Archiv für die Kategorie 'Ö-Recht'
Mangold abgesegnet
Geschrieben von: Johannes am 27.08.2010
Heute hat das BVerfG in der Sache “Honeywell” über das Mangold-Urteil des EuGH entschieden (v. 6.7.2010 – 2 BvR 2661/06). Der erwartete “Machtkampf” (spiegel.de vom 26.8.2010) zwischen BVerfG und EuGH ist ausgeblieben. Damit wird ein weiterer wichtiger Eckpunkt in der Positionsbestimmung zwischen BVerfG und EuGH um die Hoheit über die europäische Integration gesetzt.
I. Was war das Besondere an Mangold?
In der Rs. Mangold (EuGH v. 22. 11. 2005, Rs. C-144/04, Slg. 2005, I-9981 = NZA 2005, 1345) entschied der EuGH, dass das europäische Diskriminierungsrecht einer nationalen Regelung nach der der Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt zulässig ist, sofern nicht zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, entgegensteht.
Eine solche Regelung sah § 14 Abs. 3 S. 4 TzBfG a.F. vor. Dass diese durch die Entscheidung des EuGH für mit Europarecht nicht…
Alter Kaffee noch einmal aufgewärmt? § 266 StGB und das Bestimmtheitsgebot
Geschrieben von: Johannes am 20.08.2010
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das BVerfG (v. 23.6.2010 – 2 BvR 2559/08 u.a.) zu der schon seit Jahrzehnten diskutierten Frage geäußert, ob der Untreuetatbestand (§ 266 StGB) dem straf- und verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt. Die Entscheidung bietet eine gute Gelegenheit, noch einmal die Grundsätze des Bestimmtheitsgebotes zu wiederholen; dieses ist sowohl in Klausuren wie in der mündlichen Prüfung immer wieder gefragt (neben § 266 StGB etwa bei § 240 StGB). Dort wird überlicherweise erwartet, dass der Prüfling die Problematik möglicherweise unzureichender Bestimmtheit sieht, das rechtsstaatliche Problem dahinter erkennt und dann mit den vom BVerfG vorgegebenen Argumenten zu einem vertretbaren Ergebnis kommt. Dabei wird das Ergebnis praktisch immer sein, dass – insbesondere im Hinblick auf die Konkretisierung durch jahrelange Rechtsprechung – die Norm gerade noch bestimmt genug ist.
I. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 Abs. 2 GG)
1. Das Bestimmtheitsgebot für den Gesetzgeber…
Europarecht Klassiker: Alcan-Entscheidung
Geschrieben von: Samuel am 19.08.2010
Europarecht ist längst nicht mehr bloß ein Randgebiet, das eher selten in den Examensklausuren dran kommt – im Zivilrecht (Stichwörter: Quelle-Backofen-Fall, EuGH Entscheidung in der Rechtssache „Heinrich Heine“ oder aber „Kücükdeveci“ im Arbeitsrecht) wie auch im Öffentlichen Recht. Aktuell lief beispielsweise in der Ö-Recht Klausur im Examenstermin II/2009 in Bayern und auch in einigen anderen Bundesländern der Doc-Morris II-Fall i.V.m. mit einigen Fragen aus dem Verfassungsrecht. In NRW wurde im Examenstermin Mai 2010 in einer Verwaltungsrechtklausur einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenspiel mit einer Verordnung und der Grundrechtscharta der Europäischen Union, die seit dem Vertrag an Lissabon enorm an Bedeutung gewonnen hat, abgeprüft.
Die Alcan-Entscheidung des Gerichtshofs aus dem Jahr 1997 ist ein Klassiker im Öffentlichen Recht, der beispielhaft zeigt, wie im Rahmen einer Verwaltungsrechtklausur europarechtliche Probleme eingebaut werden können.
BVerfG stärkt erneut Rechte von Homosexuellen
Geschrieben von: stephan am 18.08.2010
Dauerbrenner vor dem BVerfG
Das BVerfG hat sich in den letzten Jahren zu einem Garant für die Wahrung der Rechte von Homosexuellen entwickelt. Zahlreiche Entscheidungen haben die eingetragene Lebenspartnerschaft in vielen Punkten der Ehe rechtlich gleichgestellt. In der Vergangenheit haben wir bereits darüber berichtet, das eingetragene Lebenspartnerschaften nicht bei der Zusatzversorgung für Hinterbliebene im öffentlichen Dienst benachteiligt werden dürfen (zu diesem Artikel). Die verwitweten Lebenspartner haben hier ebenso Ansprüche wie ein Ehepartner des Verstorbenen.
Neueste Entscheidung: Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer
In einer aktuellen Entscheidung vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07) hat das BVerfG nun entschieden, dass die Schlechterstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ebenfalls verfassungswidrig ist. Die Benachteiligung eingetragener Lebenspartner im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren. Zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe seien keine hinreichenden Unterschiede ersichtlich, die von solchem Gewicht…
BVerfG: Der Untreuetatbestand des § 266 Abs. 1 StGB ist verfassungsgemäß
Geschrieben von: Samuel am 13.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung (Beschluss vom 23. Juni 2010 – 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09) die Voraussetzungen für strafrechtliche Verurteilungen wegen Untreue verschärft. Dabei hatte das BVerfG in drei miteinander verbundenen Verfahren insbesondere über die Anwendung und Auslegung des Untreuetatbestands (§ 266 Abs. 1 StGB) unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebotes des Art. 103 Abs. 2 GG zu entscheiden. Die Beschwerdeführer waren wegen Untreue verurteilt worden und mit dem Argument nach Karlsruhe gezogen, der weit gefasste Straftatbestand der Untreue verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erfolglos
Geschrieben von: Samuel am 6.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 11. Juni eine Verfassungsbeschwerde gegen § 3a LadÖG nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des BVerfG lägen die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung. Auch eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG durch die angegriffene Regelung sei nicht ersichtlich.
BVerfG: Neues bayerisches Nichtrauchergesetz verfassungsgemäß
Geschrieben von: christoph am 4.08.2010
Das bayerische Nichtrauchergesetz
Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.
Aktueller Nichtannahmebeschluss des BVerfG
In einem Nichtannahmebeschluss wurde vom BVerfG nunmehr festgestellt, dass auch ein umfassendes Rauchverbot verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hatte bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317, 357).
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen
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BVerfG: Zwingende Zustimmung der Mutter zu gemeinsamem Sorgerrecht für Väter nichtehelicher Kinder verfassungswidrig
Geschrieben von: Samuel am 3.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) entschieden, dass die Sorgerechtsregelung für Väter nichtehelicher Kinder in den §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer ist Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich noch während der Schwangerschaft der Mutter. Der gemeinsame Sohn lebt seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Der Beschwerdeführer erkannte die Vaterschaft an. Eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge wurde von der Mutter verweigert. Als diese einen Umzug mit dem Kind beabsichtigte, beantragte der Beschwerdeführer beim Familiengericht, der Mutter das Sorgerecht teilweise zu entziehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn selbst zu übertragen. Hilfsweise beantragte er, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen oder die Zustimmung der Mutter zu einer gemeinsamen Sorge zu ersetzen. Das Familiengericht wies die Anträge mit der Begründung…
Lesenswerte und examensrelevante Artikel der Kalenderwoche 30/2010
Geschrieben von: Samuel am 31.07.2010
Im Folgenden eine kurze Zusammenstellung von lesenswerten examensrelevanten Artikeln in anderen Jura Blogs in der Kalenderwoche 30/2010.
Der Blitzer und der unfallgeschädigte Gebrauchtwagenfahrer
Geschrieben von: Samuel am 25.07.2010
Zwei wichtige Entscheidungen, die in diesem Monat Juli im Volltext veröffentlicht wurden – eine vom Bundesverfassungsgericht und eine vom Bundesgerichtshof.
1. BVerfG-Beschluss vom 5.7.2010 (2 BvR 759/10):
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen “Blitzer” erfolglos
- Examensrelevante Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Blitzens: 100h StPO als Ermächtigungsgrundlage für Blitzer
- Die polizeilichen „Blitzerfotos“ sind ein gerechtfertigter Eingriff in das Recht des Fahrers auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. BGH-Entscheidung vom 22.6.2010 (VI ZR 302/08):
BGH stärkt Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer beim Fahrzeugschaden
- Die Problematik der fiktiven Schadenabrechnung wurde erst kürzlich im Mai-Termin in NRW in der 1. Zivilrechtsklausur abgefragt.
OVG Niedersachsen: Kein Werbeverbot für kommerzielles Jura Repetitorium an Universität
Geschrieben von: Samuel am 18.07.2010
Wir hatten bereits in einem Artikel vom 1.3.2010 berichtet, dass die Universität Göttingen einem kommerziellen Jura Repetitorium gerichtlich untersagen wollte, auf dem Unigelände für Ihr Repetitorium Werbung zu machen. Zum Schluss hatte das Verwaltungsgericht Göttingen dem Repetitorium Recht gegeben.
Die Universität hatte gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt – was vom OVG Niedersachen (2 ME 167/10) nun zurückgewiesen wurde. Auf Jurakopf findet Ihr das Urteil des OVG im Volltext.
Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot: Bußgeld bei fehlenden Winterreifen in der StVO
Geschrieben von: christoph am 15.07.2010
Das Bestimmtheitsgebot
Über eine interessante Entscheidung im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot, das eine Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 GG darstellt, berichtet die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf .
Das Bestimmtheitsgebot ist für gewöhnlich nicht verletzt, da sich die meisten Normen wenigstens im Hinblick auf eine verfassungskonforme Auslegung mit Hilfe der Grundrechte bzw. des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auslegen lassen. Eine gewisse Unbestimmtheit ist Rechtsnormen zudem inhärent, da sie gerade abstrakt-generell für eine Vielzahl von Fällen gelten müssen und nicht jeden Einzelfall im Detail erfassen können.
“Winterreifen” als zu unbestimmter Rechtsbegriff
Beim Urteil des OLG Oldenburg gestaltete es sich Ausnahmsweise anders: Die Normen der §§ 2 Abs. 3a S. 1 und 2 StVO waren nach dem OLG Oldenburg zu unbestimmt und sind demnach wegen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 GG verfassungswidrig und damit nichtig. Der Begriff “Winterreifen” lasse sich mangels technischer Standards nicht anhand der gängigen Auslegungsmethoden konkretisieren.
Da die Eigenschaften von Winterreifen nicht gesetzlich oder technisch normiert
…
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG am Beispiel einer Schülermonatsfahrkarte
Geschrieben von: christoph am 13.07.2010
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Das BVerfG hat im Februar 2010 entschieden:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das sich aus dem Sozialstaatsprinzip ableitet, ist aufgrund dieser weiten Formel des BVerfG eine interessante Möglichkeit, eine Vielzahl an Sachverhalten abzuprüfen.
Anspruch auf eine Schülermonatskarte aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 GG
Eine examenstypische Entscheidung traf z.B. das Sozialgericht Detmold. Es ging konkret um die Übernahme von Kosten für Schülermonatskarten für den täglichen Schulweg. Die Kläger empfangen Leistungen nach dem SGB II und wohnen ca. 4,8 km von ihrer Schule entfernt. Nach der SchfkVO NRW werden solche Fahrtkosten erst ab einer Entfernung von 5 km in der Oberstufe erstattet. Von den Schülern wird also verlangt, täglich und…
Jochimsen: DDR kein “Unrechtsstaat”
Geschrieben von: simon am 17.06.2010
Die Präsidentschaftskandidatin der Linkspartei Luc Jochimsen ist laut eines FAZ-online Artikels der Meinung, dass die DDR kein „Unrechtsstaat“ in „juristischer und staatsrechtlicher“ Hinsicht sei. Abgesehen davon, dass gefragt werden kann, ob nun „staatsrechtlich“ nicht „juristisch“ ist, kann man sich fragen, was diese juristische Begriffsjongliererei (vgl. Guttenberg zum Begriff „Krieg“ ; wobei dieser Vergleich eher hinkt, da hier das Tatbestandsmerkmal “Krieg” wirkliche völkerrechtliche Relevanz hat) bewirken soll. Denn in der gesellschaftlichen Diskussion wird sich kaum jemand ernsthaft auf juristische Diskussionen berufen und diese als allgemeingültig verkaufen wollen (aus persönlicher Erfahrung weiß man, wo so was endet…). Soll nun versucht werden, dem Bürger klarzumachen, dass die juristische Unrechtsdefinition (so denn es eine gibt…) nicht auf die DDR passt; dazu müsste sich dieser ja in das sprachliche Wirrwarr der Juristerei herab begeben sich dort mit langen Kettenwörtern, Schachtelsätzen und ähnlichen Sprachvergewaltigungen herumschlagen. So kann man doch keine gesellschaftliche Debatte anstoßen.
Gibt man den Begriff zusammen mit „DDR“ einfach mal ganz unbedarft bei Juris ein, spuckt die allwissende Suchmaschine unter anderem folgendes aus:
BGH,…
Ergänzung: BVerfG Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und Streaming
Geschrieben von: simon am 10.06.2010
In Ergänzung zu unserem ausführlichen Artikel zum Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung möchte ich noch einige ergänzende Gedanken anbringen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in der besagten Entscheidung mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen, also der anlasslosen Speicherung, die hoheitlich angeordnet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat hier vorrangig Art. 10 GG als Maßstabe herangezogen.
Die Äußerungen des BverfG zur Beauskunftung von ip-Adressen wirken im Urteil indes ein wenig überflüssig. Jedenfalls macht das BVerfG nur Äußerungen zur Beauskunftung vonVerkehrsdaten unter Rückgriff auf Daten, die nach der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden
Bundesverfassungsgericht:
Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur
mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von
behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern
hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter, bereits bekannter IP
Adressen.
Es finden sich keine Äußerungen zu Daten, die nach § 96 TKG vom Anbieter betriebsbezogen erfasst werden; dies ua. zur Rechnungserstellung (z.B. Einzelverbindungsnachweis).Ein Eingriff in Art. 10 GG liegt in diesem Fall der betriebsbezogenen Speicherung nicht vor, was anerkannt ist. Ein Vergleich mit Daten…
Bundespräsident Köhler zurückgetreten
Geschrieben von: simon am 31.05.2010
Bundespräsident Horst Köhler ist zurückgetreten, er fühle sich nach eigenen Äußerungen nicht genügend in seinem Amt respektiert.
Was nun? Der Vertreter des BP ist der Präsident des Bundesrates (zur Zeit Jens Böhrnsen – Bremen , vgl. Art. 57 GG. Neuwahlen müssen innerhalb von 30 Tagen stattfinden, vgl. Art. 54 Abs. 4 GG.
Bezgl. einer vorzeitigen Beendigung des Amtes muss auch noch Art. 61 GG, die Präsidentenanklage beachtet werden, auch wenn es in der Geschichte der BRD noch nie dazu gekommen ist. Lesen der Vorschrift reicht hier im Grunde.
Insgesamt muss man sich natürlich nun die Details zur Bundespräsidentenwahl nochmal zu Gemüte führen.
Reform des Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NW)
Geschrieben von: christoph am 30.05.2010
Das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NW) wurde durch das PolGÄndG NW 2010 geändert. Dies bietet Anlass, sich mit den examensrelevanten Änderungen zu beschäftigen:
Datenerhebung
Die Novellierung des PolG zeichnet sich insbesondere durch weniger examensrelevante Änderungen im Bereich der besonderen Mittel der Datenerhebung in den §§ 16ff. PolG NW aus.
Zitiergebot
Das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” ist nunmehr in der Aufzählung der eingeschränkten Grundrechte in § 7 PolG NW genannt; nicht aber die anderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts i.S.v. Art. 2 I i.V.m. 1 I GG. Auch das neu geschaffene Computergrundrecht wird nicht genannt.
Hierdurch können sich interessante Fragestellungen im Hinblick auf das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG stellen, sofern durch das PolG in die nicht explizit genannten Rechte eingegriffen wird. Dies insbesondere vor dem historischen Hintergrund, dass das PolG NW aufgrund der bis dato ergangenen Rechtsprechung des BVerfG novelliert wurde.
Finaler Rettungsschuss
Examensrelevant ist zudem auch die nunmehr gesetzliche Kodifizierung des polizeilichen Todesschusses (sog. finaler Rettungsschuss) nach § 63 PolG NW. Hierüber brannte früher…
Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ab 01.01.2011 in Kraft – u.a. Abschaffung des Behördenprinzips
Geschrieben von: christoph am 23.05.2010
Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen
Am 08.02.2010 ist das Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NW S. 29) verkündet worden. Es tritt nach seinem Artikel 4 am 01.01.2011 in Kraft.
Für verwaltungsgerichtliche Klagen in NRW bedeutet dies, dass ab dem 01.01.2011 das Justizgesetz NRW (JustG NRW) berücksichtigt werden muss. Die AG-VwGO NRW und andere Verfahrensvorschriften werden abgeschafft.
Relevante Neuerungen
§ 110 JustG NRW regelt weiterhin den Grundsatz des Wegfalls des Widerspruchverfahrens (momentan noch § 6 AGVwGO).
§ 112 JustG NRW regelt weiterhin die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen in der Verwaltungsvollstreckung (momentan noch § 8 AGVwGO).
Bedeutsam ist insbesondere, dass mit dem JustG NRW ein Wegfall des Behördenprinzips in NRW eingeleitet wird. § 5 Abs. 2 AGVwGO NRW wird aufgehoben, so dass Behörden nicht mehr abweichend von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Klagegegner sein können. Auch die Beteiligtenfähigkeit von Behörden wurde abgeschafft (momentan noch § 5 Abs. 1 AGVwGO), so…
Wissenslücke – Computergrundrecht bzw. Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Geschrieben von: christoph am 19.05.2010
Auf die Frage, was denn für ein besonderes Grundrecht beim Ausspähen von Computern durch den Staat einschlägig ist, wusste in einem Rep-Jahreskurs (der bereits fast 1 Jahr läuft) erschreckenderweise NIEMAND eine Antwort.
Aus diesem Grund sollten sich alle, die mit dem Stichwort “Computergrundrecht” nichts anfangen können, mal mit dem entsprechenden Urteil des BVerfG aus 2008 befassen. Danach ist – als ein Unterfall des APR- die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu gewährleisten. Wir haben leider (noch) keinen Artikel zu dem Thema, da die Entscheidung bereits deutlich vor Gründung der Seite ergangen ist…
Was lief in den Ö-Recht Examensklausuren im April in NRW?
Geschrieben von: Samuel am 12.05.2010
In den Ö-Recht Examensklausuren im April kamen in NRW zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom November und Dezember 2009 dran, die wir auch hier auf juraexamen.info vorgestellt hatten. Wer den Schwerpunkt beim Lernen für die Klausuren im Öffentlichen Recht auf das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht gesetzt hatte, hatte bei diesem Termin kein Glück.
Ö-Recht Klausur I:
BVerfG-Urteil vom 4.11.2009: BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung)
Ö-Recht Klausur II:
BVerfG-Urteil vom 17.12.2009: EGMR vs. BVerfG: Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig?
Gestern erst hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dieses Urteil vom 17. Dezember 2009 bestätigt, wonach die Bundesrepublik mit der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers die Artikel 5 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, das Recht auf Freiheit und den Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf.
Die Examenssachverhalte können hier nachgelesen werden.
Die Aschewolke geht – der Rechtsstreit kommt
Geschrieben von: stephan am 22.04.2010
Die Aschewolke zieht durch mündliche Prüfungen
Tagelang hat sie die Nachrichten dominiert: die Aschewolke. Da dürfte es kaum verwundern, wenn hierzu bald Fragen in der mündlichen Prüfung auftauchen. Daher mal ein kleines Brainstorming rund um die Aschewolke. Jeder, der noch eine Idee hat, kann gerne was dazu posten.
Reiserechtliche Probleme
Viele Menschen mussten ihren Urlaub aufgrund der Aschewolke absagen. Was sind die Rechtsfolgen? Meines Erachtens handelt es sich eindeutig um einen Fall höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt ist § 651j BGB einschlägig. Danach können beide Parteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Beides ergibt sich aus §…
Studiengebühren: Rabatt für Studenten in Hochschulorganen?
Geschrieben von: stephan am 19.04.2010
Das OVG Hamburg entschied (OVG Hamburg, Urteil vom 23.02.2010 – 3 Bf 70/09), dass von Studenten, die sich in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft engagieren, nicht der reguläre Satz an Studiengebühren verlangt werden kann. Es sei eine “unbillige Härte” i.S.d. Hamburgischen Hochschulgesetzes, wenn man auch von diesen Studenten den vollen Beitrag fordere.
Unbedenklich fanden die Hamburger Verwaltungsrichter hingegen, dass der klagende Student aufgrund einer beruflichen Nebentätigkeit nur einen Teil der Vorlesungen besuchen konnte. Insofern sei die Erhebung des vollen Beitrags rechtmäßig, es liege weder ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Grundsatz der Steuer- und Abngabengerechtigkeit) noch eine unbillige Härte vor.
Studiengebühr = Gebühr?
Die Entscheidung des OVG Hamburg dürfte wohl insgesamt für die schriftliche Examensprüfung nicht sehr relevant sein. Für die mündliche Prüfung sollte man jedoch in etwa wissen, warum Studiengebühren (verfassungs-)rechtlichen Bedenken ausgesetzt sind. Studiengebühren dürfen nicht dazu führen, dass im Hinblick auf das Bildungsangebot der Universitäten eine Sonderung nach Besitzständen stattfindet, vgl. für Schulen
Künftig gefahrloses Streamen? Auswirkungen des BVerfG-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von: stephan am 13.04.2010
Kino.to, Megavideo & Co
Wir haben bereits mehrfach über die zahlreichen rechtlichen Probleme berichtet, die beim Streamen urheberrechtlich geschützter Inhalte über Plattformen wie kino.to bestehen. Zwar besteht wohl zumindest bei Bagatellfällen idR nicht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung, es drohen aber jedem User Abmahnprozesse, die mitunter zu empfindlich hohen Schadensersatzverpflichtungen führen können.
BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Fraglich ist nun, ob sich an dieser heiklen Rechtslage etwas durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung geändert hat. Nach diesem Urteil ist eine ganze Reihe von Vorschriften – §§ 113a, 113b TKG, 100g StPO – zumindest teilweise verfassungswidrig. § 113b TKG erlaubt dabei die Nutzung der gesammelten Daten für Auskünfte nach § 113 Abs. 1 TKG in Form eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Diensteanbietern zur Identifizierung von IP Adressen.
An diesem Auskunftsanspruch, der wesentlich…
OVG Münster: Rauchverbot – Es gibt kein Recht auf eine Zigarettenpause
Geschrieben von: christoph am 8.04.2010
Das OVG Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten das OVG am 08.04.2010 eine Entscheidung des VG Köln (Az. 1 A 812/08). Das Urteil des OVG Münster ist bisweilen leider noch nicht im Internet abrufbar.
Die Entscheidung des OVG Münster
Nach dem Urteil ist eine Raucherpause keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro. Dabei sei das Verbot der zusätzlichen Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung; es werde auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt.
Verletzung von Art. 3 I GG
Art. 3 I GG könnte durch das Rauchverbot verletzt sein. Hierbei ist im Rahmen der Rechtfertigung zu diskutieren , ob das Merkmal “Raucher” personenbezogen oder lediglich sach- bzw. verhaltensbezogen ist. Nach dem BVerfG ist bei personenbezogenen Differenzierungen eine Rechtfertigung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich. Sach- bzw. Verhaltensbezogene Differenzierungen können hingegen bereits durch das Vorliegen eines sachlichen Grundes gerechtfertigt sein.
Vorliegend würde ich das…
Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig – BVerfG stärkt Bürgerrechte
Geschrieben von: stephan am 2.03.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil (vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung war unter Politikern kontrovers diskutiert worden und ist auch im Netz von zahlreichen Bürgern scharf kritisiert worden (Stichwort: Stasi 2.0).
Gesetzliche Grundlagen für Vorratsdatenspeicherung
Die Verfassungsbeschwerden, die zum heutigen Urteil des BVerfG führten, richteten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. § 113a TKG verpflichtet alle öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensteanbieter dazu, Daten von Telefon-, E Mail- und Internetdiensten vorsorglich und anlasslos zu speichern. Mithilfe der Daten kann nachvollzogen werden, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren…
VG Göttingen: Haus- und Werbeverbot an Universität für kommerzielles Jura Repetitorium
Geschrieben von: Samuel am 1.03.2010
Ca. 90% aller Jurastudenten besuchen bei Ihrer Examensvorbereitung ein kommerzielles Repetitorium. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nun in einem am 26.2.2010 veröffentlichten Urteil (Az.: 4 B 10/10) entschieden, das ein Werbeverbot für ein privates kommerzielles juristisches Repetitorium und ein Hausverbot für die Mitarbeiter, die zu Werbezwecken die Räumlichkeiten betreten, gerechtfertigt sein kann.
Sachverhalt
Ein Repetitorium hatte in den Räumen der Georg-August-Universität Göttingen, insbesondere im Juridicum durch Aushänge und das Auslegen von Handzetteln fleißig Werbung gemacht. Die Universität Göttingen sah sich hierdurch in der Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Die Universität berief sich auf ihr Hausrecht und untersagte der Antragstellerin, in den Universitätsräumen für das Repetitorium zu werben. Gleichzeitig erteilte die Universität der Antragstellerin ein Hausverbot. Für diese Maßnahmen ordnete die Universität die sofortige Vollziehung an, da sich sonst bei den Studierenden während eines etwaigen Rechtsmittelverfahrens der Eindruck verfestigen könnte, die Universität sei von der Qualität ihres Angebots nicht überzeugt. Andere, in ähnlicher Weise wie die Antragstellerin tätige Unternehmen blieben allerdings von einer solchen Verfügung verschont.
Werbe- und Hausverbot gerechtfertigt
Als Argument für die Rechtfertigung eines Werbe-…
Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde
Geschrieben von: christoph am 20.02.2010
Der Beck-Ticker berichtet, dass Paintball nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Das OVG Lüneburg stellte fest, dass die Spieler sich nicht wechselseitig zum bloßen “Objekt” machen. Es bestätigt damit die Rechtsansicht der Vorinstanzen.
Meines Erachtens eine interessante Feststellung angesichts der Laserdrome-Entscheidung des BVerwG:
Unterhaltungsspiele können aber auch dadurch gegen die verfassungsrechtliche Garantie der Menschenwürde verstoßen, dass beim Spielteilnehmer eine Einstellung erzeugt oder verstärkt wird, die denfundamentalen Wert-und Achtungsanspruch leugnet, der jedem Menschen zukommt. Das geschieht insbesondere dann, wenn Gewaltakte gegen Menschen in der Absicht dargestellt werden, den Beteiligten ein sadistisches Vergnügen an dem Geschehen zu vermitteln. Denn eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, in dessen Leben und körperliche Integrität nach Belieben eingegriffen werden kann. (BVerwGE 115, 189 Laserdrome).
Wichtig ist bei Art. 1 Abs. 1 GG, dass ein Eingriff in die Menschenwürde nicht zu rechtfertigen ist. Insofern ist bei der Definition des Schutzbereichs restriktiv vorzugehen,…
Köhler unterzeichnet Gesetz gegen Kinderpornographie im Web
Geschrieben von: christoph am 19.02.2010
Bundespräsident Horst Köhler hat gestern das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Web unterzeichnet. Insbesondere für die mündliche Prüfung sollte man sich mit dem Themenkomplex einmal beschäftigt haben. Auch für Klausuren bietet ein solches Gesetz neuartige verfassungsrechtliche Problemstellungen.
Da wir bereits im Rahmen des Gesetzesentwurfs mögliche Probleme aufgezeigt haben, verweise ich auf die damals geposteten Beiträge:
Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie
Mini-Chrashkurs: Gewerbeordnung
Geschrieben von: simon am 17.02.2010
Das besondere Verwaltungsrecht eignet sich hervorragend für Examensklausuren. Hier können besondere Ermächtigungsgrundlagen abgefragt werden, aber auch immer wieder Bezug hergestellt werden zum allgemeinen Verwaltungsrecht: Ermessen, Widerruf und Rücknahme und Vollstreckung sind nur einige wenige Beispiele für eine typische Examensklausur. Der folgende Mini-Chraskurs soll vor allem Verständnis schaffen und bietet das absolute Basiswissen, ohne das man in einer gewerberechtlichen Examensklausur schnell alt aussieht, wenn man sich erst einmal eine halbe Stunde im Gesetz einlesen muss. Ich empfehle, die folgenden Ausführungen an Hand des Gesetzes (wirklich zur Hand nehmen!!) ein paar Mal zu lesen, das kostet euch eine halbe Stunde und erspart euch eine Menge Ärger. Die Details sollten zudem einmal ausführlich in einem Lehrbuch nachbereitet werden.
Es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit § 1 I GewO. Immer im Hinterkopf zu haben ist Art. 12 GG, sowohl im Rahmen der Auslegung als auch der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Gewerbeordnung verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Einerseits Garantie der Gewerbefreiheit und andererseits Abwehr potenzieller Gefahren aus dem Gewerbebetrieb
Die Details…
Update: OVG Münster bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval
Geschrieben von: Samuel am 12.02.2010
Wir hatten am 5.2. darüber berichtet, dass die Stadt Köln das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen per Allgemeinverfügung verbieten wollte. Dagegen war das VG Köln im Rahmen einer Eilentscheidung vorgegangen.
Das OVG in Münster hat nun das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval mit Eilbeschluss vom 10.02.2010 bestätigt und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.02.2010 auf die Beschwerde des Antragstellers hin aufgehoben. Nach Auffassung des OVG Münster liegen die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehbarkeit des Glasverbots vor.
Argumente
Zwar werde im Allgemeinen durch das bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen eine Gefahrenschwelle nicht überschritten. Jedoch gäben die besonderen Verhältnisse des Kölner Straßenkarnevals nach den Erfahrungen der letzten Jahre Anlass zu einer differenzierteren Betrachtung. Es komme alljährlich durch am Boden liegende Glasflaschen und Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit. Nach Auffassung des Senats sei zwar fraglich, ob diese Gefahrenlage effektiv durch das in Rede stehende Glasverbot bekämpft werden könne, ob unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen gerechtfertigt sei und ob das Vorgehen der Stadt Köln…
BVerfG: Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden
Geschrieben von: christoph am 9.02.2010
Entscheidung des BVerfG v. 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09)
Der Erste Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) erfüllen.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Verfassungswidrigkeit trotz geringer Prüfungsdichte
Dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Sozialstaats grdsl. eine Einschätzungsprärogative mit entsprechendem Gestaltungsspielraum zusteht, wird bei der Bemessung des Existenzminimums durch eine zurückhaltende richterliche Kontrolle berücksichtigt.
Trotz dieser verringerten gerichtlichen Prüfungsdichte stellte das BVerfG fest, dass die derzeitigen Regelsätze nicht durch ein hinreichend transparentes und sachgerechten Verfahren ermittelt würden. Die Bestimmung der Regelsätze habe nach dem tatsächlichen Bedarf zu erfolgen und darf nicht…
Glasverbot an Karneval
Geschrieben von: christoph am 5.02.2010
Die Stadt Köln hatte für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des “Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen” ausgesprochen.
Hiergegen ist das VG Köln im Rahmen einer Eilentscheidung vorgegangen (Az.: 20 L 88/10). Das VG wies darauf hin, dass rein vorsorgliche Maßnahmen wie ein vorbeugendes Verbot nach dem OBG grundsätzlich nicht zulässig sind. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine “Gefahr” i.S.d. § 14 I OBG dar. Die Benutzung von Glasbehältern ist an sich nicht gefährlich. Sie wird es im Regelfall erst dadurch, dass Sachbeschädigungs- bzw. Köperverletzungsdelikte hinzukommen.
EGMR vs. BVerfG: Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig?
Geschrieben von: stephan am 22.01.2010
Nachträgliche Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig?
Nach einem aktuellen Urteil des EGMR (Urteil vom 17.12.2009, Az.: 19359/04) hat Deutschland mit der Regelung zur Sicherungsverwahrung gegen die EMRK verstoßen. § 67d StGB erlaubt auch nach der Verbüßung einer “lebenslangen” Strafe die Sicherungsverwahrung eines gefährlichen Täters.
Freiheitsgarantie und Rückwirkungsverbot verletzt?
Die BRD habe nach Ansicht der Strasbourger Richter mit der rückwirkenden Anwendung des § 67d Abs. 3 StGB in seiner Fassung nach Streichung der zeitlichen Begrenzung der Sicherungsverwahrung die EMRK verletzt. Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung verstoße gegen das Recht auf Freiheit in Art. 5 EMRK und das Rückwirkungsverbot in Art. 7 EMRK. Der Gerichtshof sprach dem Beschwerdeführer deshalb eine Entschädigung von 50.000 Euro zu.
Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem, dass diese Regelung bereits Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG war, und die Karlsruher Richter genau zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen waren. Nach Ansicht des BVerfG…
EuGH Urteil: Regelung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB ist europarechtswidrig
Geschrieben von: Samuel am 19.01.2010
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute den § 622 Abs. 2 S. 2 BGB für europarechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Die Bestimmung sieht vor, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht auf die jeweilige Kündigungsfrist angerechnet werden. § 622 Abs. 2 S. 2 BG verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.
Das als Berufungsgericht angerufene Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte den Gerichtshof zur Vereinbarkeit einer solchen Kündigungsregelung mit dem Unionsrecht und zu den Folgen einer etwaigen Unvereinbarkeit befragt.
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin war seit ihrem vollendeten 18. Lebensjahr bei einer Essener Firma angestellt. Im Alter von 28 Jahren wurde sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat entlassen. Der Arbeitgeber berechnete die Kündigungsfrist unter Zugrundelegung einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren, obwohl die Arbeitnehmerin seit zehn Jahren bei ihm beschäftigt war. Die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegenden Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Kündigungsfrist hatte er…
Synopse EU – EUV / EG – AEU
Geschrieben von: Gerrit am 21.12.2009
Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Neben zahlreichen materiell-rechtlichen Änderungen hat der Rechtsanwender nun mit vielen formalen Änderungen zu kämpfen, vor allem mit einer Änderung der “Hausnummern” in ex-EG (jetzt: AEU) und EU. Die Europäische Union (Nachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft, Art. 1 Abs. 3 S. 3 EU) ist so freundlich, uns zur Arbeitserleichterung eine synoptische Gegenüberstellung der alten und der neuen Verträge zur Verfügung zu stellen. Abrufbar hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0361:0388:DE:PDF
P.S.: Der effet utile (ex-Art. 10 EG) findet sich jetzt in Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 EU.
Schweizer Minarett-Verbot vor Menschenrechtsgerichtshof
Geschrieben von: christoph am 16.12.2009
Das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot, über das wir bereits berichtet haben, soll nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden. Am 15.12.2009 wurde eine Individualbeschwerde bei dem Straßburger Gericht eingereicht.
Im Beck-Ticker wurde ebenfalls darüber berichtet:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse, meinte der Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens zu der Klage Ouardiris. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer persönlich vom Minarett-Verbot gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei.
Für die mündliche Prüfung vielleicht ein Anreiz, sich kurz mit den einschlägigen Verfahrensnormen der EMRK beschäftigen.
Notwendigkeit der Erschöpfung des Rechtswegs
Der EGMR kann im Individualbeschwerdeverfahren (zu unterscheiden von der Staatenbeschwerde nach Art. 33 EGMR) erst angerufen werden, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben. Daher muss grundsätzlich auch ein Verfassungsgericht wie beispielsweise das BVerfG angerufen werden, selbst wenn dieses nach dem nationalen Recht nicht zum eigentlichen Instanzenzug gehört.
Die Anrufungsfrist nach der…
Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Klavierspiels am Sonntag erfolgreich
Geschrieben von: Samuel am 10.12.2009
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 17. November 2009 einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid wegen Klavierspiels am Sonntag stattgegeben.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern ein Reihenhaus in Berlin. Nach dem Beschwerdevorbringen sind alle Familienmitglieder “musikbegeistert, einige praktizierende Musiker”. Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier – Präludien und Französische Suiten von Bach – übte, rief der Nachbar, der sich durch das Klavierspiel gestört fühlte, nach ca. 1/2 bis 3/4 Stunde die Polizei. Nachdem die Polizeibeamten gegangen waren, übte die Tochter noch ca. 15 Minuten weiter Klavier. Das zuständige Bezirksamt setzte wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird (§ 4 LImSchG Bln), eine Geldbuße in Höhe von 75,– € gegen den Beschwerdeführer fest. Auf seinen Einspruch hin reduzierte das Amtsgericht die Geldbuße auf 50,– €. Der vor dem Amtsgericht als Zeuge vernommene Polizeibeamte bekundete, dass er…
BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung)
Geschrieben von: simon am 4.12.2009
In Ergänzung zu unseren Artikeln zum Tod des Beschwerdeführers und zum NPD Gedenkmarsch befasst sich der folgende Artikel mit dem Beschuss des BVerfG vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08, insbesondere im Hinblick auf § 130 StGB, dessen Auslegung, Verfassungsmäßigkeit und Bedeutung im Rahmen von Art. 5 GG.
Vorab bleibt noch festzuhalten, dass man den § 130 StGB fürs Examen zumindest kennen und sich die wesentlichen Definitionen zu Gemüte geführt haben sollte, insbesondere da es einem in der Klausur schwer fallen wird, die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB improvisatorisch zu definieren. Die Definitionen finden sich wie immer in jedem Lehrbuch oder Kommentar. Im Rahmen der Prüfung ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen des § 130 Abs. 1 StGB ein reines „Geeignetsein“ ausreicht; § 130 Abs. 3 StGB erfasst die sog. „Auschwitzlüge“.
Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1…
Blitzen nicht erlaubt! – Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Geschrieben von: Samuel am 3.12.2009
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 11.8.2009 (Az. 2 BvR 941/08) der anlasslosen Video- und Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrs Grenzen gezogen.
Sachverhalt
Im Januar 2006 wurde auf der BAB 19 in Fahrtrichtung Rostock von der Ordnungsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Videoaufzeichnung erfolgte mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS. Dem Beschwerdeführer, der an diesem Tag mit seinem Pkw auf dieser Strecke fuhr, wird vorgeworfen, er habe bei km 98,6 fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Deshalb wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro festgesetzt. Die eingelegten Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid, mit denen der Beschwerdeführer insbesondere rügte, dass die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei, hatten keinen Erfolg. Als ausreichende Rechtsgrundlage für die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung wurde von den Gerichten der Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 angesehen.
Entscheidung
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers,…
Vertrag von Lissabon – Welche Neuerungen bringt er?
Geschrieben von: christoph am 2.12.2009
Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit enden die mehrjährigen und zähen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU. Welche Neuerungen der Vertrag mit sich bringt, sollte – je nach Prüfer – für die mündliche Prüfung beherrscht werden. Aus diesem Grund möchte ich die wichtigsten Änderungen zumindest überblicksartig darstellen.
Verfahrensänderungen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Abstimmungsgewichte zwischen den Mitgliedsländern. Diese werden neu verteilt. Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu begünstigen. Das Vetorecht einzelner Länder wird in vielen Bereichen abgeschafft. Die Zuständigkeiten der Kommission werden erweitert und das Parlament erhält ein stärkeres Mitspracherecht im Rechtsetzungsprozess.
Das Europäische Parlament wird laut Bundesregierung sogar gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem EU-Ministerrat. Auch die nationalen Parlamente müssen in Zukunft frühzeitig in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.
Mehr Kompetenzen
Es gilt immer noch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Die EU hat somit immer noch keine Kompetenz-Kompetenz, sie kann sich also keine eigenen Kompetenzen durch Beschluss zukommen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in…
BVerfG: Berliner Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig – Keine verkaufsoffenen Adventssonntage
Geschrieben von: stephan am 1.12.2009
Minarett-Streit und Religionsfreiheit
Geschrieben von: christoph am 30.11.2009
Wir alle haben sicherlich bereits davon gehört, dass mittels einer Volksabstimmung in der Schweiz das Verbot von Minaretten eingeführt wurde. Zu den Hintergrundinformationen siehe den Artikel bei FAZ.NET. Im Folgenden soll deshalb kurz diskutiert werden, inwiefern ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang stehen würde.
Eingriff in den Schutzbereichs von Art. 4 GG
Glaube im Sinne des Art. 4 GG ist die Überzeugungen, die der einzelne von der Stellung der Menschen in der Welt und seinen Beziehungen zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten hat. Geschützt sind nicht nur religiöse, sondern auch areligiöse Weltanschauungen. Gewährleistet wird nicht nur die innere Überzeugungsbildung, sondern auch die Glaubensverwirklichungsfreiheit, mit der die Bekenntnisfreiheit weitgehend identisch ist. Die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2) ist ein Unterfall der Glaubensverwirklichungsfreiheit. Art. 4 Abs. 1 GG schützt demnach die Freiheit des einzelnen, einen Glauben zu haben, der Glaubensüberzeugung entsprechend zu leben und zu handeln sowie negativ die Freiheit, kultischen Handlungen eines nichtgeteilten Glaubens fernzubleiben.
Vorliegend ist der Bau eines Minaretts als Glaubensbekundung der muslimischen…
Rundfunkfreiheit beim ZDF in Gefahr? 35 Staatsrechtler schreiben offenen Brief nach Vorstoß Roland Kochs gegen Nikolaus Brender
Geschrieben von: stephan am 22.11.2009
Neuer Klausurbaustein für die Verfassungsbeschwerde: Tod des Beschwerdeführers
Geschrieben von: stephan am 22.11.2009
BGH: Überwiegendes öffentliches Interesse an Wahrheit und Seriosität von Medienarbeit
Geschrieben von: Samuel am 20.11.2009
Eine weitere höchstrichterliche Entscheidung zum juristischen Problemklassiker der Abwägung „Allgemeines Persönlichkeitsrecht VS Meinungs- und Pressefreiheit“
Wir haben uns bereits in einigen Artikeln mit dem juristischen Klassiker der Abwägung Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs Meinungs- und Pressefreiheit beschäftigt. Hierbei handelt es sich um eine examensrelevante Problematik, die gerne in Examensklausuren aller drei Rechtsgebiete eingebaut wird. Der BGH hatte nun in dieser Woche einen neuen Fall zu entscheiden:
Sachverhalt
Der Kläger ist Chefredakteur des Nachrichtenmagazins “Focus”. Er verlangt von dem beklagten Zeitungsverlag die Unterlassung des künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts “Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge”. Die Beklagte druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung ab. Roger Willemsen äußerte u. a.: “Heute wird offen gelogen”. Im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift “Focus” erklärte Roger Willemsen: “Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten…
NPD-”Gedenkmarsch für Jürgen Rieger” darf unter Auflagen stattfinden
Geschrieben von: stephan am 17.11.2009
Und täglich klagt die NPD…
“Neonazis vor Gericht – eine unendliche Geschichte” hieß bereits einer unserer Beiträge. Dieser Geschichte wird nun ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Nachdem vor kurzem der bisherige Vizevorsitzende und einflussreiche Finanzier der NPD, Jürgen Rieger (Rechtsanwalt), gestorben war, plante die NPD für ihn einen Gedenkmarsch in der kleinen Stadt Wunsiedel. Das Landratsamt Wunsiedel wollte jedoch, dass im Fichtelgebirge weiterhin die Farbe grün dominiert und hatte daher die braune Versammlung mit Bescheid vom 09.11.2009 verboten. Dagegen ging die NPD natürlich vor und zwar – wie eigentlich immer bei kurzfristigen Versammlungen – mittels eines Antrags auf einstweiligen Rechtschutz. Das VG Bayreuth lehnte dieses Gesuch ab, in zweiter Instanz (Beschwerde) jedoch erhielt die NPD vor dem BayVGH (VGH München, Beschluss vom 14.11.2009 – 10 CS 09.2811) zumindest teilweise Recht.
VGH München: Vollständiges Verbot hier mit Rücksicht auf BVerfG-Rspr nicht möglich
Die Behörde hatte die Versammlung verboten, da sie befürchtete, dass die Versammlung in Wirklichkeit eine Kundgebung zugunsten von Rudolf Heß sei und der Tod von Jürgen Rieger…
EGMR: Kreuze in Klassenzimmern sind menschenrechtswidrig
Geschrieben von: stephan am 4.11.2009
Religionsfreiheit und Erziehungsrecht verletzt
In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 03.11.2009 – 30814/06) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass in italienischen Klassen keine Kreuze hängen dürfen. Italien habe damit gegen das Recht der Eltern verstoßen, ihre Kinder ihren Überzeugungen entsprechend zu erziehen. Zum anderen sei auch die Freiheit der Kinder verletzt, zu glauben oder dies nicht zu tun (Art. 2 des Protokolls Nr. 1 der EMRK in Verbindung Art. 9 EMRK). Der italienische Staat hatte argumentiert, dass das Kreuz aufgrund der prägenden Rolle der christlichen Religion für die italienische Geschichte letztlich auch ein Symbol für den italienischen Staat sei. Mit dieser Argumentation drang er jedoch nicht bei den Strasbourger Richtern durch.
Parallelen im nationalen Verfassungsrecht
Der Fall gibt Anlass, sich mit dem stets problematischen Themenkomplex “Religion und Verfassung” zu befassen. In Deutschland gab es mit dem sog. Kruzifix-Beschluss des BVerfG (v. 16.5.1995 – 1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1) eine sehr ähnliche Entscheidung. Danach sind in bayerischen…
Grünes Licht für Lissabon-Vertrag
Geschrieben von: Gerrit am 3.11.2009
Das tschechische Verfassungsgericht hat heute den Vertrag von Lissabon gebilligt. Einer Ratifizierung des Vertrages durch Tschechien und seinen euroskeptischen Präsidenten Klaus sollte damit nichts mehr im Wege stehen. Hat Tschechien die Ratifizierung abgeschlossen, tritt der Vertrag am ersten Tagdes auf die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik folgenden Monats in Kraft.
Homosexuelle und das Bundesverfassungsgericht – Eine wechselhafte Geschichte
Geschrieben von: stephan am 30.10.2009
Vom Saulus zum Paulus…
Das BVerfG ist im Laufe der letzten Jahre zu einem Garant für mehr Diskriminierungsschutz geworden und hat ein ums andere Mal die Rechte von Homosexuellen in Deutschland gestärkt. Das war nicht immer so. In einer frühen Entscheidung urteilte das BVerfG noch (Beschluss vom 10. Mai 1957 – 1 BvR 550/52, BVerfGE 6, 389): “Die §§ 175 f. StGB verstoßen auch nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt und nicht eindeutig festgestellt werden kann, daß jedes öffentliche Interesse an ihrer Bestrafung fehlt.” Die Strafbarkeit der Homosexualität (übrigens: nur für Schwule, nicht für Lesben) wurde also vom BVerfG auf Grundlage des nahezu identischen Grundrechtsteils des GG abgesegnet! Aus der heutigen Perspektive kann man über dieses Urteil eigentlich nur noch schmunzeln; erhellend sind dort insbesondere die Ausführungen des BVerfG…
Neue Variante zum Rauchverbot: “Gaststätten in Einkaufspassagen mit Lichthofcharakter”
Geschrieben von: stephan am 22.10.2009
Während die “kleine Eckkneipe” schon verfassungsrechtlich für Furore gesorgt hatte, betritt nun ein neuer Akteur die Bühne des juristischen Dauerbrenners Rauchverbot: die “Gaststätte in Einkaufspassagen mit Lichthofcharakter”.
VG Karlsruhe: Ausnahme für Außengastronomie greift nicht
Das VG Karlsruhe entschied, dass das Rauchverbot auch für solche Gasstätten gelten soll (Urteil vom 29.09.2009 – 11 K 4149/08); die Ausnahme für Stätten der Außengastronomie sei nicht einschlägig. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass die Tische im “Lichthof” gelegen seien und dort eine Belüftung sichergestellt sei, sodass die Nichtraucher hinreichend geschützt würden. Das VG folgte dem nicht und betonte, dass angesichts des wichtigen Gesundheitsschutzes eine enge Auslegung vorzunehmen sei. Nur wirklich offene, im freien gelegene Betriebsstätten würden vom Begriff der Außengastronomie erfasst.
Wäre eine a.A. vertretbar?
Je nach Einzelfall und Akzentuierung der Argumentation kann man dies sicherlich auch anders sehen. Wichtig ist es, dass man mit Wortlaut (“Außen”) und Telos (Nichtraucherschutz) argumentiert und so zu einem vertretbaren Ergebnis kommt.
Zur Wiederholung sei auf unseren Beitrag zum Urteil des BVerfG…
Obligatorischer Ethikunterricht verstößt nicht gegen Menschenrechte (EGMR)
Geschrieben von: stephan am 22.10.2009
Der EGMR entschied, dass ein verpflichtender Ethikunterricht, wie ihn das Land Berlin eingeführt hatte, das betroffene Kind und seine Eltern nicht in ihren Menschenrechten verletzt (Az: 45216/07, Rs. Appel-Irrgang vs. Germany).
Examensrelevanz
Dieses Urteil reiht sich in eine Reihe wichtiger Entscheidungen zum Problemkreis Religion und Verfassung ein. Vorneweg sind insofern natürlich die Kopftuch-Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG zu nennen, aber auch die BVerfG-Klassiker zum Sexualkundeunterricht oder den Zeugen Jehova passen in diesen Kontext. Wichtig für Kölner Muslime: Auch die Teilnahme am Schulkarneval kann obligatorisch sein. In NRW gab es in diesem Jahr auch eine – beinahe skurrile – Entscheidung zum sog. Burkini (OVG Münster).
Art. 4 GG muss in all diesen Fällen sicher beherrscht werden. Die zahlreichen Auffassungen zu seiner Einschränkbarkeit, die von einem einfachen Gesetzesvorbehalt bis zu einem schrankenlosen Grundrecht reichen, sollten im Examen auf jeden Fall bekannt sein.
EGMR: Kein Anspruch auf Freistellung vom Ethikunterricht
Der EGMR entschied nun, dass die obligatorische Teilnahme an einem konfessionsübergreifenden Ethikunterricht nicht menschenrechtswidrig sei. Die Strasbourger Richter, die lediglich…
Gastbeitrag: Der materiellrechtliche Verzicht im allgemeinen Verwaltungsrecht
Geschrieben von: christoph am 13.10.2009
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Philipp veröffentlichen zu können. Philipp hat vor dem Jurastudium in England (Cambridge) Philosophie studiert. Er war nach dem ersten Examen für die Übergangszeit zum Referendariat wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Großkanzlei. Nunmehr ist er Rechtsreferendar und verfolgt parallel dazu ein Promotionsvorhaben im Energiewirtschaftsrecht.
Problemaufriss
Entsprechend der Legaldefinition des § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG gewähren begünstigende Verwaltungsakte ihren Adressaten ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil. Geht es um begünstigende Verwaltungsakte in Anfängerklausuren im allgemeinem Verwaltungsrecht, stehen meistens vor allem die Handlungsbefugnisse der Behörde im Blickpunkt des Interesses.
Ein Standardproblem in Anfängerklausuren ist etwa, ob eine Behörde zur Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts nach §§ 48, 49 VwVfG befugt gewesen ist. Nur selten wird hingegen auf die Handlungsbefugnisse des Adressaten eingegangen. Der Grund liegt auf der Hand: Warum auch sollte der Adressat eines begünstigenden Verwaltungsakts auf sein Recht oder seinen rechtlich erheblichen…
BVerfG billigt das neue bayerische Rauchverbot
Geschrieben von: stephan am 2.10.2009
Bayern setzt Vorgaben des BVerfG um
Mit einem Beschluss vom 10.09.2009 hat das BVerfG (1 BvR 2054/09) eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue bayerische Rauchverbot nicht zur Entscheidung angenommen. Das Rauchverbot verletze weder die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) noch den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 I GG). Das neue Rauchverbot wurde zum 1.8.2009 durch ein Gesetz eingeführt, dass auf den klangvollen Namen “Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes” hört.
Nach diesem Gesetz ist das Rauchverbot auf alle Gaststätten ausgedehnt worden, sodass kein Konflikt mehr mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Berufsfreiheit besteht (s. zur Vorgängerregelung die vieldiskutierte Entscheidung des BVerfG, Urteil vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409). Die Vorgängerregelung war auf öffentlich zugängliche Gaststätten beschränkt. Weiterhin besteht jetzt die Option, in vollständig abgetrennten Nebenräumen das Rauchen zuzulassen, wenn diese Räume deutlich als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Außerdem – und das ist zur Oktoberfest-Zeit natürlich besonders wichtig –…
VG Berlin: Gebetsraum für muslimischen Schüler
Geschrieben von: simon am 1.10.2009
Das VG Berlin hatte sich im vorliegenden Fall mit der Klage eines 16-jährigen Schülers zu befassen, der von der Schulleiterin seines Gymnasiums verlangt, ihm für seine Gebete in der unterrichtsfreien Zeit, einen separaten Raum im Schulgebäude einzurichten. Diesbezüglich war dem Schüler „nahe gelegt“ worden, das Beten in der Schule zu unterlassen. Der Schüler hatte vor Gericht dargelegt, dass es für ihn, als gläubigen Muslim, nicht möglich sei, während der Zeit in der Schule komplett auf seine Gebete zu verzichten; insbesondere deshalb nicht, da die Gebete in besonderem Maße zu seiner Religionsausübung gehörten. Das Gericht hörte zu diesem Problemkreis der Notwendigkeit von Gebeten einen Islamwissenschaftler als Sachverständigen. Dies ist erfreulich, macht das Gericht doch damit klar, dass es bereit ist, sich ernsthaft und mit wissenschaftlichem Interesse mit der Problematik zu befassen (daran dürfte auch die teils geäußerte politische Kritik abprallen). Die Kammer hält fest, dass auch Anhängern des Islam das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 I, II GG zukommt, insbesondere hinsichtlich seiner Ausübungsfreiheit, den eigenen Glauben nach außen hin kundzutun. Auch eine Abwägung…
Klarstellung: Überhangmandate sind nicht per se verfassungswidrig
Geschrieben von: stephan am 30.09.2009
Aber im Fernsehen haben die doch gesagt, …
Anlässlich der Bundestagswahl 2009 wurde im Fernsehen immer wieder von “Experten” das deutsche Wahlrecht erklärt. Dabei wurde vor allem auch ausführlich erläutert, wie es zu sog. Überhangmandaten kommt, da diese bei der diesjährigen Wahl eine besonders wichtige Rolle gespielt haben und beinahe sogar zum Zünglein an der Waage geworden wären. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder von Politikern, Journalisten und “Experten” darauf hingewiesen, dass das BVerfG eigentlich entschieden habe, dass die Überhangmandate verfassungswidrig seien und bis 2011 eine Reform erforderlich sei. SPD-Politiker argumentierten, dass eine schwarz-gelbe Mehrheit auf der Grundlage von Überhangmandaten zwar (noch) legal, aber nicht legitim sei.
Was aber hat das BVerfG nun wirklich entschieden? Sind die Überhangmandate selbst per se verfassungswidrig?
BVerfG: Überhangmandate können verfassungskonform sein
Wie so oft wurde im Fernsehen die wahre Sachlage verkürzt und vereinfacht und daher leider auch juristisch ungenau dargestellt. Maßgebende Entscheidung des BVerfG ist das Urteil vom 3. 7. 2008 – 2 BvC 1/07 und
Geschrieben von: christoph am 28.09.2009 Niedrige Wahlbeteiligung Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag ist auf einen historischen Tiefstand gefallen. Nach Angaben des ZDF belief sich die Wahlbeteiligung auf lediglich 71,2%. Damit machten nochmals deutlich weniger Deutsche von ihrem Wahlrecht Gebrauch als bei der vorangegangenen Bundestagswahl. 2005 wurde bereits mit 77,7% die bis dahin niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl verzeichnet. Insgesamt waren diesmal mehr als 62 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Meines Erachtens besteht ein Grund für die niedrige Wahlbeteiligung darin, dass viele Leute schlichtweg zu faul sind, den Weg zum Wahllokal anzutreten, um ihre Stimme abzugeben. Ein Entgegenwirken zugunsten einer höheren Wahlbeteiligung könnte demnach durch eine elektronische Wahl über eine Internetplattform bewirkt werden. Internetwahl noch nicht in Sicht Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat jedoch als Reaktion auf die niedrige Wahlbeteiligung darauf hingewiesen, dass eine Stimmabgabe vom heimischen Computer aus bei Wahlen in Deutschland weiterhin nicht in Sicht ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2009 den Einsatz solcher Geräte zwar für grundsätzlich zulässig erklärt. Die elektronische Auszählung der Stimmen sei vom Wähler aber bei den bisher eingesetzten Geräten nicht…Wählen per Internet als Lösung für die niedrige Wahlbeteiligung?
Bayern: Präventive Festnahme von sogenannten “Islamisten”
Geschrieben von: Gerrit am 28.09.2009
Laut FAZ hat die bayerische Polizei heute in München zwei Personen in Gewahrsam genommen, die zum Al Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen sollen. Den Personen werden jedoch keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt. Vielmehr sei die Ingewahrsamnahme eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz des Oktoberfestes. Dieses sei in Drohvideos von Islamisten im Vorfeld der Bundestagswahl gezeigt worden. Die beiden Personen sollen bis zum Ende des Oktoberfestes am 4. Oktober in Gewahrsam bleiben.
Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, wie ein solcher Freiheitsentzug zu rechtfertigen ist. Nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nach Art. 104 Abs. 2 GG nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten.
Da es sich bei der…
APR eines Arztes durch heimliche Filmaufnahmen verletzt
Geschrieben von: stephan am 16.09.2009
Einordnung der Problematik
Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen: Das Spannungsfeld zwischen allgemeinen Persönlichkeitsrechten und der Meinungs- und Pressefreiheit ist eine klassische juristische Problematik, welche sowohl in öffentlichrechtlichen Klausuren, aber u.U. auch im Zivilrecht (Deliktsrecht) oder gar im Strafrecht (bei den Beleidigungsdelikten) vorkommen kann. Die Examensrelevanz solcher Fälle kann also nicht hoch genug geschätzt werden.
LG Düsseldorf gibt bei heimlichen Filmaufnahmen dem APR den Vorrang
Das LG Düsseldorf (Urteil vom 02.09.2009 – 12 O 273/09) hat nun einen Sachverhalt zu entscheiden, der typische rechtliche Folgeprobleme eines “investigativen Journalismus” aufweist: Eine Reporterin hatte sich als vermeintliche Patientin in eine Arztpraxis eingeschlichen und dann heimliche Filmaufnahmen des Beratungsgesprächs mit dem Arzt gemacht, um so zu belegen, wie leicht man in Deutschland an gefährliche Psychopharmaka komme.
In diesem Fall habe die Pressefreiheit hinter den Persönlichkeitsrechten des Arztes zurückzutreten, urteilte das Düsseldorfer LG. Es betonte dabei vor allem, dass die Heimlichkeit der Aufnahmen zu einem sehr schweren Eingriff in das APR des Arztes führe. Außerdem bestünde ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.…
Wirtschaftsministerium: Linklaters wegen mangelnder Ressourcen mit Gesetzesentwurf beauftragt
Geschrieben von: christoph am 15.09.2009
Der aktuellste Auftrag zum Gesetzesentwurf für eine Großkanzlei
In der Diskussion um die Mitarbeit privater Sachverständiger an Gesetzesentwürfen hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, zum Thema «Bankensanierung» über keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen verfügt zu haben. Deswegen habe es sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen. Dies antwortet die Bundesregierung (BT-Drs. 16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/13899).
Vereinbarkeit mit dem GG
Nachdem bereits die Kanzlei Freshfields beim Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetz mitwirkte und zuletzt weitere Gesetzesentwürfe vom Wirschaftsministerium an die Kanzlei Linklaters delegiert wurden, muss man sich langsam fragen, ob eine solche Handhabe mit dem geltenden Recht noch vereinbar ist.
Der Grundsatz der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wobei die Gesetzgebungsorgane nach dem GG hierfür zuständig sind. Eine Delegation von Staatsgewalt auf Private ist so lange noch in Ordnung, wie die von externen Beratern erarbeiteten Entwürfe lediglich als Vorschlag bzw. Anregung in Betracht gezogen werden. Gesetzesinitiativen können nämlich nach Art. 76 Abs. 1 GG…
BVerfG: 14 Jahre Verfahrensdauer sind zu lang für einen Zivilprozess
Geschrieben von: christoph am 12.09.2009
Zu BVerfG, Beschluss vom 02.09.2009 – 1 BvR 3171/08:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 02.09.2009 einen 14 Jahre andauernden Zivilprozess um Abfindungsansprüche aus einem Sozietätsvertrag als unverhältnismäßig lang beurteilt und die Beschwerdeführerin deshalb in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG verletzt gesehen.
Prüfungsstandort
In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes im materiellen Sinn für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126, 155).
Das hier geprüfte Grundrecht ergibt sich aus dem Rechtsstaatsgebot. In vereinzelter Rechtsprechung hat das BVerfG dieses Recht auch (ggf. zusätzlich) aus Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet. Art. 19 Abs. 4 GG gewährt jedoch lediglich effektiven Rechtsschutz. Es geht also um die Frage, ob überhaupt eine gerichtliche Überprüfung möglich ist. Genau genommen…
Sensibles Thema: Doppelgeschlechtlichkeit
Geschrieben von: simon am 11.09.2009
Ein sensibles Thema beschäftigt momentan die Sportwelt. Laut aktueller Meldungen ist die südafrikanische 800-Meter-Weltmeisterin Caster Semenya doppelgeschlechtlich (sog. Zwittertum, Hermaphroditismus). Dies soll das Ergebnis eines Geschlechtstest sein, der schon vor dem sensationellen 800m Sieg bei den diesjährigen Weltmeisterschaften in Berlin angeordnet worden ist.
Mir stellen sich in diesem Kontext interessante rechtliche Fragen, die es zu diskutieren gilt.
- Inwiefern verbietet das Allgemeine Persönlichkeitsrecht überhaupt einen Geschlechtstest, bzw. welche „Verdachtsmomente“ müssen vorliegen? Oder ist hier nicht schon die Menschenwürde gem. Art 1 GG berührt?
- Gewährt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einem zweigeschlechtlichen Sportler das Recht auf die Teilnahmen an einem Wettkampf?
- Stellt ein Verbot an der Teilnahme damit auch ein Berufsverbot i.S.d. Art. 12 GG dar?
- Das (neue) AGG trifft auch Bestimmungen zum Problemkreis, wie sind diese zu behandeln?
- Ganz profan: Sind die zuständigen Verbände grundrechtsgebunden und wenn ja, warum und welche Entscheidungen fallen einem dazu ein?
- Interessante Problematik aus der Rspr des BVerfG (27. 5. 2008 – 1 BvL 10/05,
Randnotiz: EuGH zur Riesterrente
Geschrieben von: simon am 10.09.2009
Bitte was? Bei der Riester Rente handelt es sich, vereinfach gesagt um ein privates Rentenmodell, das durch den Staat gefördert wird. Die Bezeichnung geht auf Bundesminister Walter Riester zurück, der dieses Modell erstmals vorschlug.
Klage der Kommission beim EuGH: Problematisch waren und sind im bisherigen Riester Modell insbesondere drei Punkte:
- Eine Förderung ist nur möglich für Personen, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.
- Grenzgänger (z.B. Arbeitnehmer) dürfen das, mit staatlicher Hilfe angesparte Kapital nur dann für den Kauf oder Bau einer Wohnung verwenden, wenn es sich dabei um eine Immobilie in Deutschland handelt.
- Drittens wird kritisiert, dass die staatliche Riesterförderung zurückzugewähren ist, wenn der vormals Berechtigte nicht mehr in Deutschland Steuern zahlt (z.B. Altersruhesitz in Italien).
Der EuGH hält im Rahmen seiner Entscheidung fest, dass es sich hinsichtlich des ersten strittigen Punktes um eine versteckte Diskriminierung handle und damit ein Verstoß gegen Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, Art. 18 vorliege. Ein solcher liege ebenso im Rahmen…
EuGH: Keine generelle Wertersatzpflicht nach fristgerechtem Widerruf
Geschrieben von: Samuel am 4.09.2009
Der EuGH hat gestern (Urteil vom 03.09.2009 – C 489/07) in einem mit Spannung und von Onlinehändlern mit Nervosität erwarteten Urteil entschieden, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch macht, nicht generell dazu verpflichtet werden darf, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings kann ein Verbraucher, der die Ware auf eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, durchaus zum Wertersatz verpflichtet werden.
Sachverhalt
Frau M. kaufte am 02.12.2005 über das Internet von Herrn K. ein gebrauchtes Notebook zum Preis von 278,00 Euro. Herr K. hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung, dass der Käufer für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz leisten müsse, die im Übrigen auch § 357 Abs. 3 BGB entspricht.
Nach acht Monaten widerrief Frau M. den Kaufvertrag. Dies war möglich, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und die Widerspruchsfrist damit noch nicht zu laufen begonnen…
BVerfG: Anträge auf Wahlzulassung nicht erfolgreich
Geschrieben von: Gerrit am 31.08.2009
Das BVerfG hat mit Kammerbeschlüssen vom 24.8.2009 (2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09) die Anträge der “Freien Union” und der “PARTEI” auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl zurückgewiesen. In beiden Fällen wurden die Anträge als unzulässig verworfen, da es an einer vorherigen Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag fehle (§ 48 BVerfGG).
Der Fall ist für die mündliche Prüfung insofern relevant, als hier ein aktuelles Thema auf allgemein-dogmatische Fragen trifft: Gesetzesbindung der Gerichte (Art. 20 Abs. 3 GG); Zweck der Zulässigkeitsprüfung (u.a. Popularklagen verhindern, hier wohl eher Schutz der Wahldurchführung); praktische Konkordanz (Artt. 19, 38 GG vs. Art. 41 Abs. 2 GG); Verhältnis der EMRK (Art. 6: Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz) zum GG.
Vertrag von Lissabon – and the story goes on…
Geschrieben von: christoph am 27.08.2009
Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern grundsätzlich als verfassungsgemäß eingeschätzt
Nach Einschätzung des überwiegenden Teils von Sachverständigen für Staats- und Europarecht sollen die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon grundsätzlich verfassungskonform sein. Diese Ergebnisse ergaben sich bei einer gemeinsamen Anhörung der Europaausschüsse von Bundestag und Bundesrat am 26.08.2009.
Gegenstand der Anhörung sind fünf Gesetzentwürfe, die der Umsetzung des Vertrags von Lissabon dienen sollen. Drei davon sind von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen eingebracht worden, das Integrationsverantwortungsgesetz (BT-Drs. 16/13923), das Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon (BT-Drs. 16/13924) und ein Gesetz behandelt die künftige Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Fragen (BT-Drs. 16/13925). Ein vierter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der FDP regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in der Anlage eine Bund-Länder-Vereinbarung (BT-Drs. 16/13926). Einen fünften Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 16/13928) hat die Fraktion Die Linke vorgelegt. Darin fordert sie unter anderem, dass bei Vertragsänderungen ein Volksentscheid vorgenommen werden muss. Zudem möchte die Linksfraktion im Grundgesetz verankern, dass…
Nicht nur “die Grauen” wollen mitmachen: Auch “Die Partei” und die “Freie Union” ziehen nach Karlsruhe
Geschrieben von: stephan am 19.08.2009
Und schon wieder geht’s nach Karlsruhe!
Nachdem wir bereits vor kurzem über den erfolglosen Gang der Partei “die Grauen” zum BVerfG berichtet haben, versuchen nun zwei weitere kleine Parteien über den Umweg über Karlsruhe doch noch nach Berlin zu kommen: Zum einen die “Freie Union”, geführt von der prominenten EX-CSUlerin Gabriele Pauli, und zum anderen die Satire-Partei “Die Partei” des ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn. Beide stellten einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz (§ 32 BVerfGG).
Nachdem das BVerfG den Eilantrag der Grauen vor kurzem abgelehnt hatte, dürften wohl auch die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe der anderen beiden Parteien verschwindend gering sein. Zur Erinnerung: Das BVerfG argumentierte, dass nach dem Willen des Verfassungsgebers Rechtsschutz erst per Wahlprüfungsbeschwerde nach dem Urnengang möglich sei.
Examensrelevanz
Kurz vor der Bundestagswahl (und zahlreichen Kommunal- und Landtagswahlen) sind Fragen rund um das Wahlrecht natürlich sehr beliebt. Ein gesamter Examensfall lässt sich aus dem vorliegenden Sachverhalt wohl kaum erstellen, jedoch sollte man sich für die mündliche Prüfung auf jeden Fall genauer informieren. Außerdem sollten keine Wissenslücken bei Fragen zu…
VGH Mannheim: Medi Terminal teilweise zulässig
Geschrieben von: simon am 13.08.2009
Der VGH Mannheim hatte sich in einer Entscheidung vom 28.07.2009 mit sog. Medi Terminals zu befassen. Hintergrund ist die erfolglose erstinstanzliche Klage eine s Apothekers gegen das behördliche Verbot seines Geschäftsmodells. Der sog. Medi Terminal ermöglicht Ausgabe und Verkauf von Medikamenten an einer automatenähnlichen Einrichtung, die den Beratungskontakt zu einem Apotheker aber lediglich über einen Bildschirm und ein Mikrophon herstellt. Die zuständige Behörde sah hierin einen Verstoß gegen apothekenrechtliche Vorschriften.
Der Senat differenzierte in seiner Entscheidung zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Medikamenten, erstere können auch weiterhin nicht über den Terminal ausgegeben werden, da es insbesondere nicht mehr möglich sei, die Verschreibung handschriftlich abzuzeichnen, was nach der Apothekenbetriebsordnung erforderlich sei. Überdies stellt der Senat allerdings auch fest, dass das der Terminal hinsichtlich der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente ein zulässiges Geschäftsmodell einer Apotheke sein kann. Dies insbesondere auch im Hinblick auf sog. Online Apotheken und den Sinn und Zweck der apothekenrechtlichen Vorschriften und die ausreichende Information der Verbraucher.
Interessant: Das OVG Koblenz hatte sich am 07.07.2009 im Rahmen eines Urteils gegen jegliche Abgabe von Medikamenten an Verkaufsterminals gewendet.…
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) vs. APR (Art. 2 Abs. 1 iVm 1 Abs. 1 GG) – BVerfG-Entscheidung zu Kürzungen personenbezogener Fremdbeiträge
Geschrieben von: stephan am 12.08.2009
Art. 5 GG vs. APR – Ein klassisches Spannungsfeld!
Es gibt mittlerweile unzählige Entscheidungen des BVerfG und der Instanzgerichte, bei denen die Meinungs- oder die Pressefreiheit mit Persönlichkeitsrechten kollidiert. In diesem klassischen Spannungsfeld wurde nun eine weitere Problemkonstellation durch das BVerfG höchstrichterlich entschieden. Im Beschluss vom 25.07.2009 (1 BvR 134/03) ging es um die Frage, inwiefern das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR, Art. 2 Abs.1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG) durch das Abdrucken einer gekürzten Fassung eines personenbezogenen Fremdbeitrags verletzt werden kann, wenn durch die Kürzungen der Fremdbeitrag zulasten der dargestellten Person in seinem Sinngehalt verfälscht wird. Dies ist ein häufig auftretendes Problem: Viele Personen der Zeitgeschichte (“Promis”, Politiker etc.) fühlen sich oft falsch zitiert oder beklagen, dass sie unvollständig zitiert wurden, sodass eine Aussage absichtlich zugespitzt oder aus dem Kontext gerissen werde.
Der Sachverhalt
Der Entscheidung des BVerfG lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Börsenzeitschrift wurden unter der Rubrik «Meinungen – Presseschau – Nachrichten» Berichte anderer Presseorgane abgedruckt, die als Fremdbeiträge gekennzeichnet wurden.…
VG Schleswig vs. GEZ – Rundfunkgebührenpflicht bei gewerblich genutztem PC?
Geschrieben von: stephan am 5.08.2009
Computer als “neuartiges Rundfunkempfangsgerät”
In einem Urteil vom 02.07.2009 (Az 14 A 243/08) entschied das VG Schleswig, dass ein gewerblich genutzter und internetfähiger Computer nicht generell der Rundfunkgebührenpflicht unterfällt. Grundsätzlich stellt ein internetfähiger PC ein sog. “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” dar, welches gebührenpflichtig ist. Natürlich muss der Computer auch konkret zum Empfang von Rundfunkinhalten (Internetradio, Internet-TV etc.) geeignet sein.
Abstrakte Nutzungsmöglichkeit genügt nicht
Das VG entschied zudem, dass allein aus der abstrakten Nutzungsmöglichkeit noch nicht gefolgert werden könne, dass der Computer auch zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde, da dies wegen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten nicht typischerweise der Fall sei.
Vorliegend stand bei dem gewerblichen Kläger vielmehr die Nutzung als Arbeitsgerät im Vordergrund. Den Mitarbeitern war die private Nutzung des Computers zu “Entertainment”-Zwecken sogar untersagt.
Exkurs: Steuern, Gebühren, Beiträge & Co. – Die Rundfunkgebühr ist ein Beitrag!
In der mündlichen Prüfung ist die Frage beliebt, was eigentlich genau der Unterschied zwischen Gebühren, Steuern, Abgaben, Beiträgen etc. ist. Der Terminus “Abgaben” ist der Oberbegriff für alle Steuern und…
BVerfG: Keine Teilnahme der Partei der “Grauen” an der Bundestagswahl
Geschrieben von: christoph am 4.08.2009
Zu BVerfG, Beschluss vom 31.07.2009 – 2 BvQ 45/09
Das BVerfG hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung durch die Partei der “Grauen” als unzulässig abgelehnt. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der “Die Grauen” nicht als Partei anerkannt hatte.
Unzulässigkeit des Antrags
Das BVerfG hat den Antrag als unzulässig abgelehnt. Eine einstweilige Anordnung könne nicht ergehen, wenn das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Eine Verfassungsbeschwerde wäre im vorliegenden Fall nämlich von vornherein unzulässig, weil Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur im Wahlprüfungsverfahren mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden können.
Zu diesen Entscheidungen gehört auch die Anerkennung als Partei, weil damit – für die anderen Wahlorgane bindend – über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird.
Auch kein Organstreitverfahren
Ein Antrag im Organstreitverfahren wäre laut BVerfG ebenfalls von vornherein unzulässig, weil der Bundeswahlleiter und der von ihm berufene Bundeswahlausschuss keine möglichen Antragsgegner in diesem Verfahren sein könnten.…
Internetsperren Verfassungswidrig? Hoffmann-Riem äußert Bedenken bzgl. des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie
Geschrieben von: stephan am 3.08.2009
Heftige Kritik im Web 2.0
In vielen Internet-Communities, Foren und Blogs gibt es seit Monaten kein wichtigeres politisches Thema als die durch das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ermöglichten Internetsperren (“Stoppschilder”). Ministerin von der Leyen wird als Zensursula verhöhnt und es gibt Sticker, Shirts usw. mit dem Konterfei Wolfgang Schäubles und der Aufschrift “Stasi 2.0″.
Das Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie – Ein Dammbruch?
Allgemein wird befürchtet, dass hier ein nur allzu verständlicher Anlass zum Vorwand genommen wird, um einen Dammbruch zu ermöglichen, der zu einer kontinuierlichen Aufweichung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes führen könne. Ob dies wirklich die Intention der beteiligten Ministerien war (häufig wird das Wirtschaftsministerium hier bei den Schimpfkanonaden verschont), sei hier einmal dahingestellt.
Hoffmann-Riem: Bedenken bzgl. der Gesetzgebungskompetenz
Jedenfalls äußert nun auch ein prominenter Jurist Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes: der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem kritisierte die Regelung im ZDF-Magazin aspekte (31.7.2009). Interessanterweise ging er dabei in erster Linie auf kompetenzrechtliche Probleme ein. Thematisch ginge es bei dem Gesetz um Straftatverhütung und um die Einwirkung auf die Inhalte…
Der neue § 474 Abs. 2 BGB – Unspektakuläre Vorschrift mit spektakulärer Vorgeschichte (Quelle-Fall/Backofen-Fall, BGH v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05, NJW 2006, 3200)
Geschrieben von: stephan am 3.08.2009
Seit dem 16.12.2008 hat der § 474 BGB einen neuen zweiten Absatz. Dieser lautet: “Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.”
Der recht unscheinbare neue Abs. 2 des § 474 BGB hat eine lange und rechtlich brisante Vorgeschichte. An ihrem Ende stehen wichtige höchstrichterliche Urteile und ein neues Rechtsinstitut: die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung.
Ausgangspunkt: Der Quelle-Fall/Backofen-Fall
Eine Verbraucherin hatte im Sommer 2002 bei dem Versandhandelsunternehmen Quelle ein “Herd-Set” zum Preis von 524,90 € gekauft. Im Januar 2004 stellte die Kundin fest, dass sich eine Schiht im besagten Backofen abgelöst hatte. Eine Reperatur war nicht möglich. Daher verlangte die Verbraucherin Nacherfüllung in Form der Nachlieferung. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Gerätes verlangte Quelle 70 € Nutzungsersatz. Der Kläger (ein Verbraucherschutzverband, vgl. §§ 2,…
VGH Mannheim: Freiburger Alkoholverbot rechtswidrig
Geschrieben von: simon am 31.07.2009
Hintergrund: Die Stadt Freiburg hat für ein bestimmtes Viertel der Innenstadt eine Verordnung erlassen, nach der es (auf zwei Jahre befristet) verboten ist, alkoholische Getränke auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen zu konsumieren oder mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese dort zu konsumieren. Zeitliche Geltung hatte das Alkoholverbot in den Nächten von Freitag bis Montag, jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und für die Nacht vor einem gesetzlichen Feiertag. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt. Begründet wurde die Maßnahme mit der Bekämpfung der Gewaltdelikte, deren zahlenmäßiger Anstieg auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sei. Der VHG hatte sich mit der Verordnung im Rahmen einer Normenkontrolle (eines Jurastudenten) auseinanderzusetzen.
VGH Mannheim: Nach Ansicht des Gerichts ist die Verordnung vom Polizeigesetz nicht gedeckt. Insbesondere stellt das Gericht auf den unbedingt erforderlichen Gefahrbegriff ab. Mit Gefahr wird ein Sachverhalt bezeichnet, in der bei ungehindertem Weiterlauf, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen wird. Dies erfordere jedenfalls eine “abgesicherte Prognose”. Tatsächlich weise aber…
EuGH-Classics: Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in Europa
Geschrieben von: Gerrit am 29.07.2009
Limited, S.A.R.L. und BV sind Euch kein Begriff? Nicht wirklich schlimm – im schriftlichen Staatsteil des Examens. Im Schwerpunkt und der Mündlichen kann es da schon anders aussehen. Limited, S.A.R.L. und BV Rechtsformen von EG-Staaten, die der GmbH ähneln. Seit den Urteilen des EuGH in den Rs. Centros, Überseering und Inspire Art tummeln sie sich auch in Deutschland und jagen der GmbH Marktanteile ab.
Der Anfang: Daily Mail
Wir schrieben das Jahr 1988, der Eiserne Vorhang steht noch – auch für Wegzugswillige Gesellschaften aus Europa. Die britische Zeitung „Daily Mail“ will dem drückenden Steuersatz der Queen entfliehen und ihren Verwaltungssitz von der Insel auf den Kontinent verlegen.

Die britischen Finanzbehörden sehen das gar nicht gern und untersagen den Wegzug. Natürlich kommt es zum Rechtsstreit – und dieser gelangt zum EuGH. Luxemburg kommt zu dem Schluss, dass „die Artikel 52 und 58 EWG-Vertrag [jetzt Artt. 43, 48 EG], beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet…
Politisch brisantes BVerfG-Urteil: BND-Untersuchungsausschuss wurde durch die Bundesregierung nicht hinreichend informiert – Rechte des Bundestages daher verletzt
Geschrieben von: stephan am 25.07.2009
Das BVerfG hat in seinem mit Spannung erwarteten Beschluss zum BND-Untersuchungsausschuss (17.06.2009, Az 2 BvE 3/07) entschieden, dass die Bundesregierung das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt habe (prozessual war ein Organstreit, Art. 93 I Nr. 1 GG, einschlägig). Der Ausschuss hatte sich mit brisanten politischen Themen beschäftigt. Es ging namentlich um Verwicklungen des BND im Irak, CIA-Flüge über Deutschland, Verschleppungen während des Irakkrieges, den Fall Murat Kurnaz und vor allem auch um die Rolle von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der damals unter Schröder das Kanzleramt führte. Auch Otto Schily war von dem Ausschuss befragt worden. Über all diese kleinen und großen Skandale war in den Medien ausführlich berichtet worden.
Unkooperatives Verhalten der Regierung war verfassungswidrig
Die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses wurde von der Regierung jedoch erwartungsgemäß nicht gerade durch kooperatives Verhalten erleichtert: Sie hatte dem Ausschuss nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilt und die Herausgabe von Akten nur eingeschränkt genehmigt. Dadurch habe die Regierung das Recht des Bundestages aus Art.…
Schuldenbremse im Grundgesetz: Steuerpläne von Union verfassungwidrig?
Geschrieben von: christoph am 22.07.2009
In einem Artikel der Welt-Online äußert sich der Finanzrechtler Joachim Wieland über die Verfassungsmäßigkeit der im Grundgesetz vorgesehenen Schuldenbremse. Seiner Meinung nach ist dieser Plan nicht mit der Verfassung vereinbar, da die neue Schuldenbremse im Grundgesetz den Staat dazu zwinge, Mehreinnahmen zur Schuldentilgung anstatt für Entlastungen aufzubrauchen.
Für die Klausuren ist dieses Thema eher außen vor zu lassen. Für die mündliche Prüfung sind Kenntnisse in diesem Bereich aber durchaus von Bedeutung (insbesondere, wenn ein Verfassungsrechtler oder Steuerrechtler der Prüfungskommission beiwohnt).
EU-Subventionen für Landwirte dürfen veröffentlicht werden
Geschrieben von: stephan am 20.07.2009
Das OVG Koblenz urteilte am 14.7.2009 (Az 10 B 10601/09.OVG), dass die Landwirte, die Agrarsubventionen erhalten, die Veröffentlichung der ihm gewährten Mittel hinnehmen müssen. Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit einem Beschluss des hessischen VGH (09.06.2009, Az 10 B 1503/09 u. a.).
Öffentliches Interesse wiegt hier schwerer als Persönlichkeitsrechte des Landwirts
Das Persönlichkeitsrecht des Landwirtes sei zwar nicht unerheblich tangiert, aber im Ergebnis würden die öffentlichen Interessen hier Vorrang genießen. Es könne offen bleiben, ob der Antragsteller bei der Beantragung der Agrarförderung für das Jahr 2007 (konkludent) auf den Schutz seiner persönlichen Daten verzichtet habe.
Die Veröffentlichung der Subvention sei jedenfalls durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt. Die einschlägige nationale Regelung dient der Umsetzung europäischer Vorgaben. Durch diese Regelung soll die Transparenz der Subverntionsvergabe erhöht werden. Die Verwendung der EU-Gelder, die gerade im Bereich der Landwirtschaft beträchtlich sind, soll besser durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden können.
Examensrelevanz
Dieser Fall eignet sich gut als Verwaltungsrechtsklausur kombiniert mit verfassungsrechtlichen Wertungsfragen sowie europarechtlichen Gesichtspunkten.…
Fahrlehrer darf während des Farhunterrichts nicht telefonieren
Geschrieben von: christoph am 19.07.2009
Zu BVerfG, Beschluss vom 02.06.2009 – 2 BvR 901/09:
Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Fall die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Fahrlehrer war wegen verbotenen Mobiltelefonierens während einer Fahrschulübungsfahrt als Führer eines Kraftfahrzeugs zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Das besondere war hier nur, dass der Fahrschüler am Steuer saß – der Fahrlehrer war wie bei der Fahrschule üblich nur Beifahrer, wobei er natürlich über die zusätzlichen Gas-, Brems- und Kupplungspedale verfügt.

Seine Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung.
Fahrlehrer gilt als verantwortlicher Fahrzeugführer
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sei laut dem BVerfG bereits geklärt, dass ein Fahrlehrer bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Führerscheinprüfung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs gelte. Er unterliegt deshalb den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler.
Examensrelevanz
Die ablehnende Annahmeentscheidung des BVerfG ist als solche nicht unbedingt als relevant für das Examen…
Alles neu macht der Julei…
Geschrieben von: simon am 17.07.2009
Soweit man das aus sicherer Entfernung beurteilen kann, brennt in Schleswig Holstein der (politische) Baum. Intrigen und Wortbruch, gegenseitige Vorwürfe; aber was bleibt jenseits des politischen Hickhacks? Als schöner Aufhänger dienen die aktuellen Ereignisse, um ein Thema aus dem Staatsorganisationsrecht zu wiederholen: Neuwahlen bzw. Auflösung des Bundestages und konstruktives Misstrauensvotum. Die Vorschriften hinsichtlich der einzelnen Landesparlamente sollten aber bei der Examensvorbereitung zumindest grob parat sein.
Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, dass die Amtsdauer der Bundesregierung mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet, dies folgt aus Art. 39 I 2 GG. Ausnahmen bilden allerdings die Art. 67 und 68 GG.
Das konstruktive Misstrauensvotum des Art. 67 GG
Das konstruktive Misstrauensvotum ist das einzige Instrument, den Bundeskanzler gegen seinen Willen und nach Ersuchen des Bundespräsidenten abzulösen. Wichtig und entscheidend ist allerdings, dass der Bundeskanzler seines Amtes nur dann verlustig werden kann, wenn zugleich ein neuer Kandidat gewählt wird. Eindruck in der mündlichen Prüfung könnt ihr schinden, wenn ihr die entsprechende Vorschrift der WRV kennt: Art 54 S.1 WRV ermöglichte…
EuGH: Zwangsgeld und Pauschalbetrag für Griechenland wegen unterlassener Rückforderung von Beihilfen
Geschrieben von: simon am 8.07.2009
Griechenland muss wegen unterlassener Rückforderung europarechtswidriger Beihilfen an Olympic Airways, ein Zwangsgeld mit einem Tagessatz von 16.000 Euro und einen Pauschalbetrag von zwei Millionen Euro zahlen.
Dies entscheid der EuGH im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, Art. 226 EG. Vorangegangen waren dieser Entscheidung seit 2002 mehrere Erklärungen der Kommission und Verfahren vor dem EuGH auf Grund der Untätigkeit der griechischen Regierung (gekürzt und vereinfacht).
Examensrelevanz hoch
Wichtig und relevant für die Examensvorbereitung: Erneut hat der EuGH im Rahmen seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass für die Rückforderung europarechtswidriger Beihilfen (Art 87 EG) das nationale Recht anzuwenden sei. Hier gehört insbesondere die Entscheidung “Alcan Deutschland GmbH” zum absoluten Pflichtstoff. Demnach werden die deutschen Vorschriften des VwVfG, insbesondere § 48 VwVfG “europarechtsfreundlich” modifiziert:
- Das Ermessen aus § 48 I S.1 VwVfG reduziert sich auf Null; begründet werden kann dies mit dem überragenden Gemeinschaftsinteresse und der Allzweckwaffe des
…
BVerfG: Keine Grundrechtsfähigkeit für Stromversorger, die mehrheitlich in staatlicher Hand liegen
Geschrieben von: christoph am 4.07.2009
Zu BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 – 1 BvR 1731/05:
Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschtes Stromversorgungsunternehmen in der Form einer Aktiengesellschaft darf sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen.
Das BVerfG hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Ein Hoheitsträger dürfe nicht durch die Gründung einer juristischen Person des Privatrechts die eigene Grundrechtsbindung abstreifen und mittelbar eine eigene Grundrechtsfähigkeit erwerben.
Es soll eben keine Möglichkeit der sog. Flucht der öffentlichen Hand ins Privatrecht geben. Der Staat könnte sich ansonsten auf einfache Art und Weise seinen Schutzpflichten entziehen.
Ideal für die Ö-Rechts-Klausur
Bei einer Verfassungsbeschwerde kann dieses Problem schon bei der Antragsfähigkeit oder bei der Beschwerdebefugnis diskutiert werden. In der verwaltungsrechtsrechtlichen Klage ist die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs fraglich. Auch im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung kann dieses Problem eine Rolle spielen, wenn es zu diskutieren gilt, inwiefern die Grundrechte eines solchen Unternehmens in die Abwägung mit einfließen können (letzteres lief in abgewandelter Form z.B. auch im Januar in der ersten Ö-Rechts-Klausur).
Mündliche Prüfung
Für die mündliche Prüfung…
Setzen, Sechs!
Geschrieben von: simon am 1.07.2009
Schüler bewerten ihre Lehrer im Internet. Was zu unseren Zeiten selbst in der Abiturzeitung schon höchst umstritten war, wird nun auch in Zukunft online jederzeit möglich sein. Der BHG entschied vergangene Woche im Rahmen einer Revision, dass die Lehrerbewertung auf der Internetseite www.spickmich.de , jedenfalls für registrierte User, grundsätzlich möglich ist.
4,3 nicht gut genug
Geklagt hatte einer Lehrerin, die sich mit ihrem Unterlassungsanspruch vergeblich durch die Instanzen bis zum höchsten Zivilgericht gekämpft hatte und auch dort letztlich keinen Erfolg hatte. Sie wurde auf besagter Seite mit einer Zensur von 4,3 bewertet.
Meinungsfreiheit genießt Vorrang
Auf besagter Internetseite ist es möglich, Lehrerbewertungen nach Schulnote abzugeben; ergänzt werden diese durch einfache Schlagwörter wie „cool“ oder „witzig“. Zusammengerechnet und geteilt ergibt sich dann eine Endnote für den Betroffenen. Der BGH sah zum einen die Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten als zulässig an, ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin (ua. in § 29 BDSG) hätte sich allenfalls aus ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als…
BVerfG-Urteil zum Reformvertrag von Lissabon – Deutschland darf Ratifizierung noch nicht abschließen!
Geschrieben von: christoph am 30.06.2009
Zustimmungsgesetz ist zwar verfassungskonform, nicht aber die Begleitgesetze zur parlamentarischen Beteiligung
Das Bundesverfassungsgericht hat heute am 30.06.2009 das mit Spannung erhoffte Urteil zum Reformvertrag von Lissabon getroffen: Das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Bevor Bundespräsident Horst Köhler allerdings seine Unterschrift unter den Vertrag setzen darf, müssen zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden.
Begleitgesetze verfassungswidrig
Die deutschen Begleitgesetze, die die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regeln, müssen laut Aussage des BVerfG auf nationaler Ebene die parlamentarische Integrationsverantwortung noch stärker umsetzen und dabei auch die Interessen der Länder wahren. Wie eine solche Gestaltung auszusehen hat, wird sich im Laufe der neuen Verhandlungen zeigen.
Jetzt ist zügiges Handeln von Bundestag und Bundesregierung gefragt
Der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung vorausschauend zurückgestellt. Im August soll eine Sondersitzung des Bundestags zusammenkommen. Dabei soll die erste Lesung eines neuen Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen noch in der Sommerpause beraten…
BVerfG: Bezeichnung als “durchgeknallt” ist keine Schmähkritik
Geschrieben von: christoph am 27.06.2009
BVerfG, Beschluss vom 12.05.2009 – 1 BvR 2272/04
Zum Sachverhalt
Michael Neumann – ein Mitherausgeber der Zeit – hatte sich in einer Talk-Show über die damals in den Medien viel beachtete Drogenaffäre des Moderators Michel Friedmann geäußert. In diesem Kontext bezeichnete er den damals ermittelnden Staatsanwalt als “durchgeknallt”. Wegen dieser Äußerung hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt.

Das Gericht hatte das Urteil damit begründet, dass hier eine sog. Schmähkritik vorliege. Eine solche Schmähkritik ist nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG generell unzulässig – eine Abwägung im Einzelfall im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung braucht dann nicht mehr zu erfolgen.
Die Schmähkritik im Prüfungsschema
Eine solche Ausnahme ergibt sich dann entweder daraus, dass bereits der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG verneint wird, da eine Schmähkritik nicht mehr erfasst sein soll. Alternativ kann aber auch bei der Rechtfertigung ein solcher Ausschluss angenommen werden. Wichtig ist im Gutachten nur, dass ihr das Problem aufwerft und diskutiert. Einen “absolut…
Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie
Geschrieben von: christoph am 21.06.2009
Der deutsche Bundestag hat am 18.06.2009 das hoch umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie verabschiedet. Hierdurch können durch sog. Sperrlisten bestimmte Internetseiten, die mit Kinderpornographie im Zusammenhang stehen, geblockt werden.

Die Intention, solche Inhalte schwerer zugänglich zu machen, stößt bei der breiten Bevölkerung selbstverständlich nicht auf missfallen. Problematisch ist hingegen, dass durch solch ein Gesetz die Möglichkeit einer Internetzensur bestehen könnte. Die Initiatoren der Bundestags-Petition gegen Internet-Sperren kündigten in diesem Zusammenhang eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Die Online-Petition ist inzwischen von mehr als 130.000 Bürgern unterzeichnet worden.
Zuständigkeit des Bundes
Fraglich ist hier zunächst, ob der Bund überhaupt zuständig zum Erlass eines solchen Gesetzes ist. Bei Gesetzen im Zusammenhang mit Gefahrenabwehr handelt es sich nämlich originär um Landesobliegenheiten. Es gilt also zunächst einen Kompetenztitel des Bundes in den Artt. 73, 74 GG zu finden.
Hier könnte Art. 73 I Nr. 7 GG (das Recht der Telekommunikation) einschlägig sein. Telekommunikation meint hier aber eher den Prozess der Datenübertragung – also die Frage, wie Daten übertragen werden. Ob hier auch inhaltliche Wertungen…
Nordrhein-westfälische Studienbeiträge sind rechtmäßig!
Geschrieben von: christoph am 29.04.2009
BVerwG, Urteil vom 29.04.2009 – 6 C 16.08
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die landesrechtlichen Grundlagen der Studienbeitragserhebung mit Bundesrecht vereinbar sind. Sie verletzen nicht das aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip ableitbare Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen.
Das BVerwG führte aus, dass das Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen nicht fordere, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung von Studienabgaben verbunden sind, durch soziale Begleitmaßnahmen vollständig kompensiert werden. Die Aufnahme eines Studiendarlehens sei somit hinnehmbar und keine unverhältnismäßige Folge der Studiengebühren.
Auch durch Art. 13 Abs. 2 Buchst c des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) sei der Landesgesetzgeber nicht an der (Wieder-) Einführung allgemeiner Studienabgaben gehindert gewesen, so das BVerwG weiter (es handelt sich hierbei um das Transformationsgesetz zu dem dazugehörigen volkerrechtlichen Vertrag).
Die Bestimmung des IPwskR ist darauf gerichtet, den chancengleichen Zugang zur Hochschulbildung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Schwangerschaftsabbruch I (BVerfGE 39, 19)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.
2. Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter.
3. Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.
4. Der Gesetzgeber kann die grundgesetzlich gebotene rechtliche Mitbilligung des Schwangerschaftsabbruchs auch auf andere Weise zum Ausdruck bringen als mit dem Mittel der Strafdrohung. Entscheidend ist, ob die Gesamtheit der dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Maßnahmen einen der Bedeutung des zu sichernden Rechtsgutes entsprechenden tatsächlichen Schutz gewährleistet. Im äußersten Falle, wenn der von der Verfassung gebotene Schutz auf keine andere Weise erreicht…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Josephine Mutzenbacher (BVerfGE 83, 130)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. Ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein.
2. Die Indizierung einer als Kunstwerk anzusehenden Schrift, setzt auch dann eine Abwägung mit der Kunstfreiheit voraus, wenn die Schrift offensichtlich geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden (§ 6 Nr. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften – GjS -).
3. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 GjS ist verfassungsrechtlich unzulänglich, weil die Auswahl der Beisitzer für die Bundesprüfstelle nicht ausreichend geregelt ist.
Bedeutung:
In diesem Urteil setzt das BVerfG eindrucksvoll seine sehr weite Interpretation des Kunstbegriffs fort. Weiterhin setzt sich dieses Urteil vorbildlich mit den Anforderungen einer gerechten Abwägung im Wege praktischer Konkordanz und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips auseinander. Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften hatte das Grundrecht des Verlegers des Buches „Josephine Mutzenbacher. Die Geschichte einer Wienerischen Dirne“ bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt. Das BVerfG hält eine Indizierung mit dem Zweck des Jugendschutzes zwar für möglich, die Bundesprüfstelle hätte aber ausführen müssen, warum Sie dem Jugendschutz im…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Strafgefangene (BVerfGE 33, 1)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. Auch die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
2. Eingriffe in die Grundrechte von Strafgefangenen, die keine gesetzliche Grundlage haben, müssen jedoch für eine gewisse Übergangsfrist hingenommen werden.
3. Eine Einschränkung der Grundrechte des Strafgefangenen kommt nur in Betracht, wenn sie zur Erreichung eines von der Wertordnung des Grundgesetzes gedeckten gemeinschaftsbezogenen Zweckes unerläßlich ist.
4. Es wird Aufgabe eines Strafvollzugsgesetzes sein, eine Grenze zu ziehen, die sowohl der Meinungsfreiheit des Gefangenen wie den unabdingbaren Erfordernissen eines geordneten und sinnvollen Strafvollzuges angemessen Rechnung trägt.
Bedeutung:
Seit dieser Entscheidung des BVerfG ist geklärt, dass die Grundrechte auch im „besonderen Gewaltverhältnis“/“Sonderrechtsverhältnis“ gelten. Als Sonderrechtsverhältnis bezeichnet man einen Zustand der gesteigerten Bindung des Bürgers an den Staat, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat (allgemeines Gewaltverhältnis) hinausgeht. Auch hier gilt nach dem BVerfG der Gesetzesvorbehalt für grundrechtsbeschränkende Maßnahmen.
Typische Sonderrechtsverhältnisse sind: Strafgefangene, Wehrdienstleistende, Schüler, Richter, sonstige Beamten
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – der Nassauskiesungs-Beschluss (BVerfGE 58, 300)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. a) Bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer enteignenden Maßnahme haben die grundsätzlich zuständigen Verwaltungsgerichte deren Rechtmäßigkeit in vollem Umfang zu prüfen. Hierzu gehört die Feststellung, ob das Gesetz, auf dem der Eingriff beruht, eine Regelung über Art und Ausmaß der zu leistenden Entschädigung enthält.
b) Den ordentlichen Gerichten obliegt bei Streit wegen der Höhe der Enteignungsentschädigung die Prüfung, ob dem Betroffenen eine den (vorhandenen) gesetzlichen Vorschriften entsprechende Entschädigung gewährt worden ist (vgl. BVerfGE 46, 268 [285]).
2. Sieht der Betroffene in einer gegen ihn gerichteten Maßnahme eine Enteignung, so kann er eine Entschädigung nur einklagen, wenn eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vorhanden ist. Fehlt sie, muß er sich bei den zuständigen Gerichten um die Aufhebung des Eingriffsaktes bemühen.
3. Bei der Bestimmung der Rechtsstellung des Grundstückseigentümers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG wirken bürgerliches Recht und öffentlich-rechtliche Gesetze gleichrangig zusammen.
4. Es steht mit dem Grundgesetz in Einklang, daß das Wasserhaushaltsgesetz das unterirdische Wasser zur Sicherung einer funktionsfähigen Wasserbewirtschaftung – insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung – einer vom…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Bundestagsauflösung / Vertrauensfrage Helmut Kohls (BVerfGE 62, 1)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. Im Organstreit kann der einzelne Bundestagsabgeordnete die behauptete Verletzung jedes Rechts, das mit seinem Status als Abgeordneter verfassungsrechtlich verbunden ist, im eigenen Namen geltend machen. An der Gewährleistung der in GG Art 39 Abs 1 S 1 festgelegten Dauer der Wahlperiode hat der Status des Abgeordneten Anteil.
2. Die Anordnung der Auflösung des Bundestages oder ihre Ablehnung gem GG Art 68 ist eine politische Leitentscheidung, die dem pflichtgemäßen Ermessen des Bundespräsidenten obliegt. Ein Ermessen im Rahmen des GG Art 68 Abs 1 S 1 ist dem Bundespräsidenten freilich nur dann eröffnet, wenn im Zeitpunkt seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
3. GG Art 68 normiert einen zeitlich gestreckten Tatbestand. Verfassungswidrigkeiten, die auf den zeitlich vorangehenden Stufen eingetreten sind, wirken auf die Entscheidungslage fort, vor die der Bundespräsident nach dem Auflösungsvorschlag des Bundeskanzlers gestellt ist.
4.1 GG Art 68 Abs 1 S 1 ist eine offene Verfassungsnorm, die der Konkretisierung zugänglich und bedürftig ist.
4.2 Die Befugnis zur Konkretisierung…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. In Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht die Gewerbefreiheit als objektives Prinzip der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung proklamiert, sondern dem Einzelnen das Grundrecht gewährleistet, jede erlaubte Tätigkeit als Beruf zu ergreifen, auch wenn sie nicht einem traditionell oder rechtlich fixierten “Berufsbild” entspricht.
2. Der Begriff “Beruf” in Art. 12 Abs. 1 GG umfaßt grundsätzlich auch Berufe, die Tätigkeiten zum Inhalt haben, welche dem Staate vorbehalten sind, sowie “staatlich gebundene” Berufe. Doch gibt und ermöglicht für Berufe, die “öffentlicher Dienst” sind, Art. 33 GG in weitem Umfang Sonderregelungen.
3. Wenn eine Tätigkeit in selbständiger und in unselbständiger Form ausgeübt werden kann und beide Formen der Ausübung eigenes soziales Gewicht haben, so ist auch die Wahl der einen oder anderen Form der Berufstätigkeit und der Übergang von der einen zur anderen eine Berufswahl im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG.
4. Inhalt und Umfang der Regelungsbefugnis des Gesetzgebers nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG lassen sich schon durch eine Auslegung,…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Lebenslange Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. Die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord (§ 211 Abs. 1 StGB) ist nach Maßgabe der folgenden Leitsätze mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse kann nicht festgestellt werden, daß der Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Gnadenpraxis zwangsläufig zu irreparablen Schäden psychischer oder physischer Art. führt, welche die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verletzen.
3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln
4. Die Qualifikation der heimtückischen und der zur Verdeckung einer anderen Straftat begangenen Tötung eines Menschen als Mord gemäß § 211 Abs. 2 StGB verletzt bei einer an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Numerus Clausus (BVerfGE 33, 303)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung absoluter, durch Erschöpfung der gesamten Ausbildungskapazität gekennzeichneter Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung (hier: absoluter numerus clausus für das Medizinstudium).
2. Aus dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip folgt ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium. Dieses Recht ist durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes einschränkbar.
3. Absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung sind nur verfassungsmäßig,
a) wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und
b) wenn die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen.
4. Die wesentlichen Entscheidungen über die Voraussetzungen für die Anordnung absoluter Zulassungsbeschränkungen und über die anzuwendenden Auswahlkriterien hat der Gesetzgeber selbst zu treffen. Die Hochschulen können zur Regelung der weiteren Einzelheiten innerhalb bestimmter Grenzen ermächtigt werden.
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – DDR-Mauerschützen (BVerfGE 95, 96)
Geschrieben von: stephan am 26.04.2009
Leitsätze:
1. a) Das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG ist absolut und erfüllt seine rechtsstaatliche und grundrechtliche Gewährleistungsfunktion durch eine strikte Formalisierung.
b) Es gebietet auch, einen bei Begehung der Tat gesetzlich geregelten Rechtfertigungsgrund weiter anzuwenden, wenn dieser im Zeitpunkt des Strafverfahrens entfallen ist. Ob und inwieweit Art. 103 Abs. 2 GG auch das Vertrauen in den Fortbestand ungeschriebener Rechtfertigungsgründe in gleicher Weise schützt, wird nicht abschließend entschieden.
2. Das strikte Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG findet seine rechtsstaatliche Rechtfertigung in der besonderen Vertrauensgrundlage, welche die Strafgesetze tragen, wenn sie von einem an die Grundrechte gebundenen demokratischen Gesetzgeber erlassen werden.
3. An einer solchen besonderen Vertrauensgrundlage fehlt es, wenn der Träger der Staatsmacht für den Bereich schwersten kriminellen Unrechts die Strafbarkeit durch Rechtfertigungsgründe ausschließt, indem er über die geschriebenen Normen hinaus zu solchem Unrecht auffordert, es begünstigt und so die in der Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet. Der strikte Schutz von Vertrauen durch Art. 103 Abs. 2…
Religiöse Bekundungen von Lehrern durch Tragen von aus dem Rahmen fallenden Kleidungsstücken
Geschrieben von: christoph am 26.04.2009
BVerwG, Beschluss vom 16. 12. 2008 – 2 B 46/08 (VGH Mannheim) = NJW 2009, 1289
Das Tragen von Kleidungsstücken durch Lehrer stellt eine in öffentlichen Schulen unzulässige äußere Bekundung i.S. von § 38 II 1 BadWürttSchulG dar, wenn das Kleidungsstück erkennbar aus dem Rahmen der in der Schule üblichen Bekleidung fällt und der Lehrer Schülern und Eltern die religiöse oder weltanschauliche Motivation für das Tragen des Kleidungsstücks darlegt.
Zum Sachverhalt:
Die Kl. steht als Grund- und Hauptschullehrerin, seit 1978 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, im Dienst des Bekl. Sie trat 1984 zum islamischen Glauben über und trägt seit 1995 aus religiösen Gründen im Dienst eine die Haare verdeckende Kopfbedeckung. Auf Nachfrage erläutert sie, dass sie dieses Kleidungsstück aus religiösen Gründen trage. Ihre Klage gegen die Weisung der Schulaufsichtsbehörde, den Dienst als Lehrerin ohne die Kopfbedeckung auszuüben, wies der VGH Mannheim (Urt. v.14. 3. 2008 - 4 S 516/07, BeckRS…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Sasbach (BVerfGE 61, 82)
Geschrieben von: stephan am 22.04.2009
Leitsätze:
1. Auch außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben steht einer Gemeinde das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zu.
2. a) Zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehört vor allem, daß der Richter – bezogen auf das als verletzt behauptete Recht – eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat sowie über eine zureichende Entscheidungsmacht verfügt, um einer erfolgten oder drohenden Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen.
b) § 3 Abs. 1 Atomanlagen-Verordnung in der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts verwehrte den Verwaltungsgerichten weder, umfassend tatsächlich und rechtlich nachzuprüfen, ob ein Sachverhalt unter den Tatbestand der Vorschrift fällt und welche Rechtsfolgen sich daran anknüpfen, noch hindert er sie, einer insoweit festgestellten Verletzung von Rechten des Betroffenen wirksam abzuhelfen.
Bedeutung:
Dieses Urteil ist wesentlich für die Rechtstellung der Gemeinden als kommunale Gebietskörperschaften. Den Gemeinden steht gem. Art. 28 II GG ein Selbstverwaltungsrecht zu, welche sie auch im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde als subjektives Recht einklagen können.…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Kalkar II (BVerfGE 81, 310)
Geschrieben von: stephan am 22.04.2009
Leitsätze:
1. Im Bereich der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 GG sind die Kompetenzen dergestalt verteilt, daß dem Land unentziehbar die Wahrnehmungskompetenz zusteht, die Sachkompetenz hingegen von vornherein nur unter dem Vorbehalt ihrer Inanspruchnahme durch den Bund.
2. a) Das Land kann durch eine Weisung des Bundes nach Artikel 85 Absatz 3 GG nur dann in seinen Rechten verletzt sein, wenn gerade die Inanspruchnahme der Weisungsbefugnis gegen die Verfassung verstößt.
b) Das Land hat dem Bund gegenüber kein einforderbares Recht, daß dieser seine im Einklang mit der Verfassung in Anspruch genommene Weisungsbefugnis inhaltlich rechtmäßig ausübt oder gar einen Verfassungsverstoß, insbesondere eine Grundrechtsverletzung, unterläßt. Eine Grenze ergibt sich in dem äußersten Fall, daß eine zuständige oberste Bundesbehörde unter grober Mißachtung der ihr obliegenden Obhutspflicht zu einem Tun oder Unterlassen anweist, welches im Hinblick auf die damit einhergehende allgemeine Gefährdung oder Verletzung bedeutender Rechtsgüter schlechterdings nicht verantwortet werden kann.
3. Die Weisung unterliegt dem Gebot der Weisungsklarheit: Die angewiesene Behörde muß unter Zuhilfenahme der ihr zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten ihren objektiven…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Kalkar I (BVerfGE 49, 89)
Geschrieben von: stephan am 22.04.2009
Leitsätze:
1. Aus dem Grundsatz der parlamentarischen Demokratie darf nicht ein Vorrang des Parlaments und seiner Entscheidungen gegenüber den anderen Gewalten als ein alle konkreten Kompetenzzuordnungen überspielender Auslegungsgrundsatz hergeleitet werden. 2. Die normative Grundsatzentscheidung für oder gegen die rechtliche Zulässigkeit der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland ist wegen ihrer weitreichenden Auswirkungen auf die Bürger, insbesondere auf ihren Freiheitsbereich und Gleichheitsbereich, auf die allgemeinen Lebensverhältnisse und wegen der notwendigerweise damit verbundenen Art und Intensität der Regelung eine grundlegende und wesentliche Entscheidung im Sinne des Vorbehalts des Gesetzes. Sie zu treffen ist allein der Gesetzgeber berufen.
3. Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, kann er von Verfassungs wegen gehalten sein zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist.
4. In einer notwendigerweise mit Ungewißheit belasteten Situation liegt es zuvorderst in der politischen Verantwortung des Gesetzgebers und der Regierung, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die von ihnen für zweckmäßig erachteten…
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315)
Geschrieben von: stephan am 22.04.2009
Leitsätze:
1. Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozeß und Willensbildungsprozeß teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.
2. Die Regelung des Versammlungsgesetzes über die Pflicht zur Anmeldung von Veranstaltungen unter freiem Himmel und über die Voraussetzungen für deren Auflösung oder Verbot (§§ 14, 15) genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn bei ihrer Auslegung und Anwendung berücksichtigt wird, daß
a) die Anmeldepflicht bei Spontandemonstrationen nicht eingreift und ihre Verletzung nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot berechtigt,
b) Auflösung und Verbot nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen.
BVerfGE 69, 315 (315)BVerfGE 69, 315 (316)3. Die staatlichen Behörden sind gehalten,…


