• Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Datenschutzerklärung
  • Alumni
  • Häufige Fragen

  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Bereicherungsrecht
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • IPR
      • Insolvenzrecht
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
rss rss rss rss rss

Misstrauensvotum im EU-Parlament

|
27. November 2014 | von David Saive
.

Heute hat das Europaparlament ein Misstrauensvotum abgehalten. Eine Vielzahl von Medien berichteten hierüber. Daher nun an dieser Stelle eine rechtliche Einordnung der Vorgänge.

 

Das war geschehen

 

Eine Gruppe von 76 z.T. EU-kritischen Abgeordneten hatten einen Antrag auf ein Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission um Jean-Claude Juncker gestellt.[1] Ihm wurde vorgeworfen, er habe während seiner Amtszeit als luxemburgischer Premierminister Unternehmen gezielt geholfen, Steuern zu vermeiden. Dies machte ihn in den Augen der Antragssteller als Präsident der Europäischen Kommission untragbar, da die Geschäftspraktiken größtenteils zu Lasten anderer EU-Mitgliedstaaten gingen.

Das Misstrauensvotum hatte allerdings keinen Erfolg, weil sich nicht die nötige Mehrheit fand.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Beim flüchtigen Lesen der Nachrichten kann leicht der Eindruck entstehen, das Misstrauensvotum richte sich allein gegen Juncker selbst. Ein kurzer Blick ins Gesetz schafft jedoch Abhilfe.

Geregelt ist dieses nämlich in Art. 234 AEUV. Dort heißt es in Absatz 2 Satz 1:

 

Wird der Misstrauensantrag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments angenommen, so legen die Mitglieder der Kommission geschlossen ihr Amt nieder, […]

Demnach richtet sich das Misstrauensvotum immer gegen die gesamte Kommission. Sollten tatsächlich Zweifel an nur einer Person bestehen, könnte jedoch eine Amtsenthebung nach Art. 247 AEUV in Frage kommen. Diese kann allerdings nur auf Antrag des Rates oder der Kommission hin eingeleitet werden.

Das Misstrauensvotum ist ein relativ seltenes Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Insgesamt wurde lediglich neunmal hierüber abgestimmt, wobei keines Erfolg hatte. Allerdings trat 1999 die Kommission um Jacques Santer zurück, nachdem zuvor das Misstrauensvotum gegen sie knapp gescheitert war.[2]

In Deutschland ist das Misstrauensvotum in Art. 67 GG geregelt. Hierbei handelt es sich um ein konstruktives Misstrauensvotum, da mit der Abwahl des alten Bundeskanzlers gleichzeitig ein neuer gewählt werden muss. In Europa bleibt die Kommission solange im Amt, bis sie durch eine neue Kommission gem. Art.17 AEUV ersetzt wird (vgl. Art. 234 II 2 AEUV).

 

 

 

____________________________________________________________________________________

[1] Süddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/politik/misstrauensvotum-gegen-eu-kommission-juncker-gegner-scheitern-im-europaparlament-1.2240692; abgerufen am 27.11.2014.

[2] Kluth in: Calliess/Ruffert (Hrsg.) , EUV/AEUV, 2011, München, beck, § 234, Rn.6.

David Saive

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 1. Staatsexamen im November 2016; Promotionsbegleitende Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jürgen Taeger an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Print Friendly
(Visited 1.670 times, 1 visits today)

Verwandte Artikel:

  • Aus aktuellem Anlass: Der europarechtliche Grundsatz der Subsidiarität
  • Konkrete Normenkontrolle bei Gesetz zur Umsetzung von Europarecht
  • Aktuell: Der europarechtliche Grundsatz der Subsidiarität
  • YARPP

    Anzeige


    JETZT FAN WERDEN


    Anzeige


    Werbung


    Letzte Beiträge


    • OLG Celle zur Strafbarkeit der Vorlage eines gefälschten Impfpasses
    • BGH: Unmöglichkeit bei pandemiebedingter Schließung des Fitnessstudios
    • Tindern nur in Grenzen erlaubt – Soldatin darf sich nicht zu freizügig verhalten
    • Diebstahl bei Durchsuchung: Polizist klaut Billigfeuerzeug – und wird dabei gefilmt
    • Zum Begriff von Religion und Weltanschauung: Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology

    Anzeige
    f

    Schon gelesen?
    Zeitlose Klassiker aus dem Archiv

    • homeneu
    • Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
    • Staatsrecht/Grundrechte – Die 15 wichtigsten…
    • Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I
    • Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren Teil 1…
    • Die 20 wichtigsten Begriffe des Polizei- und Ordnungsrechts

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Papperlapapp in "OLG Celle zur Strafbarkeit der Vorlage eines gefälschten Impfpasses"
    • Papperlapapp in "OLG Karlsruhe zur Manipulation von Warenetiketten"
    • Studiuris in "OLG Karlsruhe zur Manipulation von Warenetiketten"

    UNTERSTÜTZE UNS
    Spende mit PayPal

    Mediadaten  |  Unsere Partner  |  Kontakt  |  Impressum
    Webhosting by DM Solutions
    sponsored
    Wir verwenden Cookies, damit Du besser auf unserer Seite surfen kannst. Falls Du nicht mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist, kannst Du einen Opt-Out durchführen oder in deinem Browser das Verwenden von Cookies ausstellen. Accept Read More
    Privacy & Cookies Policy