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Willkommen

„Iudex non calculat“ , „Heimtücke gem. § 211 StGB“, „Sasbach Entscheidung“, „APR und BverfG“, „Soffin und Finanzmarktstabilisierung“, „1,30€ Kündigung“ und das „Aufbauschema der Anfechtungsklage“. Was haben diese Dinge miteinander gemein? Richtig…die große, alle diese Begriffe umschließende Klammer könnte man „Examensvorbereitung“ nennen.

Denn spätestens im Rahmen dieser ist es zwingend erforderlich, sich, in knapper Zeit vielfältiges Wissen, erstens anzueignen und (wichtiger) zweitens, zu memorieren. Hierzu zählen die üblichen Definitionen, Kenntnis der  aktuellen und vergangenen („Klassiker“) Rechtssprechung aber auch mal das etwas dröge Schema der Anfechtungsklage.

Allerspätestens in der mündlichen Prüfung werden aber auch rechtshistorische Grundkenntnisse verlangt, auch ein Grundstock lateinischer Rechtsbegriffe gehört zum usus. Ebenso gilt es, die aktuellen Ereignisse des Tagesgeschehens auf ihren konkret examensrelevanten Inhalt zu untersuchen. Beachtet dazu insbesondere auch unseren Bereich zur Vorbereitung auf die  Mündliche Prüfung, die von den Studenten oft nur stiefmütterlich behandelt wird.

Bei all dem versuchen wir von Juraexamen.info Euch zu unterstützen. Es finden sich aber auch allgemeine Tipps zum Studium, nicht nur für Examenskandidaten. Für Tipps und Anregungen, aber natürlich auch sachliche Kritik sind wir immer dankbar!

Alle Redakteure von juraexamen.info haben sich durch die Vorbereitung auf die Staatsprüfungen gequält und haben daher auch (zeitnahe) Erfahrungen gemacht, an denen wir euch einfach teilhaben lassen wollen. Auch hier gilt natürlich: Wir können allenfalls einen roten Faden vorgeben, der euch in eurer Vorbereitung begleiten kann. Weder wissen wir, was drankkommt, noch haben wir die Weisheit mit Löffeln gefressen.

In diesem Sinne viel Spaß beim Lesen und Erfolg bei Euren Prüfungen.

Euer Team von juraexamen.info

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