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Gastbeitrag: Rezension zum Hemmer-Skript „Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen“

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01. Februar 2010 | von Gastautor
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Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.

Rezension zum Hemmer-Skript „Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen“

Titel: Polizei- und Ordnungsrecht NRW

Verlag: Hemmer

Auflage: 3. Auflage (2007)

ISBN: 978-3-89634-769-5

Preis: 14.80 €

Aus der Hemmer Skriptenreihe soll dieses Mal das Skript „Polizei- und Ordnungsrecht NRW“ beleuchtet werden. Wie aus meiner Literaturliste zu „Examen ohne Rep“ hervorgeht, ist dieses Werk fester Bestandteil meiner selbstständigen Examensvorbereitung geworden.

1. Erscheinungsbild und Aufbau

Wie in meinem letzten Bericht zum Skript Hemmer Baurecht NRW, findet sich auch hier der typische Hemmer-Aufbau, der sich konstant durch alle Skripten zieht: Breiter Rand für Notizen und Randnummern, methodische Hinweise („Hemmer-Methode“) und repetitive Merksätze („Hemmer-Sound“), weitere Literaturverweise und abschließende Wiederholungsfragen. Didaktischer Ausgangspunkt bei Hemmer ist bekanntlich das „Lernen am Fall“: Dem Leser sollen die einzelnen Themenkomplexe anhand eines klausurorientierten Prüfungsschemas näher gebracht und mittels kleiner Fallbeispiele erläutert werden. Entsprechend gestaltet sich auch der  Aufbau des Skripts, indem im Wesentlichen nach den einzelnen Klagearten und ihren Problemkreisen vorgegangen wird.

Zwar erfolgt dennoch eine klare Trennung zwischen Polizei- und Ordnungsrecht – insoweit wird auch bei Gleichläufigkeit auf ermüdende Wiederholungen verzichtet – trotzdem kann durch die zahlreichen Verschachtelungen stellenweise der Überblick etwas verloren gehen. Positiv mag daran sein, dass der Leser auf diese Weise angehalten ist, sich jederzeit über die gutachterliche „Standortbestimmung“ bewusst zu sein und, wenn nötig, zurückzublättern. Wer im öffentlichen Recht ausschließlich mittels Prüfungsschemata lernt, wird sich jedoch schnell wohl fühlen, da genau diese das Herzstück der Methodik dieses Skripts bilden.

2. Inhalt.

Genau wie das Skript Baurecht NRW wird auch hier der der gesamte examensrelevante Stoff abgedeckt. Sämtliche Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts (wie z.B Befugnisnormen, Primär- und Sekundärmaßnahmen oder Kostenrecht) werden anschaulich dargestellt und den jeweiligen Klagearten zugeordnet (s.o.). Dabei stellt de Autor immer wieder Bezüge zu den sonstigen Bereichen des Verwaltungsrechts her, sodass die grundsätzlichen Zusammenhänge klar erhalten bleiben. Es versteht sich jedoch von selbst, dass tiefere Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht unbedingt vorauszusetzen sind, um ein sinnvolles Arbeiten mit dem Skript möglich zu machen: Bei den „klassischen“ Prüfungspunkten und deren Problemfeldern wird fast ausschließlich und ohne genauere Betrachtungen in das allgemeine Verwaltungsrecht- und Verwaltungsprozessrecht verwiesen.

Zu beachten ist, dass stellenweise bei der Bearbeitung bestimmter umfänglicher Materien auf eine ausufernde Auseinandersetzung verzichtet und stattdessen ein genaues Studium des Gesetzeswortlautes empfohlen  wird. Auch wurde bei der Erstellung des Skriptes offensichtlich mehr Aufmerksamkeit der inhaltlichen Korrektheit des Textes gewidmet, als es sich sonst darbietet: Weniger Rechtsschreibfehler und weniger „Dreher“ bei den Gesetzesangaben. Dadurch gewinnt das Skript zusätzliches Vertrauen neben den sonst sehr schlüssigen Erläuterungen.

Besonders hervorzuheben sind die hier enthaltenen Wiederholungsfragen am Ende des Werkes. Sie eignen sich hervorragend als Grundlage für eine Übertragung auf Karteikarten. Die Fragen sind meistens sehr zielführend gestellt und decken weitgehend den gesamten Stoff ab. Mit Angabe der Randnummern finden sich dann die entsprechenden Textstellen. Freunde von Karteikarten werden hier eine wahre Arbeitshilfe finden, ohne auf den Vorzug selbst erstellter Karten verzichten zu müssen, da immer noch ausreichend Raum für ein knappes Aufbereiten Stoffes in eigenen Worten bleibt.

3. Sprache

Wie von Hemmer gewohnt, wird auf allzu philosophische Erläuterungen und „Untiefen“ diverser Streitstände verzichtet. Stattdessen orientiert man sich an einer klausurnahen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Auffassungen, ohne den gutachterlichen Aufbau aus dem Blickfeld zu verlieren. Entsprechend klar und prägnant ist die sprachliche Darstellung, die nur sehr selten den ein oder anderen argumentativen „Hänger“ aufweist. Nützliche Verweise in Rechtsprechung und Literatur ergänzen das oben Gesagte und lassen eine Beschränkung auf die wesentlichen Inhalte zu.

4. Fazit

Wer sich mit dem beschriebenen Aufbau anfreunden kann, wird in dem Skript eine gute Grundlage finden, die wesentlichen Aspekte des Polizei- und Ordnungsrecht zu verstehen. Von einem sturen Auswendiglernen von Einzelfallproblemen wird durch den Verfasser des Skripts stets abgeraten, was positiv auffällt.

Dabei dürfen sowohl Examenskandidaten als auch „jüngere“ Semester getrost zugreifen. Vor allem letztere werden die (noch ungewohnten) Prüfungsschemata des öffentlichen Rechts zur Vorbereitung auf die ersten Klausuren zu schätzen wissen, während sich der Examenskandidat vor allem über die inhaltliche Vollständigkeit und die praktischen Wiederholungsfragen freut. Insgesamt also eine klare Kaufempfehlung.

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YARPP
  • Pat

    Diese Rezession führt zu Verwirrung, denn auch wenn dieses Skript „weniger“ Rechtschreibfehler und „Dreher“ von Gesetzesangaben aufweist, so weist es dennoch gravierende „Dreher“ auf. Diese sind für Anfänger und Examenskandidaten zugleich nur schwer nachzuvollziehen und führen auf Dauer zu Verwirrung, vorallem, weil einige davon völlig unverständlich sind und von grob fahrlässiger Bearbeitung zollen. Leider ist dieses Skript ein weiteres Zeichen von „Schlampigkeit“ der Bearbeitung. Ich rate ausdrücklich dazu dieses Skript nur mit Vorsicht und ständiger Überprüfung zu genießen (wobei es alles andere als ein Genuss ist dieses Skript zu lesen, da die Fehler bereits nach kurzer Lektüre einen am Weiterlesen demotivieren!). Von meiner Seite gibt es keine Kaufempfehlung sondern eine Empfehlung an die Verfasser zur umgebenden Überarbeitung des Skriptes gibt.

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