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Kurzreport: Öffentliches Recht I – März 2017 – 1. Staatsexamen NRW

|
05. April 2017 | von Redaktion
.

Anbei findet ihr eine aus einer Zusendung reproduzierte, kurze Aufzählung der im Rahmen der Examensklausur ÖR I im März 2017 im 1. Staatsexamen in NRW abgeprüften Probleme, damit ihr euch optimal auf eure eigenen Klausuren vorbereiten könnt:

Themengebiet: Baurecht

Aufgabe 1:

  • Klage und Antrag eines benachteiligten Nachbarn gegen die einen anderen Nachbarn begünstigende Baugenehmigung.
  • Prüfung allein der Antragsbefugnis eines Antrags nach § 80a III 1, I Nr. 2 Alt. 1 iVm §§ 80a III 2, 80 V 1 VwGO.
  • Problem: Schutznormtheorie und Prüfung der nachbarschützenden Normen des BauGB (und der BauNVO) sowie der BauO NRW.
  • Problem: Umfasst der Begriff des Nachbarn bei drittschützenden Vorschriften neben Eigentümern auch Mieter und ergibt sich insoweit wegen der unterschiedlichen Zwecksetzungen von BauGB (Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen und Sicherstellung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung) und BauO NRW (Vermeidung von Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen können) ein Unterschied?
  • In Rheinland-Pfalz: Ändert sich an dem Begriff des Nachbarn etwas, wenn zwischen dem Grundstück des Nachbarn und der baulichen Anlage, auf die sich die Baugenehmigung bezieht, das Grundstück eines Dritten liegt?

Aufgabe 2:

  • Prüfung allein der Begründetheit eines Antrags durch den Eigentümer nach § 80a III 1, I Nr. 2 Alt. 1 iVm §§ 80a III 2, 80 V 1 VwGO.
  • Problem: Bei Vorliegen eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 I BauGB Einordnung eines beschriebenen sowie per ausführlicher Skizze dargestellten „faktischen“ Baugebietes nach § 34 II BauGB in die Gebietstypen der BauNVO.
  • Problem: Definition der  Merkmale „Vergnügungsstätte“, „Schank- und Speisewirtschaft“ sowie „kulturelle Einrichtung“ und Subsumtion darunter.
  • Differenzierung von Regel- und Ausnahmebebauung.
  • Problem: Ausnahmenorm des § 13 BauNVO für eine Zahnarztpraxis und etwaige Auswirkungen auf den jeweiligen Gebietstyp.
  • Problem: Ausnahmenorm des § 15 I 1 und 2 BauNVO.
  • Gebietserhaltungsanspruch und Gebot der Rücksichtnahme im Rahmen der nachbarschützenden Normen.
  • Problem: Abstandsflächen nach §§ 6 und 73 BauO NRW sowie eine mögliche Überschreitung.
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YARPP
  • …

    Wow…ich weiß gar nicht bei allem was gemeint ist.. 😉

    Irgendwelche Kommentare/Empfehlungen/Lösungshinweise?

  • bimbam

    Vielleicht kann es zukünftig geläufiger Aufgabentyp sein, dass man eine Lösung in Schwerpunkten vorgibt, und sich Prüfungskandidaten dazu einen passenden Aufgabensachverhalt ausdenken sollen?

  • Obvious

    Es

  • Obvious

    Es geht doch ersichtlich allein darum, die abgeprüften Thematiken und Problemschwerpunkte kurz aufzuzeigen.

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