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Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen

|
01. März 2012 | von Redaktion
.

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls in Stichworten. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

Sachverhalt

 


Im deutschen Bundestag ist ein Gesetz über sog. Killerspiele erlassen worden:


§ 1 enthält eine Definition von gewaltrelevanten Computerspielen.


§ 2 enthält das Verbot gewaltrelevante Computerspiele zu herzustellen, zu verkaufen und zu besitzen.


§ 3 enthält eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Herstellung oder Verkauf von gewaltrelevanten Computerspielen.


Dieses Gesetz ist aufgrund einer Initiative des „Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden“ erlassen worden, weil Untersuchungen ergeben habe, dass gewaltrelevante Computerspiele dazu führen, dass die Hemmschwelle zur Begehung von Gewalttaten bei Jugendlichen herab gesetzt ist.


Das Gesetz wird ordnungsgemäß unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.02.2012 in Kraft.


 


Fallfrage 1: Die Game-GmbH hat sich auf die Herstellung von Killerspielen spezialisiert. Sie macht einen Jahresumsatz von 5 Mio €. Sie sieht sich durch das neue Gesetz dazu gezwungen den Betrieb einzustellen, 20 Programmierer zu entlassen und noch vorrätige Spiele im Wert von 1 Mio € zu vernichten.


Kann die Game-GmbH unmittelbar gegen das Gesetz mit Aussicht auf Erfolg vorgehen?


 


Fallfrage 2: Die Fraktion der Partei „Freiheit im Netz“ hatte gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. Sie meint, der Bund hätte nicht die Gesetzgebungskompetenz. Darüber hinaus trägt sie vor, dass Grundrechte der Spielenutzer verletzt werden.


Kann die Fraktion unmittelbar gegen das Gesetz mit Aussicht auf Erfolg vorgehen?


 


Hinweis: Europarecht ist nicht zu prüfen. Es ist ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren zu unterstellen.



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  • YARPP
    • Hendrik

      Warum hatten wir die nicht -.- Das war ja nicht im Ansatz das gleiche Niveau =(
      Wenn ich an heute denke wird mir richtig schlecht!

    • Michaela

      Aber wirklich, die wäre super 🙁

    • Gerrit Forst

      Kopf hoch, wird schon!

    • Joe

      Schön, dass bei uns irgendwelche immunen Abgeordneten und Untersuchungsausschüsse dran waren. Danke ThürJPA 😉

    • Gerry

      Sind schon in irgendwelchen bundesländern die zivilrechtzsklausuren gelaufen?

    • Gerda

      Das Datum zu den Kommentaren ist falsch,kann man da was machen?Wenn ich mich nicht irre haben wir heute den 2.3.2012 und nicht den 1.3, wie liknks angezeigt wird

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