Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Speyer) kommt zu dem Schluss, dass Christian Wulff durch die Entgegennahme eines Darlehens in Höhe von 500.000 Euro gegen § 331 StGB (Vorteilsannahme) verstoßen hat. Das Gutachten wird in Heft 3/2012 der NVwZ erscheinen, ist aber schon jetzt als PDF auf den Seiten der Zeitschrift abrufbar.
Nachtrag: Um den Artikel abrufen zu können, braucht man anscheinend Zugang zu Beck-Online. Der sollte sich zumindest über die Unibibliotheken (Studenten) bzw. Gerichtsbibliotheken (Referendare) herstellen lassen.
Nachtrag vom 13.6.2014: Christian Wulff ist seit dem 13.6.2014 rechtskräftig von den gegen ihn erhobenen Strafbarkeitsvorwürfen freigesprochen.
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