Vielen Dank an Ramona für die Zusendung des ersten Gedächtnisprotokolls im Jahr 2013 zu der im Januar 2013 gelaufenen ersten Klausur im Öffentlichen Recht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen, sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
S lässt seinen täuschend echt aussehenden Kuscheltierhund, den er für seine Tochter gekauft hat, im Auto zurück. Aus Versehen lässt er jedoch die Batterie des Hundes an, sodass dieser sich im Auto bewegt. Als Polizist P am Auto des S vorbeiläuft und den vermeintlich echten Hund erblickt, bleibt er stehen, um zu überprüfen, ob die Temperatur im Auto nicht zu hoch ist. Auf dem Innenthermometer kann er erkennen, dass sich das Auto bereits auf 55 °C erhitzt hat.
Nach erfolgloser Ermittlung des Fahrzeughalters entschließt sich P, das Auto zunächst ohne Schäden zu öffnen. Als ihm dies ebenfalls misslingt, schlägt er die Autoscheibe mit einem Stein ein, um den Hund zu befreien. Sofort nach Einschlagen bemerkt er seinen Irrtum. P sah sich aber zum Handeln genötigt und beruft sich hierbei auf §§ 2, 17, 18 TierSchG.
Aufgaben:
1. S begehrt vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht die Feststellung, dass das Vorgehen rechtswidrig war.
Zusatzfrage: Kann S Reparaturkosten i.H.v. 500 € verlangen?