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	<title>Juraexamen.info &#187; Rezensionen</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 21:45:37 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Rezension: Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl. 2010</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-lackmann-zwangsvollstreckungsrecht-9-aufl-2010/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 11:06:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckung]]></category>
		<category><![CDATA[ZPO]]></category>
		<category><![CDATA[ZVS]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><em><a type="amzn">Lackmann</a>, Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts &#8211; Eine Einführung in Recht und Praxis, 9. Auflage 2010. ISBN 978-3-8006-3702-7</em></p>
<p>Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><em><a type="amzn">Lackmann</a>, Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts &#8211; Eine Einführung in Recht und Praxis, 9. Auflage 2010. ISBN 978-3-8006-3702-7</em></p>
<p>Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zum absoluten Pflichtprogramm im zweiten Staatsexamen. Aus diesem Grund habe ich mir das Werk von <em>Lackmann</em> einmal zu Gemüte geführt. Alles in allem hinterlässt das Werk einen durchaus positiven Eindruck.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild</strong></p>
<p>Das Layout des Lehrbuchs ist zweckmäßig. Zwischenüberschriften und Untergliederungen sind maßvoll eingesetzt und sorgen für einen guten Lesefluss.</p>
<p><strong>2. Aufbau und Inhalt</strong></p>
<p>Das Buch vermittelt zu Beginn eine Vielzahl allgemeiner Grundsätze zum Thema Zwangsvollstreckung. Im Anschluss werden die jeweiligen Rechtsbehelfe besprochen. Im Gegensatz zu den meisten Skripten werden hier jedoch auch umfassendere Hintergrundinformationen geliefert. Zum Schluss enthält das Werk noch einige Übungsfälle sowie Kurzübersichten zu bestimmten Problemkreisen. Auch ein knapper Crashkurs zum examensrelevanten Insolvenzrecht ist enthalten.</p>
<p>Der Umfang des &#8220;rechtlichen&#8221; Teils des Buchs umfasst damit knapp 280 Seiten. Die restlichen 100 Seiten sind somit lediglich &#8220;Bonusmaterial&#8221;. Im Vergleich zu Skripten zum Zwangsvollstreckungsrecht ist der Umfang des Buchs damit noch in einem sehr überschaubaren Bereich. Sofern ein wenig an Vorwissen vorhanden ist, kann man das Buch damit gut auch mal im Schnelldurchlauf an einem Wochenende durchlesen. In diesem Sinne umgesetzt wurde auch die sprachliche Ausarbeitung, denn die meisten Abschnitte können nicht zuletzt auch aufgrund der sehr einfach gehaltenen Sprache so schnell erfasst werden.</p>
<p>In inhaltlicher Hinsicht überzeugte mich der stellenweise Tiefgang mit rechtlichen Hintergrundinformationen zu bestimmten Konstellationen. Da das Zwangsvollstreckungsrecht im zweiten Examen durchaus vertieft beherrscht werden muss, bevorzuge ich dieses Werk deshalb in Relation zu kürzeren Abhandlungen. Obschon der etwas tiefer gehenden Darstellung ist das Buch dennoch erstaunlich kurz. Es besticht deshalb durch eine sauber abgestimmte Schwerpunktsetzung. Die weniger relevanten Problemkreise werden in gebotener Kürze abgehandelt, bzw. oftmals offen gelassen. Andererseits werden besonders relevante Aspekte zu Beginn nur kurz angerissen und im Verlauf nochmals vertieft.</p>
<p>Für meinen Geschmack zu kurz kommen in dem Werk Formulierungsvorschläge und Vorgaben für zwangsvollstreckungsspezifische Formalia. Die Übungsfälle am Ende des Werkes gleichen diesen Mangel in meinen Augen nicht hinreichend aus. Zu diesem Zweck sollte sich der Examenskandidat wohl noch weiterführende Literatur beschaffen. Zu empfehlen ist hierfür etwa <em><a type="amzn">Kaiser, Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen</a>.</em></p>
<p><strong>3. Fazit</strong></p>
<p>Alles in allem kann man mit dem Kauf dieses Werkes nicht viel falsch machen. Sofern man noch mehr Wert auf Formulierungsbeispiele und die entsprechenden Formalia legt und diese nicht bereits über die AG oder ein Repetitorium bezieht, muss hingegen darüber hinaus noch in zusätzliche Literatur investiert werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Buchempfehlung: Die Kriminalromane Friedrich Dürrenmatts</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/buchempfehlung-die-kriminalromane-friedrich-durrenmatts/</link>
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		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 09:58:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Pötters</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Schon gelesen?]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Nachdem wir bereits das ein oder andere Buch abseits der gängigen Fachliteratur besprochen haben (s. zuletzt die Besprechung des Werkes &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Nachdem wir bereits das ein oder andere Buch abseits der gängigen Fachliteratur besprochen haben (s. zuletzt die Besprechung des Werkes &#8220;Vom Ethos der Juristen&#8221; von <em>Ernst-Wolfgang Böckenförde</em>), folgt nun eine weitere Buchempfehlung. Unser Gastautor <em><strong><a href="http://www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=4964">Martin Kalf</a></strong></em> stellt diesmal die Kriminalromane des berühmten Schweizer Autors <em>Friedrich Dürrenmatt</em> vor. Wir danken ihm herzlich für diesen Buchtipp!</p>
<p><strong>Friedrich Dürrenmatt - Die Kriminalromane</strong></p>
<p>Wer Kriminalromane liebt, sollte <em>Dürrenmatt</em> lesen, denn <em>Dürrenmatt</em> hat wohl die schönsten Kriminalromane der (deutschsprachigen) Literaturgeschichte geschrieben. Das Buch „Der Richter und sein Henker“ (1951) dürfte jedem zumindest aus der Schulzeit ein Begriff sein; aber der Schweizer Autor hat noch andere, nicht weniger lesenswerte, dem Krimigenre zuzuordnende Romane geschrieben. „Das Versprechen“ (1958), „Der Verdacht“ (1952), „Die Justiz“ (1985), und schließlich das leider unvollendet gebliebene Romanfragment „Der Pensionierte“ (1995) sind hier zu nennen. Nicht nur der dem Strafrecht zugewandte Jurastudent wird in den Figuren des Kommissars <em>Bärlach</em>, des Kriminalbeamten <em>Tsch</em><em>anz, </em>des Rechtsanwalts <em>Späth </em>und anderen Charakteren angenehme Zerstreuung finden. Durch tiefgründige und facettenreiche Personenportraits zeichnen sich <em>Dürrenmatts</em> Kriminalromane aus und wurden zu zeitlosen Klassikern, was bei Kriminalgeschichten keineswegs oft der Fall ist. Auch der recht hohe Preis der hier vorgestellten Sammlung (28.90 €) erscheint vor dem Hintergrund, dass es sich um eine wirklich schöne Leinenausgabe im Schuber handelt, als angemessen. Wer Erholung von Lehrbüchern, Skripten und Aufsätzen sucht, sollte zugreifen, denn „wie besteht der Künstler in einer Welt der Bildung, der Alphabeten? Vielleicht am besten, indem er Kriminalromane schreibt, Kunst da tut, wo sie niemand vermutet.“ – Sie zu lesen, wäre sicherlich ein Anfang.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die Kriminalromane, </strong>von<strong> Friedrich Dürrenmatt, </strong>erschienen bei Diogenes; 992 Seiten, Dezember 2011, Hardcover Leinen im Schuber, 28.90 €</p>
<p><strong>(Buchempfehlung von Martin Kalf)</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Buchempfehlung: &#8220;Vom Ethos der Juristen&#8221; (von Ernst-Wolfgang Böckenförde)</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/buchempfehlung-vom-ethos-der-juristen-von-ernst-wolfgang-bockenforde/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 19:11:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Pötters</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Schon gelesen?]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Nachdem wir bereits das ein oder andere Buch abseits der gängigen Fachliteratur besprochen haben (s. zuletzt den Beitrag zum neuen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Nachdem wir bereits das ein oder andere Buch abseits der gängigen Fachliteratur besprochen haben (s. zuletzt den Beitrag zum neuen <a href="http://www.juraexamen.info/buchtipp-john-grisham-the-litigators/">Grisham-Roman &#8220;The Litigators&#8221;</a>), folgt nun eine weitere Buchempfehlung. Unser Gastautor <em><strong><a href="http://www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=4964">Martin Kalf</a></strong></em> stellt das Werk &#8220;Vom Ethos der Juristen&#8221; des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. <em>Ernst-Wolfgang Böckenförde</em> vor. Wir danken ihm herzlich für diesen Buchtipp!</p>
<p><strong>Vom Ethos der Juristen </strong></p>
<p>Hat der Juristenstand ein gemeinsames (Berufs-) Ethos? Dieser Fragestellung hat sich Professor <em>Ernst-Wolfgang Böckenförde</em> (Richter am BVerfG a.D.) 2009 in einem Vortrag an der <em>Bucerius Law School</em> gewidmet. Dieser kann nun bei Duncker &amp; Humblot nachgelesen werden. Ethos – was meint das eigentlich? So beginnt die Abhandlung. Abzugrenzen ist das <em>Ethos</em> von der <em>Ethik</em>. Das Wort Ethos entstammt dem Griechischen und weist auf Wohnplätze und die dort geübten Gebräuche hin. Der Begriff umfasst die gewohnte Art zu handeln, zu reden, sich zu benehmen, also die gemeinsame Sitten und Sinnesart. Nach <em>Böckenförde</em> lässt sich das Ethos somit kennzeichnen als konkret bestimmte Handlungs- und Verhaltensform, die aus Lebenssituation, Beruf und praktischer Arbeit, gegebenem Umfeld und der Befähigung des Menschen zum sittlich-handelnden Wesen erwächst. Vollständig trennen lässt sich das Ethos von der Ethik nicht, weil gerade im Ethos die Ethik – normative Grundsätze und Anforderungen, die auf Handlungsanleitung abzielen – Konkretisierung und Anwendung findet.</p>
<p>Sind Juristen in ihrem Handeln und Verhalten aber von einem gemeinsamen Ethos bestimmt? Gibt es ein solches gemeinsames Band, das alle Juristen in ihrer spezifischen Tätigkeit verbindet? Diese Frage wirft <em>Böckenförde</em> auf, um sie im Ergebnis zu bejahen. Kern des gemeinsamen Ethos, also das, „(&#8230;) was den Juristen als Juristen kennzeichnet und ihn von einem beliebig verfügbaren Rechtstechniker, der zum Fachidioten wird, unterscheidet“, zeigt sich darin, dass Juristen – über die erforderlichen handwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus – ihre Arbeit mit dem gegebenen Recht spezifisch an der Suche danach ausrichten, was hier und jetzt konkret Recht ist. Von dieser Ausrichtung werden mehrere Konstanten juristischer Arbeit mitumfasst: Der Jurist bemüht sich um einen objektiven, also jede Parteilichkeit abwehrenden Standpunkt. Der Jurist versucht den jeweils zur Beurteilung anstehenden Sachverhalt und seine konkreten Probleme nicht nur isoliert, sondern im Zusammenhang mit der sozialen Wirklichkeit in ihrer Gestalt und ihrem Wandel zu betrachten. Der Jurist bemüht sich bei der Rechtsanwendung um den Ausgleich der widerstreitenden Interessen. Der Jurist respektiert – wegen der ihnen innewohnenden Befriedungsfunktion – die Regeln geordneter Verfahren und schließlich achtet er die Grundsätze der bestehenden Verfassungsordnung. All dies macht nach <em>Böckenfördes </em>Ansicht <em>den</em> Juristen als Juristen aus und bewahrt ihn &#8211; mit Martin Luther gesprochen &#8211; davor, „nur ein armes Ding“ zu sein. Der Jurist ist damit aktiver Akteur und nicht lediglich passiver Rechtsanwender; er verweist die Träger politischer, wirtschaftlicher und privater Macht in die Grenzen, die das Recht ihnen zieht. Um dies zu veranschaulichen, führt <em>Böckenförde</em> drei Beispiele an, die gerade die Art des Handelns von Juristen in unterschiedlichen Situationen darstellen. Auch versucht er den Grund für das gemeinsame Ethos philosophisch-anthropologisch zu deuten. So stellt er die These auf, dass dem Menschen eine Anlage und Fähigkeit zueigen ist, die ihn in seinem Erkennen und Handeln, soweit der zwischenmenschliche Bereich betroffen ist, nach dem fragen lässt, was gerecht und angemessen ist.</p>
<p>Das gemeinsame Ethos der Juristen ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtstraditionen – wie sie im Recht der römischen Juristen, im kontinentaleuropäischen Gesetzesrecht und dem angelsächsischen common law ihren Ursprung haben, nach <em>Böckenförde</em> aber keine Selbstverständlichkeit. So führten die unterschiedlichen Rechtstraditionen zu spezifischen Erscheinungsformen des Ethos der Juristen: Das Ethos des römischen, des kontinentaleuropäischen und des anglo-amerikanischen, am case law orientierten Juristen ist zu unterscheiden. Diese stellt <em>Böckenförde</em> im Zusammenhang des jeweiligen rechtshistorischen Kontextes dar und argumentiert, wie ein gemeinsames Ethos erwachsen konnte.</p>
<p>Die Ausführungen <em>Böckenfördes</em> sind sehr lesenswert und allgemeinbildend. Mit Sicherheit werden sie so manchem aber auch Anlass zum kritischen Widerspruch geben. Zum verwertbaren Prüfungswissen gehören sie natürlich nicht; aber vielleicht ermutigt die kurz gehaltene Abhandlung den Prüfungskandidaten dazu, die Examensvorbereitung nicht nur als arbeitmäßige Belastung, sondern auch als Vorbereitung darauf zu verstehen, in einen Berufstand mit eigenem <em>Ethos</em> eintreten zu dürfen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Vom Ethos der Juristen, </strong>von<strong> Ernst-Wolfgang Böckenförde, </strong>erschienen bei Duncker &amp; Humblot; 46 Seiten, 1. Auflage (August 2010), broschiert, 10,00 €</p>
<p><strong>(Buchempfehlung von <em>Martin Kalf</em>)</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension Kaiser/Kaiser/Kaiser, Materielles Zivilrecht im Assessorexamen</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-kaiserkaiserkaiser-materielles-zivilrecht-im-assessorexamen/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-kaiserkaiserkaiser-materielles-zivilrecht-im-assessorexamen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 19:07:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerrit Forst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Verlag Franz Vahlen (C.H. Beck-Gruppe), 5. Aufl. 2011, 23,- €, ISBN: 978-3-8006-4250-2</p>
<p>Das materielle Zivilrecht bildet nach Ansicht der Autoren &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Verlag Franz Vahlen (C.H. Beck-Gruppe), 5. Aufl. 2011, 23,- €, ISBN: 978-3-8006-4250-2</p>
<p>Das materielle Zivilrecht bildet nach Ansicht der Autoren des Skripts &#8220;im Vergleich zum Strafrecht und Verwaltungsrecht &#8230; das umfangreichste und schwierigste Rechtsgebiet.&#8221; In jedem Fall ist das Zivilrecht Gegenstand der überwiegenden Zahl der Klausuren im Assessorexamen. Da Referendare in der Ausbildungsstation &#8211; so Kaiser/Kaiser/Kaiser &#8211; genug damit zu tun hätten, die Praxis kennen zu lernen und sich das prozessuale Wissen anzueignen, bleibe das materielle Recht  meistens auf der Strecke. Dem will das Skript abhelfen. &#8220;Grundkenntnisse&#8221; im materiellen Zivilrecht werden dabei vorausgesetzt.</p>
<p><strong>I. Erscheinungsbild</strong></p>
<p>Das Skript verfügt über ein angenehmes Druckbild, selbst nach langem Lesen tritt kein Ermüdungseffekt an den Augen auf. Nach Ansicht der Autoren besonders klausurrelevante Aspekte werden optisch hervorgehoben (grau unterlegt). Auffallend ist, dass das Skript auf Fußnoten vollständig verzichtet. Lediglich im Fließtext werden vereinzelt Urteile zitiert. Aus der Literatur zitieren Kaiser/Kaiser/Kaiser vor allem den Palandt, der häufig zur vertiefenden Lektüre empfohlen wird.</p>
<p><strong>II. Aufbau</strong></p>
<p>Das Skript soll das gesamte examensrelevante materielle Zivilrecht darstellen.  Gegenstände der Darstellung sind:</p>
<ul>
<li>Vertragliche Primäransprüche</li>
<li>Vertragliche Sekundäransprüche</li>
<li>Vertragsähnliche Ansprüche</li>
<li>Dingliche Ansprüche</li>
<li>Deliktische Ansprüche</li>
<li>Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung</li>
<li>Sonstige Ansprüche</li>
<li>Bürgschaft</li>
<li>Darlehensvertrag</li>
<li>Factoring</li>
<li>Maklervertrag</li>
<li>Reisevertrag</li>
<li>Mietvertrag</li>
<li>Leasingvertrag</li>
<li>Schuldversprechen/ Schuldanerkenntnis</li>
<li>Überweisungsverkehr</li>
<li>Auftrag</li>
<li>Dienstvertrag</li>
<li>Schenkung</li>
<li>Anfechtung nach dem AnfG</li>
<li>Prozessvergleich</li>
<li>Familienrechtliche Ansprüche</li>
<li>Erbrecht</li>
<li>Handelsrecht</li>
<li>Gesellschaftsrecht</li>
<li>Arbeitsrecht</li>
</ul>
<p>Diese gewaltige Fülle an Stoff lässt sich in einem Skript natürlich nur zum Preis einer sehr gedrungenen Darstellung unterbringen. Dies gelingt den Autoren auf rund 240 Seiten erstaunlich gut dadurch, dass sie auf die Darstellung von Grundlagen, Meinungsstreitigkeiten etc. vollständig verzichten. Das entspricht den Anforderungen des 2. Staatsexamens, da sich ja auch die Praxis in erster Linie an der Rechtsprechung orientiert.</p>
<p><strong>III. Inhalt</strong></p>
<p>Die gedrängte Darstellung hat allerdings den Nachteil, dass die Rechtslage zum Teil ungenau dargestellt wird. Zum Beispiel heißt es in Rn. 119 (S. 235), der Arbeitnehmer, der bei der Arbeit einen Dritten schädige, habe gegen den Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch. Das ist zwar richtig, aber die durchaus versteckte Anspruchsgrundlage wird nicht genannt (<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html" target="_blank" title="&sect; 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen">§ 670 BGB</a> analog). Zum Teil sind die Aussagen im Skript auch so stark verkürzt, dass sie falsch sind. Beispiel: In Rn. 69 (S. 130) heißt es, eine Blankobürgschaft sei unwirksam. Bevollmächtige der Bürge einen Dritten, die Blankobürgschaft auszufüllen, komme aber eine Haftung analog <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/172.html" target="_blank" title="&sect; 172 BGB: Vollmachtsurkunde">§ 172 Abs. 2 BGB</a> in Betracht. Das ist eine verkürzte Darstellung der Kommentierung des Palandt, gerade aufgrund der Verkürzung jedoch falsch: Der Bürge kann eine Vollmacht erteilen, die aber der Form des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/766.html" target="_blank" title="&sect; 766 BGB: Schriftform der B&uuml;rgschaftserkl&auml;rung">§ 766 BGB</a> genügen muss. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Bevollmächtigte auch eine Blankobürgschaft wirksam ausfüllen. Nur wenn die Vollmacht nicht der Form des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/766.html" target="_blank" title="&sect; 766 BGB: Schriftform der B&uuml;rgschaftserkl&auml;rung">§ 766 BGB</a> genügt, ist die Blankobürgschaft unwirksam &#8211; so steht es zutreffend auch im Palandt.</p>
<p>Meines Erachtens bedarf der Leser aus diesen Gründen nicht nur Grundlagenkenntnisse, um mit dem Skript einen Lernerfolg zu erzielen. An vielen Stellen werden vertiefte Kenntnisse vorausgesetzt, so wie sie unmittelbar vor den Klausuren im 1. Staatsexamen idealerweise vorliegen. Wer dies von sich behaupten kann, wird mit dem Skript allerdings in kürzester Zeit sein Wissen im materiellen Zivilrecht wieder auffrischen können.</p>
<p>Eine echte Frechheit ist allerdings, dass der Verlag das Skript als 5. Aufl. <strong>2011</strong> vertreibt. Das Vorwort stammt aus dem Januar 2010, inhaltlich befindet sich das Skript auf dem Stand von Ende 2009. So wird z.B. die Entscheidung BGH, Urt. v. 20.10.2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI ZR 53/09" target="_blank" title="BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09: Schadensrecht - Voraussetzungen f&uuml;r fiktive Abrechnung eines Fah...">VI ZR 53/09</a> noch ohne Fundstelle zitiert (Rn. 63, S. 113). Die äußerst examensrelevante Rechtsprechung des BGH/EuGH zum Ein- und Ausbau mangelhafter Sachen fehlt völlig.</p>
<p><strong>IV. Fazit</strong></p>
<p>In weiten Teilen eignet sich das Skript wirklich gut, um die Kenntnisse im materiellen Zivilrecht schnell wieder aufzufrischen. Voraussetzung ist allerdings, dass man diese Kenntnisse bereits besitzt. Wer glaubt, im materiellen Zivilrecht noch Defizite zu haben, sollte nicht versuchen, sie mit diesem Skript auszugleichen. Zudem ist das Werk alles andere als aktuell.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Brenneisen, Familien- und Erbrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-brenneisen-familien-und-erbrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-brenneisen-familien-und-erbrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 20:18:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><em>Von  Dominic Weber</em></p>
<p><em><a type="amzn">Ute Brenneisen</a>,</em> Familien- und Erbrecht, Heidelberg et al. 2011, 16,95 €; ISBN: 978-3-8114-7029-3</p>
<p>Das Familien- und das &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><em>Von  Dominic Weber</em></p>
<p><em><a type="amzn">Ute Brenneisen</a>,</em> Familien- und Erbrecht, Heidelberg et al. 2011, 16,95 €; ISBN: 978-3-8114-7029-3</p>
<p>Das Familien- und das Erbrecht sind die so genannten zivilrechtlichen Nebengebiete. Diese sollten für das Staatsexamen laut JAG „im Überblick“ beherrscht werden. Das hier rezensierte Skript Familien- und Erbrecht von Ute Brenneisen hat diese beiden Rechtsgebiete zum Gegenstand.</p>
<p><strong>1. </strong><strong>Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Das Skript ist in der neuen Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ erschienen. Der erste Teil des Skriptes befasst sich mit dem Familienrecht, der zweite mit dem Erbrecht. Das Buch ist gut strukturiert, so dass sich gewünschte Passagen schnell und einfach finden lassen. Wiederkehrende Symbole am Rand des Textes machen auf wichtige Definitionen und besondere Problempunkte aufmerksam. Hinweise und Klausurtipps sind in orangen Kästchen abgedruckt, wobei der JURIQ-Klausurentipp stark an die aus den Hemmer-Skripten bekannte „hemmer-Methode“ erinnert. Prüfungsschemata sind ebenfalls deutlich hervorgehoben. Neben dem Text sind gelegentlich Verweise auf andere Passagen des Skriptes zu finden, die eine Vertiefung des soeben gelesenen Stoffes ermöglichen sollen.</p>
<p>Durch die optische Gestaltung mit Kästchen, Symbolen, farblichen Hervorhebungen werden seitenlange Fließtexte vermieden, so dass das Buch angenehm zu lesen ist.</p>
<p>Zusätzlich zu dem Skript erhält man einen Zugangs-Code, mit dem man sich in den Online-Wissens-Check einloggen kann. Hier kann man anhand von Testfragen die Themen des Skriptes wiederholen und das eigene Wissen überprüfen. Der Code berechtigt zum unentgeltlichen Zugang des Wissens-Check für ein Jahr ab Erstanmeldung. Dieser wurde allerdings für die Rezension nicht getestet. Ferner ist ein Kapitel „Lerncoaching“ in das Skript eingearbeitet.</p>
<p><strong>2. </strong><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Der erste Teil des Skriptes behandelt auf ca. 70 Seiten überblicksartig den gesamten examensrelevanten Stoff des Familienrechts. Zunächst werden die Grundbegriffe des Familienrechts und das Verlöbnis erläutert. Anschließenden befasst sich die Autorin mit den Voraussetzungen einer Eheschließung, den allgemeinen Wirkungen einer Ehe, dem ehelichen Güterrecht und dem Scheidungsrecht.</p>
<p>Die einzelnen Rechtswirkungen der Ehe sowie die Ansprüche zum Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft gegen den Ehegatten und den Ehestörer werden ausführlich und leicht verständlich erklärt. Prüfungsschemata, Beispiele und ein gutachterlich gelöster Übungsfall stellen eine sinnvolle Ergänzung zu den Ausführungen der Autorin dar.</p>
<p>Schwerpunkt des Kapitels „eheliches Güterrecht“ ist der gesetzlich vorgesehene Normalfall der Zugewinngemeinschaft nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1361.html" target="_blank" title="&sect; 1361 BGB: Unterhalt bei Getrenntleben">§ 1361 Abs. 1 BGB</a> mit den Verfügungsbeschränkungen nach §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html" target="_blank" title="&sect; 1365 BGB: Verf&uuml;gung &uuml;ber Verm&ouml;gen im Ganzen">1365</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1369.html" target="_blank" title="&sect; 1369 BGB: Verf&uuml;gungen &uuml;ber Haushaltsgegenst&auml;nde">1369 BGB</a> und dem Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten. (Der Zugewinnausgleich von Todes wegen wird im zweiten Teil des Skriptes erläutert.) Auch hier werden die Ausführungen durch Beispielsfälle und –rechnungen sowie durch Aufbauschemata ergänzt. Im Anschluss werden kurz die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft erläutert.</p>
<p>Der Themenkomplex Ehe wird mit Ausführungen zu den Voraussetzungen und den Folgen der Scheidung und einem kurzen Überblick über die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die Lebenspartnerschaft nach LPartG abgeschlossen.</p>
<p>An die Ausführungen zur Ehe schließen sich Erläuterungen zur Abstammung und zum Verwandtenunterhalt an. Schwerpunkt dieses Themenkomplexes ist die elterliche Sorge. Bei den Ausführungen zur Haftungserleichterung der Eltern nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1664.html" target="_blank" title="&sect; 1664 BGB: Beschr&auml;nkte Haftung der Eltern">§ 1664 Abs. 1 BGB</a> wäre es wünschenswert gewesen die in der Rechtsprechung und Literatur diskutierten Einschränkungen des Anwendungsbereiches (im Straßenverkehr, im Deliktsrecht, bei Aufsichtspflichtverletzungen) zumindest zu erwähnen. Zusätzlich hätte man auch das sich aus der Haftungserleichterung ergebene Problem des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs zumindest andeuten können.</p>
<p>Der zweite Teil des Skriptes beschäftigt sich mit dem Erbrecht (ca. 100 Seiten). Dabei werden wie bereits im ersten Teil des Skriptes zunächst Grundbegriffe und -prinzipien erklärt. Hier hätte man bereits den Begriff des „Vermächtnisses“, auf den später im Buch noch ausführlich eingegangen wird, zumindest erwähnen können.</p>
<p>Sodann erläutert die Autorin zunächst die gesetzliche Erbfolge. Hier erleichtern zahlreiche Beispiele und Übersichten sowie ein weiterer Übungsfall das Verständnis der einschlägigen Vorschriften.</p>
<p>Hieran anschließend befinden sich Ausführungen zur gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament), Formen der Erbeinsetzung, Ausschluss von der Erbfolge sowie zur Rechtsstellung der Erben und dem Pflichtteilsrecht, jeweils unterstützt durch Aufbauschemata, Beispiele und Übungsfälle.</p>
<p>Insgesamt betrachtet wird auch im zweiten Teil des Skriptes der gesamte prüfungssrelevante Stoff im Überblick behandelt.</p>
<p><strong>3. </strong><strong>Sprache und Lesbarkeit</strong></p>
<p>Das Skript ist in einem angenehmen Stil geschrieben und ist leicht zu verstehen. Wichtige Begriffe sind fett hervorgehoben. Die Autorin verwendet kurze prägnante Sätze und vermeidet „Verschachtelungen“ wodurch das Skript durchweg gut zu lesen ist. Die sieben über das ganze Buch verteilten Übungsfälle sind klausurmäßig im Gutachtenstil gelöst.</p>
<p>Die vielen optischen Ergänzungen wie Kästchen, Schemata und Graphiken wirken sich positiv auf das Seitenlayout und lassen auf den ersten Blick die Struktur der Ausführungen erkennen.</p>
<p><strong>4. </strong><strong>Fazit</strong></p>
<p>Das Skript beinhaltet den gesamten prüfungsrelevanten Stoff in den beiden Nebengebieten Familien- und Erbrecht und ist daher gut geeignet um sich einen Überblick über die beide Rechtsgebiete zu verschaffen. Trotz der ausführlichen Erläuterungen kann das Skript meines Erachtens ein Lehrbuch nicht vollständig ersetzen, sodass zur Vertiefung und zur Examensvorbereitung punktuell sicher auf ein solches zurückgegriffen werden muss. Zur Vorlesungsbegleitung oder zur ersten Einarbeitung in die Rechtsgebiete reicht es hingegen vollkommen aus. Durch die zahlreichen Beispiele, Aufbauschemata und die Übungsfälle, wird dem Leser sofort klar, an welcher Stelle die behandelten Probleme in einer Klausur relevant werden können. Das Skript eignet sich daher meines Erachtens sowohl um einen guten Überblick in die beiden Rechtsgebiete zu erlangen als auch zur Vorbereitung von Klausuren. Der Preis von 16,95 € steht in einem angemessenen Verhältnis zu der gebotenen Leistung.</p>
<p><em>Dominic Weber studiert an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Daneben arbeitet er als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl.</em></p>
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		<item>
		<title>Rezension: Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-kintz-offentliches-recht-im-assessorexamen-6-auflage/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 11:22:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Assessorexamen]]></category>
		<category><![CDATA[öff. Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Pietzner/Ronellenfitsch]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><em>Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-60005-0, Verkaufspreis 24,80 €</em></p>
<p>Das hier rezensierte Werk &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><em>Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-60005-0, Verkaufspreis 24,80 €</em></p>
<p>Das hier rezensierte Werk soll den Rechtsreferendar für den öffentlich-rechtlichen Teil des Assessorexamens fit machen. Der Rezensent hatte zuvor das Werk &#8220;Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht&#8221; von <em>Pietzner/Ronellenfitsch</em> konsumiert. Im direkten Vergleich erscheint das Werk von <em>Kintz</em> vorzugswürdig.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Das Werk von Kintz  bietet m.E. inhaltlich alles, was für das Assessorexamen notwendig ist. Die ersten 130 Seiten befassen sich mit dem Erstellen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Angesichts der Tatsache, dass im Vergleich zum Zivilurteil wesentlich weniger Besonderheiten zu beachten sind, verwundert ein solch geringer Umfang nicht. Die notwendigen Formalia und Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Urteils werden auf knapp 50 Seiten ausführlich, gut verständlich und mit zahlreichen Formulierungsbeispielen dargestellt. Die nächsten 80 Seiten beschäftigen sich mit einer knappen Präsentation der allgemeinen und besonderen Sachentscheidungsvoraussetzung, sowie einer knappen Darstellung zur Begründetheit einer Klage. Diese Ausführungen waren nach Ansicht des Rezensenten nicht zwingend notwendig. Da die Präsentation aber zumindest in prägnanter Form erfolgt, schadet dieser Abschnitt dem Leser nicht.</p>
<p>Die Folgenden Abschnitte widmen sich dem Gerichtsbescheid und den Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Hier wurde der Fokus nur auf das für den Referendar notwendige Wissen gelegt, ohne dass es zu abschweifenden Ausführungen kommt. Diese Abschnitte lassen sich aufgrund der konzisen Darstellung schnell konsumieren, wobei trotzdem nicht das Gefühl aufkommt, etwas Wichtiges wäre ausgelassen worden. Sodann behandelt das Werk in aller Kürze das Normenkontrollverfahren nach <a href="http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html" target="_blank">§ 47 VwGO</a>, sowie Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahren. Anschließend wird auf gut 50 Seiten erläutert, in welcher Form verwaltungsbehördliche Entscheidungen zu erstellen sind.  Es schließt sich ein gut 30seitiger Abschnitt zu möglichen Konstellation einer Anwaltsklausur an. Zu guter letzt wird noch der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag behandelt und am Ende der Darstellung finden sich Aufbauschemata zu den verschiedenen Aufgabenstellungen.</p>
<p><strong>Lesbarkeit</strong></p>
<p><strong></strong>Der optische Stil des Buches wirkt etwas unschön, was die Lesbarkeit geringfügig einschränkt. Als optische Auflockerung wird statt Absätzen häufig lediglich der Fettdruck eingesetzt. Der Schreibstil ist gut lesbar knapp gehalten und auf den Punkt gebracht. Ausladende Darstellungen wären hier in meinen Augen auch fehl am Platz, da der Hauptzweck des Werkes darin besteht, dem Referendar die notwendigen Formalia und entsprechende Formulierungsbeispiele an die Hand zu geben.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Das Werk erfüllt seinen Zweck. Anzumerken ist, dass es sich für einen Autor als schwierig erweisen wird, verwaltungsgerichtliche Formalia und Besonderheiten in einen spannenden Roman zu verpacken. Die Ausführungen zum gleichen Thema von <em>Pietzner/Ronellenfitsch</em> sind um ein vielfaches detaillierter, wobei der Umfang der brauchbaren Klausurhinweise im Ergebnis geringer war. Aus diesem Grund spricht der Rezensent für dieses Werk &#8211; mangels Auffinden überzeugender Alternativen &#8211; eine Kaufempfehlung aus. Sofern Ihr Alternativvorschläge habt, könnt Ihr diese gerne mittels der Kommentarfunktion kundtun.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage 2011</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-dietleinburgihellermann-offentliches-recht-in-nordrhein-westfalen-4-auflage-2011/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-dietleinburgihellermann-offentliches-recht-in-nordrhein-westfalen-4-auflage-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 20:08:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunalrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeirecht]]></category>
		<category><![CDATA[Skript]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><em><a type=amzn >Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage 2011</a>, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-62761-3, Verkaufspreis 29,90 €</em></p>
<p>Das hier rezensierte &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><em><a type=amzn >Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage 2011</a>, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-62761-3, Verkaufspreis 29,90 €</em></p>
<p>Das hier rezensierte Werk versteht sich als landesspezifisches Kompendium, das auf gut 600 Seiten die drei examensrelevanten Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts abdecken soll. Darüber hinaus enthält das Werk einen Abschnitt zum (weniger examensrelevanten) Landesverfassungsrecht. In den Augen des Rezensenten ist das Werk durchaus sehr gelungen, jedoch nicht in jedem Stadium des Studiums sinnvoll einsetzbar.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Neben der Besonderheit, dass spezifisch das Landesrecht NRW besprochen wird, gilt es die Aktualität des Lehrbuchs zu loben. Das JustizG NRW sowie die kürzliche Polizeirechtsreform sind im Lehrbuch berücksichtigt. Zudem fanden äußerst aktuelle Entscheidungen Eingang in das Buch.</p>
<p>Inhaltlich fällt zunächst einmal auf, dass gut 120 der knapp 620 Seiten einen Abschnitt zum Landesverfassungsrecht ausmachen. Für das Examen sind die dort geschilderten Ausführungen nicht zwingend notwendig. Wer also schnell auf die relevanten Rechtsgebiete springen möchte, sollte diesen Teil überspringen. Ich persönlich fand den Abschnitt zur Landesverfassung NRW allerdings äußerst interessant und sogar für Klausuren hilfreich. Zumindest diejenigen Kandidaten, die bereits Grundkenntnisse in den Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts vorweisen können, erwerben in diesem Abschnitt sinnvolles Grundlagenwissen. Ohne entsprechendes Vorwissen halte ich die Lektüre dieses Abschnitts für verfehlt, da dies wohl mehr Verwirrung als Erkenntnis bringen wird.</p>
<p>Der Abschnitt zum Kommunalrecht baut anschließend auf den zuvor gewonnenen Erkenntnissen auf und vertieft zunächst die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Kommunalrechts. Die Einleitung in das Rechtsgebiet fällt umfassend aus, bietet jedoch für den bereits vorbereiteten Leser erneut sinnvolles Hintergrundwissen. Sodann werden viel diskutierte kommunalrechtliche Fragestellungen erörtert. Dies erfolgt in prägnanter Form. klausurmäßige Aufbaufragen, wie sie etwa bei den Skripten namhafter Repetitoren zu finden sind, werden in diesem Werk konsequent auch nur vereinzelt und äußerst knapp dargestellt. Für mich persönlich war eine solche Darstellung gelungen, da sich die Probleme und Rechtssysteme so schnell erfassen ließen. Für jemanden, der sich das Gebiet allerdings erst erschließen möchte und insbesondere auch in der Klausurbearbeitung noch nicht erfahren ist, wird eine solche Art der Darstellung wohl regelmäßig zu knapp sein.</p>
<p>Die Abschnitte zum Polizei- und Baurecht ähneln dem kommunalrechtlichen Abschnitt sehr. Zu Beginn findet sich stets eine etwas breitere Einleitung in die Materie, die vertiefenden Background zu den jeweiligen Rechtsgebieten bietet. Derjenige, der lediglich wissen möchte, wie er die Klausur in diesen Rechtsgebieten am sinnvollsten bearbeitet, wird diese Einleitungen wohl erneut überspringen, um direkt zu den Rechtsproblemen zu gelangen.</p>
<p>Insgesamt lässt sich zu allen Abschnitten wohl sagen, dass die jeweiligen Ausführungen wohl knapper sind, als die meisten vergleichbaren Lehrbücher, die jeweils explizit nur eines der Rechtsgebiete abdecken. M.E. enthalten diese Abschnitte dennoch alles, was für das Examen in den großen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts zu wissen ist. Klausurtaktik und vertiefende prozessuale Betrachtungen können angesichts der Kürze der Abschnitte natürlich nicht in umfassender Länge erwartet werden.</p>
<p><strong>Lesbarkeit</strong></p>
<p><strong></strong>Der optische Stil des Buches wirkt etwas altbacken, lässt sich jedoch gleichwohl angenehm lesen. Zum Schreibstil gilt es zu sagen, dass das Werk in dieser Hinsicht in allen Abschnitten äußerst gelungen ist. Sofern entsprechende Vorkenntnisse vorhanden sind, lässt sich das ganze wie ein einfacher Roman runterlesen und die wichtigsten Normstrukturen und Besonderheiten können stets schnell erfasst werden.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>In meinen Augen ist das Werk von <em>Dietlein/Burgi/Hellermann</em> eine perfekte Wahl für diejenigen Examenskandidaten, die bereits einige Vorkenntnisse in den drei Rechtsgebieten des Kommunal-, Polizei- und Baurechts gesammelt haben. Für eine erste Einführung in die Dogmatik und insbesondere für die Handhabe in der Klausur halte ich leichtere Kost (wie etwa die Werke der bekannten Repetitoren) zunächst für angemessen. Angesichts des geringen Preises spricht m.E. allerdings nichts dagegen, dass zunächst der Beginn der Examensvorbereitung im öffentlichen Recht mit anderen Werken eröffnet und dass sodann in einem zweiten Durchlauf das Werk von <em>Dietlein/Burgi/Hellermann</em> durchgelesen wird. Die bereits erarbeiteten Kenntnisse werden sich durch das Wiederholen der Materie setzen und gleichzeitig wird das Wissen an vielen Stellen vertieft. Da sich das Buch wirklich gut und einfach lesen lässt, wird ein solcher zweiter Durchgang der Rechtsgebiete auch nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen, so dass die Investition auch in Zeiten immer kürzer werdender Examensvorbereitungen sinnvoll ist.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-herdegen-europarecht-13-auflage-2011/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 Oct 2011 19:18:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerrit Forst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Herdegen]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img class="alignnone" title="Herdegen" src="http://www.beck-shop.de/productimages/rsw/images/products/9783406614538_large.jpg" alt="" width="160" height="283" /></p>
<p><a type=amzn >Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011</a></p>
<p>Zumindest in Grundzügen gehört das Europarecht zu den meisten Prüfungsordnungen, daneben gibt es an den &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><img class="alignnone" title="Herdegen" src="http://www.beck-shop.de/productimages/rsw/images/products/9783406614538_large.jpg" alt="" width="160" height="283" /></p>
<p><a type=amzn >Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011</a></p>
<p>Zumindest in Grundzügen gehört das Europarecht zu den meisten Prüfungsordnungen, daneben gibt es an den Universitäten zahlreiche Schwerpunkte mit europarechtlicher Vertiefung und selbst im Zivilrecht kommt man ganz ohne Europarecht nicht mehr aus (Stichworte: Quelle, Heinrich Heine, Kücükdeveci). Das Lehrbuch von Prof. Dr. <em>Matthias Herdegen</em> will laut Klappentext &#8220;einen umfassenden Einstieg in die vielgestaltigen Regelungsmaterien, die sich unter dem begrifflichen Dach des &#8216;Europarechts&#8217; zusammenfinden&#8221; geben. Dementsprechend wendet sich das Buch an Studenten, will aber auch Schwerpunktkandidaten eine solide Grundlage bieten.</p>
<p><strong>I. Allgemeines</strong></p>
<p>Die 13. Auflage (ISBN:  978-3-406-61453-8) ist gerade im Verlag C.H.Beck erschienen (Preis: 22,90 Euro). Sie fällt mit 469 Seiten deutlich schlanker aus als die Vorauflage von 2010 (517 Seiten). Laut Klappentext sind die Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung eingearbeitet. Die Ausführungen hierzu beschränken sich allerdings auf wenige neue Absätze (§ 23 Rn. 5). Insgesamt befindet sich das Buch auf dem Stand von November 2010. Es ist in der bekannten Grundrisse-Reihe (&#8220;Brox&#8221;) erschienen und greift deren typische optische Gestaltung auf, normalgroße Schrift wechselt mit Einschüben in Kleinschrift. Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen Diagramme, Tabellen und Schemata, die dem Leser einen schnellen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge verschaffen. Wünschenswert wäre eine deutlichere optische Hervorhebung der wichtigsten Urteile, wie sie aus anderen Büchern der Grundrisse-Reihe bekannt ist.</p>
<p><strong>II. Inhalt</strong></p>
<p>Inhaltlich behandelt das Buch im Schwerpunkt das Recht der EU, daneben erfahren aber auch EMRK und OSZE eine relativ ausführliche Behandlung. Der Band wird damit dem eigenen Anspruch gerecht, das &#8220;Europarecht&#8221; und nicht nur das Recht der EU zu behandeln. Innerhalb des EU-Rechts erörtert <em>Herdegen</em> schwerpunktmäßig die Grundfreiheiten, &#8220;Dassonville&#8221;, &#8220;Keck&#8221; und &#8220;Dijon&#8221; werden ausführlich besprochen. Auch aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise die Kücükdeveci-Entscheidung oder das Urteil des BVerfG in der Sache Mangold (Honeywell) werden aufgegriffen. Dabei beschränkt sich <em>Herdegen</em> auf die wesentlichen Punkte, was dem Anliegen entspricht, ein Buch für Studenten zu schreiben, das eine erste Orientierung im Europarecht bieten soll. Für eine Vorbereitung auf eine Schwerpunktklausur würde eine Lektüre der jeweiligen Ausführungen allein aber wohl nicht ausreichen. Positiv hervorzuheben ist, dass das Sachverzeichnis &#8211; bei Büchern in höherer Auflage häufig ein Schwachpunkt &#8211; auf den neuesten Stand gebracht wurde und eine schnelle Orientierung gerade auch über die Namen der EuGH-Fälle ermöglicht.</p>
<p><strong>III. Gesamtbewertung</strong></p>
<p>Der Band wird dem eigenen Anspruch voll gerecht und bietet für 22,90 Euro ein absolut faires Preis- / Leistungsverhältnis. Wer lediglich den Grundlagenstoff beherrschen will, ist mit dem Buch zumindest inhaltlich mehr als nur gut bedient. Das Design finde ich persönlich etwas unübersichtlich, aber das gilt generell für die Grundrisse-Reihe und ist Geschmackssache. Für ein vertieftes Studium im Schwerpunkt Europarecht oder auch in manchem zivilrechtlichen Schwerpunkt reicht der &#8220;Herdegen&#8221; allein hingegen nicht aus. Hier muss man meines Erachtens auf spezialisiertere Werke zurückgreifen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 6. Auflage</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-russack-die-revision-in-der-strafrechtlichen-assessorklausur-6-auflage/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-russack-die-revision-in-der-strafrechtlichen-assessorklausur-6-auflage/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Sep 2011 13:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Assessor]]></category>
		<category><![CDATA[Examen]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Russack]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[zweites Examen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" title="Russack" src=" http://www.cfmueller-campus.de/data/resources/e92d74ccacd.jpg" alt="" width="100" height="140" /></p>
<p>In strafrechtlichen Assessorklausuren hat man in der Regel mit zumindest einer Klausur zu rechnen, bei der eine Entschließung der Staatsanwaltschaft &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><img class="alignleft" title="Russack" src=" http://www.cfmueller-campus.de/data/resources/e92d74ccacd.jpg" alt="" width="100" height="140" /></p>
<p>In strafrechtlichen Assessorklausuren hat man in der Regel mit zumindest einer Klausur zu rechnen, bei der eine Entschließung der Staatsanwaltschaft zu entwerfen ist. Die zweite Strafrechtsklausur im Assessorexamen kann hingegen entweder in einem revisionsrechtlichen Gutachten oder aber einem Strafurteil bestehen. Ersteres wird regelmäßig deutlich häufiger als das Strafurteil abgeprüft, so dass die Examensvorbereitung hierauf einen entsprechenden Fokus legen sollte. Das Werk von <a type=amzn >Russack</a> kann man wohl als eines DER Standardwerke zu diesem Thema bezeichnen. Die Pressestimmen sprechen in dieser Hinsicht jedenfalls eine deutliche Sprache.</p>
<p><strong>Pressestimmen</strong></p>
<blockquote>
<ul>
<li><em>Auch wenn dieses Buch erstmals im Jahre 2005 erschien, kann es schon jetzt vollkommen zu Recht als „Klassiker“ für die Referendarausbildung bezeichnet werden. Es gibt wohl kaum ein Lehrbuch, welches so auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Referendare zugeschnitten ist wie dieses Werk von Marc Russack. &#8230; Ein Muss für jeden Referendar. Für 19,90 € erhält man ein absolut gelungenes Buch und Hilfsmittel auf dem Weg zum erfolgreichen Assessorexamen. (RA Sebastian Gutt in:StudJur-Online.de 2/2011)</em></li>
<li><em>Ein sehr nützliches und hilfreiches Buch, das man sich als Referendar unbedingt zulegen sollte. (Studium SS 2009)</em></li>
<li><em>Ein notwendiger und hilfreicher Begleiter auf dem Weg zum Examen&#8230;. Kauf und Durcharbeit des Buches sind unbedingt empfehlenswert! (RA Roman G. Weber in: ZJS 5/2008)</em></li>
<li><em>Russack hat verstanden, wie Lehrbücher für Referendare beschaffen sein müssen. &#8230; Wenn es nicht so pathetisch klänge, müsste man von einem Meisterwerk sprechen! (JuS Magazin 2/2007)</em></li>
<li><em>Das Buch verblüfft durch seine kompakte, schwerpunktbezogene Darstellung von tatsächlich klausurrelevanten Problemen der Zulässigkeit und Begründetheit sowie der Antragstellung in der strafrechtlichen Revision &#8230; Kurz: eine wirkliche Bereicherung für die Vorbereitung auf die strafrechtliche Revisionsklausur im Assessorexamen! (Sina Renner in: studjur-online.de 06.11.2006)</em></li>
<li><em>Ein wichtiges Buch, das für die Vorbereitung zum zweiten Examen ganz entscheidende Hilfe leisten kann. (Justuf / Zeitschrift für Referendare Dezember 2005)</em></li>
<li><em>Eine bessere Vorbereitung für das erfolgreiche Bestehen einer Assessorklausur in Strafsachen gibt es wohl nicht. (www.jurasmus.de 08.07.2005)</em></li>
</ul>
</blockquote>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Das Werk von Russack folgt einem einfachen Aufbau. Es wird zunächst die Zulässigkeit der Revision abgehandelt und sodann wird in logischer Abfolge eine Vielzahl an möglichen Anknüpfungspunkten für die Begründetheit der Revision besprochen. Ein kurzer Abschnitt zu Zweckmäßigkeitsüberlegungen rundet das Werk ab. So weit klingt das Prinzip noch nicht zu außergewöhnlich. Russack, der selbst als Prüfer im Assessorexamen tätig ist, hat allerdings mehr als ein Jahrzehnt an Examensklausuren analysiert und dementsprechend die Schwerpunkte in seinem Werk gesetzt. Das Ergebnis ist eine extrem klausurnahe Darstellung an examensrelevanten Problemen. In beinahe jedem Subabschnitt geht Russack auf Konstellationen ein, die so bereits in Examina abgeprüft wurden. Alles in allem ein wirklich großartiges Konzept, dass m.E. sprachlich auch konzis umgesetzt wurde.</p>
<p><strong>Die Optik</strong></p>
<p>Einziger Kritikpunk an diesem Werk ist für mich die Optik. Der umfassende Stoff ist auf gut 160 Seiten präsentiert. Die Darstellung ist allerdings an vielen Stellen sehr unübersichtlich und wirkt gedrungen. Die Abschnitte zu den Originalklausuren sind stets eingerückt in äußerst kleiner Schrift abgedruckt. Hier ist für eine nächste Auflage, die es sicherlich geben wird, noch einiges an Verbesserungspotential gegeben.</p>
<p><strong>Klare Kaufempfehlung</strong></p>
<p>Auch wenn die Optik des Buches etwas altbacken und unübersichtlich wirken mag. Dem Inhalt tut dies keinen Abbruch. Selten (oder vielleicht noch nie) habe ich ein juristisches Lehrbuch gelesen, das den Fokus so sehr auf die Prüfungssituation und mögliche abfragbare Konstellationen legt. Aus diesem Grund kann ich mich den zuvor genannten Pressestimmen vorbehaltlos anschließen. Das Werk von Russack ist für die Vorbereitung auf die strafrechtliche Revisionsklausur beinahe unumgänglich.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezensionen: Literatur für die strafrechtliche Klausur im Assessorexamen</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezensionen-literatur-fur-die-strafrechtliche-klausur-im-assessorexamen/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Sep 2011 10:30:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschlussverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Anklage]]></category>
		<category><![CDATA[Anklageschrift]]></category>
		<category><![CDATA[Assessorexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[StA]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfügungstechnik]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Da ich mich derzeit in der Station der Staatsanwaltschaft des Referendariats befinde, möchte ich einen kurzen Überblick über einige Titel &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich mich derzeit in der Station der Staatsanwaltschaft des Referendariats befinde, möchte ich einen kurzen Überblick über einige Titel zum Strafrecht im Assessorexamen geben. Es gilt wie immer, dass das für das Assessorexamen notwendige Wissen ohnehin nicht umfassend aus Büchern gezogen werden kann. Gleichwohl geben die Anleitungsbücher einen guten Überblick über die zu beachtenden Formalia und die denkbaren Klausurkonstellation auch das notwendige Prozessrecht gilt es einzuüben. Aus diesem Grund sei zumindest die Lektüre eines Werkes zum strafrechtlichen Assessorexamen durchaus angeraten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em><a type=amzn >Haller/Conzen</em>, Das Strafverfahren: Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen, 6. Aufl. 2011</a></strong></p>
<p>Dieses Werk ist mit beinahe 600 Seiten das umfassendste der hier rezensierten Bücher. Das Strafverfahren und die darin vorkommenden Problemsituation und Standardmaßnahmen werden sehr umfassend beschrieben. Für meinen Geschmack wird hier teilweise zu sehr ins Detail gegangen. Die Probleme, die bei der DNA-Entnahme aufkommen, interessieren den Referendar etwa im Grunde etwas weniger als andere klausurrelevantere Themen. Sofern hiermit in den Klausuren zu rechnen ist, sind Gesetzestext und Kommentar ausreichend probate Mittel, um die Probleme zu lösen.</p>
<p>Eine Einführung in die Verfügungstechnik der Staatsanwälte und die Fertigung der Anklageschrift ist zwar vorhanden, kommt m.E. &#8211; insbesondere in Relation zum sehr umfassenden Rest des Werkes – deutlich zu kurz. Dieses Manko versucht das Werk dadurch zu kompensieren, dass einige Fallbeispiele und auch Auszüge aus Originalakten enthalten sind. Wie ich finde, kann dieser didaktische Kniff die zu knappen Ausführungen zu diesen klausurrelevanten Themen nicht wettmachen.</p>
<p>Anzumerken sei, dass auch ein äußerst ausführlicher Abschnitt zum Abfassen des Strafurteils und ebenso der Revision enthalten ist. Auch die anwaltliche Sicht kommt in keinem der Kapitel zu kurz. Wer also ein ausführliches Werk für die gesamten strafrechtlichen Konstellationen im Assessorexamen sucht und wer sich Verfügungstechnik und die Formalia der Anklageschrift mittels der von der AG zur Verfügung gestellten Materialien aneignet, wird mit diesem Werk sicherlich glücklich werden.</p>
<p><strong><em><a type=amzn >Ernemann/Fuhse/Johannsen/Kraak/Palder/Pfordte/Westphal</em>, Die Station in Strafsachen, 8. Aufl. 2011</a></strong></p>
<p>Dieses Werk aus der Reihe „Referendariat“ des Verlages Ch. Beck ist etwas weniger umfangreich als das zuvor besprochene Werk. Auf unter 300 Seiten (allerdings im DIN A4 Format) werden die für den Referendar notwendigen Kenntnisse vermittelt.</p>
<p>Inhaltlich erfasst das Werk in etwa die gleichen Aspekte wie das zuvor besprochene Buch von <em>Haller/Conzen</em>. Im Vergleich dazu sind die Ausführungen allerdings wesentlich knapper gehalten. Gleichwohl enthält das Werk ebenso eine Vielzahl an Formulierungsbeispielen.</p>
<p>Im Hinblick auf die Verfügungstechnik fehlt es hingegen auch an klausurennahen Beispielen. Auch hier ist der Referendar wieder auf anderweitige Unterlagen angewiesen.</p>
<p>Anzumerken sei auch hier, dass das Werk einen ausführlichen Abschnitt zu Urteil und Revision enthält und dass zum Ende ein sehr ausführliches Kapitel den Schwerpunkten der Strafverteidigertätigkeit gewidmet ist. Nett, allerdings nicht zwingend notwendig, ist der Abschnitt mit praktischen Hinweisen für den Staatsanwalt als Sitzungsvertreter.</p>
<p>Im Hinblick auf die Einarbeitung examensrelevanter Urteile ist das Werk auf einem sehr aktuellen Stand (gleiches gilt auch für das Werk von <em>Haller/Conzen</em>). Eine gewisse Gewähr für eine umfassende Berücksichtigung der Rechtsprechung erscheint mir hier zusätzlich dadurch gewährleistet, dass jedes Kapitel des Werkes von einem separaten Autor erstellt wird.</p>
<p>Sofern ich mich also zwischen dem ersten und diesem Werk entscheiden müsste, würde ich mich wohl – aufgrund der etwas komprimierteren Darstellung – für dieses hier entscheiden.</p>
<p><strong><em><a type=amzn >Hemmer/Wüst/Gold/Daxhammer</em>, die Strafrechtsklausur im Assessorexamen, 6. Aufl. 2011</a></strong></p>
<p>Das Skript von Hemmer zum Strafrecht im Assessorexamen ist ambivalent. Es fällt auf, dass dieses Werk im Vergleich zu den vorgenannten wahrlich sehr sehr knapp ausfällt. Auf gerade einmal 144 Seiten sollen die Basics im Strafrecht für das Assessorexamen dargelegt werden. Nicht bloß die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung, das Strafurteil und die Revision werden (mit Aufbaumustern für norddeutsche und süddeutsche Bundesländer) besprochen. Dazu kommen außerdem noch das Abschlussplädoyer des Staatsanwalts und des Verteidigers sowie examensrelevante Anwaltsklausurvarianten.</p>
<p>Man muss sich darüber im Klaren sein, dass im Prinzip nur der Aufbau der jeweiligen Klausurvarianten präsentiert wird. Dies gelingt den Autoren dieses Werks allerdings konzis und ohne unnötige Ausführungen. Echte prozessuale Probleme werden in diesem Skript (im Vergleich zu den beiden vorgenannten) allerdings nicht diskutiert.</p>
<p>Man sollte sich aus diesen Gründen einmal ein paar Seiten aus dem Skript durchlesen. Sofern man mit der Art der Darstellung klarkommt, ist es ein ordentliches Werk zur schnellen Wiederholung der verschiedenen Aufbauschemata und Formalien. Damit auch das notwendige prozessuale Wissen für die Klausuren vorhanden ist, empfiehlt es sich jedoch zusätzlich hierzu Fallsammlungen (etwa von <em>Hammer</em> [nicht Hemmer], StPO Fallrepetitorium, 4. Aufl. 2010) heranzuziehen.</p>
<p><strong><em><a type=amzn >Wolters/Gubitz</em>, Strafrecht im Assessorexamen, 6. Aufl. 2010</a></strong></p>
<p>Dieses Buch stellt unter den hier rezensierten Werken meinen persönlichen Favoriten dar. Auf rund 180 Seiten ist es den Autoren gelungen, äußerst klausurnah die jeweiligen Konstellationen, die im Assessorexamen abgefragt werden, didaktisch hochwertig zu präsentieren. Inhaltlich sowie in puncto Umfang wird somit ein Kompromiss aus den zuvor besprochenen Werken geschaffen.</p>
<p>Einen umfassenden prozessrechtlichen Leitfaden, wie er etwa von <em>Haller/Conzen</em> angeboten wird, bieten <em>Wolters/Gubitz</em> zwar nicht. Dafür werden aber in äußerst prägnanter Weise Verfügungstechnik, Besonderheiten bei der Anklageschrift, anwaltliche Aufgabenstellung, das Strafurteil und die Revision lernbar gemacht. Beweisverwertungsverbote und die Standardmaßnahmen im Ermittlungsverfahren kommen hierbei, im Gegensatz zu dem Hemmer-Skript, jedoch nicht zu kurz. Die Besonderheit dieses Werkes besteht für mich darin, dass diejenigen Konstellationen, die für Klausuren relevant werden, kurz und knapp mit verschiedenen Formulierungsbeispielen erläutert werden ohne dass dabei der Lesefluss gestört würde.</p>
<p>Ich halte es deshalb für sinnvoll, dieses Werk (nicht nur einmal) durchzulesen. Der Rest, den man sich für die Klausuren aneignen muss, lernt man bei der Falllösung und der entsprechenden Lektüre der Kommentarstellen. Wer jedoch abstrakte Darstellung bevorzugt, wird wohl eines der ersten beiden Werke (oder ein anderes hier nicht rezensiertes Werk) wählen müssen.</p>
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		</item>
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		<title>Rezension: Leenen, BGB AT: Rechtsgeschäftslehre</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-leenen-bgb-at-rechtsgeschaftslehre/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-leenen-bgb-at-rechtsgeschaftslehre/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 09:04:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[allgemeiner Teil]]></category>
		<category><![CDATA[AT]]></category>
		<category><![CDATA[BGB AT]]></category>
		<category><![CDATA[Leenen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsgeschäftslehre]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Dominic Weber </strong>veröffentlichen zu können. Dominic studiert an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf im &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Dominic Weber </strong>veröffentlichen zu können. Dominic studiert an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf im fünften Semester Jura. Neben dem Studium arbeitet er als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl.</p>
<p>Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Rezension zu dem Werk<strong><em> <a type=amzn >Detlef Leenen</em>, BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre</a></strong>, Berlin/New York 2011, 39,95 €, ISBN: 978-3-89949-434-1, die im Zuge unserer <a href="http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-von-leenen-bgb-allgemeiner-teil-rechtsgeschaftslehre/">Auslobung eines Rezensionsexemplars</a> erstellt wurde.</p>
<p>Jedes juristische Studium beginnt im Zivilrecht mit dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser regelt im Wesentlichen die Rechtsgeschäftslehre. Mit dieser Materie beschäftigt sich das im Jahre 2011 erstmalig erschienene Lehrbuch „BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre“ von Detlef Leenen. Gerade im ersten Semester ist es  für „Anfänger“ schwierig, sich aus der Vielzahl an einschlägigen Lehrbüchern ein passendes Lehrbuch auszusuchen. Zudem gibt es viele Standardlehrbücher, so dass neue Lehrbücher überhaupt nicht in die nähere Auswahl einbezogen werden. Daher möchte diese Rezension einen dieser „Newcomer“ in diesem Rechtsgebiet vorstellen.</p>
<ol start="1">
<li><strong>Erscheinungsbild und Aufbau</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong>Das Lehrbuch ist in der Reihe De Gruyter Studium erschienen und mit seinen rund 460 Seiten vom Umfang her mit anderen Lehrbüchern vergleichbar.</p>
<p>Das Lehrbuch ist in zwei große Komplexe unterteilt. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Rechtsgeschäftslehre im Allgemeinen. Der Aufbau dieses Komplexes richtet sich im Wesentlichen nach der Prüfungsreihenfolge eines juristischen Gutachtens. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Methodik der Fallbearbeitung und der Erstellung juristischer Gutachten.</p>
<p>Im Anhang hat der Autor eine Fallsammlung und sämtliche gängigen Definitionen platziert. Auf ein Paragraphenregister hat Leenen verzichtet. Ein solches sollte ab der zweiten Auflage unbedingt in das Lehrbuch integriert werden, da es eine sinnvolle Ergänzung zu einem Stichwortverzeichnis ist und die Suche nach bestimmten Passagen enorm erleichtert.</p>
<p>Das Buch ist sehr klar strukturiert und in viele Kapitel unterteilt. Die Kapitel selbst sind in übersichtliche Unterkapitel gegliedert, welche wiederum bis teilweise in die siebte Ebene untergliedert sind. Randnummern in den jeweiligen Kapiteln erleichtern die Orientierung in dem Lehrbuch und das Auffinden bestimmter Passagen.</p>
<p>Das Lehrbuch ist schnörkellos gestaltet. Mit Graphiken und schematischen Darstellungen geht der Autor, wie bei juristischen Lehrbüchern üblich, sehr sparsam um. Wichtige Stichworte werden auch im Fließtext fett hervorgehoben. Definitionen, Hinweise zur Terminologie und andere wichtige Anmerkungen sind in grauen Kästchen abgedruckt. Vertiefende Ausführungen und Beispiele sind in kleinerer Schriftgröße geschrieben.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Inhalt </strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong>Der erste Teil des Lehrbuches trägt den Namen „Rechtsgeschäftslehre des BGB“ und behandelt sämtliche Probleme des Allgemeinen Teils des BGB. Dabei orientiert sich Leenen an der Prüfungsreihenfolge im juristischen Gutachten, das heißt er stellt zunächst die Rechtssubjekte des Zivilrechts vor. Anschließend erläutert er die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Willenserklärungen um dann näher auf das Zustandekommen und die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen einzugehen.</p>
<p>Im Anschluss daran beschäftigt sich der Autor mit einseitigen Willenserklärungen (wie beispielsweise Anfechtung), Schadensersatzansprüchen aus rechtgeschäftlichem Handeln, der Verjährung von Ansprüchen und der AGB-Kontrolle.</p>
<p>Inhaltlich werden die Themen von dem Autor in aller Ausführlichkeit behandelt und decken den gesamten prüfungsrelevanten Stoff des Allgemeinen Teils ab. Insbesondere die Hauptprobleme: Willenserklärungen, Anfechtung, Stellvertretung und beschränkte Geschäftsfähigkeit werden gut und verständlich erklärt. Die ergänzenden Hinweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen.</p>
<p>Der ungewöhnliche Aufbau, der sich an der Prüfungsstruktur orientiert, führt leider dazu, dass einheitliche Themenkomplexe wie beispielsweise die Stellvertretung auf mehrere Stellen im Buch verteilt sind. So befinden sich die Ausführungen zu Vollmacht an einer anderen Stelle als die Ausführungen zu Anscheins- und Duldungsvollmacht. Wiederum an zwei anderen Stellen befinden sich die übrigen Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung und die Rechtfolgen eines Handelns ohne Vertretungsmacht. Dieser Aufbau hat Vor- und Nachteile. Nachteilig ist sicher, dass man zur Wiederholung eines Themenkomplexes ständig hin- und herblättern muss. Der Vorteil dieses Aufbaus liegt sicherlich darin, dass man sofort weiß, an welcher Stelle das soeben gelesene in einem Gutachten relevant werden könnte. Ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen, muss jeder Leser für sich selbst herausfinden.</p>
<p>Im zweiten Teil des Lehrbuches erläutert Leenen auf ca. 70 Seiten den Aufbau eines juristischen Gutachtens. Dabei stellt der Autor zunächst die allgemeine Methodik der Fallbearbeitung vor. Er erklärt die Auslegungsmethoden und gibt wertvolle  Hinweise zu Sprache und Aufbau eines Gutachtens. Diese Hinweise sind nicht nur für Erstsemester sinnvoll, sondern können auch fortgeschrittenen Studenten bei der Verbesserung des eigenen Stils helfen. Im Anschluss an diese allgemeinen Ausführungen zur Erstellung eines Gutachtens und der Methodenlehre erläutert der Autor sodann, konkret bezogen auf den Allgemeinen Teil des BGB, Aufbaumöglichkeiten und typische Probleme die sich in der Fallbearbeitung stellen. Hierbei fällt besonders positiv auf, dass Leenen, sofern vorhanden, auch mehrere Aufbaumethoden vorstellt und dann Vor- und Nachteile der Aufbaumethoden darstellt. Auffällig ist, dass obwohl einer der Schwerpunkte dieses Lehrbuches in der Fallbearbeitung liegt, kein einziges ausformuliertes Gutachten in dem ganzen Lehrbuch zu finden ist. Aufgrund der ausführlichen Darstellung der einschlägigen Probleme die sich jeweils im Prüfungsaufbau ergeben können, ist die Einfügung eines ausformulierten Gutachtens allerdings auch nicht erforderlich.</p>
<p>Im Anhang befindet sich eine Fallsammlung mit Übungsfällen, in der nahezu alle „Rechtsprechungs-Klassiker“ des Allgemeinen Teils, wie beispielsweise der „Trierer Weinversteigerungsfall“ oder „Toilettenpapier en gros“, vertreten sind. Zur Lösung der Fälle wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrbuch verwiesen. Dies führt dazu, dass man um die Lösung eines Falles zu erfahren, häufig mehrere verschiedene Passagen aufschlagen muss. Sinnvoller wäre es diesbezüglich womöglich, die Übungsfälle, ähnlich wie in der „Schwerpunkte-Reihe“ von C.F. Müller, dem jeweiligen Kapitel voranzustellen und dann am Ende des jeweiligen Kapitels unter Verweis auf die Randnummer einen (selbstverständlich verkürzten) Lösungsvorschlag zu präsentieren.</p>
<p>Ferner befinden sich im Anhang gängige Definitionen und Begriffe. Dies ist praktisch, insbesondere um vor Klausuren noch einmal die wichtigsten Definitionen zu wiederholen und um bei der Erstellung von Haus- oder Seminararbeiten schnell prägnante Begriffbestimmungen zu finden.</p>
<ol start="3">
<li><strong>Sprache</strong></li>
</ol>
<p>Das Lehrbuch richtet sich, nach eignen Aussagen des Autors, an Anfänger. Dementsprechend einfach und ausführlich sind die Darstellungen in diesem Lehrbuch. Positiv fällt auf, dass Leenen sich häufig direkt am Wortlaut des Gesetzes orientiert und diesen, sofern erforderlich, erklärt und auslegt, so dass auch Anfängern der Sinn der jeweiligen Norm verständlich wird. Dies hat den Vorteil, dass man gleich zu Beginn des Studiums lernt, nah am Wortlaut des Gesetzes zu arbeiten.</p>
<p>Der Autor bedient sich einer klaren Sprache und gibt deutlich zu erkennen, wenn er mit seinen Darstellungen von der „herrschenden Meinung“ abweicht. Er vermeidet verschachtelte Sätze, so dass das Buch angenehm zu lesen und gut verständlich ist.</p>
<ol start="4">
<li><strong>Fazit</strong></li>
</ol>
<p>Das Lehrbuch ist mit seinen 39,95 € recht teuer (zum Vergleich: Brox/Walker in der aktuellen Auflage 21,90 €). Es überzeugt dafür durch eine ausführliche Darstellung des gesamten prüfungsrelevanten Stoffes und eine gute Einführung in die Methodenlehre und die Fallbearbeitung. Der Aufbau des Buches, der sich nach dem Prüfungsaufbau im juristischen Gutachten richtet, ist sicherlich gewöhnungsbedüftig. Durch die gute Gliederung und das Stichwortverzeichnis lassen sich gewünschte Passagen jedoch schnell finden. Wünschenswert wäre es, wie bereits erwähnt, wenn in dem Buch ein Paragraphenregister eingefügt würde.</p>
<p>Durch die ausführliche Einführung in die Fallbearbeitung, auf die in den „Standardlehrbüchern“ häufig gänzlich verzichtet wird, kann das Lehrbuch, trotz des gewöhnungsbedürftigen Aufbaus, an Studienanfänger empfohlen werden.</p>
<p>Das Lehrbuch ist recht ausführlich und deckt (soweit ersichtlich) den gesamten prüfungsrelevanten Stoff ab. Es kann daher sicherlich auch zu Examensvorbereitung verwendet werden. Hier könnte sich allerdings die oben erwähnte Problematik, dass einheitliche Themenkomplexe über das ganze Lehrbuch verteilt behandelt werden, auf Dauer als störend erweisen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auslobung: Rezension zu Peifer, Lauterkeitsrecht [bereits vergeben]</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-zu-peifer-lauterkeitsrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 06:38:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Benetton]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunktbereich]]></category>
		<category><![CDATA[unlauterer Wettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[UWG]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von neu erschienenen Lehrbüchern anzubieten. Das bedeutet, dass wir die Rezension eines Titels ausloben. Derjenige Leser, den wir dann für die Rezension auswählen, verpflichtet sich sodann binnen eines Monats eine Rezension zu dem jeweiligen Titel zu verfassen. Im Gegenzug erhält er ein freies Exemplar des Lehrbuchs. An die Rezension stellen wir keine besonderen Ansprüche; wichtig ist lediglich, dass ein gewisser Grad an Neutralität gewahrt und ein gewisser Umfang erreicht werden (als Musterbeispiel können etwa <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zu-looschelders-schuldrecht-allgemeiner-teil/">diese</a>, <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/">diese </a>oder <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%E2%80%9Ebaurecht-nordrhein-westfalen%E2%80%9C/">diese</a> Rezension dienen).</p>
<p>Die Auswahl des Rezensenten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass nur die zeitlich erste Anfrage für die Rezension berücksichtigt wird. Hierbei gilt die Einschränkung, dass wir nur solche Anfragen berücksichtigen, die einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Überzeugend klingt eine Anfrage dann, wenn der Student nach Stand seines Studiums in der Lage erscheint, eine objektive Bewertung eines Werkes zu fällen. Aus diesem Grund solltet Ihr den Stand eures Studiums bei der Anfrage angeben. Dazu muss natürlich eure Kontaktadresse kommen, damit wir wissen, wohin wir das Rezensionsexemplar versenden sollen.</p>
<p>Eure Anfrage schickt Ihr bitte an mail@juraexamen.info.</p>
<p>Diese Auslobung bezieht sich auf das Werk <strong><a href="http://www.degruyter.de/cont/fb/rw/detail.cfm?id=IS-9783110259155-1">&#8220;Lauterkeitsrecht&#8221;, 1. Auflage 2011 von<em> Karl-Nikolaus Peifer</em></a></strong></p>
<blockquote><p><em>Das Lehr- und Übungsbuch stellt in systematischer Folge sämtliche wichtigen Fallkonstellationen des Lauterkeitsrechts anhand neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen dar. Es enthält Prüfungsschemata, Lösungsskizzen und anschauliche Illustrationen. Es eignet sich ideal zur Klausurvorbereitung in der Schwerpunktbereichsprüfung, aber auch zum systematischen Studium des Lauterkeitsrechts.<br />
</em></p></blockquote>
<p>Viel Spaß beim Rezensieren wünscht Euer Team von Juraexamen.info!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: JURA EXAMENSKLAUSURENKURS</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-jura-examensklausurenkurs/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 20:06:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Dagmar Coester-Waltjen]]></category>
		<category><![CDATA[Dirk Ehlers]]></category>
		<category><![CDATA[Friedrich Schoch]]></category>
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		<category><![CDATA[Klaus Geppert]]></category>
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		<category><![CDATA[Klausuren]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Florian Jäkel </strong>veröffentlichen zu können. Florian ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Florian Jäkel </strong>veröffentlichen zu können. Florian ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg und promoviert dort bei Prof. Dr. Georgios Gounalakis über ein telekommunikationsrechtliches Thema.</p>
<p>Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Rezension zu dem Werk <strong><a type=amzn >JURA EXAMENSKLAUSURENKURS</a> </strong>von <em>Dagmar Coester-Waltjen, Dirk Ehlers, Klaus Geppert, Jens Petersen, Helmut Satzger, Friedrich Schoch, Klaus Schreiber</em> (Hrsg.); De Gruyter, 4. Auflage. (26. Mai 2011), 24,95 €, ISBN-10: 3110258633, die im Zuge unserer <a href="http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-coester-waltjen-et-al-jura-examensklausurenkurs/">Auslobung eines Rezensionsexemplars</a> erstellt wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An irgendeinem Punkt seiner Examensvorbereitung fragt sich jeder Kandidat, wie viele Klausuren er eigentlich zuvor probeweise absolvieren soll. Und wo. Repetitor, Uniklausurenkurs, Zeitschriften, Klausurensammlungen? Der JURA EXAMENSKLAUSURENKURS von Coester-Waltjen et al. (Hrsg.) bietet mit der neu erschienenen 4. Auflage nun weitere 13 bzw. 16 Fälle zur Vorbereitung auf eine erfolgreiche erste juristische Prüfung. Die Gewichtung der einzelnen Fächer orientiert sich an den mittlerweile üblichen Schwerpunkten in den Staatsprüfungen. So stehen sechs Klausuren im Zivilrecht, fünf im öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht zur Verfügung. Ergänzt werden sie um weitere drei Klausuren aus den Schwerpunktbereichen Jugendstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht.</p>
<p>Damit bietet dieser Klausurenkurs zwar etwas weniger Fälle als vergleichbare Sammelwerke. Insgesamt stellt dies aufgrund der Qualität des Werkes kaum einen Nachteil dar. Erfreulich ist zunächst die bei nicht allen Examensklausurenkursen weitgehend einheitliche „Gestaltung“ der Fälle. Dem Sachverhalt folgt (z.T. nach einer Vorüberlegung, deren didaktische Tipps durchaus einen Gewinn bedeuten können) eine Gliederung der Lösung, die den Fall zum einen übersichtlicher darstellt, den Studierenden aber gleichzeitig auch einen schnelleren, direkten Einstieg in die jeweiligen Probleme bietet. Will man einzelne Themen noch einmal vertiefen, so stehen jedem Fall eine Vielzahl von Fußnoten zur Seite. Das Layout des Klausurenkurses verzichtet insgesamt dankenswerter Weise außerhalb der gelungenen Überschriften auf zu viele Hervorhebungen oder andere grafische Elemente. Das bringt angenehme „Ruhe“ in das Werk lässt und dem Leser zudem die Möglichkeit eigener, individueller grafischer Schwerpunktsetzung.</p>
<p>Auf das leidige, stichpunktartige Voranstellen der Schwerpunkte und Probleme des Falles vor dem Sachverhalt wurde leider auch bei diesem Werk nicht verzichtet. Sicherlich: Es erleichtert das Auffinden eines „passenden“ Falles. Es verringert aber die Offenheit des Lesers gegenüber dem Sachverhalt und die eigenen Anstrengungen, die Fallschwerpunkte zu erkennen. Auch wenn sich die Bewertung des Kurses anhand der einzelnen Fälle bei einer heterogenen Autorenschaft immer etwas schwierig gestaltet, so ist doch insgesamt das Niveau der Fälle und ihrer Bearbeitungen positiv zu bewerten. Qualitativer Vorteil des Werkes ist die Einbindung sowohl bewährter universitärer Fälle als auch bereits geprüfter Fälle aus den Staatsprüfungen. Auch ist hervorzuheben, dass die Lösungen sich zumeist pragmatisch an der Lösung eines Falles orientieren. Auf Auseinandersetzungen in akademischer Breite, für die dem Kandidaten im Examen meist keine Zeit verbleibt und die u.U. bei der Vorbereitung für Verunsicherung sorgen können, wird hier weitestgehend verzichtet.</p>
<p>Die zivilrechtlichen Fälle decken in einer für sechs Fälle ordentlichen Breite das Zivilrecht in den examensrelevanten Bereichen, insbesondere des Schuld- und Sachenrechts, ab. Die Fälle zum öffentlichen Recht sind ebenfalls weitestgehend gelungen. Leider kommt aber das besondere Verwaltungsrecht nicht im examensrelevanten Umfang zum Tragen. Dies ist aufgrund der Vielfalt des besonderen Verwaltungsrechts (und seiner landesrechtlichen Ausgestaltung) zwar grundsätzlich kaum möglich. Hier jedoch findet sich lediglich ein (kurzer) baurechtlicher Fall und ein Ausflug in das Prüfungsrecht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Wenigstens ein „klassischer“ polizeirechtlicher Fall mit Einschlag im Vollstreckungsrecht wäre zusätzlich wünschenswert gewesen. Die strafrechtlichen Fälle hingegen weisen trotz ihrer geringen Anzahl einen sehr guten inhaltlichen Umfang auf und decken weite Teile des allgemeinen und besonderen Teils des StGB ab.</p>
<p>Die zusätzlichen Examensklausuren können daneben leider nur einen Bruchteil der Schwerpunktbereiche generell (und auch bei den behandelten Bereichen speziell) abbilden; ihr praktischer Nutzen wird für die meisten Examenskandidaten, die sich für den Klausurenkurs entscheiden, gering sein. Man kann sie aber als nette – und für manche Kandidaten eben doch sinnvolle – Zugabe sehen. Sofern der Umfang des Werkes bei weiteren Auflagen gleich bleiben sollte, wäre jedoch darüber nachzudenken, sie durch zusätzliche, einen größeren Kreis von Kandidaten erreichende, öffentlich-rechtliche Klausuren zu ersetzen.</p>
<p>Insgesamt ist der JURA EXAMENSKLAUSURENKURS den Kandidaten, die sich (auch) „in eigener Regie“ oder in einer Lerngruppe auf ihre erste Staatsprüfung vorbereiten wollen, ans Herz zu legen. Er bietet eine letztlich gelungene Auswahl an bewährten und examensrelevanten Fällen mit tatsächlich weiterführenden Lösungen in einem ansprechenden Layout. Jedenfalls diese 13 Klausuren sollte jeder ambitionierte Examenskandidat absolvieren.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auslobung: Rezension von Leenen, BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre [bereits vergeben]</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-von-leenen-bgb-allgemeiner-teil-rechtsgeschaftslehre/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-von-leenen-bgb-allgemeiner-teil-rechtsgeschaftslehre/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 16:43:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[BGB allgemeiner Teil]]></category>
		<category><![CDATA[BGB AT]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von neu erschienenen Lehrbüchern anzubieten. Das bedeutet, dass wir die Rezension eines Titels ausloben. Derjenige Leser, den wir dann für die Rezension auswählen, verpflichtet sich sodann binnen eines Monats eine Rezension zu dem jeweiligen Titel zu verfassen. Im Gegenzug erhält er ein freies Exemplar des Lehrbuchs. An die Rezension stellen wir keine besonderen Ansprüche; wichtig ist lediglich, dass ein gewisser Grad an Neutralität gewahrt und ein gewisser Umfang erreicht werden (als Musterbeispiel können etwa <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zu-looschelders-schuldrecht-allgemeiner-teil/">diese</a>, <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/">diese </a>oder <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%E2%80%9Ebaurecht-nordrhein-westfalen%E2%80%9C/">diese</a> Rezension dienen).</p>
<p>Die Auswahl des Rezensenten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass nur die zeitlich erste Anfrage für die Rezension berücksichtigt wird. Hierbei gilt die Einschränkung, dass wir nur solche Anfragen berücksichtigen, die einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Überzeugend klingt eine Anfrage dann, wenn der Student nach Stand seines Studiums in der Lage erscheint, eine objektive Bewertung eines Werkes zu fällen. Aus diesem Grund solltet Ihr den Stand eures Studiums bei der Anfrage angeben. Dazu muss natürlich eure Kontaktadresse kommen, damit wir wissen, wohin wir das Rezensionsexemplar versenden sollen.</p>
<p>Eure Anfrage schickt Ihr bitte an mail@juraexamen.info.</p>
<p>Diese Auslobung bezieht sich auf das Werk <strong><a href="http://www.degruyter.de/cont/fb/rw/detail.cfm?id=IS-9783899494341-1">&#8220;BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre&#8221; von </a><em><a href="http://www.degruyter.de/cont/fb/rw/detail.cfm?id=IS-9783899494341-1">Detlef Leenen</a></em></strong></p>
<blockquote><p><em>Die Neudarstellung entwickelt die Rechtsgeschäftsdogmatik des BGB in der gedanklichen Ordnung des Gutachtens, also so, wie es das Denken im Aufbau von Anspruchsgrundlagen erfordert. Dabei zeigt sich, dass der dem BGB zugrunde liegenden Rechtsgeschäftsdogmatik ganz neue Seiten abgewonnen werden können.<br />
</em></p></blockquote>
<p>Viel Spaß beim Rezensieren wünscht Euer Team von Juraexamen.info!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auslobung: Rezension Coester-Waltjen et al., JURA Examensklausurenkurs [bereits vergeben]</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-coester-waltjen-et-al-jura-examensklausurenkurs/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-coester-waltjen-et-al-jura-examensklausurenkurs/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 15:34:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von &#8230;</p>]]></description>
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<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von neu erschienenen Lehrbüchern anzubieten. Das bedeutet, dass wir die Rezension eines Titels ausloben. Derjenige Leser, den wir dann für die Rezension auswählen, verpflichtet sich sodann binnen eines Monats eine Rezension zu dem jeweiligen Titel zu verfassen. Im Gegenzug erhält er ein freies Exemplar des Lehrbuchs. An die Rezension stellen wir keine besonderen Ansprüche; wichtig ist lediglich, dass ein gewisser Grad an Neutralität gewahrt und ein gewisser Umfang erreicht werden (als Musterbeispiel können etwa <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zu-looschelders-schuldrecht-allgemeiner-teil/">diese</a>, <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/">diese </a>oder <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%E2%80%9Ebaurecht-nordrhein-westfalen%E2%80%9C/">diese</a> Rezension dienen).</p>
<p>Die Auswahl des Rezensenten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass nur die zeitlich erste Anfrage für die Rezension berücksichtigt wird. Hierbei gilt die Einschränkung, dass wir nur solche Anfragen berücksichtigen, die einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Überzeugend klingt eine Anfrage dann, wenn der Student nach Stand seines Studiums in der Lage erscheint, eine objektive Bewertung eines Werkes zu fällen. Aus diesem Grund solltet Ihr den Stand eures Studiums bei der Anfrage angeben. Dazu muss natürlich eure Kontaktadresse kommen, damit wir wissen, wohin wir das Rezensionsexemplar versenden sollen.</p>
<p>Eure Anfrage schickt Ihr bitte an mail@juraexamen.info.</p>
<p>Diese Auslobung bezieht sich auf das Werk <strong><a href="http://www.degruyter.de/cont/fb/rw/detail.cfm?id=IS-9783110258639-4">&#8220;JURA Examensklausurenkurs &#8220;, 4. Auflage von Dagmar Coester-Waltjen et al.</a></strong></p>
<blockquote><p><em>Fälle, Fälle, nichts als Fälle! Dieser Stoßseufzer unzähliger angehender Juristen ist vielleicht etwas übertrieben, aber nicht ganz falsch. In den juristischen Staatsexamen wird von den Prüflingen vor allem die Fähigkeit erwartet, Fälle zu lösen. Die 4. Auflage des JURA-Examensklausurenkurs enthält aktuelle Examensklausuren, darunter auch Original-Examensklausuren, und bietet damit essentielle Hilfe für die Examensvorbereitung an.</em></p>
<p><em>Die ausformulierten und klar strukturierten Lösungsvorschläge in gewohnter JURA-Qualität führen den Bearbeiter rasch in die wesentlichen Probleme des jeweiligen Falles ein und bereiten ihn optimal auf die im juristischen Staatsexamen geforderte selbstständige Auseinandersetzung mit Klausurproblemen vor.</em></p>
<p><em>Der JURA-Examensklausurenkurs bietet eine Auswahl von Klausuren aus den Bereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und drei ausgewählten Schwerpunktbereichen (Jugendstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Europarecht).</em></p></blockquote>
<p>Viel Spaß beim Rezensieren wünscht Euer Team von Juraexamen.info!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auslobung: Rezension &#8211; Battis/Gusy, Einführung in das Staatsrecht, 5. Auflage [bereits vergeben]</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-battisgusy-einfuhrung-in-das-staatsrecht-5-auflage/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-battisgusy-einfuhrung-in-das-staatsrecht-5-auflage/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 15:31:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=6051</guid>
		<description><![CDATA[<p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von &#8230;</p>]]></description>
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<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von neu erschienenen Lehrbüchern anzubieten. Das bedeutet, dass wir die Rezension eines Titels ausloben. Derjenige Leser, den wir dann für die Rezension auswählen, verpflichtet sich sodann binnen eines Monats eine Rezension zu dem jeweiligen Titel zu verfassen. Im Gegenzug erhält er ein freies Exemplar des Lehrbuchs. An die Rezension stellen wir keine besonderen Ansprüche; wichtig ist lediglich, dass ein gewisser Grad an Neutralität gewahrt und ein gewisser Umfang erreicht werden (als Musterbeispiel können etwa <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zu-looschelders-schuldrecht-allgemeiner-teil/">diese</a>, <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/">diese </a>oder <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%E2%80%9Ebaurecht-nordrhein-westfalen%E2%80%9C/">diese</a> Rezension dienen).</p>
<p>Die Auswahl des Rezensenten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass nur die zeitlich erste Anfrage für die Rezension berücksichtigt wird. Hierbei gilt die Einschränkung, dass wir nur solche Anfragen berücksichtigen, die einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Überzeugend klingt eine Anfrage dann, wenn der Student nach Stand seines Studiums in der Lage erscheint, eine objektive Bewertung eines Werkes zu fällen. Aus diesem Grund solltet Ihr den Stand eures Studiums bei der Anfrage angeben. Dazu muss natürlich eure Kontaktadresse kommen, damit wir wissen, wohin wir das Rezensionsexemplar versenden sollen.</p>
<p>Eure Anfrage schickt Ihr bitte an mail@juraexamen.info.</p>
<p>Diese Auslobung bezieht sich auf das Werk <strong>&#8220;Einführung in das Staatsrecht&#8221;, 5. Auflage von Ulrich Battis und Christoph Gusy</strong>.</p>
<blockquote><p><em>Nach einleitenden Darlegungen insbesondere zum Gehalt und zur Funktion der Verfassung sowie zu den Problemen der Verfassungsinterpretation werden die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen für die Republik, die Demokratie, den Bundesstaat, den Sozialstaat und den Rechtsstaat vorgesellt. Daran schließt sich die Darstellung der einzelnen Grundrechte mit dem Schwerpunkt der allgemeinen Grundrechtslehren an. Eine Anleitung zur Fallösung soll die praktische Verwendbarkeit der vermittelten Kenntnisse in Hausarbeit und Klausur ermöglichen.</em></p></blockquote>
<p>Viel Spaß beim Rezensieren wünscht Euer Team von Juraexamen.info!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension Staudinger BGB, Eckpfeiler des Zivilrechts, Neubearbeitung 2011</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-staudinger-bgb-eckpfeiler-des-zivilrechts-2011/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-staudinger-bgb-eckpfeiler-des-zivilrechts-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 May 2011 07:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Eckpfeiler des Zivilrechts 2011]]></category>
		<category><![CDATA[ISBN 978-3-8059-1109-2]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Jura Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Staudinger BGB]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Rezension</strong><strong> Staudinger BGB, Eckpfeiler des Zivilrechts, 2011<br />
</strong>Verlag de Gruyter, Neubearbeitung 2011, 49,00 €, ISBN 978-3-8059-1109-2</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-5243" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="staudinger-eckpfeiler-des-zivilrechts" src="http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-content/uploads/staudinger-eckpfeiler-des-zivilrechts.jpg" alt="" width="164" height="250" />Der Staudinger Kommentar zum &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Rezension</strong><strong> Staudinger BGB, Eckpfeiler des Zivilrechts, 2011<br />
</strong>Verlag de Gruyter, Neubearbeitung 2011, 49,00 €, ISBN 978-3-8059-1109-2</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-5243" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="staudinger-eckpfeiler-des-zivilrechts" src="http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-content/uploads/staudinger-eckpfeiler-des-zivilrechts.jpg" alt="" width="164" height="250" />Der Staudinger Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen „Eckpfeiler des Zivilrechts“ wird von vielen als ein kleiner Geheimtip für die Examensvorbereitung, aber auch für das Referendariat und das Berufsleben empfohlen. Das Buch soll keine anderen Lehr- bzw. Fallbücher ersetzen, sondern versteht sich als ergänzende Literatur zur Vermittlung von Grund- und Hintergrundwissen im Zivilrecht.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild<br />
</strong>Zunächst einmal mag man von dem Umfang des Bandes (1368 Seiten) abgeschreckt werden. Doch wie schon oben gesagt, ist der Staudinger Kommentar vorrangig auch nicht dazu bestimmt, in einem Rutsch komplett durchgelesen zu werden, sondern soll ein ergänzendes Lesematerial darstellen. Der Kommentar präsentiert sich in einem angenehmen Druckbild, auch die Formatierungen beschränken sich auf das Allernötigste. Sehr schön finde ich die sehr detaillierten Gliederungen, die am Anfang jedes Kapitels dargestellt sind. Mit viel Mühe eingearbeitet und zum ersten Mal in dieser Neubearbeitung mit enthalten sind auch Randnummern, so dass man mithilfe des Sachregisters am Ende sehr schnell den Kommentartext zu seinem gesuchten Begriff finden kann.</p>
<p><strong>2. Aufbau und Inhalt<br />
</strong>Gleich an den Anfang des Kommentars gestellt wird ein 117 Seiten langes Kapitel mit dem Titel &#8220;BGB aktuell 2010/2011&#8243;, wo die aktuellen examensrelevanten Entwicklungen rund um das BGB sehr gut zusammengefasst werden. Insbesondere dadurch grenzt sich dieser Kommentar von den anderen Kommentaren wie den Palandt ab, weil der Student / Examenskandidat so einen schnellen Überblick über die Neuerungen und Änderungen verschaffen kann.</p>
<p>Anschließend orientiert sich der Aufbau an der systematischen Abfolge der Bücher und Abschnitte des BGB. Sehr gut dargestellt und vermittelt wird in diesem Kommentar vor allem auch die Systematik von eigentlich im BGB verstreut geregelten Normen, die aber inhaltlich in einem Zusammenhang stehen und gerade auch für eine ansprechende Klausurlösung zwingende Voraussetzung sind. Auch die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge mit seinen Auswirkungen auf das BGB werden hinreichend dargestellt.</p>
<p><strong>3. Fazit</strong><br />
Der Kommentar „Staudinger BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts“ wird m.E. nach zurecht als „Geheimtipp“ für das Zivilrecht gehandelt. Er eignet sich vor allem für die Examensvorbereitung, wo mehr denn je das systematische Verständnis im BGB für eine erfolgreiche Examensklausur erforderlich ist. Von vielen Examenskandidaten hört man von den Schwierigkeiten des systematischen Verständnisses. Dieses Buch versucht dem Abhilfe zu schaffen und vermittelt gerade dies durch die sog. Querschnittsbeiträge in einer sehr angenehmen Art und Weise. Jedem, der gerade darin seine Schwierigkeiten sieht bzw. noch mehr Sicherheit für das systematische Verständnis und die Zusammenhänge des BGB braucht, ist dieses Buch zu empfehlen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension Lackmann/Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-lackmannwittschleier-die-klausur-im-zwangsvollstreckungsrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-lackmannwittschleier-die-klausur-im-zwangsvollstreckungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 11:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen Jura Literatur]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Rezension <em><a type=amzn >Lackmann/Wittschier</a></em>, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht</strong></p>
<p>Verlag Vahlen, 4. Auflage 2011, 22,90 €, ISBN: 978-3-8006-3841-3</p>
<p>Das Werk von <em>Lackmann/Wittschier </em>&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Rezension <em><a type=amzn >Lackmann/Wittschier</em>, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht</a></strong></p>
<p>Verlag Vahlen, 4. Auflage 2011, 22,90 €, ISBN: 978-3-8006-3841-3</p>
<p>Das Werk von <em>Lackmann/Wittschier </em>versteht sich als Mittel zur Vertiefung und Erarbeitung des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Besonderheit in diesem Werk besteht zusätzlich darin, dass am Ende jedes Abschnittes eine vollumfängliche Übungsklausur mitsamt ausführlicher klausurnaher Lösungsskizze geboten wird.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild</strong></p>
<p>Das Buch präsentiert sich in einem angenehmen Druckbild. Teilweise wird etwas mit den Fettdrucken übertrieben, aber ansonsten gibt es keine wirklichen Kritikpunkte. Sehr schön finde ich die Entscheidungsentwürfe für die Musterklausuren, die vom Aufbau so in der Klausur übernommen werden können.</p>
<p><strong>2. Aufbau</strong></p>
<p>Der Aufbau richtet sich im ersten Teil des Buchs (162 Seiten) nach den möglichen prozessualen Verfahren des Zwangsvollstreckungsrechts der ZPO. Hier werden die Vollstreckungserinnerung, Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, einstweilige Verfügung, Einziehungsklage und die Klauselerinnerung nach und nach besprochen und die jeweiligen Einzelprobleme angegangen. Wie bereits gesagt, befindet sich am Ende jedes Subkapitels eine Musterakte mit klausurmäßigem Entscheidungsentwurf.</p>
<p>Der Zweite Teil des Buchs beschäftigt sich für weitere 40 Seiten mit Standardproblemen in zivilrechtlichen Assessorklausuren.</p>
<p><strong>2. Inhalt</strong></p>
<p>Die Abschnitte zu den Verfahren im Zwangsvollstreckungsrecht sind umfassend und beinhalten eine Vielzahl an examensrelevanten Problemkonstellationen. Teilweise liest sich das Buch deshalb wie ein verkleinerter Kommentar. Der einzige Unterschied besteht in der aufbereiteten Struktur und darin, dass immer wieder Hinweise zum Vorgehen in einer Assessorklausur eingestreut werden.</p>
<p>Die Lösungsskizzen zu den Musterfällen sind allesamt sehr ausführlich. Diese Ausführlichkeit geht jedoch nicht so weit, dass die Musterlösungen klausurfern wirken. Im Gegenteil – bei Lektüre der Lösungsskizzen werden dem Leser nette Formulierungsvorschläge für bestimmte Standardkonstellationen an die Hand gegeben.</p>
<p><strong>3. Sprache</strong></p>
<p>Zur sprachlichen Präsentation lässt sich sagen, dass das Buch aufgrund seines Detailreichtums in den didaktischen Teilen knapp gehalten ist. Ich muss zugeben, dass ich kein großer Freund vom Zwangsvollstreckungsrecht bin und mich somit am liebsten überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigen würde – für die Leser, denen es so geht, wie mir, wären deshalb etwas breitere Ausführungen durchaus hilfreich, um einen gewissen Lesefluss aufrecht zu erhalten.</p>
<p><strong>4. Fazit</strong></p>
<p>Das Werk von <em>Lackmann/Wittschier<strong> </strong></em>bietet nicht viel Neues und das ohnehin wenig kurzweilige Feld des Zwangsvollstreckungsrechts wird durch dessen etwas karge Präsentation nicht zwingend spannender. Was das Lehrbuch aber bietet, ist ein vollumfänglicher Überblick über ebendieses Rechtsgebiet, den man als für die Examensvorbereitung ausreichend ansehen kann.</p>
<p>Daneben wird das Werk durch eine Vielzahl an sehr schön aufbereiteten Klausurfällen samt Musterlösungen komplettiert. In meinen Augen ein essentieller Bestandteil, insbesondere, wenn man sich die Formalia für Beschlüsse oder Urteile im Zwangsvollstreckungsrecht einprägen möchte. Sofern man also mit der Präsentationsweise halbwegs klarkommt, würde ich den Kauf dieses Buchs empfehlen, da die Klausurfälle wirklich sehr schön sind und gut dazu dienen, das zuvor abstrakt verarbeitete Wissen nun in konkreter Anwendung zu sehen. Wer lieber ausführliche Ausführungen zum Zwangsvollstreckungsrecht generell benötigt, um sich überhaupt erst mit dem Gebiet vertraut zu machen, sollte wohl eher zu einem anderen Werk greifen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension Kaiser/Köster, Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-kaiserkoster-materielles-offentliches-recht-im-assessorexamen/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-kaiserkoster-materielles-offentliches-recht-im-assessorexamen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 10:28:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=4730</guid>
		<description><![CDATA[<p><strong>Rezension Kaiser/Köster, <a type=amzn >Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen</a></strong></p>
<p>Beck-Verlag, 1. Auflage 2010, 22,90 €, ISBN: 978-3-8006-4063-8</p>
<p>Das Skript weist in seiner &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Rezension Kaiser/Köster, <a type=amzn >Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen</a></strong></p>
<p>Beck-Verlag, 1. Auflage 2010, 22,90 €, ISBN: 978-3-8006-4063-8</p>
<p>Das Skript weist in seiner Einleitung darauf hin, dass viele Referendare bei der Vorbereitung auf das Assessorexamen über erhebliche Zeitprobleme klagen. Dieses Skript soll im Rahmen des weiten Felds des materiellen öffentlichen Rechts für Abhilfe sorgen, so dass sich der Referendar innerhalb einer überschaubaren Zeit effektiv auf die Rechtsgebiete vorzubereiten vermag. Das Skript erhebt hierbei keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beschränkt sich auf diejenigen Gebiete, die nach Erfahrung der Autoren regelmäßig in öffentlich-rechtlichen Prüfungsaufgaben des Assessorexamens auftauchen.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild</strong></p>
<p>Das Skript präsentiert sich in einem Din-A4 format. Die DIN-A4-Seiten werden hierbei voll ausgeschöpft, da sich auf jeder Seite eine Vielzahl an Informationen befindet. Dies erscheint bei einem Umfang von lediglich 279 Seiten für das gesamte materielle öffentliche Recht auf jeden Fall angebracht. Der Lesefluss wird allerdings durch den spärlichen Einsatz von Absätzen etwas gestört. Auch die Darstellung der Schemata halte ich für optisch wenig gelungen; ein größerer Zeilenabstand, Fettdruck oder Unterstreichungen hätten hier für aufgeräumte Rohübersichten gesorgt. Zudem werden Tatbestandsmerkmale im Rahmen des Prüfungsaufbaus oftmals lediglich durch Fettdruck im Text hervorgehoben, anstatt den Merkmalen eine eigene Überschrift zuzuteilen. Normalerweise interessiert mich das Druckbild bzw. die optische Präsentation des Inhalts eines Buchs eher weniger, bei diesen Skript hätte eine Verlängerung von knapp 50 Seiten jedoch wirklich nicht geschadet, umso manchen Abschnitt ausführlicher und damit auch lesefreundlicher darzustellen.</p>
<p>Die Kehrseite der Medaille besteht wie gesagt darin, dass es lediglich 279 Seiten durchzuackern gilt, so dass auch bei großer Zeitnot ein schnelles Überfliegen der wesentlichen Inhalte des Skripts angenehm möglich ist.</p>
<p><strong>2. Aufbau</strong></p>
<p>Der Aufbau und damit die Auswahl der bearbeiteten Themen ist meiner Ansicht nach sehr gut gelungen. Zunächst werden auf rund 70 Seiten die Basics des Verwaltungsrechts AT in verknappter Form dargestellt, wobei auch ein kurzer Ausflug in die wichtigsten Grundlagen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts nicht fehlt.</p>
<p>Danach widmet sich der Großteil des Skripts mit Klausurkonstellationen aus dem besonderen Verwaltungsrecht. Dieser Teil umfasst die folgenden Gebiete:</p>
<ul>
<li>allgemeines Gefahrenabwehrrecht</li>
<li>Versammlungsrecht</li>
<li>Baurecht</li>
<li>Umweltrecht (Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht, Wasserrecht)</li>
<li>Gewerberecht</li>
<li>Kommunalrecht</li>
<li>Beamtenrecht</li>
<li>Schulrecht</li>
<li>Straßenrecht</li>
<li>Ausländerrecht</li>
<li>Subventionsrecht</li>
<li>Informationsfreiheitsrecht</li>
</ul>
<p>Der letzte Teil beschäftigt sich auf gerade einmal 15 Seiten mit dem für das Assessorexamen relevanten Staatsrecht.</p>
<p><strong>3. Inhalt</strong></p>
<p>Die inhaltliche Bewertung des Werks fällt schwer. Selbstverständlich ist der Text nicht mit einer Vielzahl an aufgebauschten Fußnoten gespickt und es werden durchaus einige examensrelevante Details ausgelassen. Andererseits muss ich zugeben, dass ich den kurzen Überblick über die Rechtsgebiete durchaus genossen habe. Dadurch, dass bereits nach ein paar Seiten ein neues Rechtsgebiet angesprochen wird, kommt dem Leser die Wiederholung des materiellen öffentlichen Rechts deutlich kurzweiliger vor.</p>
<p>Die im Skript angesprochenen Konstellationen kann man alle als für das Assessorexamen relevant einschätzen. Sehr schön finde ich hierbei die kurzen Ausflüge in die etwas exotischen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts (hierbei gilt es anzumerken, dass auf die landesrechtlichen Besonderheiten lediglich in Fußnoten hingewiesen wird). Wer einen etwas ausführlicheren Überblick zu den jeweiligen Randgebieten haben möchte, sollte dann aber eher ein Blick in den <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/" target="_blank">Schmidt-Aßmann</a> riskieren.</p>
<p>Der Titel impliziert, dass der Fokus auf den materiellen Problemen des öffentlichen Rechts liegt. Das bedeutet, dass prozessuale Besonderheiten nur in einem äußerst geringfügigen Maße Beachtung finden. Gerade im öffentlichen Recht ist die Verbindung zwischen prozessualen und materiellen Recht allerdings äußerst bedeutsam. Aus diesem Grunde sei dem Leser dieses Werks angeraten, ein bereits wieder aufgefrischtes prozessuales Vorwissen für die Lektüre mitzubringen.</p>
<p><strong>4. Sprache</strong></p>
<p>Zur sprachlichen Präsentation lässt sich sagen, dass das Skript sehr knapp gehalten ist. Wissenschaftliche Auseinandersetzungen werden kurz gehalten bzw. es wird mit einem schlagenden Argument auf die herrschende Rechtsprechung verwiesen. Für den Referendar, der die groben Kenntnisse noch halbwegs im Hinterkopf hat, ist diese Präsentationsweise folgerichtig.</p>
<p><strong>5. Fazit</strong></p>
<p>Das Skript von <em>Kaiser/Köster</em> erfüllt seinen Zweck, nämlich eine Kurzwiederholung der materiellrechtlichen Problemstellungen des öffentlichen Rechts und einen Einblick in exotische Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts zu bieten. Dass die Ausführungen insgesamt zu knapp sind, so dass durchaus vertiefende Lektüre in so mancherlei Gebiet notwendig bleibt, ist dabei selbstverständlich (insbesondere, da im Verwaltungsrecht BT und im Verfassungsrecht im Assessorexamen keine Kommentare genutzt werden können). Gerade das Verfassungsrecht erscheint mir dabei etwas sehr knapp, da Grundrechte und Abwägungsprobleme auch im Assessorexamen regelmäßig eine Rolle spielen.</p>
<p>Für einen Preis von 22,90 € bekommt man jedoch einen ordentlichen Rundumschlag über das materielle öffentliche Recht, den man schnell und einfach konsumieren kann. Wer mit den o.g. Aspekten leben kann, für den ist dieses Skript genau das richtige.</p>
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			<wfw:commentRss>http://www.juraexamen.info/rezension-kaiserkoster-materielles-offentliches-recht-im-assessorexamen/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Standardfachzeitschriften vs. Repetitorenzeitschriften vs. Juraexamen.info</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/standardfachzeitschriften-vs-repetitorenzeitschriften-vs-juraexamen-info/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/standardfachzeitschriften-vs-repetitorenzeitschriften-vs-juraexamen-info/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 21:31:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Für die ersten Semester]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Liebe Leser von juraexamen.info,</p>
<p>vor kurzem erhielt ich die folgende email:</p>
<blockquote><p><em>Lieber Herr Werkmeister,</em><em></em></p>
<p><em>haben Sie auf juraexamen eigentlich jemals </em></p>&#8230;</blockquote>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Liebe Leser von juraexamen.info,</p>
<p>vor kurzem erhielt ich die folgende email:</p>
<blockquote><p><em>Lieber Herr Werkmeister,</em><em></em></p>
<p><em>haben Sie auf juraexamen eigentlich jemals juristische Ausbildungszeitschriften besprochen (finden konnte ich zumindest nichts)? Haben Sie eine Meinung zur ****** bzw. können Sie mir vielleicht kurz scheiben, was im Moment die gängige Meinung zu den Ausbildungszeitschriften generell ist (braucht man sie überhaupt noch, welche ist (warum) die beste, …?) ?</em><em></em></p></blockquote>
<p>Die Frage ist meiner Ansicht nach sehr wohl berechtigt, da sich durch Quellen im Internet die Bedürfnisse der Studenten klar verschieben. Aus diesem Grund möchte ich gerne meine Ansicht zu der o.g. Frage kundgeben.</p>
<p><strong>Die Standardzeitschriften – JuS, JURA, JA</strong></p>
<p>Die Standardwerke, die JuS, JURA und die JA bieten bis dato immer noch das am breitesten diversifizierte Portfolio an juristischer Vielfalt. Angeboten werden in allen drei Zeitschriften eine Vielzahl an Aufsätzen, Urteilsanmerkungen, Rezensionen und Übungsfälle. Diese Vielfalt ist auf jeden Fall die Stärke, die diese Fachzeitschriften ausmacht. Insbesondere die Übungsfälle weisen meist eine enorme Qualität auf und sind von Examensnähe und Darstellung oftmals nochmal besser als das gängige Material, was man in Lehrbüchern, Skripten oder Repetitorenmaterial findet.</p>
<p>Der Nachteil eines solchen Konzepts liegt allerdings auf der Hand. Die Zeitschriften dienen zunächst als Publikationsplattform für Juristen. Hierdurch findet man in diesen Zeitschriften vielfach auch Beiträge, die von der wissenschaftlichen Tiefe über das hinausgehen, was für den Studenten nützlich ist. Da insbesondere der Name mancher Professoren bereits zur Abdruckgenehmigung führt, ist es leider in bestimmten Fällen Fakt, dass die Zeitschriften als Veröffentlichungswerkzeuge missbraucht werden. Dies führt dazu, dass regelmäßig nicht 100% der Lernbeiträge sinnvoll für die Examensvorbereitung fruchtbar gemacht werden können, sondern teilweise eher verwirren. Abhilfe schafft in diesem Kontext zwar die Bemühung der Zeitschriften mehr und mehr Beiträge von Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern abzudrucken. Nichtsdestotrotz fällt es dem Studenten in der Examensvorbereitung schwer, sich selbst eine Meinung über die Sinnhaftigkeit eines Beitrags zu bilden, weshalb manche Studenten es mit einer solchen Zeitschrift dann doch lieber ganz lassen.</p>
<p>Des Weiteren stellt sich die Problematik, dass die gängigen Ausbildungszeitschriften mit der Aufbereitung examensrelevanter Urteile meist sehr langsam sind. Zwischen drei und sechs Monaten an Rücklaufzeit besteht meist. Die Aufbereitung der Urteilsanmerkungen fällt im Gegensatz zu den u.g. Repetitorenzeitschriften auch regelmäßig knapper aus. Ein Gutachterlicher Klausuraufbau wird meist nicht geboten. Dies war allerdings z.B. in meinen Augen eher eine Stärke dieser Art der Urteilsanmerkung, da man so in kurzer Zeit die Kernprobleme aktueller Urteile verstehen konnte, ohne sich langwierig mit einfach gelagerten Fragestellungen auseinanderzusetzen.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil bei den gängigen Ausbildungszeitschriften ist im Hinblick auf die mündliche Prüfung, dass bestimmte Prüfer diese Zeitschriften oftmals als Anregung für Prüfungsgespräche heranziehen. Dieser Vorteil sollte allerdings nicht überbewertet werden, da sich solche Präferenzen meist erst mit Hilfe der Prüfungsprotokolle ermitteln lassen.</p>
<p>Bei der Frage, welche dieser Fachzeitschriften man bei Bedarf abonnieren sollte, kommt es ganz auf den eigenen Geschmack an. Die Zeitschriften sind meines Erachtens nach Gleichwertig von der Qualität her und bieten gleichermaßen die oben angesprochenen Defizite. Aus diesem Grund sollte man sich wie bei jedweder juristischer Literatur zunächst mit dem Layout der Zeitschriften vertraut machen. Ansonsten sollte auch das online-Angebot der Zeitschrift zuvor ausprobiert werden. In Bezug auf die Inhalte kann ein kurzer Blick auf die jeweiligen Inhaltsverzeichnisse helfen, da so ausgemacht werden kann, welche Rubriken (z.B. Urteilsanmerkungen, Lernbeiträge, Übungsfälle, sonstiges juristisches Zeitgeschen) in den Zeitschriften im Vordergrund stehen.</p>
<p><strong>Die Repetitorenzeitschriften – RÜ, NRÜ, Life and Law</strong></p>
<p>Die großen Repetitoren haben das Feld der Ausbildungszeitschriften bisweilen auch für sich entdeckt. Auch in diesen Zeitschriften werden examensrelevante Urteile aufbereitet und in Lernbeiträgen über gängige Probleme informiert. Der verfolgte Ansatz dieser Zeitschriften unterscheidet sich jedoch weitgehend von dem der Standardzeitschriften. Die Repetitorenzeitschriften beschränken sich in der Regel auf die (mal mehr oder mal minder) gutachterliche Aufbereitung examensrelevanter Urteile. Übungsklausuren wie in den o.g. Zeitschriften gibt es nicht. Auch Aufsätze sind äußerst selten in den Zeitschriften vertreten. Meist handelt es sich um einen kurzen Lernbeitrag, der der Wiederholung gängiger Examensproblematiken dienen soll – vertiefte wissenschaftliche Abhandlungen zu aktuellen Problem sucht man meist jedoch vergeblich. Lediglich in Fällen bedeutender Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen findet sich ab und an ein kürzerer Informationsbeitrag.</p>
<p>Da der Fokus auf den Rechtsprechungsübersichten liegt, zeigt sich meiner Ansicht nach, dass die Repetitorenzeitschriften in puncto Examensnähe bei der Auswahl der zu besprechenden Urteile bedachter vorgehen als die Standardzeitschriften. Beim Durchblättern dieser Werke findet sich zwar ab und an auch eine Urteilsbesprechung, bei der man sich denkt, dass einfach irgendein Urteil gefunden werden musste, um eine Lücke zu füllen; im Großen und Ganzen kann man sich die Urteile, die in diesen Zeitschriften besprochen werden, jedoch gut in eine Examensklausur eingebettet vorstellen.</p>
<p>An Aktualität fehlt es grundsätzlich auch diesen Zeitschriften; dies sogar oftmals noch eher als bei den Standardzeitschriften. Dies liegt daran, dass die gutachterliche Bearbeitung eines Urteils mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine kurze Anmerkung mit Originalauszügen aus dem Urteil.</p>
<p>Bei der Wahl zwischen den erhältlichen Zeitschriften sollte man sich ausschließlich von der Darstellung und Präsentationsweise leiten lassen. Inhaltlich sind die besprochenen Urteile meist identisch. Ob eine der Zeitschriften dann mal ein Urteil bespricht, dass in den anderen Zeitschriften nicht gelistet war, ist mehr oder minder Zufall. Komplett abgesichert ist man selbstredend durch keine Ausbildungszeitschrift, weil einfach zu viele Urteile nicht besprochen werden können, da es oftmals auch an Platz in den Heften mangelt. Andersherum kann es auch vorkommen, dass in Zeiten weniger examensrelevanter Urteile die Hefte mit Lückenbüßern aufgefüllt werden.</p>
<p><strong>Die Internetquellen – z.B. www.juraexamen.info</strong></p>
<p>Eine neue Spezies von Informationsquelle für juristische Allgemeinbildung versuchen wir Euch mit <a href="http://www.juraexamen.info">www.juraexamen.info</a> zu verschaffen. Aktuelle Urteile, die wir (oder Gastautoren) für examensrelevant halten, werden innerhalb kürzester Zeit online gestellt und je nach Bedarf aufbereitet. Dies wird in einem Zeitalter hilfreich, in dem Klausurersteller bewusst zeitnah nach deren Erscheinen Urteile in Klausursachverhalte umwandeln, um den Bearbeitern gerade nicht den Vorteil der Lektüre einer Fachzeitschrift zu geben. Unsere Trefferquote gibt uns Recht, da unsere Urteile zumeist entweder auch in Fachzeitschriften abgedruckt oder aber bereits vor Erscheinen solcher Hefte im Examen geprüft wurden. Auch versuchen wir, sofern wir uns fachlich dazu befähigt sehen, in Form kleinerer Lernbeiträge für einen Wiederholungseffekt zu sorgen – oder aber zumindest auf die Bedeutsamkeit so manches Problemkreises hinzuweisen. Auch über aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsvorhaben versuchen wir zeitnah zu informieren. Daneben bieten wir Rezensionen und alles, was sich sonst noch mit der Juristerei beschäftigt.</p>
<p>Nichtsdestotrotz ist www.juraexamen.info kein Substitut für Fachzeitschriften. Was wir in den meisten Fällen nicht bieten, sind wissenschaftlich aufbereitete Aufsätze, die umfassend und erschöpfend über bestimmte Problemkreise aufklären. Auch unsere Aufbereitungen von Urteilen erheben nicht in jedem Fall den Anspruch auf Perfektion. Aus diesem Grund ist es bei unseren Beiträgen wichtig, sie eher als Denkanstoß – oder als komprimierte Informationsquelle zu verstehen. Zudem sollte man Bedenken, dass unser Team nicht so groß ist, dass wir tatsächlich JEDEN aktuellen Problemkreis erfassen können. Obschon wir bereits eine Reihe von Gastbeiträgen als Unterstützung erhalten, reichen die Ressourcen und die Motivation nicht immer aus. Aus diesem Grund erscheint aus meiner Sicht die Kombination von einer Fachzeitschrift (sei es eine der Standard- bzw. der Repetitorenzeitschriften) und von Internetquellen ratsam. So macht man sich die meisten Informationen zunutze. Zudem ist <a href="http://www.juraexamen.info">www.juraexamen.info</a> umsonst und jeder Klick von Euch fördert überdies die Popularität unser Seite und damit das <a href="http://www.juraexamen.info/spendenprojekt/" target="_blank">Juraexamen.info-Spendenprojekt</a> für wohltätige Zwecke <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> .</p>
<p><strong>Zeiteinteilung</strong></p>
<p>Alles in allem, sollte der Examenskandidat versuchen, seine Zeit so einzuteilen, dass die Lektüre der Fachzeitschriften und Law-Blogs eher in den Bereich Freizeit fällt (so traurig das klingen mag). Der Fokus sollte ganz klar zunächst auf dem Erlernen des grundlegenden Wissens liegen. Erst dann kommt prioritätsmäßig das Feintuning mittels zusätzlicher Quellen.</p>
<p>Das Abonnement von mehreren Zeitschriften hat in diesem Sinne keinen Nutzen, da so einfach zu viel kostbare Lernzeit verbraucht wird. Fachzeitschriften sollten auch nicht als Substitut für Lehrbücher gesehen werden, da es selbst der Sammlung der besten Aufsätze an Kohärenz fehlt. D.h., dass Lernbeiträge in Fachzeitschriften niemals so gut aufeinander abgestimmt sind, dass Sie ein Rechtsgebiet vollumfänglich abdecken können. Andererseits sind Aufsätze in vielerlei Fällen eine unsagbar gute Quelle, um Einzelprobleme noch besser zu erfassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension Rudolf Rengier, Grundrisse des Rechts, Strafrecht Allgemeiner Teil und Besonderer Teil I und II, Beck Verlag</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rudolf-rengier-strafrecht-allgemeiner-teil-und-besonderer-teil-i-und-ii-beck-verlag/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rudolf-rengier-strafrecht-allgemeiner-teil-und-besonderer-teil-i-und-ii-beck-verlag/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 19:23:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Verlag Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Joecks Studienkommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Juristische Literatur Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rengier Strafrecht Beck Verlag]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Juristische Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Rudold Rengier Strafrecht AT und BT]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht Literatur]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><a type=amzn >Rudolf Rengier</a>, (* 1948), seit 1986 Inhaber des Lehrstuhl für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Konstanz, zuvor an &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><a type=amzn >Rudolf Rengier</a>, (* 1948), seit 1986 Inhaber des Lehrstuhl für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Konstanz, zuvor an der Ludwig-Maximilians-Universität München</p>
<p>1. Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Beck Verlag, ISBN 978-3-406-60765-3, Preis 21,90 €<br />
2. Strafrecht Besonderer Teil I &#8211; Vermögensdelikte, 12. Auflage, Beck Verlag, ISBN 978-3-406-61498-9, Preis 19,90 €<br />
3. Strafrecht Besonderer Teil II – Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 11. Auflage, Beck Verlag, ISBN 978-3-406-61497-2, Preis 21,90 €</p>
<p>Die drei Strafrechtsbücher von Rudolf Rengier, Professor für Strafrecht und Nebengebiete an der Uni Konstanz, aus der Reihe „Grundrisse des Rechts“ sind eine sehr gute Empfehlung für Examenskandidaten. Während die Strafrechtsbücher im Besonderen Teil nun bereits mehr als zehn Auflagen alt ist, ist das Buch zum Allgemeinen Teil in der zweiten Auflage erschienen. Ehrlich gesagt kannte ich diese drei Bücher bis jetzt noch nicht, doch auf Empfehlung eines Freundes hin habe ich mir diese Bücher einmal angeschaut.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong><br />
Die Bücher erscheinen im Din-A5 Format. Positiv hervorzuheben ist die Tatsache, dass durchgängig Fallbeispiele (die meisten aus der Rechtsprechung) an den Anfang jedes Abschnittes gestellt werden, so dass man bei dem jeweiligen Themenkomplex sofort auch den Bezug zum Fall hat. Die Lösungen des Falls mit dem Schwerpunkt auf das jeweilige Problem werden später auch präsentiert. Aufbauschemata werden in Form von Kästen in den Text eingebettet. Ausgehend von den Grundlagen werden dann auch die examensrelevanten Probleme systematisch und im Detail abgearbeitet. Auf Fußnoten wird gänzlich verzichtet, dafür findet man weiterführende Verweise am Ende eines Abschnitts bzw. Kapitels.</p>
<p><strong>2. Inhalt</strong><br />
Inhaltlich wird das gesamte examensrelevante Strafrecht im Allgemeinen und Besonderen Teil abgedeckt, wobei hier auch angemerkt werden muss, dass man mit den drei Büchern auf insgesamt mehr als 1.500 Seiten kommt. Da das Strafrecht „nur“ 1/6 der Klausuren ausmacht, muss da jeder für sich selbst entscheiden, ob man diese drei Bücher wirklich ganz durcharbeiten will oder aber nur punktuell je nach Bedarf die Bücher zur Hand nimmt.</p>
<p>Positiv hervorzuheben ist, dass Rechtsprechung und Schrifttum wirklich auf dem neuesten Stand sind. So findet man auch Hinweise zu ganz aktuellen Falllösungen in den Rechtsprechungszeitschriften, so dass man – bei Bedarf – auch diesen nachgehen kann. Zu den am Anfang jedes neuen Abschnitts vorangestellten Beispielsfällen lässt sich sagen, dass diese sehr bedacht ausgewählt sind und der Leser so die Möglichkeit hat, während des Lesens des „theoretischen“ Teils sich im Kopf schon vorab Gedanken über eine Lösung zu machen. Die Lösungen werden zwar nicht – wie in vielen Skripten – im Gutachtenstil dargestellt, da man vorher jedoch auch Gelegenheit hatte, das Aufbauschema zu dem jeweiligen Paragraphen oder Problemkreis kennen zu lernen, fällt es einem nicht schwer, das Problem an der richtigen Stelle für sich selbst einzuordnen. Zudem wird auch an wichtigen Stellen auf Aspekte der Fallbearbeitung eingegangen.</p>
<p><strong>3. Fazit</strong><br />
Die drei Strafrechtsbücher von Rengier sind meiner Ansicht nach ein kleiner Geheimtip im Strafrecht. Der stringente Aufbau, die zahlreichen Schemata, die gut ausgewählten Fälle und die eingängige Sprache machen diese drei Bücher zu einem ständigen Begleiter bei der Examensvorbereitung im Strafrecht. Auch die zahlreichen Verweise zu aktuellen Falllösungen in den Rechtsprechungszeitschriften sind eine ideale Unterstützung, wenn es darum geht, für die Lerngruppe oder aber für sich selber einen Fall inkl. gutachterlicher Lösung zu einem bestimmten Problemkreis zu finden. Zusammen mit dem <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-joecks-studienkommentar-zum-stgb/" target="_blank">Studienkommentar  StGB von Joecks, der in der 9. Auflage verfügbar ist und zu dem wir auch bereits eine Rezension geschrieben  hatten</a>, ist man mit diesen drei Büchern für das Strafrecht bestens ausgerüstet.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Holzer &#8211; Arbeitsrecht für das Referendariat</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-holzer-arbeitsrecht-fur-das-referendariat/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-holzer-arbeitsrecht-fur-das-referendariat/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 19 Sep 2010 11:59:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Helmut Holzer Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Referendariat Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Juristische Literatur Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Arbeitsrecht Holzer]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Rezension <em>Holzer</em>, Arbeitsrecht (Referendariat)</strong><em><br />
</em></p>
<p><em><a type=amzn >Helmut Holzer,</a></em> Arbeitsrecht, Beck-Verlag, 9. Auflage 2010, 38,00 €, ISBN-10: 978-3-406-59618-6</p>
<p>Während des Referendariats &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Rezension <em>Holzer</em>, Arbeitsrecht (Referendariat)</strong><em><br />
</em></p>
<p><em><a type=amzn >Helmut Holzer,</em> Arbeitsrecht</a>, Beck-Verlag, 9. Auflage 2010, 38,00 €, ISBN-10: 978-3-406-59618-6</p>
<p>Während des Referendariats sieht man sich in den Klausuren wie erwartet nicht nur mit prozessualen Besonderheiten konfrontiert, es gilt weiterhin das materielle Recht sicher zu beherrschen. Das Skript von <em>Holzer</em> versucht das Arbeitsrecht entsprechend diesen Anforderungen für das Assessorexamen aufzubereiten. Zusätzlich hält das Skript über 120 Seiten eine sehr umfassende Sammlung mit kleinen Beispielsfällen bereit.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Das Skript präsentiert sich in einem Din-A4 format. So passt zwar einiges an Inhalt auf eine Seite, andererseits ist das Skript angesichts seiner Dicke von 319 Seiten etwas unhandlich. Positiv hervorzuheben ist die Tatsache, dass durchgängig Beispiele und Formulierungshilfen für Anwalts- und Gerichtsklausur in Form von Kästen in den Text eingebettet werden. Ansonsten gibt es zur Optik nichts zu sagen &#8211; wichtig ist jedenfalls, dass die Optik nicht durch unsinnige Fettdrucke oder ähnliches verunstaltet wurde, so dass sich das Skript ohne größere Probleme durchlesen lässt.</p>
<p>Der Aufbau ist sinngemäß entsprechend den Anforderungen beim Assessorexamen so gewählt, dass zunächst die arbeitsprozessrechtlichen Besonderheiten aufgezeigt und anschließend die jeweiligen materiell-rechtlichen Konstellationen erläutert werden.</p>
<p><strong>2. Inhalt</strong></p>
<p>Inhaltlich wird das gesamte examensrelevante  Arbeitsrecht abgedeckt. Hierzu zählen insbesondere Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses, Entgelt(fort)zahlungsansprüche, Leistungsstörungen und natürlich das Kündigungsrecht. Inhaltlich fehlt von den examensrelevanten Themen nichts. Die Stellen, die weniger examensrelevant sind, wurden nur äußerst kurz angeschnitten, sofern es im Kontext passt (etwa Massenentlassungen). Hierzu gilt es zu sagen, dass alle Themenbereiche prägnant beschrieben werden, wobei an geeigneter Stelle Besonderheiten für die Anwalts- oder Gerichtsklausur einfließen. Formulierungsbeispiele sind wie gesagt oftmals in den Text eingegliedert. Zu den Formulierungsbeispielen lässt sich sagen, dass bei den verschiedenen Tenorierungen meist direkt alle möglichen Konstellationen dargelegt werden. Solch längere Beispielpassagen stören den Lesefluss zwar etwas, andererseits sind die Beispiele dafür umfassender.</p>
<p>Sehr schön finde ich, dass die aktuelle Rechtsprechung (soweit mir bekannt) umfassend in dem Werk eingearbeitet ist. So findet sich eine aktuelle Entscheidung zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung des BAG genauso wie die Klassiker zum Widerruf von Arbeitsverträgen.</p>
<p>Zu den Beispielsfällen lässt sich sagen, dass diese äußerst gut gelungen sind. Der Vorteil besteht hierbei nämlich im Vergleich zu anderen Werken darin, dass die Lösungsvorschläge in Urteils- und Gutachtenform wirklich genau so ausformuliert sind, wie man es in einer Klausur erwarten könnte. Es handelt sich also nicht wie es sonst oftmals der Fall ist, um künstlich verwissenschaftlichte bzw. zu kurze Lösungsskizzen.</p>
<p><strong>3. Sprache</strong></p>
<p>Zur sprachlichen Präsentation lässt sich sagen, dass das Skript sehr knapp gehalten ist. Wissenschaftliche Auseinandersetzungen werden kurz gehalten bzw. es wird mit einem schlagenden Argument auf die herrschende Rechtsprechung verwiesen. Dieser Ansatz geht natürlich fehl, soweit es darum geht, das Arbeitsrecht erstmals kennen zu lernen. Für den Referendar, der die groben Kenntnisse noch halbwegs im Hinterkopf hat, ist diese Präsentationsweise jedoch folgerichtig. Ansonsten ließe sich der Stoff samt Formulierungsbeispielen und prozessrechtlicher Verknüpfung nicht auf knapp 200 Seiten darstellen.</p>
<p><strong>4. Fazit</strong></p>
<p>Das Arbeitsrechtsskript von <em>Holzer</em> ist ein wirklich gelungener Leitfaden, um in kurzer Zeit die prozessualen und materiellrechtlichen Problemstellungen des Arbeitsrechts speziell für das Assessorexamen zu wiederholen bzw. zu vertiefen. Die Übungsfälle sind sehr schön präsentiert, wobei es sich wohl empfiehlt, nicht alle Fälle auf einmal in Lektürenform zu konsumieren, sondern man kann ab und an einen der Fälle kurz selbst durchlösen und sich dann die Skizze anschauen. Einzig der Preis von 38 Euro ist m.E. für ein Werk, das gerade mal 320 Seiten an Inhalt bietet etwas sehr teuer, so dass u.U. ein bis zwei Tage mit dem <em>Holzer</em> im juristischen Seminar für den Anfang auch reichen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Hemmer/Wüst/Gold, Klausurtraining Zivilurteile</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-hemmerwustgold-klausurtraining-zivilurteile/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-hemmerwustgold-klausurtraining-zivilurteile/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 06 Jun 2010 15:54:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Referendariat Klausuren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsreferendare]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat Literatur]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Philipp</strong> veröffentlichen zu können. Philipp ist momentan Rechtsreferendar.</p>
<p><strong><a type=amzn >Hemmer/Wüst/Gold, Klausurtraining Zivilurteile</a>, 13. </strong>&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Philipp</strong> veröffentlichen zu können. Philipp ist momentan Rechtsreferendar.</p>
<p><strong><a type=amzn >Hemmer/Wüst/Gold, Klausurtraining Zivilurteile</a>, 13. Auflage, 04/2009</strong></p>
<p>Für uns normalsterbliche und nicht mit einem „Jura-Gen“ gesegnete Referendare gilt leider, dass die Beherrschung der Theorie nicht ausreicht. Für das alles entscheidende Examen ist mindestens genauso wichtig, die wesentlichen Probleme einer Akte erkennen zu können. Und leider fängt man im Referendariat hier fast wieder bei null an. Noch einmal muss der aus zahlreichen Probeklausuren bestehende Marathon der Examensvorbereitung mit all seinen Tiefschlägen (und zum Glück auch Höhepunkten) angegangen werden. Schon deprimierend&#8230;</p>
<p>Der Klausurenband mit Musterurteilen aus dem zivilrechtlichen Erkenntnisverfahren von Hemmer ist ein gutes Scharnier zwischen der Bewältigung des theoretischen Stoffs und dem Einstieg in einen Klausurenkurs. Mehr will eine Sammlung von acht Akten gar nicht bieten. Jedoch ist nicht unterschätzen, dass dem frustrierten Referendar so der Übergang von den zeitintensiven und leider nicht nur hilfreichen AGs zur ernsten Examensvorbereitung mit regelmäßigen Probeklausuren einfacher gemacht wird.</p>
<p>Der Klausurenband orientiert sich äußerlich an vom Referendar einzuhaltenden Schemata. So kann der äußere Aufbau einer vergleichbaren Assessorklausur intuitiv erfasst werden. Vor- und nachteilig zugleich ist, dass mit Hilfe von Fußnoten auf die Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern aufmerksam gemacht wird. Der Klausurenband ist überall nutzbar, allerdings wird er hierdurch etwas unübersichtlicher, was gerade für einen Klausurenband mit eher praktischem und nicht wissenschaftlichem Anspruch wie ich meine doch Schade ist.</p>
<p>Für die Musterakten folgen an einigen Stellen noch gesondert kommentierte Musterlösungen im Urteilsstil. Das hat den Vorteil, dass beim Lesen gleich der Urteilsstil verinnerlicht wird. Allerdings ist es manchmal nicht ganz einfach, die Schwerpunkte einer Akte sofort zu sehen, da der Anspruch, eine formal korrekte Lösung zu präsentieren, aus didaktischen Gründen durchgehend ohne Abstriche eingehalten wird &#8211; vgl. hierzu Fußnote 2: <em>„&#8230; ist klarzustellen, dass wir in diesem Skript jeweils in erster Linie darauf geachtet haben, einen didaktischen Rundumschlag zu landen, und die Anforderungen an das Timing einer Klausur zurückgestellt haben; &#8230;“</em> Hier hilft nur die Probeklausur, wie schon vor der Ersten Juristischen Prüfung&#8230;</p>
<p>Inhaltlich werden unterschiedliche materiellrechtliche und prozessrechtliche Konstellationen erfasst. Der Autor war sichtlich bemüht, möglichst viele gängige Gebiete anzusprechen und keine allzu exotischen Themen zu problematisieren. Dennoch liegt es in der Natur der Sache, dass jede Akte immer ganz konkrete Fragestellungen aufwirft und nie geeignet ist, zugleich den gesamten theoretischen Hintergrund zu einem Rechtsgebiet zu verdeutlichen. Auch die an einigen Stellen vorzufindenden Kommentierungen der Musterlösung eignen sich eher zur Vertiefung, denn zur ersten Inaugenscheinnahme.</p>
<p>Es gibt zwei verschiedene Arten, den Klausurenband sinnvoll zu nutzen. Zum einen kann man sich recht anschaulich die gängigen Grundmuster zivilrechtlicher Assessorklausuren aus dem Erkenntnisverfahren erstmalig anschauen, um sich den neuen Schwerpunkten zu nähern. Zum anderen kann man eine Lösung anfertigen und später mit der Musterlösung abgleichen. Was sicher nicht möglich ist, ist eine systematische Aneignung des theoretischen Wissens. Aber wie gesagt, das kann und will ein solcher reiner Klausurenband ja auch gar nicht leisten.</p>
<p>Fazit: Eine gute Ergänzung in der Vorbereitung, auf die man sich stützen, aber natürlich nicht ausschließlich verlassen kann.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Literatur zum Zivilurteil im Referendariat</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-literatur-zum-zivilurteil-im-referendariat/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-literatur-zum-zivilurteil-im-referendariat/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 29 May 2010 11:12:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsreferendare]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat Skripten]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariatausbildung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=2591</guid>
		<description><![CDATA[<p>Da ich seit April 2010 als Rechtsreferendar am LG Bonn tätig bin, möchte ich einen kurzen Überblick über die Literatur &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich seit April 2010 als Rechtsreferendar am LG Bonn tätig bin, möchte ich einen kurzen Überblick über die Literatur zum Zivilurteil geben. Gerade am Anfang wird man regelmäßig von seinem Arbeitsgemeinschaftsleiter dazu gedrängt, ein ganz bestimmtes Werk zu kaufen (in meinem Fall den Anders/Gehle). Sofern man bereits so voreingenommen an den Kauf eines Lehrbuchs herangeht, ist die Chance groß, dass das Lehrbuch die Erwartungen nicht erfüllt.  Ich konnte leider  nicht alle Werke zum Zivilurteil testen &#8211; immerhin jedoch zumindest drei der bekanntesten Werke.</p>
<p>Eins gilt es zu diesen Werken vorab zu sagen: Keines dieser Werke ist allumfassend und ausreichend, um ordentliche Zivilurteile zu schreiben. Die Bücher können nur als Hilfestellung für den Anfang bzw. als Nachschlagewerk dienen. Beim zweiten Examen ist es m.E. deutlich wichtiger, sich möglichst an der Lösung von Fällen zu versuchen, als dicke Bücher auswendig zu lernen.</p>
<p><strong><em><a type=amzn >Hemmer/Wüst/Gold</em>, Das Zivilurteil</a>, Theorieband, 8. Auflage 03/2010</strong></p>
<p>Der Theorieband zum Zivilurteil geht nach der allseits bekannten Methodik dieser Skriptenreihen auch beim Referendariat äußerst systematisch vor. Die Bestandteile des Urteils werden Schritt für Schritt in eingängiger Sprache erläutert und anschließend die verschiedenen Arten von Urteilen behandelt.</p>
<p>Anzumerken ist, dass der Theorieband &#8220;Das Zivilurteil&#8221; optimalerweise durch den Klausurenband &#8220;Zivilurteilsklausuren&#8221; von Hemmer ergänzt werden soll. Im Theorieband finden sich somit kaum Beispielsfälle und auch wenig Beispielsformulierungen, was für die Anschaulichkeit der Materie nicht zwingend vorteilhaft ist.</p>
<p>M.E. ist diese Herangehensweise jedoch eine nette Idee, da der Theorieband so kaum überfrachtet wirkt. Man kann das Skript innerhalb kürzester Zeit durchlesen und sich so die wichtigsten Aspekte des Zivilurteils ins Gedächnis rufen.Andererseits fehlt es durch diesen Ansatz natürlich an einer vertieften Darstellung verschiedener prozessualer/materiellrechtlicher Konstellationen. Wer hierfür ein Nachschlagewerk sucht, liegt mit dem Hemmer-Skript daneben. Wer sich jedoch sagt, er möchte zunächst die Grundzüge des Zivilurteils erarbeiten und vertieftes Wissen ohnehin nur bei der Fallbearbeitung sammeln, kann mit diesem Skript kaum etwas falsch machen.Dieser Ansatz steht insbesondere im Einklang mit meiner vorab geäußerten These, dass es im Referendariat weniger darum geht, abstraktes Spezialwissen anzuhäufen, sondern eher um die Improvisation im Einzelfall.</p>
<p>Vorteilhaft ist bei dem Skript, dass es ohne weiteres für das gesamte Bundesland Geltung beansprucht, da auf die Besonderheiten in den jeweiligen Bundesländern stets in Fußnoten Bezug genommen wird.</p>
<p><em><strong><a type=amzn >Kaiser/Kaiser/Kaiser</strong></em><strong>, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen</a>, Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen, 4. Auflage 2010</strong></p>
<p>Das Kaiserskript zum Zivilurteil versteht sich im Gegensatz zu anderen auf dem Markt erhältlichen Werken weniger als Standardwerk, sondern eher als Ergänzung. So wird im Vorwort darauf verwiesen, dass der Leser das zivilprozessuale Standardwissen mit Hilfe der Anleitungsbücher von <em>Knörringer</em> oder <em>Anders/Gehle</em> erfassen solle. Die Besonderheit dieses Buches liegt nach den Autoren darin, dass lediglich die in Examensklausuren am häufigsten vorkommenden Fallkonstellationen dargestellt werden.</p>
<p>Dies ist den Autoren m.E. gut gelungen. Für Rubrum, Tenor und allgemeine Klausurhinweise werden lediglich wenige Seiten verbraucht. Der Fokus des Werks liegt dann ganz auf den Entscheidungsgründen des Zivilurteils, wobei hier eine Vielzahl denkbarer Fälle präsentiert wird. Es werden dem Leser für die jeweiligen Begründungen vollständige Formuliersvorschläge an die Hand gegeben. Sofern man in einem Urteil, dass man für seinen Ausbilder schreibt, eine bestimmte Konstellation hat, lohnt es sich meist auch, zunächst einen Blick in den Formulierungsvorschlag im Kaiser-Skript zu riskieren.</p>
<p>Was das Werk nicht liefert, ist ein vollumfänglicher vertiefter Überblick über alle zivilprozessualen Besonderheiten, die beim Zivilurteil zu beachten sind. Sofern man ein Buch zur Ergänzung sucht, dass mundgerecht besonders relevante Begründungsformeln präsentiert, kann man mit dem Kaiserskript zum Zivilurteil m.E. aber nichts falsch machen.</p>
<p><em><strong><a type=amzn >Anders/Gehle</strong></em><strong>, Das Assessorexamen im Zivilrecht</a>, 9. Auflage 2008</strong></p>
<p>In NRW gilt der <em>Anders/Gehle</em> als das Standardwerk für das Zivilurteil im Assessorexamen. Das insbesondere deshalb, weil im Prinzip alles, was man wissen muss, in diesem Buch steht. Es werden dem Leser sogar vielfach Formulierungshilfen an die Hand gegeben, so dass man meinen könnte, dieses Werk ist den anderen auf jeden Fall vorzuziehen.</p>
<p>Das Problem an diesem Buch ist m.E. allerdings, dass viel zu viel Wert auf die Relationstechnik gelegt und viel zu wenig auf die Besonderheiten in den Entscheidungsgründe beim Zivilurteil abstellt wird. Zudem ist das Buch stellenweise sehr langatmig geschrieben und ist an teilweise nicht auf den aktuellsten Stand der Rechtsprechung gebracht. Oftmals wird inhaltlich auch noch Bezug auf die Examenshausarbeit genommen, obwohl eine solche in NRW nicht mehr geschrieben wird.</p>
<p>Der <em>Anders/Gehle</em> ist natürlich trotz allem kein schlechtes Lehrbuch und erfasst, wie gesagt, eine enorme Bandbreite an Stoff, während die anderen Werke meist einfach zu knapp sind. Wer die o.g. Nachteile also nicht als zu gravierend empfindet, kann sich auch mit diesem Buch (sogar vertieft) die Arbeitstechnik für das Zivilurteil aneignen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Das Problem beim Assessorexamen besteht darin, dass es m.E. weniger um die Vorbereitung mit Lehrbüchern, als um die Arbeit am praktischen Fall geht, um die Formulierungen für das Urteil in Fleisch und Blut übergehen zu lassen. Nichtsdestotrotz ist ergänzende Literatur äußerst hilfreich und gerade zu Beginn auch notwendig, um sich zunächst abstrakt das erforderliche Wissen anzueignen. Da die Lehrbücher für das Zivilurteil bei Leibe alle nicht perfekt sind, sollte man sich bei der Auswahl des Lehrwerks  deshalb nicht unreflektiert für den Kauf entscheiden, sondern zunächst überlegen, welchen Zweck das Lehrbuch erfüllen soll.</p>
<p>In diesem Kontext wäre es der Vollständigkeit halber natürlich schön, wenn in den Kommentaren noch Anmerkungen zu den Alpmann-Skripten und zu dem Werk von <em>Knörringer</em> gemacht werden könnten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension zu Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zu-looschelders-schuldrecht-allgemeiner-teil/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 05:41:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Looschelders Schuldrecht AT]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Jura Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Juristische Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Looschelders]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p><strong>Rezension <em><a type=amzn >Looschelders</em>, Schuldrecht AT</a></strong></p>
<p><em>Dirk Looschelders</em>, Schuldrecht Allgemeiner Teil, Heymanns-Verlag, 7. Auflage (August 2009), 25,90 €, ISBN-10: 3452271382</p>
<p>Im Rahmen meiner Examensvorbereitung ohne Repetitorium war es für mich besonders wichtig, auf die richtige Literatur zurückgreifen zu können. Gerade im Schuldrecht bietet sich dabei eine besondere Fülle an Ausbildungsliteratur, die die Materie mal in knapperer, mal in vollumfänglicher Form aufbereitet und abhandelt. Nicht zuletzt stellt das Schuldrecht aufgrund seiner Bedeutung ein absolutes Kerngebiet des Examensstoffs dar und ist deshalb immer wieder beliebter Prüfungsgegenstand. Für den Allgemeinen Teil des Schuldrechts gilt das Lehrbuch von Dirk <em>Looschelders</em> unter Studenten als Tip, den besonderen Anforderungen dieses Themengebietes gerecht zu werden.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Jeder Student der Rechtswissenschaft wird mindestens einmal in seinem Jura-Leben ein Werk der Lehrbuchreihe Academia Iuris in den Händen gehalten oder damit gearbeitet haben: Schnörkelloses, klares Auftreten, übersichtliches Schriftbild, dezenter Einsatz von „Info-Kästen“ und längere, zusammenhängende Textpassagen. Der Aufbau richtet sich im Wesentlichen systematisch nach den einzelnen „Stationen“, die ein Schuldverhältnis durchlaufen kann (Entstehung, Inhalt, Beendigung, Leistungsstörungen) und ist damit schon beim ersten Lesen des Inhaltsverzeichnisses leicht verständlich und in seiner Struktur nachvollziehbar. Überschriften, Unterüberschriften und Gliederungspunkte sind sparsam gesetzt und quälen den Leser nicht mit unnötigen Verschachtelungen, die ihn nur noch mehr über das übliche Maß hinaus verwirren würden. Auf den letzten Seiten glänzt das Werk ferner mit einem umfassenden Paragraphen-Register, einem Sachverzeichnis, sowie einem ausführlichen Entscheidungsverzeichnis. Darüber hinaus wird im Anhang auf die Fallbearbeitung im Leistungsstörungsrecht anhand kleiner Fallbeispiele mit ausformulieren Lösungsvorschlägen eingegangen. Praktisch und hilfreich!</p>
<p><strong>2. Inhalt</strong></p>
<p>Inhaltlich wird das gesamte examensrelevante allgemeine Schuldrecht abgedeckt. Nach Einführung in die das Schuldverhältnis an sich betreffenden Grundlagen (Begriff, Pflichten, Grenzen), wendet sich der Autor den rechtlichen Umständen zu, die ein Schuldverhältnis entstehen lassen, inhaltlich prägen oder dessen Beendigung herbeiführen. Das Recht über die Störungen im Schuldverhältnis bildet dabei – erwartungsgemäß – den größten Anteil und erfährt eine sehr detailreiche Auseinandersetzung, welches in Anbetracht der Wichtigkeit für das Examen und darüber hinaus mehr als gerechtfertigt ist.</p>
<p>Hierbei werden – leicht verständlich – die allgemeinen Regeln vorangestellt und die darauf aufbauenden Tatbestände sukzessive entwickelt und in Beziehung gesetzt. An solchen Stellen, wo entsprechender Erklärungsbedarf besteht, finden sich anschauliche Beispiele, die meistens Entscheidungen höchstrichterlicher Rechtsprechung nachgebildet sind und die jeweilige Problematik „auf den Punkt“ bringen.  Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang die gute Seitengestaltung, die die jeweiligen vertiefenden Beispielfälle sofort kenntlich macht, sodass diese &#8211; für einen leichteren Einstieg oder einer schnellen Wiederholung – auch einmal „übersprungen“ werden können.</p>
<p>Untypisch für ein Lehrbuch und daher erwähnenswert sind die zahlreichen und als solche bezeichneten, instruktiven Hinweise zur Klausurbearbeitung: Auch hier bemüht sich der Autor um eine kontextbezogene Vermittlung des materiellen Rechts ohne sich in allzu ausufernden Erklärungen zur Gutachtenerstellung zu verlieren.</p>
<p><strong>3. Sprache</strong></p>
<p>Eine der große Stärken dieses Lehrbuchs ist wohl die klare und zielgerichtete Sprache, derer sich der Autor durchweg bedient. Dort, wo andere Lehrbücher und Skripten durch umständliche Formulierungen und betont komplexen Satzbau eher Stirnrunzeln erzeugen, wird hier ein Mittelweg beschritten, der sowohl fachlich angemessen, als auch inhaltlich überzeugend die verschiedenen Themenbereiche nicht nur Examenskandidaten verständlich macht. Gerade wem die in manchen Lehrmaterialien übliche direkte „Ansprache“ des Lesers in Form von wohlmeinenden „methodischen“ Hinweisen missfällt, wird den nüchternen und sachbezogenen Stil des Autors schnell zu schätzen wissen.</p>
<p><strong>4. Fazit</strong></p>
<p>Zusammen mit Titel „Schuldrecht Besonderer Teil“ aus derselben Lehrbuchreihe erhält der Student eine umfassende und für das erste Staatsexamen ausreichende Vorbereitung auf ein Rechtsgebiet, dessen Beherrschung wohl zu den Grundvoraussetzungen eines guten Examens zählt. Insbesondere die sehr gute sprachliche Darstellung und das übersichtliche Erscheinungsbild ermöglichen eine systematische und lernorientierte Auseinandersetzung mit allen wichtigen Themenbereichen des allgemeinen Schuldrechts. Die praxisorientierten „Tips“ gehen dabei über das Standardrepertoire eines Lehrbuchs hinaus.</p>
<p>Mit 25 Euro Anschaffungskosten liegt das Werk im mittleren Preisbereich, ist aber angesichts des durchweg positiven Eindrucks eine echte Kaufempfehlung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Engländer &#8211; Examens-Repetitorium Strafprozessrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/englander-examensrepetitorium-strafprozessrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/englander-examensrepetitorium-strafprozessrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 17:24:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Examen Strafprozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Examen Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[StPO Frage Examen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrechtverfahrensrecht Examen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Armin <a type=amzn >Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht</a>, 4. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 109 Seiten, € 14,50, ISBN 978-3-8114-9721-4</p>
<p>Das „Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht“ &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Armin <a type=amzn >Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht</a>, 4. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 109 Seiten, € 14,50, ISBN 978-3-8114-9721-4</p>
<p>Das „Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht“ aus der Unirep Jura Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich das strafprozessuale Kernwissen für die StPO-Frage in der Examensklausur im Strafrecht und die mündliche Prüfung im 1. juristischen Staatsexamen aneignen wollen.</p>
<p><strong>Inhalt</strong><br />
Nach einer kurzen Darstellung der Ziele, Quellen und Gang des Strafverfahrens, der Prozessvoraussetzungen und der Prozessmaximen wird in kompakter und strukturierter Form auf die examensrelevanten Probleme des Strafverfahrens eingegangen. In etwas mehr als 100 Seiten wird die Theorie durch Schaubilder und Übersichten sehr gut unterstützt. Anhand der Fälle und Lösungen, die auf höchstrichterlichen Entscheidungen basieren, aber gleichzeitig auch noch die Auffassungen des Schrifttums enthalten, kann man die Theorie direkt im Anschluss an die jeweiligen Themenkomplexe am Fall üben. Die Wiederholungsfragen am Ende ermöglichen eine zusätzliche Überprüfung des Lernerfolges.</p>
<p><strong>Würdigung</strong><br />
Im Strafprozessrecht neigt man dazu, auf Lücke zu setzen, da am Ende ja doch nur eine verfahrensrechtliche Frage im Rahmen der Strafrechts Examensklausur gestellt wird. Da möchte man lieber die Lücken in „wichtigeren“ Rechtsgebieten schließen. </p>
<p>Positiv hervorzuheben ist, dass sich das Buch im Vergleich zu den klassischen StPO-Lehrbüchern wirklich auf die examensrelevanten Schwerpunkte im Strafverfahrensrecht beschränkt. Die Kombination von Theorie in Form von Übersichten, Schaubildern und Fällen, die an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnt sind, hilft dem Examenskandidaten, sich durch dieses oftmals doch unbekannte und unbeliebte Rechtsgebiet zügig durchzuarbeiten. Dieses Buch eignet sich dank seiner kompakten und übersichtlichen Form sehr gut für die Vorbereitung des StPO-Teils im 1. Staatsexamen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension &#8211; Birk / Wernsmann &#8211; Klausurenkurs im Steuerrecht &#8211; 2. Auflage</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/klausurenkurs-steuerrecht-rezension/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/klausurenkurs-steuerrecht-rezension/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 11:42:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunktbereich]]></category>
		<category><![CDATA[Fälle Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Klausur]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Klausuren]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Klausuren Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension Juristische Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunkt Steuerrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=2248</guid>
		<description><![CDATA[<p>Dieter Birk / Rainer Wernsmann, Klausurenkurs im Steuerrecht, 2. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 288 Seiten, € 22,00, ISBN 978-3-8114-8105-3</p>
<p>Der &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Dieter Birk / Rainer Wernsmann, Klausurenkurs im Steuerrecht, 2. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 288 Seiten, € 22,00, ISBN 978-3-8114-8105-3</p>
<p>Der „Klausurenkurs im Steuerrecht“ aus der Schwerpunkte Klausurenkurs-Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich auf die Klausur im Schwerpunktbereich Steuerrecht vorbereiten, aber auch an Studenten der Wirtschaftswissenschaft, die sich in den Steuerrechtsprüfungen auch mit dem Lösen steuerrechtlicher Fälle befassen müssen. Das Buch enthält Verweise zum von uns bereits vorgestellten Buch <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-birk-steuerrecht-12-auflage/">„Dieter Birk – Steuerrecht“</a>, so dass man sich schnell in die die jeweiligen Themengebiete einlesen kann.</p>
<p><strong>Inhalt</strong><br />
Nach einer Einführung in die Anforderungen an das Schreiben steuerrechtlicher Klausuren und Seminararbeiten, die meiner Meinung nach etwas zu lang geraten ist (38 Seiten), werden insgesamt 14 Originalklausuren, die in der Übung im Steuerrecht oder im Schwerpunktbereich als Abschlussklausuren gestellt worden sind und eine Originalseminararbeit dargestellt. Dabei sind die Klausuren so ausgewählt, dass zentrale Probleme aus dem Einkommensteuer -, Umsatzsteuer- und Unternehmensteuerrecht sowie dem Steuerverfahrensrecht besprochen werden.</p>
<p><strong>Würdigung</strong><br />
Positiv hervorzuheben ist, dass die Schwerpunkte, der Schwierigkeitsgrad und die Bearbeitungszeit jedem Klausursachverhalt vorangestellt werden, so dass man die Möglichkeit hat, sich gegebenenfalls in ein Themengebiet erst noch einmal einzulesen, bevor man die Klausur löst, und durch das Erstellen einer Lösung in der vorgegebenen Zeit den Ernstfall proben kann. Vorüberlegungen und eine Lösungsskizze vor der ausformulierten Lösung wie auch die Wiederholung der klausurrelevanten Probleme und allgemeine Prüfungsschemata nach der Lösung runden das positive Gesamtbild ab.</p>
<p>Das Buch ist für die Vorbereitung auf die Schwerpunktklausur im Steuerrecht zu empfehlen. Da es sich um Originalklausuren handelt, kann man sich einen ersten Einblick darüber verschaffen, wie in etwa eine Schwerpunktklausur aussehen könnte. Zudem verschafft das Buch durch die Kombination von Fällen und Übersichten über die wichtigen Probleme einen sehr guten Überblick über das doch sehr umfangreiche Rechtsgebiet.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension zum Hemmer-Skript „Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen“</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%e2%80%9epolizei-und-ordnungsrecht-nordrhein-westfalen%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%e2%80%9epolizei-und-ordnungsrecht-nordrhein-westfalen%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 18:10:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer Skript Polizei- und Ordnungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Skript]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei- und Ordnungsrecht Skript]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p><strong>Rezension zum Hemmer-Skript „<a type=amzn >Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen</a>“</strong></p>
<p>Titel: Polizei- und Ordnungsrecht NRW</p>
<p>Verlag: Hemmer</p>
<p>Auflage: 3. Auflage (2007)</p>
<p>ISBN: 978-3-89634-769-5</p>
<p>Preis: 14.80 €</p>
<p>Aus der Hemmer Skriptenreihe soll dieses Mal das Skript „Polizei- und Ordnungsrecht NRW“ beleuchtet werden. Wie aus meiner <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-examen-ohne-rep-%E2%80%93-ein-zwischenbericht/" target="_blank">Literaturliste zu „Examen ohne Rep“</a> hervorgeht, ist dieses Werk fester Bestandteil meiner selbstständigen Examensvorbereitung geworden.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Wie in meinem letzten Bericht zum Skript <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%E2%80%9Ebaurecht-nordrhein-westfalen%E2%80%9C/" target="_blank">Hemmer Baurecht NRW</a>, findet sich auch hier der typische Hemmer-Aufbau, der sich konstant durch alle Skripten zieht: Breiter Rand für Notizen und Randnummern, methodische Hinweise („Hemmer-Methode“) und repetitive Merksätze („Hemmer-Sound“), weitere Literaturverweise und abschließende Wiederholungsfragen. Didaktischer Ausgangspunkt bei Hemmer ist bekanntlich das „Lernen am Fall“: Dem Leser sollen die einzelnen Themenkomplexe anhand eines klausurorientierten Prüfungsschemas näher gebracht und mittels kleiner Fallbeispiele erläutert werden. Entsprechend gestaltet sich auch der  Aufbau des Skripts, indem im Wesentlichen nach den einzelnen Klagearten und ihren Problemkreisen vorgegangen wird.</p>
<p>Zwar erfolgt dennoch eine klare Trennung zwischen Polizei- und Ordnungsrecht – insoweit wird auch bei Gleichläufigkeit auf ermüdende Wiederholungen verzichtet – trotzdem kann durch die zahlreichen Verschachtelungen stellenweise der Überblick etwas verloren gehen. Positiv mag daran sein, dass der Leser auf diese Weise angehalten ist, sich jederzeit über die gutachterliche „Standortbestimmung“ bewusst zu sein und, wenn nötig, zurückzublättern. Wer im öffentlichen Recht ausschließlich mittels Prüfungsschemata lernt, wird sich jedoch schnell wohl fühlen, da genau diese das Herzstück der Methodik dieses Skripts bilden.</p>
<p><strong>2. Inhalt.</strong></p>
<p>Genau wie das Skript Baurecht NRW wird auch hier der der gesamte examensrelevante Stoff abgedeckt. Sämtliche Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts (wie z.B Befugnisnormen, Primär- und Sekundärmaßnahmen oder Kostenrecht) werden anschaulich dargestellt und den jeweiligen Klagearten zugeordnet (s.o.). Dabei stellt de Autor immer wieder Bezüge zu den sonstigen Bereichen des Verwaltungsrechts her, sodass die grundsätzlichen Zusammenhänge klar erhalten bleiben. Es versteht sich jedoch von selbst, dass tiefere Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht unbedingt vorauszusetzen sind, um ein sinnvolles Arbeiten mit dem Skript möglich zu machen: Bei den „klassischen“ Prüfungspunkten und deren Problemfeldern wird fast ausschließlich und ohne genauere Betrachtungen in das allgemeine Verwaltungsrecht- und Verwaltungsprozessrecht verwiesen.</p>
<p>Zu beachten ist, dass stellenweise bei der Bearbeitung bestimmter umfänglicher Materien auf eine ausufernde Auseinandersetzung verzichtet und stattdessen ein genaues Studium des Gesetzeswortlautes empfohlen  wird. Auch wurde bei der Erstellung des Skriptes offensichtlich mehr Aufmerksamkeit der inhaltlichen Korrektheit des Textes gewidmet, als es sich sonst darbietet: Weniger Rechtsschreibfehler und weniger „Dreher“ bei den Gesetzesangaben. Dadurch gewinnt das Skript zusätzliches Vertrauen neben den sonst sehr schlüssigen Erläuterungen.</p>
<p>Besonders hervorzuheben sind die hier enthaltenen Wiederholungsfragen am Ende des Werkes. Sie eignen sich hervorragend als Grundlage für eine Übertragung auf Karteikarten. Die Fragen sind meistens sehr zielführend gestellt und decken weitgehend den gesamten Stoff ab. Mit Angabe der Randnummern finden sich dann die entsprechenden Textstellen. Freunde von Karteikarten werden hier eine wahre Arbeitshilfe finden, ohne auf den Vorzug selbst erstellter Karten verzichten zu müssen, da immer noch ausreichend Raum für ein knappes Aufbereiten Stoffes in eigenen Worten bleibt.</p>
<p><strong>3. Sprache</strong></p>
<p>Wie von Hemmer gewohnt, wird auf allzu philosophische Erläuterungen und „Untiefen“ diverser Streitstände verzichtet. Stattdessen orientiert man sich an einer klausurnahen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Auffassungen, ohne den gutachterlichen Aufbau aus dem Blickfeld zu verlieren. Entsprechend klar und prägnant ist die sprachliche Darstellung, die nur sehr selten den ein oder anderen argumentativen „Hänger“ aufweist. Nützliche Verweise in Rechtsprechung und Literatur ergänzen das oben Gesagte und lassen eine Beschränkung auf die wesentlichen Inhalte zu.</p>
<p><strong>4. Fazit</strong></p>
<p>Wer sich mit dem beschriebenen Aufbau anfreunden kann, wird in dem Skript eine gute Grundlage finden, die wesentlichen Aspekte des Polizei- und Ordnungsrecht zu verstehen. Von einem sturen Auswendiglernen von Einzelfallproblemen wird durch den Verfasser des Skripts stets abgeraten, was positiv auffällt.</p>
<p>Dabei dürfen sowohl Examenskandidaten als auch „jüngere“ Semester getrost zugreifen. Vor allem letztere werden die (noch ungewohnten) Prüfungsschemata des öffentlichen Rechts zur Vorbereitung auf die ersten Klausuren zu schätzen wissen, während sich der Examenskandidat vor allem über die inhaltliche Vollständigkeit und die praktischen Wiederholungsfragen freut. Insgesamt also eine klare Kaufempfehlung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Höfling, Fälle zu den Grundrechten und ders. Fälle zum Staatsorganisationsrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-hofling-falle-zu-den-grundrechten-und-ders-falle-zum-staatsorganisationsrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-hofling-falle-zu-den-grundrechten-und-ders-falle-zum-staatsorganisationsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 17:48:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/seylaw.blogspot.com');" href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong><em>Höfling</em>, <a type=amzn >Fälle zu den Grundrechten</a>, 2009, München, 170 Seiten, 19,80 € / <em> ders</em>., Fälle zum Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl. 2009, München, 207 Seiten, 19,50 €</strong></p>
<p>Ein erster Herausforderer für den kürzlich vorgestellten <strong><a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-ii-fur-examenskandidaten/" target="_blank">Klausurenkurs im Staatsrecht II von Degenhart</a></strong> ist Wolfram Höfling mit dem von ihm frisch vorgelegten Band 187 zu den Grundrechten sowie Band 92 zum Staatsorganisationsrecht aus der JuS-Schriftenreihe des Beck-Verlages.</p>
<p>Der Verlag hat mir dankenswerterweise jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt, was aber natürlich keinerlei Auswirkungen auf das Urteil dieser Rezension hat.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p><strong>1) Fälle zu den Grundrechten</strong></p>
<p>Das Werk umfasst 16 Grundrechtsfälle mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. Es richtet sich sowohl an Anfangssemester wie auch an Examenskandidaten und Referendare. In den meisten Fällen werden typische Probleme des Verfassungsprozessrechts verwoben. Wie nicht anders zu erwarten, ist der weit überwiegende Teil der Fälle in Form der Verfassungsbeschwerde eingekleidet. Es findet sich aber auch ein Fall, der die konkrete Normenkontrolle (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/100.html" target="_blank" title="Art. 100 GG">Art. 100 GG</a>) behandelt. Thematisch werden ansonsten sowohl die typischen Freiheitsrechte abgedeckt, es findet sich aber auch ein Fall zu den Gleichheitsrechten und zu den Justizgewährrechten (hier: <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank" title="Art. 2 GG">Art. 2 II GG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/104.html" target="_blank" title="Art. 104 GG">Art 104 I S. 2 GG</a>).</p>
<p><strong>2) Fälle zum Staatsorganisationsrecht<span style="font-weight: normal;"> </span></strong></p>
<p>In diesem Werk sind 20 Fälle mustergültig bearbeitet, die ebenfalls unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades sind und sich auch an Anfangssemester wie an Examenskandidaten und Referendare richten. In der Vorauflage, so heißt es, seien primär Fälle mit Anspruch an Examenskandidaten gewesen. Höfling geht damit nun einen anderen Weg als Degenhart, der in der älteren 4. Auflage von 2007 zunächst auch einige Fälle für Anfangssemester aufgenommen hatte, nunmehr mit der 5. Auflage jedoch ein Werk speziell für Anfangssemester und eins für Examenskandidaten konzipiert hat.</p>
<p>Inhaltlich finden sich Fälle zum Gesetzgebungsverfahren, der Bedeutung des Bundesrates und des Bundespräsidenten, der Verwaltungsorganisationsordnung des Grundgesetzes (inkl. Privatisierungsfragen), zum parteienstaatlich geprägten parlamentarischen Prozess sowie zum Berufsbeamtentum, dem Lehrverfassungsrecht und zur Finanzverfassung.</p>
<p><strong>Kritik</strong></p>
<p>Zu beiden Werken sei vorab bemerkt, dass die Fälle in ordentlicher Qualität gelöst wurden und dies maßgeblich zu einem positiven Gesamteindruck beigetragen hat. Jedoch gehen beide Werke recht drakonisch sparsam mit Hervorhebungen um. Neben den (Zwischen-)Überschriften findet sich nur spärlich eine Hervorhebung im Fließtext in Form von eher dezenter Kursivschrift. Auch finden sich keine Übersichten, keine kommentierten Prüfungsschemata, keine Schaukästen, keine Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung oder weitere &#8220;Gimmicks&#8221;, die die Bücher zusätzlich aufwerten würden.</p>
<p>Mir fiel auch auf (bspw. Fall 1 bei den Grundrechten), dass Höfling gerne einmal die Meinung des Verfassungsgerichts ablehnt und seine eigene (durchaus gut vertretbare) Auffassung in der Falllösung durchzieht. Er möchte die Lösung auch gezielt als &#8220;Lösungsvorschlag&#8221; verstehen und aufzeigen, dass man mit gut vertretbaren (Minder-)Meinungen ebenso gut einen Fall lösen kann.</p>
<p>Im Ergebnis wiegt dies aber nicht allzu sehr negativ, weil er die anderen Meinungen im Gutachten explizit in jeweils gebotener Länge bzw. Kürze anspricht und über die Fußnoten ersichtlich wird, welche Ansicht wohl die herrschende ist.</p>
<p><strong>1) Fälle zu den Grundrechten</strong></p>
<p>Die Grundrechte werden ja maßgeblich durch die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Im Examen finden sich daher gerne einmal brandaktuelle Entscheidungen des Verfassungsgerichts als Sachverhalt wieder. Allenfalls hier ließe sich kritisch anmerken, dass sich zwar Fälle mit neuerem thematischen Einschlag finden, allerdings keine brandneuen, obwohl bis zur Drucklegung im September 2009 einige durchaus relevante Entscheidungen, gerade im Bereich der inneren Sicherheit, ergingen. Dagegen ließe sich aber einwenden, dass der Fokus auf ein breites stoffliches Spektrum zugeschnitten sei und hier nicht &#8211; wenn auch interessante und wichtige &#8211; aktuelle Urteile im Vordergrund stünden, sondern der Blick auf möglichst viele Grundrechte. Examenskandidaten werden also nicht umhin kommen sich anderweitig mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander zu setzen.</p>
<p><strong>2) Fälle zum Staatsorganisationsrecht</strong></p>
<p>Bei der lobenswert breiten thematischen Auswahl, die Höfling ebenso im Staatsorganisationsrecht vorgenommen hat, ist es aber umso bedauerlicher, dass landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten nicht berücksichtigt wurden. Zwar gibt es mit Fall 11 einen landesrechtlichen Aufhänger; mangels Landesverfassungsgericht wird der Fall aber vor dem Bundesverfassungsgericht gelöst. Auch wenn Streitigkeiten vor dem Landesverfassungsgericht nicht in so großer Zahl in Prüfungsarbeiten vorzufinden sind, sollte aber das Landesverfassungsrecht nicht vollkommen unbescholten bleiben. Es bleibt daher zu wünschen, dass sich der Verfasser diesem Umstand in einer Neuauflage annimmt.</p>
<p><strong>Im Vergleich</strong></p>
<p>Die direkte Vergleichbarkeit zum Degenhart ist schwierig, weil sich beide Bücher vom Konzept her doch sehr unterscheiden. Degenhart hat sich mit der Neuauflage ganz auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe eingestellt und liefert Staatsorganisationsrecht und Grundrechte in jeweils einem Band. Zudem erhält man nicht nur eine Sammlung von mustergültig gelösten Fällen, sondern er bietet zahlreiche Extras, die man bei Höfling dann doch vermisst.</p>
<p>Höfling dagegen setzt mehr auf die Breite des Stoffes in Bezug auf das deutsche Staatsrecht, mit einem variierenden Anspruch und trennt seine Bücher nach Rechtsgebieten auf.</p>
<p>Degenhart punktet hier, dank seiner speziellen Ausrichtung an Examenskandidaten, da er auch europa- und verwaltungsrechtliche Fallgestaltungen abdeckt. Höfling hat dafür einige Aspekte im dt. Staatsrecht mehr zu bieten (bspw. zwei Fälle zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/9.html" target="_blank" title="Art. 9 GG">Art. 9 GG</a>).</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Mit den beiden Bänden von Höfling bekommt man zwei ordentliche Fallsammlungen zum deutschen Staatsrecht ohne Extras. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.</p>
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		<title>Gastbeitrag: Kurz vorgestellt: Epping, Grundrechte</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-kurz-vorgestellt-epping-grundrechte/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:32:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; padding: 0px; margin: 0px;">Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
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<p><strong>Kurz vorgestellt:Epping, Grundrechte, 4. Aufl. 2010, 471 Seiten, 22,95 €</strong></p>
<p>Der Pieroth/Schlink wird oft von Dozenten empfohlen. Es ist auch wahrlich kein schlechtes Werk. Es hat jedoch seine Eigenheiten. Als echte Alternative dazu möchte ich an dieser Stelle den Epping empfehlen. Er bezaubert durch seinen eingängigen didaktischen Aufbau, der klaren Sprache und fährt auch keine größeren Extratouren in der Dogmatik (Stichwort: Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne), sondern stellt die relevanten Inhalte dar, die man wissen muss.</p>
<p>Im Aufbau unterscheidet sich Epping aber von anderen vergleichbaren Werken: Denn er fängt mit dem leichtesten Grundrecht an und geht somit nicht streng chronologisch vor, wie die meisten seiner Kollegen. Hierin liegt ein Gewinn für den Studenten, der sich zum ersten Mal mit dem Grundrechtesystem des Grundgesetzes auseinandersetzen muss.</p>
<p>Auch stellt Epping <a href="http://www.volker-epping.de/index.php?id=143"><strong>auf seiner Homepage</strong></a> 31 Fälle samt Lösungen zu dem Buch kostenlos zur Verfügung, so dass das abstrakte Wissen gleich angewendet werden kann.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Ein echter Geheimtipp! Sehr studentenfreundlich, mit Tiefgang!</p>
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		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II für Examenskandidaten</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-ii-fur-examenskandidaten/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:29:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Degenhart]]></category>
		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Klausurenkurs]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; padding: 0px; margin: 0px;">Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
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<p><strong><a type=amzn >Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht</a> II für Examenskandidaten, 5. Aufl. 2010, 437 Seiten, 20 €</strong></p>
<p>Der Klausurenkurs im Staatsrecht von Degenhart wurde nunmehr in zwei eigenständige Bücher gespalten: Den neuen <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-i/" target="_blank">Klausurenkurs im Staatsrecht I</a>, der sich vorwiegend an Anfänger wendet und den Klausurenkurs im Staatsrecht II, der sich an Examenskandidaten richtet.</p>
<p>Von der römischen Zahl im Titel sollte man sich nicht verwirren lassen. Auch wenn manche Universitäten und Lehrbücher nach Staatsrecht I, II, und III trennen und dabei die sachliche Auftrennung in Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Europarecht meinen, ist dies bei diesem Werk nicht der Fall. Bei Degenhart bedeutet die &#8220;II&#8221; lediglich, dass es sich um den zweiten Band einer Serie handelt. Ebensolches Namensschema liegt dem bekannten Klausurenkurs im Strafrecht von Werner Beulke zu Grunde (Anmerkung: Dieser wird demnächst ebenfalls rezensiert werden).</p>
<p>Ebenfalls erwähnt sei, dass der Niveauunterschied zur Anfängerübung nicht allzu hoch ist. Scharfe Trennlinien entfallen. Im Umfang gibt es zwar deutliche Unterschiede, der längeren Bearbeitungszeit von 5 Stunden wegen. Inhaltlich könnten manche Klausuren aber durchaus auch in der Anfängerübung gestellt werden.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Thematisch deckt das Buch in 18 Fällen die wesentlichen prüfungsrelevanten Fragen sowohl des Staatsorganisationsrechts wie auch der Grundrechte ab. Fälle mit europa- und verwaltungsrechtlichen Bezügen finden sich ebenso, wie ein allgemeiner Teil, der zu typischen Fallkonstellationen Stellung nimmt sowie nützliche Aufbau- und Inhaltshinweise enthält.</p>
<p><strong>Kritik</strong></p>
<p>Generell gibt Degenhart an markanten Stellen Hinweise auf typische Bearbeitungsfehler der Studenten oder zeigt vertretbare Alternativlösungen auf, die sehr hilfreich sind. Man merkt dem Klausurenkurs an, dass er konsequent dem Examenskandidaten als Arbeitsbuch dienen will, um den Kernbestand staatsrechtlichen Wissens zu vermitteln. Hierzu hat der Verfasser auch eine Auflistung sämtlicher examensrelevanter Fragestellungen vorgenommen, die sich zügig über die in der Übersicht genannten Fundstellen finden lassen.</p>
<p>Sollte einmal ein Problem nicht im Klausurenbuch behandelt sein, findet sich eine Fundstelle aus den Lehrbüchern des gleichen Verlages von Pieroth/Schlink und Degenhart. Allenfalls der ständige Hinweis auf jene Bücher wirkt stark nach Verlagswerbung. Dieser Makel fällt aber nicht schwer ins Gewicht. Man findet zu den Stichwörtern in guten Lehrbüchern anderer Verlage ebenso gut vertiefende Hinweise.</p>
<p>Lob gibt es zudem für die gute Auswahl an Fällen, den gelungenen Repetitoriums-Teilen (um abstraktes Wissen zu wiederholen) und der Präsentation in einem übersichtlichen Layout und einer eingängigen Sprache. Kommentierte Prüfungsschemata, Vorüberlegungen zum Fall und Kurzlösungen zur Kontrolle vor der Musterlösung runden den positiven Eindruck ab.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Zu Recht gilt der Klausurenkurs von Degenhart als Referenz. Andere Fallbücher müssen sich in der Qualität an ihm messen lassen. Und die Messlatte liegt wahrlich sehr hoch. Für 20 € ist es zudem ein recht günstiges Buch. Die nunmehr vorgenommene Trennung in Anfänger- und Examenswerk ist zu begrüßen. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen von Anfängerübung und Examen verstärkt Rechnung getragen, auch wenn sich der Stoff nicht immer unbedingt klar in dieses Korsett zwängen lässt. Eine klare Kaufempfehlung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Olzen/Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-olzenwank-zivilrechtliche-klausurenlehre/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:25:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrechtliche Klausurenlehre]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong>Olzen/Wank, <a type=amzn >Zivilrechtliche Klausurenlehre mit Fallrepetitorium</a>, 5. Aufl., Köln 2007, 34,80 €<br />
</strong><br />
Die &#8220;Zivilrechtliche Klausurenlehre&#8221; bietet alles aus einer Hand. Anhand von 40 Klausurfällen aus allen Gebieten des BGB soll examensrelevanter Stoff vermittelt werden. Das Buch leistet dabei aber weit mehr, als nur mustergültig gelöste Examensklausuren darzustellen.</p>
<p>Das Werk bietet am Anfang eine nicht nur für Anfänger besonders hilfreiche Einführung in die zivilrechtliche Falllösung, in der die Methodik der Falllösung immer in Bezug zu zivilrechtlichen Fragestellungen erörtert wird. Das fängt bei recht banal erscheinenden Hinweisen zur Erstellung einer Personenskizze und der Erarbeitung der Fallfrage an. Die Autoren widmen sich aber auch methodischen Fragen der Auslegung bis hin zu ganz praktischen Problemen der Ausarbeitung.</p>
<p>Der fortgeschrittene Jurastudent wird sich zwar zunächst fragen, ob die Autoren hier nicht eher die juristischen Anfänger bedienen wollten und er deshalb diesen Abschnitt überspringen sollte. Doch das ein oder andere Detail wurde mir erst im geschilderten konkreten Bezug zum Zivilrecht klar und auch sonst sind die eingestreuten Erfahrungen der Autoren hilfreich. Insbesondere weil in den universitären Übungen oder Tutorien der methodische Aspekt meist zugunsten der konkreten Falllösung ausgespart wird und auf die eigenständige Vorlesung &#8220;Methodenlehre&#8221; verwiesen wird. Die Lektüre jenes Kapitels sei deshalb auch Examenskandidaten zur Wiederholung empfohlen.</p>
<p>Die Fälle sind nach den großen Bereichen des BGB (bspw. Allgemeiner Teil, Schuldrecht AT &amp; BT) untergliedert und entsprechen vom Niveau gehobenen Ansprüchen. Der Schwierigkeitsgrad variiert von Fall zu Fall.<br />
Ein knapp gehaltenes Kapitel mit theoretischen Abhandlungen ist jedem Einzelbereich vorangestellt, die die Grundprobleme des jeweiligen Bereiches behandeln. Auch gibt es Prüfungsschemata und vereinzelt veranschaulichende Grafiken.</p>
<p>Der Schreibstil ist erfreulich flüssig und gut lesbar.</p>
<p><strong> Kritik: </strong></p>
<p><em>Olzen/Wank</em> konzentrieren sich auf die allerwichtigsten Problemkreise, die absolut beherrscht werden müssen. Hierin liegt eine Stärke wie eine Schwäche des Werkes zugleich. Denn andererseits bleiben weitere wichtige Detailfragen aufgrund der Kürze unbehandelt und auch die Fälle decken weit nicht alles ab, was kommen kann.</p>
<p>Dies ist aber dem Konzept, alle Gebiete des BGB anzubieten, inhärent. Auf 722 Seiten lassen sich eben nicht alle examensrelevanten Punkte ansprechen. Insofern kann das Werk als Anfang zu vertieften Studien dienen. Zu den einzelnen Bereichen des BGB gibt es jeweilige Fallsammlungen und -repetitorien o.ä. mit denen sich Lücken ergänzen lassen, die wiederum vom Umfang her auch gelegentlich über das notwendige Maß hinaus schießen.</p>
<p>Weiterer Kritikpunkt ist der im Vergleich zu üblichen Fallsammlungen bzw. Klausurenkursen überdurchschnittliche Kaufpreis von 34,80 EUR. Dafür bekommt man eine Auswahl an Fällen aus allen Kernbereichen des BGB. Dank der Qualitäten des Buches und der Tatsache, dass es ständig in der Universitätsbibliothek verliehen ist, ist es trotzdem eine gut angelegte Investition.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension zum Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%e2%80%9ebaurecht-nordrhein-westfalen%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 13:20:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer Skript Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Juristische Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Repetitorium Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p><strong>Rezension zum Hemmer-Skript „<a type=amzn >Baurecht Nordrhein-Westfalen</a>“</strong></p>
<p>Titel: Baurecht NRW, Verlag: Hemmer, Auflage: 7. Auflage, Juni 2009, ISBN: 978-3-89634-907-1, Preis: 14.80 €</p>
<p>Skriptenreihen sind auf dem Markt zahlreich vertreten. Die Hemmer-Skripten zählen wohl zu den bekanntesten Lernskripten, unterscheiden sich teilweise aber recht auffällig in ihrer jeweiligen Qualität. Diesmal soll das Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“ im Blickpunkt stehen.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Der bekannte Hemmer-Aufbau: Anhand einer schematischen Orientierung am Prüfungsaufbau einer Klausur werden die einzelnen Themenbereiche entwickelt. Gelegentlich finden sich hervorgehobene Merksätze, Skizzen und viele Tips und Zusatzerklärungen zum Thema Gesetzessystematik und Klausuraufbau bzw. -anfertigung.</p>
<p>Ein breiter Rand lädt zu Anmerkungen ein. Die üblichen Randnummern dienen der fixen Orientierung, Fußnoten zeigen Literaturhinweise an (Rechtsprechung, Kommentare).</p>
<p>Der Aufbau ist daher insgesamt recht klar. Nur vereinzelt ist ein kurzer Blick ins Inhaltsverzeichnis notwendig, um den Überblick zu behalten. Am Ende des Skripts finden sich zahlreiche Wiederholungsfragen, die praktischerweise sehr gut in Karteikarten umgewandelt werden können.</p>
<p><strong>2. Inhalt </strong></p>
<p>Inhaltlich deckt das Skript das komplette wesentliche Baurecht NRW ab. Die verschieden Klagearten und Rechtsschutzmöglichkeiten werden umfassend erörtert, sowie immer wieder in Zusammenhang mit dem allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht gestellt. Dadurch lässt sich bereits Gelerntes schnell wieder ins Gedächtnis rufen. Das materielle Baurecht wird mit vielen Beispielen und „Mini-Fällen“ veranschaulicht.</p>
<p>Der „Prüfungsaufbau“ des Skripts hilft dabei ungemein, die zahlreichen Probleme an den richtigen Stellen in der Klausur zu verorten. Größter Kritikpunkt, der sich eigentlich meiner Erfahrung nach durch die ganze Hemmer- Skriptenreihe zieht, ist die teilweise Häufung inhaltlicher Fehler. Neben den üblichen Rechtschreibfehlern, werden teilweise „Hausnummern“ angegeben, die – zumindest im Landesrecht NRW – so gar nicht existieren. Wenig einleuchtende Verweise in die BayBO lassen auf die ursprünglich bayrische Herkunft des Hemmer-Repetitoriums schließen. Eine kurze Kontrolle des Gesetzestextes ist daher (sowieso immer) empfehlenswert. Auch die Verweise auf Randnummern können immer wieder kleinere Fehler enthalten, sodass ein genaues Lesen auch hier unerlässlich ist.</p>
<p><strong>3. Sprache </strong></p>
<p>Häufig richtet sich der Autor direkt an den Leser und versucht, ihn durch Hinweise und Erinnerungen an zuvor Besprochenes in die richtigen „Bahnen“ zu lenken. Oberstes Gebot sind dabei das Erlernen von Zusammenhängen und das „Arbeiten am Sachverhalt“ im Sinne einer schlüssigen Argumentation. In den meisten Fällen ist dies auch recht hilfreich und geht über das hinaus, was ein gutes Lehrbuch zu leisten vermag.</p>
<p>Negativ fallen dann nur solche Passagen auf, die anscheinend der Beruhigung des Lesers dienen sollen, indem naturgemäß komplizierte Sachverhalte „als gar nicht so schwierig“ dargestellt werden. Für den Studienanfänger mögen die Anmerkungen hilfreich sein, fortgeschrittenere Semester könnten diese schnell als überflüssig oder gar lästig (Lesefluss!) betrachten. Ist wohl Geschmackssache. Die Darstellung der Problemschwerpunkte ist meisten sehr klar gehalten und in keinster Weise ausufernd. Die wichtigsten Argumente werden zuverlässig genannt. Sog. „Exkurse für Fortgeschrittene“ sollen eine vertiefendere Beschäftigung mit dem Themenkomplex gewährleisten und den Anfänger nicht überfordern.</p>
<p><strong>4. Fazit </strong></p>
<p>Bei dem Werk handelt es sich um ein umfassendes Skript, das ich bei meiner (repetitorlosen) Examensvorbereitung als Grundlage genommen habe. Sämtliche Bereiche werden angemessen abgedeckt und können, wenn gewünscht, noch vertieft werden. Ein gutes Grundwissen über die Systematik des allgemeinen Verwaltungs- und insbesondere Verwaltungsprozessrechts sollte aber vorhanden sein. Ärgerlich sind allenfalls die (nicht gravierenden) Fehler, die sich in der Summe aber bemerkbar machen und dahingehend eine etwas erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Dies kann natürlich auch seinen Lerneffekt haben. <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> . Nichtsdestotrotz sollte sich Hemmer in der Hinsicht noch einmal verbessern. Es sollte darauf hingewiesen werden, sich unbedingt die 7.Auflage von Juni 2009 zuzulegen, da in der vorhergehenden Version von Januar 2007 die Neuregelungen nach dem Bürokratieabbaugesetz I und II des Landes NRW (Stichwort: Vorverfahren) noch nicht berücksichtig sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Degenhart &#8211; Klausurenkurs im Staatsrecht I</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-i/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 10:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Klausuren Staatsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs Degenhart]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs Öffentliches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Da ich momentan eine Arbeitsgemeinschaft im Staatsorganisationsrecht leite, habe ich mir eine Reihe von Fallbüchern angeschaut; unter anderem auch das &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich momentan eine Arbeitsgemeinschaft im Staatsorganisationsrecht leite, habe ich mir eine Reihe von Fallbüchern angeschaut; unter anderem auch das jetzt neu erschienene Fallbuch von <em>Degenhart </em>&#8220;<a type=amzn >Klausurenkurs im Staatsrecht I</a> &#8211; Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger&#8221; (ISBN 978-3-8114-9742-9).</p>
<p><strong>Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Das Erscheinungsbild dieser Fallsammlung gestaltet sich wie üblich bei der Schwerpunktereihe von C.F. Müller: Die Sachverhalte und Lösungen sind lehrbuchartig mit ausreichend Zwischenüberschriften dargestellt, wobei teilweise wichtige Begriffe durch Fettdruck hervorgehoben werden. Hieran lässt sich nichts aussetzen. Wem dieses Design nicht zusagt, muss auf andere Lehrbuchreihen zurückgreifen.</p>
<p>Der Aufbau des Fallbuchs ist selbsterklärend: Das Buch enthält insgesamt 20 Fälle, die suksessive präsentiert werden. Ganz normal also für ein Fallbuch.</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Die Falllösung zu den Fällen sind sehr ausführlich und didaktisch gut dargestellt. Positiv fällt auch auf, dass zunächst Vorüberlegungen zu den Falllösung angestellt werden, wobei auf die einzelnen Anhaltspunkte und Textbausteine in der Klausur eingegangen wird. So wird also zumindest auch Klausurtaktik vermittelt.</p>
<p>Nett ist es auch, dass im Anschluss an einen Fall nochmal im Rahmen einer Wiederholung und Vertiefung abstraktes Wissen, das im Zusammenhang zu den jeweiligen Fällen steht, präsentiert wird. Zu diesen abstrakten Ausführungen gilt es jedoch zu sagen, dass diese äußerst knapp und meist unvollständig sind, so dass im Zweifel doch ein Lehrbuch herangezogen werden sollte, um die inhaltlichen Facetten, die nicht in der Falllösung vorkamen, vollumfänglich zu vertiefen.</p>
<p>Was äußerst negativ auffällt (allerdings nicht bloß bei diesem Fallbuch), ist der Fakt, dass entgegen des Titels &#8221; Klausurenkurs im Staatsrecht I&#8221; doch knapp die Hälfte der Fälle Grundrechte und das Verfahren der Verfassungsbeschwerde behandeln (also Staatsrecht II). Sofern man also mehr als 10 Fälle gezielt für das Staatsorganisationsrecht bearbeiten möchte, ist dieses Buch nicht unbedingt geeignet. Wenn man eine gemischte Sammlung für Staatsrecht I und II sucht, liegt man mit dem Buch hingegen richtig, da auch die Fälle zum Staatsrecht II sehr ordentlich dargestellt werden.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Alles in allem halte ich dieses Fallbuch für empfehlenswert. Das ist bemerkenswert, da ich noch von meinem ersten Semester einen äußerst negativen Eindruck von <em>Degenhart&#8217;s </em>Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht habe und insofern voreingenommen war. Seine Fallsammlung ist m.E. aber deutlich gelungener und vermittelt das Wissen auch leicht verständlich, so dass Studenten im ersten Semester die Materie gut vermittelt bekommen.</p>
<p>Es handelt sich somit um eine gelungene Sammlung von Fällen zu den Themen Staatsrecht I und II. Ob man sich das Buch deswegen extra kauft oder die Fälle einmalig im Seminar durcharbeitet, bleibt dem Studenten selbst überlassen. Wer eine umfangreichere Fallsammlung speziell für das Staatsorganisationsrecht sucht, sollte jedoch auf andere Literatur bzw. mehrere Fallbücher zurückgreifen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Joecks &#8211; Studienkommentar zum StGB</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-joecks-studienkommentar-zum-stgb/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-joecks-studienkommentar-zum-stgb/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 09:07:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p>Seiner (dies sei vorweg genommen) durchweg positiven Rezension kann ich mich übrigens nur anschließen. Ich habe mich selbst u.a. mit diesem Lehrbuch/Kommentar für das Examen vorbereitet und muss selbst auch sagen, dass das Werk äußerst gelungen ist.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Rezension zum Studienkommentar StGB von </span></strong><em><strong><span style="text-decoration: underline;">Wolfgang Joecks</span></strong></em><strong><span style="text-decoration: underline;">:</span></strong></p>
<p><a type=amzn >Wolfgang Joecks, Studienkommentar StGB</a>, Beck Juristischer Verlag, 8. Auflage, 855 Seiten, 29,50 €, ISBN-10: 3406584799</p>
<p>Im Rahmen meiner Examensvorbereitung ohne Repetitorium war es für mich besonders wichtig, auf die richtige Literatur zurückgreifen zu können. Für das Strafrecht hat sich dabei der Studienkommentar StGB von <em>Wolfgang Joecks</em> aus dem C.H. Beck Verlag als besonders wertvoll erwiesen.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Vorweg: Man kann mit dem Buch arbeiten! Ein oft unterschätztes, aber aus meiner Sicht sehr wichtiges Kriterium, da das systematische „zerlesen“ eines Lehrbuchs erheblich zur Verinnerlichung des Stoffs beiträgt. Das Werk eignet sich demgemäß hervorragend für Markierungen aller Art. Da auf einen Dünndruck verzichtet wurde, kann sich der Leser mit Textmarkern, Filzstiften, Kugelschreibern, o.ä. nach Herzenslust ausleben. Die Seiten sind zudem ausreichend stabil und bieten durch einen recht großzügigen Rand genügend Platz für Anmerkungen. Layout und Schriftbild bleiben dabei immer übersichtlich und zweckmäßig.</p>
<p>Überschriften, (Sinn-) Abschnitte, Schlagwörter, Streitstände und Beispiele werden angemessen hervorgehoben und tragen zu der allgemeinen Lesbarkeit bei. Wie für solche Werke üblich dienen Randnummern dazu, entsprechende Verweisungen kenntlich zu machen.</p>
<p>Da es sich im weitesten Sinne (dazu später mehr!) um einen Kommentar handelt, orientiert sich das Werk an der Systematik des Strafgesetzbuches: Die (wirklich wichtigen) Paragraphen des StGB werden vollständig abgedruckt, die Auseinandersetzung mit einer Norm erfolgt jeweils im Anschluss. Dort, wo es sich anbietet, werden allgemeine Problemstellungen vor einen Themenkomplex gezogen, sodass unnötige Wiederholungen in den nachfolgenden Erläuterungen weitgehend vermieden werden.</p>
<p>Die Examensrelevanz einer Norm wird jeweils unter Angabe der zugehörigen Bundesländer kenntlich gemacht. Als Indikator dienen dabei ein oder mehrere „Sternchen“, stellenweise wird aber noch einführend zu den behandelnden Tatbeständen auf die Examens- und Klausurrelevanz der jeweiligen Problembereiche hingewiesen. Sehr Praktisch!</p>
<p><strong>2. Inhalt</strong></p>
<p>Die Kommentarliteratur ist dadurch geprägt, dass sie den relevanten Stoff sehr verkürzt darstellt, Erläuterungen vor allem auf die jeweilige Norm beschränkt bleiben und Zusammenhänge dementsprechend schwer erkennbar sind. Die Folge ist, dass sie sich allein zum Nachschlagen, allenfalls zur Wiederholung und/oder Vertiefung bereits gefestigten Wissens eignet. Gerade (aber nicht ausschließlich) hinsichtlich einer umfassenden Examensvorbereitung geht <em>Wolfgang Joecks</em> einen anderen Weg und schafft einen gesunden Mix aus Kommentar, Lehr- und Fallbuch. Insbesondere auf die Systematik des allgemeinen und besonderen Teils des StGB wird dabei ein hohes Augenmerk gelegt. Innerhalb der Besprechung eines Tatbestandes stellt der Autor neben den einzelnen Merkmalen der Norm auch direkt Bezüge zu allgemeinen Lehren (z.B. Irrtümer, Rechtfertigungsgründe) her und hebt besondere Problemstellungen hervor, sodass der Blick für das Gesamtsystem nicht verloren geht.</p>
<p>Als besonders gelungen erscheint mir dabei die Darstellung der im Strafrecht so wichtigen Meinungsstreitigkeiten. Ein Problem wird konsequent mittels eines hinführenden Satzes aufgeworfen; im Anschluss finden sich dann in sehr übersichtlich gehaltenen Absätzen die jeweiligen Ansichten, wenn nötig mit Bezugnahme auf auf ein vorher erläutertes Fallbeispiel. Abschließend bezieht der Autor schließlich Stellung ohne (wie es häufig andernorts praktiziert wird) dem Leser die eigene Meinung als die einzig richtige „unterzujubeln“. Dieses Vorgehen wird konsequent – auch bezüglich des Layouts – durchgehalten und schafft einen hohen Wiedererkennungswert, sodass der Stoff nicht nur ansprechend erarbeitet (z.B. durch direkte Übertragung auf Karteikarten), sondern auch sehr leicht nachgeschlagen werden kann.</p>
<p>Nebenbei lernt man das „juristische Handwerk“ verschiedenste Argumente gegeneinander abzuwägen. Angenehm ist auch, dass sich der Autor nicht davor scheut, allzu ausufernde Streitstände, deren Behandlung in der Klausur nur in Ansätzen gefordert werden kann, entsprechend verkürzt mit Hinweis auf eine sorgfältige Argumentation darzustellen. Dem Leser werden dabei auch klausurtaktische Hinweise gegeben, indem zum Beispiel hilfreiche Beispielobersätze gebildet werden.</p>
<p>Mit Blick auf die Klausuranfertigung spart der Autor nicht mit Prüfungsschemata und bringt zahlreiche Tips zu der Häufigkeit einzelner Problemkreise in Examensklausuren. Die einschlägigen Definitionen werden immer aufgeführt, umfangreiche Vertiefungshinweise am Ende jeder Norm lassen keine Wünsche offen.</p>
<p><strong>3. Sprache</strong></p>
<p>Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Sprache eines Lehrbuchs oder Kommentars können entscheidend für Lesbarkeit und damit für dessen Nutzen sein, wie sicherlich der ein oder andere schon zu seinem Leidwesen feststellen durfte. Der <em>Joecks</em> Studienkommentar vermittelt den Stoff durchweg sehr anschaulich und prägnant, ohne auf wuchtige Beschreibungen und allzu technische Begriffe zurückgreifen zu müssen. Letztere sind sparsam eingesetzt und mit ausreichenden Erklärungen versehen.</p>
<p><strong>4. Fazit</strong></p>
<p>Die Kombination aus einem sehr guten Layout, inhaltlicher Vollständigkeit, sowie ansprechender Darstellung macht den Studienkommentar zu einem treuen Begleiter nicht nur während der Examenszeit, sondern auch während des ganzen Studiums. Studienanfänger erhalten ein super Hilfsmittel, sich parallel zur Vorlesung in die völlig unbekannte Thematik einzuarbeiten. Fortgeschrittenere Semester werden den Umfang und die weiterführenden Literaturhinweise schnell zu schätzen wissen.</p>
<p>Und bei einem moderaten Preis von knapp 30 Euro bleibt der studentische Geldbeutel vor allzu hohen Ausgaben verschont.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Birk &#8211; Steuerrecht &#8211; 12. Auflage</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-birk-steuerrecht-12-auflage/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-birk-steuerrecht-12-auflage/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 08:28:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><a type=amzn >Dieter Birk, Steuerrecht</a>, 12. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 497 Seiten, € 28,00, ISBN 978-3-8114-9703-0</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p><strong></strong>Das Buch „Steuerrecht“ &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><a type=amzn >Dieter Birk, Steuerrecht</a>, 12. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 497 Seiten, € 28,00, ISBN 978-3-8114-9703-0</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p><strong></strong>Das Buch „Steuerrecht“ aus der bekannten Schwerpunkte-Reihe ist als Lehrbuch konzipiert, das sich vor allem an Studenten im Schwerpunktbereich oder an Neulinge im Steuerrecht wendet. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.</p>
<p>Nach einer m.E. etwas zu ausführlichen allgemeinen Erläuterung der Geschichte des Steuerrechts und den wesentlichen Begrifflichkeiten befasst sich der Autor mit den verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts. Im Folgenden wird das Steuerschuld- und Verfahrensrecht anhand der Abgabenordnung ausführlich erläutert. Sodann widmet sich ein weiterer ausführlicher Teil dem Einkommenssteuerrecht. Das Unternehmenssteuerrecht ist ebenso erfasst. Zuletzt beschäftigt sich das Buch mit dem internationalen Steuerrecht, dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, der Umsatzsteuer und der Grunderwerbssteuer.</p>
<p><strong>Würdigung</strong></p>
<p>Wie die lange Liste an Themenkomplexen zeigt, ist der Birk ein äußerst umfassendes Lehrbuch. Trotz der Fülle anbehandelten Themen muss ich sagen, dass alles, womit ich mich beschäftigt habe (das waren insbesondere der einleitende Teil, das Einkommenssteuerrecht und das Unternehmenssteuerrecht) äußerst instruktiv und gut verständlich dargestellt wurde. Dies ist m.E. bei einer für den Studenten so ungewohnten Materie nicht selbstverständlich und verdient Lob.</p>
<p>Nicht zuletzt deswegen wird der <em>Birk </em>als das Standard-Einführungswerk schlechthin gehandelt. Inhaltlich gibt es insofern von mir (jedenfalls für die Teile, die ich lesen konnte &#8211; den Rest habe ich mehr oder minder überflogen) nichts auszusetzen. Ob das Buch an manchen Stellen lückenhaft ist, kann ich als Laie im Steuerrecht schlecht beurteilen &#8211; denklogisch kamen solche Lücken aber jedenfalls nie vor.</p>
<p><strong>Umfang</strong></p>
<p>Der für ein Lehrbuch doch schon happige Umfang ergibt sich daraus, dass das Steuerrecht eine vielseitige und komplexe Materie darstellt. Angesichts der Tatsache, dass man im Schwerpunktbereich &#8220;Steuerrecht&#8221; meist pro Klausur auch nur mit einem Unterabschnitt (z.B. dem Einkommenssteuerrecht) zu tun haben wird, erscheint der Umfang m.E. aber nicht überzogen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Test: Online Lernsystem &#8211; www.jurastudium.de – Strafrecht BT</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/test-online-lernsystem-www-jurastudium-de-%e2%80%93-strafrecht-bt/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/test-online-lernsystem-www-jurastudium-de-%e2%80%93-strafrecht-bt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 15:39:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[jurastudium.de]]></category>
		<category><![CDATA[Lernsoftware]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Vor kurzem konnte ich das Online-Lernangebot von <a href="http://www.jurastudium.de">www.jurastudium.de</a> testen. Die Lektion, die ich mir zu Gemüte führte behandelte das Strafrecht, &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Vor kurzem konnte ich das Online-Lernangebot von <a href="http://www.jurastudium.de">www.jurastudium.de</a> testen. Die Lektion, die ich mir zu Gemüte führte behandelte das Strafrecht, genau genommen den besonderen Teil (erhätlich unter <a href="http://strafrecht.paux-rein.de/">http://strafrecht.paux-rein.de/</a>).</p>
<p><strong>Das Lernprogramm</strong></p>
<p>Das Lernprogramm findet komplett online statt. Es muss keine zusätzliche Software heruntergeladen werden. Einmal eingeloggt, kann man entweder abstrakt gehaltene Skripten auf dem PC lesen, Fragen und Literaturnachweise zu dem jeweiligen Themenkomplex abrufen oder sich in einem Frage-Antwort-Spiel in Karteikartenmanier auf dem Computer abfragen.</p>
<p><strong>Inhaltlich</strong></p>
<p>Inhaltlich gilt es zu diesem Lernprogramm, wovon ich bisher nur den Strafrecht BT testen konnte, zu sagen, dass schon eine recht umfängliche Sammlung an Stoff in der Online-Datenbank vorhanden ist. Das Programm ist insofern weitestgehend vollständig, was im Strafrecht allerdings auch von jedem Lehrwerk im Grundsatz zu erwarten ist.</p>
<p>In puncto Schwerpunktsetzung fällt bei der Präsentation der Inhalte über den Webbrowser jedoch auf, dass eher unwichtige Details sich nicht nennenswert von den Wissen, dass Ihr definitiv können müsst, unterscheidet. Sollte man also als Anfänger mit den Inhalten konfrontiert werden, wird es schwerer als bei den meisten Skripten oder Lehrbüchern fallen, das besonders Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden.</p>
<p>Die Kontrollfragen sind insofern schön gelungen, da hier auch größtenteils Hintergrundwissen abgefragt wird, was dem Verständnis natürlich entsprechend dienlich sein kann.</p>
<p><strong>Online-Lernen?</strong></p>
<p>Die wichtigste Frage, die sich bei solch einem Angebot stellt, beschäftigt sich damit, ob diese Lösung tatsächlich alltagstauglich ist, ob man also tatsächlich mit dieser Lösung einen Vormittag sinnvoll verbringen kann, ohne sich doch ein Lehrbuch oder Skript herbeizuwünschen.</p>
<p>Hierzu gilt es m.E. zu sagen, dass die Internetplattform bisweilen etwas hölzern wirkt. Die Inhalte sind m.E. unübersichtlich präsentiert und das Frage-Antwort-Spiel ist auch erst dann nützlich, wenn man sich die Inhalte zunächst einmal erarbeitet hat. Das Erarbeiten erweist sich auf dieser Plattform m.E. jedoch als enorm schwerfällig. Ich persönlich könnte mir jedenfalls nicht vorstellen, mich mehrere Stunden am Stück mit diesen Inhalten zu beschäftigen. Dies mag vlt. zum einen daran liegen, dass ich kein großer Fan solcher Produkte bin, jedoch ist ein klein wenig optischer Pep doch nicht zu viel verlangt – ein Online-Angebot sollte m.E. vom Layout her noch deutlich schicker aussehen als die gängigen Lehrbücher, damit es tatsächlich eine Alternative darstellen kann. Dies ist den Machern von <a href="http://www.jurastudium.de">www.jurastudium.de</a> leider noch nicht gelungen – die Plattform ist allerdings noch jung und hat Zeit einiges zu verbessern.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Wie bereits gesagt, sehe ich eine Online-Plattform (jedenfalls im Moment) nicht als Alternative zu den gängigen Lernutensilien. Die Idee ist natürlich nicht schlecht, jedoch bedarf es zu meiner Überzeugung einer deutlich innovativeren Bedienung, sowie einer Aufmachung, die ein Lehrbuch bei weitem übertrifft.</p>
<p>Als vorteilhaft erweist es sich natürlich, dass das Produkt online abgerufen wird. So hat man über den Nutzen des Angebots hinaus natürlich den Vorteil der absoluten Aktualität. Sobald ein wichtiges Urteil erschienen ist, können die Autoren der Inhalte dieses in ihre Materialien einarbeiten und somit den Usern zur Verfügung stellen.</p>
<p>Angesichts der geringen Kosten (5,99€ monatlich) würde ich das Produkt höchstens als zusätzliche Lernhilfe heranziehen. So kann man auch mal ein par Lektionen pauken, wenn man gerade mal nicht in der Bibliothek hängt und zufällig gerade den Laptop dabei hat. Eine tatsächliche Alternative zu Büchern ist mit <a href="http://www.jurastudium.de">www.jurastudium.de</a> m.E. aber noch nicht geboren. Wen es interessiert, der kann sich jedenfalls für einen Monat kostenlos die Strafrecht-Lektionen anschauen und damit lernen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Besprechung: Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/besprechung-petra-buck-heeb-kapitalmarktrecht-3-aufl-2009/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/besprechung-petra-buck-heeb-kapitalmarktrecht-3-aufl-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 07:16:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerrit Forst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[juraexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunktbereich]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1203" title="9783811497047" src="http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-content/uploads/9783811497047-210x300.jpg" alt="9783811497047" width="210" height="300" />Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009C.F.Müller, Heidelberg, XXI, 284 Seiten, € 23,50, ISBN 978-3-8114-9704-7</p>
<p><strong>Autorin</strong></p>
<p>Petra-Buck-Heeb, die Autorin des besprochenen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><img class="alignleft size-medium wp-image-1203" title="9783811497047" src="http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-content/uploads/9783811497047-210x300.jpg" alt="9783811497047" width="210" height="300" />Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009C.F.Müller, Heidelberg, XXI, 284 Seiten, € 23,50, ISBN 978-3-8114-9704-7</p>
<p><strong>Autorin</strong></p>
<p>Petra-Buck-Heeb, die Autorin des besprochenen Buches, ist ordentliche Professorin für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Leibniz Universität Hannover. Ein Schriftenverzeichnis findet sich unter <a href="http://www.jura.uni-hannover.de/buck-heeb/?c=bibliographie.php">http://www.jura.uni-hannover.de/buck-heeb/?c=bibliographie.php</a>.</p>
<p><strong>Buch</strong></p>
<p>Das Buch „Kapitalmarktrecht“ aus der bekannten Schwerpunkte-Reihe ist als Lehrbuch konzipiert, das sich vor allem an Studenten im Schwerpunktbereich wendet. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.</p>
<p>Nach einer Erläuterung der Begriffe Kapitalmarkt und Kapitalmarktrecht befasst sich die Autorin mit der Marktorganisation und der Zulassung zum Markt, den Zulassungsfolgepflichten (Insiderrecht, §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 WpHG: Verbot von Insidergesch&auml;ften">14</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 WpHG: Mitteilung, Ver&ouml;ffentlichung und &Uuml;bermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister">15</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/15a.html" target="_blank" title="&sect; 15a WpHG: Mitteilung von Gesch&auml;ften, Ver&ouml;ffentlichung und &Uuml;bermittlung an das Unternehmensregister">15a WpHG</a>; Marktmissbrauch, <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/20a.html" target="_blank" title="&sect; 20a WpHG: Verbot der Marktmanipulation">§ 20a WpHG</a>; Beteiligungsmitteilung <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html" target="_blank" title="&sect; 21 WpHG: Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen">§§ 21 ff. WpHG</a> etc.) sowie den Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Eine Darstellung der kapitalmarktrechtlichen Randgebiete WpÜG (27 Seiten) und InvG (9 Seiten) rundet die Erörterung des materiellen Rechts ab. Die Autorin geht zudem auf die Kapitalmarktaufsicht (Verwaltungsrecht) sowie das KapMuG (Prozessrecht) ein.</p>
<p><strong>Würdigung</strong></p>
<p>Das Buch gibt einen aktuellen und vollständigen Überblick über das in ständigem Fluss befindliche Kapitalmarktrecht. Erfreulich ist, dass auch Randgebiete wie das WpÜG und das InvG recht ausführlich behandelt werden – die entsprechenden Darstellungen im Konkurrenzprodukt aus dem Hause C.H.Beck (Grunewald, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2009) fallen mit nur zwölf Seiten recht dünn aus. Alleinstellungsmerkmal der Schwerpunkte-Reihe ist insoweit auch die Behandlung von KapMuG und Kapitalmarktaufsicht.</p>
<p>Ein Wermutstropfen bleibt: Streckenweise gibt das Lehrbuch lediglich das Gesetz wieder, ohne auf problematische Punkte einzugehen (z.B. S. 40 f. zu Multilateralen Handelssystemen und S. 46 f. zum Systematischen Internalisierer). Nicht passieren darf es auch, dass das Marktmanipulationsverbot nach <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/20a.html" target="_blank" title="&sect; 20a WpHG: Verbot der Marktmanipulation">§ 20a WpHG</a> als „originär deutsches Recht“ bezeichnet wird (Rn. 35). Zwar war das Marktmanipulationsverbot ursprünglich schon in <a href="http://dejure.org/gesetze/BoersG/88.html" target="_blank">§ 88 BörsG</a> a.F. enthalten, es geht in seiner heutigen Fassung aber auf Art. 1 Nr. 2 und Art. 5 RL 2003/6/EG zurück.</p>
<p>Gleichwohl ist das Buch insgesamt für den Einstieg in das Kapitalmarktrecht zu empfehlen. Für die Schwerpunktklausur bedarf es ohnehin der Vertiefung mittels Urteilen, Kommentaren und Aufsätzen – deren Vertiefungsgrad vermag aber wohl kein Lehrbuch zu erreichen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kartellrecht im Schwerpunkt: Welches Lehrbuch? Beninca/Zschocke vs. Kling/Thomas vs. Emmerich</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/kartellrecht-im-schwerpunkt-welches-lehrbuch-benincazschocke-vs-klingthomas-vs-emmerich/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/kartellrecht-im-schwerpunkt-welches-lehrbuch-benincazschocke-vs-klingthomas-vs-emmerich/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 09 Aug 2009 20:28:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1129</guid>
		<description><![CDATA[<p>Da ich im Schwerpunktbereich viel mit Kartellrecht zu tun hatte und nunmehr auch in einer Kanzlei im Kartellrecht jobbe, möchte &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich im Schwerpunktbereich viel mit Kartellrecht zu tun hatte und nunmehr auch in einer Kanzlei im Kartellrecht jobbe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um eine Auswahl an Lehrbüchern zu diesem Thema vorzustellen. Einerseits der knapp 800 Seiten schwere <em>Kling/Thomas</em>, der Praxisleitfaden von <em>Beninca/Zschocke</em> und das Kurzlehrbuch von <em>Emmerich</em>.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Zum Inhalt der Bücher lässt sich Folgendes sagen: Alle drei Lehrbücher erfassen das deutsche sowie das europäische Kartellrecht. Der Klingt/Thomas hat hierbei wohl den höchsten Anspruch an Vollständigkeit, wobei beim <em>Emmerich</em> und beim <em>Beninca/Zschocke</em> der Umfang ungefähr gleich bemessen ist.</p>
<p>Fraglich ist jedoch, ob der massive Umfang des <em>Kling/Thomas</em> für eine Schwerpunktbereichsklausur nicht zu viel ist. Hierzu lässt sich sagen, dass das vollständige Durcharbeiten des Buchs mitunter sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Es kommt also drauf an, welchen Umfang die Schwerpunktbereichsklausur umfasst. Sofern es sich um eine von mehreren &#8220;kleinen&#8221; Klausuren handelt, ist der Umfang dieses Werkes einfach zu viel, da auch sehr viele Sonderfälle abgehandelt werden. Für eine umfassende Verbundsklausur kann dieses Werk aber genau richtig sein.</p>
<p>Der Emmerich hingegen ist sehr knapp gehalten, was teilweise dann doch recht nervig sein kann, vor allem, wenn wirtschaftliche Zusammenhänge und behördliche Abläufe sowie Kompetenzen einfach vorausgesetzt werden oder noch schlimmer &#8211; wenn sie gar nicht erwähnt werden.</p>
<p>Sofern man aber durch die Vorlesung ein etwas umfassenderes Verständnis der Materie erlangt hat,  kann man dieses Buch um einiges besser lesen, so dass es obschon seines vergleichsweise geringeren Umfangs als Werk für fortgeschrittene eingestuft werden kann.</p>
<p>Der <em>Beninca/Zschocke</em> gehört als Praxisleitfaden eigentlich weniger in diesesen Zusammenhang. Im Kartellrecht ist aber gerade der tatsächliche Ablauf in der Praxis maßgebend für das Verständnis. Die Entscheidungspraxis der Kommission und der nationalen Kartellbehörden prägen dieses Rechtsgebiet enorm. Des Weiteren muss man dazu sagen, dass in diesem Praxisleitfaden natürlich trotzdem allgemeine kartellrechtliche Themen wie die Wettbewerbstheorien und die Frage nach dem Schutzzweck des Kartellrechts erörtert werden. Für die reine Kartellrechtsklausur weniger interessant sind die Ausführungen in diesem Buch zum Beihilfenrecht. Nett ist im Übrigen aber der Anhang mit kurzen Ausführungen zum Kartellrecht im Ausland.</p>
<p><strong>Empfehlung</strong></p>
<p>Wie die obigen Ausführungen zeigen, muss man für die Empfehlung wieder einmal klar unterscheiden, für welche Zwecke man das Buch braucht. Alle drei Lehrbücher sind ausnahmsweise mal didaktisch ansprechend und gut strukturiert.</p>
<p>Es gilt aber, dass man für eine umfassendere (Verbunds-)Klausur den <em>Kling/Thoma</em>s empfehlen kann. Für eine &#8220;normale&#8221; Schwerpunktklausur kommen von diesen drei Werken entweder der <em>Emmerich </em>oder der <em>Beninca/Zschocke </em>in Betracht. Hier kann man sagen, dass der <em>Beninca/Zschocke</em> einen sehr guten Einstieg in diese Materie geben kann, da das Buch eher unwissenschaftlich geschrieben ist und die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Probleme des Kartellrechts gut erläutert werden. Der Emmerich kann herhalten, wenn Ihr der Meinung seid, dass die Vorlesung euch bereits gutes Rüstzeug für das vertiefende Studium an die Hand gegeben hat, so dass euch teilweise sehr kurze Ausführungen nicht verunsichern.</p>
<p>Einen Ausflug ins Kartellrecht kann ich unabhängig von diesen Buchtiteln im Übrigen nur wärmstens Empfehlen, da es sich hierbei um eine Materie handelt, die mit dem normalen Hypothekenrecht oder ähnlichem wenig gemein hat. Hier zählen vielmehr wirtschaftliches Denken und Flexibilität als eine dogmatische starre Handhabe, wie Ihr es sonst aus dem Studium kennt&#8230;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Umberto Eco &#8211; Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Doktorarbeit) schreibt</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-umberto-eco-wie-man-eine-wissenschaftliche-abschlussarbeit-doktorarbeit-schreibt/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-umberto-eco-wie-man-eine-wissenschaftliche-abschlussarbeit-doktorarbeit-schreibt/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 Aug 2009 20:05:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Doktorarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><a type=amzn >Umberto Eco &#8211; Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Doktorarbeit) schreibt</a></p>
<p>Da ich momentan selbst promoviere, dachte ich, es kann doch &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><a type=amzn >Umberto Eco &#8211; Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Doktorarbeit) schreibt</a></p>
<p>Da ich momentan selbst promoviere, dachte ich, es kann doch sicherlich nicht schaden, mir ein Werk zu Gemüte zu führen, in dem es um genau dieses Thema geht. Das Buch richtet sich nicht explizit an Doktoranden, Diplomanden oder sonstiges, sondern soll für jede Art von Abschlussarbeit als Ratgeber heranziehbar sein.</p>
<p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Das Buch gliedert sich in die folgenden Oberthemen:</p>
<ol>
<li>Was ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit und wozu dient sie?</li>
<li>Die Wahl des Themas</li>
<li>Die Materialsuche</li>
<li>Der Arbeitsplan</li>
<li>Das Schreiben</li>
<li>Die Schlussredaktion</li>
</ol>
<p>An sich ein logischer Aufbau, wo rein formal erstmal kein Wunsch offen bleibt.</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Das Buch ist von einem italienischen Autor &#8211; Umberto Eco &#8211; geschrieben, weswegen es sich in seiner Originalfassung auch hauptsächlich an italienische Studenten richtet, die eine sog. &#8220;Tesi di Laurea&#8221; zum Abschluss ihres Studiums schreiben müssen (ein solches Werk umfasst zwischen 100 und 400 Seiten und die Anfertigung dauert zwischen 6 Monaten und 3 Jahren). Im Ergebnis kann man sagen, dass eine Übertragbarkeit der Ratschläge für eine rechtswissenschaftliche Dissertation außer Frage steht. Während dem Lesen stört es trotz allem, dass stets die italienische Abschlussarbeit im Vordergrund steht und nicht unsere Doktorarbeit &#8211; dies merkt man insbesondere bei dem Abschnitt zum Thema Literaturrecherche.</p>
<p>Problematisch ist aber meines Erachtens nach, dass die Tips, die Eco gibt, nicht besonders hilfreicht sind. Es handelt sich eher um nettgemeinte Ratschläge, auf die man aber im Zweifel selbst gekommen wäre. Die Motivationstips für die Zeit während des Schreibens vermögen jedoch zu überzeugen.</p>
<p><strong>Braucht man sowas?</strong></p>
<p>&#8220;Diese Anleitung für die Planung, Gliederung und Niederschrift wissenschaftlicher Arbeiten von Umberto Eco, Professor an der Universität Bologna und Autor des Buches &#8220;Der Name der Rose&#8221;, ist ebenso gründlich wie virtuos.&#8221; Eine solch überschwängliche Kritik, wie sie teilweise im Internet zu finden ist, mag ich nicht unbedingt teilen &#8211; dennoch gebe ich zu, dass das Buch für bestimmte Doktoranden in Betracht kommen könnte.</p>
<p>Alles in allem ist es eine Typfrage, ob man mit diesem Buch etwas anfangen kann oder nicht. Die deutsche Übersetzung ist jedenfalls gut gelungen und das Buch ließt sich zudem sehr angenehm, wobei man stets vom Autor adressiert wird, was zusätzlich Motivation beim Lesen erzeugt. Ob die Tips einem weiterhelfen weiß man wohl erst, wenn man das Buch gelesen hat. Für mich persönlich war es jedenfalls keine große Hilfe &#8211; je nach Motivationslage kann dieses Buch aber evtl. doch über das eine oder andere Tief hinweghelfen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Petersen &#8211; Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen &#8211; Zivilrechtliche Prüfungsgespräche</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-petersen-die-mundliche-prufung-im-ersten-juristischen-staatsexamen-zivilrechtliche-prufungsgesprache/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-petersen-die-mundliche-prufung-im-ersten-juristischen-staatsexamen-zivilrechtliche-prufungsgesprache/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 21:07:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[mündliche Prüfung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Das Problem &#8211; wenig Literatur für die mündliche Prüfung</strong></p>
<p>Ich habe während meiner Vorbereitung auf die mündliche Prüfung so einiges &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Das Problem &#8211; wenig Literatur für die mündliche Prüfung</strong></p>
<p>Ich habe während meiner Vorbereitung auf die mündliche Prüfung so einiges gelesen und war letzten Endes von der zur Verfügung stehenden Literatur nicht so wirklich begeistert. Ich las unter anderem auch das kleine Büchlein &#8220;Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen&#8221;.</p>
<p><strong>Allgemeine Informationen</strong></p>
<p>Das Buch beginnt damit, dass zunächst einige allgemeine Informationen im Bezug auf die mündliche Prüfung preisgegeben werden. Diese Informationen sind allerdings sehr allgemein gehalten, so dass ich meinen kann, dass die Erfahrungsberichte von unserer Seite doch um einiges fundierter und vor allem lebensnaher sind. Für diese Infos braucht Ihr das Buch also wirklich nicht zu kaufen, denn Ihr werdet in dieser Hinsicht nichts Neues über die mündliche Prüfung erfahren.</p>
<p><strong>Die Prüfungsgespräche</strong></p>
<p>Des Weiteren enthält das Büchlein aber als Kernprogramm zehn simulierte Prüfungsgespräche, die in Form eines Dialoges präsentiert werden. Hierbei wird von vornherein angemerkt, dass es einen Prüfling wie den in dem fiktiven Gespräch im echten Leben nicht geben kann, da dieser tatsächlich alles weiß und das Gespräch natürlich immer in genau die richtige Richtung lenkt.</p>
<p>Insofern kann man sich also fragen, ob es das Buch wegen der Realitätsferne überhaupt wert ist, gelesen zu werden. Hierzu gilt es das Folgende zu sagen:</p>
<ul>
<li>Das Buch ersetzt es nicht, eine echte Prüfung miterlebt zu haben. Ihr solltet euch also auf jeden Fall zumindest einmal eine fremde Prüfung angeschaut haben. Optimal ist es natürlich, wenn Ihr einen eurer Prüfer bereits vorab miterleben könnt.</li>
<li>Das Buch kann &#8211; wie jedes andere Printmedium &#8211; die Lerngruppe nicht ersetzen.</li>
<li>Das Buch enthält dennoch sehr nette zivilrechtliche Fallgestaltungen. Das soll heißen, es wird viel um die normale Anspruchsprüfung drumherum diskutiert. Dieses Hintergrundwissen ist gerade für die mündliche Prüfung relevant und in dem Buch auch gut dargestellt und vor allen Dingen nicht unbedingt in jedem anderem Buch gleichermaßen zu finden. Systematisches Verständnis sowie spezifisches Sonderwissen, was ebenfalls gerne in der Mündlichen abgefragt wird, ist in diesem Werk enthalten.</li>
</ul>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Ob es euch das Geld wert ist, dieses Buch nur für die zehn (zugegebenermaßen nett aufbereiteten) Prüfungsgespräche zu kaufen, ist euch selbst überlassen. Man kann jedenfalls sagen, dass diese zehn Fälle sehr schön in Dialogform aufbereitet sind, so dass man zumindest ein Gefühl für den möglichen Gang einer mündlichen Prüfung im Zivilrecht erhält. Die Prüfungssituation simulieren kann dieses Buch allerdings nicht, und das soll es auch gar nicht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kurzrezension: Alpmann Karteikarten Strafrecht BT I und II</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/kurzrezension-alpmann-karteikarten-strafrecht-bt-i-und-ii/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/kurzrezension-alpmann-karteikarten-strafrecht-bt-i-und-ii/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 19:51:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Ich möchte heute einen kleinen Erfahrungsbericht zu den <a type=amzn >Alpmann Karteikarten Strafrecht BT I und II</a> (Vermögens- Nichtvermögensdelikte) geben.</p>
<p><strong>Layout:</strong> Die &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Ich möchte heute einen kleinen Erfahrungsbericht zu den <a type=amzn >Alpmann Karteikarten Strafrecht BT I und II</a> (Vermögens- Nichtvermögensdelikte) geben.</p>
<p><strong>Layout:</strong> Die Karteikarten haben ein angenehmes Format. Die Informationen sind nicht immer in ganzen Sätzen abgefasst, das ganze stellt sich eher überblicksartig und schematisch dar. So finden sich für die „großen“ Tatbestände immer Aufbauschemata, auf denen die allerwichtigsten Einzelprobleme vermerkt sind. Die Karten sind einseitig bedruckt, was schon anzeigt, dass sie sich nicht unbedingt zum „Frage-Antwort“ Spiel taugen. Eher bieten sie ein alternatives Format, den üblichen Stoff mal Stück für Stück durchzuarbeiten.</p>
<p><strong>Inhalt:</strong> Auf den Karteikarten findet sich das leichte Rüstzeug für die Examensklausur, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Man kann die wichtigsten Definitionen und die Schemata wiederholen, sowie die systematischen Zusammenhänge herstellen. Man kommt sicher nicht umhin, die Karten mit eigenen Anmerkungen zu versehen, auch wenn sich schon einige Einzelprobleme finden lassen.</p>
<p><strong>Für wen?</strong> Meiner Meinung nach eigenen sich die Karten nicht für das erstmalige Anlesen, auch nicht für das intensive Wiederholen, gerade wenn noch Nachholbedarf besteht oder Verständnisfragen offen sind. Dann muss auf jeden Fall noch mal ein Blick ins Skript oder Lehrbuch erfolgen. Aber wenn man gegen Ende der Vorbereitung (gerade im Strafrecht) so gut wie alles auf der Pfanne hat, dann kann man mit den Katen sehr gut und schnell (halber-ganzer Tag) den relevanten BT-Stoff wiederholen. Generell würde ich ohnehin empfehlen, sich gerade im Strafrecht nicht zu verrennen, denn das trügerische Gefühl, im Strafrecht ja ALLES lernen zu können, kann einen evtl. schnell dazu verleiten, mal einfach so 2 Monate nur für dieses Fach zu lernen. Der falsche Weg, meiner Meinung nach. Ich habe in den letzen Monaten vor dem Examen NUR noch mit den Karten gelernt.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Für die schnelle Wiederholung gut geeignet!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Schmidt-Aßmann/Schoch &#8211; Besonderes Verwaltungsrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 16:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Besonderes Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Seit nunmehr einer Woche habe ich den fast 1000 Seiten schweren &#8220;<a type=amzn >Schmidt-Aßmann  - besonderes Verwaltungsrecht</a>&#8221; bei mir stehen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Seit nunmehr einer Woche habe ich den fast 1000 Seiten schweren &#8220;<a type=amzn >Schmidt-Aßmann  - besonderes Verwaltungsrecht</a>&#8221; bei mir stehen und muss sagen, dass ich &#8211; entgegen meiner Erwartung &#8211; von dem Werk ziemlich angetan bin.</p>
<p><strong>Design/Layout</strong></p>
<p>Das Layout ist schlicht, aber dennoch übersichtlich gehalten. Optische Schmankerl, wie bei einem Repetitorenskript braucht Ihr hier aber nicht zu erwarten. Es handelt sich in erster Linie um ein Nachschlagewerk und deshalb ist Funktionalität gefragt, damit so viel Inhalt wie möglich auf dem geringen Platz untergebracht werden kann.</p>
<p>Dennoch hat man keine Schwierigkeiten, auch mal ein ganzes Kapitel komplett durchzulesen, um mit dem Schmidt-Aßmann mal eben ein Lehrbuch zu ersetzen (so habe ich mir z.B. das Wirtschaftsverwaltungsrecht am Stück gegönnt).</p>
<p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Der Schmidt-Aßmann verfolgt in jedem Rechtsgebiet des Besonderen Teils des Verwaltungsrechts eine klare Gliederung. Angesichts der Tatsache, dass das Verwaltungsprozessrecht hier inhaltlich nicht mit einfließt, beschränkt sich das Buch lediglich auf rein materiellrechtliche Fragen.</p>
<p>Für Anfänger ist das Buch deshalb keinesfalls geeignet, da es zumindest ein grobes Grundverständnis für die jeweiliegen Rechtsgebiete und außerdem bei den verwaltungsprozessualen Besonderheiten verlangt.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Man kann sagen, dass dieses Lehrbuch trotz der teilweise knapp bemessenen Seitenzahl pro Rechtsgebiet einen wirklich umfassenden Überblick über Systematik und Methodik inklusive den jeweiligen Problemen gewährleistet. Gerade, wenn man mal im Klausurenkurs mit exotischeren Rechtsgebieten des besonderen Teils konfrontiert wurde (v.a. Beamtenrechtsfragen etc.), kann man hier im Nachhinein sehr gut die Problematiken nachschlagen, um die jeweilige Sachlage zu vertiefen.</p>
<p>Trotz allem muss man natürlich anmerken, dass ein vollumfängliches  Lehrbuch in der Regel ein wenig mehr an Inhalten bieten wird. Andererseits ist gerade im besonderen Teil des Verwaltungsrechts grundsätzlich das bloße Verständnis gefragt, was mit Hilfe dieses Buches in den meisten Fällen zu Genüge zu erlangen ist.</p>
<p>Wie schon erwähnt, bietet es aber keinen klausurtypischen Aufbau, wie es die Skripten von Repetitoren und mittlerweile manche Lehrbücher handhaben. Das Buch ist deshalb nur dann zu empfehlen, wenn man im klausurtechnischen Aufbau sattelfest ist und lediglich materiellrechtliche Probleme ausräumen möchte. Zu diesen Zwecken eignet es sich aber hervorragend.</p>
<p><strong>CD-Rom</strong></p>
<p>Dem Buch ist netterweise auch noch eine CD-ROM beigelegt, mit dessen Hilfe man beinahe alle Urteile, die in den Fußnoten erwähnt sind, nachschlagen kann. Dies ist wirklich eine sinnvolle Ergänzung. Noch praktischer hätte ich es jedoch gefunden, wenn ein entsprechendes Onlineangebot inklusive wäre. Gerade wenn ich mit meinem Netbook unterwegs bin, habe ich nämlich keine Möglichkeit, die CD zu nutzen. Außerdem halte ich dieses Medium für veraltet und nicht mehr zeitgemäß, da CD-ROMs zu einfach verloren oder kaputt gehen.</p>
<p><strong>Kosten</strong></p>
<p>Das Buch kostet knapp 45 €. Angesichts der Tatsache, dass ein Leitfaden im gesamten besonderen Teil des Verwaltungsrechts geboten wird, ist der Preis wirklich absolut fair. Sich im Baurecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Immissionsschutzrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Straßen- und Wegerecht etc. etc. ein Lehrbuch zu kaufen, wäre deutlich unwirtschaftlicher.</p>
<p><strong>Empfehlenswert?</strong></p>
<p>Ich halte es für sinnvoll, sich für den allgemeinen Teil und das Verwaltungsprozessrecht mit Material von Repetitoren einzudecken, damit man die klausurtypische Aufbereitung und die in diesen Gebieten geforderten Standardprobleme ohne Lücken lernen kann.</p>
<p>Für den besonderen Teil kann man den Schmidt-Aßmann dann als Lehrbuch/Nachschlagewerk vorbehaltlos empfehlen. Wie bereits gesagt: Es kommt im besonderen Teil weniger auf Detailwissen, sondern mehr auf Verständnis an. Hierfür ist dieses Buch gerade richtig, insbesondere um sich auch einmalig in den Randgebieten wie dem Immissionsschutzrecht, im Beamtenrecht und dem Straßen- und Wegerecht einzulesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Tucker Max &#8211; Und in der Hölle mach ich weiter!</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-tucker-max-und-in-der-holle-mach-ich-weiter/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-tucker-max-und-in-der-holle-mach-ich-weiter/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 Aug 2009 18:08:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Lustiges]]></category>
		<category><![CDATA[Tucker Max]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1027</guid>
		<description><![CDATA[<p>Im Artikel <a href="http://www.juraexamen.info/tucker-max-oder-auch-der-wie-man-jura-richtig-studieren-sollte/">http://www.juraexamen.info/tucker-max-oder-auch-der-wie-man-jura-richtig-studieren-sollte/</a> habe ich auf die interessante Webseite von Tucker Max hingewiesen.</p>
<p>Mittlerweile habe ich sein Buch &#8220;<a type=amzn >Und </a>&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Im Artikel <a href="http://www.juraexamen.info/tucker-max-oder-auch-der-wie-man-jura-richtig-studieren-sollte/">http://www.juraexamen.info/tucker-max-oder-auch-der-wie-man-jura-richtig-studieren-sollte/</a> habe ich auf die interessante Webseite von Tucker Max hingewiesen.</p>
<p>Mittlerweile habe ich sein Buch &#8220;<a type=amzn >Und in der Hölle mach ich weiter</a>&#8221; auch gelesen. Ich muss sagen, ich habe noch nie so viele Obszönitäten und teilweise doch kranke Ausführungen auf so dicht gedrängtem Raum ertragen müssen. Gerade das macht aber auch den Reiz des Buches aus. Tucker Max provoziert vom feinsten:</p>
<p>Er beschreibt sich selbst als jemand, der ziemlich gut darin ist, das Leben anderer restlos und ohne Kompromisse zu zerstören (<em>dies zeigt sich vor allem dann, wenn er magersüchtige Models als übergewichtige Prostituierte bezeichnet</em>). Man muss ihm jedoch zugute halten, dass er auch keine Rücksicht auf sich selbst nimmt. Er beschreibt bis ins kleinste Detail seine eigenen inneren Konflikte und auch seine Niederlagen (<em>z.B. als er morgens aufwachte und getrocknete Kotze in den Haaren hat &#8211; sowie einen großen Hundehaufen im Gesicht</em>).</p>
<p>Alles in allem ein Buch, wie man es vorher sicherlich noch nie gelesen hat. Wenn man dieses Buch liest, muss man sich aber auch darauf einlassen, dass man in den folgenden 400 Seiten teilweise mit dem größten Schwachsinn konfrontiert wird, den man je gehört hat. Tucker Max überrascht hierbei stets mit immer absurder werdenden Schilderungen aus seinem Lebensalltag. Diese lassen sich unglaublicherweise &#8211; so fand ich zumindest &#8211; unterhaltsam lesen, so dass man gewillt ist, sich das ganze bis zum Ende anzutun&#8230; Vielleicht liegt dies aber auch an dem Phänomen &#8220;Fremdschämen&#8221;.  Empfehlenswert für alle, die fernab von ihrem Jurastudium entweder ein Vorbild oder eine Hassperson suchen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Skriptenreihe JURIQ Erfolgstraining</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-skriptenreihe-juriq-erfolgstraining/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-skriptenreihe-juriq-erfolgstraining/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 Aug 2009 17:34:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[JURIQ]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Da ich vor kurzem vom Verlag C.F. Müller einige Skripten der Skriptenreihe &#8220;<a type=amzn >JURIQ Erfolgstraining</a>&#8221; als Rezensionsexemplare zugesandt bekam, &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich vor kurzem vom Verlag C.F. Müller einige Skripten der Skriptenreihe &#8220;<a type=amzn >JURIQ Erfolgstraining</a>&#8221; als Rezensionsexemplare zugesandt bekam, möchte ich deswegen nunmehr ausgehend von den Exemplaren, die ich mir bereits angeschaut habe, eine allgemeine Rezension schreiben, die sich auf alle Skripten dieser Reihe gleichermaßen bezieht.</p>
<p><strong>Design/Layout</strong></p>
<p><strong></strong>Auffällig ist, dass die Skripten, die etwas kleiner als im Din-A4-Format gehalten sind, einen Umfang von 140 Seiten jeweils nicht überschreiten. Hieraus lässt sich &#8211; bereits ohne die Exemplare gelesen zu haben &#8211; sagen, dass inhaltlich wohl teilweise Abstriche gemacht worden sind. Dies muss aber je nach Zielsetzung der Skriptenreihe nicht unbedingt von Nachteil sein.</p>
<p>Die Präsentation der Inhalte ist außerordentlich gut gestaltet (m.E. deutlich besser als Hemmer oder Alpmann), so dass man von der Optik her direkt Lust bekommt, sich die Inhalte zu Gemüte zu führen. Es werden generell auch sehr viele gute Skizzen präsentiert. Das Einzige, was mich ein wenig gestört hat, waren die teilweise etwas kindisch angehauchten Bilder, die zur Illustration mancher Probleme eingefügt sind (Beispiel: <em>Beim Bäcker steht ein Kunde mit einer Denkblase über seinem Kopf und überlegt sich, was er kaufen möchte</em>; naja, aus dem Alter sind wir doch eingentlich raus, dachte ich&#8230;).</p>
<p><strong>Aufbau der Skripten</strong></p>
<p>Zum Aufbau lässt sich nichts Negatives anmerken. Nett ist vor allen Dingen, dass am Ende eines jeden Kapitels ein kleiner Übungsfall gestellt wird, der auch tatsächlich dezidiert im Gutachtenstil gelöst wird (und nicht im Urteilsstil, mit deutlicher Schwerpunktsetzung auf dem konkreten Problem, wie es in den meisten Skripten aus Praktikabilitätsgründen der Fall ist).</p>
<p><strong>Inhaltlich</strong></p>
<p>Hier kommt der Knackpunkt, der letztlich entscheidet, ob man das Skript kaufen sollte oder nicht. Bisher habe ich mir jeweils zwei Skripten aus den drei Rechtsgebieten angeschaut und muss sagen, dass die Vermittlung des Wissens sehr gut gelingt. Gerade für jemanden, der noch in der Anfangsphase steckt, wird schlüssig und didaktisch ansprechend der Stoff vermittelt.</p>
<p>Die Sprache der Skripten ist kurz und prägnant, so dass letztlich auf den bloß circa 140 Seiten doch eine ganze Menge an Stoff untergebracht ist. Was die Skripten jedoch nicht bieten, ist ein allumfassender Überblick über die jeweiligen Rechtsgebiete mit tatsächlich allen Problemen. Es werden in der Regel wirklich nur die wichtigsten examensrelevanten Topoi beleuchtet. Von den Spezialproblemen werden längst nicht alle behandelt. Im Strafrecht besteht noch am ehesten Vollständigkeit, doch selbst hier gibt es in manch anderen Skripten oder Lehrbüchern eine höhere Dichte an behandelten Problemen. Damit eignen sich die Skripten in erster Linie für eine begleitende Aufbereitung des Examensstoffes, nicht aber als ausschließliche Lernmaterialien. Für Anfängerklausuren und die Übungen sind sie hingegen sinnvoll und wohl auch vollständig.</p>
<p><strong>Kosten</strong></p>
<p>Ein solches Skript kostet 16, 95€, womit die Preise eher im Mittelfeld angesiedelt sind. Angesichts des geringen Umfangs eines solchen Skript muss man sich aber fragen, ob die Preise gerechtfertigt sind. Andererseits sind die Skripten wirklich gut aufgemacht. Sofern man gut mit den Skripten klar kommt, ist der Preis also sicherlich noch im verträglichen Rahmen.</p>
<p><strong>Online-Angebot</strong></p>
<p>Zusätzlich (und im Preis inbegriffen) wird noch ein sog. Online-Wissens-Check angeboten, den man mittels eines Codes am Ende des Buchs freischalten kann. Ob E-Learning euer Ding ist, müsst ihr selbst entscheiden (ich persönlich finde Lernen am Computer unnötig, da sollte man andere Sachen mit machen); auf jeden Fall aber eine ganz nette Idee für die, denen es gefällt. So kann man sich selbst nach dem Lesen des Skripts nochmal abfragen, um zu überprüfen, ob alles hängen geblieben ist.</p>
<p><strong>Empfehlenswert?</strong></p>
<p>Ich persönlich würde sagen, dass eine Vorbereitung auf das Examen ausschließich mit diesen Skripten (also ohne andere zusätzliche Materialien) in den meisten Fällen nicht zu hinreichenden Ergebnissen führen wird. Die Skripten können meiner Meinung nach aber einen sehr guten Einstieg in die jeweiligen Materien liefern und gleichzeitig zumindest zur Erarbeitung des Standardstoffs (den man können MUSS)  dienen. Zusätzlich zu den Skripten sollten auf jeden Fall eine umfangreiche Fallsammlung und sonstiges (Repetitoren-)Material kommen.</p>
<p>Durch die gute Vermittlung des Wissens (auch für einen kompletten Einsteiger) können diese Skripten auch schon gut in den ersten Semestern und vor allem für die großen Scheine sinnvoll sein. Für das Examen taugen sie meiner Meinung nach &#8211; wie bereits gesagt &#8211; aber nur als Ergänzung bzw. zum ersten Erarbeiten des Stoffs.</p>
<p>Wenn man die Skripten in eine Nische einordnen müsste, könnte man sagen, dass sie eine deutlich  ausführlichere Version der Hemmer-Basics-Skripten darstellen. Mit dem inhaltlichen Umfang der &#8220;großen&#8221; Hemmer und Alpmann-Skripten kann die JURIQ-Schriftenreihe aber nicht mithalten (außer vielleicht im Strafrecht); angesichts der Tatsache, dass man (zumindest beim Rep) sowiso so viele Unterlagen bekommt, dass Skripten beinahe nicht nötig sind, kann die  Beschränkung auf das Wesentliche aber je nach dem auch von großem Nutzen sein.</p>
<p>Die Skriptenreihe ist bisweilen noch nicht ganz komplett, so dass im Moment stetig neue Titel hinzukommen. Laut C.F. Müller wird die Reihe bereits in den nächsten Monaten vollständig sein, so dass dann aber alle examensrelevanten Rechtsgebiete erfasst sein werden.</p>
<p>Unter folgendem <a href="http://www.hjr-verlag.de/hjr/liste/pTyp/SERIAL_ID/pWert/160751">Link </a>könnt Ihr euch, wenn Ihr bei einem Skript &#8220;mehr Info&#8221; wählt, auch Leseproben zu den Skripten einsehen. Infolgedessen könnt Ihr dann selbst entscheiden, wie euch das Konzept überzeugt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension &#8211; Hemmer Skript Strafprozessrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skript-strafprozessrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skript-strafprozessrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 18:46:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer Skripte]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Zum Skript</strong></p>
<p>Auflage: 2. Auflage, Mai 2008</p>
<p>ISBN: 3-89634-817-3</p>
<p>Seiten: 183</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Das &#8220;dicke&#8221; <a type=amzn >Hemmer StPO</a> Skript bereitet inhaltlich &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Zum Skript</strong></p>
<p>Auflage: 2. Auflage, Mai 2008</p>
<p>ISBN: 3-89634-817-3</p>
<p>Seiten: 183</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Das &#8220;dicke&#8221; <a type=amzn >Hemmer StPO</a> Skript bereitet inhaltlich den Stoff auf, der im Rahmen der Vorbereitung auf das erste Examen auch ausreichen sollte. Der Aufbau des Skripts folgt dem Gang des Strafverfahrens, von der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens mit den Eingriffsmaßnahmen, über das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung. Selbstverständlich kommen die Maximen des Strafprozesses nicht zu kurz, ebenso wie die besonderen Verfahrensarten und die Rechtsmittel.</p>
<p><strong>Mein Eindruck und meine Empfehlung</strong></p>
<p>Das besagte Skript habe ich erstmals komplett für die Mündliche Prüfung durchgearbeitet, da ich wusste, das systematische und etwas tiefer gehende Kenntnis im Strafprozessrecht gefordert waren.</p>
<p>Als sehr angenehm habe ich den Aufbau des Skriptes empfunden, der chronologisch den Ablauf des kompletten Strafverfahrens abarbeitet. Letztendlich kann man sich so schon an Hand der Überschriften einen sehr guten und einfachen Überblick über die Materie verschaffen und verliert nicht den Überblick, was bei einer abstrakten Materie, wie dem Strafprozessrecht entscheidend ist.</p>
<p>Als etwas zu langatmig habe ich den Teil über die Standardmaßnahmen der Staatsanwaltschaft empfunden, hier liest man meiner Meinung nach auch besser in den aktuellen Ausbildungszeitschriften nach, da die Gesetzgebung und Rechtssprechung dort schnell voranschreitet.</p>
<p>Mit Hilfe des Hemmer Skripts habe ich mir jedenfalls innerhalb von 2-4 Tagen einen sehr guten Überblick und systematisches Verständnis angeeignet. Ob man jeden angesprochenen Problempunkt bis ins Detail vertiefen möchte, bleibt natürlich wie immer dem Leser überlassen.</p>
<p>Ich empfehle das &#8220;dicke&#8221; StPO Skript zum vertieften Überblick und insbesondere für das systematische Verständnis; ideal ist es für die mündliche Prüfung. Für den Grobüberblick und die &#8220;Minimalausrüstung&#8221; ist es sicher ein wenig zu umfangreich, insbesondere da man beachten muss, dass das Strafprozessrecht in den Klausuren eher ein Schattendasein fristet und man ja aus Zeitgründen immer das Kosten-Nutzen Verhältnis im Auge haben muss.</p>
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		<title>Rezension &#8211; Hemmer Skripten BGB AT I, II, III</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skripten-bgb-at-i-ii-iii/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 18:41:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[BGB AT]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Die Skripten von <a type=amzn >Hemmer zum BGB AT</a> folgen einem logischen Aufbau. Das erste Skript beschreibt die Entstehung des Primäranspruchs, &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Die Skripten von <a type=amzn >Hemmer zum BGB AT</a> folgen einem logischen Aufbau. Das erste Skript beschreibt die Entstehung des Primäranspruchs, das zweite Skript das Scheitern des Primäranspruchs und das dritte Skript das Erlöschen des Primäranspruchs. Ansonsten sind die Skripten an sich auch klausurtypisch aufgebaut, so dass man bei jedem Prüfungspunkt genau weiß, wo man ihn in der Klausur zu verrorten hat.</p>
<p><img class="alignnone" title="Hemmer" src="http://lh5.ggpht.com/__dgNB1Eqn5o/SlTtWVh7uZI/AAAAAAAAAfE/PjEhXORrVxw/s400/Hemmer.JPG" alt="" width="206" height="230" /></p>
<p><strong>Inhaltlich</strong></p>
<p>Inhaltlich gilt es zu diesen drei Skripten zu sagen, dass hier beinahe keine Wünsche offen bleiben. Wer noch mehr Detailwissen haben möchte, muss schon einen Kommentar zurate ziehen. Es wird wirklich fast jedes klausurrelevante AT-Problem angesprochen und knapp und bündig erläutert.</p>
<p>Problematisch ist jedoch, dass das Wissen aus diesen drei Skripten fast schon über das hinausgeht, was man im AT für das Examen wissen muss. Die Skripten sollten deshalb in mancherlei Hinsicht mit Vorsicht zu genießen sein, da selbstverständlich nicht alles aus diesen Werken verinnerlich werden muss. Eine richtige Schwerpunktsetzung ist in den Skripten nur teilweise zu erkennen &#8211; an manchen Stellen werden eher unwichtige Teile der Vollständigkeit halber trotzdem sehr ausführlich ausgeführt.</p>
<p><strong>Umfang</strong></p>
<p>Drei Skripten für den BGB-AT (je 173, 113 und 185 Seiten im DinA4-Format) halte ich im Grundsatz für zu viel. Die Skripten sollten deshalb im Regelfall nur dann gekauft werden, wenn sie explizit als Nachschlagewerk dienen sollen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Ich persönlich habe diese Skripten neben dem Rep-Material durchgearbeitet. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich aber nur dann, wenn man entweder nicht großartig mit anderen Unterlagen bewaffnet ist oder wenn man zu dem Typ Lerner gehört, der einfach sehr schnell liest und weniger Karteikarten oder Mindmaps anfertigt. Im Normalfall reichen jedenfalls die Rep-Unterlagen vollkommen aus, so dass die Skripten wenn überhaupt nur als vertiefende Ergänzung zu sehen sind.</p>
<p>Sofern man gar keine anderen Unterlagen hat, kann ich die Skripten aber zum Erarbeiten des Stoffs voll und ganz empfehlen. Didaktisch sind sie jedenfalls einigermaßen gelungen und vermitteln das Basic-Wissen gleichermaßen wie die examensrelevanten Kernprobleme auf dem Hochreck.</p>
<p>Letztlich also eine ambivalente Sache, wo man nicht pauschal eine Kaufempfehlung geben kann (vor allem, weil wir für Werbung eh kein Geld bekommen <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> ). Auf <a href="http://www.hemmer-shop.de/artikel_details.php?start=0&amp;rid=14&amp;rt=008-001&amp;pid=22&amp;">http://www.hemmer-shop.de/artikel_details.php?start=0&amp;rid=14&amp;rt=008-001&amp;pid=22&amp;</a> kann man wohl  zumindest umsonst eine kleine Leseprobe bekommen.</p>
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		<title>Visual Cards® &#8211; Jura Mindmaps vom Verlag Gruening</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 09:51:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Jura lernen mit Mindmaps]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Lerntechniken]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Mindmaps]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Visual Cards®  vom Verlag Gruening (<a href="http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm">http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm</a>) haben wir getestet und können Sie zum Lernen empfehlen. Die Mindmap-Struktur &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Die Visual Cards®  vom Verlag Gruening (<a href="http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm">http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm</a>) haben wir getestet und können Sie zum Lernen empfehlen. Die Mindmap-Struktur dieser Karteikarten macht den Lernstoff leichter fassbar. Der Verlag Gruening beschreibt seine Lernmethode folgendermaßen:</p>
<p class="style3">&#8220;Visual Cards® (Mind Maps) eignen sich von Beginn des Studiums an für jeden einzelnen Lernschritt:</p>
<p class="style3" align="left">- Zunächst können Sie sich mit Hilfe der Visual Cards® (Mind Maps) einen Überblick über das neue Rechtsgebiet verschaffen. Haben Sie sich bereits einmal mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt, können Sie beim ersten Überblick feststellen, wo Sie noch Wissenslücken haben. An vielen Stellen werden Ihnen die enthaltenen Schlagwörter, das examensrelevante Wissen wieder in Erinnerung rufen. Sollten Ihnen einzelne Schlüsselwörter nichts mehr sagen und Sie das dazugehörige Wissen nicht mehr abrufen können (weil es bereits wieder abgefallen ist) können Sie auf diese Bereiche gezielt einen Schwerpunkt bei der erneuten Bearbeitung legen.</p>
<p>- Wenn Sie sich im nächsten Schritt dieses Rechtsgebiet mit Hilfe von Büchern oder Skripten im Detail erarbeiten, können Sie die Visual Cards® (Mind Maps) parallel zur strukturierten Einordnung der Details in das Gesamtwissen heranziehen (Struktur). Dadurch steigt das Erinnerungsvermögen erheblich.</p>
<p>- Letztlich haben Sie die Möglichkeit ganze Themenkomplexe übersichtlich und schnell zu wiederholen (Kontrolle). Sollten Ihnen manche Stichpunkte nicht mehr alle Details in Erinnerung zurückrufen oder nicht verständlich sein, können Sie diese Punkte gezielt in Ihren Büchern oder Skripten nachlesen. Eine optimale Kontrolle auf dem Weg zu einem Spitzen-Examen.</p>
<p>Denn Auswertungen von Examensklausuren zeigen immer wieder, dass die meisten Examenskandidaten zwar Detailwissen besitzen, aber Probleme beim Aufbau und Verständnis haben. Dies schlägt sich negativ in der Bewertung der Klausur wieder. Denn alle Kenntnis von Einzelproblemen nützt nichts, wenn man nicht weiß, wo diese einzuordnen sind. Das gilt umso mehr für das Lernen. Denn es steht fest, dass das Gedächtnis leichter zu einem Ganzen geordnete als voneinander getrennte Fakten behält. Es beschleicht uns ein Gefühl von Entmutigung und Unordnung, wenn sich Details nicht in eine passende Struktur einordnen lassen. Die wird derjenige erleben, der angestrengt lernt und seinem Gedächtnis ein Durcheinander von Begriffen vorgibt, ohne nach dem Zusammenhang zu suchen. Ein solches Lernen wird als unangenehm empfunden und hat enttäuschende Ergebnisse: Das Gedächtnis vergisst diese zerstreuten Informationen. Visual Cards® (Mind Maps) berücksichtigen diese Besonderheiten des Lernprozesses.&#8221;</p>
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