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	<title>Kommentare zu: Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
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		<title>Von: simon</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1047</link>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 15:01:22 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Linda,

gerade in einem solchen Fall macht es mMn. Sinn, sich mit der Kernaussage des BVerwG auseinanderzusetzen und wenn es angelegt ist, auch der des EuGH (&quot;Omega Spielhalle&quot;). Allerdings würde ich es in einer Klausur (1. Examen) grds. vermeiden, die Gerichte und die Entscheidungen beim Namen zu nennen. Also: Auseinandersetzung in der Sache ja, Nennung der Gerichte, Autoren, Entscheidungen nein. Auch muss sicher nicht der ganze Instanzenzug nachgezeichnet werden. 

Es reicht mMn, wenn du an den wichtigen Stellen des Falles die Probleme deutlich herausstellst und diskutierst. Der Spagat besteht dann darin, an den jeweiligen Stellen das Gespür für die Tiefe der Argumentation zu haben. Dazu sollte der Sachverhalt ganz genau studiert werden und auch auf den Gesamtfall geblickt werden (Länge und Anzahl der Prbleme); das &quot;Herr Lehrer, ich weiß was!&quot; Syndrom kann hier ganz schnell zum Problem werden. Also: Klausuren schreiben und üben!

Auch an Instanzgerichten sitzen ja fähige Juristen; mann konnte das Problem also uU also auch anderes sehen. Das kann man durchaus in eine Bewertung mit einfließen lassen, bietet es doch Argumentationsmaterial. Aber in einer Klausur muss sicher nicht die komplette Rechtssprechung und der Meinungsstand in der Literatur nachgezichnet werden; das ist auch sischer ein Problem beim Lernen. Auswendig gelerntes Meinungsstreitwissen bringt aus meiner Sicht nicht sehr viel mehr als ein falsches Sicherheitsgefühl. Klar, einige Sachen müssen auf der Pfanne sein, aber längst nicht so viel, wie man meint.

Wenn ich in einem Fall genau weiß, dass die obergerichtliche Rechtssprechung in eine Richtung geht, dann muss ich das befolgen oder jedenfalls berücksichtigen; ob ich das ganze dann &quot;Meinung der Rechtsprechung &quot;oder gar noch &quot;BGH&quot; oder &quot;OLG xy&quot; nenne, ich mMn im ersten Examen recht egal.

Grüße
Simon</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Linda,</p>
<p>gerade in einem solchen Fall macht es mMn. Sinn, sich mit der Kernaussage des BVerwG auseinanderzusetzen und wenn es angelegt ist, auch der des EuGH (&#8220;Omega Spielhalle&#8221;). Allerdings würde ich es in einer Klausur (1. Examen) grds. vermeiden, die Gerichte und die Entscheidungen beim Namen zu nennen. Also: Auseinandersetzung in der Sache ja, Nennung der Gerichte, Autoren, Entscheidungen nein. Auch muss sicher nicht der ganze Instanzenzug nachgezeichnet werden. </p>
<p>Es reicht mMn, wenn du an den wichtigen Stellen des Falles die Probleme deutlich herausstellst und diskutierst. Der Spagat besteht dann darin, an den jeweiligen Stellen das Gespür für die Tiefe der Argumentation zu haben. Dazu sollte der Sachverhalt ganz genau studiert werden und auch auf den Gesamtfall geblickt werden (Länge und Anzahl der Prbleme); das &#8220;Herr Lehrer, ich weiß was!&#8221; Syndrom kann hier ganz schnell zum Problem werden. Also: Klausuren schreiben und üben!</p>
<p>Auch an Instanzgerichten sitzen ja fähige Juristen; mann konnte das Problem also uU also auch anderes sehen. Das kann man durchaus in eine Bewertung mit einfließen lassen, bietet es doch Argumentationsmaterial. Aber in einer Klausur muss sicher nicht die komplette Rechtssprechung und der Meinungsstand in der Literatur nachgezichnet werden; das ist auch sischer ein Problem beim Lernen. Auswendig gelerntes Meinungsstreitwissen bringt aus meiner Sicht nicht sehr viel mehr als ein falsches Sicherheitsgefühl. Klar, einige Sachen müssen auf der Pfanne sein, aber längst nicht so viel, wie man meint.</p>
<p>Wenn ich in einem Fall genau weiß, dass die obergerichtliche Rechtssprechung in eine Richtung geht, dann muss ich das befolgen oder jedenfalls berücksichtigen; ob ich das ganze dann &#8220;Meinung der Rechtsprechung &#8220;oder gar noch &#8220;BGH&#8221; oder &#8220;OLG xy&#8221; nenne, ich mMn im ersten Examen recht egal.</p>
<p>Grüße<br />
Simon</p>
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		<title>Von: Linda</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1046</link>
		<dc:creator>Linda</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 14:43:10 +0000</pubDate>
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		<description>Sollte man dann in der Klausur u.U. die Meinung des BVerwG nennen und die Meinungen der anderen Gerichte?

Ich bin immer leicht irritiert, wenn untere Instanzen den höheren Instanzen in ihren Entscheidungen widersprechen. Ich fühle mich dann leicht gezwungen, der höheren Instanz zu folgen.
Kennt ihr das?

lg an alle</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte man dann in der Klausur u.U. die Meinung des BVerwG nennen und die Meinungen der anderen Gerichte?</p>
<p>Ich bin immer leicht irritiert, wenn untere Instanzen den höheren Instanzen in ihren Entscheidungen widersprechen. Ich fühle mich dann leicht gezwungen, der höheren Instanz zu folgen.<br />
Kennt ihr das?</p>
<p>lg an alle</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: stephan</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1037</link>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 12:28:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=2330#comment-1037</guid>
		<description>Jo, Christoph. Ich hab gehört, dass die in Aachen auch eine Variante des Paintball-Spiels anbieten, bei der man einen Menschen, der im Hasenkostüm verkleidet ist, jagen muss.

Schlüpf du doch mal ins Bunny-Outfit, dann können wir hier auf juraexamen.info anschließend berichten, inwiefern du dich in deiner Menschenwürde verletzt gefühlt hast...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jo, Christoph. Ich hab gehört, dass die in Aachen auch eine Variante des Paintball-Spiels anbieten, bei der man einen Menschen, der im Hasenkostüm verkleidet ist, jagen muss.</p>
<p>Schlüpf du doch mal ins Bunny-Outfit, dann können wir hier auf juraexamen.info anschließend berichten, inwiefern du dich in deiner Menschenwürde verletzt gefühlt hast&#8230;</p>
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	</item>
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		<title>Von: Nico</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1022</link>
		<dc:creator>Nico</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 09:45:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=2330#comment-1022</guid>
		<description>Mal abgesehen von der juristisch exakten Einordnung: Die Rechtsprechung sollte endlich   erkennen, dass (in den allermeisten Fällen) nicht etwa das simulierte Töten von Menschen, sondern der sportliche Wettkampf (Ausdauer, Taktik, Geschicklichkeit) im Vordergrund  solcher Freizeitaktivitäten steht. Eine entsprechende Entschärfung durch z.B. gelbe statt (blut-)rote Farbkugeln halte ich für völlig ausreichend.

@Christoph: Ich wäre auf jeden Fall dabei. Entsprechende Örtlichkeiten sollten sich finden lassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mal abgesehen von der juristisch exakten Einordnung: Die Rechtsprechung sollte endlich   erkennen, dass (in den allermeisten Fällen) nicht etwa das simulierte Töten von Menschen, sondern der sportliche Wettkampf (Ausdauer, Taktik, Geschicklichkeit) im Vordergrund  solcher Freizeitaktivitäten steht. Eine entsprechende Entschärfung durch z.B. gelbe statt (blut-)rote Farbkugeln halte ich für völlig ausreichend.</p>
<p>@Christoph: Ich wäre auf jeden Fall dabei. Entsprechende Örtlichkeiten sollten sich finden lassen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: christoph</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1021</link>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 09:17:32 +0000</pubDate>
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		<description>@Malte: Eine restriktive Auslegung, in der du alle Argumente verballerst, ist i.E. nichts anderes als eine vorgezogene Abwägung. 

Zur Klarstellung: die Argumentation im Rahmen des Schutzbereichs ist natürlich nicht als &quot;Abwägung&quot; zu deklarieren, sondern lediglich als Auslegungsvorgang.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Malte: Eine restriktive Auslegung, in der du alle Argumente verballerst, ist i.E. nichts anderes als eine vorgezogene Abwägung. </p>
<p>Zur Klarstellung: die Argumentation im Rahmen des Schutzbereichs ist natürlich nicht als &#8220;Abwägung&#8221; zu deklarieren, sondern lediglich als Auslegungsvorgang.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1019</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 08:36:40 +0000</pubDate>
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		<description>Restriktive Auslegung des ist aufgrund des absoluten Schutzes durchaus verständlich und iE auch richtig.
Eine Abwägung hinsichtlich der gegenüberstehenden Schutzgüter auf Ebene des Schutzbereichs dürfte jedoch grob fehlerhaft sein. Selbst die (fragwürdige) Lehre vom Gewährleistungsbereich geht nicht so weit, eine solche Abwägung zu behaupten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Restriktive Auslegung des ist aufgrund des absoluten Schutzes durchaus verständlich und iE auch richtig.<br />
Eine Abwägung hinsichtlich der gegenüberstehenden Schutzgüter auf Ebene des Schutzbereichs dürfte jedoch grob fehlerhaft sein. Selbst die (fragwürdige) Lehre vom Gewährleistungsbereich geht nicht so weit, eine solche Abwägung zu behaupten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: christoph</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/paintball-verstost-nicht-gegen-die-menschenwurde/comment-page-1/#comment-1018</link>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 23:15:09 +0000</pubDate>
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		<description>PS: Wer weiß, wo man gut und günstig im Raum Köln/Bonn Paintball zocken kann? Hätte nämlich mal Lust :D</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>PS: Wer weiß, wo man gut und günstig im Raum Köln/Bonn Paintball zocken kann? Hätte nämlich mal Lust <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':D' class='wp-smiley' /> </p>
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