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Die Angst vor der mündlichen Prüfung

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13. März 2014 | von Dr. Maximilian Schmidt
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Nicht schon wieder Tipps zur mündlichen Prüfung – kennt man doch schon alles! Oder: Endlich mal Praxistipps für die Mündliche! Das Meinungsbild hinsichtlich Tipps für die mündliche Prüfung ist weit gestreut, manche sind genervt, andere freuen sich über jeden noch so fernliegenden oder schon 1000mal gehörten Hinweis.
Doch das zentrale Problem der mündlichen Prüfung bleibt häufig zu rudimentär behandelt. Egal wie viel Wissen über juristische Probleme, aktuelles Geschehen oder fernliegende Professorenmeinungen ihr angesammelt habt, die Angst vor der Prüfung bleibt. Doch, was ist es genau, was uns allen Angst macht oder gemacht hat? Es ist die Angst vor dem Ungewissen. Vor der Entblößung. Dazustehen und nichts sagen zu können. Und genau hier solltet ihr anpacken!

I. Die üblichen Methoden
Doch wie nun? Ein erster Schritt sind sicherlich AGs mit Freunden und Kollegen, in denen selbst juristisch formuliert werden muss. Besser noch ist es in Vorlesungen, AGs oder Kolloquien eines Professors sich regelmäßig zu Wort zu melden. Dies schult in – zumindest sozial fordernden Situationen – kühlen Kopf zu bewahren und steigert den eigenen Beliebtheitsgrad bei anderen Studenten je nach gegebener Antwort in ungeahnte Höhen. Zugleich ist der Lerneffekt durch die erhöhte Aufmerksamkeit nicht vergleichbar mit dem vor sich hin siechenden Warten auf das Ende der Stunde unter Missbrauch seines Smartphones. Ebenfalls empfehlenswert ist der Besuch einiger mündlichen Prüfungen. Hier solltet ihr euch nicht von den spannenden Portraits einzelner Paragraphen an der Wand (so bezeichnenderweise § 138 BGB im OLG Köln) ablenken lassen, sondern euch in die Prüfungssituation hineinversetzen und bei jeder Frage (JA BEI JEDER) euch überlegen, was ihr antworten würdet.
Ähnliche Methoden gibt es für das Einstudieren von Vorträgen. Neben privaten Vortragsstunden vor Freunden sind die von vielen Unis angebotenen „Vortrags-AGs“ sehr empfehlenswert, in denen vor einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder gar einem Professor ein juristischer Vortrag gehalten werden kann. Aber auch schon das Üben nur für sich (ja gerne auch ohne Spiegel) schult den fließenden Ausdruck und die Fallmethodik. Gleiches gilt für das Halten von Vorträgen vor juristischen Laien. Hierbei fällt häufig auf, wenn man zu schnell oder undeutlich spricht oder die Körpersprache eher einem Tangotänzer ähnelt. Ziel muss es sein, dass auch diese Laien am Ende ungefähr verstanden haben, wovon der Fall handelte. Am besten können diese aber häufig euren Stil und euer Auftreten bewerten. Als Überblick können auch die Artikel hier, hier, hier dienen. Selbst für die modebewussten Leser gibt es Hinweise (oder glaubt ernsthaft jemand, dass Bremen und Dortmund ihre letzten Meisterschaften nur zufällig mit Kappa geholt haben?)
Dies alles sind empfehlenswerte Wege, um sowohl Vorträge als auch die mündliche Prüfung einzustudieren. Ziel einer jeden Vorbereitung ist es, sich mental ernsthaft in die kommende Situation der mündlichen Prüfung hineinzuversetzen. Nehmt jeden Vortrag, jedes simulierte Gespräch, egal ob nur mit euch allein oder vor 20 Zuhörern so, als ob ihr im OLG im feinen Zwirn steht bzw. sitzt und euer Herzklopfen die Krawatte zum Beben bringt. Durch diese Routine werdet ihr euch im Moment der Prüfung voll auf die Inhalte konzentrieren können, da ihr das gesamte Drumherum ja schon kennt – oder dies zumindest fest glaubt.

II. Simulation der mündlichen Prüfung
Nicht zu überschätzen bei Vertreibung der Angst vor der Prüfung ist das Durchspielen von fiktiven mündlichen Prüfungen. Leider findet man hier nur sehr wenige. Daher soll nun mit diesem Beitrag als Startschuss in regelmäßigen Abständen eine fiktive mündliche Prüfung online gestellt werden. Ziel ist es nicht, diese einfach durchzulesen und gedanklich abzuhaken, sondern nach jeder Frage sich selbst die passende Antwort laut aufzusagen und somit auszuformulieren. Nur dann könnt ihr sicher sein, dass diese Prüfung – egal wie schwer oder einfach sie beim Durchlesen wirkte – für euch zu meistern gewesen wäre. Zudem ordne ich die Fragen einem gewissen Schema zu:

* = Grundwissen ** = Fortgeschritten *** = Angeberwissen

Sicherlich werdet ihr die ein oder andere Frage anders einordnen, aber denkt bitte daran: In der mündlichen Prüfung sind einfache Fragen aufgrund der „schwierigen Gesamtsituation“ schwerer und werden dementsprechend auch bewertet.  Los geht´s mit einem Prüfungsgespräch im Öffentlichen Recht.

 

Dr. Maximilian Schmidt

Studium in Bonn; November 2013 Erstes Juristisches Staatsexamen am OLG Köln; Promotion im Juni 2016 (gefördert durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung);
derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Köln und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht in Bonn (Lehrstuhl Thüsing)

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      „Besser noch ist es in Vorlesungen, AGs oder Kolloquien eines Professors sich regelmäßig zu Wort zu melden. Dies schult in – zumindest sozial fordernden Situationen – kühlen Kopf zu bewahren und steigert den eigenen Beliebtheitsgrad bei anderen Studenten je nach gegebener Antwort in ungeahnte Höhen.“

      Ein wenig Ironie verleiht dem Geschriebenen immer die essentielle Würze….;)

    • Pingback: Prüfungsgespräch Öffentliches Recht - Europarecht | Juraexamen.info()

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