Archiv für die Kategorie 'Mündliche Prüfung'

Vortrag mündliche Prüfung: Schwierigkeiten beim Bilden des Obersatzes :-)

Geschrieben von: Samuel am 28.08.2010

Andrea Klamser schreibt auf Ihrer Seite:

Beim Vortragsüben sagen neuerdings einige Kandidaten als Obersatz “A kann einen Anspruch aus ….. haben”. Assistenten hätten gesagt “könnte” sei falscher Konjunktiv. Deutsch für Ausländer I an der Volkshochschule sollten die besuchen. Ich kann Fahrrad fahren ist eine Feststellung. Die Falllösung muss aber mit einer Fragestellung beginnen. A kann einen Anspruch haben, ist keine Fragestellung. Gegen den Folgesatz “Dann müsste ….” haben die dann wiederum nichts einzuwenden. Wäre und hätte ist falsche Konjunktiv. Aber könnte gehört in den Obersatz. Die gleiche Spezies sagt auch so Sachen wie “Vorträge sind auf 6 – 7 Minuten konzipiert”.

Auf ihrer Seite findet Ihr gute Artikel zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und Zusammenfassungen zu aktuell relevanten Themen für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung, z.B. auch was in den August Examensklausuren lief.

Alter Kaffee noch einmal aufgewärmt? § 266 StGB und das Bestimmtheitsgebot

Geschrieben von: Johannes am 20.08.2010

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das BVerfG (v. 23.6.2010 – 2 BvR 2559/08 u.a.) zu der schon seit Jahrzehnten diskutierten Frage geäußert, ob der Untreuetatbestand (§ 266 StGB) dem straf- und verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt. Die Entscheidung bietet eine gute Gelegenheit, noch einmal die Grundsätze des Bestimmtheitsgebotes zu wiederholen; dieses ist sowohl in Klausuren wie in der mündlichen Prüfung immer wieder gefragt (neben § 266 StGB etwa bei § 240 StGB). Dort wird überlicherweise erwartet, dass der Prüfling die Problematik möglicherweise unzureichender Bestimmtheit sieht, das rechtsstaatliche Problem dahinter erkennt und dann mit den vom BVerfG vorgegebenen Argumenten zu einem vertretbaren Ergebnis kommt. Dabei wird das Ergebnis praktisch immer sein, dass  – insbesondere im Hinblick auf die Konkretisierung durch jahrelange Rechtsprechung – die Norm gerade noch bestimmt genug ist.

I. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 Abs. 2 GG)

1. Das Bestimmtheitsgebot für den Gesetzgeber

Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung

Geschrieben von: simon am 29.07.2009

Und nun? Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.

Mittelfristig muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.

Was ist zu tun? Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen…

Die mündliche Prüfung: 17 Punkte im Vortrag – so gehts!

Geschrieben von: stephan am 28.07.2009

Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen weitergeben. Natürlich kann man bei jedem Tipp auch wieder anderer Ansicht sein, ich denke aber, dass meine Ratschläge der hM entsprechen dürften.

1. Gründet eine Lerngruppe für das Vortragstraining!

Ja ja, ich weiß. Das mit der Lerngruppe kennt ihr schon und habt es mindestens schon hundertmal gehört. Aber ich rufe es gerne nochmal ins Gedächtnis: Nichts ist wichtiger als eine gute Lerngruppe. Dies gilt beim Vortrag noch viel mehr als sonst, denn irgendwie muss man die Vortragssituation simulieren.

Die meisten von uns sind noch nicht gerade rhetorisch erfahren, sodass ein regelmäßiges Training unverzichtbar ist, um die nötige Sicherheit zu gewinnen. Auch andere Fähigkeiten erwirbt man hierdurch wie von selbst, z.B. ein souveränes Timing. Es ist wichtig, die Vortragszeit möglicht auszuschöpfen (z.B. 10 von 12 Minuten) ohne in die Gefahr eines Überziehens zu kommen, denn dann wird idR wirklich gnadenlos die Uhr angehalten und Euer Vortrag unterbrochen.

2. Verschiebt das Kuscheln auf die Zeit nach

350 Elektronische Karteikarten für die mündliche Prüfung (von der Jura Lernsoftware BrainYoo)

Geschrieben von: stephan am 13.04.2009

Von dem Lernprogramm BrainYoo, die zwei unserer Blogger entwickelt haben, gibt es jetzt einen Karteikartensatz zur mündlichen Prüfung im Staatsexamen.

Die Lektion umfasst in der 2. Auflage über 350 Karteikarten mit klassischen Fragen aus den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Außerdem sind Fragen aus den Bereichen Rechtsgeschichte,  „juristische Allgemeinbildung“, Rechtslatein sowie Karteikarten zu wichtigen Persönlichkeiten (berühmte Juristen etc.) im Paket inbegriffen.

Über den Autor: Der Autor der BrainYoo-Lektion „Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen“ ist Dr. Gerrit Forst. Er ist zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Herr Forst hatte die eigene mündliche Prüfung im Fragenteil mit 18 Punkten gemeistert und sich nun bereit erklärt, seine Vorbereitungsmaterialien für BrainYoo zur Verfügung zu stellen.

Weitere Infos findet Ihr hier.

FAQ zur mündlichen Prüfung

Geschrieben von: christoph am 13.04.2009

Prof. Dr. Ulrich Noack von der Heinrich Heine Universität Düsseldorf hat eine nützliche FAQ mit wichtigen Fragen bezüglich der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen erstellt: http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/studium/faq/

Interessant ist in diesem Rahmen ebenso diese Homepage: http://home.arcor.de/pa/parkuhr/erfahrungsbericht/erfahrungsbericht.htm
Hier findet sich ein Erfahrungsbericht eines bereits examinierten Prädikatsjuristen, wobei jeder Abschnitt – von der Vorbereitung bis schließlich zur mündlichen Prüfung – behandelt wird.

Ergänzend zu den obigen Hinweisen erscheint es in meinen Augen außerdem sinnvoll, spätestens zwei Monate nach den schriftlichen Prüfungen ständig die Grundzüge von allen Rechtsgebieten zu wiederholen, da in den fünf Monaten Wartezeit doch einiges an Wissen verloren gehen kann.

Unerlässlich ist es für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, sich intensiv (und nicht bloß oberflächlich) mit dem aktuellen Geschehen außeinanderzusetzen. Aktuelle Sachverhalte werden nämlich äußerst gerne als Aufhänger genutzt, um dann evtl. Querverbindungen zu anderen Fragestellungen herzustellen. Hierzu bietet es sich an, eine namhafte Tageszeitung zu abonnieren oder über das Internet auf dem laufenden zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass es nicht ausreicht, lediglich über das aktuelle…

Dresscode mündliche Prüfung – Was ziehe ich nur an?

Geschrieben von: stephan am 13.04.2009

Eine viel und auch kontrovers diskutierte Thematik ist die Frage nach der richtigen Kleidung für die mündliche Prüfung. Einen offiziellen Dresscode gibt es zwar nicht – gleichwohl wird allgemein wohl eher ein “feines”/”konservatives” Outfit erwartet. Offiziell darf natürlich kein Prüfer in irgendeiner Form seine Meinung über das optische Auftreten des Kandidaten in seine Bewertung mit einfließen lassen. Allerdings zählt ja bekanntlich der erste Eindruck, außerdem ist es wohl schier unmöglich, zu beweisen, dass ein Prüfer wegen eines gewagten Outfits eine schlechtere Note verteilt hat.

Daher mein Ratschlag: Die mündliche Prüfung ist nicht der Ort für modische Experimente! Kleidet euch konservativ, auch wenn das sonst nicht euer Stil ist.

Noch ein Tipp: Auch wenn ihr euch gerade dieses schicke neue Kostüm oder den teuren Anzug gekauft habt, solltet ihr vielleicht auch nicht unbedingt besser angezogen sein als die Prüfer. Wenn man eurem Anzug zu deutlich ansieht, dass er teuer war, dann könnte das durchaus auch einmal – zumindest unterbewusst – dazu führen, dass ihr nicht gerade sympathisch rüberkommt. Also bitte den Boss-Nadelstreifen-Anzug und die modische Seidenkrawatte…