Für (zukünftige) Referendare ist vielleicht folgende Neuerung bei den Klausuren im 2. Staatsexamen interessant, über die der aktuelle beck-Ticker berichtet:
Geplant ist bis 2013 in allen Bundesländern eine Klausur einzuführen, die näher an der anwaltlichen Praxis angelehnt ist. Zu verfassen sind damit in der Klausur nicht allein die Gutachten, sondern auch die erforderlichen Schriftstücke. Das Ziel was damit verfolgt werden soll, ist offensichtlich – nämlich eine Orientierung der Ausbildung näher an der späteren beruflichen Praxis, bei der diese Fähigkeiten bedeutsam sind.
Die genaue Aufteilung der einzelnen Klausuren und welchen Bereich die neue Klausr umfassen soll, lässt sich aus der kurzen Mitteilung nicht entnehmen. Zudem bestehen ja ohnehin zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede bzgl. Anzahl und Zusammensetzung der Klausuren. Es bleibt damit abzuwarten, wie die Umsetzung im Einzelnen erfolgen wird.