Ein „gut“ im Ersten Staatsexamen – Ein Erfahrungsbericht
Einleitung
Zwei Jahre fleißig gelernt und nun am Ziel angekommen. Vor kurzem hatte ich meine Mündliche Prüfung und sehe nun einer kurzen Zeit wundervollen Nichtstuns entgegen, in der ich endlich wieder meine Seele baumeln lassen kann. Na gut, so ganz untätig wollte ich nicht bleiben, sondern z.B. den einen oder anderen Artikel schreiben. Und auf diesen Artikel freue ich mich ganz besonders, denn hier werfe ich mal alle Förmlichkeiten über Bord und schildere frei und vergnügt, wie ich den ganzen Examensstress im Nachhinein betrachte, verbunden mit der großen Hoffnung, dass der ein oder andere „jüngere“ Student – ach nein, es heißt ja jetzt „Studierender“ – es nicht als Angeberei, sondern vielmehr als konstruktiven Hinweis versteht, wie man das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich gestalten kann. Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass ich stets hilfsbereit bin und gerne etwas zurückgebe, denn auch ich habe sehr von meinen „älteren“ Freunden und Bekannten profitiert. So viel schon einmal zu meinem ersten Tipp: Schaut auch das an, was die „älteren“ Semester anstellen, denn dann seht ihr meistens, wie man es nicht macht!
Macht euch gleich zu Beginn klar: Das Examen ist eine Gesamtschau, welche aus vielen verschiedenen Bausteinen besteht. Juristisches Verständnis, ausreichende Intelligenz, Arbeitseifer und Disziplin, effektive Vorbereitung sowie das nötige Glück sind diese Elemente, auf die teilweise nur begrenzt Einfluss zu nehmen ist. Also konzentriert euch immer auf solche Faktoren und Entscheidungen, die ihr bestmöglich beeinflussen könnt.
1. Entscheidung: Freischuss oder nicht? Oder gleich abschichten?
Diese erste Entscheidung ist mir besonders leicht gefallen, da ich mich recht gut kenne und weiß, wie gut ich Wissen aufnehmen und behalten kann. Von vorne herein kam daher nur der Freischuss in Frage, denn es wäre fahrlässig gewesen, auf die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines möglichen Verbesserungsversuches zu verzichten. Hinzu kam, dass ich nicht gleich sechs Klausuren zu einem Termin schreiben, sondern lieber alles schön „gestückelt“ (sog. Abschichten) haben wollte, um mich auf jedes Rechtsgebiet einzeln aber effektiv vorzubereiten. So schrieb ich im Mai die Klausuren im Öffentlichen Recht, im Juni die im Strafrecht und im November schließlich die verbliebenen drei Klausuren im Zivilrecht. Nach einem Block ging es also immer direkt weiter mit dem nächsten Rechtsgebiet, sodass „altes Wissen“ schnell wieder verdrängt wurde, um sogleich neuem Wissen „Platz zu schaffen“. Eine gute Freundin von mir bezeichnet so etwas als Bulimie-Lernen. Mir hat diese Vorgehensweise jedenfalls sehr geholfen, denn so war ich nicht mit Wissen überladen, sondern gut auf jedes einzelne Rechtsgebiet vorbereitet. Solange ihr die nötige Disziplin und den erforderlichen Ehrgeiz habt, nach einem Block mit einem anderen Rechtsgebiet sofort zu beginnen und bei Null zu starten, ist dies aus meiner Sicht der erste Schlüssel zum Erfolg. Stellt euch aber darauf ein, alles lange im Voraus recht genau zu planen. Sollte euch das Abschichten abschrecken, so lasst aber jedenfalls bitte nicht den Freischuss aus, wenngleich es auch nichts bringt, vollkommen unvorbereitet ins Examen zu gehen, um sich „dit Janze mal anzuschauen“. Wir sind hier nicht beim Poker, wo man sich auch einfach mal so die Hände anschaut, denn ein Misserfolg bleibt für die Psyche ein Misserfolg – und den wünsche ich euch auf keinen Fall!
2. Entscheidung: Wie soll ich es mit dem Rep halten?
Zum Thema „Repetitorium“ wurde mit Sicherheit schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem! Ich selbst habe ein kommerzielles Rep besucht, das mir meine Eltern finanziert haben und denen ich an dieser Stelle auch gerne einmal für die Unterstützung während meiner Studienzeit danken möchte. Solange universitäre Reps jedenfalls nicht die gleiche Qualität aufweisen können, wie solche kommerziellen Reps (und ihr auch über das nötige „Kleingeld“ verfügt), solltet ihr wirklich nicht an einer guten Ausbildung sparen. Nicht, dass ich im Rep ständig anwesend war, im Gegenteil (meisten war es einfach zu früh am Morgen!), doch hat es mir erstmals geholfen, einen Gesamtüberblick des gewaltigen Stoffes zu erfassen. Daneben konnte ich die zahlreich ausgeteilten Fälle sehr gut zur Vorbereitung nutzen. Daran könnt ihr erstmals erkennen, wie wichtig fallorientiertes Lernen ist.
Welches Rep es später tatsächlich bei euch werden soll, solltet ihr nach einem Probehören entscheiden. Zum Abschluss aber noch mal ein eindringlicher Hinweis: Ruht euch bloß nicht auf eurer puren Anwesenheit im Rep aus, sondern arbeitet vor bzw. nach und fangt am besten da schon mal mit den ersten Probeklausuren an!
Wer im Übrigen mehr zu diesem Thema erfahren will, der sollte sich zudem unseren Gastbeitrag vom 14.09.2009 zu Gemüte führen.
3. Entscheidung: Wer lernt was, von wem und woraus?
Dies wird wohl die schwerste Entscheidung von allen sein, denn die vorhandenen Lernangebote sind derart zahlreich, dass man hieran schnell verzweifeln könnte. Dieses Problem habe ich letztlich dadurch gelöst, dass ich aus den vielen Lehrbüchern, Skripten und Folien der Professoren auf Gutsherren-Art (der Witz wird wohl nie alt) ein Skript im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht zusammengestellt habe, was an sich schon einen Lerneffekt hatte, ebenso wie das Schreiben von Karteikarten. Diese selbst erstellten Lernmittel haben mich während meiner gesamten Vorbereitung begleitet. Insbesondere durch das ständige Wiederholen anhand des Skriptes und weiterer kurzer Übersichten (siehe z.B. meine „Checklisten“) blieb genügend Stoff hängen. Ich vergleiche dieses Lernen immer mit einem Fischernetz, bei dem man die Maschen immer enger ziehen muss. Verschafft euch auf alle Fälle in irgendeiner Weise einen Überblick. Natürlich kann es lange dauern, bis ihr euren „Königsweg“ gefunden habt. Doch es wird sich lohnen, wenn man sich die Basics durch ein ständiges Wiederholen verinnerlicht und kontinuierlich darauf aufbaut. Dazu solltet ihr auch einen längerfristigen Lernplan entwickeln, der alle Rechtsgebiete und Themen abdeckt, denn so ein Plan hilft dabei, ständig dazu ermahnt zu werden diesen auch zu erfüllen und damit eben kontinuierlich zu lernen. Aufgeteilt habe ich die Rechtsgebiete in Lernblöcke zu je 2,5 Stunden: Wiederholung der vorherigen Themas, Bearbeitung eines neuen Themas und schließlich ein Fall aus dem Rep. Gelernt habe ich im Übrigen stets zu Hause, denn in der Uni wäre ich zu sehr abgelenkt worden. Wie ihr es aber im Einzelnen macht, müsst ihr selbst beurteilen!
Bevor ich etwas ganz Wichtiges vergesse: Nehmt frühzeitig das Angebot der Universität in Bezug auf den Klausurenkurs in Anspruch. Euer gelerntes Wissen müsst ihr im Examen später praktisch anwenden können; nur darauf kommt es im Endeffekt an. Was nutzt einem Sportler das viele Training, wenn er keine Wettkampferfahrung hat? Zwar halte ich nichts davon, gänzlich unvorbereitet in eine Probeklausur zu gehen (auch das wird oft empfohlen), doch schiebt es dennoch nicht zu lange hinaus und scheut auch den Misserfolg nicht – meistens lernt ihr anhand der gemachten Fehler am meisten! Zur Orientierung: Bei mir waren es 35 Probeklausuren (Schnitt: 8,05 Punkte), jeweils ohne bzw. mit wenigen Hilfsmitteln. Betrügt euch nicht, sondern lasst die Hilfsmittel weg und geht selbst auf Rechtsfindungssuche!
Hinzukommt dann natürlich noch der Tipp hinsichtlich einer Lerngruppe, was für mich allerdings nie in Frage kam – woran das wohl liegen mag?!
Gegen Ende der Vorbereitung ist ein Überblick über die kürzlich ergangene Rechtsprechung (2-12 Monate vor den Klausuren) obligatorisch, wobei ich da nur eine euch bekannte Seite empfehlen kann: juraexamen.info! Genug der Eigenwerbung, aber ich hatte tatsächlich auch eine Klausur im Examen, zu der es einen Artikel von uns gab (siehe hier). Was glaubt ihr, wie ich mich darüber gefreut habe, nachdem ich in dieser Klausur einen unserer Artikel wiedererkannt hatte?
4. Entscheidung: Auch der Schwerpunkt muss gemacht werden! Aber wann?
Gleich vorweg: Ich will hier nicht über die unsinnigen und ungerechten Unterschiede zwischen den universitären Schwerpunktbereichen diskutieren, denn schließlich habe ich mir meine Universität selbst ausgesucht. Als „Bonner“ muss ich jedenfalls 5 von 7 Klausuren (2-stündig) sowie eine Seminararbeit einbringen. Von offizieller Stelle (JPA, Universität) wird vorgegeben, dass der Schwerpunkt zuerst komplett zu absolvieren sei und erst danach mit der Examensvorbereitung begonnen werden sollte. Wieder einmal ein Beispiel dafür, wie weit so mancher von den Studierenden entfernt ist, denn – und entschuldigt bitte die drastische Ausdrucksweise – eine solche Vorgabe ist absoluter Schwachsinn! Der einzige Vorteil ist, dass die Prüfer in der Mündlichen Prüfung euer Ergebnis aus dem Schwerpunktbereich kennen und die Notenfindung hieran anpassen können – mehr nicht! Insgesamt zählt der Schwerpunktbereich 30 % der Endnote und ist damit viel zu wertvoll, um diesen in zwei oder drei Semestern und zwischen Tür und Angel dahin zu schludern und etwas zu verschenken. Um einen Schwerpunktbereich komplett und souverän abzuschließen sowie sich ausreichend auf den Freischuss vorzubereiten reicht die Zeit bei über 95 % aller Studenten nie und nimmer aus, wenn es nach dieser Vorgabe ginge. Nach vielen Gesprächen wurde mir diese Meinung von fast allen Betroffenen bestätigt. Von daher solltet ihr euch stets gut auf den Freischuss vorbereiten und im Anschluss an den staatlichen Teil eure Erfahrungen aus dem Examen nutzen, um einen zufriedenstellenden Schwerpunktbereich vorweisen zu können. Natürlich könnt ihr auch anders vorgehen: Da ich nie mehr als zwei Schwerpunktklausuren in einem Semester schreiben wollte, habe ich diese vor und während meiner Examensphase geschrieben. Insoweit konnte ich mich zeitlich immer gut auf diese zwei Klausuren einstellen, ohne dabei meine Examensvorbereitung zu vernachlässigen. Der einzige Fehler in meiner Planung war, dass ich mich noch durch die ausstehende Seminararbeit „quälen“ muss, was die Studienzeit nun leider deutlich verlängert. Dies ist in erster Linie einem zusätzlichen Praktikum im Bundestag geschuldet, woran ich aber auch mal wieder erkenne, dass sich eine solche Freiwilligkeit selten auszahlt, wenngleich die gemachten Erfahrungen auch seinen Wert haben. Jedenfalls sollten euch eure Ergebnisse wichtiger als alles andere im Studium sein, denn nachher interessiert dann eben doch nur die Note, was zwar schade, aber leider nicht zu vermeiden ist.
5. Entscheidung: „Soll ich mit dem Partner Schluss machen?“ „Was ist eine Party?“ „Oh Gott, mein Gewicht!“
An dieser Stelle wollte ich zwar keine Beziehungs- oder Fitnesstipps abgeben, aber eines kann ich euch verraten: Denkt an euren seelischen Ausgleich neben dem Lernen und bereitet euer Umfeld darauf vor, ab und an einen gestressten Freund oder Partner anzutreffen, wenn denn überhaupt mal Zeit hierfür sein sollte. Ein freier Tag in der Woche sollte in jedem Fall dabei sein, an denen ihr den lieben Gott mal einen guten Mann sein und die Bücher geschlossen lassen solltet. Klar ist es manchmal echt hart, auf Partys, Freunde oder Sport zu verzichten aber es wird für auch wieder andere Zeiten geben. Eine solche Phase durchlebt ihr (hoffentlich) nur einmal im Leben und wenn ihr schon so weit gekommen seid, solltet ihr es auch richtig durchziehen! Wenn es an der Motivation hapert, schafft euch weitere Anreize, um in irgendeiner Weise den erforderlichen „Druck“ aufzubauen oder hochzuhalten. Und am Ende hat man doch immer etwas zu feiern, oder nicht?
Fazit
Ich glaube, einer der größten Boxer aller Zeiten soll einmal gesagt haben, dass ein Kampf nicht im Ring entschieden wird, sondern in den Wochen und Monaten zuvor, in der Phase der Vorbereitung. So ähnlich trifft es auch auf das Examen zu, wobei ich die Worte „Wochen“ und „Monate“ gerne durch die Worte „Monate“ und „Jahre“ ersetzen möchte. Sich frühzeitig über seine Stärken, Schwächen und das eigene Können Gedanken zu machen, hilft jedenfalls, später nicht allzu überrascht auf die Schnauze zu fliegen, sondern einen Weg zu gehen, der sich am Ende auszahlen könnte. Natürlich kann nicht jede Eventualität mitbedacht und es vollkommen ausgeschlossen werden, eine schlechte Examensklausur im Portfolio zu haben. Zumindest kann man aber das Risiko zu scheitern angemessen begrenzen und mit ein wenig Glück sogar oben „mitspielen“. Macht euch eines immer klar: Keiner von uns kann alles in zwei Jahren erlernen, doch kommt es beim Examen ja nur darauf an, mehr zu wissen als die anderen – das reicht aus! Von daher solltet ihr euch nicht so stressen, aber jedenfalls Wert auf das ständige Wiederholen der Basics legen. Auch beim Wiederholen reichert ihr später Details an. Wie weit ihr nach oben wollt, bemisst sich schließlich danach, wie gut ihr euer Wissen anwenden und dazu noch Detailwissen vorweisen könnt.
Zum Abschluss hoffe ich sehr, dass ihr eventuell den ein oder anderen neuen Aspekt entdeckt habt, den ihr in der Examensvorbereitung gebrauchen könnt. Und sollten euch meine Hinweise nicht weiterbringen, so schaut doch mal in diesem Artikel vom 29.06.2009 oder diesem Artikel vom 05.07.2009 nach, ob da etwas für euch dabei ist. Wie ihr am besten zu eurem Ziel kommt, müsst ihr natürlich selbst entscheiden, denn nichts ist so individuell, wie euer bereits schon eingeschlagener Lebensweg. Die Hauptsache ist aber, dass ihr ein wirkliches Ziel vor Augen habt, es auch irgendwann erreicht und damit zufrieden seid! In diesem Sinne: Viel Erfolg!
Ich Juristenkreisen – insbesondere auch in solchen mit besseren Examina – gehört es – wie ich aus eigener Erfahrung weiß – zum guten Ton, dass man keinesfalls seine Examensnote öffentlich macht.
Ein solches Verhalten ist als ganz, ganz schlechter Stil verpönt.
Sowas spricht sich an der Uni rum; und das nicht im positiven Sinne.
Dabei dürfte es unerheblich sein, ob – was schon vorgekommen ist – die Verwandtschaft Glückwünsche unter Angabe der Examensnote in die Zeitung setzt oder ob man dies – unter Angabe des Namens – als Lerntipp verkauft.
Ernsthafter und gut gemeinter Tipp: Schnell wieder löschen!
Ach herrjeh, geht es noch spießiger? Es kann doch jedem selbst überlassen bleiben, ob er sie veröffentlicht. Ich finde die Notengeheimniskrämerei in Jura einfach nur armselig und peinlich. So gibt man keinem ein realistisches Bild der Notenverteilung und gerade auch denen, die schlechter abschnitten das Gefühl, sich schämen zu müssen. Außerdem findet man im Netz zahlreiche Artikel, wo Studis Noten veröffentlichten.
Was in diesen Kreisen mal verpönt war oder nicht ist mir gleich, denn diese Seite und ebenso dieser Artikel dient dazu, den Lesern zu helfen – und ohne Angabe der Examensnote wird man sich fragen, ob die Hilfestellungen überhaupt sinnvoll bzw. Erfolg versprechend sind, nicht wahr?
Abschichten kann jeder. Das ist kein richtiges Examen. 😀
So wird aus einem gut ein ausreichend…
Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen. Erstens ist es traurig, dass so ein solches Verfahren überhaupt angeboten wird und zweitens, dass man sich damit brüsten muss.
oh mein Gott. Kann man anderen Menschen nicht einfach mal etwas gönnen.
Wo brüstet er sich denn damit? Genau dieses egozentrische Denken führt in NRW jetzt zur Abschaffung des Abschichtens. Hätten alle Jurastudenten mal zusammengehalten und gemeinsam für das Abschichten gekämpft, dann hätten alle profitieren können! Aber nein, alles Einzelkämpfer!
Das ist so arrogant und falsch!
Neid ist die höchste Form der Anerkennung?
Sehr gelungener und ungezwungen geschriebener Artikel. Wer, mit Verlaub, zu dumm ist die einleitenden Sätze zu lesen und die Zielvorgabe dieses Artikels zu verstehen, dem ist wohl nicht zu helfen.
Ich habe es so verstanden, dass jemand seine persönlichen Erfahrungen weitergibt. Dabei die Note anzugeben ist doch lediglich als Beweis dafür zu verstehen, dass diese Erfahrungen und Methoden zum Ziel geführt haben.
Andererseits lese ich nirgends Phrasen wie „meine Methode ist die beste, die einzige; der Korrektor ist dein Feind; Examen ist wie Krieg“. Vielmehr scheinen Einsatz und Struktur die Säulen des Erfolgs zu sein. Und gerade bzgl. der Strukturierung des Lernens kann zumindest ich auf keine Hilfe verzichten.
Letztendlich ist es doch jedem selbst überlassen, ob man die hier aufgeführten Tipps annimmt oder eben nicht.
Inhaltlich deckt der Artikel jedenfalls viele meiner Fragen bzgl. der Examensvorbereitung ab und ist somit ein wertvoller Beitrag den ich jedem wärmstens empfehlen kann. Zudem finde ich ihn erfrischend subjektiv.
Bzgl des guten Tons in Juristenkreisen nur ein Stichwort: Dr. Edmund Stoiber.
Ernsthafter und gut gemeinter Tipp: Stehenlassen!
Wer für ein „richtiges“ Examen lernt, hat einfach nicht die Möglichkeit, wie der Autor, der „…alles schön „gestückelt“ (sog. Abschichten) haben wollte, um [sich] auf jedes Rechtsgebiet einzeln aber effektiv vorzubereiten.“
Dies ist, für eine richtige Examensvorbereitung nicht möglich.
Ich hoffe, dass er für sein 2. Staatsexamen auch ein Bundesland wählt, wo ein „Abschichten“ möglich ist. Sonst kommt das böse Erwachen früher als erhofft…
Die Durchfallquoten sind über dem Bundesschnitt, die Prädikatsquoten darunter. Wo bitte wird uns in NRW etwas geschenkt!?
Und in meinem Examen habe ich bei 2 von 7 Klausuren erst am Tag der Prüfung erfahren, ob es sich um eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Klausur handelt.
Wäre ja auch lustig, wenn man seinem Mandanten mitteilen müsste, dass man heute leider keine strafrechtliche Beratung erteilen kann, da man dieses erst letzte Woche „abgeschichtet“ hatte und heute nur Öffentliches Recht behandelt.
Ich finde diese Polemik unangebracht und der Vergleich zwischen beruflicher Praxis und Examensvorbereitung hinkt gewaltig.
Und den Lernstoff zu stückeln und in sinnvolle Abschnitte zu unterteilen, die dann konstant wiederholt werden, halte ich auch bei einem „RICHTIGEN“ Examen für sinnvoll und zielorientiert. Denn nichts anderes macht ein Rep unterm Strich.
Dann trifft der vom Autor unter Nummer 1 angesprochene Aspekt wohl nur auf NRW zu. In anderen Bundesländern ist dies schlicht einfach nicht möglich. Und daher auch so in der Examensvorbereitung nicht zu realisieren.
Falsch! Abschichten ist auch in Niedersachsen möglich.
So ganz stimkmt das nicht, denn der Klausurenkurs könnte sich sowas überhaupt nicht leisten!!!
@facebook-576876324:disqus: Richtig, es ist sicher hilfreich. Deshalb ist die Note auch nur eingeschränkt vergleichbar mit anderen Bundesländern. Gut wäre er dort vermutlich auch gewesen, aber ob er tatsächlich ein „gut“ bekommen hätte…?
WO stückelt man im Rep?? Wir hatten jede Woche alle drei Bereiche. Jede Woche. Wie auch sonst sollte man sich auf >=6 Klausuren binnen zwei Wochen vorbereiten?
So ein dummer Vergleich! Welcher Anwalt hat bitte mit ALLEN Rechtsgebieten innerhalb von zwei Wochen zu tun!? Welcher Anwalt muss tausende Meinungsstreits innerhalb kürzester Zeit wiedergeben?
Dann kann ich deinen Beitrag nur so verstehen, dass du auch in #ns studirt hast bzw. studierst!!!
Ich kann mich allen „Vorrednern“ nur
anschließen…
1.) Das Abschichten verfälscht das Examensergebnis ungemein und müsste verboten
werden.
2.) Dass man sich mit seinem Examen – in welcher Weise auch immer – öffentlich
darzustellen versucht, ist in keinster Weise nachvollziehbar.
Als langjähriger Jurist – ebenfalls mit hervorragendem (richtigem!!!) 1. Examen
– darf auch ich Ihnen empfehlen, diesen Beitrag nochmals zu überdenken; denn
auch ich vermute, dass dies Ihrem Ansehen nicht dienlich sein dürfte.
Abschichten ist für uns Hessen ein Fremdwort… Aber ja, auch ich habe in der Vorbereitungszeit im
Letzten Monat vorm
Examen jeden Tag gelernt ohne einen freien Tag zu haben und komplett aufs training verzichtet für Monate… Das war in der tat ein fehler!
Alle diejenigen, die hier so vehement gegen das Abschichten wettern, scheinen – mit Verlaub – eine völlig falsche Vorstellung von den Anforderungen eines Jurastudiums zu haben.
Zum einen ist ein Abschichten nur möglich, wenn man sich bis zum 7. Semester zum Examen melden.
Der einzige Vorteil des Abschichtens ist dann, dass man nicht auf einen Punkt die Klausuren schreibt, sondern diese gesplittet sind. Das Hauptproblem im Examen ist aber nicht das fehlende Wissen, sondern das mangelnde juristische Gespür und Denken. Daran ändert aber auch das Abschichten nichts.
Außerdem war ich froh ohne Abschichten nach 6 Klausuren mit allem fertig zu sein und nicht in einem oder zwei Monaten nochmal ran zu müssen.
Außerdem zeigen die Noten in NRW, wo Abschichten im Moment tatsächlich „in“ ist, dass auch bei der Bewertung kein Vorteil besteht.
Alles in allem also eine überflüssige Diskussion, die verkennt, was im Examen wichtig ist: Juristisches Denken und kein stures Runterbeten von Gelernten. Die Fleißigsten sind (zum Glück) nicht automatisch die Besten.
Ein Abschichten ist an vielen Unis nicht möglich und stellt aus meiner Sicht eine rießige Erleichterung dar. Ganz fair ist es den anderen gegenüber meiner Meinung nach nicht…
Das Abschichten, das er meint, bezieht sich jedoch auf ganz NRW. Jeder Student in NRW hat die Möglichkeit, von der Regelung Gebrauch zu machen, so dass es innerhalb NRWs schonmal keine Ungleichbehandlung gibt. Und die Examina in NRW fallen auch nicht besser aus als die in den anderen Bundesländern. Da frag ich mich doch glatt, warum die Regelung unfair sein soll.
Ich finde die despektierliche Kritik am Abschichten etwas arm. Niemand wird daran gehindert, sein Staatsexamen in NRW zu absolvieren. Im Übrigen werden die Klausuren durch eine punktuelle Vorbereitung nicht leichter. Wer diesem Irrglauben frönt macht kein gutes Examen.
Ob man seine Note nun öffentlich Preis geben muss oder nicht ist im Übrigen jedem selbst überlassen. Ich bin jedenfalls relativ sicher, dass der Beitrag weniger Leser interessiert hätte, wenn im Titel nicht auf das „gut“ hingewiesen worden wäre.
Muss auch zugeben, dass ich einen Artikel mit dem Titel „Mein Weg zum „befriedigend“ im Staatsexamen“ auch eher nicht gelesen hätte 😉
Beide Extreme greifen kurz. Natürlich kommt alleine vom Abschichten kein „gut“ heraus – aber dass (nicht nur hier!) der Effekt kleingeredet wird ist völliger Käse! Weshalb machen es wohl Leute, hmm?
Klar, man muss diszipliniert lernen. Statt gleichzeitig aber nur eines nach dem anderen. Gerade dann, wenn man besonders intensiv lernt, auswendig lernt, hilft das ungemein – wenn man wenig lernt wie ich ist es wohl ziemlich egal: Man weiß eh „nur“ das was man verinnerlicht hat.
Dass „Abschichten“ einfacher fällt, erkennen viele auch schon in den Schein-Klausuren: Man lernt EIN Themengebiet – und das dann viel intensiver als wenn man alles lernen müsste.
Insofern sollten sich die Schlechtreder beruhigen – aber auch die Kritik nicht zu 100% kategorisch abgewiesen werden.
Was die Veröffentlichung der Note betrifft: das ist ihm doch völlig überlassen, richtig! Dass es nicht bei jedem beliebt macht, wird auch er wissen – aber das kann einem auch egal sein. Das Umfeld weiß es eh. Dank der „Tipps“ finde ich es hier auch deutlich sympathischer als das plakative Präsentieren, das im Februar der Schreiber des besten BaWü-Examens aller Zeiten in Interviews praktizierte. Das war vielleicht auch nicht so gemeint, aber DAS kam eher an wie ein „ich hab, ich bin ja, ich bin so toll“…
Gratulation allen mit solchen Ergebnissen. Aber viel mehr noch all jenen, die mit eiserner Disziplin ein Ergebnis ruhig auch im unteren Bereich schaffen, das sie selbst nie für möglich gehalten hätten. Und Chapeau an jene, die ohne groß etwas zu tun ein vernünftiges Ergebnis schaffen. Glückwunsch allen also!
Wer abschichten kann soll abschichten. Die Kritik an diesem System ist aber keineswegs „despektierlich“, sondern weist einfach darauf hin, dass es kein bundesweit vergleichbares Examen gibt! Natürlich werden die Klausuren durch das Abschichten nicht einfacher. Aber die Vorbereitung wird dadurch sehr wohl einfacher.. Und zwar entscheidend! Das Gegenteil kann keiner ernsthaft behaupten… Übrigens ist auch keiner daran gehindert sein Examen in Holland anzulegen.. Die Frage ist doch, ob man es kann/will.
Was für eine Anmaßung, das Abschichten als „kein richtiges“ Examen abzutun. Das ist in der Tat despektierlich! Tatsächlich handelt es sich lediglich um einen Anreiz, sein Examen in besonders kurzer Zeit zu absolvieren. Wem das gelingt – zumal mit einer so schönen Note -, hat alle Anerkennung verdient. Außerdem hat der Autor in der Mündlichen ja wohl gezeigt, dass er alle Rechtsgebiete auch zugleich beherrscht (es sei denn, er hat quasi während der Prüfung abgeschichtet, indem er den Stoff erst in den Pausen gelernt hat). Dort wissen die Prüfer im Übrigen ganz genau, wer abschichtet, und legen bei demjenigen sicher keinen milderen Maßstab an.
Der joviale Stil des Artikels und der Hauch von Selbstbeweihräucherung, der ihn umweht, muss sicher nicht jedem Leser gefallen und er gefällt auch mir nicht besonders, aber das Niveau der Reaktionen, die an dieser Stelle den Examenserfolg des Autors schmälern wollen, ist ziemlich unangebracht.
Naja das hinkt. Schließlich ist die mündliche Prüfung ja der Erfahrung nach deutlich einfacher und erheblich an der Note im Schriftlichen orientiert. — > man sollte eigentlich ein Zeugnis ausstellen, dass die schriftliche Note deutlich separat aufführt, dann wäre der Objektivität genüge getan
Bei „Abschichten“ habe ich aufgehört zu lesen. Das vereinfacht das Examen ja wohl so stark, dass ein Vergleich zu Bundesländern, in denen das nicht möglich ist (also so ziemlich alle) an eine Frechheit grenzt. Freu dich über deine Note und darüber, dass du nicht woanders Examen gemacht hast.
Genau so ist es!!! Und wer behauptet, dass wir, die wir uzns darüber aufregen, kein gutes Examen ablegen, der erkennt noch nicht, welche Lernvorteile das für ihn bringt, im gegensatz zu den restlichen Bundesländern.
Ich korregiere mich, wenn ich vorhin #ns statt #nrw geschrieben habe.
Dieser Artikel hat mich fassungslos gemacht… Und das nicht im positiven Sinne!
Die harschen Reaktionen auf das „Abschichten“ legen doch vor allem eines frei: dass viele in dem Examen weiterhin eine Art Härteprüfung, Selektion und Kraftbeweis sehen. Wer das „Abschichten“ jedoch nicht als „richtiges“ Examen bezeichnet und es „traurig“ findet, abzuschichten, verrät, dass er den Sinn und Zweck der Staatsprüfung entweder nicht verstanden hat oder aber Zuflucht in bestimmen ehrenhaften Vorstellungen des Juristen sucht (um damit möglicherweise eigene fachliche/inhaltliche Unzulänglichkeiten zu verdecken?).
Sinn und Zweck der Staatsprüfung sollte allein sein: Die Prüfung eines systematischen Verständnisses des Rechts, der Fähigkeit zu abstrahieren sowie der Fähigkeit, aus einem unbekannten Sachverhalt eine starke juristische Argumentation zu entwickeln.
Wer das nicht kann, dem erwächst auch aus dem Abschichten kein Vorteil. Und umgekehrt wird derjenige, der dies kann, auch ohne Abschichten ein gutes Ergebnis erzielen können. Allein für die Organisation des Lernens kann das Abschichten einen Vorteil bedeuten — muss es aber nicht.
Darüber hinaus habe aber auch ich Zweifel, inwieweit es eines tausendsten Artikels bedarf, in dem der Autor meint darlegen zu müssen, dass er einen „richtigen“ Weg in das „gute“ Examen aufgedeckt hat. Es scheint ein ebenso verbreitetes wie nerviges Bedürfnis erfolgreicher Absolventen zu sein, der Welt einen Einblick in ihre harte Bewältigung des Examens geben zu müssen.
Auch wenn dieser Artikel sicher gut gemeint ist und es auch meines Erachtens unredlich ist, dem Autor Prahlerei zu unterstellen: Er vernebelt, dass jede Examensvorbereitung ein Einzelfall ist und es (entgegen der Auffassung der Repititorien) kein Patentrezept gibt. Ebenso gut (in meinen Augen sogar: besser) wie für ein kommerzielles Repititorium lässt es sich auch gegen den Besuch eines Repititoriums argumentieren. Es ist aber vor allem eine Frage, die man nur für sich allein beantworten kann. Welcher Typ ist man? Welche Fähigkeiten und Laster hat man? Wie lernt man? Welche Anforderungen stellt man an das Studium der Rechte? Usw.
Deshalb: Im Zweifel lieber selbst nachdenken und vielleicht sogar den Mut haben, auch ungewöhnliche Entscheidungen in der Organisation des Lernens zu treffen anstatt auf die Kochrezepte der Repititoren oder hiesiger Autoren zurückzugreifen. Denn nicht zuletzt kommt es auch im Examen selbt auf die Fähigkeit an, für die ich hier streite: scheinbar Offensichtliches noch einmal kritisch zu reflektieren.
Endlich ein nüchterner vernünftiger Kommentar in diesem Shitstorm. Eines allerdings halte ich mit Blick auf die Prüfungspraxis – leider – für nicht zutreffend:
„nicht zuletzt kommt es auch im Examen selbt auf die Fähigkeit an,
für die ich hier streite: scheinbar Offensichtliches noch einmal
kritisch zu reflektieren.“
Zur „Verfälschung“ der Examensnote durch Abschichten: Ich habe zunächst im Rahmen des Freiversuchs (drei Blöcke) abgeschichtet, war dann mit der Gesamtnote nicht zufrieden und habe unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung nochmal die sechs Klausuren (und dann en bloc) geschrieben und habe meinen Klausurdurchschnitt um anderthalb Punkte verbessert, obwohl ich zwischen den Abschichtklausuren und dem Verbesserungsversuch keine (!) einzige Klausur mehr geschrieben hatte. Ich war bis dahin auch sehr skeptisch, inwiefern eine abgeschichtete Examensnote repräsentativ sein kann und bin immer noch überzeugt, dass das Abschichten für Detailprobleme und (Typfrage) für die Nervosität helfen kann. Trotzdem glaube ich nicht, dass man „nur“ durch Abschichten zwei Notenstufen o.ä. signifikant besser abschneidet als beim Blockexamen.
Die Fixierung auf NRW erscheint mir insofern etwas unangebracht (allerdings auch wiederum verständlich angesichts der Provenienz der meisten Autoren auf diesem Portal, dessen Informationsfülle ich im Übrigen hier einmal loben möchte), als dass die Möglichkeit des Abschichtens auch in Niedersachsen, besteht, wenngleich in abgeschwächter Form mit zwei statt bis zu drei Prüfungsdurchgängen, § 4 II 2 NJAG.
Steht es auf dem Zeugnis das abgeschichtet wurde? Ich hoffe es! 😀
Zum Abschichten scheint nun alles gesagt. Zum vermeintlich ganz, ganz schlechten Stil möchte ich aber etwas anmerken: „Über die Examenote spricht man nicht.“ Der Grund dafür scheint aber nicht „Anstand“ zu sein, sondern ua die Tatsache, dass man sich sonst solchen Anfeindungen aussetzen muss. In der Schule fragte man seine Klassenkameraden auch wie selbstverständlich nach der Note in einer Prüfung. Warum sollte das an der Uni (und da wohl auch nur bei Juristen) anders sein? Anstatt einer Atmosphäre voller Hilfbereitschaft herrschen an der Uni Neid und Missgunst vor (auch hier tun sich besonders die Juristen hervor). Das ist schlechter Stil! Jeder Versuch Hilfestellungen zu geben ist willkommen. Allerdings muss ich zugegeben, dass ich dem Inhalt des Beitrags auch nicht viel abgewinnen konnte. Dennoch kein Grund für Anfeindungen und Beleidigung.
naja, ich denke jeder, der ein „gutes Exmamen“ gemacht hat, denk kurz darüber nach das ganze öffentlich zu machen. Ich habe mich aber damals selbst gebremst und es zurückgehalten. Im Nachhinein eine gute Entscheidung. Ich denke der Autor dieses Artikels hat diese stilwahrende Selbstbeherrschung nicht verspürt. (Evtl. wird er mit ein paar Monaten abstand ähnlich denken.)
Herzlichen Glückwunsch!
Es ist im Leben immer empfehlenswert den einfacheren Weg zu gehen. Hat mir jedenfalls nicht geschadet. Wirtschaftsrecht FH –> Steuerberater –> Wirtschaftsprüfer –> 6-stelliges Gehalt 😀
Noch besserer Stil wäre es, unter allen Juristen, und zwar insbesondere unter den hiesigen neidischen, sich großväterlich oder kindisch aufspielenden Kommentatoren, die Bedeutung der Note zu relativieren und die juristischen Fähigkeiten sowie die die menschlichen Qualitäte nicht allein an der Note zu messen. Hinter vorgehaltener Hand weiß man doch eh die Noten von vielen Leuten, und zwar auch die der Professoren, wenn man die entsprechenden Leute kennt. Die dabei auftauchende Erkenntnis, dass auch manche hervorragende Professoren schlechtere Noten hatten als man so dachte, kann durchaus dazu beitragen, dass eigene Examen etwas entspannter anzugehen. Und das kann grade Juristen nicht schaden.