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Kurzrezension: Alpmann Karteikarten Strafrecht BT I und II

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03. August 2009 | von Simon Kohm
.

Ich möchte heute einen kleinen Erfahrungsbericht zu den Alpmann Karteikarten Strafrecht BT I und II (Vermögens- Nichtvermögensdelikte) geben.

Layout: Die Karteikarten haben ein angenehmes Format. Die Informationen sind nicht immer in ganzen Sätzen abgefasst, das ganze stellt sich eher überblicksartig und schematisch dar. So finden sich für die „großen“ Tatbestände immer Aufbauschemata, auf denen die allerwichtigsten Einzelprobleme vermerkt sind. Die Karten sind einseitig bedruckt, was schon anzeigt, dass sie sich nicht unbedingt zum „Frage-Antwort“ Spiel taugen. Eher bieten sie ein alternatives Format, den üblichen Stoff mal Stück für Stück durchzuarbeiten.

Inhalt: Auf den Karteikarten findet sich das leichte Rüstzeug für die Examensklausur, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Man kann die wichtigsten Definitionen und die Schemata wiederholen, sowie die systematischen Zusammenhänge herstellen. Man kommt sicher nicht umhin, die Karten mit eigenen Anmerkungen zu versehen, auch wenn sich schon einige Einzelprobleme finden lassen.

Für wen? Meiner Meinung nach eigenen sich die Karten nicht für das erstmalige Anlesen, auch nicht für das intensive Wiederholen, gerade wenn noch Nachholbedarf besteht oder Verständnisfragen offen sind. Dann muss auf jeden Fall noch mal ein Blick ins Skript oder Lehrbuch erfolgen. Aber wenn man gegen Ende der Vorbereitung (gerade im Strafrecht) so gut wie alles auf der Pfanne hat, dann kann man mit den Katen sehr gut und schnell (halber-ganzer Tag) den relevanten BT-Stoff wiederholen. Generell würde ich ohnehin empfehlen, sich gerade im Strafrecht nicht zu verrennen, denn das trügerische Gefühl, im Strafrecht ja ALLES lernen zu können, kann einen evtl. schnell dazu verleiten, mal einfach so 2 Monate nur für dieses Fach zu lernen. Der falsche Weg, meiner Meinung nach. Ich habe in den letzen Monaten vor dem Examen NUR noch mit den Karten gelernt.

Fazit: Für die schnelle Wiederholung gut geeignet!

Simon Kohm

Jahrgang 1985, Studium und Promotion im Energierecht in Bonn, Rechtsanwalt in Köln

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