• Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Datenschutzerklärung
  • Alumni
  • Häufige Fragen

  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Bereicherungsrecht
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • IPR
      • Insolvenzrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
rss rss rss rss rss

Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Josephine Mutzenbacher (BVerfGE 83, 130)

|
26. April 2009 | von Stephan Pötters
.

Leitsätze:
1. Ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein.
2. Die Indizierung einer als Kunstwerk anzusehenden Schrift setzt auch dann eine Abwägung mit der Kunstfreiheit voraus, wenn die Schrift offensichtlich geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden (§ 6 Nr. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften – GjS -).
3. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 GjS ist verfassungsrechtlich unzulänglich, weil die Auswahl der Beisitzer für die Bundesprüfstelle nicht ausreichend geregel ist, der Wesensgehaltsgrundsatz also nicht gewahrt ist.

Bedeutung:
In diesem Urteil setzt das BVerfG eindrucksvoll seine sehr weite Interpretation des Kunstbegriffs fort. Weiterhin setzt sich dieses Urteil vorbildlich mit den Anforderungen einer gerechten Abwägung im Wege praktischer Konkordanz und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips auseinander. Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften hatte das Grundrecht des Verlegers des Buches „Josephine Mutzenbacher. Die Geschichte einer Wienerischen Dirne“ bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt. Das BVerfG hält eine Indizierung mit dem Zweck des Jugendschutzes zwar für möglich, die Bundesprüfstelle hätte aber ausführen müssen, warum Sie dem Jugendschutz im Einzelfall bei der Abwägung Vorrang vor der Kunstfreiheit zukommen lässt.

Stephan Pötters

Studium in Bonn und Strasbourg, LLM in Cambridge, Promotion in Bonn, seit 2016 Rechtsanwalt in Köln

Print Friendly
(Visited 3.529 times, 1 visits today)

YARPP
  • jur@

    „Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Prüfstellen“
    lol 😀

Anzeige


JETZT FAN WERDEN


Anzeige


Werbung


Letzte Beiträge


  • EuGH als gesetzlicher Richter – Acte clair und éclairé darf nicht willkürlich angenommen werden
  • BGH entscheidet erstmals zum Alternativvorsatz – Neues im Strafrecht AT
  • BVerfG: Zur Strafbarkeit wegen Beleidigung durch „FCK BFE“ und ähnliche Abkürzungen
  • BGH: Der Staat haftet nicht für schlechte Gesetze – Neues zur Amtshaftung für legislatives Unrecht
  • BGH zum Deliktsrecht: Haftung für psychische Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

Anzeige
f

Schon gelesen?
Zeitlose Klassiker aus dem Archiv

  • homeneu
  • Staatsrecht/Grundrechte – Die 15 wichtigsten…
  • Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
  • Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I
  • Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren Teil 1…
  • Die 20 wichtigsten Begriffe des Polizei- und Ordnungsrechts

Letzte Kommentare
Juristischer Gedankenaustausch

  • Papperlapapp in "EuGH als gesetzlicher Richter – Acte clair und éclairé darf nicht willkürlich angenommen werden"
  • Papperlapapp in "EuGH als gesetzlicher Richter – Acte clair und éclairé darf nicht willkürlich angenommen werden"
  • Großmeister Zen in "EuGH als gesetzlicher Richter – Acte clair und éclairé darf nicht willkürlich angenommen werden"

UNTERSTÜTZE UNS
Spende mit PayPal

Mediadaten  |  Unsere Partner  |  Kontakt  |  Impressum
Webhosting by DM Solutions
sponsored
Wir verwenden Cookies, damit Du besser auf unserer Seite surfen kannst. Falls Du nicht mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist, kannst Du einen Opt-Out durchführen oder in deinem Browser das Verwenden von Cookies ausstellen. Accept Read More
Privacy & Cookies Policy