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Die mündliche Prüfung: Vorbereitung auf den Vortrag

In Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen? | am 28. Juli 2009 | von Stephan Pötters | 10 Kommentare

Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen weitergeben. Natürlich kann man bei jedem Tipp auch wieder anderer Ansicht sein, ich denke aber, dass meine Ratschläge der hM entsprechen dürften.

1. Gründet eine Lerngruppe für das Vortragstraining!

Ja ja, ich weiß. Das mit der Lerngruppe kennt ihr schon und habt es mindestens schon hundertmal gehört. Aber ich rufe es gerne nochmal ins Gedächtnis: Nichts ist wichtiger als eine gute Lerngruppe. Dies gilt beim Vortrag noch viel mehr als sonst, denn irgendwie muss man die Vortragssituation simulieren.

Die meisten von uns sind noch nicht gerade rhetorisch erfahren, sodass ein regelmäßiges Training unverzichtbar ist, um die nötige Sicherheit zu gewinnen. Auch andere Fähigkeiten erwirbt man hierdurch wie von selbst, z.B. ein souveränes Timing. Es ist wichtig, die Vortragszeit möglicht auszuschöpfen (z.B. 10 von 12 Minuten) ohne in die Gefahr eines Überziehens zu kommen, denn dann wird idR wirklich gnadenlos die Uhr angehalten und Euer Vortrag unterbrochen.

2. Verschiebt das Kuscheln auf die Zeit nach der Lerngruppe!

Kuscheln und Schmusen kann Spaß machen, das will ich nicht abstreiten. Im Rahmen der Lerngruppe ist es aber nicht zweckdienlich: Kuschel-Lerngruppen sind verschwendete Zeit! Wenn Ihr eine Lerngruppe habt, dann versucht die Prüfungssituation so realistisch wie möglich darzustellen. Keine großen Nettigkeiten verteilen. Keine gemütliche Couch-Lerngruppe. Setzt euch gegenüber an einen Tisch (also zumindest in NRW muss man den Vortrag im Sitzen halten) und legt los. Keiner hat etwas davon, wenn er sich erst ca. 1 Stunde auf den Vortrag vorbereitet, Ihn dann hält, um dann schließlich von allen Seiten nur Lob zu bekommen.

“Du hast das schon echt gut gemacht.” “Also ich würde dir mindestens 15 Punkte dafür geben.”  Solche Kommentare braucht kein Mensch! Wenn Ihr Euch nicht kritisiert, wird keiner besser. Also geht ganz genau und pingelig darauf ein, ob jemand immer “ähhm” sagt, eine nervöses Zucken hat, auf den Boden schaut, unstrukturiert redet, zu schnell redet, unverständlich redet, usw. Keiner ist perfekt! Also nehmt die Kritik dankend an und versucht den Vortrag direkt noch einmal ohne “ähhhmmm” und Nasebohren.

3. Schaut Euch Vorträge an!

Also mir hat das geholfen. Überlegt wirklich kritisch, was die Leute vorne richtig machen und was nicht. Schreibt euch nur das Wichtigste auf. Diese Liste dann aber bitte akribisch abarbeiten und in der Lerngruppe umsetzen. Fragt die Prüflinge vielleicht nach Ihren Noten, wenn Ihr Sie vorm OLG wiedertrefft und was den Prüfern gerade nicht gefallen hat, man kriegt nämlich idR von der Prüfungskommission ein ausführliches Feedback zum Vortrag.

4. Was kommt dran?

Leider kann die Antwort mal wieder heißen: alles! Dennoch würde ich hier einen Tipp mit auf den Weg geben wollen. In vielen Büchern und Hinweisen für die mündliche Prüfung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass häufig Themenvorträge drankommen würden und keine “normalen” Fälle/Sachverhalte. Also ich würde das nicht überschätzen. Natürlich kann es sein, dass beim Grundgesetz-Jubiläum mal ein Prüfer auf die Idee kommt hierzu ein Vortragsthema zu ersinnen. Das ist aber meines Erachtens die absolute Ausnahme. In Eurer Lerngruppe könnt Ihr ja mal einen Themenvortrag halten, aber konzentriert Euch eher auf Fälle.

5. Wie präsentiere ich einen Fall?

Da also in der Regel ein Fall drankommt, stellt sich die Frage, ob es hier Abweichungen zum üblichen Gutachtenstil im schriftlichen Teil gibt. Ich würde sagen, dass man zwar grundsätzlich beim Gutachtenstil bleiben sollte, jedoch noch viel deutlicher Schwerpunkte setzen muss, sonst wird das schon in zeitlicher Hinsicht eng. Auch können einleitende Floskeln wie “und hier liegt nun ein erster Problemschwerpunkt” hilfreich sein, um die Zuhörer/Prüfer gedanklich “mitzunehmen” und dem eigenen Vortrag Struktur zu geben. Statt dem üblichen Gutachten-Schlusssatz bietet sich ein kleines Résumé/Fazit an.

Um eine klare Struktur zu haben, sollten natürlich auch Eure Notizen bzw. die Lösungsskizze gut strukturiert sein.

6. Legt euch Standardsätze zurecht!

Es ist wirklich sinnvoll, sich einige Standardsätze zurecht zu legen. Dies gibt Euch enorm Sicherheit in der entscheidenden Prüfungssituation. Am Besten wäre natürlich, wenn Ihr Euch die Sätze schon für die Lerngruppe zurecht legt. Vor allem eine einleitende Begrüßung solltet Ihr im Schlaf können. Als Anrede bietet sich “Sehr geehrte Prüfungskommission” an. Nicht empfehlenswert ist “Sehr geehrte Damen und Herren”, da nämlich ggf. nur eine oder gar keine Dame dabei ist. Bitte spart Euch pompöse Sätze (folgendes habe ich wirklich miterlebt: “Sehr geehrte Damen und Herren. Herzlich willkommen zu meinem Vortrag auf dem Gebiet des Gesellschaftrechts, mit Bezügen zum Handelsrecht.” Dieser Typ ist mit 4,0 nach Hause gegangen!).

7. Rhetorische Tipps
Viele Tipps dürften selbstverständlich sein, achtet aber in der Lerngruppe (wo sonst?) trotzdem auf Ihre Einhaltung!
- kein “ähm”, kein “äh”, das darf nur Boris Becker
- Hände aus den Taschen!
- unterstützende Gestik ist erlaubt (das ist schon umstritten), aber bitte nicht too much, denn Ihr seid noch nicht Barack Obama!
- Schaut alle Prüfer gelegentlich an
- nicht aus dem Fenster schauen, nicht auf den Boden schauen
- laut und deutlich sprechen, aber nicht schreien
- laaaangsam sprechen! Warum? Weil Euer Gehirn wegen der Aufregung nicht richtig funktioniert! Jeder Musiker kennt das Problem: Man denkt, man würde furchtbar langsam spielen, in Wirklichkeit spielt man aber schon schneller als bei den Proben. Das gilt auch fürs Reden.
- Struktur, Struktur, Struktur: Klare Obersätze, Zwischenfazits, einleitende Sätze, überleitende Sätze, Problemschwerpunkte kennzeichnen
- selbstbewusst auftreten, aber nicht überheblich (s.o.)
- sachlicher Stil, keine Gags erzwingen
- gerade Haltung, gleichwohl nicht verkrampft

Noch ein Tipp zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Für das Prüfungsgespräch gibt es einen Karteikartensatz mit 400 klassischen Fragen für die mündliche Prüfung im 1. Jura Staatsexamen von Dr. Gerrit Forst. Weitere Infos

Bitte gebt mir ein Feedback über Eure Erfahrungen. Ich bin gerne bereit, meine Tipps zu korrigieren oder zu ergänzen.

Wenn ihr Zeit habt, solltet ihr mit der Lerngruppe nicht nur den Vortrag, sondern auch die Prüfungssituation simulieren.

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  • 10 Kommentare

    Maikel
    07.28.09

    Vielleicht könntest du deinen Vortrag mal als Protokoll auf der Seite veröffentlichen (mit deinen Beispielen zu Standardsätzen, vielleicht deinem Thema/SV etc.). Was haben die Prüfer bei deiner Beurteilung besonders hervorgehoben?
    Hattest du schon vorher die Lerngruppe oder erst nach dem schriftlichen Teil?
    Wäre klasse, wenn du die Fragen beantworten könntest.

    Gruß
    Maikel

    Vorbereitung auf dei mündliche Prüfung | Juraexamen.info
    07.28.09

    [...] Zum Kurzvortrag. Sollte in eurer Prüfungsordnung ein Kurzvortrag vorgesehen sein, verfallt nicht in Panik. Zu allererst gilt es, die Vorschriften mal zu lesen, um eine Überblick über Zeitrahmen und Erwartungen zu bekommen. Dann helfen auch Bücher, die speziell auf den Vortrag vorbereiten. Ich möchte der Einfachheit halber einfach auf den Artikel verweisen, der bereits zum Thema gepostet wurde: „Die mündliche Prüfung: 17 Punkte im Vortrag- so gehts!“ http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/ [...]

    stephan
    07.28.09

    Hallo Maikel,
    alle Einzelheiten weiß ich nicht mehr, aber mein Fall ging ungefähr so:
    Wir hatten ein Örechts-Thema.
    Eine Anwältin hatte bei der RAKammer Essen ihren Fachanwalt beantragt aber verweigert bekommen, weil sie die Anforderungen der §§ 2, 5 FAO nicht erfüllte. Sie hatte in dem nach § 5 FAO maßgeblichen Drei-Jahres-Zeitraum nicht alle erforderlichen Fälle gesammelt. Es fehlten nur ganz wenige und diese hatte sie dann auch mit vier Wochen Verspätung eigentlich zusammen.

    Die RAin trägt nun vor, dass die Entscheidung der RAKammer Essen verfassungswidrig sei. Schon die Rechtsgrundlage (§ 5 FAO) sei verfassungswidrig. Man hätte zudem berücksichtigen müssen, dass sie legitimerweise 14 Wochen Mutterschutz in Anspruch genommen hatte.

    Laut Bearbeitervermerk war davon auszugehen, dass die FAO auf einer Ermächtigungsgrundlage in der BRAO beruht und sich auch in dessen Rahmen hält sowie formell ordnungsgemäß erlassen wurde.

    Fallfrage: war die Entscheidung der RAKammer verfassungswidrig?

    Lösung:

    Zunächst war es – wie auch Herr Bönders bei der Notenvergabe betonte – sehr wichtig, zwischen der etwaigen Verfassungswidrigkeit der Norm (§ 5 FAO) selbst und der Verfassungskonformität der Anwendung dieser Norm im Einzelfall durch die RAKammer Essen zu differenzieren. Das hatte ich auch in einem einleitenden Satz so klargestellt.

    Die Norm selbst könnte bereits gegen Art. 12 I GG verstoßen.
    - Schutzbereich (+)
    - Eingriff? Hier erstes (P): Differenzieren zwischen Eingriffsart: Eingriff in Berufswahl oder Berufsausübung? (P) Definition des Berufsbildes? Ist „Fachanwalt“ ein eigenständiger Beruf oder nur eine Ausübungsvariante des Berufs Rechtsanwalt; i.E. sollte man auf jeden Fall (so Bönders) annehmen, dass der Fachanwalt kein eigenständiger Beruf ist, somit nur Berufsausübung tangiert; Argumente: Wortlaut § 4 BRAO; allgemeiner Sprachgebrauch geht von Anwalt als Beruf aus, Fachanwalt ist nur eine Bezeichnung mit Werbeeffekt; jeder Anwalt kann jeden Mandanten annehmen und muss nicht Fachanwalt sein für bestimmte Fälle
    - Rechtfertigung:
    hier kurz Drei-Stufen-Theorie ansprechen (oder bei Eingriff), hier nur 1. Stufe; deshalb: vernünftige Gemeinwohlbelange für die Regelung in FAO? (+) zB Sicherung der Qualität der anwaltlichen Beratung/Expertise durch die strengen Anforderungen an den RA
    Geeignet? (+)
    Erforderlich? (+) wohl eventuell eine Einzelfassentscheidung als milderes Mittel, aber dem Gesetzgeber muss zugestanden werden, gewisse Pauschalierungen und Typisierungen vorzunehmen, somit wohl starre Grenzen (zeitlich etc.) i.E. OK
    Angemessenheit i.e.S.??? Abwägung Eingriffszweck vs. Freiheitsgarantie: Hier sind auch Härtefälle denkbar, wie zB auch der vorliegende, bei denen die starren Grenzen des § 5 FAO unverhältnismäßig sind; außerdem gerade im vorliegenden Fall die Wertung der Art. 3 II, III, 6 I, IV GG beachten, vor allem Art. 6 IV GG! Damit eigentlich verfassungswidrig, aber eventuell verfassungskonforme Auslegung in solchen Ausnahmefällen möglich? i.E. (+), denn der Wortlaut des § 5 FAO ist nicht zwingend, insbesondere in § 5 S. 3 FAO werden durchaus dem Normanwender Spielräume gelassen, sodass dieser im Einzelfall den verfassungsrechtlichen Wertungen Rechnung tragen kann.
    - damit Zwischenergebnis: § 5 FAO selbst verstößt nicht gegen Art. 12 I GG, da verfassungskonforme Auslegung möglich

    Verstoß gegen Art. 3 II, III GG?
    Eine relevante Ungleichbehandlung liegt vor, denn nur Frauen können schwanger werden, sodass die starren Fristen Frauen zumindest mittelbar diskrimieren; sachlicher Grund ist nicht ersichtlich; aber wiederum ist eine verfassungskonforme Auslegung unter Berücksichtigung von Art 3 III, 6 IV GG möglich; zB könnte man die Arbeitszeit so auslegen, dass diese im Fall eines Mutterschaftsurlaubs in ihrem Ablauf gehemmt ist

    Damit also i.E. § 5 FAO verfassungskonform; ABER: durch obige Prüfung ist der weitere Weg für die verfassungskonforme Anwendung der Norm durch die RAKammer schon vorgezeichnet: Die Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung wurde hier nicht ergriffen; die RAKammer verkannte die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Wertungen; sie hätte die 14 Wochen Mutterschutzzeit abziehen müssen (Art. 6 IV GG)

    Daher Endergebnis: Zwar Norm selbst verfassungskonform, aber verfassungswidrig angewendet (GRe der Rain verletzt!) und somit verfassungswidrige Entscheidung

    VIEL ERFOLG!

    Hans Arsch
    07.28.09

    Hallo Stephan,
    Hallo lieber Blogger!

    Hab da mehrere kleine Frägelchen.

    Nummer 1: Was sollte ich für einen Anzug tragen? Meiner ist von Baldessarini und war nicht gerade billig. Jetzt weiß ich nicht, ob ich den anziehen kann! Meine Mutter sagt aber, der sehe ganz gut aus.

    Nummer 2: Ich hab bislang Ö-Recht auf Lücke gemacht, hab gehört, das kommt eh nicht. Stimmt das?

    Nummer 3: Schaffe ich denn wirklich 17 Punkte, wenn ich alle Tipps hier befolge? Ich glaube, dafür bin ich zu angepasst. Habe gehört, nur die verrückten Vögel packen das?!

    Viele Grüßelchen,
    H.A.*

    Hans Arsch
    07.28.09

    Hallo Stephan,

    vielen Dank für Deine schnelle und hilfreiche Antwort. Ich hab da noch einen klitzekleinen Frägelchenkatalog zusammengestellt.

    Haben denn alle Blogger hier 17 Punkte geschafft? Und wo habt Ihr Euch alle kennen gelernt? Das ist doch total unrealistisch, dass so viele gute Leute auf einem Haufen hocken? Habt Ihr da so Netzwerke genutzt? Oder seid Ihr mittlerweile selbst ein Netzwerk? *g* Ihr macht gar keinen “abgespaceten” Eindruck?!

    Ganz liebe Grüße aus Hennef / Sieg,
    H.A.

    simon
    07.28.09

    Hallo,

    Ich antworte einfach mal wieder für Stephan ;)

    Haben uns alle in der Uni kennengelernt oder im Rep. und sind Freunde Irgendwelche Netzwerkgedanken stehen außen vor, ich kann dich beruhigen.

    Auch haben nicht alle 17 Punkte im Vortrag, das ist ja eher die ganz große Ausnahme. Wir haben einfach versucht, auf der Seite möglichste realistische Erfahrungsberichte zu posten, die weder “von oben herab” seien sollen, noch falsche erwartungen wecken sollen. UNd dazu gehört auch Stephans 17P Vortrag.

    Gruß
    Simon

    simon
    07.28.09

    Hallo Sönke,

    das klingt ja alles superstrange…aber ich versuche, deinen Frägelchen mit ein paar Antwörtchen abzuhelfen.

    1. Baldessarini? Da zahlt man ja nur den Namen…naja, wers braucht. Ich war im Maßanzug da und sieh da: Kein Problem. Ach..deine Mutter hab übrigens auch gemeint, ich sähe gut aus.

    2.+3. Keine Sorge, immer schön Juraexamen.info lesen, dann wird das was :)

    Gruß
    Simon

    christoph
    07.28.09

    geil, dass wir mittlerweile als “Netzwerk” bezeichnet werden…

    PS: Hans Arsch, wenn du Bock hast, selbst auch mal im Rahmen dieses Netzwerks die Welt zu retten, dann schreib doch einen Artikel und schick ihn mir per email ,-)

    stephan
    07.28.09

    Die CIA sowie Rheinmetall zahlen uns hierfür Geld, damit wir uns irgendwann auch mal so einen tollen Baldessarini-Anzug leisten können und deine Mutter von uns genauso beeindruckt ist wie von deinem adretten Auftritt.

    Viel Erfolg beim Vortrag! Aber ich glaube bei dir dürften 18 gebucht sein, denn du kennst ja jetzt meine Tipps und kriegst obendrein noch einen Punkt für deinen Anzug…

    Der Simon ist selbstverständlich kein Freund von mir, der hat mich bei einem Fingerfood-Meeting einer Großkanzlei aus Grevenbroich angequatscht, weil er von meinen Vortragspunkten gehört hat. Aber ich glaube er will mich nicht als Mensch, sondern nur als Punktemaschine…

    Tja, wir waren jung und brauchten die Punkte!

    Hennef (Sieg) – Blog – 28 Jul 2009
    07.28.09

    [...] Jura mündliche Prüfung: 17 Punkte im Vortrag – so geht's … [...]

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