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Nicht nur „die Grauen“ wollen mitmachen: Auch „Die Partei“ und die „Freie Union“ ziehen nach Karlsruhe

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19. August 2009 | von Stephan Pötters
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Und schon wieder geht’s nach Karlsruhe!

Nachdem wir bereits vor kurzem über den erfolglosen Gang der Partei „die Grauen“ zum BVerfG berichtet haben, versuchen nun zwei weitere kleine Parteien über den Umweg über Karlsruhe doch noch nach Berlin zu kommen: Zum einen die „Freie Union“, geführt von der prominenten EX-CSUlerin Gabriele Pauli, und zum anderen die Satire-Partei „Die Partei“ des ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn. Beide stellten einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz (§ 32 BVerfGG).

Nachdem das BVerfG den Eilantrag der Grauen vor kurzem abgelehnt hatte, dürften wohl auch die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe der anderen beiden Parteien verschwindend gering sein. Zur Erinnerung: Das BVerfG argumentierte, dass nach dem Willen des Verfassungsgebers Rechtsschutz erst per Wahlprüfungsbeschwerde nach dem Urnengang möglich sei.

Examensrelevanz

Kurz vor der Bundestagswahl (und zahlreichen Kommunal- und Landtagswahlen) sind Fragen rund um das Wahlrecht natürlich sehr beliebt. Ein gesamter Examensfall lässt sich aus dem vorliegenden Sachverhalt wohl kaum erstellen, jedoch sollte man sich für die mündliche Prüfung auf jeden Fall genauer informieren. Außerdem sollten keine Wissenslücken bei Fragen zu den Wahlrechtsgrundsätzen, unserem Wahlsystem sowie klassischen Problemen rund um Art. 20, 21, 38 GG und das BWahlG bestehen.

Stephan Pötters

Studium in Bonn und Strasbourg, LLM in Cambridge, Promotion in Bonn, seit 2016 Rechtsanwalt in Köln

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