheberrecht &#8211; ist bisher leider kein Eigentumsschutzrecht im Hinblick auf geistiges Eigentum und informationelles Eigentum vorhanden. Das Eigentumsrecht an persönlichen Daten sollte über das Recht auf Persönlichkeitsschutz hinaus gehen. Sprich: Die Daten, die man selbst schafft, sollten im Eigentum des Betreffenden stehen, unabhängig davon, ob dieser Eigentumsbezug noch feststellbar oder erkennbar ist.</p>
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		<title>Von: reiter</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung-willkurverbot-verfassungsbeschwerde/comment-page-1/#comment-1383</link>
		<dc:creator>reiter</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 20:51:09 +0000</pubDate>
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		<description>ich frage mich ob im Amtsgericht Schamgefühl auslöst wird, zeigt das BVerfG auf einen eigentlich schon groben Fehler in der Rechtsanwendung :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich frage mich ob im Amtsgericht Schamgefühl auslöst wird, zeigt das BVerfG auf einen eigentlich schon groben Fehler in der Rechtsanwendung <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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