Examen Bayern: Themenaufsatz zur Schuldrechtsreform!
Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform sind nun über acht Jahre vergangen. Nach dieser Zeit ist es nicht mehr angebracht, vom „neuen“ Schuldrecht zu sprechen. Man denkt sich, dass man die einzelnen Details zur Schuldrechtsreform doch nach so vielen Jahren nicht mehr zu kennen braucht. Das Schuldrecht bereitet einem doch auch schon so ein ums andere mal Kopfzerbrechen. Da die meisten von uns die Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 wohl nicht „live“ als Jurastudenten mitbekommen haben, mag man sich denken: „Das tangiert mich peripher.“
In der 3. Zivilrechtsklausur im 1. Staatsexamen in Bayern wurde nun im Termin 2010 / I neben einer kaufrechtlichen Mängelrechtsklausur doch tatsächlich als 2. Teil eine Themenklausur zur Schuldrechtsreform gestellt mit folgenden zwei Fragen:
1. Aus welchem Anlass wurde das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG) erlassen und welche Ziele hat der Gesetzgeber mit dem SMG verfolgt?
2. Welche Bereiche sind auf welche Weise von den Änderungen durch das SMG betroffen?
Bis zum 10. Jubiläum der Schuldrechtsreform (oder vielleicht auch noch länger) sollte man die Gründe und Inhalte der Neuregelung wohl sich doch noch einmal anschauen.
Eine gute Übersicht zur Schuldrechtsmodernisierung findet ihr hier:
Wikipedia Schuldrechtsmodernisierung
Womöglich kommt demnächst dann wohl auch noch ein Themenaufsatz zur Neueinführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Jahr 2008 dran. 🙂
Frohes Schaffen!
Da fällt einem wirklich nichts mehr ein. Da wird in Muc wohl der Giftschrank im LJPA leer geräumt.
Wenn man sich die Klausuren in NRW von JANUAR und FEBRUAR 2010 anschaut, war der Durchgang in Bayern ja noch harmlos.
Ich kenne nicht das bayerische JAG, aber zumindest in NRW heißt es, dass, soweit vertiefte Kenntnisse gefordert werden, dazu auch die europarechtlichen Bezüge und Hintergründe des Rechtsgebiets gehören. Tja…
Wer da in den letzten 10 Minuten noch Zeit hatte 🙂