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Die Gerichtssprache ist Deutsch!?

In Schon gelesen? | am 08. Januar 2010 | von simon | 3 Kommentare

Aufmerksam geworden durch einen Artikel in der FAZ habe ich mich gefragt, ob es hier evtl. Probleme mit dem geltenden Recht geben könnte, außer dem § 184 GVG.

Denn auch im Zivilprozess gilt u. a. der Grundsatz der Öffentlichkeit. Die Mündliche Verhandlung soll grds. der Öffentlichkeit offen stehen, damit nicht im „geheimen Kämmerchen“ verhandelt wird. Wird nun auf Englisch verhandelt (und nicht auf Small Talk Niveau), dann wären diese Verhandlung nur einem Bruchteil der Bevölkerung (sprachlich) zugänglich. Müsste man dann in diesem Fall übersetzen?

Seht Ihr ansonsten noch Probleme? Mich würde eure Meinung interessieren.

3 Kommentare

egal
01.08.10

Das würde ja auch für die Fachsprache gelten? Oder auch für Dialekte (http://www.jurablogs.com/de/go/es-heisst-gerichtssprache-sei-deutsch)?

egal
01.08.10

argh, der letzte Link: http://www.raflauaus.de/2010/01/es-heist-die-gerichtssprache-sei-deutsch/

simon
01.08.10

Naja, die Situationen sind nicht ganz vergleichbar…in deinem Fall handelt es sich einfach um einen Zeugen, der einen bestimmten Dialekt spricht und der iZ. nicht anders kann. Und der Richter wird wohl grds. auch einschreiten, wenns wirlich unverständlich wird.

Vorliegend wird sich bewusst auf eine fremde Sprache festgelegt.

Und wie siehts aus, wenn ein Zeuge nicht auf Englisch aussagen kann? Wird dann vor einem dt. Gericht von Deutsch auf Englisch übersetzt?

Naja…

Gruß
Simon

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