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„Checkliste“ im Strafrecht – Strafrecht Besonderer Teil II

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25. Januar 2013 | von Marius Schäfer
.

Mit dieser Serie einer „Checkliste“ im Strafrecht soll euch mit kurzen, aber prägnanten Sätzen oder Fragestellungen eine nicht abschließende Übersicht über die bekanntesten und Klausur relevantesten Problemschwerpunkte im Strafrecht an die Hand gegeben werden.

Nachdem wir bereits dem Allgemeinen Teil des Strafrechts (siehe hier) sowie – in Bezug auf den Besonderen Teil des Strafrechts – auch den Straftaten gegen die Individual- und Allgemeinrechtsgüter (siehe hier) jeweils einen Beitrag gewidmet haben, stellen wir euch heute einen dementsprechenden Überblick im Zusammenhang mit den Straftaten gegen das Vermögen zur Verfügung. Gegliedert ist diese Übersicht nach den jeweiligen Normen des StGB und soll vor allem als eine Hilfe zum Repetieren verstanden werden, mit der vor einer Klausur im Strafrecht eine Kontrolle des eigenen Wissens erfolgen kann.

 

§ 242 StGB (Diebstahl)

– Fremdheit der Sache.

– Diebstahlsfähigkeit einer herrenlosen Sache bzw. einer Leiche.

– Behandlung zivilrechtlicher Rückwirkungsfiktionen.

– Gewahrsam bei Über- und Unterordnungsverhältnissen.

– Gewahrsamsverhältnisse bei Dienstverhältnissen.

– Gewahrsamsbegründung in fremder Gewahrsamssphäre.

– Schließt die beobachtete Wegnahme die Strafbarkeit aus?

– Abgrenzung zum Betrug, insbesondere beim Passieren der Kasse.

– Rechtswidrigkeit der Zueignung bei fälligem Anspruch auf eine Geldsumme.

– Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal.

– Rücktritt bei wertlosen Gegenständen.

– Sachwertbegriff bei ec-Karten-Fällen.

– Gewahrsamsbruch an aus Geldautomaten erlangtem Bargeld?

 

§ 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls)

– Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei Beginn der Verwirklichung eines Regelbeispiels.

– Konkurrenzverhältnis zu § 123 I StGB.

– Versuch eines Regelbeispieles.

– Wie ist der Objekts- und Vorsatzwechsel zu behandeln?

– Geringwertigkeit einer Sache.

 

§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl)

– Gefährlichkeitskriterium bei gefährlichen Werkzeugen.

– Behandlung von Berufswaffenträgern.

– Zuordnung der „Scheinwaffe“ unter den Tatbestand.

– Zeitpunkt des Bei-Sich-Führens.

– Notwendige Anzahl von Personen für eine „Bande“.

– Genügt auch eine Teilnahmehandlung, um als Mitglied einer Bande zu gelten?

– Wie viele Bandenmitglieder müssen vor Ort zusammengewirkt haben?

 

§ 246 StGB (Unterschlagung)

– Wie ist die Zueignungshandlung zu bestimmen?

– Übereignung des vom Geldautomaten ausgegebenen Geldes durch die Bank an den unbefugten Kartenbenutzer nach § 929 1 BGB?

– Problematik der wiederholten Zueignung.

 

§ 249 StGB (Raub)

– Gewalt gegenüber Bewusstlosen.

– In welchem Rahmen ist eine sukzessive Beteiligung möglich?

– Wie ist die Aufstiftung zu behandeln?

 

§ 250 StGB (Schwerer Raub)

– Problematik der Berufswaffenträger.

– Inwieweit ist die Scheinwaffe hierunter zu fassen?

 

§ 251 StGB (Raub mit Todesfolge)

– Ist eine zum Tode führende Gewaltanwendung nach Vollendung der Wegnahme noch als tatbestandsmäßig anzusehen?

– Unter welchen Voraussetzungen ist ein Rücktritt vom Versuch des Grunddeliktes möglich?

 

§ 252 StGB (Räuberischer Diebstahl)

– Wie ist das Merkmal des „Betroffenseins“ auszulegen?

 

§ 253 StGB (Erpressung)

– Fällt auch der unrechtmäßige Besitz in den Bereich des Vermögens?

– Drohung mit erlaubtem Verhalten.

 

§ 255 StGB (Räuberische Erpressung)

– Ist eine (nötigungsbedingte) Vermögensverfügung i.R.d. Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung nötig?

 

§ 257 StGB (Begünstigung)

– Wie ist die Tathandlung des „Hilfeleistens“ zu bewerten?

– Abgrenzung von Begünstigung und Beihilfe an der Vortat.

– Was ist als taugliche Vortat anzusehen?

 

§ 258 StGB (Strafvereitelung)

– Bezahlung fremder Geldstrafen als Vollstreckungsvereitelung?

– Strafbarkeit eines Rechtsanwaltes?

– Abgrenzung zwischen täterschaftlicher Strafvereitelung und Anstiftung bzw. Beihilfe zur straflosen Selbstbegünstigung.

 

§ 259 StGB (Hehlerei)

– Überschneidung von Hehlerei mit der Beihilfe zur Vortat.

– Vollendungszeitpunkt bei der Absatzhilfe.

– Ist auch der Eintritt eines Absatzerfolges notwendig?

– Kommt als „Dritter“ auch der Vortäter in Betracht?

 

§ 263 StGB (Betrug)

– Subsidiaritätsverhältnis von Eingehungsbetrug zum Erfüllungsbetrug.

– Was ist unter einem Sicherungsbetrug zu verstehen?

– Unterscheidung zwischen äußeren und inneren Tatsachen.

– Abgrenzung zum Diebstahl, insbesondere beim Passieren der Kasse.

– Übertragbarkeit der Grundsätze des Bettelbetruges (soziale Zweckverfehlung) auf Austauschverträge.

– Individueller Schadenseinschlag.

– Wie sind solche Fälle zu behandeln, in denen das Opfer zu einer unentgeltlichen Leistung veranlasst wird?

– Konstellationen des Dreiecksbetruges.

– Schließen sich Wegnahme und Verfügung aus?

– Möglichkeit einer unbewussten Vermögensverfügung?

– Genügt ein sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten, um einen Irrtum zu erzeugen?

– Begriff des „Vermögens“.

– Gutgläubiger Erwerb als Vermögensschaden?

– Hat die Einräumung eines bedingten Anspruches eine vermögensmindernde Wirkung?

– Inwieweit ist ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ zu bestimmen?

 

§ 263a StGB (Computerbetrug)

– „Unbefugte“ Verwendung von Daten.

– Ist bei einem Überschreiten der Befugnis zur Abhebung durch den berechtigten Karteninhaber ein täuschungsäquivalentes Verhalten gegeben?

 

§ 264 StGB (Subventionsbetrug)

– Auslegung der Vorteilhaftigkeit hinsichtlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben über subventionserhebliche Tatsachen.

 

§ 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)

– Zählen auch Warenautomaten zu den erfassten Tatobjekten?

– Wie ist das reine „Schwarzfahren“ zu beurteilen?

 

§ 265b StGB (Kreditbetrug)

– Auslegung der Vorteilhaftigkeit der gemachten Angaben.

 

§ 266 StGB (Untreue)

– Ist das Merkmal der Vermögensbetreuungspflicht auch auf die Missbrauchsalternative anwendbar?

 

§ 266b StGB (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten)

– Strafbarkeit bei vertragswidriger Abhebung von Bargeld bei einer fremden Bank durch den berechtigten Karteninhaber einer ec-Karte?

– Strafbarkeit i.R.v. „Drei-Partner-Systemen“.

 

§ 288 StGB (Vereiteln der Zwangsvollstreckung)

– Welche Rolle kommt einem eingeschalteten, qualifikationslosen Tatmittler zu?

 

§ 292 StGB (Jagdwilderei)

– Relevante Irrtumskonstellationen.

 

§ 316a StGB (Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer)

– Ist ein Rücktritt vom Versuch des § 316a StGB möglich?

 

 

Marius Schäfer

Diplom-Verwaltungswirt (FH), Erstes Juristisches Staatsexamen am OLG Köln, Promotion an der Universität Bonn (gefördert durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung), derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Koblenz und Student an der DUV Speyer

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