OVG NRW verhandelt in Sachen Kohlekraftwerk Lünen – Klagebefugnis von Verbänden (EuGH Rs. C-115/09)
Auch wenn die planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Hintergründe für das Examen irrelevant sein dürften, stellte sich im Verfahren vor dem OVG NRW (Az. 8 D 58/08.AK) eine sehr interessante und äußerst relevante Rechtsfrage zur Klagebefugnis von Verbänden, hier des BUND. Hier hatte das OVG an den EuGH vorgelegt. Dazu hatten wir bereits ausführlich berichtet. Dieser hat die Klagebefugnis bejaht!
Den Fall sollte man sich, steht man gerade vor der mündlichen Prüfung, nochmals ins Gedächtnis rufen.
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