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Öffrecht ÖI – Februar 2014 – 1. Staatsexamen Bremen

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05. März 2014 | von Redaktion
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Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Februar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Öffentlichen Recht in Bremen. Vielen Dank hierfür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt

Aufgabe 1:

Die X-Fraktion ist erstmalig in den Bundestag eingezogen. Sie wollen für ihre Wähler schon bald Veränderungen im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit umsetzen. Daher wollen Sie die Altersbeschränkung bei den Wahlen zum Bundestag abschaffen. Die Y-Fraktion ist gegen diesen Vorschlag. Die T-Fraktion hingegen zeigt sich interessiert.

Es wird daher vereinbart, dass die X-Fraktion zunächst einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten soll. Von beiden Fraktionen wird dabei keine Grundgesetzänderung gewünscht, da ihnen die erforderliche Mehrheit hierfür fehlt.

Der Gesetzesentwurf lautet wie folgt:

Art. 1: Das BWahlG wird zum … wie folgt geändert.

…

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 wird ersetzt durch: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels Published today, our very own Ian McIntosh interviewed by The Daily Mail here are the highlights! As well as admitting to being more of a biker, Ian spoke to the Mails Rob Davies about some of the changes to the RED Business over the past few years, and the challenges new policy could pose Today Britain’s largest driving instructor school, RED Driving School, visited City of Westminster College in a bid to educate students and teachers on the issues of road safety as part of a campaign to tackle the number of road traffic accidents in the city. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage geboren sind.“

…

§ 14 wird durch Abs. 4 ergänzt:

„Minderjährige werden durch ihre gesetzlichen Vertreter treuhänderisch vertreten. Sofern zwei gesetzliche Vertreter vorhanden sind erhält jeder eine Stimme mit einem halben Gewicht.“

Die T-Fraktion hält den Entwurf für verfassungsrechtlich bedenklich. Sie sehen Probleme im Hinblick auf die Wahlrechtgrundsätze selbst und geheim. Die X-Fraktion führt als Gründe für das „Minderjährigenwahlrecht“ an, dass ein solches aufgrund der wachsenden Zahl älterer Menschen erforderlich ist. Andernfalls könnten die Interessen der Familien nicht mehr gewährleistet werden.

Die T-Fraktion verfasst einen Vorschlag, nach dem ein „Elternwahlrecht“ eingeführt werden soll. Danach würden die Eltern pro minderjähriges Kind eine weitere Stimme erhalten.

Die beiden Fraktionen begehren daher die Prüfung, ob der Gesetzesentwurf der X-Fraktion einerseits und der Vorschlag der T-Fraktion anderseits verfassungsgemäß ist.

Aufgabe 2:

A ist Abgeordneter der Y-Fraktion. Er hat aus einer politischen Quelle erfahren, dass die Bundesministerin für Soziales den Vorschlag über die Einführung eines „Minderjährigenwahlrechts“ in das Kabinett eingebracht hat. Dies soll dort auch schon besprochen worden sein. Der A stellt der Bundesregierung mithilfe einer Kleinen Anfrage nach § 105 GO BT folgende Fragen:

„Ist es zutreffend, dass die Bundesministerin für Soziales den Vorschlag über die Einführung eines Minderjährigenwahlrechts in das Kabinett eingebracht hat? Wie haben sich die einzelnen Bundesminister/Bundesministerinnen zu diesem Vorschlag geäußert?“

Die Bundesregierung wies die Kleine Anfrage als unzulässig zurück, da es sich hierbei um regierungsinterne Maßnahmen handelte, auf deren Kenntnis weder A noch ein anderer Abgeordneter Anspruch hätte.

A ist empört und rügt die Verletzung seiner Rechte als Bundestagsabgeordneter. Er richtet sich mit einem form- und fristgerecht erhobenem Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Wie wird dieses entscheiden?

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YARPP
  • Biber

    Lief auch in Thüringen. Super DIng…..^^

  • nrw

    lief auch in NRW

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