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	<title>Juraexamen.info &#187; Mündliche Prüfung</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
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		<title>Crashkurs &#8220;Mündliche Prüfung&#8221; in Köln (Werbung)</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 08:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Pötters</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mündliche Prüfung]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Zwei der Autoren von juraexamen.info (<em>Stephan Pötters</em>, LL.M. und Dr. <em>Christoph Werkmeister</em>, LL.M.) werden zusammen mit dem &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Zwei der Autoren von juraexamen.info (<em>Stephan Pötters</em>, LL.M. und Dr. <em>Christoph Werkmeister</em>, LL.M.) werden zusammen mit dem juristischen Repetitorium hemmer am <strong>31.03./01.04</strong>.<strong>2012</strong> einen Crashkurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in der ersten juristischen Prüfung in Köln anbieten.</p>
<p><strong>Der Wochenend-Crashkurs beinhaltet:</strong></p>
<ul>
<li>Eine Einführung in die spezifischen Anforderungen der mündlichen Prüfung</li>
<li>Informationen zum Kurzvortrag: Vorbereitungstechniken, rhetorische Hinweise, Timing etc.</li>
<li>Wichtige Eckdaten und Ereignisse der Rechtsgeschichte</li>
<li>Häufig abgefragtes Wissen aus dem Bereich “juristische Allgemeinbildung”</li>
<li>Den Schwerpunkt des Kurses bildet eine Aufbereitung der aktuellsten Geschehnisse aus allen drei Rechtsgebieten: examensrelevante Reformen, neueste Entscheidungen und das prüfungsrelevante juristische Tagesgeschehen</li>
<li><strong><strong>Die Kursteilnehmer erhalten darüber hinaus Übersichten zu den aktuellen Problemen und Fällen sowie ein Skript zu den oben genannten Themen</strong></strong></li>
</ul>
<p><strong>Wann? </strong>31.03./01.04.2012, jeweils von 09:00 Uhr – 15:30 Uhr</p>
<p><strong>Wo?</strong> Kursraum Köln, Zülpicher Str. 58 A</p>
<p><strong>Wie viel?</strong> 65 € für Crashkurs und Unterlagen, Vortragstraining auf Anfrage</p>
<p>Weitere Informationen und die Möglichkeit sich online anzumelden gibt es unter <a href="http://www.jura-muendliche-pruefung.de/">http://www.jura-muendliche-pruefung.de/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Anm. der Redaktion: Entsprechend der <a href="http://www.juraexamen.info/spendenprojekt/" target="_blank">policy </a>unseres Spendenprojekts verpflichten sich die Werbenden, auch wenn Sie Mitglieder des juraexamen.info e.V.  sind, für die Schaltung von Werbung ein Entgelt zu zahlen.</em></p>
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		<title>Das Prüfungsgespräch im juristischen Staatsexamen</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 08:55:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mündliche Prüfung]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Teils der juristischen Staatsexamina keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Teils der juristischen Staatsexamina keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation im mündlichen Examen. Vielerlei Wissen, das für die schriftlichen Klausuren entweder gar nicht oder lediglich rudimentär vorhanden sein muss, kann nämlich für das mündliche Prüfungsgespräch plötzlich eine Rolle spielen.</p>
<p><strong>Die veränderte Prüfungssituation</strong></p>
<p>In der mündlichen Prüfung kann zwar grundsätzlich alles abgefragt werden, was auch für den schriftlichen Teil der Pflichtfachprüfung relevant ist. Es gibt jedoch eine Reihe von Problemkomplexen und Themengebieten, die sich besonders gut für die Situation im Prüfungsgespräch eignen. Zu diesen Besonderheiten zählen unter anderem abstrakte – also nicht an einen Fall geknüpfte – Rechtsfragen. So wird beispielsweise die Frage, was man unter einer Postpendenz zu verstehen hat, wahrscheinlich nicht in einer Klausur auftauchen. In der mündlichen Prüfung hingegen kann solches Hintergrundwissen jedoch ohne weiteres abgefragt werden. Ferner gibt es bestimmte prüfungsrelevante Wissensfelder, die nur wenig (oder gar keinen) Eingang in die Klausuraufgaben finden. Hierzu zählen insbesondere Fragen aus den Bereichen Rechtsgeschichte, Methodik, Prozessrecht sowie sonstige Wissensbausteine aus dem Bereich juristischer Allgemeinbildung.</p>
<p>Neben den angesprochenen Fragestellungen wird in der mündlichen Prüfung auch häufig über aktuelles Tagesgeschehen mit rechtlichem Bezug diskutiert. Insofern sollte sich der Kandidat eigenständig mit kürzlich ergangenen Urteilen, Reformen oder aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten auseinandersetzen. Zu beachten ist in diesem Kontext, dass das Zeitfenster zwischen Erlass einer neuen Vorschrift oder Verkündung eines Urteils und dem erstmaligen Auftauchen in der Prüfung deutlich geringer ist als bei den schriftlichen Klausuren. Die Prüfer fragen mitunter im wahrsten Sinne des Wortes <em>tagesaktuelles</em> Geschehen ab. Es lohnt daher, sich stets auf den neuesten Nachrichtenstand zu bringen.</p>
<p><strong>Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen</strong></p>
<p>Neben der Vorbereitung mittels <a href="www.juraexamen.info" target="_blank">Juraexamen.info</a> ist es unerlässlich, weitere Quellen heranzuziehen, um optimal für die mündliche Prüfung vorbereitet zu sein. Hierbei ist zum einen auf eine prüfungsspezifische Vorbereitung auf die jeweilige Prüfungskommission (mittels der verfügbaren Gedächtnisprotokolle) hinzuweisen. Andererseits gilt es aber auch, das aktuelle Tagesgeschehen, umfassend zu bearbeiten und vor allem auch rechtlich zu hinterfragen.</p>
<p>Nicht zu vergessen ist derweil auch die Recherche in Bezug auf bedeutsame historische Ereignisse, die sich in zeitlicher Nähe zum Tag der mündlichen Prüfung jähren. So sollte beispielsweise bei einer Prüfung im Mai immer der Geburtstag des Grundgesetzes im Auge behalten werden und so ein besonderer Fokus auf die historischen Hintergründe und die Charakteristika unserer Verfassung gelegt werden.</p>
<p><strong>Weiterführende Hinweise</strong></p>
<p>Wir haben bereits eine Reihe von Leitfäden für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfungssituation erstellt. Aus diesem Grund sei an dieser Stelle zur weiterführenden Lektüre auf die einschlägigen Beiträge verwiesen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.juraexamen.info/vorbereitung-zwischen-klausuren-und-mundlicher-prufung/" target="_blank">Vorbereitung zwischen Klausuren und mündlicher Prüfung</a></li>
<li><a href="http://www.juraexamen.info/faq-zur-mundlichen-prufung/" target="_blank">FAQ zur mündlichen Prüfung</a></li>
<li><a href="http://www.juraexamen.info/dresscode-mundliche-prufung-was-ziehe-ich-nur-an/" target="_blank">Dresscode für die mündliche Prüfung</a>, wobei Letzteres m.E. eine Typfrage ist und deshalb eigentlich keiner nennenswerten Erörterung bedarf.</li>
</ul>
<p>Außerdem möchte ich gerne in eigener Sache Werbung für den <strong><a href="http://www.jura-muendliche-pruefung.de/">Wochenend-Crashkurs in Köln</a></strong> zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung machen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wichtige Richter des BVerfG und Grundsätze der Wahl</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/wichtige-richter-des-bverfg-und-grundsatze-der-wahl/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 10:05:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tom Stiebert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-067.html">Newsletter des Bundesverfassungsgerichts</a> berichtete in der vergangenen Woche vom Ausscheiden des Verfassungsrichters Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff aufgrund &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-067.html">Newsletter des Bundesverfassungsgerichts</a> berichtete in der vergangenen Woche vom Ausscheiden des Verfassungsrichters Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff aufgrund seines Wechsels an den Bundesfinanzhof.</p>
<p>Grund genug, sich kurz mit den wichtigsten Verfassungsrichtern vertraut zu machen und die Grundsätze der Wahl zum Verfassungsrichter zu wiederholen, werden doch personelle Änderungen gern zum Anlass genommen, diese Grundsätze – die zur juristischen Allgemeinbildung gehören – in der mündlichen Prüfung abzufragen.</p>
<p><strong>Wichtige Persönlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts<br />
</strong></p>
<p>Von den aktuellen Verfassungsrichtern sollten zumindest die Vorsitzenden der beiden Senate bekannt sein. Namentlich sind dies:</p>
<ul>
<li><strong><em>Ferdinand Kirchhof</em></strong> vom Ersten Senat und</li>
</ul>
<ul>
<li><strong><em>Andreas Vosskuhle</em></strong> vom Zweiten Senat, der zugleich auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist.</li>
</ul>
<p>Bekannt sein sollte zudem auch</p>
<ul>
<li><strong><em>Udo Di Fabio</em>,</strong> insbesondere auch durch sein Wirken über den juristischen Bereich hinaus durch die Veröffentlichung diverser allgemeingesellschaftlicher Literatur.</li>
</ul>
<p>Weiterhin sollten die Namen einiger vorheriger Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts bekannt sein:  Zu nennen sind dabei</p>
<ul>
<li><strong><em>Roman Herzog</em></strong>, der nach seiner Tätigkeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts vor allem als Bundespräsident bekannt wurde;</li>
</ul>
<ul>
<li><strong><em>Jutta Limbach</em></strong>, die erste Frau, die das Amt der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts inne hatte;</li>
</ul>
<ul>
<li><strong><em>Hans-Jürgen Papier</em></strong>, der bis 2010 Präsident des BVerfG gewesen ist sowie</li>
</ul>
<ul>
<li><strong><em>Ernst Benda</em></strong>, der vor seiner Tätigkeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts kurzzeitig als Bundesinnenminister tätig war.</li>
</ul>
<p>Zudem sollte zumindest namentlich auch der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts <em><strong>Hermann Höpker-Aschoff</strong></em> bekannt sein.</p>
<p>Weitere bedeutende Verfassungsrichter waren u.a. <em><strong>Ernst-Wolfgang Böckenförde</strong></em>, <em><strong>Hans Brox</strong></em>, <em><strong>Paul Kirchhof</strong></em> (der der Bruder des aktuellen Vizepräsidenten ist), <em><strong>Gerhard Leibholz</strong></em> (der 20 Jahre als Bundesverfassungsrichter tätig war), <strong><em>Ernst Gottfried Mahrenholz</em></strong> und <em><strong>Wolfgang Zeidler</strong></em>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wahl von Bundesverfassungsrichtern<br />
</strong></p>
<p>Aufgeteilt ist das BVerfG in zwei Senate zu je 8 Richtern (<a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/2.html" target="_blank">§ 2 Abs. 1 und 2 BVerfGG</a>).<strong><br />
</strong></p>
<p>Gewählt werden 50% der Richter von einem aus 12 Personen bestehenden Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zu weiteren 50% vom Bundesrat. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/94.html" target="_blank">Art 94 Abs. 1 S. 2 GG</a>. Die Grundsätze für die Wahl durch den Wahlausschuss des BT ergibt sich aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/6.html" target="_blank">§ 6 BVerfGG</a>, die für die Wahl durch den Bundesrat aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/7.html" target="_blank">§ 7 BVerfGG</a>. Erforderlich ist die Wahl mit 2/3-Mehrheit. Auf Grund dieses hohen Quorums stellt die Wahl stets einen politischen Kompromiss dar, wobei je 7 Richter von CDU/CSU bzw. SPD gestellt werden und jeweils einer von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Eine gesetzliche Anknüpfung für diesen politischen Kompromiss besteht freilich nicht.</p>
<p>Seit 1970 ist die Amtszeit auf 12 Jahre beschränkt und eine Wiederwahl ausgeschlossen. (<a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/4.html" target="_blank">§ 4 Abs. 1 und 2 BVerfGG</a>). Auch weitere formelle Vorgaben ergeben sich aus dem BVerfGG und können damit in der mündlichen Prüfung leicht erschlossen werden (bspw. die Altersgrenze von 68 Jahren &#8211; <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/4.html" target="_blank">§ 4 Abs. 3 BVerfGG</a>, das Mindestalter von 40 Jahren &#8211; <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/3.html" target="_blank">§ 3 Abs. 1 BVerfGG</a> und die Unvereinbarkeit mit anderen Tätigkeiten außerhalb des Hochschullehrers &#8211; <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/3.html" target="_blank">§ 3 Abs. 4 BVerfGG</a>).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für die mündliche Prüfung sollte ein solch kurzer Überblick über die Richter und deren Wahl ausreichen. Weiteres Wissen kann nicht verlangt werden, bzw. lässt sich auch aus dem Gesetz erschließen. Das einzige, was damit wirklich auswendig gelernt werden muss, sind die Namen der Verfassungsrichter, die aufgeführt wurden sind.</p>
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		</item>
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		<title>Vortrag mündliche Prüfung: Schwierigkeiten beim Bilden des Obersatzes :-)</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 15:41:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Andrea Klamser schreibt auf Ihrer Seite:</p>
<blockquote><p>Beim Vortragsüben sagen neuerdings einige Kandidaten als Obersatz &#8220;A kann einen Anspruch aus &#8230;.. </p>&#8230;</blockquote>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Andrea Klamser schreibt auf Ihrer Seite:</p>
<blockquote><p>Beim Vortragsüben sagen neuerdings einige Kandidaten als Obersatz &#8220;A kann einen Anspruch aus &#8230;.. haben&#8221;. Assistenten hätten gesagt &#8220;könnte&#8221; sei falscher Konjunktiv. Deutsch für Ausländer I an der Volkshochschule sollten die besuchen. Ich kann Fahrrad fahren ist eine Feststellung. Die Falllösung muss aber mit einer Fragestellung beginnen. A kann einen Anspruch haben, ist keine Fragestellung. Gegen den Folgesatz &#8220;Dann müsste &#8230;.&#8221; haben die dann wiederum nichts einzuwenden. Wäre und hätte ist falsche Konjunktiv. Aber könnte gehört in den Obersatz. Die gleiche Spezies sagt auch so Sachen wie &#8220;Vorträge sind auf 6 &#8211; 7 Minuten konzipiert&#8221;.</p></blockquote>
<p><a href="http://www.andreaklamser.de/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=39&amp;Itemid=52" target="_blank">Auf ihrer Seite</a> findet Ihr gute Artikel zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und Zusammenfassungen zu aktuell relevanten Themen für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung, z.B. auch was in den August Examensklausuren lief.</p>
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		</item>
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		<title>Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 05:22:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Jura mündliche Prüfung Vorbereitung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong> Und nun?</strong> Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong> Und nun?</strong> Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.</p>
<p><strong>Mittelfristig</strong> muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong> Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen von Fällen ist auch in der mündlichen Prüfung das probate Mittel, das Gelernte und die Transferleistungen abzuprüfen. Nehmt euch also einfach die Sachen zur Hand, die ihr schon für die schriftlichen Prüfungen genutzt habt. Das sollte meiner Meinung nach auch den Löwenanteil der Vorbereitung ausmachen. Ich würde außerdem dazu raten, die verschiedenen Verfahrensrechte intensiv zu wiederholen, sehr viele Prüfer sind Praktiker und begeben sich vielleicht lieber in gewohntes Terrain, als in dogmatische Untiefen.</p>
<p><strong>Zum Kurzvortrag</strong>. Sollte in eurer Prüfungsordnung ein Kurzvortrag vorgesehen sein, verfallt nicht in Panik. Zu allererst gilt es, die Vorschriften mal zu lesen, um einen Überblick über Zeitrahmen und Erwartungen zu bekommen. Dann helfen auch Bücher, die speziell auf den Vortrag vorbereiten. Nehmt euch einfach die ausführlichen Tipps im bereits geposteten Artikel zu Herzen. <a title="17 Punkte" href="http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/">http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/</a></p>
<p><strong>Rep. für die Mündliche?</strong> In machen Städten werden gesonderte Veranstaltungen für die mündliche Prüfung angeboten. Oder reicht es, die Klappentexte der Beck-dtv-Gesetze und die ersten Kapitel der AT Lehrbücher zu lesen? Bedenken bestehen sicherlich hinsichtlich geschichtlicher Fragen und der juristischen Allgemeinbildung oder vielleicht bezüglich der Relevanz des aktuellen Tagesgeschehens. Diese Punkte werden wohl selten den Schwerpunkt einer Prüfung ausmachen, aber eine falsche Antwort auf die Frage, wer denn momentan den Bundespräsidenten wählt, hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck, den man unbedingt vermeiden sollte. Ob man dafür ein Rep. besuchen sollte, kann ich nicht abschließend beantworten, denke aber eher, dass das nicht unbedingt erforderlich ist. 400 digitale Lernkarten im Frage- / Antwort-Format für die mündliche Prüfung im 1. juristischen Staatsexamen findet Ihr <a href="http://springhin.de/mdl" target="_blank">hier</a>.</p>
<p><strong>Frage-Antwort-Spiel</strong>. Das sollte man unbedingt simulieren, sei es in der AG oder im Rep. Daran muss man sich gewöhnen. Im Grunde muss man auf jede Frage zumindest anfangs eine einigermaßen stimmige Antwort parat haben. Auch gilt es im Falle des absoluten Unwissens jedenfalls zu versuchen, das Problem zu erfassen und zu formulieren. Nichts ist hier schlimmer, als nichts zu sagen. Also streitet euch, argumentiert, antizipiert, improvisiert. Sprecht über den Stoff und die Fälle, nur so kann man Eloquenz entwickeln und sich auch in brenzligen Situationen sicher fühlen.</p>
<p><strong>Kein Bock mehr</strong>. Irgednwann wird sich bei Euch ganz sicher ein Gefühl der rieigen Lustlosigkeit einstellen, das schnell in Nihilismus und Fatalismus umschlagen kann. Aber keine Sorge, das ist normal. Denn gerade das Gefühl, auf das Ungewisse (die Ergebniss der Klausuren) hinlernen zu müssen, kann entnervend sein.</p>
<p><strong>3 Wochen Zeit</strong>. Sind die Vorpunkte da, habt ihr (je nach Bundesland) eine gewisse Zeit, euch an Hand der Protokolle vorzubreiten. Hier ist es einfach wichtig, die Prüfer und deren Vorlieben ein wenig kennen zu lernen. Abraten würde ich vom Auswendiglernen der gestellten Fälle. Das bringt nichts und fällt evtl. in der Prüfung sogar negativ auf. Außerdem würde ich mich intensiv mit den Prüfern beschäftigen. Sinnvoll ist es auch (gerade bei Professoren), die letzten Veröffentlichungen zu checken (z.B. mittels juris und beck-online). Wenn da aktuelle Probleme und Urteilsanmerkungen dabei sind, würde ich mir diese auf jeden Fall durchlesen.</p>
<p><strong>Fazit/Lerntipps im Überblick</strong>:</p>
<ul>
<li>Motiviert euch langsam, aber bestimmt</li>
<li>Wiederholt in erster Linie den normalen Pflichtstoff</li>
<li>Zeitung lesen (bei faz.net gibt es im Wirtschaftsteil die Rubrik &#8220;Recht und Steuern&#8221;)</li>
<li>aktuelle Urteile checken (könnt ihr teilweise auch als RSS!) und den Beck News-Ticker lesen</li>
<li>Lest euch ein in Sachen Rechtsgeschichte und juristische Allgemeinbildung</li>
<li>Übt Vorträge vor Publikum (1x Woche)</li>
<li>Wiederholt die alten Examensfälle und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung anhand von Ausbildungszeitschriften und in einer Lerngruppe</li>
<li>Diskutieren und (ruhig) sachliches Streiten in der Lerngruppe</li>
<li>Checken, ob und was Eure Prüfer in letzter Zeit so veröffentlicht haben</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Die mündliche Prüfung: Vorbereitung auf den Vortrag</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 06:15:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Pötters</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen weitergeben. Natürlich kann man bei jedem Tipp auch wieder anderer Ansicht sein, ich denke aber, dass meine Ratschläge der hM entsprechen dürften.</p>
<p><strong>1. Gründet eine Lerngruppe für das Vortragstraining!</strong></p>
<p>Ja ja, ich weiß. Das mit der Lerngruppe kennt ihr schon und habt es mindestens schon hundertmal gehört. Aber ich rufe es gerne nochmal ins Gedächtnis: Nichts ist wichtiger als eine gute Lerngruppe. Dies gilt beim Vortrag noch viel mehr als sonst, denn irgendwie muss man die Vortragssituation simulieren.</p>
<p>Die meisten von uns sind noch nicht gerade rhetorisch erfahren, sodass ein regelmäßiges Training unverzichtbar ist, um die nötige Sicherheit zu gewinnen. Auch andere Fähigkeiten erwirbt man hierdurch wie von selbst, z.B. ein souveränes Timing. Es ist wichtig, die Vortragszeit möglicht auszuschöpfen (z.B. 10 von 12 Minuten) ohne in die Gefahr eines Überziehens zu kommen, denn dann wird idR wirklich gnadenlos die Uhr angehalten und Euer Vortrag unterbrochen.</p>
<p><strong>2. Verschiebt das Kuscheln auf die Zeit nach der Lerngruppe!</strong></p>
<p>Kuscheln und Schmusen kann Spaß machen, das will ich nicht abstreiten. Im Rahmen der Lerngruppe ist es aber nicht zweckdienlich: Kuschel-Lerngruppen sind verschwendete Zeit! Wenn Ihr eine Lerngruppe habt, dann versucht die Prüfungssituation so realistisch wie möglich darzustellen. Keine großen Nettigkeiten verteilen. Keine gemütliche Couch-Lerngruppe. Setzt euch gegenüber an einen Tisch (also zumindest in NRW muss man den Vortrag im Sitzen halten) und legt los. Keiner hat etwas davon, wenn er sich erst ca. 1 Stunde auf den Vortrag vorbereitet, Ihn dann hält, um dann schließlich von allen Seiten nur Lob zu bekommen.</p>
<p>&#8220;Du hast das schon echt gut gemacht.&#8221; &#8220;Also ich würde dir mindestens 15 Punkte dafür geben.&#8221;  Solche Kommentare braucht kein Mensch! Wenn Ihr Euch nicht kritisiert, wird keiner besser. Also geht ganz genau und pingelig darauf ein, ob jemand immer &#8220;ähhm&#8221; sagt, eine nervöses Zucken hat, auf den Boden schaut, unstrukturiert redet, zu schnell redet, unverständlich redet, usw. Keiner ist perfekt! Also nehmt die Kritik dankend an und versucht den Vortrag direkt noch einmal ohne &#8220;ähhhmmm&#8221; und Nasebohren.</p>
<p><strong>3. Schaut Euch Vorträge an!</strong></p>
<p>Also mir hat das geholfen. Überlegt wirklich kritisch, was die Leute vorne richtig machen und was nicht. Schreibt euch nur das Wichtigste auf. Diese Liste dann aber bitte akribisch abarbeiten und in der Lerngruppe umsetzen. Fragt die Prüflinge vielleicht nach Ihren Noten, wenn Ihr Sie vorm OLG wiedertrefft und was den Prüfern gerade nicht gefallen hat, man kriegt nämlich idR von der Prüfungskommission ein ausführliches Feedback zum Vortrag.</p>
<p><strong>4. Was kommt dran?</strong></p>
<p>Leider kann die Antwort mal wieder heißen: alles! Dennoch würde ich hier einen Tipp mit auf den Weg geben wollen. In vielen Büchern und Hinweisen für die mündliche Prüfung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass häufig Themenvorträge drankommen würden und keine &#8220;normalen&#8221; Fälle/Sachverhalte. Also ich würde das nicht überschätzen. Natürlich kann es sein, dass beim Grundgesetz-Jubiläum mal ein Prüfer auf die Idee kommt hierzu ein Vortragsthema zu ersinnen. Das ist aber meines Erachtens die absolute Ausnahme. In Eurer Lerngruppe könnt Ihr ja mal einen Themenvortrag halten, aber konzentriert Euch eher auf Fälle.</p>
<p><strong>5. Wie präsentiere ich einen Fall?</strong></p>
<p>Da also in der Regel ein Fall drankommt, stellt sich die Frage, ob es hier Abweichungen zum üblichen Gutachtenstil im schriftlichen Teil gibt. Ich würde sagen, dass man zwar grundsätzlich beim Gutachtenstil bleiben sollte, jedoch noch viel deutlicher Schwerpunkte setzen muss, sonst wird das schon in zeitlicher Hinsicht eng. Auch können einleitende Floskeln wie &#8220;und hier liegt nun ein erster Problemschwerpunkt&#8221; hilfreich sein, um die Zuhörer/Prüfer gedanklich &#8220;mitzunehmen&#8221; und dem eigenen Vortrag Struktur zu geben. Statt dem üblichen Gutachten-Schlusssatz bietet sich ein kleines Résumé/Fazit an.</p>
<p>Um eine klare Struktur zu haben, sollten natürlich auch Eure Notizen bzw. die Lösungsskizze gut strukturiert sein.</p>
<p><strong>6. Legt euch Standardsätze zurecht!</strong></p>
<p>Es ist wirklich sinnvoll, sich einige Standardsätze zurecht zu legen. Dies gibt Euch enorm Sicherheit in der entscheidenden Prüfungssituation. Am Besten wäre natürlich, wenn Ihr Euch die Sätze schon für die Lerngruppe zurecht legt. Vor allem eine einleitende Begrüßung solltet Ihr im Schlaf können. Als Anrede bietet sich &#8220;Sehr geehrte Prüfungskommission&#8221; an. Nicht empfehlenswert ist &#8220;Sehr geehrte Damen und Herren&#8221;, da nämlich ggf. nur eine oder gar keine Dame dabei ist. Bitte spart Euch pompöse Sätze (folgendes habe ich wirklich miterlebt: &#8220;Sehr geehrte Damen und Herren. Herzlich willkommen zu meinem Vortrag auf dem Gebiet des Gesellschaftrechts, mit Bezügen zum Handelsrecht.&#8221; Dieser Typ ist mit 4,0 nach Hause gegangen!).</p>
<p><strong>7. Rhetorische Tipps</strong><br />
Viele Tipps dürften selbstverständlich sein, achtet aber in der Lerngruppe (wo sonst?) trotzdem auf Ihre Einhaltung!<br />
- kein &#8220;ähm&#8221;, kein &#8220;äh&#8221;, das darf nur Boris Becker<br />
- Hände aus den Taschen!<br />
- unterstützende Gestik ist erlaubt (das ist schon umstritten), aber bitte nicht too much, denn Ihr seid noch nicht Barack Obama!<br />
- Schaut alle Prüfer gelegentlich an<br />
- nicht aus dem Fenster schauen, nicht auf den Boden schauen<br />
- laut und deutlich sprechen, aber nicht schreien<br />
- laaaangsam sprechen! Warum? Weil Euer Gehirn wegen der Aufregung nicht richtig funktioniert! Jeder Musiker kennt das Problem: Man denkt, man würde furchtbar langsam spielen, in Wirklichkeit spielt man aber schon schneller als bei den Proben. Das gilt auch fürs Reden.<br />
- Struktur, Struktur, Struktur: Klare Obersätze, Zwischenfazits, einleitende Sätze, überleitende Sätze, Problemschwerpunkte kennzeichnen<br />
- selbstbewusst auftreten, aber nicht überheblich (s.o.)<br />
- sachlicher Stil, keine Gags erzwingen<br />
- gerade Haltung, gleichwohl nicht verkrampft</p>
<p>Noch ein Tipp zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Für das Prüfungsgespräch gibt es einen Karteikartensatz mit 400 klassischen Fragen für die mündliche Prüfung im 1. Jura Staatsexamen von Dr. Gerrit Forst. <a href="http://bit.ly/9bhDVD" target="_blank"><strong>Weitere Infos</strong></a></p>
<p>Bitte gebt mir ein Feedback über Eure Erfahrungen. Ich bin gerne bereit, meine Tipps zu korrigieren oder zu ergänzen.</p>
<p>Wenn ihr Zeit habt, solltet ihr mit der Lerngruppe nicht nur den Vortrag, sondern auch die Prüfungssituation simulieren.</p>
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		<title>FAQ zur mündlichen Prüfung</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 12:51:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mündliche Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Schon gelesen?]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Prof. Dr. Ulrich Noack von der Heinrich Heine Universität Düsseldorf hat eine nützliche FAQ mit wichtigen Fragen bezüglich der mündlichen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Prof. Dr. Ulrich Noack von der Heinrich Heine Universität Düsseldorf hat eine nützliche FAQ mit wichtigen Fragen bezüglich der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen erstellt: <a title="http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/studium/faq/" href="http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/studium/faq/">http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/studium/faq/</a></p>
<p>Interessant ist in diesem Rahmen ebenso diese Homepage: <a title="http://home.arcor.de/pa/parkuhr/erfahrungsbericht/erfahrungsbericht.htm " href="http://home.arcor.de/pa/parkuhr/erfahrungsbericht/erfahrungsbericht.htm ">http://home.arcor.de/pa/parkuhr/erfahrungsbericht/erfahrungsbericht.htm </a><br />
Hier findet sich ein Erfahrungsbericht eines bereits examinierten Prädikatsjuristen, wobei jeder Abschnitt &#8211; von der Vorbereitung bis schließlich zur mündlichen Prüfung &#8211; behandelt wird.</p>
<p>Ergänzend zu den obigen Hinweisen erscheint es in meinen Augen außerdem sinnvoll, spätestens zwei Monate nach den schriftlichen Prüfungen ständig die Grundzüge von allen Rechtsgebieten zu wiederholen, da in den fünf Monaten Wartezeit doch einiges an Wissen verloren gehen kann.</p>
<p>Unerlässlich ist es für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, sich intensiv (und nicht bloß oberflächlich) mit dem aktuellen Geschehen außeinanderzusetzen. Aktuelle Sachverhalte werden nämlich äußerst gerne als Aufhänger genutzt, um dann evtl. Querverbindungen zu anderen Fragestellungen herzustellen. Hierzu bietet es sich an, eine namhafte Tageszeitung zu abonnieren oder über das Internet auf dem laufenden zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass es nicht ausreicht, lediglich über das aktuelle Geschehen Bescheid zu wissen. Es muss vielmehr der jeweilige Sachverhalt rechtlich hinterfragt werden &#8211; es ist also Problembewusstsein gefragt, wie man es schon von den Klausuren kennt.</p>
<p>Gewinnbringend ist es deshalb, eine private Lern-AG zu gründen, wobei das aktuelle Geschehen gemeinsam auf rechtliche Probleme abgeklopft wird. Nebenbei schult man hierbei seine didaktischen Fähigkeiten, welche ebenso wie das bloße Wissen von enormer Relevanz sind.</p>
<p>Wichtig ist es auch, die aktuellen Ausbildungszeitschriften (Jus, JA, Jura, RÜ, life and law) im Auge zu behalten, da viele Prüfer ihren Prüfungsinhalt aus Aufsätzen, Urteilsrezensionen oder Übungsklausuren ziehen. Unter Umständen kann es sogar vorkommen, dass mitunter ein kompletter Prüfunngsabschnitt in der aktuellen Jus nachzulesen ist.</p>
<p>Nicht zu vernachlässigen ist es außerdem, sich mit den gelaufenen Examensklausuren, die nach dem eigenen Termin stattgefunden haben, außeinanderzusetzen. Viele Prüfer nutzen solche nämlich ebenso gerne als Prüfungsstoff, da sie sich mithin das Erstellen einer eigenen Lösungsskizze auch wieder ersparen.</p>
<p>Da zum Teil das Thema Rechtsgeschichte subtil den Eingang in manche Prüfungsgespräche findet, erscheint es deswegen auch sinnvoll, sich hier die wesentlichen Grundzüge zu verinnerlichen. Ein kurzer, wobei dennoch informativer Aufsatz, um genau diese Lücken zu schließen findet sich in JA 1995, 47.</p>
<p>Sobald dann die Namen der Prüfer bekannt sind, gilt es natürlich nochmals, sich intensiv mit den jeweiligen Vorlieben der Prüfer außeinandezusetzen!</p>
<p>Zur Beruhigung der künftigen Prüflinge lässt sich auch noch anmerken, dass es völlig normal ist, wenn die Motivation zum Lernen nach dem schriftlichen Teil deutlich nachgelassen hat. Um einem Motivationstief entgegenzuwirken bietet es sich deshalb an, sich auch wieder stärker in das Sozialleben zu integrieren. Eine Halbierung des ursprünglichen Lernpensums scheint für den Anfang ein guter Erfahrungswert, wobei eine komplette Pause von ein bis zwei Monaten nach dem schriftlichen Teil auch durchaus als üblich anzusehen ist.<br />
Das Wiederholen der Grundzüge ist völlig ausreichend, da tiefergehende Kenntnisse in der mündlichen Prüfung ohnehin nicht abgefragt werden können. Wichtiger ist vielmehr das Verständnis.</p>
<p>Sofern ihr der oben genannten FAQ und den hier genannten Tips folgt, sollten bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zumindest die richtigen Weichen gestellt sein. Was später als Ergebnis erreicht wird, hängt letztlich widerrum von Faktoren ab, die ihr dann nicht mehr beeinflussen könnt (z.B. die Laune der Prüfungskommission, eure Tagesform und eure Vorpunkte).</p>
<p>Wir hoffen, dass dieser Leitfaden euch ein wenig hilft, nicht nach dem schriftlichen Teil in ein Loch zu fallen. Sofern ihr Kritik oder Anregungen beizusteuern habt, ist jegliches Feedback natürlich erwünscht!</p>
<p>Weiterhin viel Erfolg bei den Vorbereitungsmaßnahmen wünscht euch euer Team von juraexamen.info!</p>
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		<title>Dresscode mündliche Prüfung &#8211; Was ziehe ich nur an?</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Apr 2009 11:14:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Pötters</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Jura mündliche Prüfung Kleidung]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Eine viel und auch kontrovers diskutierte Thematik ist die Frage nach der richtigen Kleidung für die mündliche Prüfung. Einen offiziellen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Eine viel und auch kontrovers diskutierte Thematik ist die Frage nach der richtigen Kleidung für die mündliche Prüfung. Einen offiziellen Dresscode gibt es zwar nicht &#8211; gleichwohl wird allgemein wohl eher ein &#8220;feines&#8221;/&#8221;konservatives&#8221; Outfit erwartet. Offiziell darf natürlich kein Prüfer in irgendeiner Form seine Meinung über das optische Auftreten des Kandidaten in seine Bewertung mit einfließen lassen. Allerdings zählt ja bekanntlich der erste Eindruck, außerdem ist es wohl schier unmöglich, zu beweisen, dass ein Prüfer wegen eines gewagten Outfits eine schlechtere Note verteilt hat.</p>
<p>Daher mein Ratschlag: Die mündliche Prüfung ist nicht der Ort für modische Experimente! Kleidet euch konservativ, auch wenn das sonst nicht euer Stil ist.</p>
<p>Noch ein Tipp: Auch wenn ihr euch gerade dieses schicke neue Kostüm oder den teuren Anzug gekauft habt, solltet ihr vielleicht auch nicht unbedingt besser angezogen sein als die Prüfer. Wenn man eurem Anzug zu deutlich ansieht, dass er teuer war, dann könnte das durchaus auch einmal &#8211; zumindest unterbewusst &#8211; dazu führen, dass ihr nicht gerade sympathisch rüberkommt. Also bitte den Boss-Nadelstreifen-Anzug und die modische Seidenkrawatte zuhause lassen und schön den alten Abi-Anzug oder das Praktikumskostüm anziehen.</p>
<p>Bevor hier wegen dieses irgendwelche Comments eintreffen: Dies ist allein meine Meinung, die ich aufgrund von eigener Erfahrung und Gesprächen mit Freunden und den Berichten/Tipps von Repetitoren und Profs mir gebildet habe. Natürlich wird es auch Leute geben, die mit grünen Haaren oder weißem Anzug irgendwann einmal sechzehn Punkte geholt haben. Gleichwohl wird es (einige wenige) Prüfer geben, die in einem solchen Fall schonmal grundlegende Skepsis dem Prüfling und seiner Leistung entgegenbringen werden.</p>
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