Nicht examensrelevant, aber interessant: Der ein oder andere Jurist wird sich vielleicht gefragt haben, welche (kirchen-)rechtlichen Möglichkeiten bestehen, gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst vorzugehen.
Ein Beitrag in der FAZ gibt einen Überblick. Übrigens ein schönes Beispiel, wie man an die Auslegung unbekannter Normen herangehen kann.
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