Archiv für die Kategorie 'Strafrecht'

Amtsgericht Wuppertal: Doch keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN

Geschrieben von: christoph am 23.08.2010

Einen interessanten Artikel zur Strafbarkeit beim unbefugten Nutzen eines WLan-Netzwerks habe ich bei heise-online gefunden. Dem Artikel ist eigentlich nichts hinzuzufügen, weshalb ich lediglich zitiere:

Mit Beschluss vom 3. August 2010 (Az. 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) lehnte der Richter die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den “Schwarzsurfer” mangels hinreichendem Tatverdacht ab. Eine Strafbarkeit des Angeschuldigten sei nicht ersichtlich.

Diesem war vorgeworfen worden, sich Mitte 2008 an zwei Tagen “mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in das offene Funknetzwerk des Zeugen I. eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes die Internetnutzung zu erlangen”. Das Gericht bewertete dieses Verhalten jedoch als nicht strafbar. Insbesondere erfülle es weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach den §44 und § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

[...]

Schließlich scheide auch eine Strafbarkeit nach § 202b StGB im Sinne eines Abfangens von Daten aus, da die empfangenen IP-Daten für den Angeschuldigten als Nutzer des Netzwerks bestimmt seien.

Update zum Schwarz-Surfen in Wuppertal: Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Alter Kaffee noch einmal aufgewärmt? § 266 StGB und das Bestimmtheitsgebot

Geschrieben von: Johannes am 20.08.2010

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das BVerfG (v. 23.6.2010 – 2 BvR 2559/08 u.a.) zu der schon seit Jahrzehnten diskutierten Frage geäußert, ob der Untreuetatbestand (§ 266 StGB) dem straf- und verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt. Die Entscheidung bietet eine gute Gelegenheit, noch einmal die Grundsätze des Bestimmtheitsgebotes zu wiederholen; dieses ist sowohl in Klausuren wie in der mündlichen Prüfung immer wieder gefragt (neben § 266 StGB etwa bei § 240 StGB). Dort wird überlicherweise erwartet, dass der Prüfling die Problematik möglicherweise unzureichender Bestimmtheit sieht, das rechtsstaatliche Problem dahinter erkennt und dann mit den vom BVerfG vorgegebenen Argumenten zu einem vertretbaren Ergebnis kommt. Dabei wird das Ergebnis praktisch immer sein, dass  – insbesondere im Hinblick auf die Konkretisierung durch jahrelange Rechtsprechung – die Norm gerade noch bestimmt genug ist.

I. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 Abs. 2 GG)

1. Das Bestimmtheitsgebot für den Gesetzgeber

BGH Urteil zur Sterbehilfe jetzt im Volltext verfügbar

Geschrieben von: Samuel am 14.08.2010

Mit Erscheinen der Pressemitteilung Ende Juni zur examensrelevanten Sterbehilfe-Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH hatten wir versucht, eine Lösung im Gutachtenstil herauszubringen. Die Entscheidung (2 StR 454/09) ist nun seit Freitag im Volltext verfügbar.

Lesenswerte und examensrelevante Artikel der Kalenderwoche 30/2010

Geschrieben von: Samuel am 31.07.2010

Im Folgenden eine kurze Zusammenstellung von lesenswerten examensrelevanten Artikeln in anderen Jura Blogs in der Kalenderwoche 30/2010.

BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Geschrieben von: Johannes am 25.06.2010

Der BGH hat am heutigen Tag ein sensationelles Urteil (v. 25.6.2010 – 2 StR 454/09) gefällt. Die folgende Darstellung beruht auf der vom BGH herausgegebenen Presseerklärung. Die Aufbereitung als Gutachten entspricht nicht dem Originalurteil. Auch die Rechtsausführungen bestehen zum Teil aus Ergänzungen des Inhalts der Pressemitteilungen durch den Verfasser.

Sachverhalt

Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

Entsprechend einem von Frau K. im September 2002 mündlich für einen solchen Fall geäußerten Wunsch bemühten sich die Geschwister, die inzwischen zu Betreuern ihrer Mutter bestellt worden waren, um die Einstellung der künstlichen Ernährung, um ihrer Mutter ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Nach Auseinandersetzungen mit der Heimleitung kam es Ende 2007 zu einem Kompromiss, wonach das Heimpersonal sich nur noch um die Pflegetätigkeiten im engeren Sinne kümmern sollte, während die Kinder der Patientin selbst die Ernährung über die Sonde einstellen, die erforderliche Palliativversorgung durchführen und ihrer Mutter im Sterben…

Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten – Verstoß gegen § 230 Abs. 1 StPO

Geschrieben von: Johannes am 17.06.2010

BGH – Großer Strafsenat, Beschluss v. 21.4.2010, GSSt 1/09

Sachverhalt und Verfahrensgang

In dem Beschluß entschied der Große Strafsenat über die Vorlage des Fünften Strafsenats gem. § 132 Abs. 2 GVG. Der Fünfte Strafsenat hatte über eine Revision eines landgerichtlichen Urteils zu entscheiden. Diese wurde mit der Begründung erhoben, der Angeklagte sei in seinem Anwesenheitsrecht verletzt worden. Nach § 338 Nr. 5 StPO stellt dies einen absoluten Revisionsgrund dar.

In dem Ausgangsfall ging den sexuellen Mißbrauch eines Kindes. Ein Zeuge wurde nach Entfernung des Angeklagten gem. § 247 StPO in dessen Abwesenheit vernommen. Anschließend wurde – immer noch in Abwesenheit des Angeklagten – über die Entlassung des Zeugen verhandelt (§ 248 StPO).

Der Fünfte Strafsenat sah dieses Vorgehen als zulässig an. Die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sei noch von § 247 StPO gedeckt. Er wollte entsprechend entscheiden. Damit hätte er sich gegen die frühere Rechtsprechung eines anderen Senates des BGH gewandt. Deshalb musste der Fünfte Senat, nachdem der…

BGH Urteil zum Verwertungsverbot für verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten

Geschrieben von: Samuel am 14.06.2010

Über das Strafrecht Online Blog von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D bin ich auf eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Verwertungsverbot bei einem verdeckten Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch einen als Besucher getarnten nicht offen ermittelnden Polizeibeamten unter Zwangseinwirkung aufmerksam geworden. Das Urteil eignet sich sowohl für die StPO-Zusatzfrage in der Strafrecht Examensklausur als auch für die mündliche Prüfung.

Sachverhalt
Der nach seiner Übersiedlung aus der DDR nach Westberlin zu gewissem Wohlstand gelangte Angeklagte scheute wegen befürchteter finanzieller Nachteile die Scheidung von seiner Ehefrau. Er bot in den Jahren 1998 bis 2005 mehreren Personen Geld, um sie dazu zu bewegen, seine Frau zu töten. Dies führte zur Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

In der Haftanstalt Tegel ließ sich der Angeklagte von einem Mitgefangenen davon überzeugen, die Ehefrau – gegen einen erheblichen finanziellen Vorteil beim Kauf einer Immobilie – von seinen angeblichen Gefolgsleuten, Mitgliedern der “Bandidos”, auf professionelle Weise durch einen fingierten Autounfall umbringen zu lassen. Der Mitgefangene offenbarte sich der Gefängnisleitung und arbeitete mit…

Künftig gefahrloses Streamen? Auswirkungen des BVerfG-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben von: stephan am 13.04.2010

Kino.to, Megavideo & Co

Wir haben bereits mehrfach über die zahlreichen rechtlichen Probleme berichtet, die beim Streamen urheberrechtlich geschützter Inhalte über Plattformen wie kino.to bestehen. Zwar besteht wohl zumindest bei Bagatellfällen idR nicht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung, es drohen aber jedem User Abmahnprozesse, die mitunter zu empfindlich hohen Schadensersatzverpflichtungen führen können.

BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Fraglich ist nun, ob sich an dieser heiklen Rechtslage etwas durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung geändert hat. Nach diesem Urteil ist eine ganze Reihe von Vorschriften – §§ 113a, 113b TKG, 100g StPO – zumindest teilweise verfassungswidrig.  § 113b TKG erlaubt dabei die Nutzung der gesammelten Daten für Auskünfte nach § 113 Abs. 1 TKG in Form eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Diensteanbietern zur Identifizierung von IP Adressen.

An diesem Auskunftsanspruch, der wesentlich…

BGH: Schwerer Raub auch bei Waffen- oder Werkzeugeinsatz zwischen Vollendung und Beendigung

Geschrieben von: Samuel am 25.03.2010

Der BGH hat in einem Urteil vom 25.2.2010 (5 StR 542/09) entschieden, dass die Qualifikation des Verwendens „bei der Tat“ im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch dann zu bejahen ist, wenn der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme einsetzt, auch wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird.

Sachverhalt (vereinfacht)
Der Angeklagte und sein Mittäter überfielen am 15. Oktober 2007 einen Supermarkt. Unter Vorhalt einer wie eine „echte“ Schusswaffe aussehenden Spielzeugpistole zwangen sie eine der beiden anwesenden Angestellten, den Tresor aufzuschließen. Der Mittäter des Angeklagten nahm Geldscheine sowie Münzgeld heraus und verstaute das Geld in einer mitgebrachten Plastiktasche. Unzufrieden mit der bisherigen Ausbeute zog der Mitangeklagte ein Schinkenmesser mit einer Klingenlänge von mindestens 15 cm und bedrohte damit die Angestellte. Die Pistole übergab er dem Angeklagten, der auch den Einsatz des Messers durch seinen Mittäter…

BGH Urteil: Fotokopien und Telefaxe im Urkundenstrafrecht

Geschrieben von: Samuel am 19.03.2010

In einem Urteil vom 27. Januar 2010 (5 StR 488/09) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Urkundenqualität einer Fotokopie, die lediglich eine Reproduktion des Originals darstellt, bestätigt. Zudem ist nun nach einem Urteil des OLG Oldenburg vom 8.12.2008 erstmalig höchstrichterlich entschieden worden, dass ein Telefax, das vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendet worden ist, auch dann keine Urkunde i.S.v. § 267 StGB ist, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem Absendervermerkt enthält.

Sachverhalt (gekürzt)
Der Angeklagte (A) sagte dem Geschädigten zwischen Ende 2003 und Beginn 2004 zu, über ein von ihm in Thailand gehaltenes Bankkonto einen Zahlungsfluss des Geschädigten in Höhe von 571.000 € von Deutschland über Thailand in die Schweiz verschleiern zu helfen. Der Geschädigte wollte den Geldbetrag hierdurch dem Zugriff seiner damaligen Ehefrau im Rahmen eines bevorstehenden Scheidungsverfahrens entziehen. Da sich das Bankinstitut in Thailand mangels Herkunftsnachweises weigerte, die Weiterüberweisung in die Schweiz an eine andere Person als den Angeklagten durchzuführen, überwies der Angeklagte einen Teilbetrag…

Examensfall: Kölner U-Bahn Bau

Geschrieben von: simon am 16.02.2010

Die Ereignisse um den Kölner U-Bahn Bau muten an wie der typisch skurrile Sachverhalt einer Examensklausur: „Polier P wies aus Geldmangel zwei seiner Arbeiter an, Eisenbügel an einen Schrotthändler….“. Für die Nicht-Rheinländer: Das Kölner Stadtarchiv war vor gut einem Jahr in sich zusammengestürzt, als Grund gelten die Bauarbeiten in nahe liegenden U-Bahn Tunneln. Bei dem Unglück kamen zwei Studenten ums Leben, ebenso waren erhebliche Sachschäden zu verzeichnen. Wie sich jetzt herausstellte, hatte ein Polier selbst oder durch Anweisung mehrere Stahlstützen aus der damaligen Baugrube entfernt bzw. entfernen lassen, um diese dann zu verkaufen. Ob dies allerdings Grund für den Einsturz ist, ist noch nicht geklärt und wird offenbar momentan eher bezweifelt. Die vorstehenden Ereignisse könnten ohne weiteres in einer Klausur oder Mündlichen Prüfung insbesondere strafrechtlich zu erörtern sein.

§ 242 StGB durch Ansichnehmen der Stützstreben

Im Rahmen des objektiven Tatbestandes ist insbesondere zu diskutieren, ob eine Wegnahme und damit der Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams zu verzeichnen ist. Hier gilt es, genau zu definieren. Gewahrsam meint die tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft, deren…

Flirt-SMS-Dienstleistung als Betrug

Geschrieben von: christoph am 2.02.2010

Ich möchte an dieser Stelle nur auf die folgende Meldung im Beck-Ticker hinweisen: AG Flensburg wertet Flirt-SMS-Dienstleistung als Betrug.

Ich muss zugeben, ich verstehe nicht ganz, wo bei einem solchen SMS-Service eine Täuschung, also ein Vorspiegeln falscher Tatsachen liegt. Als ob die Leute, die einem solchen Service eine SMS schicken tatsächlich darauf hoffen, dass sie von einer willigen Jungfrau ernsthafte Liebesgrüße erhalten.

Vielleicht kann mich ja jemand über derartige SMS-Dienstleistungskonzepte aufklären.

BGH: Strafbarkeit des Sachverständigen für Einsturz des Dachs der Eissporthalle in Bad Reichenhall

Geschrieben von: stephan am 22.01.2010

Sachverhalt

Der Fall ging durch die Medien: In Bad Reichenhall war das Dach einer Eissporthalle unter der Last von Schneemassen eingestürzt und hatte die Besucher unter sich begraben. 15 Besucher – überwiegend Kinder – fanden den Tod; sechs weitere Besucher wurden schwer verletzt. Der BGH (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 – 1 StR 272/09) hatte nun über die Strafbarkeit eines angeklagten Diplomingenieurs zu entscheiden, der zuvor ein Gutachten über den Zustand des Daches erstellt hatte und darin die Stadt nicht hinreichend vor den Gefahren gewarnt hatte.

Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung?

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Strafvorwurf war ein Unterlassen: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe bei der Erledigung dieses Auftrags unterlassen, die Träger des Daches umfassend aus nächster Nähe (“handnah”) zu betrachten. Die für eine Unterlassensstrafbarkeit erforderliche Garantenstellung nach § 13 Abs. 1 StGB resultierte hier aus der Verantwortung des Angeklagten als sachverständiger Gutachter. Es war gerade seine Verpflichtung, auf entsprechende Gefahren…

EGMR vs. BVerfG: Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig?

Geschrieben von: stephan am 22.01.2010

Nachträgliche Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig?

Nach einem aktuellen Urteil des EGMR  (Urteil vom 17.12.2009, Az.: 19359/04) hat Deutschland mit der Regelung zur   Sicherungsverwahrung gegen die EMRK verstoßen. § 67d StGB erlaubt auch nach der Verbüßung einer “lebenslangen” Strafe die Sicherungsverwahrung eines gefährlichen Täters.

Freiheitsgarantie und Rückwirkungsverbot verletzt?

Die BRD habe nach Ansicht der Strasbourger Richter mit der rückwirkenden Anwendung des § 67d Abs. 3 StGB in seiner Fassung nach Streichung der zeitlichen Begrenzung der Sicherungsverwahrung die EMRK verletzt. Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung verstoße gegen das Recht auf Freiheit in Art. 5 EMRK und das Rückwirkungsverbot in Art. 7 EMRK. Der Gerichtshof sprach dem Beschwerdeführer deshalb eine Entschädigung von 50.000 Euro zu.

Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem, dass diese Regelung bereits Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG war, und die Karlsruher Richter genau zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen waren.  Nach Ansicht des BVerfG…

BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung)

Geschrieben von: simon am 4.12.2009

In Ergänzung zu unseren Artikeln zum Tod des Beschwerdeführers und zum NPD Gedenkmarsch befasst sich der folgende Artikel mit dem Beschuss des BVerfG vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08, insbesondere im Hinblick auf § 130 StGB, dessen Auslegung, Verfassungsmäßigkeit und Bedeutung im Rahmen von Art. 5 GG.

Vorab bleibt noch festzuhalten, dass man den § 130 StGB fürs Examen zumindest kennen und sich die wesentlichen Definitionen zu Gemüte geführt haben sollte, insbesondere da es einem in der Klausur schwer fallen wird, die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB improvisatorisch zu definieren. Die Definitionen finden sich wie immer in jedem Lehrbuch oder Kommentar. Im Rahmen der Prüfung ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen des § 130 Abs. 1 StGB ein reines „Geeignetsein“ ausreicht; § 130 Abs. 3 StGB erfasst die sog. „Auschwitzlüge“.

Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1

Nachtrag: Veranstalter des Zugspitz Laufes freigesprochen

Geschrieben von: simon am 1.12.2009

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, ist der Veranstalter des Zugspitz-Laufes vom Amtsgericht Garmisch Partenkirchen freigesprochen worden. Als Gründe werden folgende Aspekte angeführt:

  • Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung sperrt vorliegend die obejktive Zurechnung.
  • Der Veranstalter hätte nicht alle 700 Läufer kontrollieren können und diese zudem in ausreichender Weise informiert.
  • Die beiden späteren Todesopfer wären in der Lage gewesen, das Rennen abzubrechen und haben das Rennen aus sportlichem Ehrgeiz fortgesetzt.
  • Zum Zeitpunkt der Kenntnis des Wetterumschwungs befanden sich viele Läufer schon im hochalpinen Bereich, es kann nicht geklärt werden, ob ein Abbruch zu diesem Zeitpunkt noch zu einer Rettung hätte führen können.

Was kann man also mitnehmen? Meiner Meinung nach sollte man sorgältig die Einzelheiten der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung darlegen und diese abgrenzen zur Fremdgefährdung. Darüberhinaus sollte der Sachverhalt genau studiert werden, auch im Hinblick auf die Quasi-Kausalität. Die Alarmglocken sollten schrillen bei: Nichtinformation, schlechter und unzureichender Information, Minderjährigen, überlegenem Wissen des Veranstalters, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten etc.

Good to know: § 120 StGB

Geschrieben von: simon am 30.11.2009

Wie den aktuellen Nachrichten zu entnehmen ist, ist einer der beiden Häftlinge, die letzte Woche aus der JVA Aachen ausgebrochen sind, noch immer auf der Flucht. Grund genug, sich mit dem doch oft stiefmütterlich behandelten § 120 StGB – Gefangenenbefreiung zu befassen.

  • Tatbestand: Ich verzichte an dieser Stelle einmal auf genau Definitionen, diese können in jedem Kommentar/Lehrbuch nachgelesen werden. Stattdessen soll die Struktur und die Systematik in den Vordergrund gerückt werden. Die Vorschrift schützt die staatliche Verwaltungsgewalt über Gefangene, dabei ist wichtig zu erkennen, dass es nicht auf die materielle Richtigkeit der Inhaftierung ankommt, es können also auch „Unschuldige“ Gefangene im Sinne des Tatbestandes sein. Ebenso wichtig ist es, zu wissen, dass der Gefangene selbst nicht Täter des § 120 StGB sein kann, denn den Freiheitsdrang des Einzelnen will man nicht unter Strafe stellen, es wird von einem Gefangenen nicht erwartet, sich der Inhaftierung willenlos zu ergeben (Lesehinweis: Mitgefangener als Täter?). Die Handlungsalternativen des Verleitens/Förderns sind entsprechend der Anstiftung/Beihilfe auszulegen und schließen

Zugspitz-Lauf

Geschrieben von: simon am 23.11.2009

Mit einer interessanten und gleichsam examensrelevanten strafrechtlichen Problematik hat sich dieser Tage das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu befassen. Verfahrensgegenstand sind die Ereignisse um den Zugspitzlauf 2008. Bei dieser Extremveranstaltung haben die Läufer eine Strecke von 16 Kilometern und einen Höhenunterschied von 2200 Metern zu bewältigen. Bei dem besagten Lauf 2008 kam es nun zu zwei Todesfällen, sechs Läufer mussten auf der Intensivstation behandelt werden; Grund waren ein extremer Wettersturz und die nicht adäquate Kleidung der Läufer (z.T. T-Shirt und kurze Hose). Der Veranstalter muss sich heute (u. a.) wegen zweifacher fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, nachdem er einen Strafbefehl und eine Geldstrafe nicht akzeptiert hat. Der Fall eignet sich für eine Klausur und besser noch eine Mündliche Prüfung.

  • Prozessual ist dabei kurz auf das Strafbefehlsverfahren (§§ 407-412 StPO) einzugehen. Dieses kann immer als Zusatzbaustein in eine Klausur eingebaut werden. Entscheidend ist es hier, die Vorschriften zumindest einmal gelesen zu haben und sich dazu mal die Ausführungen in einem Skript oder Lehrbuch anzusehen. Der Strafbefehl dient der schnellen Abwicklung von Delikten, die eher der

§ 240 StGB Nötigung mal anders: Aufruf zu einer Internetdemonstration

Geschrieben von: christoph am 19.11.2009

OLG Frankfurt v. 22.05.2006 Az. 1 Ss 319/05 = MMR 2006, 547-552

Gerade bin ich auf ein äußerst interessantes (wenngleich auch ältereres) Urteil des OLG Frankfurt gestoßen und muss sagen, dass sich ein solcher Aufhänger äußerst gut für eine Examensklausur oder die mündliche Prüfung eignet.

Sachverhalt

Der Angeklagte rief erstmalig per Flugblatt bzw. Internet zu einer so genannten Internetdemonstration gegen die A auf.  Es war beabsichtigt, das Internetgeschäft der A zu behindern, indem das Vertrauen der Kunden in dieses neue Medium und das Image der A beeinträchtigt werden sollte.

Im Aufruf heißt es konkret:„Man darf gespannt sein, wie die A auf die Online-Demo reagiert. Der Konzern verfügt über enorme Rechenkapazitäten für seine Internetpräsenz. Sollte es trotzdem gelingen, die Homepage wie geplant zu blockieren, würde dies sicherlich nicht das Vertrauen der KundenInnen fördern. Damit computerunkundige DemonstrantInnen aber auch per Mausklick teilnehmen können, wird noch rechtzeitig vor der Internet-Demo eine Protest-Software veröffentlicht, die massenhafte Zugriffe auf die Webseite der A von nur einem PC aus erlaubt“.

Leitsatz

Der Aufruf zu einer…

Denkanstoß: Das “K. – Wort”

Geschrieben von: simon am 8.11.2009

Der neue Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hat nach seinem Amtsantritt erneut Stellung genommen hinsichtlich der Vorfälle in Afghanistan, währerd derer ein deutscher Oberst der Bundeswehr einen Luftangriff auf eine Gruppe von Taliban befohlen hatte, was im Ergebnis auch zivile Opfer zur Folge hatte. Neben dem politischen Rummel, kreist die Diskussion immer wieder um eine Frage: Handelt es sich bei den “Kampfhandlungen” in Afgahnistan schon um einen “Krieg” ? Die Frage wird laut der neuesten Nachrichten auch die Bundesanwaltschaft zu beurteilen haben. Da das Völkerrecht nicht zum Pflichtfahch (in NRW)  gehört, sind sicher keine tiefen tiefgreifenden Kenntnisse erforderlich. Was mir insbesondere (aus dem Stehgreif) aufgefallen ist:

Im Völkerrecht wird vermehrt der Begriff des “Bewaffneten Konflikts” verwendet. Entscheidend für einen solchen Konflikt ist vorrangig die Qualität und Quantität der Kampfhandlungen. (Details liefern die völkerR Lehrbücher)

Folge einer Bejahung ist die Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches. Denn auch im “Krieg” gelten Vorgaben, es liegt kein rechtsfreier Raum vor (z.B. Umgang mit Kriegsgefangenen, Einsatz bestimmter Kampfmittel, A ngriff bestimmterKampfziele etc.).  Grundsätzlich ist aber in diesem Rahmen der Tod von Zivilbevölkerung…

Strafrechtliche Aspekte von Youtube, Kino.to, megavideo etc. – Illegale Videos streamen nicht strafbar

Geschrieben von: christoph am 1.11.2009

Weil doch irgendwie jeder mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet auf Seiten wie youtube.com oder kino.to konfrontiert wird, möchte ich kurz etwas über die jeweils relevanten strafrechtlichen Aspekte schreiben.

Über 10.000 Kinofilme und mehr als 25.000 TV-Serien kann man z.B. bei www.kino.to als Stream anschauen, ohne die Inhalte als Datei herunterladen zu müssen. Ebenso bietet youtube tausende von Musikvideos an, die in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind und deswegen eigentlich nicht verbreitet werden dürfen.

Allein in Deutschland schädigen Raubkopierer die Filmindustrie jährlich um 300 Millionen Euro. Weltweit schätzt der US-Filmverband MPAA den Schaden auf 18 Milliarden Dollar. Laut einer Studie der Universitäten Hamburg und Weimar wirken sich diese Verluste auf alle Vertriebssparten aus. Raubkopierertum führe zu einem Rückgang von Kinobesuchern um gut zwölf, beim Videoverleih um zehn und beim DVD-Verkauf um rund 15 Prozent.

Strafbarkeit der Seitenbetreiber und Uploader

Gemäß § 106 Abs. 1 UrhG, einer Vorschrift aus dem Nebenstrafrecht, für die der allgemeine Teil des StGB also entsprechend gilt,…

-Sterbehilfe-

Geschrieben von: simon am 30.10.2009

Wie den aktuellen Nachrichten zu entnehmen ist, steht die Schweiz vor einer (erneuten) Diskussion um die sog. „Sterbehilfe“. Die im Vergleich zu Deutschland eher liberale Handhabe der Eidgenossen hat in der Vergangenheit zu einem regelrechten Sterbetourismus geführt. Abgesehen von den schier unlösbaren ethischen und gesellschaftlichen Kontroversen, soll der folgende Artikel die Sterbehilfe im Kontext des deutschen Strafrechts beleuchten.

Vor allem soll die Systematik der verschiedenen „Sterbesituationen“ und der in Frage kommenden Tatbestände aufgezeigt werden, denn nur so kann von Anfang an der richtige Weg in die Prüfung eingeschlagen werden. Erschwerend hinzu kommt die nicht einheitliche Terminologie in Lehrbücher und Aufsätzen. Ebenso sollte man sich den Grundkonflikt der Sterbehilfe klarmachen, dies sowohl in tatsächlicher und dogmatischer Hinsicht; hier stehen sich das Verbot der Fremdtötung und das Rechts des Einzelnen auf ein menschenwürdiges Sterben gegenüber. Wie schon aufgezeigt, erscheint dieser Konflikt nahezu unlösbar, was sich in einem erhöhten Begründungsaufwand im Rahmen der Prüfung niederschlagen sollte.

Hilfe im Sterbeprozess (Situation: Die tödliche Erkrankung ist unheilbar und wird alsbald zum Tode führen)

In diesem Zusammenhang (und nur hier) sind…

Außerordentliche Kündigung wegen “Diebstahl” von Brotaufstrich?

Geschrieben von: stephan am 19.09.2009

Der Diebstahl geringwertiger Sachen als Anlass für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat sich mittlerweile zu einem echten Dauerbrenner entwickelt. Nachdem wir bereits ausführlich über den Pfandbon-/Emmely-Fall berichtet haben, folgt nun ein neuer Sachverhalt, bei dem allerdings im Unterschied zur Pfandbon-Geschichte keine Verdachtskündigung vorlag, sondern der Diebstahl bewiesen war.

LAG Hamm: Kündigung unverhältnismäßig

Das LAG Hamm (Urteil vom 18.09.2009 – 13 Sa 640/09) entschied nun, dass eine außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig sei, wenn ein Bäcker lediglich den Brotaufstrich seiner Arbeitgebers verzehrt habe, ohne diesen zuvor zu bezahlen. Methodisch lässt sich dies im Gutachten im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall festmachen.

Nachdem die Rechtsprechung in letzter Zeit noch sehr streng bei ähnlichen Sachverhalten war, scheint sich nun eine etwas großzügigere Haltung durchzusetzten.

Der Fall gibt Anlass, sich noch einmal mit den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht auseinander zu setzen (der Emmely-Fall kam letzten Monat im Vortrag in der mündlichen Prüfung in NRW dran!).  Aus strafrechtliches Sicht ist noch interessant, ob beim Verzehr…

Illegales downloaden ohne Konsequenzen möglich? Rapidshare muss IP-Adressen rausgeben

Geschrieben von: christoph am 17.09.2009

Dem Artikel liegt zwar kein aktueller Sachverhalt zugrunde. Dennoch handelt es sich um ein kontemporäres Thema, das in meinen Augen in der breiten Öffentlichkeit noch nicht hinreichend kommuniziert wird.

Zunächst: Was ist überhaupt ein One-Click-Hoster?

Da die meisten Jurastudenten nicht gerade die Computer-Spezialisten in spe sind, muss ich wohl zunächst einmal erklären, was der Dienst Rapidshare (oder ähnliche Anbieter wie uploaded.to, filesharing.biz etc.) überhaupt anbietet:

Viele Nutzer haben große Dateien, die sie gerne verbreiten möchten. Da für E-Mail-Anhänge in der Regel Größenbeschränkungen gelten, werden so genannte One-Click-Hoster wie RapidShare immer beliebter. Auf deren Seiten lädt man die Dateien hoch. Anschliessend erhält man einen Link. Nur wer diesen kennt, kann den Download starten. Für eine solche Leistung muss man sich nicht einmal anmelden.

Was man wissen muss: Bei jedem Download und Seitenbesuch, den man im Internet tätigt, hinterlässt man Spuren in Form seiner IP-Adresse. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Rechtliche Aspekte beim Downloaden

Sofern dann urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet über Filesharing  oder eben Dienste wie…

§ 46b StGB: Die neue Kronzeugenregelung im Strafrecht

Geschrieben von: christoph am 1.09.2009

Neue Kronzeugenregelung

Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, kommt ab dem 01.09.2009 die neue Kronzeugenregelung zugute. Danach dürfen Richter die Strafe der Kronzeugen mildern oder ganz von einer Strafe absehen. Die relevante Norm in diesem Zusammenhang wird der neue § 46b StGB sein.

Voraussetzungen

Von der neuen Strafzumessungsregelung kann ein Täter dann profitieren wenn er selbst eine mittelschwere bzw. schwere Tat begangen hat und sein Wissen über Tatsachen offenbart, die wesentlich zur Aufklärung einer schweren Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO beitragen oder durch die eine schwere Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO verhindert werden kann.

Ausschluss

Die neue Regelung finde keine Anwendung wenn der Kronzeuge sein Wissen erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens offenbart. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Angaben des Täters von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden können, bevor über die jeweilige Strafmilderung entschieden wird.

Zudem werden die Strafen der für Falschangaben einschlägigen Straftatbestände (

Schatten der Vergangenheit

Geschrieben von: simon am 29.08.2009

Vorige Woche wurde das Ex RAF (Rote Armee Fraktion) Mitglied Verena Becker verhaftet, der BGH verhängte die Untersuchungshaft. Hintergrund ist der Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Fahrer am 07.04.1977. Gegen Becker wurde seinerzeit auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber am 31.03.1980 eingestellt wurde. Neue molekulargenetische Untersuchungen, die Grund und Anlass für diverse verdeckte Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des BKA gaben, erhärten und verdichten die Verdachtsmomente gegen Becker.

Der Sachverhalt, der mittlerweile in jeder Tageszeitung nachzulesen ist, stellt sich als perfekte Spielwiese für die mündliche Prüfung dar. Auch die Geschehnisse um die RAF und den „Deutschen Herbst“ sollten grob bekannt sein, das gehört meiner Meinung nach (nicht nur zu juristischen) Allgemeinbildung. http://de.wikipedia.org/wiki/RAF . In diesem Zusammenhang kann auch noch die beantragte Begnadigung Christian Klars noch als „aktuell“ angesehen werden. Zum aktuellen Fall sind aber folgende Fragen interessant:


Warum ist eigentlich der BGH befasst und was treibt da die Bundesanwaltschat und das BKA? Der Generalbundesanwalt, respektive die Generalbundesanwältin (Frau Monika Harms) verfolgt „erstinstanzlich“ Straftaten gegen die „innere Sicherheit“, mit terroristischem oder…

Mahler rechtskräftig verurteilt

Geschrieben von: stephan am 27.08.2009

Nachdem wir bereits vor kurzem über das Thema “Neonazis vor Gericht” einen Beitrag erstellt hatten, lohnt es sich angesichts der nun rechtskräftigen Verurteilung des prominenten Rechtsradikalen Mahler diesen Stoff noch einmal kurz zu wiederholen.

Für die mündliche Prüfung bietet es sich an, das Urteil gegen Horst Mahler wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu überfliegen. Wir haben für Euch einmal kurz die wichtigsten Aussagen und Hintergründe zusammengestellt:

  • Mahler war früher Gründungsmitglied der RAF bevor er vom linksextremen zum rechtsextremen Rand wechselte. Aus dieser Zeit gibt es noch nette Fotos zusammen mit Schily.
  • Mahler verteidigte die NPD beim NPD-Verbotsverfahren gegen die BRD. In diesem Prozess war das Verhältnis zu Schily nicht mehr unbedingt entspannt… :)
  • Im November 2003 gründete Mahler den 2008 als verfassungsfeindlich verbotenen Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten
  • Im Jahre 2007 begrüßte er Michel Friedman bei einem Interview in der Vanity Fair mit “Heil Hitler”
  • Am 25. Februar 2009 wurde er vom LG München II wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von

Neonazis vor Gericht – eine unendliche Geschichte

Geschrieben von: stephan am 14.08.2009

NPD, Mahler & Co. – leider juristische Dauerbrenner

Ein aktuelles BGH-Urteil soll hier Anlass sein, den Themenkomplex “Neonazis und examensrelevante Probleme” einmal näher zu beleuchten. Da viele der Prozesse rund um NPD, Mahler, Antifa-Symbole, Demjanjuk & Co. die Medien interessieren und öffentliche Diskussionen anstoßen, lohnt es sich gerade auch im Hinblick auf die mündliche Prüfung, sich mit den prominentesten Fällen auseinander zu setzen. Besonders berühmt sind wohl die Fälle zum (gescheiterten) NPD-Verbotsverfahren (damals spielten der BND und Minister Otto Schily eine unrühmliche Rolle) sowie der spektakuläre Streit zwischen dem OVG Münster und dem BVerfG um die rechtlichen Anforderungen für Demonstrationsverbote und Auflagen (hier war das OVG Münster lange Zeit großzügiger als das BVerfG, welches für ein Verbt idR einen Verstoß gegen Straftatbestände fordert). In der mündlichen Prüfung bietet sich auch ein Ausflug zu den Nürnberger Prozessen an. Aktuell sind die Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung (s. hierzu der Spiegel-Artikel) und das juristische Gezerre um die Auslieferung John Demjanjuks in den Medien gewesen.

Neuer Fall: Verwendung von Nazi-Parolen in

BGH: Kein Mord mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen

Geschrieben von: Gerrit am 12.08.2009

Ein neuer Beschluss des BGH legt das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels (§ 211 Abs. 2 Gruppe 2 Var. 3 StGB) aus. Der 3. Senat kommt zu dem Schluss, dass das Merkmal nicht durch Unterlassen begangen werden kann.

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte geglaubt, dass seine Lebensgefährtin die Beziehung beendet habe. Aus Verzweiflung entschloss der Angeklagte sich zum Suizid. Er öffnete in seiner Wohnung, die sich in einem Mehrfamilienhaus befand, eine Gasleitung, um sich zu vergiften. Nach ca. einer viertel Stunde schloss er den Gashahn wieder. Ein anschließendes Telefonat brachte den Angeklagten zur Räson. Als seine Ex-Lebensgefährtin an der Tür klingelte, um ihre Sachen abzuholen, ließ er sie ein und ließ es geschehen, dass sie sich eine Zigarette anzündete. Durch die anschließende Gasexplosion wurde das Haus zum Einsturz gebracht, ein Nachbar kam dabei um. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen zu Lasten des Nachbarn in der Variante der gemeingefährlichen Begehung.

Entscheidung

Der 3. Senat schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts an, der darauf hinweist, dass nach herrschender Ansicht (BGHSt 34, 13 f.;…

Strafrechts-Klassiker: Der Rose-Rosahl-Fall (Preußisches Obertribunal, GA 7, 322)

Geschrieben von: stephan am 29.07.2009

Einordnung/Examensrelevanz: Der Rose-Rosahl-Fall ist einer der Klassiker zum sog. error in persona. Problematisch ist hier vor allem die Frage, inwiefern sich ein solcher Identitätsirrtum des Haupttäters für den Anstifter auswirkt. Diese Frage ist bis heute heftig umstritten.

Sachverhalt (http://de.wikipedia.org/wiki/Rose-Rosahl-Fall): Der Holzhändler Rosahl aus Schiepzig versprach dem Arbeiter Rose, ihn reichlich zu belohnen, wenn er den Zimmermann Schliebe aus Lieskau erschösse. Rose legte sich daraufhin zwischen Lieskau und Schiepzig (nahe Halle) in den Hinterhalt, um Schliebe, den er genau kannte, aufzulauern. Während der Dämmerung sah er einen Mann des Weges daherkommen. Diesen erschoss er, da er ihn für Schliebe hielt. In Wirklichkeit war es der 17-jährige Kantorssohn Harnisch. An der Stelle des Mordes findet sich heute ein Gedenkstein (Blutstein bei Lieskau).

Lösung: Das Preußische Obertribunal hat den auführenden Täter Rose wegen Mordes verurteilt. Der Anstifter Rosahl wurde wegen Anstiftung zum Mord verurteilt. Der error in persona war also für Haupttäter und Angestifteten nach Ansicht des Gerichts unbeachtlich. Für diese Lösung spricht die grundsätzliche Akzessorietät der Haftung des Teilnehmer.

Der BGH folt im Wesentlichen dieser…

Freiheitsstrafe für Gastwirt

Geschrieben von: simon am 3.07.2009

Das LG Berlin hat einen Gastwirt, der im Rahmen eines Wettrinkes, “Komasaufens” hochprozentige alkoholische Getränke an Jugendliche ausgeschänkt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten veurteilt. Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB ergibt sich aber auch vor allem aus dem Umstand, dass er selbst überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken hatte.  Das 16 Jahre alte Opfer war nach ca. 45 Tequila und  4,4 Promille ins Koma gefallen und verstarb fünf Wochen später.

Der Fall bietet die Gelegenheit, sich den Tatbestand des § 227 StGB nochmals ins Gedächtnis zu rufen. Genaues Arbeiten erfordert der Fall beim Tatbestand der Körperverletzung (Gesundheitsschädigung oder/und körperliche Misshandlung?); auch kann an eine Abgrenzung Tun-Unterlassen gedacht werden. Probleme treten auf beim Vorsatz, hier muss zur Fahrlässigkeit abgegrenzt werden; als Argumentaionsansatz kann insbesondere der Umstand herangezogen werden, dass der Wirt seinerseits nur Wasser getrunken hatte. Der Unmittelbarkeitszusammenhang bereitet vorliegend meiner Meinung nach (ausnahmsweise) keine sehr großen Schwierigkeiten.Insgesamt ein Fall, der sich gut fürs Examen eignet, sowohl für die Klausuren, als auch die mündliche Prüfung.

Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz zur Patientenverfügung

Geschrieben von: stephan am 29.06.2009

Vorschlag des Abgeordneten Stünker in offener Abstimmung angenommen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung getroffen (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts). Diese benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats und tritt dann wohl am 1. September 2009 in Kraft. Der Beschluss des Bundestages geht auf den Vorschlag des Abgeordneten Stünker (SPD) zurück. Daneben gab es noch weitere Vorschläge, wovon eine der diskutierten Initiativen eine gesetzliche Regelung gänzlich ablehnte, da man diese in ethischer Hinsicht heikle Thematik nicht regeln könne. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf sieht hingegen eine verbindliche Regelung der Patientenverfügung vor.

Dort wird eine Patientenverfügung legaldefiniert als die Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (nach dem voraussichtlichen neuen Wortlaut § 1901a BGB). Außerdem ist ein Schriftformerfordernis vorgesehen.

Auch jetzt schon ist die Patientenverfügung nach der BGH-Rechtsprechung verbindlich

Damit wird die neue Rechtslage im Wesentlichen der alten entsprechen.…

Deal wird Gesetz

Geschrieben von: simon am 22.06.2009

Das mittlerweile schon legendäre Victory Zeichen Josef Ackermanns i.R.d. so genannten Mannesmann-Prozesses, der kurze und mit einer Geld- und Bewährungsstrafe endende Prozess des Vorzeigemanagers Klaus Zumwinkel oder der „Fall Harz“; diese in der Öffentlichkeit breit diskutierten Strafverfahren bringen die Volksseele zum Kochen, denn es entsteht offensichtlich der Eindruck, wer „arm sei, müsse sitzen“. Denn wer das nötige Kleingeld auf die Richterbank lege, so der nicht ganz von der Hand zu weisende Verdacht, der könne einer öffentlichen Verhandlung, mit allen damit verbundenen Peinlichkeiten entgehen und darüber hinaus auch noch eine milde, eine zu milde Strafe erwarten.

Hintergrund der genannten Problematik sind die so genannten Absprachen oder „Deals“ im Strafprozess, die bisher keine ausdrückliche Regelung in StGB oder StPO gefunden haben. Die Grundsätze dieses Instituts sind von den Gerichten im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entwickelt worden.

Künftig § 257c StPO

Die neue Regelung, der bisher lediglich ein Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu Grunde liegt, soll sich zukünftig in § 257c StPO finden lassen. Gegenstand der Absprache dürfen demzufolge nur die Rechtsfolgen sein,…

Ultimate Fighting im Strafrecht

Geschrieben von: christoph am 8.06.2009

Beim sog. Ultimate Fighting gibt es nicht bloß im öffentlichen Recht bei der Genehmigung bzw. beim Verbot solcher Events rechtliche Fragestellungen. Interessant ist ebenso, inwiefern sich die Kontrahenden bei einem solchen Spektakel strafbar machen, wenn sie ihren Gegener verletzen:

Strafrecht Klassiker – “Labello Fall” – BGH Beschl. v. 20.06.1996 (4 StR 147/96)

Geschrieben von: simon am 21.05.2009

[...]wenn der Gegenstand – und zwar schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild offensichtlich ungefährlich[...]ist[...]kommt die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht in Betracht[...]

Sachverhalt: Die Angeklagte drückte der Verkäuferin einer Drogerie einen einfachen Labello Stift in den Rücken und machte sie glauben, es handle sich dabei um den Lauf einer Schusswaffe. Derart geschockt leistete das Opfer keine Gegenwehr und händigte der Angeklagten auf deren Begehren hin, den Kasseninhalt aus.

Kernfragen: Stellt eine Labello Stift ein taugliches Tatmittel im Sinne des § 250 I Nr. 2 StGB dar?

BGH: Das Landgericht als Vorinstanz hat die Voraussetzungen des § 250 I Nr. 2 StGB als erfüllt angesehen. Dagegen wendet sich der BGH. Insbesondere rückt er die objektive Ungefährlichkeit des Labello Stiftes in den Vordergrund seiner Entscheidung und die Tatsache, dass die Zwangslage für das Opfer sich vorliegend einzig und allein aus der Täuschung ergeben hat und nicht etwa aus einer irgendwie gearteten Gefährlichkeit…

Strafrecht Klassiker – “Sirius Fall” – BGHSt 32, 38

Geschrieben von: simon am 8.05.2009

“[...]Was Frau T. nicht ahnte und wollte, erstrebte der Angeklagte: Der – von beiden als sicher erwartete – Stromstoß sollte dem Leben der Getäuschten ein Ende setzen…[...]“

Sachverhalt: Der Angeklage lernte das spätere Opfer in einer Discothek kenne. Die junge Frau wird als “unselbständig und komplexbeladen” bezeichnet, was im Laufe des Geschehens durchaus an Bedeutung gewinnt. Im Folgenden entwickelte sich zwischen den Beiden eine enge emotionale Beziehung, innerhalb derer es dem Angeklagten gelang,  das völlige Vertrauen der jungen Frau zu gewinnen und ihr im Rahmen philosophischer und psychologischer Diskussionnen vorzuspiegeln, er sei ein Bewohner Sternes Sirius. Der Angeklagte beschloss im Folgenden, sich auf Kosten seiner “Schülerin” zu bereichern, indem er unter anderem Geld für eine angeblich erforderliche “Heilbehandlung zur geistigen Fortentwicklung” und für ein späteres Leben am Genfer See als Künstlerin in einem neuen Körper, entgegennahm.  Zum Höhepunkt dieses skurilen Geschehens kam es am 1. Januar 1980: Der Angeklagte trug der Zeugin, im Bewusstsein seiner stark beeinflussenden Wirkung auf selbige, auf, sich in der Badewanne, mit Hilfe eines Haartrockerns, das “Leben zu nehmen”. Ziel war…

Vorwort zur Rubrik “Strafrecht Klassiker”

Geschrieben von: simon am 8.05.2009

Liebe Leser,

vorliegend finden Sie eine kleine Auswahl an Strafrechtsentscheidungen des Reichsgerichts und des BGH. Was allen Entscheidungen gemein ist: Sie haben (juristisch) Geschichte geschrieben, sei es, auf Grund eines besonders skurrilen Sachverhaltes, gesellschaftlicher oder politischer Brisanz, auf Grund rechtlicher Problematik, neuer Figuren oder Auslegungsvorgaben oder schlicht auf Grund ihrer “Unvertretbarkeit”.

Die Entscheidungen gehören zum Pflichtstoff des (angehenden) Juristen, wenngleich wohl kein Examensklausurersteller den “Hochsitzfall” explizit geschildert haben möchte. Dies wäre aber in den Abschlussklausuren der Anfangssemester durchaus denkbar und natrürlich im Rahmen der mündlichen Prüfung.

Die Darstellung folgt dem Muster einer solchen Prüfung oder Klausur. Eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts, die keinen Anspruch auf detailreiche Vollständigkeit beansprucht, eine knappe und prägnante Formulierung der rechtlichen Kernproblematik und schließlich die Lösung des BGH, die auch den Wortlaut der Entscheidungsgründe wiedergibt. Diese Darstellung erscheint uns sinnvoll, da kaum ein Prüfer sie nach den Leitsätzen des BGH fragen wird. Vielmehr gilt es, den Sachverhalt kurz, aber mit allen tatsächlich relevanten Aspekten zu schildern, dann “den Finger in die Wunde zu legen” und schlussendlich mit Hilfe, aber auch kritischer…

Strafrecht Classics – Der Katzenkönig (BGHSt 35, 347)

Geschrieben von: stephan am 1.05.2009

In diesem skurrilen Klassiker entschied der BGH, dass eine mittelbare Täterschaft auch dann in Frage kommen kann, wenn der Tatmittler als “menschliches Werkzeug” volldeliktisch handelt, sich also auch strafbar gemacht hat. Konkret ging es darum, dass der Hintermann einen vermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB) beim Tatmittler hervorgerufen und für seine Zwecke ausgenutzt hatte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Nach den Feststellungen lebten die drei Angeklagten in einem von “Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben” geprägten “neurotischen Beziehungsgeflecht” zusammen. Der Angeklagten H. gelang es zusammen mit P., dem leicht beeinflußbaren Angeklagten R. zunächst die Bedrohung ihrer Person durch Zuhälter und Gangster mit Erfolg vorzugaukeln und ihn in eine Beschützerrolle zu drängen. Später brachten beide ihn durch schauspielerische Tricks, Vorspiegeln hypnotischer und hellseherischer Fähigkeiten und die Vornahme mystischer Kulthandlungen dazu, an die Existenz des “Katzenkönigs”, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe, zu glauben; R. – in seiner Kritikfähigkeit eingeschränkt, aber auch aus Liebe zu H. darum bemüht, ihr zu glauben – wähnte sich schließlich auserkoren, gemeinsam mit den…

Pirate Bay – Anklage in Deutschland möglich?

Geschrieben von: christoph am 21.04.2009

Die Strafbarkeit der Crew von “Pirate-Bay” und der Bezug zum deutschen Strafrecht

Verhaftung einer HIV-positiven Sängerin wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs

Geschrieben von: stephan am 19.04.2009

Eine Verhaftung der Darmstädter Staatsanwaltschaft sorgte für eine heftige öffentliche Diskussion: Eine Popsängerin (ihren Namen wollen wir hier anders als die Bild oder Spiegel online nicht nennen) wurde öffentlichkeitswirksam kurz vor einem Auftritt in Untersuchungshaft genommen. Die Bild veröffentlichte hierüber einen ausführlichen Bericht mit intimen Details über das Sexualleben der Beschuldigten. Hiergegen ging der Anwalt erfolgreich mittels einer einstweiligen Verfügung vor. Auch seriöse Zeitungen berichteten ausführlich: Die Süddeutsche Zeitung widmete dem Fall das Thema des Tages (SZ Nr. 88/2009, S. 2) und kritisierte dabei aufs Schärfste die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, welche die Unschuldvermutung missachtet und die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten verletzt habe. Auch die FAZ Sonntagszeitung diskutierte ausgiebig (Nr. 16/2009, S. 12, 23).

Die Sängerin steht unter dem Verdacht, in mindestens drei Fällen mit unterschiedlichen Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben, ohne dabei die Männer darüber aufgeklärt zu haben, dass sie HIV-positiv ist. Einer der Männer ist nun auch HIV-positiv. Die StA Darmstadt ermittelt wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung. Die Untersuchungshaft begründet sie mit einer “Wiederholungsgefahr”.

Beides – also sowohl die materiellrechtliche Seite als auch…

Strafrecht AT Prüfungsschemata

Geschrieben von: examenroot am 15.04.2009

Einige kostenlose Strafrecht AT Schemata für die Lernsoftware BrainYoo findet Ihr hier:

http://www.brainyoo.de/lerninhalte/karteikarten_jura/index_ger.html

The Fast and the Furious vor Gericht – Zur Strafbarkeit illegaler Beschleunigungsrennen

Geschrieben von: Samuel am 14.04.2009

Der folgende aktuelle Fall war in nahezu jeder Ausbildungszeitschrift zu finden. Dort wurde jeweils die besondere Examensrelevanz dieser BGH-Entscheidung mehrfach hervorgehoben – dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Daher eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des BGH (BGHSt v. 20.11.2008 – 4 StR 328/08, s. http://www.bundesgerichtshof.de/):

Sachverhalt:
Vier Jungs vom Bodensee führten mit zwei Autos ein Beschleunigungsrennen auf der B33 (autobahnähnlich ausgebaut) durch. Es trat dabei ein getunter Golf (Höchstgeschwindigkeit von etwa 240 km/h) gegen einen Porsche Carrera (Höchstgeschwindigkeit von etwa 300 km/h) an, jeweils mit einem Beifahrer. Die Beifahrer zählten – durch Handzeichen – von 3 auf 0 und die Fahrer beschleunigten die Pkws von 80 auf über 200 km/h, was von den Beifahrern gefilmt wurde.
Dann wude ein weiterer Beschleunigungstest durchgeführt. Hierzu gab der Angeklagte S. aus dem Pkw Porsche heraus das Startzeichen und forderte den Angeklagten H. mit den Worten „Gib Gas“ oder „Los“ zum Beschleunigen auf.
Nach Beendigung dieses Rennens wechselten die Fahrzeuge die Fahrstreifen, um einen weiteren Beschleunigungstest durchzuführen; der…

Definitionen Strafrecht

Geschrieben von: Samuel am 13.04.2009

Also, da leider in keiner Karteikarten-Sammlung eines Jurastudenten auch ein paar Karteikarten mit Definitionen im Strafrecht fehlen sollten, habe ich euch hier mal ein paar Links mit kostenlosen Definitionen zusammengestellt:

- http://www.muenster.de/~lucas/jura/strafrechtliche%20Definitionen.pdf
- http://www.izzaio.de/DefinitionenStrafrechtBTVermoegensdelikte.pdf sowie http://www.izzaio.de/DefinitionenStrafrechtBTNichtvermoegensdelikte.pdf
- “Elektronische” Karteikarten mit Strafrechtsdefinitionen gibts auch hier: http://www.brainyoo.de/lerninhalte/karteikarten_jura/index_ger.html (für die Jura Lernsoftware “BrainYoo”)
- http://www.str2.jura.uni-erlangen.de/lehre/kolloquien/ws200708/Definitionen.pdf

Versucht nicht unbedingt, diese Definitionen Wort für Wort auswendig zu lernen, sondern merkt euch die wichtigsten Bausteine/Definitionselemente. Einige häufige Definitionen (z.B. die zum Vorsatz) sollte man aber wohl doch einfach auswendig kennen, denn dies spart Zeit in der Klausur – und die habt ihr gerade im Strafrecht im Examen bitter nötig!