Archiv für die Kategorie 'Familienrecht'
BVerfG: Zwingende Zustimmung der Mutter zu gemeinsamem Sorgerrecht für Väter nichtehelicher Kinder verfassungswidrig
Geschrieben von: Samuel am 3.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) entschieden, dass die Sorgerechtsregelung für Väter nichtehelicher Kinder in den §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer ist Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich noch während der Schwangerschaft der Mutter. Der gemeinsame Sohn lebt seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Der Beschwerdeführer erkannte die Vaterschaft an. Eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge wurde von der Mutter verweigert. Als diese einen Umzug mit dem Kind beabsichtigte, beantragte der Beschwerdeführer beim Familiengericht, der Mutter das Sorgerecht teilweise zu entziehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn selbst zu übertragen. Hilfsweise beantragte er, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen oder die Zustimmung der Mutter zu einer gemeinsamen Sorge zu ersetzen. Das Familiengericht wies die Anträge mit der Begründung…
Examensrelevante Neuregelungen nach der Familienrechtsreform im Jahr 2009
Geschrieben von: Samuel am 9.07.2010
Zum 1.9.2009 sind im Familienrecht zahlreiche gesetzliche Regelungen reformiert worden. Das ist jetzt nun schon fast ein Jahr her. Da das Familienrecht aber bei der Examensvorbereitung von den meisten als „Nebengebiet“ behandelt wird (es sei denn, man hat Familienrecht im Schwerpunkt) und eine Reform in diesem Rechtsgebiet nicht so stark auffällt wie z.B. die Schuldrechtsreform, soll dieser Artikel die examensrelevanten Neuregelungen zusammenfassen. Und man weiß ja nie: In so manchem Bundesland kommt als Zusatzfrage ja auch ab und an mal ein Themenaufsatz zu einer schon fast zehn Jahre zurückliegenden Reform dran.
Von Examensrelevanz ist insbesondere die Reform des ehelichen Güterrechts. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sind mehrere Schwachstellen korrigiert worden, die von Betroffenen und von Rechtspraktikern aufgedeckt worden waren. Dabei wurde auch dem Umstand Rechnung getragen, dass heute fast jede dritte Ehe früher oder später geschieden wird.
1. Änderung bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs: Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung
Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs ist es, dass die Eheleute bei Beendigung der Ehe in gleichem Maße am Vermögenszuwachs…
BGH: Keine unbenannten Zuwendungen bei Geschenken der Schwiegereltern
Geschrieben von: christoph am 5.02.2010
Unbenannte Zuwendungen zwischen Ehegatten
Schenkungen zwischen Ehegatten werden regelmäßig als sog. unbenannte Zuwendungen behandelt. Solche Zuwendungen kennzeichnen sich dadurch, dass sie der Aufrechterhaltung des ehelichen Zusammenlebens dienen. Bei unbenannten Zuwendungen ist das Schenkungsrecht, insb. die Rückforderungsansprüche nach §§ 528 ff. BGB nicht anwendbar; es handelt sich um ein familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art.
Eine unbenannte Zuwendung wird allein geleistet, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen. Werden dagegen weitere Zwecke verfolgt, beispielsweise die Schaffung gemeinschaftlicher Vermögenswerte, handelt es sich nicht um eine solche Zuwendung.
Sofern die Ehe scheitern sollte, kann eine Rückforderung nur unter den strengen Anforderungen von § 313 BGB erfolgen (Störung der Geschäftsgrundlage eines familienrechtlichen Vertrag sui generis). Meist wird eine Rückforderung hier aber am normativen Element (Zumutbarkeit) scheitern, da eine Rückabwicklung in Ehesachen über die differenzierten Regeln des Zugewinnausgleichs gelöst werden sollen. Nur im Ausnahmefall einer groben Unbilligkeit ist unabhängig vom Zugewinnausgleich eine Rückforderung möglich.
Zuwendungen der Schwiegereltern
Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH wurden Zuwendungen der…


