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	<title>Kommentare zu: Homosexuelle und das Bundesverfassungsgericht &#8211; Eine wechselhafte Geschichte</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 10:00:29 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: BverfG stellt Homosexuelle im Erbschaftssteuerrecht gleich &#124; Juraexamen.info</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-1348</link>
		<dc:creator>BverfG stellt Homosexuelle im Erbschaftssteuerrecht gleich &#124; Juraexamen.info</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 07:58:59 +0000</pubDate>
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		<description>[...] bei der Zusatzversorgung für Hinterbliebene im öffentlichen Dienst benachteiligt werden dürfen (zu diesem Artikel). Die verwitweten Lebenspartner haben hier ebenso Ansprüche wie ein Ehepartner des [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] bei der Zusatzversorgung für Hinterbliebene im öffentlichen Dienst benachteiligt werden dürfen (zu diesem Artikel). Die verwitweten Lebenspartner haben hier ebenso Ansprüche wie ein Ehepartner des [...]</p>
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		<title>Von: stephan</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-784</link>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Dec 2009 22:52:32 +0000</pubDate>
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		<description>Noch ein Klassiker:

&quot;Die Beweisaufnahme hat dies zur vollen Überzeugung des Gerichts geklärt. Sie hat zunächst ergeben, daß die Verbreitung der weiblichen Homosexualität hinter der der männlichen erheblich zurückbleibt.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Noch ein Klassiker:</p>
<p>&#8220;Die Beweisaufnahme hat dies zur vollen Überzeugung des Gerichts geklärt. Sie hat zunächst ergeben, daß die Verbreitung der weiblichen Homosexualität hinter der der männlichen erheblich zurückbleibt.&#8221;</p>
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		<title>Von: stephan</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-783</link>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Dec 2009 22:47:12 +0000</pubDate>
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		<description>Schön ist auch dieser Satz aus dem Urteil:

&quot;Es liege im Wesen des Mannes, daß seine Versuche einer Verführung zum gleichgeschlechtlichen Verkehr durch sein mehr ausgreifend gerichtetes Triebleben gekennzeichnet seien, was nicht ausschließe, daß männlich strukturierte Frauen ebenso wie feminine Homosexuelle zahlreiche Ausnahmefälle bildeten.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schön ist auch dieser Satz aus dem Urteil:</p>
<p>&#8220;Es liege im Wesen des Mannes, daß seine Versuche einer Verführung zum gleichgeschlechtlichen Verkehr durch sein mehr ausgreifend gerichtetes Triebleben gekennzeichnet seien, was nicht ausschließe, daß männlich strukturierte Frauen ebenso wie feminine Homosexuelle zahlreiche Ausnahmefälle bildeten.&#8221;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: ???</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-782</link>
		<dc:creator>???</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Dec 2009 22:43:42 +0000</pubDate>
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		<description>Hey Menschenrechtler,

hier ist noch eine andere Passage aus dem alten BVerfG-Urteil, über die selbst du wahrscheinlich schmunzeln musst:

&quot;Der männliche Homosexuelle neige zur Verführung Jugendlicher. Die Erfahrung zeige, daß die Mehrheit der Homosexuellen auf diesem Wege zu ihren Neigungen gekommen sei. Bei Mädchen, die zu homosexueller Betätigung verführt werden, werde dieser Trieb seltener fixiert wie beim männlichen Homosexuellen; der Umschlag zum anderen Geschlecht sei leichter möglich.

Eine homosexuelle Prostitution von Frauen gebe es nur in geringem Umfang.
Kriminalrat Wenzky ist auf Grund seiner kriminalistischen Erfahrung und den bei seiner Dienststelle erstellten Aufzeichnungen der Auffassung, daß die männliche Homosexualität in stärkerem Ausmaße eine soziale Gefährdung darstelle als die weibliche Homosexualität. Die jugendliche Lesbierin fehle. Die polizeiliche Praxis kenne keine Fälle von Verführung weiblicher Jugendlicher durch Lesbierinnen. Demgegenüber trete der männliche Homosexuelle, insbesondere der Jugendliche, in zunehmendem Maße in der Öffentlichkeit in Erscheinung. Gradmesser hierfür seien die Sammelbecken des homosexuellen &quot;Freundschaftsanschlusses&quot; die Bahnhöfe mit ihren Wartesälen, Bahnhofsvorplätze, Bedürfnisanstalten, Lokale mit ausgesprochen homosexuellem Milieu, homosexuelle Tanzzirkel usw. Der gemeinschaftsbeeinträchtigende Charakter der männlichen Homosexualität komme durch Knüpfen von Verbindungen wirtschaftlicher und dienstlicher Art zum Ausdruck.
Das Strichjungenwesen sei eine spezifische Erscheinungsform der männlichen Homosexualität. Die Strichjungen hätten eine besondere Neigung zu verbrecherischem oder gemeinschaftsgefährdendem Verhalten (Herumtreiben, Verwahrlosen, Stehlen, Gewaltdelikte). Nur eine geringe Zahl von Strichjungen hätten eine echte homosexuelle Neigung; die weitaus meisten seien an sich auf das andere Geschlecht ausgerichtet.
Nach den kriminalpolizeilichen Erfahrungen sei die Lesbierin nicht im selben Maße wie der Homosexuelle ausschließlich gleichgeschlechtlich eingestellt. Die als Lesbierin in Erscheinung getretenen Frauen hätten auch geschlechtlichen Umgang mit Männern. Ehe und familiäre Bindungen würden von ihnen nicht abgelehnt.
Aus verschiedenen Einzelfällen ergebe sich, daß der männliche Homosexuelle häufig eine masochistische oder sadistische Aktivität aufweise und von einer außerordentlichen Hemmungslosigkeit sei,...
Das Strichjungenwesen sei eine Teilerscheinung der männlichen Prostitution. Lesbische Prostitution gebe es nur in ganz vereinzelten Fällen. Von ca. 350-380 weiblichen Prostituierten in Köln würden etwa 4 auch mit Lesbierinnen verkehren; demgegenüber gebe es 230-240 Strichjungen.&quot;

Bleibt die Frage: Woher kommen die genauen Statistiken über Strichjungen im Raum Köln???

Und jetzt ein echter Psychologieprofessor hinterher:
&quot;Aus der vorbereitenden Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Kroh ist hervorzuheben:
Die konstitutionellen Unterschiede, die zwischen Mann und Frau im Gebiete der Geschlechtsausstattung bestehen, deuteten eine Ergänzungsbedürftigkeit der beiden Geschlechter an: beide seien zum Vollzug regulären Sexuallebens aufeinander angewiesen. Die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weise dabei dem Mann und der Frau verschiedene Funktionen zu: Dem Manne eine mehr bedrängende und fordernde, der Frau eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion. Diese Unterschiede der physiologischen Funktion ließen sich aus dem ganzheitlichen Zusammenhang des geschlechtlich differenzierten menschlichen Seins nicht ausgliedern. Sie seien mitkonstituierend für Mann und Frau. Von Natur aus sei dem Manne das Fordernde und Drängende, der Frau das Ausweichende und Hingebende eigen.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hey Menschenrechtler,</p>
<p>hier ist noch eine andere Passage aus dem alten BVerfG-Urteil, über die selbst du wahrscheinlich schmunzeln musst:</p>
<p>&#8220;Der männliche Homosexuelle neige zur Verführung Jugendlicher. Die Erfahrung zeige, daß die Mehrheit der Homosexuellen auf diesem Wege zu ihren Neigungen gekommen sei. Bei Mädchen, die zu homosexueller Betätigung verführt werden, werde dieser Trieb seltener fixiert wie beim männlichen Homosexuellen; der Umschlag zum anderen Geschlecht sei leichter möglich.</p>
<p>Eine homosexuelle Prostitution von Frauen gebe es nur in geringem Umfang.<br />
Kriminalrat Wenzky ist auf Grund seiner kriminalistischen Erfahrung und den bei seiner Dienststelle erstellten Aufzeichnungen der Auffassung, daß die männliche Homosexualität in stärkerem Ausmaße eine soziale Gefährdung darstelle als die weibliche Homosexualität. Die jugendliche Lesbierin fehle. Die polizeiliche Praxis kenne keine Fälle von Verführung weiblicher Jugendlicher durch Lesbierinnen. Demgegenüber trete der männliche Homosexuelle, insbesondere der Jugendliche, in zunehmendem Maße in der Öffentlichkeit in Erscheinung. Gradmesser hierfür seien die Sammelbecken des homosexuellen &#8220;Freundschaftsanschlusses&#8221; die Bahnhöfe mit ihren Wartesälen, Bahnhofsvorplätze, Bedürfnisanstalten, Lokale mit ausgesprochen homosexuellem Milieu, homosexuelle Tanzzirkel usw. Der gemeinschaftsbeeinträchtigende Charakter der männlichen Homosexualität komme durch Knüpfen von Verbindungen wirtschaftlicher und dienstlicher Art zum Ausdruck.<br />
Das Strichjungenwesen sei eine spezifische Erscheinungsform der männlichen Homosexualität. Die Strichjungen hätten eine besondere Neigung zu verbrecherischem oder gemeinschaftsgefährdendem Verhalten (Herumtreiben, Verwahrlosen, Stehlen, Gewaltdelikte). Nur eine geringe Zahl von Strichjungen hätten eine echte homosexuelle Neigung; die weitaus meisten seien an sich auf das andere Geschlecht ausgerichtet.<br />
Nach den kriminalpolizeilichen Erfahrungen sei die Lesbierin nicht im selben Maße wie der Homosexuelle ausschließlich gleichgeschlechtlich eingestellt. Die als Lesbierin in Erscheinung getretenen Frauen hätten auch geschlechtlichen Umgang mit Männern. Ehe und familiäre Bindungen würden von ihnen nicht abgelehnt.<br />
Aus verschiedenen Einzelfällen ergebe sich, daß der männliche Homosexuelle häufig eine masochistische oder sadistische Aktivität aufweise und von einer außerordentlichen Hemmungslosigkeit sei,&#8230;<br />
Das Strichjungenwesen sei eine Teilerscheinung der männlichen Prostitution. Lesbische Prostitution gebe es nur in ganz vereinzelten Fällen. Von ca. 350-380 weiblichen Prostituierten in Köln würden etwa 4 auch mit Lesbierinnen verkehren; demgegenüber gebe es 230-240 Strichjungen.&#8221;</p>
<p>Bleibt die Frage: Woher kommen die genauen Statistiken über Strichjungen im Raum Köln???</p>
<p>Und jetzt ein echter Psychologieprofessor hinterher:<br />
&#8220;Aus der vorbereitenden Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Kroh ist hervorzuheben:<br />
Die konstitutionellen Unterschiede, die zwischen Mann und Frau im Gebiete der Geschlechtsausstattung bestehen, deuteten eine Ergänzungsbedürftigkeit der beiden Geschlechter an: beide seien zum Vollzug regulären Sexuallebens aufeinander angewiesen. Die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weise dabei dem Mann und der Frau verschiedene Funktionen zu: Dem Manne eine mehr bedrängende und fordernde, der Frau eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion. Diese Unterschiede der physiologischen Funktion ließen sich aus dem ganzheitlichen Zusammenhang des geschlechtlich differenzierten menschlichen Seins nicht ausgliedern. Sie seien mitkonstituierend für Mann und Frau. Von Natur aus sei dem Manne das Fordernde und Drängende, der Frau das Ausweichende und Hingebende eigen.&#8221;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: stephan</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-736</link>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 08:08:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1606#comment-736</guid>
		<description>Also ehrlich, Menschenrechtler,

so war das nicht gemeint und das sollte eigentlich auch aus dem Gesamtzusammenhang völlig eindeutig erkennbar sein. 

Lies das alte Urteil mal, ich wette, du musst auch schmunzeln, wenn du dir die Gutachten der psychologischen Sachverständigen durchliest. Die sind außerdem primär chauvinistisch angehaucht, nicht aber homophob.

Ansonsten hab ich doch klar zum Ausdruck gebracht, dass die uralte Entscheidung schon damals rechtlich nicht vertretbar war. Gleichwohl ist es rechtlich äußerst interessant, dass diese auf Grundlage desselben Grundgesetzes (abgesehen von einigen Reformen) erging. Da kann mal also mal wieder sehen, wie wenig oder wie viel man in Verfassungstexte hineinlesen kann. dies war meines Erachtens einen kleinen Exkurs wert...

Gruß
Stephan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ehrlich, Menschenrechtler,</p>
<p>so war das nicht gemeint und das sollte eigentlich auch aus dem Gesamtzusammenhang völlig eindeutig erkennbar sein. </p>
<p>Lies das alte Urteil mal, ich wette, du musst auch schmunzeln, wenn du dir die Gutachten der psychologischen Sachverständigen durchliest. Die sind außerdem primär chauvinistisch angehaucht, nicht aber homophob.</p>
<p>Ansonsten hab ich doch klar zum Ausdruck gebracht, dass die uralte Entscheidung schon damals rechtlich nicht vertretbar war. Gleichwohl ist es rechtlich äußerst interessant, dass diese auf Grundlage desselben Grundgesetzes (abgesehen von einigen Reformen) erging. Da kann mal also mal wieder sehen, wie wenig oder wie viel man in Verfassungstexte hineinlesen kann. dies war meines Erachtens einen kleinen Exkurs wert&#8230;</p>
<p>Gruß<br />
Stephan</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: simon</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-735</link>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 17:43:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1606#comment-735</guid>
		<description>Hallo Menschenrechtler,

nein, über den von dir benannten Sachverhalt kann man sicher nicht schmunzeln, aber das tut der Verfasser ja auch nicht.

Hier geht es eher um die sehr technischen und etwas unbeholfenen Ausführungen des BVerfG zu den primären Geschlechtsorganen und den Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden.

Diskriminierende und entwürdigende Äußerungen kann ich nicht entdecken.

Gruß
Simon</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Menschenrechtler,</p>
<p>nein, über den von dir benannten Sachverhalt kann man sicher nicht schmunzeln, aber das tut der Verfasser ja auch nicht.</p>
<p>Hier geht es eher um die sehr technischen und etwas unbeholfenen Ausführungen des BVerfG zu den primären Geschlechtsorganen und den Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden.</p>
<p>Diskriminierende und entwürdigende Äußerungen kann ich nicht entdecken.</p>
<p>Gruß<br />
Simon</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Menschenrechtler</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-732</link>
		<dc:creator>Menschenrechtler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 16:37:10 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Aus der heutigen Perspektive kann man über dieses Urteil eigentlich nur noch schmunzeln&quot;

Aha, darüber kann man also &quot;schmunzeln&quot;, dass bis 1969 homosexuelle Männer nach Nazi-Unrecht kriminalisiert und verurteilt und bis zum heutigen Tage dafür nicht entschädigt worden sind. Und das, nachdem Tausende schwuler Männer in den Konzentrationslagern der Nazis ermordet worden waren.

Eine äußerst sonderbare und entwürdigende Art von &quot;Humor&quot;. Aber mit homosexuellen Menschen kann man sich das offenbar weiterhin erlauben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Aus der heutigen Perspektive kann man über dieses Urteil eigentlich nur noch schmunzeln&#8221;</p>
<p>Aha, darüber kann man also &#8220;schmunzeln&#8221;, dass bis 1969 homosexuelle Männer nach Nazi-Unrecht kriminalisiert und verurteilt und bis zum heutigen Tage dafür nicht entschädigt worden sind. Und das, nachdem Tausende schwuler Männer in den Konzentrationslagern der Nazis ermordet worden waren.</p>
<p>Eine äußerst sonderbare und entwürdigende Art von &#8220;Humor&#8221;. Aber mit homosexuellen Menschen kann man sich das offenbar weiterhin erlauben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: stephan</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-632</link>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 13:53:04 +0000</pubDate>
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		<description>Genau, Hans! Das solltest du doch am besten wissen... kleiner Schnuckel!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Genau, Hans! Das solltest du doch am besten wissen&#8230; kleiner Schnuckel!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Hans Arsch</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/homosexuelle-und-das-bundesverfassungsgericht-eine-wechselhafte-geschichte/comment-page-1/#comment-631</link>
		<dc:creator>Hans Arsch</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 13:50:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1606#comment-631</guid>
		<description>Ah, Stephan scheint ein Experte bzgl. Homosexualität zu sein :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ah, Stephan scheint ein Experte bzgl. Homosexualität zu sein <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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