• Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied im e.V. werden
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Impressum

  • Zivilrecht
    • AGB-Recht
    • Arbeitsrecht
    • Arztrecht
    • BGB AT
    • BGH-Klassiker
    • Bereicherungsrecht
    • Deliktsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Kreditsicherung
    • Mietrecht
    • Reiserecht
    • Sachenrecht
    • Schuldrecht
    • Verbraucherschutzrecht
    • Werkvertragsrecht
    • ZPO
  • Öffentliches Recht
    • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
    • Baurecht
    • Europarecht
    • Europarecht Klassiker
    • Kommunalrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Staatshaftung
    • Verfassungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Völkerrrecht
  • Strafrecht
    • Klassiker des BGHSt und RGSt
    • StPO
    • Strafrecht AT
    • Strafrecht BT
  • Rechtsprechung
    • Archiv
    • Die wichtigsten Entscheidungen
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
rss rss rss rss

Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315)

In BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker, Öffentliches Recht, Schon gelesen? | am 22. April 2009 | von Stephan Pötters | 0 Kommentare

Leitsätze:
1. Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozeß und Willensbildungsprozeß teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.
2. Die Regelung des Versammlungsgesetzes über die Pflicht zur Anmeldung von Veranstaltungen unter freiem Himmel und über die Voraussetzungen für deren Auflösung oder Verbot (§§ 14, 15) genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn bei ihrer Auslegung und Anwendung berücksichtigt wird, daß
a) die Anmeldepflicht bei Spontandemonstrationen nicht eingreift und ihre Verletzung nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot berechtigt,
b) Auflösung und Verbot nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen.
BVerfGE 69, 315 (315)BVerfGE 69, 315 (316)3. Die staatlichen Behörden sind gehalten, nach dem Vorbild friedlich verlaufender Großdemonstrationen versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zureichenden Grund hinter bewährten Erfahrungen zurückzubleiben. Je mehr die Veranstalter ihrerseits zu einseitigen vertrauensbildenden Maßnahmen oder zu einer demonstrationsfreundlichen Kooperation bereit sind, desto höher rückt die Schwelle für behördliches Eingreifen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
4. Steht nicht zu befürchten, daß eine Demonstration im ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder daß der Veranstalter und sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, bleibt für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist. In einem solchen Fall setzt ein vorbeugendes Verbot der gesamten Veranstaltung strenge Anforderungen an die Gefahrenprognose sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel voraus, welche den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen. 5. Die Verwaltungsgerichte haben schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine intensivere Prüfung dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Sofortvollzug eines Demonstrationsverbotes in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung führt.
6. Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.

Bedeutung:
Der Brokdorf-Beschluss gilt als die Leitentscheidung zur Versammlungsfreiheit. Deren Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat wird vom BVerfG besonders hervorgehoben. Die Anmelde“pflicht“ nach dem VersG entfällt nach dem BVerfG bei Spontandemonstrationen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist im Versammlungsrecht besonders streng zu beachten.

Verwandte Artikel:

  • Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Lüth (BVerfGE 7, 198)
  • Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Elfes (BVerfGE 6, 32)
  • Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Mephisto (BVerfGE 30, 173)
  • Hinterlasse einen Kommentar

    * Name, Email, und Kommentar notwendig

    Werbung


    JETZT FAN WERDEN


    Anzeige


    Anzeige
    Werben auch Sie bei uns!

    Letzte Beiträge
    Die neuesten Artikel

    • "Pommes d'Or" - Fritten als Kunst? OLG München bejaht Schadensersatzanspruch des Künstlers Bohnenberger
    • BGH: Schadensersatz nach Verkehrsunfall - Quotelung von Sachverständigenkosten
    • Rezension: Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl. 2010
    • VerfGH RLP zur Zulässigkeit von Zählsoftware bei Wahlen
    • Statistiken Juristisches Staatsexamen NRW
    • BGH zu Substanziierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln im Mietrecht
    • Die Gesamtschuld (§§ 421 ff. BGB): Grundlagenwissen zu einem Klausurklassiker

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Tom Stiebert bei OLG Hamm – Voraussetzungen eine unverzüglichen Widerrufsbelehrung bei ebay
    • Marcel bei OLG Hamm – Voraussetzungen eine unverzüglichen Widerrufsbelehrung bei ebay
    • Christoph Werkmeister bei OLG Hamm – Voraussetzungen eine unverzüglichen Widerrufsbelehrung bei ebay
    • "Pommes d'Or" - Fritten als Kunst? OLG München bejaht Schadensersatzanspruch des Künstlers Bohnenberger | Juraexamen.info bei Fettecke reloaded – Drei Ansatzpunkte für die Prüfung
    • David bei OLG Hamm – Voraussetzungen eine unverzüglichen Widerrufsbelehrung bei ebay
    © Copyright 2012 juraexamen.info