Hier ein Gedächtnisprotokoll zur Strafrechtsexamensklausur aus Saarbrücken vom Juli 2011.
A hatte von D Drogen im Marktwert von 500 € gekauft. D begab sich daraufhin zu A, um sein Geld zu verlangen. Er traf den A im Treppenhaus an, als dieser gerade seine Wohnung betrat und sagte ihm, er solle endlich seine Schulden bezahlen. Diese bezifferte D auf 1.500 €. Wenn er nicht zahle, würde ihm D seine Wohnungseinrichtung demolieren. A sagte D, dass er kein Geld habe, worauf D anfing, die CD Sammlung des A mit Füßen zu treten. Dabei ging der CD-Ständer des A zu Bruch. A sagte dem D daraufhin, dass er 1.000 € im Haus hätte, diese könnte er ihm geben. D willigt ein.
A geht ins Badezimmer und nimmt aus einer Plastiktüte 1.000 € in bar. Als er aus dem Badezimmer zurückkommt, sieht er dass D sich gerade an seiner Heimbar bedient und ihm daher den Rücken zugedreht hat. A beschließt daraufhin spontan, dies auszunutzen und D zu töten. Er zieht ein Messer aus der Tasche, zieht den Kopf des D zurück und schneidet ihm mehrfach mit dem Messer von links nach rechts durch den Hals. D bricht zusammen. In diesem Moment kommt die L herein, und realisiert direkt was sich abgespielt hat. Sie verständigt sofort einen Notarzt, dem es gelingt, das Leben des D zu retten.
A ist geflüchtet, noch bevor die Polizei am Tatort eingetroffen war. Er ist in ein Waldgebiet am Stadtrand gerannt, wo zahlreiche Häuschen und Hütten stehen. Dort hat er sich Zutritt zu der unverschlossenen Jagdhütte des J verschafft und dort übernachtet. Am nächsten Morgen wird er durch Motorengeräusche wach. Durch das Fenster sieht er, dass J sich mit seinem Auto nähert. J parkt vor der Tür und macht sich auf den Weg zur Hütte. Um eine Entdeckung zu verhindern, schlägt A dem J – allerdings ohne Tötungsabsicht – mit einer leeren Weinflasche auf den Kopf, als J die Hütte betritt. J ist leicht benommen und geht zu Boden, weist darüber hinaus aber keine schweren Verletzungen auf. A beschließt, den J mit einem Strick zu fesseln. Anschließend verlässt er die Hütte und sieht, dass im Wagen von J der Schlüssel im Zündschloss steckt. Dies beschließt er auszunutzen, und fährt mit dem Wagen des J davon. Nach 100 km Fahrt stellt er das Auto – wie von vornherein geplant – auf dem Parkplatz einer Autovermietung abgeschlossen ab und wirft den Schlüssel in das Rückgabefach der Autovermietung. J konnte sich in der Zwischenzeit von den Fesseln befreien.
Strafbarkeit von D und A. Erforderliche Strafanträge sind gestellt.