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FAQ zur mündlichen Prüfung

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15. April 2009 | von Christoph Werkmeister
.

Prof. Dr. Ulrich Noack von der Heinrich Heine Universität Düsseldorf hat eine nützliche FAQ mit wichtigen Fragen bezüglich der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen erstellt: FAQ

Update 17.7.2014: Professor Noack hat die FAQ von seiner Website genommen. Auf der jetzt verlinkten Seite sind sie aber archiviert. Wir können nicht ausschließen, dass die darunter enthaltenen Angaben (objektiv) veralten bzw. dass der Urheber (subjektiv) seine Meinung dazu ändert oder bereits geändert hat.

Interessant ist in diesem Rahmen ebenso diese Homepage: http://home.arcor.de/pa/parkuhr/erfahrungsbericht/erfahrungsbericht.htm
Hier findet sich ein Erfahrungsbericht eines bereits examinierten Prädikatsjuristen, wobei jeder Abschnitt – von der Vorbereitung bis schließlich zur mündlichen Prüfung – behandelt wird.

Ergänzend zu den obigen Hinweisen erscheint es in meinen Augen außerdem sinnvoll, spätestens zwei Monate nach den schriftlichen Prüfungen ständig die Grundzüge von allen Rechtsgebieten zu wiederholen, da in den fünf Monaten Wartezeit doch einiges an Wissen verloren gehen kann.

Unerlässlich ist es für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, sich intensiv (und nicht bloß oberflächlich) mit dem aktuellen Geschehen auseinanderzusetzen. Aktuelle Sachverhalte werden nämlich äußerst gerne als Aufhänger genutzt, um dann evtl. Querverbindungen zu anderen Fragestellungen herzustellen. Hierzu bietet es sich an, eine namhafte Tageszeitung zu abonnieren oder über das Internet auf dem laufenden zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass es nicht ausreicht, lediglich über das aktuelle Geschehen Bescheid zu wissen. Es muss vielmehr der jeweilige Sachverhalt rechtlich hinterfragt werden – es ist also Problembewusstsein gefragt, wie man es schon von den Klausuren kennt.

Gewinnbringend ist es deshalb, eine private Lern-AG zu gründen, wobei das aktuelle Geschehen gemeinsam auf rechtliche Probleme abgeklopft wird. Nebenbei schult man hierbei seine didaktischen Fähigkeiten, welche ebenso wie das bloße Wissen von enormer Relevanz sind.

Wichtig ist es auch, die aktuellen Ausbildungszeitschriften (JuS, JA, Jura, RÜ, life and law) im Auge zu behalten, da viele Prüfer ihren Prüfungsinhalt aus Aufsätzen, Urteilsrezensionen oder Übungsklausuren ziehen. Unter Umständen kann es sogar vorkommen, dass mitunter ein kompletter Prüfunngsabschnitt in der aktuellen JuS nachzulesen ist.

Nicht zu vernachlässigen ist es außerdem, sich mit den gelaufenen Examensklausuren, die nach dem eigenen Termin stattgefunden haben, auseinanderzusetzen. Viele Prüfer nutzen solche nämlich ebenso gerne als Prüfungsstoff, da sie sich mithin das Erstellen einer eigenen Lösungsskizze auch wieder ersparen.

Da zum Teil das Thema Rechtsgeschichte subtil den Eingang in manche Prüfungsgespräche findet, erscheint es deswegen auch sinnvoll, sich hier die wesentlichen Grundzüge zu verinnerlichen. Ein kurzer, wobei dennoch informativer Aufsatz, um genau diese Lücken zu schließen findet sich in JA 1995, 47.

Sobald dann die Namen der Prüfer bekannt sind, gilt es natürlich nochmals, sich intensiv mit den jeweiligen Vorlieben der Prüfer auseinandezusetzen!

Zur Beruhigung der künftigen Prüflinge lässt sich auch noch anmerken, dass es völlig normal ist, wenn die Motivation zum Lernen nach dem schriftlichen Teil deutlich nachgelassen hat. Um einem Motivationstief entgegenzuwirken, bietet es sich deshalb an, sich auch wieder stärker in das Sozialleben zu integrieren. Eine Halbierung des ursprünglichen Lernpensums scheint für den Anfang ein guter Erfahrungswert, wobei eine komplette Pause von ein bis zwei Monaten nach dem schriftlichen Teil auch durchaus als üblich anzusehen ist.
Das Wiederholen der Grundzüge ist völlig ausreichend, da tiefergehende Kenntnisse in der mündlichen Prüfung ohnehin nicht abgefragt werden können. Wichtiger ist vielmehr das Verständnis.

Sofern ihr der oben genannten FAQ und den hier genannten Tipps folgt, sollten bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zumindest die richtigen Weichen gestellt sein. Was später als Ergebnis erreicht wird, hängt letztlich widerum von Faktoren ab, die ihr dann nicht mehr beeinflussen könnt (z.B. die Laune der Prüfungskommission, eure Tagesform und eure Vorpunkte).

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden euch ein wenig hilft, nicht nach dem schriftlichen Teil in ein Loch zu fallen. Sofern ihr Kritik oder Anregungen beizusteuern habt, ist jegliches Feedback natürlich erwünscht!

Weiterhin viel Erfolg bei den Vorbereitungsmaßnahmen wünscht euch euer Team von juraexamen.info!

Christoph Werkmeister

Jahrgang 1986, Autor des Werkes Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen, Rechtsanwalt in Köln

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YARPP
  • Frank Hofmann

    Vielen Dank für den instruktiven Artikel nebst Links.

    Wichtig erscheint mir für das Mündliche auch, sich klarzumachen, dass es ein „anderer Prüfungstyp“ ist. Anders als im Schriftlichen besteht die Möglichkeit, den Prüfer in ein Rechtsgespräch zu verwickeln und ihm somit wertvolle Hinweise zu entlocken, wie er selbst den Prüfungsfall sieht. Umgekehrt muss man natürlich auch schneller sein als im Schriftlichen und darf den Gesprächsfaden zum Prüfer niemals abreißen lassen. Psychologie rulez! 😉

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  • Nina Henz

    Leider ist der obere Link down 🙁

  • Peter

    http://www.jurawelt.com/studenten/examen/faq hier findet sich die faq von noack (ich vermute jedenfalls, dass es die gleiche ist). sicher wäre es hilfreich, den link zu ersetzen.

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