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	<title>Juraexamen.info &#187; Lerntipps</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Sat, 31 Jul 2010 09:50:50 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Gastbeitrag: &#8220;Examensbericht&#8221; &#8211; Erfahrungsbericht zur Examensvorbereitung und zum 1. Staatsexamen</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/jura-examen-examensvorbereitung/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 07:57:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erfahrungsbericht]]></category>
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		<category><![CDATA[1. juristisches Staatsexamen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Fabian Rösner zu seiner Examensvorbereitung und zum 1. Staatsexamen posten zu können.

Hallo liebe Leser auf juraexamen.info,

ich heiße Fabian Rösner und habe von 2003 bis 2008 in Münster studiert. Seit 2009 promoviere ich hier im Gesellschafts- und Stiftungsrecht und steige zu November ins Referendariat ein. Mit der Distanz von fast zwei Jahren habe ich mich an das Abfassen eines „Examensberichts“ gemacht. Die „richtigen“ Empfehlungen für die eigene Vorbereitung gibt es selbstverständlich nicht, aber vielleicht kann der ein oder andere Leser aus meinen Erfahrungen zumindest ein paar Anregungen für die eigene Examensvorbereitung mitnehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Fabian Rösner zu seiner Examensvorbereitung und zum 1. Staatsexamen posten zu können.</p>
<p>Hallo liebe Leser auf juraexamen.info,</p>
<p>ich heiße Fabian Rösner und habe von 2003 bis 2008 in Münster studiert. Seit 2009 promoviere ich hier im Gesellschafts- und Stiftungsrecht und steige zu November ins Referendariat ein. Mit der Distanz von fast zwei Jahren habe ich mich an das Abfassen eines „Examensberichts“ gemacht. Die „richtigen“ Empfehlungen für die eigene Vorbereitung gibt es selbstverständlich nicht, aber vielleicht kann der ein oder andere Leser aus meinen Erfahrungen zumindest ein paar Anregungen für die eigene Examensvorbereitung mitnehmen.</p>
<p><strong>I. Vorfrage: Examen mit / ohne /Uni- Rep?</strong><br />
Die erste Frage, die jeder  kurz-, mittel- oder langfristige Examensanwärter (in diversen social und career networks mit Beginn der Examensvorbereitung leider viel zu oft schon einmal staatstragend als „cand. iur.“ bezeichnet) für sich beantworten muss, ist die nach dem Besuch eines Repetitoriums. Wie so oft gibt es eine generelle Handlungsempfehlung nicht und Berichte über erfolgreiches „Exorep“ sind auf juraexamen.info bereits nachzulesen.</p>
<p>Deshalb bleibt, statt der Beantwortung der Frage, nur eine Aufstellung der pro- und contra-Kriterien. Erstes Kriterium sollte der – selbst hinreichend kritisch hinterfragte – eigene Leistungsstand sein. Wer schon im Grundstudium Gas gegeben hat und die Examensvorbereitung tatsächlich nur noch zum „repetieren“ des Stoffes benötigt, kann vermutlich eher das Examen ohne Rep wagen als andere Kandidaten. Für mich selbst war die Wahl klar: Ich hatte im Grundstudium gerade die nötigsten credit-points zusammengesammelt , alles darüber hinausgehende verschoben und stattdessen viel anderes gemacht. Deshalb war für mich klar, dass ich einen „Grundkurs“ von den Basics an brauchte.  Wer sich in dieser Situation gegen das Rep entscheidet, läuft vermutlich eher Gefahr, sich mangels Überblick über die Masse insgesamt und die einzelnen Materien im speziellen schnell zu verzetteln. </p>
<p>Zweites Kriterium ist die eigene Motivationsfähigkeit. Da würde ich mir tendenziell keine Probleme unterstellen, wer jedoch gelegentlich den berühmten Tritt in den Allerwertesten benötigt, sollte ebenfalls verstärkt über den Besuch eines Reps nachdenken. Andererseits: Ich kenne auch genügend Leute, die meinten sämtlichen Lernverpflichtungen mit dem Besuch von 3 x 3 Rep-Stunden pro Woche nachgekommen zu sein. Auch das ist natürlich nicht Sinn der Sache.</p>
<p>Drittes Kriterium sind sicherlich die Finanzen. Natürlich ist das Rep teuer. Dennoch: Wer sich nach den übrigen Kriterien für ein Rep entscheiden würde, sollte es daran nicht scheitern lassen. Nachvollziehbar ist es, wenn das Geld einfach fehlt. Hier könnte man dennoch über gelegentliche Aushilfsjobs o.ä. nachdenken, mit denen die ca. 150 Euro im Monat durchaus zusammenzubekommen sein sollten (ich habe das ganze Vergnügen über eine Stelle als studentische Hilfskraft finanziert). Wer sich aus weltanschaulichen Überzeugungen („diesen Ausbeutern stecke ich mein Geld nicht in den Hals“) gegen das Rep entscheidet, sollte bedenken, dass sich das leistungsorientierte System des Arbeitsmarktes dafür recht schnell rächen kann und beim Jurastudium Preise für überzeugungsgeleitetes Handeln nicht und insbesondere dann nicht verliehen werden, wenn am Ende das (Examens-)Ergebnis nicht stimmt. Zuzugeben ist selbstverständlich, dass man – egal welches – Repetitorien stets mit einer gewissen kritischen Distanz betrachten und sich bewusst sein sollte, dass bei den Anbietern nicht Altruismus sondern Profit im Vordergrund steht.</p>
<p>Hat man sich generell für den Besuch eines Repetitoriums entschieden, bleibt die Frage „wohin?“. Da ich selbst bei Hemmer war, ist alles Folgende natürlich in besonderem Maße subjektiv. Uni-Rep habe ich für mich deshalb ausgeschlossen, weil man wieder vor dem gleichen Problem wie während des Studiums steht: Mit fähigen und unfähigen, motivierten und unmotivierten Professoren steht und fällt die eigene Examensvorbereitung. Die Professionalisierung schreitet – hier in Münster in besonderem Maße und sei hier auch besonders lobend hervorgehoben – selbstverständlich immer weiter voran, aber das Grundproblem bleibt. Auch die Qualität der kommerziellen Reps mag unterschiedlich sein, ich zähle dort aber auf die Marktgesetze und bin der Meinung, dass sich kein Rep über längere Zeit minder qualifizierte und unmotivierte Dozenten leisten kann. Diese Auslese findet an der Uni nicht in diesem Maße statt.</p>
<p>Bei Alpmann Schmidt hier in Münster war ich nur einmal zum Probehören. Die Unterlagen haben mir anfangs gut gefallen, weil sie meiner Vorstellung von einer Vorbereitung „von Null an“ näher kamen. Es war alles recht leicht verständlich, Meinungen übersichtlich gegliedert, Übersichten mit gefühlten 27 pro- und contra-Argumenten, alles dabei (dazu später mehr). Die Dozenten gefielen mir allerdings nicht. Das ist Geschmacksache und kommt auf den eigenen Typ an. Ich persönlich kann es nicht gut vertragen, wenn abgrundtief unpassende Antworten mit einem „ja, schon nicht schlecht, aber hat jemand vielleicht noch einen Vorschlag, der ein klein wenig treffender ist?“ bedacht werden. Den Samthandschuh mit Vaseline gibt es auch später im Berufsleben nicht und für die Examensvorbereitung ist es – so denke ich – für alle Beteiligten zielführender, wenn zwischen „richtig und falsch“ (ja, ich weiß, es gibt nur vertretbar und nicht so gut vertretbar – aber will man schnell und effizient lernen, muss man manches auch gelegentlich in Schubladen einteilen) klar getrennt wird und nicht 30 Minuten lang bei einer einfachen Frage gemeinsam und wohlmöglich noch mit Gesprächskerze nach der richtigen Antwort gefahndet wird.</p>
<p>Aus diesem Grund habe ich mich hier in Münster für Hemmer entschieden, wobei die Entscheidung nach ca. 5 Minuten Probehören bei Michael „Michi“ Sperl gefallen war. Dieser unterrichtet hier in Münster (und diversen anderen Städten) im Zivilrecht, das zumindest hier in NRW das mit Abstand examenswichtigste Rechtsgebiet ist. Ihn zeichnen insbesondere zwei Qualitäten aus: Er macht klare Ansagen und vermittelt sowohl für den Kurs als auch für den juristischen Inhalt eine Struktur, die ihresgleichen sucht. Ist hier eine Antwort „falsch“, so wird dies auch deutlich gesagt. Natürlich kann man sich persönlich dann Gedanken darüber machen, ob die Antwort nicht vielleicht doch zumindest „vertretbar“ war, aber das ist eine Frage, die man oft zunächst für sich selbst klären sollte, bevor man mit dieser Meinung eine Diskussion des ganzen Kurses einleitet. Damit einher geht natürlich ein gewisser Stil, der von manchen Teilnehmern sicher als „ruppig“ empfunden wird. Darüber sollte man sich vorher klar sein und sich fragen, ob einen das „runterzieht“ , motiviert oder einem bestenfalls egal ist und man das produktive Ergebnis dieser Art von Wissensvermittlung in den Vordergrund stellt. Ich persönlich mache Fehler dann nicht noch einmal, wenn man mir diese besonders deutlich vor Augen führt. Zudem bietet der Zivilrechts-Kurs bei Michael Sperl hier in Münster den Vorteil, dass er unglaublich gut komplizierte Zusammenhänge bis zum gerade noch zulässigen Maß vereinfachen kann. Dadurch treten Zusammenhänge und die dahinter stehenden Wertungen derart deutlich hervor, dass man sich manchmal schon fragt, warum man den entsprechenden Zusammenhang vorher noch nicht begriffen hatte. Auch die Kurse im öffentlichen und Strafrecht bei Hemmer hier in Münster kann ich empfehlen, wenn auch gewisse Schwächen in den Nebengebieten auftreten.</p>
<p>Vielfach hört man, das Niveau bei Hemmer sei hoch, bei Alpmann niedriger. Ich kenne genug Leute, die mit Hemmer ein schwaches und bei Alpmann ein unglaublich starkes Examen gemacht haben. Hier bleibt die Frage: Trotz oder wegen? Ich bewerte Niveau und Herangehensweise beider Repetitorien wie folgt, wobei die Frage hilft, was man im Examen wirklich braucht. Man stelle sich das ganze wie ein Thermometer mit einer Skala von 0 Grad bis 100 Grad vor. Im Examen verlangt wird eine „Zubereitungstemperatur“ zwischen 50 Grad und 70 Grad. Alpmann beginnt den Wohlfühl-Erwärmungsprozess bei etwa 10 Grad. Es geht langsam auf 20 Grad, und schließlich vielleicht bis auf 60 Grad. Es bleibt Luft nach oben, aber bis 50 Grad kann man dann wunderbar auf Examensniveau arbeiten. Hemmer fängt bei 40 Grad an und kocht schnell mal bis auf 70 Grad auf, um im weiteren Verlauf schließlich die gesamte Temperaturskala bis 100 Grad auszunutzen. Was fällt auf? Alpmann legt mehr Wert auf Basics, Hemmer kocht auch in Bereichen, bei denen der Nutzen im Examen marginal ist (es sei denn, man legt von Anfang an Wert darauf, statt 15 gerne 17 Punkte schreiben zu wollen). Was heißt das für die eigene Bewertung? Bei  Alpmann muss mir klar sein, dass ich allein mit dieser Vorbereitung noch nicht heiß genug kochen kann. Ich muss also selbst drauflegen. Bei Hemmer muss mir hingegen klar sein, dass selbst im Examen meist nicht so heiß gegessen wie hier gekocht wird. Ich kann die dortige Vorbereitung also als Maßstab nehmen, sollte mich damit aber nicht unter Druck setzen (auch bei mir löste der Flugreisefall als allererster Fall in BGB-AT ein gewisses Unwohlsein aus). Den Hemmer-Spruch „wer auf 4 Punkte lernt, landet leicht bei 3“ fand ich immer ziemlichen Quatsch. Wer sich jedoch vom Niveau her auf 10 oder 11 Punkte vorbereitet, hat gute Chancen auch an einem mäßigen Tag bei 4 oder 5 Punkten zu landen. Dabei muss man allerdings natürlich die erwähnte kritische Distanz in besonderem Maße aufbringen: Bekannte schoben bereits nach 3 Wochen Hemmer Nachtschichten ein, weil sie meinten mit dem Stoff nicht mehr klarzukommen. Das ist natürlich Quatsch. Wer die Messlatte beim Lernen höher anlegt, darf sich natürlich von Misserfolgen nicht so schnell entmutigen lassen. Für die Unterlagen gilt: Die Alpmann-Unterlagen halte ich für die Klausuren teilweise zu untypisch aufbereitet. Nach Durchsicht der Unterlagen im Bau- und Kommunalrecht hätte ich danach keine Klausur schreiben können. Man sieht jedenfalls: Die Wahl des konkreten Reps ist sicher ortsbedingt und typabhängig. </p>
<p><strong>II. Vorbereitungszeit: 1 oder 1,5 Jahre? Abschichten oder nicht?</strong><br />
Vielfach stellt sich die Frage gar nicht, hier in Münster  ist sie – wie es in vielen „FFA-Städten“ der Fall sein dürfte – fast die Regel. Soll man sich 1 Jahr oder – wenn mit dem FFA-Freisemester möglich – 1,5 Jahre vorbereiten? Die Regel „was lange währt, wird endlich gut“ gilt hier nicht. Ich persönlich habe mich 1,5 Jahre vorbereitet, was allerdings daran lag, dass anfangs noch diverse andere Dinge parallel liefen. Die „Netto-Vorbereitungszeit“ würde ich auf etwa 12-13 Monate veranschlagen. Der Vorteil von 1,5 Jahren ist allerdings, dass das Rep in der Regel nach einem Jahr vorbei ist und man danach nochmal davon „unbelastet“ alleine an die Sache herangehen kann. Man muss sich aber jedenfalls – ich glaube es ist in einem Beitrag zur Schnelligkeit des Studiums schon angeklungen – klarmachen, dass einem das Vergessen irgendwann einen Strich durch die Rechnung macht. Man sollte meiner Erfahrung nach in mehreren Phasen planen. Eine Phase zum Verständnis des Stoffes mit Anfertigung von Zusammenfassungen (Karteikarten, Skripten, dazu gleich) und dann mehrere (!) Wiederholungsphasen. Diese sollte man im zur Verfügung stehenden Rahmen von Anfang an begrenzen. Beschränkungen auf gewisse Lernmaterialien sind von Vorteil. Jedenfalls sollte man wenn möglich versuchen, den Freischuss mitzunehmen.</p>
<p>Vom Abschichten halte ich persönlich nicht viel. Nach allem was ich mitbekommen habe, sind die Nachteile in anderen Bereichen zu gravierend. So motiviert man auch sein mag – hat man bspw. mit der abgeschichteten Strafrechtsklausur die erste „Hürde“ genommen, tritt erstmal ein gewisser Motivationsabfall ein und die Vorbereitung auf die nächsten Klausuren wird beeinträchtigt. Bis auf Leute mit wirklich eiserner Disziplin kommt hinzu, dass dann oftmals Probeklausuren mit der Ausrede „Ö-Recht schreibe ich nicht mit, ich schreibe ja nächsten Monat erstmal Strafrecht“ umschifft werden und dann in der Gesamtabrechnung das Quorum für die einzelnen Rechtsgebiete deutlich unterboten wird. Kurios finde ich es zudem immer, wenn bekannte „ich-mache-mich-gerne-mal-verrückt-Kandidaten“ vehement für das Abschichten eintreten. Gerade mit solch verfasster Psyche sollte man sich einmal den Genuss von drei kompletten Rechtsgebieten und einer verbleibenden Woche Vorbereitungszeit gönnen. Das Gefühl von „jetzt kann ich auch nicht mehr viel ändern“ kann dann auch etwas sehr Befreiendes haben. Stattdessen widmet sich dieser Typ von Examenskandidat noch am Wochenende vor der (einen einzigen) Strafrechtsklausur den gefühlten 17 Untermeinungen zur actio libera in causa, um schließlich am Montag in der Klausur mit der Prüfung fahrlässiger Sachbeschädigung (allerdings mit exzellenten Ausführungen zu den dogmatischen Grundlagen der Fahrlässigkeitstat) den Prüfer in nur sehr begrenzte Begeisterung zu versetzen.</p>
<p>Ich persönlich war außerdem froh, alles in „einem Abwasch“ erledigt zu haben. Man entwickelt eine unvorstellbar wertvolle Routine und auch eine gewisse Gleichgültigkeit, wenn man in 8 Tagen zu 6 Klausuren antreten darf. Die meisten mir bekannten Examenskandidaten, die in drei Schritten abgeschichtet haben, kamen stattdessen auch drei Mal in das Gefühl eines unglaublich flauen Magens vor der nun wieder „ersten“ Klausur.</p>
<p><strong>III. Vorher klarmachen: Lerntechniken</strong><br />
Unterschätzt habe ich das Thema der Lerntechniken. Auch hier empfiehlt sich: Wer im Training den Elfmeter immer in die Mitte schießt, sollte bei der Examensvorbereitung nicht versuchen in den Winkel zu treffen. Nachdem im Rep wärmstens Karteikarten empfohlen wurden („Mehrstufen-System“), habe ich zunächst auch angefangen, Karteikarten zu schreiben. Für mich persönlich war das aber nichts. Strukturen kann ich mir auf DIN-A-4-Seiten besser skizzieren und mit dem Computer tippe ich um ein vielfaches schneller als ich mit der Hand schreiben kann. Wie schon im Grund- und Schwerpunktstudium habe ich deshalb recht schnell wieder angefangen, Skripte zu schreiben. Dies sollte jeder so halten, wie er es am besten kann. Viel bringt es aber, sich einmal über den eigenen Lerntyp Gedanken zu machen. Wer wie ich zu denjenigen gehört, die irgendwann einfach vor dem geistigen Auge „sehen“, wo dieses oder jenes auf der Seite oder der Karteikarte stand, sollten bei diesen Methoden bleiben. Nicht wenige Leute hören aber offenbar besser als sie sehen. Für diese sind sicher selbst besprochene MP3s (oder altmodisch Kassetten) durchaus eine Option. Ich habe das schließlich mit den (wenigen) Definitionen gemacht, die man trotz allem leider halbwegs auswendig wissen muss.</p>
<p>In den Wiederholungsphasen habe ich meine Skripten immer und immer wieder gelesen (ich konnte es am Ende nicht mehr sehen) und habe teilweise noch Kurzfassungen in Organigramm-Form handschriftlich angefertigt (z.B.: Norm -> verschiedene Tatbestandsmerkmale -> Zuordnung der verschiedenen Streitigkeiten unter den jeweiligen Begriff). Das hilft vor allem dabei, die Streitigkeiten nachher nicht im luftleeren Raum, sondern bei den jeweiligen Tatbestandsmerkmalen anzusetzen.</p>
<p>Bei meinen Skripten habe ich mich auf wenige „Basisprodukte“ beschränkt. Ich habe dabei die wesentlichen Probleme aus den Hemmer-Fallbüchern (ja, die kleinen, angeblich „für Anfangssemester“) und wo das zu knapp war aus den Hemmer-Skripten zusammengestellt. Nur wenn danach wirklich Lücken blieben, habe ich prägnante Lehrbücher (z.B. Plate, Florian Faust oder Loosschelders fürs Zivilrecht) hinzugezogen. Empfehlen kann ich fürs Ö-Recht zudem Gersdorf (Verwaltungsprozessrecht) und fürs Strafrecht die Klausurenkurse von Wessels/Beulke. Es klingt komisch und vielleicht wenig, aber ich denke das was man vorbereiten kann, hat man mit einem solchen recht übersichtlichen Programm abgedeckt. Ich habe mich immer köstlich amüsiert, wenn Leute mit dem MüKo-BGB oder dem Tröndle/Fischer gelernt haben. Das ist was zum Nachschlagen, aber garantiert nicht zum Lernen.</p>
<p><strong>IV. Lernort und Work-Life-Balance: „Ich war heute wieder 12 Stunden in der Uni“</strong><br />
Typsache ist sicher auch, wo man lernen möchte. Vielen ist das „Wohlfühl-Feeling“ wichtig, wenn sie sich morgens im Jogger und mit dem Pott Kaffee und  zwei Marmeladen-Brötchen an den Schreibtisch setzen. Für mich war eine strikte Trennung von Arbeit und Freizeit, auch in räumlicher Hinsicht, wichtig. Wenn ich zu Hause lerne, sind Ablenkungsmöglichkeiten groß und letztlich führt das dazu, dass der Lerntag nach hinten „ausfranst“ („na gut, ich gucke jetzt ein wenig fern und mache dafür nachher etwas länger“). Abends ist man dann meist unzufrieden, weil um 9 immer noch die Sachen auf dem Schreibtisch liegen und man nicht richtig abschalten kann. Außerdem verbindet man so die Atmosphäre zu Hause nicht mit einem „Lerngefühl“ sondern hat hier einen wirklichen Freizeitbereich. Ich bin deshalb in der Regel zwischen 8 und 9 in die Uni-Bib gefahren. Der Vorteil war, dass es der größte Teil des Freundeskreises auch so gemacht hat. Um halb 11 war dann die erste halbe Stunde Kaffeepause, danach wieder Lernzeit bis 1, Mittag bis 2 und dann nochmal bis etwa 5 Uhr mit nachmittäglicher Kaffeepause gelernt. Eine solche recht strikte und vielleicht „bürokratische“ Zeiteinteilung hat mir sehr geholfen, mich in den „Lernzeiten“ wirklich zu konzentrieren und voranzukommen. Ich habe mich dazu auch in einen wenig frequentierten Teil der Bib zurückgezogen. Vielfach wird das Lernen in der Uni als „meet and greet“-Veranstaltung missverstanden. Wer von 8 bis 20 Uhr in der Uni ist, davon aber von halb 9 bis halb 12 frühstücken, von halb 1 bis 3 Mittagessen und von 4 bis halb 7 Kaffeetrinken ist, belügt sich selbst.</p>
<p>Hinsichtlich der Freizeitgestaltung sollte auch klar sein: Die Examensvorbereitung ist ein Marathon. Als ich im Oktober 2006 mit dem Rep anfing und irgendwann Karten für Mario Barth geschenkt bekam (ein Mittwochabend unter der Woche), fragten mich Bekannte ernsthaft, ob ich denn da hingehen wolle – man sei ja nun schließlich im Rep. Es sollte klar sein, dass man die 1 oder 1,5 Jahre ohne entsprechendes Freizeitprogramm nicht durchhält. Wichtig ist es, weiter Abende mit Freunden zu verbringen, durchaus auch mal ein längeres Wochenende „abzuschalten“ und vor allem auch sportlichen Ausgleich zu suchen. Beim sportlichen Ausgleich gilt allerdings: Er gehört zur Freizeit. Bei McFit oder in anderen Studios beeindruckt es niemanden, wenn auf dem Crosstrainer oder auf der Ruderzugmaschine noch schnell ein paar Karteikarten durchgeschaut werden. Ich bin sonst ein hilfsbereiter Mensch, aber als dem Mädel neben mir einmal der Satz Alpmann-VwGO-Karten vom Ergometer fiel, durfte sie die auch schön alleine aufsammeln. Auch ist Rep keine urlaubsfreie Zeit. Ich war zwischendurch immer mal wieder für lange Wochenende Freunde (auch im Ausland) besuchen und war nach dem Rep nochmal richtig schön im Sommerurlaub, bevor ich in die letzte Vorbereitungsphase eingestiegen bin. Mit leerem Akku nützt auch der vollste Kopf nichts.</p>
<p><strong>V. Probeklausuren: Mehr ist mehr</strong><br />
Gilt beim sonstigen Lernen generell eher „weniger ist mehr“, ist dies bei den Probeklausuren nicht so. Man kann hier keine konkreten Zahlen (20, 40, 70 oder vielleicht doch 90?) empfehlen, aber nichts übt den Umgang mit unbekannten Problemen so, wie das Klausurenschreiben. Es ist am Anfang sicherlich frustrierend und macht bis zu einem gewissen Punkt auch nicht sonderlich viel Sinn, insbesondere wenn man bestimmte Rechtsgebiete noch gar nicht (auch nicht im Studium) bearbeitet hat und sie im Rep noch nicht behandelt wurden. Wenn man sich 1,5 Jahre vorbereitet, sollte man aber so ab ca. einem halben Jahr ernsthaft mit dem Klausurenschreiben anfangen. Hier in Münster bietet sich dafür der Uniklausurenkurs an, der inzwischen wieder kostenfrei ist (bzw. über die Studiengebühren finanziert wird). Dort laufen in der Regel alte Examensklausuren, mit denen man einen Eindruck bekommt, was im Examen wirklich verlangt wird. Die Klausuren kommerzieller Anbieter sind dagegen oft darauf ausgelegt, bestimmte Probleme aus dem Kursprogramm abzuprüfen. Das sind oftmals Details, die niemals den Schwerpunkt einer richtigen Examensklausur bilden würden. Nachdem ich mich anfangs recht schwer mit dem Gefühl getan hatte, mit Halbwissen angefertigte Klausuren abzugeben, bin ich in der Endphase dann doch noch recht intensiv in das Klausurenschreiben eingestiegen und bin am Ende auf etwa 70-80 Klausuren gekommen. Soviel müssen es nicht sein, aber ich denke schaden kann es nicht. Ich habe in fast allen (richtigen) Examensklausuren mir völlig unbekannte Konstellationen bekommen und teilweise Normen geprüft, die ich zuvor noch nie gelesen hatte. Ich denke, das ist mir mit der Erfahrung, schon ein paar Mal zunächst ohne jede Ahnung vor Sachverhalten gesessen zu haben, deutlich leichter gefallen.</p>
<p><strong>VI. Die „Endphase“ und die Klausuren selbst</strong><br />
In der letzten Phase vor den Klausuren (3-4 Wochen) sollte man sich notfalls auch selbst belügen. Sicherlich, wenn man ein Rechtsgebiet noch überhaupt nicht bearbeitet hat, sollte man dies schleunigst nachholen. Mehr Sicherheit gibt es aber, in dieser Zeit – neben der Aufarbeitung von aktueller Rechtsprechung – die zuvor angefertigten Lernmaterialien immer und immer wieder zu wiederholen. Das hat zwei Vorteile: Zum einen verschafft man sich selbst eine gewisse Sicherheit und das gute Gefühl, den Stoff „drauf zu haben“, statt sich vor Augen zu führen, was man alles (vermeintlich) nicht kann oder weiß. Zum anderen ist gerade der routinierte Umgang mit den „Basics“ Gold wert. Man sollte sich immer vor Augen führen, dass für eine ordentliche Examensklausur in der Regel kein „Jura am Hochreck“ sondern eine solide Fallbearbeitung verlangt wird. Gerade bei den Nebengebieten kann man so mit solidem Grundlagenwissen sehr ordentliche Punktzahlen erzielen.</p>
<p>Bei den Klausuren selbst sollte man dann die Entspannung in den Vordergrund stellen. In der Regel bringt es recht wenig, am Abend vorher nochmal irgendetwas anzusehen. Wenn man das macht, sollte man sich hier ggf. sogar gezielt Bereiche vornehmen, die zu den eigenen „Lieblingsgebieten“ gehören. Das gibt eine gewisse Sicherheit und ein Gefühl des „gut vorbereitet“-Seins. Die Wahrscheinlichkeit – anders als früher in der Schule – sich zufällig am Abend vorher nochmal den einen oder anderen „Problembereich“ anzugucken, der dann am nächsten Tag „abgefragt“ wird, ist so gering, dass es die Verunsicherung nicht wert ist.</p>
<p>Meine Klausuren haben an einem Montag angefangen. Ich habe das Wochenende vorher komplett frei gemacht und bin Sonntagabend schön mit Freunden etwas Essen und Trinken gegangen. Man sollte sich sicher nicht die „Kante geben“, aber ein Bierchen kann den geruhsamen Schlaf schon fördern. Auch  zwischen den Klausuren sollte man nicht mehr allzu viel machen. Zwischen Zivilrecht und Strafrecht war ein Tag Pause, da habe ich mir dann schon nochmal ein paar Sachen angeguckt, aber das dient auch eher der Gewissensberuhigung als dass man noch irgendwelche Dinge „endlich verstehen“ würde.</p>
<p><strong>VII. Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und mündliche Prüfung selbst</strong><br />
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung empfiehlt sich wirklich eine Arbeitsgemeinschaft, sofern man sie bisher nicht hatte. Wir haben das mit 4-5 Personen durchgezogen. Als Material hatten wir zwei „Vortragsbücher“. Das erste (von Pagenkopf/Rosenthal/Rosenthal) kann ich nicht wirklich empfehlen. Ich habe damals eine 15-seitige Fehlerliste an den Autor geschickt und als Dank zwei Exemplare der gleichen Autoren für den Aktenvortrag im zweiten Examen erhalten… Eine Neuauflage des Buches aus dem Boorberg-Verlag ist allerdings bis heute nicht erschienen. Die Mängel waren recht gravierend („der untaugliche Versuch ist nicht strafbar“) und auch vom Stil her sollte man sich so manches dort erwähnte besser verkneifen („ich freue mich, ihnen heute einen besonders spannenden Fall aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts vorstellen zu können“; „ich bedaure, dass meine Redezeit nun schon um ist“). Recht gut waren die kleinen Bücher aus der Beck-Reihe. Dort gibt es für jedes Rechtsgebiet ein Buch mit ca. 10-15 Vorträgen, die vom Niveau und der Falllösungstechnik zu empfehlen sind. Wir haben dann immer zu Beginn der Privat-AG einen Fall für jeden Teilnehmer ausgelost, der dann in der üblichen Vorbereitungszeit vorbereitet wurde. Danach haben wir die Vorträge nacheinander gehalten und bewertet. Auch hier bringt – auch das wurde in anderen Beiträgen schon angesprochen – Schönfärberei wenig. In mühevoller Kleinarbeit haben wir durch ständige Kritik z.B. einer Kommilitonin das „ähm“ abgewöhnt und auch (pingelig!) kleinere fachliche Ungenauigkeiten immer ganz genau angesprochen. Mit „das war schon ganz gut“ ist auch hier keinem geholfen. Beachtet auch hier: Systematik ist alles! In meinem Vortrag (Deliktsrecht) wurde lobend erwähnt, dass ich als einziger Kandidat der Reihe nach richtig und sauber getrennt zwischen den verschiedenen Haftungstypen (Haftung ohne Verschulden / Haftung aus vermutetem Verschulden / Haftung aus nachgewiesenem Verschulden) geprüft hatte. Sowas zeigt, dass man hier Grundlagen begriffen hat und macht mehr Eindruck, als wenn man 7 weitgehend überflüssige Kausalitätstheorien vorstellt, die nachher eh alle zum gleichen Ergebnis führen.</p>
<p>Fachlich sollte man sich an den normalen Prüfungsstoff halten, allerdings etwas mehr in „Frage-Antwort-Form“ übergehen. Dazu kann man entweder wieder eine „Abfrage-AG“ bilden oder – wenn man das wie ich bisher nicht gemacht hat – zum „Karteikarten-Lernen“ übergehen. Ich fand die Hemmer-Shorties sehr gut. Damit wurde man anfangs zwar belächelt, aber auch damit kann man noch Neues Lernen und es ist motivierend, wenn man in kürzerer Zeit mal 100 Karteikarten am Stück „durchhauen“ kann.  Muss man sich wie ich im Sommer vorbereiten, sind die Shorties auch eine gute Alternative, nun doch mal die Grenzen zwischen Frei &#8211; und Lernzeit zu verwischen und z.B. am Kanal oder im Freibad wenigstens ein bisschen was fürs Gewissen zu tun.</p>
<p>Empfehlen würde ich zudem, bei einer mündlichen Prüfung zuzuöhren. Die Atmosphäre ist dann bekannt und nicht mehr ungewohnt. Man wird zudem feststellen, dass nichts Übermenschliches verlangt wird und die Prüfer (Ausnahmen bestätigen die Regel) meist wohlwollend sind. Ihr werdet dabei auch folgendes feststellen: Natürlich gilt das viel propagierte „ranquatschen“ – man muss antworten, auch wenn man zunächst vielleicht nicht genau weiß, worauf der Prüfer hinauswill. Allerdings bedeutet „ran“-quatschen auch: Irgendwann muss man beim Thema sein und die Frage beantworten. Nichts nervt Prüfer mehr, als wenn auf eine konkrete Frage dann ewige allgemeine Ausführungen folgen.</p>
<p>Richtig effektiv gestaltet sich die Vorbereitung wohl meist erst dann, wenn man die Protokolle in der Hand hält (hier in NRW 3 Wochen vorher). Diese sollte man auch durchaus ernst nehmen. Ich hatte bspw. Prüfung bei einem Notar, von dem es bisher erst zwei Protokolle gab. Das ist nicht viel, aber man kann auch hieraus Tendenzen erkennen. Er hatte bisher Erbrecht und Grundstücksrecht geprüft, also typische „Notargebiete“. Man sollte sich dann generell mal überlegen, was einem im Zusammenhang mit einem Notar so einfällt und was sich daraus für Fragen ergeben, die allgemein zivilrechtlicher Natur sind (Zweck der Formerfordernisse? Unterschied Beglaubigung / Beurkundung? etc.) und welche Rechtsgebiete so generell wohl in Frage kommen. Auf diesen sollte man dann auch aktuelle Entwicklungen drauf haben. Wie in meiner Prüfung zwei Leute wenig bis keine Ahnung vom Grundschuldrecht haben konnten und auch vom Risikobegrenzungsgesetz (damals aktuell) und den damit einhergehenden Änderungen noch nichts gehört hatten, ist mir unerklärlich. Es gilt hier einfach: Man muss nicht „viel“ machen, aber einfach mal drüber nachdenken was das „richtige“ ist, was man machen kann. Genauso verhielt es sich mit unserem Vorsitzenden: Er war (nebenbei) Vorsteher einer jüdischen Gemeinde und prüfte gerne Religions- und Meinungsfreiheit. Selbstverständlich ist man dann darauf verstärkt vorbereitet und steht nicht (wie wiederum die gleichen zwei Kandidaten)mehr oder weniger völlig auf dem Schlauch, wenn die Frage nach Herrn Lüth und dem Film „Jud Süß“ kommt.</p>
<p>Guckt euch außerdem – auch darauf wurde schon hingewiesen – aktuelle Forschungsprojekte von Profs an, wenn ihr diese als Prüfer habt. Das hat z.B. mein ehemaliger Chef hier in Münster als Standard erwartet und konnte es nicht begreifen, wenn dann auf diesem Gebiet völlige Ahnungslosigkeit herrschte. Er erwartete dann keine vertieften Kenntnisse, sondern einfach nur dass man z.B. mal seinen letzten Aufsatz gelesen hatte.</p>
<p>Ich hoffe, mit meinen Eindrücken aus der Examensvorbereitung an dem ein oder anderen Punkt eine Hilfestellung gegeben zu haben. Es ist ein Erfahrungsbericht, so dass ich hier natürlich auch Geschmacksfragen und persönliche Einschätzungen wiedergebe.</p>
<p>Fragen, Lob und Kritik sind jederzeit willkommen an fabianroesner [at] gmx punkt de.</p>
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		<title>Mini-Chrashkurs: Gewerbeordnung</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 16:43:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Das besondere Verwaltungsrecht </strong>eignet sich hervorragend für Examensklausuren. Hier können besondere Ermächtigungsgrundlagen abgefragt werden, aber auch immer  wieder Bezug hergestellt werden zum allgemeinen Verwaltungsrecht: Ermessen, Widerruf und Rücknahme und Vollstreckung sind nur einige wenige Beispiele für eine typische Examensklausur. Der folgende Mini-Chraskurs soll vor allem Verständnis schaffen und bietet das absolute Basiswissen, ohne das man in einer gewerberechtlichen Examensklausur schnell alt aussieht, wenn man sich erst einmal eine halbe Stunde im Gesetz einlesen muss. Ich empfehle, die folgenden Ausführungen an Hand des Gesetzes (wirklich zur Hand nehmen!!) ein paar Mal zu lesen, das kostet euch eine halbe Stunde und erspart euch eine Menge Ärger. Die Details sollten zudem einmal ausführlich in einem Lehrbuch nachbereitet werden.</p>
<p>Es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/1.html" target="_blank" title="&#167; 1 GewO: Grundsatz der Gewerbefreiheit">§ 1 I GewO</a>. Immer im Hinterkopf zu haben ist <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 GG</a>, sowohl im Rahmen der Auslegung als auch der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Gewerbeordnung verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Einerseits Garantie der Gewerbefreiheit und andererseits Abwehr potenzieller Gefahren aus dem Gewerbebetrieb</p>
<p>Die Details&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das besondere Verwaltungsrecht </strong>eignet sich hervorragend für Examensklausuren. Hier können besondere Ermächtigungsgrundlagen abgefragt werden, aber auch immer  wieder Bezug hergestellt werden zum allgemeinen Verwaltungsrecht: Ermessen, Widerruf und Rücknahme und Vollstreckung sind nur einige wenige Beispiele für eine typische Examensklausur. Der folgende Mini-Chraskurs soll vor allem Verständnis schaffen und bietet das absolute Basiswissen, ohne das man in einer gewerberechtlichen Examensklausur schnell alt aussieht, wenn man sich erst einmal eine halbe Stunde im Gesetz einlesen muss. Ich empfehle, die folgenden Ausführungen an Hand des Gesetzes (wirklich zur Hand nehmen!!) ein paar Mal zu lesen, das kostet euch eine halbe Stunde und erspart euch eine Menge Ärger. Die Details sollten zudem einmal ausführlich in einem Lehrbuch nachbereitet werden.</p>
<p>Es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 GewO: Grundsatz der Gewerbefreiheit">§ 1 I GewO</a>. Immer im Hinterkopf zu haben ist <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 GG</a>, sowohl im Rahmen der Auslegung als auch der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Gewerbeordnung verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Einerseits Garantie der Gewerbefreiheit und andererseits Abwehr potenzieller Gefahren aus dem Gewerbebetrieb</p>
<p>Die Details zum<strong> zentralen Begriff des Gewerbes</strong> sind in jedem Lehrbuch nachzulesen, die Einzelheiten erspare ich mir. Die Definition muss bekannt sein: <strong>Gewerbe</strong> ist grundsätzlich jede erlaubte, wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird ohne Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens oder Tätigkeit höherer Art zu sein. Von hier aus nur so viel: Wichtig und entscheiden im Rahmen der Auslegung und bei Vorliegen eines Grenzfalls: Birgt der vorliegende Sachverhalt potenzielle Gefahren für die Allgemeinheit und ist ein Schaden für die Rechtsgüter Dritter zu befürchten? Eine pauschale Betrachtung führt an dieser Stelle kaum weiter, ein reines Auswendiglernen der aus der Rechtssprechung bekannten Fallgruppen würde ich unter keinen Umständen anraten.</p>
<p>Ebenso verhält es sich mit dem zentralen begriff der <strong>Unzuverlässigkeit</strong>. Gerade hier ist eine Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen. Ein Beurteilungsspielraum besteht nicht.</p>
<p><strong> Stehendes Gewerbe</strong></p>
<p>Die GewO unterscheidet zwischen dem Stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe (Hintergrund: Reisegewerbe ist potenziell gefährlicher, da flüchtig und nicht an einem festen Ort anzutreffen bzw. zur Rechenschaft zu ziehen). Das stehende Gewerbe wird in diesem Zusammenhang negativ definiert. Die richtige Entscheidung an dieser Stelle ist für das Gelingen der Klausur essentiell, hängt doch die Wahl der richtigen EGL und die AGL davon ab. Unterscheiden wird im Rahmen des Stehenden Gewerbes zwischen dem Genehmigungsfreien und dem Genehmigungspflichtigen Gewerbe; wichtig ist es, hier die Systematik der EGL zu verstehen.</p>
<ul>
<li> Genehmigungsfreie Gewerbe: Eine Genehmigung ist wie die Bezeichnung schon vermuten lässt nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen eine reine Anzeige des Gewerbes gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 GewO: Anzeigepflicht">§ 14 GewO</a> (Zweck: Kenntnis der Verwaltung, statistische Zwecke u. ä.). Eine Untersagung ist daher auch nur möglich gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/35.html" target="_blank" title="&sect; 35 GewO: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverl&auml;ssigkeit">§ 35 I GewO</a> in Form eines VA. Eine Rücknahme/ein Widerruf ist nicht denkbar, da keine Erlaubnis nötig ist und der Gewerbeschein (Folge der Anzeige) gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GewO: Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung">§ 15 GewO</a> keinen rücknahmefähigen VA darstellt. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/35.html" target="_blank" title="&sect; 35 GewO: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverl&auml;ssigkeit">§ 35 I GewO</a> beinhaltet auch die Schließung des Gewerbes. Vollstreckungsfähige Grundverfügung ist also <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/35.html" target="_blank" title="&sect; 35 GewO: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverl&auml;ssigkeit">§ 35 I GewO</a>.</li>
</ul>
<ul>
<li>Genehmigungspflichtiges Gewerbe: Eine Genehmigung ist erforderlich. Eine Ausübung ohne Genehmigung ist nicht möglich. Die Genehmigung stellt einen VA dar, dessen Erlass mit der Verpflichtungsklage begehrt werden kann. Eine Untersagung ist möglich, wenn das Gewerbe ohne Erlaubnis betrieben wird, vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GewO: Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung">§ 15 II GewO</a> (Der Anwendungsbereich von <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GewO: Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung">§ 15 GewO</a> ist auch eröffnet, wenn von vorneherein keine Genehmigung vorlag). Ist eine Genehmigung vorhanden und der Gewerbetreibenden wird z.B. unzuverlässig, dann will die Behörde im Ergebnis dafür sorgen, dass der Betrieb eingestellt wird. Dazu muss diese Genehmigung aufgehoben werden, denn als VA ist die Zulassung so lange Grundlage für die Ausübung des Gewerbes, bis sie erloschen ist oder      aufgehoben wird. Hier sind speziellere EGL zu berücksichtigen, z.B. <a href="http://dejure.org/gesetze/GastG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GastG: R&uuml;cknahme und Widerruf der Erlaubnis">§§ 15 GastG</a>, § 4 II ApothekenG, § 21 BImschG, <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/33d.html" target="_blank" title="&sect; 33d GewO: Andere Spiele mit Gewinnm&ouml;glichkeit">§ 33d IV, V GewO</a>, aber regelmäßig <a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" target="_blank" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§§ 48</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/49.html" target="_blank" title="&sect; 49 BVwVfG: Widerruf eines rechtm&auml;&szlig;igen Verwaltungsaktes">49 VwVfG</a>. Missachtet der Betroffene die Aufhebung, übt er sein Gewerbe illegal aus. Dann erfolgt die Untersagung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GewO: Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung">§ 15 II GewO</a>, die vollstreckt werden kann. Prüfung: <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GewO: Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung">§ 15 II GewO</a> als EGL für eine Schließung (inzident: Nur dann möglich, wenn ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ohne Erlaubnis betrieben wird; die Erlaubnis könnte vorliegend aufgehoben worden sein -&gt; Prüfung <a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" target="_blank" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§§ 48</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/49.html" target="_blank" title="&sect; 49 BVwVfG: Widerruf eines rechtm&auml;&szlig;igen Verwaltungsaktes">49 VwVfG</a> oder SpezialG) Vollstreckungsfähige Grundverfügung ist also die Stilllegung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 GewO: Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung">§ 15 II GewO</a>.</li>
</ul>
<p><strong>Reisegewerbe</strong></p>
<p>Die Legaldefinition findet sich in <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/55.html" target="_blank" title="&sect; 55 GewO: Reisegewerbekarte">§ 55 I GewO</a> (Einzelheiten bitte nachlesen), Hierüber findet also auch die Abgrenzung zum Stehenden Gewerbe statt. Die grundsätzliche Erlaubnispflicht ergibt sich aus <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/55.html" target="_blank" title="&sect; 55 GewO: Reisegewerbekarte">§ 55 II GewO</a>; beachte im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/56.html" target="_blank" title="&sect; 56 GewO: Im Reisegewerbe verbotene T&auml;tigkeiten">§ 56 GewO</a> und reisegewerbskartefreie Tätigkeiten gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/55a.html" target="_blank" title="&sect; 55a GewO: Reisegewerbekartenfreie T&auml;tigkeiten">§§ 55 a, b GewO</a>. Die Genehmigung erfolgt in Form der Reisegewerbskarte und stellt einen VA dar. Für den Widerruf der Reisegewerbskarte gelten <a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" target="_blank" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§§ 48</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/49.html" target="_blank" title="&sect; 49 BVwVfG: Widerruf eines rechtm&auml;&szlig;igen Verwaltungsaktes">49 VwVfG</a>, Spezialregelungen diesbezüglich sind nicht vorhanden. Die Möglichkeit zur Untersagung ergibt sich hier aus <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/60d.html" target="_blank" title="&sect; 60d GewO: Verhinderung der Gewerbeaus&uuml;bung">§ 60d GewO</a>.</p>
<p><strong> Marktgewerbe</strong></p>
<p>Ich denke, das Marktgewerbe ist nicht besonders examensrelevant, hier wird einen eher ein Kommunalrechtsfall im Zusammenhang mit § 8 GO NW erwarten. Dennoch sollte man sich des zweistufigen Aufbaus bewusst sein: Festgesetzt durch die Gemeinde werden auf Antrag des Veranstalters bestimmte Märte, die in <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/64.html" target="_blank" title="&sect; 64 GewO: Messe">§§ 64 ff GewO</a> fest definiert sind. Hierauf besteht ein Anspruch des Veranstalters gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/69.html" target="_blank" title="&sect; 69 GewO: Festsetzung">§§ 69</a> I, <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/69a.html" target="_blank" title="&sect; 69a GewO: Ablehnung der Festsetzung, Auflagen">69a</a> I GewO. Ist ein Markt festgesetzt (in diesem ist die GewO lex specialis zu § 8GO!), dann hat der Einzelne einen Anspruch auf Zulassung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/70.html" target="_blank" title="&sect; 70 GewO: Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung">§ 70 I GewO</a>; Anspruchsgegner ist der Veranstalter und zu beachten ist hierbei die 2-Stufen Theorie, wenn das Zulassungsverhältnis rein privatrechtlich ausgestaltet ist. Richtet ein Privater den „Markt“ aus, dann ist der Zivilrechtsweg eröffnet (in der öR Klausur unwahrscheinlich <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  ).</p>
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		<title>Freischuss als bloße Probeklausuren</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 18:19:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examen Freischuss]]></category>
		<category><![CDATA[Examen Freiversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Staatsexamen Freiversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Vorbereitung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Vor kurzem bin ich auf diesen Artikel hingewiesen worden:</p>
<p><a href="http://blog.beck.de/gruppen/forum/examenserfahrungen/sechs-kostenlose-uebungsklausuren-%E2%80%93-der-etwas-andere-freiversuch" target="_blank">Sechs kostenlose Übungsklausuren – der etwas andere Freiversuch</a></p>
<p>In diesem Artikel wird diskutiert, inwiefern es sinnvoll erscheint, den Freischuss als Teil der Examensvorbereitung und dementsprechend als bloße Probeklausuren wahrzunehmen. In meinen Augen wenig zielführend &#8211; aber wie immer natürlich Ansichtssache.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor kurzem bin ich auf diesen Artikel hingewiesen worden:</p>
<p><a href="http://blog.beck.de/gruppen/forum/examenserfahrungen/sechs-kostenlose-uebungsklausuren-%E2%80%93-der-etwas-andere-freiversuch" target="_blank">Sechs kostenlose Übungsklausuren – der etwas andere Freiversuch</a></p>
<p>In diesem Artikel wird diskutiert, inwiefern es sinnvoll erscheint, den Freischuss als Teil der Examensvorbereitung und dementsprechend als bloße Probeklausuren wahrzunehmen. In meinen Augen wenig zielführend &#8211; aber wie immer natürlich Ansichtssache.</p>
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		<title>Synopse EU &#8211; EUV / EG &#8211; AEU</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/synoptische-aeuv-gegenuberstellung-eg-aeu/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 10:35:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerrit</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Ö-Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[EG]]></category>
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		<category><![CDATA[Synopse AEUV]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag von Lissabon]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Neben zahlreichen materiell-rechtlichen Änderungen hat der Rechtsanwender nun mit vielen formalen Änderungen  zu kämpfen, vor allem mit einer Änderung der &#8220;Hausnummern&#8221; in ex-EG (jetzt: AEU) und EU. Die Europäische Union (Nachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft, Art. 1 Abs. 3 S. 3 EU) ist so freundlich, uns zur Arbeitserleichterung eine synoptische Gegenüberstellung der alten und der neuen Verträge zur Verfügung zu stellen. Abrufbar hier:</p>
<p><a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0361:0388:DE:PDF" target="_blank">http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0361:0388:DE:PDF</a></p>
<p>P.S.: Der <em>effet utile</em> (ex-<a href="http://dejure.org/gesetze/EG/10.html" target="_blank" title="Art. 10 EG: (ex-Art. 5)">Art. 10 EG</a>) findet sich jetzt in Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 EU.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Neben zahlreichen materiell-rechtlichen Änderungen hat der Rechtsanwender nun mit vielen formalen Änderungen  zu kämpfen, vor allem mit einer Änderung der &#8220;Hausnummern&#8221; in ex-EG (jetzt: AEU) und EU. Die Europäische Union (Nachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft, Art. 1 Abs. 3 S. 3 EU) ist so freundlich, uns zur Arbeitserleichterung eine synoptische Gegenüberstellung der alten und der neuen Verträge zur Verfügung zu stellen. Abrufbar hier:</p>
<p><a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0361:0388:DE:PDF" target="_blank">http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0361:0388:DE:PDF</a></p>
<p>P.S.: Der <em>effet utile</em> (ex-<a href="http://dejure.org/gesetze/EG/10.html" target="_blank" title="Art. 10 EG: (ex-Art. 5)">Art. 10 EG</a>) findet sich jetzt in Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 EU.</p>
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		<title>Gastbeitrag: Examensauswertung</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-examensauswertung/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-examensauswertung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:21:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examensauswertung]]></category>
		<category><![CDATA[Examensstatistik Gastbeitrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1889</guid>
		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong>Examensauswertung</strong></p>
<p>Ich möchte darauf hinweisen, dass es sehr informativ sein kann, sich die <a href="http://www.uni-koeln.de/jur-fak/klausurenkurs/service/auswertung/" target="_blank"><strong>Examensauswertung der Universität Köln</strong></a> anzuschauen. Dort wurden sämtliche Examensklausuren aus Nordrhein-Westfalen der Jahre 2002-2007 systematisch nach abgeprüften Problemschwerpunkten ausgewertet.</p>
<p>Zu den Statistiken sei jedoch anzumerken, dass aus der Häufigkeit der Problemkreise lediglich abgeleitet werden kann, welche Bereiche auf keinen Fall zu vernachlässigen sind. Umgekehrt kann daraus jedoch nicht geschlossen werden, dass bisher nicht geprüfte Punkte nicht in zukünftigen Klausuren abgeprüft werden. Zudem kann die Schwerpunktverteilung in verschiedenen Bundesländern durchaus anders aussehen und auch dort fehlende Problemkreise enthalten. Nichtsdestotrotz ist die Auswertung ein wertvoller Überblick, um zu wissen, was man absolut nicht vernachlässigen darf.</p>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong>Examensauswertung</strong></p>
<p>Ich möchte darauf hinweisen, dass es sehr informativ sein kann, sich die <a href="http://www.uni-koeln.de/jur-fak/klausurenkurs/service/auswertung/" target="_blank"><strong>Examensauswertung der Universität Köln</strong></a> anzuschauen. Dort wurden sämtliche Examensklausuren aus Nordrhein-Westfalen der Jahre 2002-2007 systematisch nach abgeprüften Problemschwerpunkten ausgewertet.</p>
<p>Zu den Statistiken sei jedoch anzumerken, dass aus der Häufigkeit der Problemkreise lediglich abgeleitet werden kann, welche Bereiche auf keinen Fall zu vernachlässigen sind. Umgekehrt kann daraus jedoch nicht geschlossen werden, dass bisher nicht geprüfte Punkte nicht in zukünftigen Klausuren abgeprüft werden. Zudem kann die Schwerpunktverteilung in verschiedenen Bundesländern durchaus anders aussehen und auch dort fehlende Problemkreise enthalten. Nichtsdestotrotz ist die Auswertung ein wertvoller Überblick, um zu wissen, was man absolut nicht vernachlässigen darf.</p>
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		<title>Gastbeitrag: Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-examen-ohne-rep-%e2%80%93-ein-zwischenbericht/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 10:45:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examen ohne Rep]]></category>
		<category><![CDATA[Examen ohne Repetitor]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p><strong>Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht</strong></p>
<p>Kommerzielle Repetitorien gehören in der deutschen Juristenausbildung seit Jahrzehnten zum „Standardprogramm“ auf dem Weg zu einem – hoffentlich erfolgreichen – Staatsexamen. Erst seit einigen Jahren, so scheint es, ist unter Jurastudenten überhaupt bekannt, dass eine Vorbereitung ohne Repetitorium eine echte Alternative sein kann. Nichtsdestotrotz erscheint die Vorstellung allgemein immer noch als beängstigend oder geradezu leichtsinnig, auf die „Vorzüge“ eines solchen Jahreskurses gänzlich zu verzichten. Dass die Wiederholung und Vertiefung der Themen innerhalb einer privaten Lerngruppe mindestens genauso effektiv, wenn nicht sogar effektiver sein kann, ist den allerwenigsten bewusst. Und: Es macht Spaß!</p>
<p>Der folgende Bericht kann insoweit zwar nur als Zwischenbericht gewertet werden (Mein Examen steht erst Mitte nächsten Jahres an), soll aber trotzdem zumindest einige gewichtige Argumente für ein Examen ohne Rep liefern und gleichzeitig einen Einblick in die alltägliche Gruppenarbeit verschaffen. Nach nunmehr 8 Monaten (und über 50 Treffen!) konnten bereits&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p><strong>Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht</strong></p>
<p>Kommerzielle Repetitorien gehören in der deutschen Juristenausbildung seit Jahrzehnten zum „Standardprogramm“ auf dem Weg zu einem – hoffentlich erfolgreichen – Staatsexamen. Erst seit einigen Jahren, so scheint es, ist unter Jurastudenten überhaupt bekannt, dass eine Vorbereitung ohne Repetitorium eine echte Alternative sein kann. Nichtsdestotrotz erscheint die Vorstellung allgemein immer noch als beängstigend oder geradezu leichtsinnig, auf die „Vorzüge“ eines solchen Jahreskurses gänzlich zu verzichten. Dass die Wiederholung und Vertiefung der Themen innerhalb einer privaten Lerngruppe mindestens genauso effektiv, wenn nicht sogar effektiver sein kann, ist den allerwenigsten bewusst. Und: Es macht Spaß!</p>
<p>Der folgende Bericht kann insoweit zwar nur als Zwischenbericht gewertet werden (Mein Examen steht erst Mitte nächsten Jahres an), soll aber trotzdem zumindest einige gewichtige Argumente für ein Examen ohne Rep liefern und gleichzeitig einen Einblick in die alltägliche Gruppenarbeit verschaffen. Nach nunmehr 8 Monaten (und über 50 Treffen!) konnten bereits einige Erfahrungswerte gesammelt werden, von denen es sich zu berichten lohnt. Hinsichtlich aller offen gelassenen Punkte kann ergänzend auf den <a href="http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2" target="_blank">sehr guten Artikel von Anna-Lena</a> hingewiesen werden.</p>
<p><strong>1. Rep oder AG?</strong></p>
<p>Interessanterweise stellt sich diese Frage bei den meisten gar nicht. Dabei ist sie von allergrößter Wichtigkeit! Denn die Antwort bestimmt immerhin, wie man die nächsten 12-16 Monate verbringen wird, welchem Lernkonzept man folgt, welche Literatur man verwenden wird, etc. Es geht nicht darum, das Konzept Repetitorium schlechthin als Schwachsinn und „Geldmacherei“ darzustellen, denn eines ist sicher: Beide Vorbereitungsarten erfordern einen hohen Zeitaufwand und ein hohes und vor allem stetiges Arbeitspensum über viele Monate. Es geht vielmehr darum, den eigenen Weg zu finden, um für sich persönlich das Beste herauszuholen, anstatt dem allgemeinen Herdentrieb blindlings zu folgen. Hierfür muss aber zuerst eine Basis geschaffen werden, die die repetitorlose Vorbereitung als Konzept überhaupt mit einschließt. Die Entscheidung bleibt dann letztendlich jedem selbst überlassen.</p>
<p>Sicherlich bedeutet ein „Examen ohne Rep“ eine ganz andere Herangehensweise, die viel mehr Selbstständigkeit und ein gewisses Grundmaß an Disziplin erfordert. Die Auseinandersetzung mit der Gestaltung und der Organisation des eigenen „Lernprojekts“ macht einen nicht unbedeutenden Anteil aus. Gerade hierin liegen aber auch viele Bedenken, die in Anbetracht der schieren Fülle juristischer (Ausbildungs-)Literatur auf dem ersten Blick als berechtigt erscheinen. Ein Gefühl der Hilflosigkeit macht sich schnell breit. Dabei lassen sich die ersten Zweifel schon zu Beginn durch eine sorgfältige Planung ausräumen. Wichtig ist es, sich mit diesem Organisationsschritt auseinandersetzen zu wollen. Wer es grundlegend ablehnt, den Stoff in Eigeninitiative zu organisieren, dem sei das Repetitorium wärmstens ans Herz gelegt. Wer die Sache jedoch selbst in die Hand nimmt, wird sich im Anschluss umso motivierter und bestätigter fühlen, sobald die ersten Erfolgserlebnisse zu verzeichnen sind.</p>
<p>Dass es sich jedenfalls nicht um examenstechnisches „Kamikaze“ handelt, beweisen nicht nur die zahlreichen positiven Berichte wie das <a href="http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2/" target="_blank">„Ex-O-Rep“©</a>, auf juraexamen.info, sondern auch in Literatur und Internet (z.B <a href="http://www.michaelforster.net/index.html" target="_blank">http://www.michaelforster.net/index.html</a>) aufzufinden sind.</p>
<p><strong>2. Der AG-Plan</strong></p>
<p>Das Projekt Examens-AG steht und fällt mit der rechtzeitigen Planung aller (!) AG-Sitzungen und den jeweils zu besprechenden Themen. Man sollte sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass es eine Menge Stoff zu bewältigen gilt und hierfür ein konsequentes Durchhalten der terminlichen Vereinbarungen unablässig ist. Während jenes im Rep komfortabel für einen erledigt wird, muss an dieser Stelle gründliche Vorarbeit geleistet werden: Aufstellung und Zuteilung der Themenschwerpunkte, Planung der „AG-Wochen“ und der „AG-freien Wochen“, Urlaube, etc. Dies bildet das Grundgerüst, woran unter allen Umständen festzuhalten ist! Je detaillierter vorausgeplant, desto einfacher und klarer wird die spätere Durchführung ausfallen. Und desto höher wird das Erfolgserlebnis sein, das bereits Besprochene „abhaken“ zu können. Sicherlich sind kurzfristige Absprachen – spontane Krankheit, Geburtstagsfeier des Freundes, usw. &#8211; nicht zu vermeiden, sollten jedoch rechtzeitig oder mit Vereinbarung eines Ausweichtermins getroffen werden.</p>
<p>Für uns hat sich folgende Aufteilung als praktikabel erwiesen: Getroffen wird sich 2 Mal die Woche, Montag Vormittag und Donnerstag Nachmittag. Der zeitliche Rahmen pro Sitzung umfasst regelmäßig je nach Thema 3 – 4 Stunden, wobei darin 1 – 2 Pausen enthalten sein sollten. Die Vorbereitung der Sitzung umfasst in etwa die Tage, an denen keine AG stattfindet. Hinzu kommt noch etwa 2 Stunden selbstständige Nachbereitung, in denen die besprochenen Problemkomplexe nochmals durchgegangen werden sollten.</p>
<p>Für die inhaltliche Gestaltung des AG-Plans sei dabei wieder auf Ausführungen im Artikel von Anna- Lena verwiesen. Auch kann ein Blick in den Plan eines Rep-Jahreskurses nicht verkehrt sein. Ferner finden sich im Internet zahlreich Seiten, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen, sowie empfehlenswerte Literatur (<a href="http://rapidshare.de/files/48839290/Literatur_Examen_ohne_Rep.pdf.html" target="_blank">siehe Anhang</a>).</p>
<p><strong>3. Durchführung der AG-Sitzungen</strong></p>
<p>Generell kann zwischen der „erarbeitenden“ oder der „falllösenden“ AG unterschieden werden. Wir – insgesamt 3 Leute &#8211; haben uns für die letztere Variante entschieden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Erlernte wird anhand von Fällen in schulmäßiger, mündlicher Lösung abgefragt und gleichzeitig in einen anwendungsbezogenen Zusammenhang gebracht. Nebenbei werden die mündlichen Fähigkeiten trainiert, juristische Zusammenhänge präzise und „auf den Punkt gebracht“ darzustellen. Während man sich im Rep zwischen den 30 – 40 Leuten auch mal verstecken kann, ist hier Handeln angesagt!</p>
<p>Bewährt hat sich dabei das Prinzip, die Sitzungen reihum abwechselnd vorzubereiten. Der Sitzungsleiter kopiert die notwendigen Unterlagen und gibt zu Anfang jeder Stunde eine etwa 20-30 minütige Einführung in den zu besprechenden Themenkomplex. Schließlich führt er seine Mitstreiter anhand der Lösungsskizze durch die Fälle, gibt Stichworte, wenn es mal hakt oder erklärt notfalls bestimmte Probleme etwas genauer. Wichtig hierbei ist selbstverständliche eine umfassende und gründliche Vorbereitung des Sitzungsleiters. Insbesondere die Fälle sollten hinsichtlich der Lösung genau durchgearbeitet und verstanden werden. Es schadet aber auch nicht, ein entsprechendes Lehrbuch o.ä. während der AG-Stunde in Reichweite zu haben. Die Bearbeitung von 2 – 3 Fällen mittlerer Länge pro Treffen hat sich dabei als realistisch erwiesen.</p>
<p><strong>4. Fall-Literatur</strong></p>
<p>Häufig wird vertreten, dass ohne Repetitorium die Gefahr viel zu hoch sei, die „wirklich wichtigen Fälle“ auszulassen. Nur der Repetitor verfüge über das nötige Geheimwissen hinsichtlich aller relevanten Probleme und Fallkonstellationen. Wer sich aber nur eine halbe Stunde mit wenigstens 2 Fallbüchern auseinandergesetzt hat, wird feststellen, dass bestimmte Standardprobleme gar nicht zu übersehen sind. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass kein Mensch jeden einzelnen Meinungsstreit 100%ig kennen kann. Vielmehr bleibt es dem Gruppenleiter überlassen, neben den „Evergreens“ der Fall-Literatur auch das ein oder andere Randproblem in die Fallsammlung mit einfließen zu lassen. Ganz examenstypisch können sich die AG-Mitglieder auf diese Weise auch an unbekanntere Fallkonstellationen heranwagen.</p>
<p>Zu Anfang haben sich vor allem die „Prüfe dein Wissen“-Bände aus dem Beck-Verlag als praktisch erwiesen. Für längere Fälle können die JUS-Fallbücher mit ihren umfangreichen Lösungen herangezogen werden. Für das Strafrecht ist dabei der „Beulke Klausurenkurs“ besonders empfehlenswert. Für eine umfangreiche Liste guter Fallliteratur sei auf den <a href="http://rapidshare.de/files/48839290/Literatur_Examen_ohne_Rep.pdf.html" target="_blank">Anhang zu diesem Artikel</a> verwiesen.</p>
<p>Nichtsdestotrotz sollte man die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten, da sich auch hier immer wieder examensrelevante Fälle herausbilden können. Wir haben in der Gruppe die JURA, sowie die RÜ (Alpmann Rechtsprechungsübersicht) abonniert. Letztere glänzt dabei durch ihre gute fallbezogene Darstellung.</p>
<p><strong>5. Motivation</strong></p>
<p>Als besonders motivierend hat sich die Arbeit des Gruppenleiters herausgestellt: Wer die Verantwortung dafür trägt, für die anderen AG-Mitglieder den richtigen Stoff auszuwählen und angemessen zu präsentieren, muss sich mit dem Stoff intensiv auseinandersetzen. Immerhin ist die Qualität der AG-Stunde von einer gründlichen Vorbereitung direkt und unmittelbar abhängig!</p>
<p><strong>4. Der eigene Lernplan und die Lernmaterialien</strong></p>
<p>Nicht zu vergessen sei der eigene Lernplan, der gleichzeitig zum AG-Plan laufen muss. Ob man das persönliche Lernen an den Inhalten der AG-Stunden ausrichtet oder eine eigene Aufteilung vornimmt, ist Geschmackssache.</p>
<p>Letzteres ist zwar möglich, erfordert aber ein noch höheres Maß an Disziplin und Zeitmanagement, da oftmals 2 Themenkomplexe gleichzeitig behandelt werden müssen. Belohnt wird man hingegen damit, dass in einer später folgenden AG-Stunde bereits ein gewisser Wiederholungseffekt eintritt.</p>
<p>Ein Lernplan abgestimmt auf den AG-Plan bietet dagegen ausreichend Zeit, sich auf das anstehende Treffen intensiv(er) vorzubereiten. Für die Aufstellung des Lernplans sei wiederum auf die angefügten Hinweise verwiesen.</p>
<p>Bei der Auswahl der Lernmaterialien kommt es vor allem auf die persönlichen Vorlieben an. Wer mit Lehrbüchern nichts anfangen kann, der kann sich getrost an die Skripten der einschlägigen Repetitorien halten. Umgekehrt kann eine „gesunde Mischung“ nicht schaden, wichtig sollte in jedem Falle aber sein, sich auf Dauer an ein Werk zu halten. Ich habe in meiner Vorbereitung beispielsweise auf den <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-joecks-studienkommentar-zum-stgb/" target="_blank">„Joecks Studienkommentar“</a> im Strafrecht und den „Wolff-Decker VwGO – VwVfG“ gesetzt; für die Grundlagen im Zivilrecht aber die Lehrbücher von Brox herangezogen.</p>
<p>Wichtig ist es lediglich, auch hinsichtlich der Lernmaterialien einen gewissen Planungszeitraum anzusetzen, bevor ist mit den eigentlichen „Pauken“ anfangen soll.</p>
<p><strong>6. Wiederholungsphase</strong></p>
<p>An die Zeit der AG sollten sich mindestens 2 Monate der intensiven Wiederholung anschließen! Für diese Zeit muss schon während der Erarbeitungs- und Lernphase ein geeignetes Lernmedium angelegt werden. Karteikarten, selbstverfasste Skripten, Mindmaps – die Möglichkeiten sind zahlreich. Beliebt sind häufig Karteikarten, da sich so Wissen komprimiert und handlich speichern und abrufen lässt.</p>
<p><strong>7. Der Klausurenkurs</strong></p>
<p>Nicht nur die Inhalte, sondern auch das Klausurenschreiben selbst will gelernt sein! Zeitmanagement, Schwerpunktsetzung, Problembewusstsein – dies alles erfordert Übung und einen gewissen Grad an Routine. Daher sollte möglichst früh damit angefangen werden, den örtlichen Klausurenkurs zu besuchen. Auch wenn die Ergebnisse zu Anfang frustrierend sein werden, stellt sich schon nach kurzer Zeit ein gewisser Übungseffekt ein, der in den Folgewochen und –monaten bereits erste Früchte trägt. <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p><strong>8. Fazit</strong></p>
<p>Das Examen ohne Rep bringt zwar einen vor allem zu Anfang erhöhten Planungsaufwand mit sich, stellt aber eine echte Alternative zur Vorbereitung mittels eines kommerziellen Repetitoriums dar. Vor allem das grundsätzliche Erfordernis einer eingehenderen, selbstständigeren Beschäftigung mit dem Lernstoff weckt zwangsläufig ein höheres Interesse für juristische Themen und damit verbunden bestenfalls ein tieferes Verständnis für die Materie. Denn nicht konsumieren, sondern agieren ist die Devise! Darüber hinaus werden mit Blick auf die mündliche Prüfung auch solche Fähigkeiten geschult, die im Rep schnell zu kurz kommen.</p>
<p><strong>9. Anhang</strong></p>
<p>Eine von Nico erstellte Liste mit empfehlenswerter Literatur findet Ihr <a href="http://rapidshare.de/files/48839290/Literatur_Examen_ohne_Rep.pdf.html" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<title>Zwischenprüfung und jetzt?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 08:23:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Tipps für die Examensvorbereitung]]></category>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info</strong>, auf Anregung eines Kommilitonen entstand der folgende Grundsatzartikel, der Gedanken aufgreift, mit denen wir uns bereits in der Vergangenheit überblicksartig beschäftigt haben. Ich möchte mir jedoch noch eine Vorbemerkung erlauben: Die Studienordnungen der einzelnen Universitäten sind im Fluss, genau wie die Prüfungsordnungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte habt Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, alle möglichen Konstellationen und Möglichkeiten im Blick zu behalten; ich möchte mich daher auf meine persönlichen Erfahrungen in Bonn/NRW beschränken. Der Artikel soll Denkanstoß für 3.-5. Semester und Freischussinteressierte sein, ein Besuch bei der Fachstudienberatung sollte in jedem Fall stattfinden.</p>
<p><strong>Zwischenprüfung! </strong>Die ZP ist im Fach Jura ja eher notwendiges Übel, eine selbständige Bedeutung kommt ihr in den seltensten Fällen zu, sie wird eben „mitgemacht“ und man hat sie irgendwann, im Idealfall nach dem 3. oder 4. Semester. Will man sich jetzt schon mit dem Examen beschäftigen? Sicher nicht….so ging es mir jedenfalls. Und eher mit Glück, als Verstand hat in Sachen Planung am Ende doch alles so geklappt, wie ich es mir&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info</strong>, auf Anregung eines Kommilitonen entstand der folgende Grundsatzartikel, der Gedanken aufgreift, mit denen wir uns bereits in der Vergangenheit überblicksartig beschäftigt haben. Ich möchte mir jedoch noch eine Vorbemerkung erlauben: Die Studienordnungen der einzelnen Universitäten sind im Fluss, genau wie die Prüfungsordnungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte habt Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, alle möglichen Konstellationen und Möglichkeiten im Blick zu behalten; ich möchte mich daher auf meine persönlichen Erfahrungen in Bonn/NRW beschränken. Der Artikel soll Denkanstoß für 3.-5. Semester und Freischussinteressierte sein, ein Besuch bei der Fachstudienberatung sollte in jedem Fall stattfinden.</p>
<p><strong>Zwischenprüfung! </strong>Die ZP ist im Fach Jura ja eher notwendiges Übel, eine selbständige Bedeutung kommt ihr in den seltensten Fällen zu, sie wird eben „mitgemacht“ und man hat sie irgendwann, im Idealfall nach dem 3. oder 4. Semester. Will man sich jetzt schon mit dem Examen beschäftigen? Sicher nicht….so ging es mir jedenfalls. Und eher mit Glück, als Verstand hat in Sachen Planung am Ende doch alles so geklappt, wie ich es mir vorgestellt habe. Im Folgenden werden erst einmal die Alternativen aufgezählt, dann ein Vorschlag für einen Studienplan gemacht.</p>
<p><strong>Hauptstudium. </strong>Je nach Universität besteht das Hauptstudium noch aus „Übungen“, in denen Klausuren geschrieben werden und die Zulassungsvoraussetzung für den Schwerpunktbereich sind. Diese Übungen würde ich in jedem Fall vor dem „Examen“ erledigen, da sie erstens den Stoff der Anfangssemester nochmals aufgreifen und zweitens Klausurpraxis geben; drittens muss man sich dann nach dem Examen nicht noch mit den Fortgeschrittenenklausuren beschäftigen.</p>
<p><strong>Schwerpunkt.</strong> Je nach Universität umfasst der Schwerpunkt einige Klausuren, eine wissenschaftliche Arbeit, evtl. sogar eine mündliche Prüfung. Er umfasst ca. 2-3 Semester. IN machen Bundesländern ist es möglich, die Staatsprüfungen vorzuziehen, was es einem erleichtert die Freischussfrist einzuhalten („angemeldet bis zum Ende des 8. Semesters“).</p>
<p><strong>Staatsprüfungen.</strong> Zum Thema „Examen ohne Rep.“ haben wir bereits einen ausführlichen Artikel gepostet (<a href="http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2/"> http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2/</a> ). Da ich annehme, dass die meisten jedoch den Besuch eines Reps. bevorzugen werden und auch ich nur von dieser Warte aus berichten kann, beschränke ich mich auf dies Lösung (bei der Vorbereitung ohne Rep. ist man ohnehin zeitlich viel flexibler). Das Rep. veranschlagt in seiner „klassischen“ Länge ein volles Jahr. In dieser Zeit wird der ganze Stoff durchgepaukt, dazu werden Klausuren geschrieben und wiederholt. Dass hier einiges auf der Strecke bleibt (ZPO, StPO, MietR,…) ist fast unausweichlich, daher sollte man einen guten Puffer zum Wiederholen haben, mMn am besten 3-5 Monate, je nach Wissensstand. Ich würde auf jeden Fall für den Freischuss planen, allein schon auf Grund der psychischen Entlastung. Wenn man das nicht vor hat, kann man sich sicher ein oder zwei Semester mehr Zeit lassen für die Examensvorbereitung.</p>
<p><strong>Praktika und Hausarbeiten.</strong> Hier sollte man konsequent sein, auch wenn dadurch alle Semesterferien flöten gehen. Alle Pflichtpraktika und Hausarbeiten sollten bis zum Anfang des Repetitoriums erledigt sein. Zudem sollte man sichergehen, dass die absolvierten Praktika auch vom JPA anerkannt werden!</p>
<p>Das sind die Fakten und Möglichkeiten, die einem offen stehen nach dem 3.-4. Semester. An dieser Stellen kann man die Situation noch nicht wirklich überblicken, aber eine gute Planung ist hier absolut entscheidend, zumindest sollte man sich eigene Gedanken machen und einen für sich vertretbaren Weg finden. Im Folgenden mal ein Vorschlag, der alle Möglichkeiten beinhaltet. Wie bereits erwähnt, nur ein Denkanstoß und ein <em>„Roter Faden“</em> für eure eigene Planung.</p>
<ul>
<li><strong>3. Semester</strong> : Zwischenprüfung</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>4.-5. Semester</strong> : Übungen und restliche Vorlesungen</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Semesterferien</strong>: Restliche HA oder Praktika erledigen!</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>6.-7. Semester</strong>: Repetitorium. Beginn schon meist während der Semesterferien. Ende des Reps. ist damit regelmäßig September oder März, so dass einem Studenten, der sich bereits anmelden musste, nur noch 6 Wochen zur Wiederholung bleiben. Dies erscheint jedenfalls grundsätzlich als knappes Zeitfenster.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Vor Ende des 8. Semesters </strong>erfolgt die Anmeldung zum Examen, also unter Umständen noch während oder am Ende des Reps. Daher würde ich persönlich mein Studium so planen, dass ich am Ende des Reps. noch am Ende meines 7- Semesters bin, sodass ich keinen Anmeldungsdruck zum Freischuss verspüre und mir noch 3-5 Monate für die Wiederholung Zeit lassen kann. Eine Anmeldung kann dann erfolgen für den Januar oder Juli/August (je nach Rep.-Beginn).</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>9. Semester:</strong> Vorbereitung für die mündliche Prüfung und evtl. Klausuren für den Schwerpunkt, also Besuch von Vorlesungen nebenher. Wenn man ganz perfekt planen will, kann man die Anmeldung zum Examen und damit den Mündlichen Prüfungstermin (in NRW 5 Monate später) so legen, dass hier einem Mündliche Prüfung und Abschlussklausuren nicht in die Quere kommen….ist aber nicht wirklich notwendig.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Semesterferien:</strong> Evtl. Seminararbeit</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>10. Semester:</strong> Klausuren für den Schwerpunkt; Mein Tipp geht im Ergebnis dahin, den Schwerpunkt nicht zu splitten, aber das ist natürlich keine allgemeingültige Lösung. Man kann natürlich auch alles in 6 Semestern machen <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  .</li>
</ul>
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		<title>Gastbeitrag: Examen ohne Repetitor</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 09:36:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examen ohne Rep]]></category>
		<category><![CDATA[Jura lernen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://lh3.ggpht.com/__dgNB1Eqn5o/Sq42KEEI6cI/AAAAAAAAAmw/jqnO5UxLmgk/s128/Neues%20Bild.JPG" alt="" width="54" height="77" />Wir freuen uns, heute einen Erfahrungsbericht unserer <strong>Gastautorin Anna &#8211; Lena</strong> posten zu können zum Thema „Examen ohne Repetitor“. Dies umso mehr, da wir persönlich diesbezüglich wenig eigene Erfahrungen mit einfließen lassen können. Die Verfasserin hat ein (mit Prädikat) abgeschlossenes Studium in Freiburg hinter sich.<strong> </strong></p>
<p><strong>Examen ohne Repetitor</strong></p>
<p>Das Examen rückt näher und so langsam stellt sich die Frage, wie man sich denn am Besten auf den “Hammer am Ende” vorbereiten sollte. Für die meisten beschränkt sich die Wahl auf zwei Alternativen: kommerzielles Repetitorium oder Ex-o-Rep (Examen ohne Repetitor) mit einer Lerngruppe. Der folgende Beitrag soll Mut zum Ex-o-Rep machen und ein kleine Anleitung für einen gelungenen Einstieg bieten.</p>
<p><strong> To Rep or not to Rep?!</strong> Eine Entscheidungshilfe… Kommerzielle Repetitorien sollen hier gar nicht verteufelt werden, sie leisten häufig gute Arbeit und insbesondere für auditive Menschen mag es durchaus die richtige Vorbereitungsform sein. Viele Studenten besuchen ein Repetitorium jedoch nicht aufgrund einer bewussten Entscheidung, sondern vielmehr aus „Gruppenzwang“, bzw. weil sie eine Vorbereitung ohne Repetitorium für sich selbst als nicht diskutabel empfinden. Das ist&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://lh3.ggpht.com/__dgNB1Eqn5o/Sq42KEEI6cI/AAAAAAAAAmw/jqnO5UxLmgk/s128/Neues%20Bild.JPG" alt="" width="54" height="77" />Wir freuen uns, heute einen Erfahrungsbericht unserer <strong>Gastautorin Anna &#8211; Lena</strong> posten zu können zum Thema „Examen ohne Repetitor“. Dies umso mehr, da wir persönlich diesbezüglich wenig eigene Erfahrungen mit einfließen lassen können. Die Verfasserin hat ein (mit Prädikat) abgeschlossenes Studium in Freiburg hinter sich.<strong> </strong></p>
<p><strong>Examen ohne Repetitor</strong></p>
<p>Das Examen rückt näher und so langsam stellt sich die Frage, wie man sich denn am Besten auf den “Hammer am Ende” vorbereiten sollte. Für die meisten beschränkt sich die Wahl auf zwei Alternativen: kommerzielles Repetitorium oder Ex-o-Rep (Examen ohne Repetitor) mit einer Lerngruppe. Der folgende Beitrag soll Mut zum Ex-o-Rep machen und ein kleine Anleitung für einen gelungenen Einstieg bieten.</p>
<p><strong> To Rep or not to Rep?!</strong> Eine Entscheidungshilfe… Kommerzielle Repetitorien sollen hier gar nicht verteufelt werden, sie leisten häufig gute Arbeit und insbesondere für auditive Menschen mag es durchaus die richtige Vorbereitungsform sein. Viele Studenten besuchen ein Repetitorium jedoch nicht aufgrund einer bewussten Entscheidung, sondern vielmehr aus „Gruppenzwang“, bzw. weil sie eine Vorbereitung ohne Repetitorium für sich selbst als nicht diskutabel empfinden. Das ist schade, denn vieles, was vermeintlich nur ein kommerzielles Repetitorium leisten kann, kann das Ex-o-Rep auch, zum Teil sogar besser!</p>
<p>Viele erhoffen sich vom Repetitorium Antrieb und Motivation, den Stoff bis zur nächsten Stunde auch wirklich gelernt zu haben – wer nicht über unglaubliche Eigenmotivation verfügt, wird hin und wieder einen kleinen Schubs nötig haben. In den Examenskursen der kommerziellen Repetitorien sitzen jedoch oft weit über 50 Personen, eine Masse, in der man durchaus gut untertauchen kann. Eine Ex-o-Rep-Lerngruppe besteht hingegen im Regelfall aus 3-5 Personen – zum Verstecken keine Chance! Wer hier nicht anständig gelernt hat, fällt sofort auf. Zwar wird einen die eigene Lerngruppe nicht sofort lynchen, aber es verursacht schon ein schlechtes Gefühl, alle anderen aus eigener Faulheit auszubremsen. Für Motivation zur nächsten Stunde ist damit immer gesorgt.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil des kommerziellen Repetitors ist die Ausgabe umfangreicher Lernmaterialien, eine weitere Suche nach Büchern etc. erübrigt sich damit meistens. Klar, in einer Lerngruppe gibt es so etwas nicht, aber die juristischen Bibliotheken sind voll mit Skripten und Lehrbüchern, viele Professoren stellen mittlerweile eigene Vorlesungsskripte und PowerPoint-Präsentationen online. An Materialen mangelt es also durchaus nicht. Man muss sich nur die richtigen heraussuchen. Durch Querlesen benötigt man dazu normalerweise nicht länger als eine halbe Stunde und man lernt nun mit einem Buch, das einem auch wirklich entgegenkommt.</p>
<p>Ein weiteres Argument für das Repetitorium ist für viele die Angst, etwas beim Lernen zu vergessen. Die Angst ist durchaus nachvollziehbar, dennoch ist das angesichts zahlreicher Lehrbücher, Skripten und Vertiefungsvorlesungen sehr unwahrscheinlich. Hierauf komme ich später noch einmal zurück.</p>
<p>Ein letztes Vorurteil soll nun zum Schluss noch beseitigt werden: Ex-oRep sei nur etwas für Überflieger. Das stimmt so nicht. Bei der Frage nach Repetitor oder Ex-o-Rep geht es weniger um Unterschiede im Inhalt, als um die äußere Organisation des Lernens. Dabei kommt es darauf an, dass man ein Mindestmaß an Eigenorganisation und Disziplin mitbringt und nicht, ob man ohnehin schon alles kann. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine ordentliche Leistungssteigerung auch beim Ex-o-Rep immer „drin“ ist.</p>
<p><strong>Wie geht´s weiter?</strong> Steht die Entscheidung für eine Vorbereitung Ex-o-Rep fest, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Mitstreiter wollen gefunden, ein Lernplan erstellt werden und man muss sich einigen, wie die AG-Sitzungen gestaltet werden. Eins nach dem anderen:</p>
<p><strong>Lernpartner… </strong>Im besten Fall hat man seine Mitstreiter schon während des Studiums gefunden und hat schon einmal auf Klausuren zusammen gelernt. Man kann sich aber auch erst zur Examensvorbereitung zusammenfinden. Häufig bieten die Fachschaften der Unis Treffen oder Listen am schwarzen Brett an, in denen man suchen kann, ansonsten muss man ein bisschen kreativ sein. Die optimalen Lernpartner sollten in etwa über die gleiche Motivation und Disziplin für das Examen verfügen; jemand, der nur 3 Stunden auf „ein 4 gewinnt“ lernt, wird mit einem 10-Stunden-18-Punkte-Lerner nicht glücklich und anders herum. Eine gut funktionierende Gruppe besteht normalerweise aus 3-5 Personen, wobei 3 wenig und 5 schon fast zu viele sind.</p>
<p><strong>AG-Form… </strong>Hat man sich gefunden, muss man sich einigen, wie die AG-Sitzungen gestaltet werden sollen. Diesbezüglich sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt: gemeinsames Lernen, Fall-AGs, Wiederholungssitzungen, Abfragestunden sind in allen Varianten möglich, z. B. eine Fall-AG, kombiniert mit Wiederholungseinheiten vor der eigentlichen Sitzung.</p>
<p><strong>Lernplan… </strong>Darauf aufbauend muss ein Lernplan erstellt werden. Dies nimmt ein bisschen Zeit in Anspruch, am Besten reserviert sich die Lerngruppe dafür ein Wochenende, so kann man nach getaner Arbeit noch gemeinsam etwas unternehmen. Zur eigentlichen Erstellung arbeitet man sich vom Groben ins Feine durch. Unentbehrlich dabei ist die JaPrO – so hat man alle relevanten Gebiete stets im Blick. Als erstes legt man die Länge der gemeinsamen Vorbreitung fest (idR 12-15 Monate), wie oft man sich wöchentlich trifft (idR 2-3 Mal) und wie lange die einzelnen Sitzungen dauern sollen (idR 3-5 Stunden inkl. Pause). Dann werden die einzelnen Sitzungen auf Zivil-, und Öffentliches und Strafrecht entsprechende der Examensrelevanz gewichtet verteilt (bspw. 50-30-20). Anschließend wird innerhalb der Rechtsgebiete weiter ausdifferenziert: wie viele Sitzungen für BGB AT, Schuldrecht AT und BT bzw. Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Prozessrecht und Strafrecht AT und BT etc. Als letzten Schritt teilt man die einzelnen Sitzungen auf: eine Sitzung Diebstahl, eine Sitzung für Entstehung der Grundschuld und eine weitere für Übertragung etc. Damit ist der Lernplan fertig Das hört sich erst einmal nach viel Arbeit an, hat aber auch etwas Positives: durch die intensive Beschäftigung mit dem Stoff wird er überschaubar, man steht nicht mehr vor einem unüberwindbaren Berg an Lernstoff und hat selbst im Kopf, welche Gebiete examensrelevant sind. Die lange Zeit bis zum Examen ist nun „mit Leben“ gefüllt und das vage, etwas unsichere Gefühl verflüchtigt sich langsam.</p>
<p><strong>Es geht los! </strong>Wenn der Lernplan erst einmal steht, kann es (fast) losgehen. Worum man sich jetzt noch kümmern muss, ist ein Raum für die AG-Sitzungen. In manchen Unis kann man sich Räume zuteilen lassen, ein Tisch in einer großen WG-Küche tut es aber auch.</p>
<p><strong>AG-Sitzungen…</strong>Hat man sich auf eine Fall-AG verständigt, ist es ratsam, reihum einen der Mitlerner als Sitzungsleiter zu bestimmen. Das macht man am Besten schon bei der Erstellung des Lernplans, damit die Verteilung der verschiedenen Rechtsgebiete in etwa gleichmäßig ist. Der Sitzungsleiter bereitet die Sitzung vor, sucht Fälle heraus, kopiert Sachverhalte und Lösungen und arbeitet die Fälle schon einmal durch. In der Sitzung kann er so die Mitstreiter durch die Falllösung führen und Hilfestellung geben, wenn es hakt. Geeignete Fälle findet man über Online Datenbanken (Stichwort: Examensklausur + das jeweilige Thema) in den Ausbildungszeitschriften und Fallbüchern; eine gute Hilfe leistet auch der „Der Fundus“ von Tholl, eine Sammlung von thematisch geordneten Fällen aus JuS, JA und Jura.</p>
<p>In der Sitzung sollte ein bisschen Zeit zu Eindenken in den Sachverhalt und das Anfertigen einer knappen Lösungsskizze gewährt werden, danach wird der Fall mündlich gelöst. Als sehr hilfreich für die Sitzungen haben sich die Studienkommentare aus dem Beck Verlag erwiesen, so kann man Probleme gleich nachschlagen, wenn es einmal nicht weitergeht.</p>
<p><strong>Lernen…</strong> Das eigentliche Lernen des Stoffs bleibt bei einer Fall-AG jedem selbst überlassen. Die Materialen sollte man den eigenen Vorlieben anpassen. Auch wenn man nicht zum Repetitorium geht, kann man dennoch mit Skripten lernen. Daneben gibt es Lehrbücher, Vorlesungsmitschriften, vielleicht ein besonders gutes Skript oder Powerpoint-Präsentation eines Professors… Empfehlenswert ist es auch, die Veranstaltungsangebote der Uni zu nutzen, Wiederholungs- und Vertiefungskurse sind eine gute zusätzliche Wissensquelle, sie sorgen aber auch für Abwechslung im etwas tristen Lernalltag. Hinsichtlich der Auswahl der Kurse sollte man ehrlich mit sich sein, denn 90 min sind wertvolle Zeit. Lerne ich gut durch zuhören? Bringt mir der Kurs etwas, kann ich dem Professor gut folgen? Alle Kurse kann man häufig aus Zeitmangel nicht belegen, daher ist etwas Mut bei der Auswahl gefragt.</p>
<p><strong>Klausurenschreiben… </strong>Sehr wichtig ist weiterhin das Schreiben von Klausuren. Den meisten Jurastudenten wird im Laufe ihres Studiums aufgefallen sein, dass inhaltliches Können und Klausuren-schreiben-können zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Deshalb sollte man die erste 5-stündige Klausur nicht erst im Examen schreiben. Außerdem kann man anhand der Klausuren seinen Wissensstand objektiv beurteilen lassen. Mein persönlicher Tipp lautet daher schreiben, schreiben, schreiben –von Anfang an und das Geschriebene auch abgeben! Von Anfang an mitschreiben, weil es von Anfang an etwas bringt: es fällt einem immer irgendetwas ein, vielleicht erst nach 90 min herumstochern, aber immerhin. Setzt man sich in einer Klausur einmal intensiv mit einem Problem auseinander, versteht man es zudem viel besser. Außerdem umgeht man so eine Falle: Auch nach 2, 4 oder 6 Monaten Examensvorbereitung hat man viele Rechtsgebiete noch nicht behandelt und fühlt sich immer noch nicht „klausurbereit“. Irgendwann muss man mit dem Klausurenschreiben jedoch anfangen. Auch im Examen kann man in Klausuren auf Sachverhalte oder Probleme treffen, die man so nicht kennt. Da ist es besser, solche Situation vorher geübt zu haben und sich selbst vertrauen und sagen zu können: ich kann damit umgehen.</p>
<p><strong>Ein paar Tipps zum Abschluss… </strong>Ex-o-Rep hat viele Vorteile, häufig stellt man jedoch die Minderheit dar. Wenn Kollegen aus dem Repetitorium von wahnsinnig examenrelevanten Problemen sprechen, von denen man selbst gerade zum ersten Mal hört, muss man schon sehr stoisch veranlagt sein, um nicht flatterige Nerven zu bekommen. Davon sollte man sich nicht zu sehr beeinflussen lassen: es ist wirklich äußerst unwahrscheinlich, dass man etwas vergisst. Erstens sehen 16 wachsame Augen sehr viel, zweitens besucht man Veranstaltungen und drittens lernt man mit vollständigen Lehrbüchern/Skripten. Meistens wird das Problem in einer späteren AG-Sitzung noch behandelt. Zweifel tauchen in jeder Examensvorbereitung auf, davor sind auch Repetitoriumsgänger nicht gefeit.</p>
<p><strong>Fazit </strong>Ich hoffe, dieser kleine Text hat das Ex-o-Rep ein wenig „entmystifiziert“ und macht vielen LeserInnen Mut zur selbstbestimmten Vorbereitung. Zwar mag der zeitliche Aufwand größer sein, aber die sehr intensive Auseinandersetzung mit dem Stoff ist mit Blick auf das Examen durchaus positiv zu werten und verhilft zu einem vertieften Verständnis des Rechts. Außerdem ist es ein unglaublich motivierendes Gefühl zu merken, was man selbst leisten kann. Ex-o-Rep ist keine Notlösung, sondern eine vollwertige Alternative, die viele Vorteile aufweist.</p>
<p>Ein letzter Aspekt: für ein kommerzielles Repetitorium zahlt man im Schnitt mehr als € 1500 für einen kompletten Kurs – was man mit diesem Geld sonst noch machen könnte, überlasse ich eurer Fantasie… <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Als weitere Hilfestellung sei auf das Forum und auf folgendes Buch verwiesen, eine echte Motivationsspritze mit vielen hilfreichen Details und Tipps:</p>
<p><em>Achim Berge, Christian Rath und Friederike Wapler</em>: Examen ohne Repetitor, 2001, Nomos Verlag.</p>
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		<title>Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 05:22:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><strong> Und nun?</strong> Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.</p>
<p><strong>Mittelfristig</strong> muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong> Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> Und nun?</strong> Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.</p>
<p><strong>Mittelfristig</strong> muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong> Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen von Fällen ist auch in der mündlichen Prüfung das probate Mittel, das Gelernte und die Transferleistungen abzuprüfen. Nehmt euch also einfach die Sachen zur Hand, die ihr schon für die schriftlichen Prüfungen genutzt habt. Das sollte meiner Meinung nach auch den Löwenanteil der Vorbereitung ausmachen. Ich würde außerdem dazu raten, die verschiedenen Verfahrensrechte intensiv zu wiederholen, sehr viele Prüfer sind Praktiker und begeben sich vielleicht lieber in gewohntes Terrain, als in dogmatische Untiefen.</p>
<p><strong>Zum Kurzvortrag</strong>. Sollte in eurer Prüfungsordnung ein Kurzvortrag vorgesehen sein, verfallt nicht in Panik. Zu allererst gilt es, die Vorschriften mal zu lesen, um einen Überblick über Zeitrahmen und Erwartungen zu bekommen. Dann helfen auch Bücher, die speziell auf den Vortrag vorbereiten. Nehmt euch einfach die ausführlichen Tipps im bereits geposteten Artikel zu Herzen. <a title="17 Punkte" href="http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/">http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/</a></p>
<p><strong>Rep. für die Mündliche?</strong> In machen Städten werden gesonderte Veranstaltungen für die mündliche Prüfung angeboten. Oder reicht es, die Klappentexte der Beck-dtv-Gesetze und die ersten Kapitel der AT Lehrbücher zu lesen? Bedenken bestehen sicherlich hinsichtlich geschichtlicher Fragen und der juristischen Allgemeinbildung oder vielleicht bezüglich der Relevanz des aktuellen Tagesgeschehens. Diese Punkte werden wohl selten den Schwerpunkt einer Prüfung ausmachen, aber eine falsche Antwort auf die Frage, wer denn momentan den Bundespräsidenten wählt, hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck, den man unbedingt vermeiden sollte. Ob man dafür ein Rep. besuchen sollte, kann ich nicht abschließend beantworten, denke aber eher, dass das nicht unbedingt erforderlich ist.</p>
<p><strong>Frage-Antwort-Spiel</strong>. Das sollte man unbedingt simulieren, sei es in der AG oder im Rep. Daran muss man sich gewöhnen. Im Grunde muss man auf jede Frage zumindest anfangs eine einigermaßen stimmige Antwort parat haben. Auch gilt es im Falle des absoluten Unwissens jedenfalls zu versuchen, das Problem zu erfassen und zu formulieren. Nichts ist hier schlimmer, als nichts zu sagen. Also streitet euch, argumentiert, antizipiert, improvisiert. Sprecht über den Stoff und die Fälle, nur so kann man Eloquenz entwickeln und sich auch in brenzligen Situationen sicher fühlen.</p>
<p><strong>Kein Bock mehr</strong>. Irgednwann wird sich bei Euch ganz sicher ein Gefühl der rieigen Lustlosigkeit einstellen, das schnell in Nihilismus und Fatalismus umschlagen kann. Aber keine Sorge, das ist normal. Denn gerade das Gefühl, auf das Ungewisse (die Ergebniss der Klausuren) hinlernen zu müssen, kann entnervend sein.</p>
<p><strong>3 Wochen Zeit</strong>. Sind die Vorpunkte da, habt ihr (je nach Bundesland) eine gewisse Zeit, euch an Hand der Protokolle vorzubreiten. Hier ist es einfach wichtig, die Prüfer und deren Vorlieben ein wenig kennen zu lernen. Abraten würde ich vom Auswendiglernen der gestellten Fälle. Das bringt nichts und fällt evtl. in der Prüfung sogar negativ auf. Außerdem würde ich mich intensiv mit den Prüfern beschäftigen. Sinnvoll ist es auch (gerade bei Professoren), die letzten Veröffentlichungen zu checken (z.B. mittels juris und beck-online). Wenn da aktuelle Probleme und Urteilsanmerkungen dabei sind, würde ich mir diese auf jeden Fall durchlesen.</p>
<p><strong>Fazit/Lerntipps im Überblick</strong>:</p>
<ul>
<li>Motiviert euch langsam, aber bestimmt</li>
<li>Wiederholt in erster Linie den normalen Pflichtstoff</li>
<li>Zeitung lesen (bei faz.net gibt es im Wirtschaftsteil die Rubrik &#8220;Recht und Steuern&#8221;)</li>
<li>aktuelle Urteile checken (könnt ihr teilweise auch als RSS!) und den Beck News-Ticker lesen</li>
<li>Lest euch ein in Sachen Rechtsgeschichte und juristische Allgemeinbildung</li>
<li>Übt Vorträge vor Publikum (1x Woche)</li>
<li>Wiederholt die alten Examensfälle und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung anhand von Ausbildungszeitschriften und in einer Lerngruppe</li>
<li>Diskutieren und (ruhig) sachliches Streiten in der Lerngruppe</li>
<li>Checken, ob und was Eure Prüfer in letzter Zeit so veröffentlicht haben</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Die mündliche Prüfung: 17 Punkte im Vortrag &#8211; so gehts!</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 06:15:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen weitergeben. Natürlich kann man bei jedem Tipp auch wieder anderer Ansicht sein, ich denke aber, dass meine Ratschläge der hM entsprechen dürften.</p>
<p><strong>1. Gründet eine Lerngruppe für das Vortragstraining!</strong></p>
<p>Ja ja, ich weiß. Das mit der Lerngruppe kennt ihr schon und habt es mindestens schon hundertmal gehört. Aber ich rufe es gerne nochmal ins Gedächtnis: Nichts ist wichtiger als eine gute Lerngruppe. Dies gilt beim Vortrag noch viel mehr als sonst, denn irgendwie muss man die Vortragssituation simulieren.</p>
<p>Die meisten von uns sind noch nicht gerade rhetorisch erfahren, sodass ein regelmäßiges Training unverzichtbar ist, um die nötige Sicherheit zu gewinnen. Auch andere Fähigkeiten erwirbt man hierdurch wie von selbst, z.B. ein souveränes Timing. Es ist wichtig, die Vortragszeit möglicht auszuschöpfen (z.B. 10 von 12 Minuten) ohne in die Gefahr eines Überziehens zu kommen, denn dann wird idR wirklich gnadenlos die Uhr angehalten und Euer Vortrag unterbrochen.</p>
<p><strong>2. Verschiebt das Kuscheln auf die Zeit nach</strong>&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen weitergeben. Natürlich kann man bei jedem Tipp auch wieder anderer Ansicht sein, ich denke aber, dass meine Ratschläge der hM entsprechen dürften.</p>
<p><strong>1. Gründet eine Lerngruppe für das Vortragstraining!</strong></p>
<p>Ja ja, ich weiß. Das mit der Lerngruppe kennt ihr schon und habt es mindestens schon hundertmal gehört. Aber ich rufe es gerne nochmal ins Gedächtnis: Nichts ist wichtiger als eine gute Lerngruppe. Dies gilt beim Vortrag noch viel mehr als sonst, denn irgendwie muss man die Vortragssituation simulieren.</p>
<p>Die meisten von uns sind noch nicht gerade rhetorisch erfahren, sodass ein regelmäßiges Training unverzichtbar ist, um die nötige Sicherheit zu gewinnen. Auch andere Fähigkeiten erwirbt man hierdurch wie von selbst, z.B. ein souveränes Timing. Es ist wichtig, die Vortragszeit möglicht auszuschöpfen (z.B. 10 von 12 Minuten) ohne in die Gefahr eines Überziehens zu kommen, denn dann wird idR wirklich gnadenlos die Uhr angehalten und Euer Vortrag unterbrochen.</p>
<p><strong>2. Verschiebt das Kuscheln auf die Zeit nach der Lerngruppe!</strong></p>
<p>Kuscheln und Schmusen kann Spaß machen, das will ich nicht abstreiten. Im Rahmen der Lerngruppe ist es aber nicht zweckdienlich: Kuschel-Lerngruppen sind verschwendete Zeit! Wenn Ihr eine Lerngruppe habt, dann versucht die Prüfungssituation so realistisch wie möglich darzustellen. Keine großen Nettigkeiten verteilen. Keine gemütliche Couch-Lerngruppe. Setzt euch gegenüber an einen Tisch (also zumindest in NRW muss man den Vortrag im Sitzen halten) und legt los. Keiner hat etwas davon, wenn er sich erst ca. 1 Stunde auf den Vortrag vorbereitet, Ihn dann hält, um dann schließlich von allen Seiten nur Lob zu bekommen.</p>
<p>&#8220;Du hast das schon echt gut gemacht.&#8221; &#8220;Also ich würde dir mindestens 15 Punkte dafür geben.&#8221;  Solche Kommentare braucht kein Mensch! Wenn Ihr Euch nicht kritisiert, wird keiner besser. Also geht ganz genau und pingelig darauf ein, ob jemand immer &#8220;ähhm&#8221; sagt, eine nervöses Zucken hat, auf den Boden schaut, unstrukturiert redet, zu schnell redet, unverständlich redet, usw. Keiner ist perfekt! Also nehmt die Kritik dankend an und versucht den Vortrag direkt noch einmal ohne &#8220;ähhhmmm&#8221; und Nasebohren.</p>
<p><strong>3. Schaut Euch Vorträge an!</strong></p>
<p>Also mir hat das geholfen. Überlegt wirklich kritisch, was die Leute vorne richtig machen und was nicht. Schreibt euch nur das Wichtigste auf. Diese Liste dann aber bitte akribisch abarbeiten und in der Lerngruppe umsetzen. Fragt die Prüflinge vielleicht nach Ihren Noten, wenn Ihr Sie vorm OLG wiedertrefft und was den Prüfern gerade nicht gefallen hat, man kriegt nämlich idR von der Prüfungskommission ein ausführliches Feedback zum Vortrag.</p>
<p><strong>4. Was kommt dran?</strong></p>
<p>Leider kann die Antwort mal wieder heißen: alles! Dennoch würde ich hier einen Tipp mit auf den Weg geben wollen. In vielen Büchern und Hinweisen für die mündliche Prüfung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass häufig Themenvorträge drankommen würden und keine &#8220;normalen&#8221; Fälle/Sachverhalte. Also ich würde das nicht überschätzen. Natürlich kann es sein, dass beim Grundgesetz-Jubiläum mal ein Prüfer auf die Idee kommt hierzu ein Vortragsthema zu ersinnen. Das ist aber meines Erachtens die absolute Ausnahme. In Eurer Lerngruppe könnt Ihr ja mal einen Themenvortrag halten, aber konzentriert Euch eher auf Fälle.</p>
<p><strong>5. Wie präsentiere ich einen Fall?</strong></p>
<p>Da also in der Regel ein Fall drankommt, stellt sich die Frage, ob es hier Abweichungen zum üblichen Gutachtenstil im schriftlichen Teil gibt. Ich würde sagen, dass man zwar grundsätzlich beim Gutachtenstil bleiben sollte, jedoch noch viel deutlicher Schwerpunkte setzen muss, sonst wird das schon in zeitlicher Hinsicht eng. Auch können einleitende Floskeln wie &#8220;und hier liegt nun ein erster Problemschwerpunkt&#8221; hilfreich sein, um die Zuhörer/Prüfer gedanklich &#8220;mitzunehmen&#8221; und dem eigenen Vortrag Struktur zu geben. Statt dem üblichen Gutachten-Schlusssatz bietet sich ein kleines Résumé/Fazit an.</p>
<p>Um eine klare Struktur zu haben, sollten natürlich auch Eure Notizen bzw. die Lösungsskizze gut strukturiert sein.</p>
<p><strong>6. Legt euch Standardsätze zurecht!</strong></p>
<p>Es ist wirklich sinnvoll, sich einige Standardsätze zurecht zu legen. Dies gibt Euch enorm Sicherheit in der entscheidenden Prüfungssituation. Am Besten wäre natürlich, wenn Ihr Euch die Sätze schon für die Lerngruppe zurecht legt. Vor allem eine einleitende Begrüßung solltet Ihr im Schlaf können. Als Anrede bietet sich &#8220;Sehr geehrte Prüfungskommission&#8221; an. Nicht empfehlenswert ist &#8220;Sehr geehrte Damen und Herren&#8221;, da nämlich ggf. nur eine oder gar keine Dame dabei ist. Bitte spart Euch pompöse Sätze (folgendes habe ich wirklich miterlebt: &#8220;Sehr geehrte Damen und Herren. Herzlich willkommen zu meinem Vortrag auf dem Gebiet des Gesellschaftrechts, mit Bezügen zum Handelsrecht.&#8221; Dieser Typ ist mit 4,0 nach Hause gegangen!).</p>
<p><strong>7. Rhetorische Tipps</strong><br />
Viele Tipps dürften selbstverständlich sein, achtet aber in der Lerngruppe (wo sonst?) trotzdem auf Ihre Einhaltung!<br />
- kein &#8220;ähm&#8221;, kein &#8220;äh&#8221;, das darf nur Boris Becker<br />
- Hände aus den Taschen!<br />
- unterstützende Gestik ist erlaubt (das ist schon umstritten), aber bitte nicht too much, denn Ihr seid noch nicht Barack Obama!<br />
- Schaut alle Prüfer gelegentlich an<br />
- nicht aus dem Fenster schauen, nicht auf den Boden schauen<br />
- laut und deutlich sprechen, aber nicht schreien<br />
- laaaangsam sprechen! Warum? Weil Euer Gehirn wegen der Aufregung nicht richtig funktioniert! Jeder Musiker kennt das Problem: Man denkt, man würde furchtbar langsam spielen, in Wirklichkeit spielt man aber schon schneller als bei den Proben. Das gilt auch fürs Reden.<br />
- Struktur, Struktur, Struktur: Klare Obersätze, Zwischenfazits, einleitende Sätze, überleitende Sätze, Problemschwerpunkte kennzeichnen<br />
- selbstbewusst auftreten, aber nicht überheblich (s.o.)<br />
- sachlicher Stil, keine Gags erzwingen<br />
- gerade Haltung, gleichwohl nicht verkrampft</p>
<p>Noch ein Tipp zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Für das Prüfungsgespräch gibt es einen Karteikartensatz mit 350 klassischen Fragen von der Jura Lernsoftware BrainYoo. <a href="http://bit.ly/9bhDVD">Weitere Infos</a></p>
<p>Bitte gebt mir ein Feedback über Eure Erfahrungen. Ich bin gerne bereit, meine Tipps zu korrigieren oder zu ergänzen.</p>
<p>Wenn ihr Zeit habt, solltet ihr mit der Lerngruppe nicht nur den Vortrag, sondern auch die Prüfungssituation simulieren.</p>
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		<item>
		<title>Abi und jetzt?</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/abi-und-jetzt-jura-lernen/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/abi-und-jetzt-jura-lernen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 19:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Abitur]]></category>
		<category><![CDATA[Abiturnote]]></category>
		<category><![CDATA[Jura lernen]]></category>
		<category><![CDATA[jurastudium]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps fürs Jurastudium]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Besucher</strong>, auch wenn wir primär auf das Examen vorbereiten wollen, so sind mir beim Durchstöbern diverser Foren und studienspezifischer Seiten doch oft Fragen wie folgende aufgefallen:</p>
<p>&#8220;&#8230;Hallo, ich bin 19 und werde diesen Sommer mein Abitur ablegen, ich dachte mir, dann Jura zu studieren. Allerdings werde ich wohl &#8220;nur&#8221; einen Abischnitt von 2,5 erreichen, sodass ich Angst habe, später &#8220;durchs Raster zu fallen&#8221;. Ich habe nämlich gehört, dass sogar 1er Abiturienten später nur mit einer &#8220;Drei&#8221; abschneiden und so Angst um ihre berufliche Zukunft haben müssen&#8230;.&#8221;</p>
<p>Darauf folgen oft hahnbüchene Antworten, die sich ungefähr so anhören:</p>
<p>&#8220;&#8230;.was? Nur 2,5? Dann solltest du lieber eine Lehre machen&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;mit ner 3 im Examen bist du quasi arbeitslos&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;ich bin im ersten Semester und sage dir: Lass es sein&#8230;.es ist alles sooooo langweilig&#8230;.das musst du aber vorher wissen&#8230;.&#8221;</p>
<p>Man kann nicht mit allen Vorurteilen aufräumen und das soll auch gar nicht Aufgabe des Artikels sein. Auch will ich keinen kompletten Studienführer schreiben, da gibt es auch sehr gute im Handel, worauf&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Besucher</strong>, auch wenn wir primär auf das Examen vorbereiten wollen, so sind mir beim Durchstöbern diverser Foren und studienspezifischer Seiten doch oft Fragen wie folgende aufgefallen:</p>
<p>&#8220;&#8230;Hallo, ich bin 19 und werde diesen Sommer mein Abitur ablegen, ich dachte mir, dann Jura zu studieren. Allerdings werde ich wohl &#8220;nur&#8221; einen Abischnitt von 2,5 erreichen, sodass ich Angst habe, später &#8220;durchs Raster zu fallen&#8221;. Ich habe nämlich gehört, dass sogar 1er Abiturienten später nur mit einer &#8220;Drei&#8221; abschneiden und so Angst um ihre berufliche Zukunft haben müssen&#8230;.&#8221;</p>
<p>Darauf folgen oft hahnbüchene Antworten, die sich ungefähr so anhören:</p>
<p>&#8220;&#8230;.was? Nur 2,5? Dann solltest du lieber eine Lehre machen&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;mit ner 3 im Examen bist du quasi arbeitslos&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;ich bin im ersten Semester und sage dir: Lass es sein&#8230;.es ist alles sooooo langweilig&#8230;.das musst du aber vorher wissen&#8230;.&#8221;</p>
<p>Man kann nicht mit allen Vorurteilen aufräumen und das soll auch gar nicht Aufgabe des Artikels sein. Auch will ich keinen kompletten Studienführer schreiben, da gibt es auch sehr gute im Handel, worauf zum Schluss noch hingewiesen werden soll. Dennoch kann dieser Artikel vielleicht einen  kleinen Überblick für den angehenden Jurastudenten geben, der eben noch nicht genau Bescheid weiß.</p>
<p><strong>„…Jura studieren? Das ist aber trocken….“</strong></p>
<p>Was viele Studenten später (nicht) mehr zugeben wollen: Jura wurde gewählt, „da nichts anderes passte oder gefiel“, „da es was Solides ist“, Jura also nur aus Verlegenheit? Die (für selbst den angehenden Juristen typische) Antwort: Es kommt drauf an!</p>
<p>Einerseits weiß man (und das ist normal) als frischgebackener Abiturient wenig zum Jurastudium. Man kann weder genau sagen, worum es geht, wie die Arbeitstechnik und der Studentenalltag aussehen, welche Art von Prüfungen anstehen und welche Möglichkeiten sich bieten. Das alles ist neu und bestenfalls bekommt man von Eltern oder Bekannten zu hören: „…Jura? Das ist aber trocken….“, vielleicht sind einem auch die gängigen Klischees von Steppjacken und Ralph Lauren Blusen bekannt. Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen, zumal ich persönlich auch nie verstanden habe, was genau unter dem Begriff „trocken“ zu verstehen ist, aber dazu später. Also bedeutet der Schritt, Jura zu studieren, eine ganz neue Herausforderung, der man sich stellen kann!</p>
<p>Auch wird der angehende Jurastudent jedenfalls gewisse Grundfähigkeiten besitzen müssen, zu denen ich bereist jetzt zählen möchte: Problembewusstsein, Ausdrucksvermögen, ein gutes Sprachgefühl und –Beherrschung, Ausdauer, logisches und systematisches Denken und nicht zuletzt (jedenfalls später) ein sicheres Auftreten nach Außen. Fachlich ist es auf keinen Fall erforderlich, den Sozialkunde oder Politik LK belegt zu haben. Das hilft einem allenfalls im ersten Semester weiter. Was ich damit sagen möchte: Für den Jurastudenten werden eher gewisse Fähigkeiten, als ein bestimmtes Vorwissen wichtig. Ein kleines persönliches Beispiel: Mir hat der Religionsunterricht in der Oberstufe im Nachhinein sehr viel am Anfang und auch während des Studiums gebracht: Dort hatten wir uns vertieft mit der Auslegung und Exegese von Texten befasst und verschiedene Auslegungsmethoden angewandt. Auch wurden anspruchsvolle wissenschaftliche Schriften gelesen und thesenartig zusammengefasst. Soviel einmal zu anfänglichen puren Unkenntnis.</p>
<p>Andererseits mag der typische Kandidat nun denken: „In allem ganz gut, aber nichts will ich studieren, dann bleibt ja nur Jura….“. Also doch aus Verlegenheit? So ganz wird man diese Frage wohl nicht beantworten können, einerseits sind vielleicht gerade breit gestreute Interessen von Vorteil und man weiß gerade nicht, was auf einen zukommt, andererseits verleitet gerade auch diese „Freiheit“ den ein oder anderen dazu, „einfach mal anzufangen…“. Ich kann den Interessierten nur raten, es zu probieren, auch wenn es am Ende ganz anders werden wird, als ihr es euch vorgestellt habt.</p>
<p><strong>Was muss ich mitbringen?</strong></p>
<p>Meiner Meinung sollten ein paar gewisse Grundfähigkeiten vorhanden sein, bzw. ausbaufähig zur Verfügung stehen <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> , als da wären.</p>
<ul>
<li><strong>Problembewusstsein</strong> (Finde ich in einem komplexen Sachverhalt das Atypische und kann die Probleme aufspüren?)</li>
<li><strong>Schnelle Auffassungsgabe</strong> (Kann ich viel Text und damit viele Informationen schnell erfassen und in gewisser Dichte abspeichern?)</li>
<li><strong>Beherrschung der Sprache</strong> (Sie ist euer einziges Werkzeug, eure einzige „Waffe“, sie muss im Grunde perfekt beherrscht werden, va. in Schrift, später auch in freier Rede; auch wenn sich später das „Juristendeutsch“ bei euch einschleicht, das mancher Sprachliebhaber wohl eher als „Vergewaltigung“ sehen wird…)</li>
<li><strong>Systematisches und logisches Denken/Verständnis</strong> (Kann ich vorgelegte Fälle, Problemstellung, aber auch meine eigenen Antworten systematisch strukturieren, so dass sie für Außenstehende verständlich sind?)</li>
<li>Die Bereitschaft, <strong>viel zu lesen</strong> und (gerade vor Prüfungen und ganz besonders am Schluss) viel Zeit am Schreibtisch (sei es in der Bibliothek oder zu Hause) zu verbringen.</li>
<li><strong>Geduld und Ausdauer</strong> sind bei jedem Studium gefragt, bei Jura kommen noch die dauernd schlechten Noten hinzu.</li>
<li>Selbstorganisation ist nicht ganz so wichtig, wie in anderen Studiengängen, ein Stundenplan ist relativ fest vorgegeben.</li>
</ul>
<p>Diese Aspekte können an der Abiturnote festgemacht werden. Als Indikatoren werden gerne die Schulnoten in Latein, Mathe und Deutsch herangezogen. Zwingend ist ein solcher Vergleich natürlich nicht.</p>
<p><strong>Ist das wahr?</strong></p>
<p><em>Jura ist „trocken“</em>: Ich wusste nie, was darunter zu verstehen ist….viel lesen und Bücher wälzen, sich mit Theorien beschäftigen, die später niemand mehr braucht, welcher Student kennt das denn nicht (ich rede nicht vom 6. Sem. Bachelor) ? Wenn es bedeutet, dass man mit Jura im Alltag„nichts anfangen kann“, dann muss das mit einem „Nein“ beantwortet werden: Schon früh im Studium befasst man sich mit ganz konkreten Fällen, die auch nicht irgendwo in einem Elfenbeinturm (ok, hin und wieder schon…) erdacht wurden. Schlägt man die Zeitung auf, hört die Nachrichten oder redet nur mit den Nachbarn, immer wird man „Juristisches“ aufschnappen können (zur Fähigkeit, diese Probleme ad hoc zu lösen später).</p>
<p><em>Juristen sind Schleimer/Ekel/Tussis:</em> Die Quote ist überdurchschnittlich hoch, aber keine Sorge: Die Blender schießen sich schnell selbst ins Knie und vernünftige und „normale“ Leute gibts auch zu Hauf!</p>
<p><em>Gesetze auswenig lernen? </em>Nein, nein und nein. Das Gesetz hat man in jeder Klausur bei sich, es ist das einizg zugelassene Hilfsmittel. Darüberhinaus muss man während des Studium selten Sachen stupide auswenig lernen. Die wichtigsten Definitionen benutzt man so oft, dass sie sich schon recht schnell im Kopf festsetzen.</p>
<p><em>Jura ist schwer!</em> Auch hier kann es nur heißen: Es kommt darauf an. Denn selten ist ein einzelnes Problem mal so schwer, dass man es nicht verstehen kann. Probleme bereiten vor allem die riesige Menge an Stoff und das gerade am Anfang (wenig ausgeprägte) Systemverständnis, der „Weitblick“. Auch muss man ehrlich sagen: Das Studium bist zu den Staatsprüfungen ist (je nach Studienordnung) recht einfach machbar….man kann viele Scheine in vielen Klausuren sammeln und muss für ein „Bestehen“ nicht so sehr viel tun. Der richtige „Hammer“ kommt dann spätestens mit den Staatsprüfungen (dazu später).</p>
<p><em>Die Noten sind schlecht! </em>Ja, das sind sie wohl…aber das Ganze folgt (wer hätte es nicht gedacht?) einem System, dass sich seit Jahrzehnten wiederholt und wiederholt: Die Notengebung erfolgt auf einer Skala von 0-18 Punkten, magische Grenze sind im Examen die 9,0 Punkte, das sog. „Vollbefriedigend“.  Das und das darüber liegenden „Gut“ und „Sehr Gut“ erreichen im deutschlandweiten Schnitt ca. 13% aller Studenten, das heiß begehrte Prädikatsexamen. Diesen harten Gegenwind verspürt man schon im ersten Semester und dann ganz extrem am Ende vor den Staatsprüfungen.</p>
<p><em>Hammerexamen?!</em> Ja, das Examen ist wirklich eine Sache für sich. Eineinhalb Jahre und 5 Tage die Woche Vorbereitung sprechen für sich. Wer sich genauer  informieren will, dem seien die Erfahrungsberichte  auf der Seite ans Herz gelegt.</p>
<p><strong>Arbeitsweise und Alltag</strong></p>
<p>Der Jurist löst Fälle, eine einfache Wahrheit. Auch der Student wird sich schon früh, also ab dem 1. oder 2. Semester mit Fällen, also fiktiven oder sich wirklich ereigneten Sachverhalten, auseinanderzusetzen haben. Selten werden Fragen ganz abstrakt und aus dem Zusammenhang gerissen gestellt. Dabei ist zu beachten, dass man sich einem ganz strengen Schreib- und Formulierungsstil unterzuordnen hat, dem sog. Gutachtenstil, der darauf abzielt ein gewisses Problem immer auf die gleiche Art und Weise anzugehen und damit systematisch zu lösen. Aber es sollte nicht verkannt werden, dass der Schwerpunkt vieler Klausuren eher im Bereich der Argumentation anzusiedeln ist, da kann man hin und wieder durchaus kreativ werden.</p>
<p>Von Anfang an ist es wichtig, das Gelernte nicht nach der ersten Abschlussklausur zu vergessen, bzw. in dem Bewusstsein weiterzumachen, sich immer nur punktuell auf die nächste Klausur vorzubereiten. Denn so gut wie Alles (wenn man mal von der Rechtsgeschichte absieht) ist in den fortgeschrittenen Klausuren des Studiums (2-4 Semester) wichtig. Denn es ist an der Tagesordnung, dass sich der Erstsemester mit den gleichen Problemen beschäftigt wie ein Examenskandidat und das vielleicht sogar in der gleichen Tiefe.  Das wurde bereits erwähnt: Die Probleme an sich werden nicht schwerer, die Sachverhalte nur komplexer und der Stoff nimmt mengenmäßig extrem zu.</p>
<p>Auch sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich ein bestimmtes Systemverständnis erst nach ein paar Semestern und ständiger Wiederholung einstellen kann. Man sollte also nicht zu früh den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p>Zum Ablauf des Studiums und für eventuelle Bewerbungen, empfehle ich die Internetseiten der jeweiligen Unis/Fakultäten, von mir nur so viel (NRW):</p>
<p>- 3-4 Semester Grundstudium</p>
<p>- 2-3 Semester Hauptstudium mit Übungen und Schwerpunktbereich</p>
<p>- 2-3 Semester Examensvorbereitung (privat oder Repititorium)</p>
<p><strong>Schattenseiten</strong></p>
<p>Lernen, Lernen und Wiederholen gehören im Grunde zu jedem Studienfach, also spare ich mir das mal als signifikantes Problem.</p>
<ul>
<li>Die Noten sind absolut gesehen meist einfach schlecht. Das kann deprimieren, was sich auch bis zum Ende kaum ändern wird.</li>
<li>Der Leistungsdruck ist hoch und der Blick auf den Arbeitsmarkt, sowie Geschichten über Junganwälte, die ihre Kanzlei im Wohnzimmer betreiben müssen, machen es einem nicht gerade einfacher.</li>
<li>Stellt euch auch auf viel Arbeit während der Semesterferien ein, es winken Hausarbeiten und Pflichtpraktika.</li>
<li>Das Examen am Ende ist hart, sehr hart sogar. Der Leistungsdruck ist immens und für eineinhalb Jahre tägliche Vorbereitung braucht man einen sehr langen Atem.</li>
</ul>
<p><strong>Berufschancen</strong></p>
<p>Ich bin kein Recruiter einer Großkanzlei, noch habe ich langjährige Berufserfahrung. Das Thema überlasse ich dann Anderen. Von mir nur soviel: Mit einem guten Abschluss stehen einem viele Türen offen, Anwaltstätigkeit, Staatsdienst, Wirtschaft. Auch sind die Juristen ob ihrer og. Fähigkeiten auch in fachfremden Bereichen gerne gesehen.</p>
<p><strong>Fazit und Empfehlung</strong></p>
<p>Das Jurastudium in wenigen Sätzen zu beschreiben, das ist klar geworden, fällt schwer. So kann man natürlich keine allgemeine Empfehlung aussprechen und Gewissheit kann man nicht erlangen, solange man nichts versucht hat. Gerade mit Jura begibt man sich auf einen eher unbekannten Pfad, ein Vor- und Nachteil. Aber wer die og. Fähigkeiten mitbringt, dazu fleißig ist, kann hier viel erreichen.</p>
<p>Ich wünsche euch viel Erfolg bei einer ganz und gar nicht einfachen Wahl.</p>
<p><em>Ps:</em></p>
<p>Ich habe Jura auch nur studiert, weil mir nichts anderes einfiel und ich mich eher als Multitalent sah, als als Spezialist in einem besonderen Gebiet (Abi 2,2, quasi überall 10 Punkte, wenige Einser, wenige Dreier, Mathe/Deutsch/Geschichte LK). Auch mir ist es nicht immer leicht gefallen, mit vollem Einsatz dabeizubleiben, habe es aber letzen Endes doch geschafft (Staatsnote 9,7- Vollbefriedigend). Lasst euch nicht entmutigen!</p>
<p><strong>Links und Tips:</strong></p>
<p>Studienführer  http://www.amazon.de/Studienf%C3%BChrer-Jura-Olaf-Grosch/dp/3896942867</p>
<p>Jura studieren? http://www.studis-online.de/Studienfuehrer/jurastudium.php</p>
<p>Jus Coach http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&amp;toc=JuS.15</p>
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		<title>Der Jus-Coach</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Jul 2009 11:56:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Coach]]></category>
		<category><![CDATA[Jus]]></category>
		<category><![CDATA[Karriere]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Eine schöne Sammlung von Artikeln rund um das Jurastudium findet man bei dem sog. Jus-Coach &#8211; siehe: <a style="text-decoration: none;" href="http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&#38;toc=JuS.15">http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&#38;toc=JuS.15</a></p>
<p>Auf dieser Seite werden einige Nette Artikel rumd um das Thema Jurastudium und Karriere präsentiert. Ist teilweise nett geschrieben &#8211; kann man sich also mal angucken.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine schöne Sammlung von Artikeln rund um das Jurastudium findet man bei dem sog. Jus-Coach &#8211; siehe: <a style="text-decoration: none;" href="http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&amp;toc=JuS.15">http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&amp;toc=JuS.15</a></p>
<p>Auf dieser Seite werden einige Nette Artikel rumd um das Thema Jurastudium und Karriere präsentiert. Ist teilweise nett geschrieben &#8211; kann man sich also mal angucken.</p>
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		<title>Die Technik des Visual Reading</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/garantiert-schneller-lesen-und-mehr-verstehen-die-technik-des-visual-reading%c2%ae/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Jul 2009 18:43:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[lesetechnik]]></category>
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		<description><![CDATA[<p><em>Der nachfolgende Artikel ist von Nadine Rühleman vom Verlag Grüning. Er gibt unserer Einschätzung nach einige wertvolle Tipps zum schnelleren Lesen, sodass wir ihn online gestellt haben &#8211; urteilt selbst!</em></p>
<p>&#8220;Der Begriff „Speed Reading“ ist wieder in aller Munde. Derzeit vielleicht mehr denn je zuvor? Aber warum? Weil Leistungsdruck und Informationsfluss immer mehr stärker zu werden scheinen.</p>
<p>Die Akademie Grüning gibt die Technik des Visual Reading weiter. Eine Technik, mit der man Informationen nicht nur schneller aufnimmt, sondern vor allem schneller versteht und langfristig behält. Denn genau hier liegt das größte Problem bei unserem herkömmlichen Lesen: die mangelnde Erinnerung. Mit Hilfe des Visual Reading können Sie durch einfache Übungen Ihre Lesegeschwindigkeit und somit auch Ihr Textverständnis verbessern.</p>
<p>Die durchschnittliche Lesegeschwindigkeit liegt bei ca. 160-240 Wörter pro Minute (wpm). Eine ganz einfache Methode sorgt dafür, dass Sie 1/3 schneller lesen als zuvor. Untersuchungen in einem Leselabor ergaben, dass das Auge 1/3 der „Lesezeit“ für das Suchen der neuen Zeile braucht. Das heißt konkret, wenn Sie drei Stunden gelesen haben, haben Sie eine Stunde allein damit verbracht,&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der nachfolgende Artikel ist von Nadine Rühleman vom Verlag Grüning. Er gibt unserer Einschätzung nach einige wertvolle Tipps zum schnelleren Lesen, sodass wir ihn online gestellt haben &#8211; urteilt selbst!</em></p>
<p>&#8220;Der Begriff „Speed Reading“ ist wieder in aller Munde. Derzeit vielleicht mehr denn je zuvor? Aber warum? Weil Leistungsdruck und Informationsfluss immer mehr stärker zu werden scheinen.</p>
<p>Die Akademie Grüning gibt die Technik des Visual Reading weiter. Eine Technik, mit der man Informationen nicht nur schneller aufnimmt, sondern vor allem schneller versteht und langfristig behält. Denn genau hier liegt das größte Problem bei unserem herkömmlichen Lesen: die mangelnde Erinnerung. Mit Hilfe des Visual Reading können Sie durch einfache Übungen Ihre Lesegeschwindigkeit und somit auch Ihr Textverständnis verbessern.</p>
<p>Die durchschnittliche Lesegeschwindigkeit liegt bei ca. 160-240 Wörter pro Minute (wpm). Eine ganz einfache Methode sorgt dafür, dass Sie 1/3 schneller lesen als zuvor. Untersuchungen in einem Leselabor ergaben, dass das Auge 1/3 der „Lesezeit“ für das Suchen der neuen Zeile braucht. Das heißt konkret, wenn Sie drei Stunden gelesen haben, haben Sie eine Stunde allein damit verbracht, die nächste Zeile zu suchen. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, verwenden Sie von nun an eine Lesehilfe. Ihre Lesehilfe kann ein Stift oder aber Ihre Hand bzw. ein Finger sein.</p>
<p>An dieser Stelle wird von dem einen oder anderen Leser sicher eingewendet, dass diese Art zu Lesen doch nach der Grundschule abgelegt wurde. Bei dieser Übung wird Ihre Lesehilfe jedoch nicht im Schneckentempo über den Text schleichen. Die Bewegung gleicht eher einem schnellen Wischen. Lesen Sie jetzt einige Minuten mit der Lesehilfe um sich wieder daran zu gewöhnen.</p>
<p>Die Verstärkung der Konzentration auf den Text ist ein weiterer Vorteil der Lesehilfe. Beim herkömmlichen Lesen werden nur 40 neuronale Bit/Sek von 126 der maximalen „Hirnverarbeitunggeschwindigkeit“ genutzt. Macht man sich das bewusst ist schnell klar, warum die Gedanken während des Lesens oft abschweifen. Nicht, weil der Text zu schwer oder komplex ist, sondern weil das Gehirn zu wenig Informationen bekommt und ihm daher „langweilig“ ist. Das Gehirn möchte immer 126 Bit/Sek nutzen. Geschieht dies nicht beim Lesen, werden die freien Ressourcen anderweitig verwendet: So z.B.-für die Abend- oder Wochenendplanung, oder aber um sich mit Selbstzweifeln zu plagen. Wenn Sie schneller lesen, nutzen Sie mehr der möglichen Kapazität, störende Einflüsse lassen sich minimieren.</p>
<p>Diese Tatsache erklärt auch, warum es wenig nutzt, eine Textstelle, die einem schwierig erscheint, immer wieder und deutlich langsamer zu lesen: das Gehirn bekommt noch weniger Informationen und kann die Zusammenhänge im Text noch weniger erkennen und zusammenfügen.</p>
<p>Ein weiterer wichtiger Punkt für ein gutes Erinnern an den Inhalt des gelesenen Textes ist der sogenannte Primacy- und Recency-Effekt. Bei einem Versuch wurden drei Gruppen ein identischer Text gegeben. Die erste Gruppe las länger als zwei Stunden am Stück, die zweite Gruppe las genau zwei Stunden und die dritte Gruppe las jeweils ½ Stunde, pausierte dann kurz und las dann erst weiter. Anschließend wurden alle Gruppen über das Gelesene aus genau zwei Stunden befragt. Die erste Gruppe wusste viel vom Anfang aber vom Ende nicht mehr so viel. Diese Gruppe hatte länger als zwei Stunden gelesen. Die zweite Gruppe wusste viel vom Anfang und vom Ende viel. Diesen Effekt nennt man Primacy-/Recency-Effekt. Die dritte Gruppe konnte sich durch die Pausen diesen Effekt gleich viermal zu Nutzen machen und wusste vom gesamten Text deutlich mehr.</p>
<p>Auch das Wiederholen in eigenen Worten ist eine gute Technik, um viel Text „in den Griff“ zu bekommen. Zudem wird dadurch eine weitere Fähigkeit trainiert: Das Finden von Schlüsselwörtern. Diese „entschlüsseln“ den Text wieder. Es handelt sich also um ein Stichwort, bei dem der Rest des Absatzes oder gar des ganzen Textes wieder präsent ist.</p>
<p>Machen Sie sich zu einem besonders ausführlichen Text Notizen, benutzen Sie lediglich die Schlüsselwörter. So entschlacken Sie Ihre Aufzeichnungen und erkennen schneller, welche Punkte wesentlich sind.</p>
<p>Ein guter Leser wird einen wichtigen Text auch nicht nur einmal, sondern mehrmals lesen. Wenn Sie schneller lesen als vorher, kostet Sie dies auch keine wertvolle Zeit, sondern erhöht das Verständnis und die Erinnerung. Als letztes ist ebenso wichtig, dass Sie – wenn Sie einen Text markieren – dies durchdacht tun. Sie sollten keine ganzen Sätze oder Abschnitte markieren, sondern auch hier nur die Schlüsselwörter. Sollte das für Sie passende Schlüsselwort nicht im Text vorkommen, notieren Sie sich Ihr eigenes neben den Text.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg beim Training Ihrer Lesegeschwindigkeit. Sollten Sie an weiteren Übungen und Tipps interessiert sein, so können Sie diese in den Büchern „<a href="http://www.amazon.de/Garantiert-erfolgreich-lernen-Lernf%C3%A4higkeit-steigern/dp/3981093607/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1246791971&amp;sr=8-1">Garantiert erfolgreich lernen – Wie Sie Ihre Lese- und Lernfähigkeit steigern</a>“ und „<a href="http://www.amazon.de/Visual-Reading%C2%AE-Garantiert-schneller-verstehen/dp/3981093615/ref=pd_sim_b_1">Visual Reading – Garantiert schneller lesen und mehr verstehen</a>“ sowie in den gleichnamigen <a href="http://www.akademie-gruening.de/willkommen.htm">Seminaren</a> zu Lern- und Arbeitstechniken erfahren.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Weitere Übungen zur Verbesserung der Lesefähigkeit</span></p>
<p><strong>Wie Sie Ihren Standort bestimmen: Die Einheit „Wörter pro Minuten“  (wpm)</strong></p>
<p>Nehmen Sie ein Buch, möglichst ohne viele Abbildungen und möglichst kein Sachbuch, zur Hand.</p>
<p>Als Vorbereitung zählen Sie zunächst in fünf Zeilen alle Wörter und teilen dann die gefundene Zahl durch fünf. Jetzt haben Sie einen Mittelwert für die Wörter pro Zeile.</p>
<p>Stoppen Sie nun bei normaler Lesegeschwindigkeit eine Minute Lesezeit.</p>
<p>Abschließend zählen Sie die gelesenen Wörter (oder Zeilen x Mittelwert) – jetzt haben Sie Ihre aktuelle Lesegeschwindigkeit.</p>
<p><strong>Speed Reading / Visual Reading Übung: Erinnerung verbessern</strong></p>
<p>Lesen Sie 10 Minuten in Ihrem Übungsbuch. Machen Sie dabei nach jedem Absatz eine kurze Pause und wiederholen Sie das Gelesene im Geiste in eigenen Worten.</p>
<p><strong>Speed Reading / Visual Reading Übung: Schlüsselwörter finden</strong></p>
<p>Suchen Sie sich in Ihrem Trainingsbuch eine beliebige Seite aus. Nun lesen Sie einen Absatz und versuchen, diesen auf ein Schlüsselwort zu reduzieren. Suchen Sie sich nun eine neue Seite und einen neuen Absatz und verfahren Sie hier ebenso. Zeitliche Beschränkung: 10 Minuten&#8221;</p>
<p>von Nadine Rühlemann</p>
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		<title>Schnelles Jurastudium: In 6 Semestern zur Examensanmeldung</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/in-6-semestern-zur-examensanmeldung/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 08:59:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examen]]></category>
		<category><![CDATA[Jurastudium erfolgreich]]></category>
		<category><![CDATA[schnell]]></category>
		<category><![CDATA[schnelles Jurastudium]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Intention des Artikels</strong></p>
<p>Da hier bereits ein Artikel zum Thema &#8220;von 7 auf 9,7&#8243; gepostet wurde, möchte ich deshalb die Chance nutzen, meine Erfahrungen im Bezug auf die Schnelligkeit meines Studiums zu teilen. Diese Schilderung ist nicht als Erfolgsgarant oder als Belehrung zu sehen, sondern sie soll diejenigen ermuntern, denen während des Studiums auch schnell langweilig wird; ein etwas länger dauerndes Studium hat ebenso viele Reize und ist gleichermaßen legitim, denn jeder muss das für sich richtige und optimale Tempo finden. Gerade im Hinblick auf das Staatsexamen kenne ich viele Leute, die sich nach hinten raus doch etwas mehr Zeit nehmen wollten und dann mit Erfolg gekrönt wurden.</p>
<p><strong>Zum Ablauf des Studiums (Bonn)</strong></p>
<p>Das erste Semester nutzte ich, um zunächst einmal herauszufinden, ob das Jurastudium tatsächlich für mich geeignet ist. Hier ging ich normal nach den Empfehlungender Studienordnung vor.</p>
<p>Mein Studium war sodann seit dem zweiten Semester davon geprägt, dass ich zusätzlich zu den von der Studienordnung vorgeschriebenen Klausurfächern immer ein bisschen mehr als vorgeschrieben belegte. Ein solches Verhalten war dadurch motiviert, dass das Durchfallen&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Intention des Artikels</strong></p>
<p>Da hier bereits ein Artikel zum Thema &#8220;von 7 auf 9,7&#8243; gepostet wurde, möchte ich deshalb die Chance nutzen, meine Erfahrungen im Bezug auf die Schnelligkeit meines Studiums zu teilen. Diese Schilderung ist nicht als Erfolgsgarant oder als Belehrung zu sehen, sondern sie soll diejenigen ermuntern, denen während des Studiums auch schnell langweilig wird; ein etwas länger dauerndes Studium hat ebenso viele Reize und ist gleichermaßen legitim, denn jeder muss das für sich richtige und optimale Tempo finden. Gerade im Hinblick auf das Staatsexamen kenne ich viele Leute, die sich nach hinten raus doch etwas mehr Zeit nehmen wollten und dann mit Erfolg gekrönt wurden.</p>
<p><strong>Zum Ablauf des Studiums (Bonn)</strong></p>
<p>Das erste Semester nutzte ich, um zunächst einmal herauszufinden, ob das Jurastudium tatsächlich für mich geeignet ist. Hier ging ich normal nach den Empfehlungender Studienordnung vor.</p>
<p>Mein Studium war sodann seit dem zweiten Semester davon geprägt, dass ich zusätzlich zu den von der Studienordnung vorgeschriebenen Klausurfächern immer ein bisschen mehr als vorgeschrieben belegte. Ein solches Verhalten war dadurch motiviert, dass das Durchfallen durch eine Grundstudiumsklausur eigentlich keine negativen Folgen nach sich zieht.</p>
<p>Außerdem hatte ich keine besondere Lust, mich in besonderen Details zu verlieren, sondern es machte mir Spaß, die jeweiligen Rechtsgebiete zunächst einmal nur überblicksartig erfasst zu haben. Letztenendes sind die Klausuren, die in der Uni angeboten werden auch meist nicht so schwer, so dass zumindest das Bestehen auch mit rudimentären Kenntnissen gesichert sein sollte.</p>
<p><img class="alignnone" title="Lernen" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/47/Meditating_monk.jpg" alt="" width="175" height="185" /></p>
<p>Infolge eines solchen Vorgehens schloss ich das Grundstudium nach zwei Semestern ab. Nach vier Semestern hatte ich die großen Übungen absolviert, wobei ich im vierten Semester bereits mit Schwerpunktbereichsklausuren anfing.</p>
<p>Nach dem vierten Semester besuchte ich ein kommerzielles Repetitorium, wobei ich die noch ausstehenden Schwerpunktbereichsklausuren Stück für Stück parallel zur Examensvorbereitung schrieb. Am Ende des sechsten Semesters meldet ich mich dann zum Examen, um meinen Freischuss zu nutzen.</p>
<p><strong>Zur methodischen Vorgehensweise</strong></p>
<p>Wie bereits erläutert, eignete ich mir im Rahmen des Grundstudiums zunächst einmal bloß die Grundzüge eines Themas an. Dies klingt im Prinzip einfach &#8211; und das ist es auch tatsächlich! Einfach ein Lehrbuch/Skript zur Hand nehmen und komplett durchlesen, wobei Details, die man nicht direkt versteht, einfach überlesen werden. Nachher am besten nochmal lediglich das Inhaltsverzeichnis zu Rate ziehen, um zu überprüfen, wie viel Struktur tatsächlich hängengeblieben ist.</p>
<p><img class="alignnone" title="Lernkurve" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8d/Steeplearningcurve1_de.png/640px-Steeplearningcurve1_de.png" alt="" width="184" height="172" /></p>
<p>Worauf man gerade in den ersten Semestern aber besonders viel Wert legen sollte, ist die Aneignung eines perfekten Gutachtenstils und eine saubere Subsumtion. Definitionen hingegen müssen fast nie auswendig gelernt werden, es reicht völlig, wenn man sinngemäß eine Erklärung des jeweiligen Tatbestandsmerkmals reproduzieren kann. Je geschulter die sprachlichen Fähigkeiten werden, desto einfacher fällt es auch, mit nur einem Bruchteil an Wissen eine klausurreife Definition zu kreieren.</p>
<p><strong>Nicht auf Lücke lernen</strong></p>
<p>Ob im Examen oder bereits im Grundstudium. Es empfiehlt sich nicht, ganze Rechtsgebiete auszuklammern. Zumindest die Grundstrukturen sollten in jedem Gebiet erfasst sein. So waren bei mir die einzigen Fächer, die ich während des Studiums nicht gehört oder bearbeitet hatte das internationale Privatrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht, so dass ich während des Reps bei diesen Gebieten zunächst gar keine Ahnung hatte: Wäre ich bei weiteren Teilbereichen so vorgegangen, hätte ich die Examensvorbereitung nie im Leben so schnell und stressfrei abschließen können.</p>
<p>Auch sollte an allen für das Semester angebotenen &#8220;obligatorischen&#8221; Klausuren teilgenommen werden. Auch wenn man noch so mies vorbereitet ist, sind es lediglich 1-3h, die einem an Freizeit geraubt werden und der Trainingseffekt ist dafür enorm. Nirgendswo lernt man sonst, seine Gedanken ausgearbeitet zu präsentieren und zu perpetuieren. Gerade im Examen ist diese Fähigkeit aber lebenswichtig, da hier regelmäßig Sachverhalte gestellt werden, die zumindest 1-2 unbekannte Probleme enthalten.</p>
<p>Das schnelle Studium hatte für das Examen jedenfalls in meinen Augen nur Vorteile: Das Wissen aus den ersten Semestern war bei mir noch relativ frisch, so dass mir ein vertieftes Lernen während des Repetitoriums äußerst leicht fiel. Diejenigen, die meinen, das Wissen müsse sich erst setzen, übersehen, dass Vergessenes erst wieder neu gelernt werden muss, bevor die Wissenskurve wieder anfängt zu steigen.</p>
<p><strong>Freizeit vs. Pauken: Zeitmanagement</strong></p>
<p>Wenn ich sagen würde, dass das schnelle Studium das reine Zuckerschlecken war, würde ich lügen. Mir ist aber trotzdem aufgefallen, dass ich gerade in den ersten vier Semestern trotz der hohen Anzahl an überobligatorischem Leistungen doch deutlich mehr Freizeit hatte, als die meisten meiner Kommilitonen, die noch das 6. Urteil zur gestörten Gesamtschuld bearbeiteten und nachts den Palandt unter das Kopfkissen legten.</p>
<p><img class="alignnone" title="Nerd" src="http://2dboy.com/blog/wp-content/uploads/2008/11/nerd.jpg" alt="" width="219" height="149" /></p>
<p>Dies lag meines Erachtens an der sorgenfreien Einstellung, da ich seit dem zweiten Semester in jede Klausur (außer examensrelevanten Leistungen natürlich) mit dem Gefühl gegangen bin, dass selbst null Punkte keinerlei negative Auswirkungen haben.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt ist meiner Meinung nach ein gelungenes Zeitmanagement. Man sollte sich genau überlegen, wie viele Stunden man für welches Teilgebiet an welchen Tagen lernen möchte. Wenn man dann noch einige Vorlesungen aus dem Stundenplan streichen kann, kommt man mit 5 Lerntagen zunächst auf ein Pensum von stets weniger als drei Lernstunden + die übrigen Vorlesungen. In der Examensvorbereitung relativiert sich diese Aussage allerdings ein wenig, da hier leider auch ein enormes Detailwissen gefragt ist. Unter 4-6 Lernstunden + Rep für die 5-Tage-Woche braucht man hier meines Erachtens nach gar nicht erst anfangen zu rechnen.</p>
<p>Der Lernplan muss natürlich nicht wie das Grundgesetz jeden Tag streng eingehalten werden. Eine gewisse Konsistenz ist aber wohl von Nöten, allein schon damit sich für das Lernen eine gewisse Routine einstellt.</p>
<p>Es sollten aber trotzdem ein bis zwei Tage in der Woche explizit nur für Freizeit/Freunde/Familie/Sport reserviert sein. Ansonsten stellt sich ein Gefühl der Unzufriedenheit ein, wodurch die Lerneffizienz auch deutlich verringert wird. Des Weiteren kann natürlich an JEDEM Wochentag am Nachmittag oder Abends die Zeit zum socializen genutzt werden, solange man hierdurch nicht gerade nach 2 Uhr ins Bett kommt.</p>
<p>Zu viel Arbeit nebenher ist für ein solches Unterfangen natürlich hinderlich. Ich selbst habe lediglich für für ein Jahr als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl gearbeitet und wurde ansonsten von den Eltern finanziert.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Ihr wollt natürlich wahrscheinlich auch wissen, ob es sich gelohnt hat und ob ich es wieder so machen würde. Im Ergebnis bin ich jedenfalls mit 11,7 (staatlich sowie universitär) aus dem Examen herausgegangen und würde mein Vorgehen beim Lernen deshalb als relativ erfolgreich ansehen. Während des Studiums ließen meine Leistungen im Schnitt eigentlich auch nie Unmut aufkommen (Ausrutscher waren aber natürlich auch öfters mal dabei &#8211; also nicht entmutigen lassen!). Ausgenommen von der Vorbereitungszeit für das Examen hatte ich m.E. auch immer genug Zeit für Freunde und zum Feiern etc.</p>
<p><img class="alignnone" title="Party" src="http://www.abi-del-mar.com/images/lloret/big/_P2C4736-party-disko-sommer-reise-abi.JPG" alt="" width="221" height="148" /></p>
<p>Das einzige, was ich bereue, ist, dass ich bei diesen straffen Studienplan keine Zeit für ein Auslandssemester hatte, da es irgendwie nie so gut zu passen schien. Einen kurzen Auslandsaufenthalt konnte ich nur durch ein Praktikum in England genießen. Um diese Erfahrung eines längeren Studienaufenthalt im Ausland noch zu machen, möchte ich deswegen noch einen LLM dranhängen &#8211; ob dieser Aufenthalt das Fehlen eines Erasmus-Party-Semesters kompensiert, gilt es dann im Folgenden noch zu erörtern ,-)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Von 7 auf 9,7 in 2 Jahren</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/jura-examensvorbereitung-von-7-auf-97-in-2-jahren/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/jura-examensvorbereitung-von-7-auf-97-in-2-jahren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 09:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Jura lernen]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Prädikatsexamen]]></category>
		<category><![CDATA[vollbefriedigend]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=451</guid>
		<description><![CDATA[<p><strong>Einleitung:</strong> Liebe Leser und Besucher von Juraexamen.info, vorliegend möchte ich meine Erfahrungen zum großen und allgegenwärtigen Thema „Examensvorbereitung“ schildern. Ich selbst hatte <span> </span>während des eigentlichen Studiums eher mittelmäßige bis leicht überdurchschnittliche Noten (Zwischenprüfung 7,08, Große Übungen 7,75). Nachdem ich Anfang des 8. Semesters meinen Freischuss geschrieben hatte, lauteten im Juni die Vorpunkte aus 6 schriftlichen Klausuren „56“, 9,33, also vollbefriedigend, das Endergebnis nach der mündlichen Prüfung bei 9.7 Punkten. Ich beschränke mich im Rahmen der folgenden Schilderung auf meine eigenen Erfahrungen und lasse unbestätigte Unkenrufe oder Gerüchte, die sich hartnäckig halten, sowie reine Geschmackfragen („In der Bib oder zu Hause lernen?“) bewusst außen vor. Auch soll hier selbstverständlich kein Patentrezept abgegeben werden.</p>
<p style="text-align: center;">
</p><p><span></span></p>
<p><strong>Freischuss oder nicht?</strong> Der Freischuss oder Freiversuch ermöglicht einem in jedem Fall einen Verbesserungsversuch, der auch im tatsächlichen Wortsinne einen solchen darstellt, man kann sich nicht verschlechtern. Ich wollte diese Möglichkeit unbedingt wahrnehmen, insbesondere aus psychologischen Gesichtspunkten. Das Wissen, das evtl. schlechte oder nicht zufrieden stellende Ergebnis nicht akzeptieren zu müssen, nimmt zumindest einen Teil des Erfolgsdrucks. Andererseits&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einleitung:</strong> Liebe Leser und Besucher von Juraexamen.info, vorliegend möchte ich meine Erfahrungen zum großen und allgegenwärtigen Thema „Examensvorbereitung“ schildern. Ich selbst hatte <span> </span>während des eigentlichen Studiums eher mittelmäßige bis leicht überdurchschnittliche Noten (Zwischenprüfung 7,08, Große Übungen 7,75). Nachdem ich Anfang des 8. Semesters meinen Freischuss geschrieben hatte, lauteten im Juni die Vorpunkte aus 6 schriftlichen Klausuren „56“, 9,33, also vollbefriedigend, das Endergebnis nach der mündlichen Prüfung bei 9.7 Punkten. Ich beschränke mich im Rahmen der folgenden Schilderung auf meine eigenen Erfahrungen und lasse unbestätigte Unkenrufe oder Gerüchte, die sich hartnäckig halten, sowie reine Geschmackfragen („In der Bib oder zu Hause lernen?“) bewusst außen vor. Auch soll hier selbstverständlich kein Patentrezept abgegeben werden.</p>
<p style="text-align: center;">
<p><span><!--[if gte vml 1]><v:shapetype id="_x0000_t75"  coordsize="21600,21600" o:spt="75" o:preferrelative="t" path="m@4@5l@4@11@9@11@9@5xe"  filled="f" stroked="f"> <v:stroke joinstyle="miter" /> <v:formulas> <v:f eqn="if lineDrawn pixelLineWidth 0" /> <v:f eqn="sum @0 1 0" /> <v:f eqn="sum 0 0 @1" /> <v:f eqn="prod @2 1 2" /> <v:f eqn="prod @3 21600 pixelWidth" /> <v:f eqn="prod @3 21600 pixelHeight" /> <v:f eqn="sum @0 0 1" /> <v:f eqn="prod @6 1 2" /> <v:f eqn="prod @7 21600 pixelWidth" /> <v:f eqn="sum @8 21600 0" /> <v:f eqn="prod @7 21600 pixelHeight" /> <v:f eqn="sum @10 21600 0" /> </v:formulas> <v:path o:extrusionok="f" gradientshapeok="t" o:connecttype="rect" /> <o:lock v:ext="edit" aspectratio="t" /> </v:shapetype><v:shape id="Bild_x0020_1" o:spid="_x0000_i1026" type="#_x0000_t75"  alt="http://emergencygirl.files.wordpress.com/2008/11/irrgarten_s_w.jpg"  style='width:366.75pt;height:150pt;visibility:visible;mso-wrap-style:square'> <v:imagedata src="file:///C:\DOKUME~1\RECHER~1\LOKALE~1\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image001.jpg" mce_src="file:///C:\DOKUME~1\RECHER~1\LOKALE~1\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image001.jpg"   o:title="irrgarten_s_w" /> </v:shape><![endif]--><!--[if !vml]--><!--[endif]--></span></p>
<p><strong>Freischuss oder nicht?</strong> Der Freischuss oder Freiversuch ermöglicht einem in jedem Fall einen Verbesserungsversuch, der auch im tatsächlichen Wortsinne einen solchen darstellt, man kann sich nicht verschlechtern. Ich wollte diese Möglichkeit unbedingt wahrnehmen, insbesondere aus psychologischen Gesichtspunkten. Das Wissen, das evtl. schlechte oder nicht zufrieden stellende Ergebnis nicht akzeptieren zu müssen, nimmt zumindest einen Teil des Erfolgsdrucks. Andererseits sollte man sich bewusst sein, dass ein „halbgarer“ Versuch im Freischuss nach dem Motto „Ich nehme ihn mit und habe nichts zu verlieren…“ auch negative Auswirkungen haben kann. Denn im Ergebnis wird die Enttäuschung bei Erhalt der Noten dennoch sehr groß sein und es mag einem dann viel schwerer fallen, sich wieder zu motivieren. Für mich stand also von Anfang an fest, dass ich innerhalb der Freischussfrist schreiben werde, aber dann auch gut vorbereitet bin.</p>
<p><strong>Schwerpunkt oder Examen?</strong> Mein 1. Staatsexamen habe ich in NRW absolviert. Hier war es möglich, die Staatsprüfungen vor den Uni Schwerpunktbereich zu legen. Dafür habe ich mich aus folgenden Gründen entschieden:</p>
<p>Regelmäßig wahrt man auf diese Weise die „Freischussfrist“ (dazu s.o.). Angenommen man benötigt für das Hauptstudium 5-6 Semester, so bleiben einem bis zu den Examensklausuren mindestens 3 Semester. Die Zeit kann man sich somit relativ großzügig und frei einteilen.</p>
<p>Das Wissen, das man sich während des Studiums angeeignet hat, ist noch deutlich präsenter als nach 2-3 Semestern im Schwerpunkt, in dem der Pflichtfachstoff eine eher untergeordnete Rolle spielt. Die Themenbereiche des Schwerpunktes gehören nicht zum Pflichtfach<br />
<!--[if !supportLineBreakNewLine]--></p>
<p><!--[endif]-->Nach dem Examen, auf dem „Zenit“ seines Wissens, wird einem der Einstieg in neue Rechtsgebiete des Schwerpunkts viel einfacher fallen als vorher. Den 4-5 Semestern hat man zu diesem Zeitpunkt gerade in Sachen Methodik, Arbeitsweise und Belastbarkeit einiges voraus.<br />
Dagegen spricht aus meiner Sicht allenfalls die Tatsache, dass man in gewissen Randgebieten, wie dem Gesellschaftsrecht oder dem Arbeitsrecht im Schwerpunkt vertiefte Kenntnisse gesammelt hat, die einem auch bei der Examensvorbereitung nützlich sind. Auch sehen es wohl manche Professoren gerne, wenn der Examenskandidat vorher etwas über den Tellerrand geblickt hat…<br />
Ich habe mich auch dagegen entschieden, die Examensvorbereitung und den Schwerpunkt zusammenzulegen. Das Arbeitspensum ist enorm und das Ersparnis von 2-3 Semestern war mir das Risiko nicht wert, dass das Examen oder im Ergebnis Beides darunter leidet.</p>
<p><strong>Mit oder ohne Rep ?</strong> Jeder kennt das Zitat von den toten Fischen, die mit dem Strom schwimmen. Fakt ist, dass die meisten Studenten auf ein privates Rep. vertrauen, so auch ich…Gruppenzwang? Ich will keine Grundsatzdiskussion lostreten, dennoch ein paar Anmerkungen von mir zu Thema. Man muss ich die Vorbereitung ohne Rep schlicht und einfach zutrauen. Dies meine ich insbesondere nicht hinsichtlich der einzelnen Veranstaltung und „Vorlesungen“. Das kann man sich hin und wider, vielleicht auch komplett sparen. Aber gerade die Suche nach den relevanten Themen und Problemen, Materialien wäre und war mir persönlich viel zu mühsam und zeitraubend, auch zu unsicher. Im Ergebnis ist muss man den Repetitoren und deren Erfahrungsschatz vertrauen. Wer das nicht kann oder der Meinung ist, es besser zu können, der muss nicht ins Rep. .</p>
<p><strong>Arbeitsweise oder „Wie soll ich das nur schaffen?“</strong></p>
<p><strong>Schock!</strong> In der ersten Woche des Reps habe ich mich in der Bibliothek wiedergefunden, um mich herum die ausgeteilten Sachverhalte mit Falllösungen, jede Menge Gesetze, ein Palandt, dazu Medicus, Rolf Schmidt, die noch frisch eingeschweißten Karteikarten und mittendrin ich, ohne Plan, ohne Ahnung, aber motiviert. Das hat sich auch während der ersten Wochen kaum geändert (bis auf die Motivation) und so langsam steigt schon der Nervositätspegel in gefährliche Höhen; wo einem <span><!--[if gte vml 1]><v:shape  id="Bild_x0020_2" o:spid="_x0000_i1025" type="#_x0000_t75" alt="http://www.officeplan.eu/media/Schreibtisch%20voll%20mit%20Akten,%20Comic.jpg"  style='width:161.25pt;height:151.5pt;visibility:visible;mso-wrap-style:square'> <v:imagedata src="file:///C:\DOKUME~1\RECHER~1\LOKALE~1\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image003.jpg" mce_src="file:///C:\DOKUME~1\RECHER~1\LOKALE~1\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image003.jpg"   o:title="Schreibtisch%20voll%20mit%20Akten,%20Comic" /> </v:shape><![endif]--><!--[if !vml]--><!--[endif]--></span>doch schon die ganze Zeit die (angeblich) alles entscheidende Frage im Kopf umherschwirrt: „Wie soll ich das nur schaffen?“. Nach schlappen 15 Monaten der gleiche Tisch: Ich (unmotiviert), vor mir ein Gesetz, ein Stapel Karteikarten und handschriftliche Übersichten. Der Palandt ist längst verschwunden, auch die Lehrbücher werden nur noch selten konsultiert, die Fälle stehen schon längst im Aktenordner…Kropapow und Balduin adieu! Was ich damit sagen will: Ich habe es in dieser Zeit geschafft, den ganzen Stoff auf ein Minimum zu reduzieren, im Ergebnis so, dass ich in der Lage war, Strafrecht an 2, öR und ZivilR an jeweils 4-5 Tagen zu wiederholen. Die ganz kleinen Details bleiben da sicherlich irgendwann auf der Strecke, aber zu diesem Zeitpunkt weiß man auch eines ganz genau: Man kann nicht alles wissen, im Gegenteil, wer sich in Details verliert, der wird nicht effektiv und klausurenorientiert vorbereiten können. Ich bin der Meinung, dass jeder diesen Prozess durchmacht, Voraussetzung ist natürlich der Wille, das Ganze auch zu wollen und dafür einiges zu opfern. Schlussendlich muss jeder selbst herausfinden, was für ein Lerntyp er ist, der eine liebt seine Karteikarten, der andere doch den Palandt oder das selbst geschriebene Skript. Wichtig ist nur, dass ihr euch bewusst Gedanken macht! Bei mir das sah das dann in etwa so aus:</p>
<p><em><span style="text-decoration: underline;">Während des Reps:</span></em><br />
- Bearbeiten aller Fälle und Lösungen und Herausarbeiten der Problemfelder, Festhalten wahlweise auf Karteikarten oder Übersichten, bzw. selbst erstellten Skripten<br />
- Vorbereiten der nächsten Fälle<br />
- 1-2 Klausuren/Woche (siehe unten)<br />
- Rechtsgebiete, auf denen man sich extrem unsicher fühlt (in meinem Fall ua. Bereicherungsrecht, ZPO, MietR, StPO, BauR, StaarsorganisationsR…) nebenbei aufarbeiten, zB. mit einem kompakten Lehrbuch und nicht warten, bis das Thema dran ist (mein Vorschlag dazu: Die Hemmer Skripten und Rolf Schmidt Lehrbücher)<br />
- Im Ergebnis habe ich während des Res nicht so sehr viel wiederholt, ich war sehr damit beschäftigt, alles nach-bzw. vorzuarbeiten. Aber wichtig ist, dass ihr gegen Ende des Reps. und in der Wiederholungsphase zwischen Rep und Examen schnell und sehr effektiv wiederholen könnt, sei es mit selbst erstelltem Material oder gekauften Karten/Übersichten. Wichtig ist, sich einen gewissen Stock zusammenzustellen, der dann immer wieder und wieder zur Wiederholung herangezogen werden kann.<br />
- Darüber hinaus ist das Lesen einer Ausbildungszeitschrift im Grunde unerlässlich. Das habe ich leider nicht geglaubt und dann in der Woche vor der ersten Klausur einen Jahrgang Life&amp;Law gelesen….hat aber geholfen, hätte jedoch viel stressfreier ablaufen können, bzw. müssen.<br />
- Wie bei allem gilt auch hier: Lasst euch nicht beirren, jeder lernt anders und wenn ihr eurer Arbeitsweise gefunden habt, dann umso besser.</p>
<p><em><span style="text-decoration: underline;">Nach dem Rep:</span></em><br />
- Vorneweg: Nach dem Ende des Reps macht sich eine kurzzeitige Freude darüber breit, dass nun endlich kein neuer Stoff mehr hinzukommt. Das wandelt sich aber recht schnell, wenn man merkt, dass einem die festen Termine fehlen und man sich recht schnell ziemlich unnütz vorkommt. Das ging den meisten so, die ich kennen gelernt habe und ist demzufolge wohl auch nicht besonders tragisch.<br />
- 1-2 Kausuren die Woche<br />
- Aufarbeiten des Liegengebliebenen<br />
- Wiederholen, wiederholen, wiederholen, vorzugsweise mit dem Material, das ihr euch zusammengestellt habt oder für eure Wiederholung ausgewählt habt.</p>
<p><strong>Klausurenkurs Rep./Uni</strong> „Das A und O“…wirklich? Wirklich! Ich habe in meiner Zeit bis zum Examen ca. 70-80 Klausuren geschrieben, einige wenige mit Hilfsmitteln. Im Ergebnis sind die Klausuren sehr wichtig und keinesfalls zu unterschätzen. Ich will jetzt nicht die ganzen Aspekte aufzählen, das bekommt ihr noch sehr oft zu hören und könnt das auch überall nachlesen, nur so viel: Nur in den Klausuren habe ich gelernt, mit unbekannten Problem umzugehen, das Gesetz zu benutzen, auch Problem zu sehen, die man nicht kennt, zu formulieren und zu improvisieren. Denn am Ende liegt doch die Klausur vor euch, in kein auswendig Gelerntes Wissen abgefragt wird, sondern in der es auf korrekte Handwerksarbeit ankommt. Ein Zitat trifft es besonders gut:„ In die Schlacht müssen Sie in leichter Rüstung ziehen, um beweglich zu sein und auch auf unbekannte und neue Situationen flexibel reagieren zu können. Eine schwere Rüstung gibt vermeintliche Sicherheit, macht aber träge und unbeweglich….“. Meiner Meinung nach sollten Klausuren auch so früh wie möglich ohne Hilfsmittel geschrieben werden, denn nur so erlernt man o.g. Fähigkeiten.</p>
<p><strong>Lerngruppe: </strong>Ich kann nur empfehlen,  sich mit ein paar Leidensgenossen zusammenzutun und eine Lerngruppe zu bilden; und das von Anfang an, also ab der ersten Rep. Woche! Was ihr dort inhaltlich macht ist fast egal, Definitionen abfragen, aktuelle Rechtssprechung durchgehen, Fälle vor- und nachbereiten. Wichtig ist, dass ihr über den Stoff SPRECHT, dass ihr euch streitet und Argumente entwickeln und überzeugen könnt, das schult wirklich.</p>
<p><strong>Mein Fazit nach knapp 2 Jahren Vorbereitung (von Anfang bis Ende):</strong> Ich würde mich nochmals für ein Rep. und dann auch Hemmer entscheiden. Nutzt die Zeit während des Reps, alle Inhalte zu verinnerlichen und kompakt zusammenzustellen, entweder selbst oder durch gekaufte Materialien. Eignet euch eine effektive Arbeitsweise an, die ihr bis zum Ende durchhaltet.  Schreibt Klausuren, mindestens eine pro Woche und wiederholt, so oft es geht. Seid fleißig, lernt konstant und &#8220;am Stück&#8221;, mindestens 5 Tage/Woche. Anfangs habe ich versucht, 6 Tage pro Woche zu lernen und Sonntags noch die Klausur zu schreiben. Ziemlich schnell habe ich allerdings fesstellen müssen, dass die Erholungsphasen ebenso wichtig sind und man nur so an Effizienz gewinnen kann. Versucht, auch wenn das platt klingt, euer Bestes zu geben, dann könnt ihr euch nichts vorwerfen. Gerade in der Vorbereitungszeit kann die psychologische Komponente nicht außer Acht gelassen werden. Wenn ihr das Gefühl habt, ihr könnt mit euch und eurer täglichen Arbeit zufrieden sein, dann motiviert und beruhigt das auch im Hinblick auf das Examen. Könnt ihr euch nicht aufraffen und seid schlapp und unmotiviert, dann kann das schnell dazu führen, dass man abghängt wird; und dann den Anschluss zu bekommen, ist doppelt mühsam. Aber die allgmeinen Lebenstips wollte ich ja außer Acht lassen&#8230;.wir von Juraexamen.info wünschen euch viel Erfolg bei euren Prüfungen!</p>
<p style="text-align: center;">
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		<title>BGB-Kommentar Staudinger to-go umsonst runterladen!</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bgb-kommentar-staudinger-to-go-umsonst-runterladen/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Apr 2009 17:56:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
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		<category><![CDATA[BGB Kommentar]]></category>
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		<category><![CDATA[Jura Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[juraexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Staudinger]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr euch auf <a href="http://www.staudinger-to-go.de/">http://www.staudinger-to-go.de/</a> umsonst anmeldet habt, könnt ihr dort &#8211; sobald  ihr eingeloggt seid &#8211; unten rechts auf den &#8220;Dokumente-Button&#8221; klicken: Dort ladet ihr euch dann die 5,4MB große Datei &#8220;Eckpfeiler_2008.pdf&#8221; runter.</p>
<p>Es handelt sich hierbei um eine komplette Version des Kommentars/Lehrbuchs &#8220;Staudinger &#8211; Eckpfeiler des Zivilrechts&#8221; in der aktuellen Auflage! </p>
<p>Ein Superangebot, dass Ihr auf jeden Fall nutzen solltet!</p>
<p>PS: Eine Validierung eurer Kontaktdaten erfolgt hier nicht. Ausreichend ist irgendeine email-Adresse, damit euch eure Zugangsdaten zugesandt werden können.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Ihr euch auf <a href="http://www.staudinger-to-go.de/">http://www.staudinger-to-go.de/</a> umsonst anmeldet habt, könnt ihr dort &#8211; sobald  ihr eingeloggt seid &#8211; unten rechts auf den &#8220;Dokumente-Button&#8221; klicken: Dort ladet ihr euch dann die 5,4MB große Datei &#8220;Eckpfeiler_2008.pdf&#8221; runter.</p>
<p>Es handelt sich hierbei um eine komplette Version des Kommentars/Lehrbuchs &#8220;Staudinger &#8211; Eckpfeiler des Zivilrechts&#8221; in der aktuellen Auflage! </p>
<p>Ein Superangebot, dass Ihr auf jeden Fall nutzen solltet!</p>
<p>PS: Eine Validierung eurer Kontaktdaten erfolgt hier nicht. Ausreichend ist irgendeine email-Adresse, damit euch eure Zugangsdaten zugesandt werden können.</p>
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		<title>Strafrecht AT Prüfungsschemata</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/strafrecht-at-prufungsschemata-schema/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:19:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>examenroot</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht Schema]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Einige kostenlose Strafrecht AT Schemata für die Lernsoftware BrainYoo findet Ihr hier:</p>
<p><a href="http://www.brainyoo.de/lerninhalte/karteikarten_jura/index_ger.html">http://www.brainyoo.de/lerninhalte/karteikarten_jura/index_ger.html</a></p>
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<p><a href="http://www.brainyoo.de/lerninhalte/karteikarten_jura/index_ger.html">http://www.brainyoo.de/lerninhalte/karteikarten_jura/index_ger.html</a></p>
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		<item>
		<title>350 Elektronische Karteikarten für die mündliche Prüfung (von der Jura Lernsoftware BrainYoo)</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/mundliche-prufung-jura-staatsexamen-elektronische-karteikarten-brainyoo/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/mundliche-prufung-jura-staatsexamen-elektronische-karteikarten-brainyoo/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2009 16:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mündliche Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Jura examen mündliche Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Jura mündliche Prüfung]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=73</guid>
		<description><![CDATA[<p>Von dem Lernprogramm BrainYoo, die zwei unserer Blogger entwickelt haben, gibt es jetzt einen Karteikartensatz zur mündlichen Prüfung im Staatsexamen.</p>
<p>Die Lektion umfasst in der 2. Auflage über 350 Karteikarten mit klassischen Fragen aus den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Außerdem sind Fragen aus den Bereichen Rechtsgeschichte,  „juristische Allgemeinbildung“, Rechtslatein sowie Karteikarten zu wichtigen Persönlichkeiten (berühmte Juristen etc.) im Paket inbegriffen.</p>
<p>Über den Autor: Der Autor der BrainYoo-Lektion „Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen“ ist Dr. Gerrit Forst. Er ist zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Herr Forst hatte die eigene mündliche Prüfung im Fragenteil mit 18 Punkten gemeistert und sich nun bereit erklärt, seine Vorbereitungsmaterialien für BrainYoo zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Weitere Infos findet Ihr <a href="http://springhin.de/jVJqD" target="_blank">hier</a>.</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von dem Lernprogramm BrainYoo, die zwei unserer Blogger entwickelt haben, gibt es jetzt einen Karteikartensatz zur mündlichen Prüfung im Staatsexamen.</p>
<p>Die Lektion umfasst in der 2. Auflage über 350 Karteikarten mit klassischen Fragen aus den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Außerdem sind Fragen aus den Bereichen Rechtsgeschichte,  „juristische Allgemeinbildung“, Rechtslatein sowie Karteikarten zu wichtigen Persönlichkeiten (berühmte Juristen etc.) im Paket inbegriffen.</p>
<p>Über den Autor: Der Autor der BrainYoo-Lektion „Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen“ ist Dr. Gerrit Forst. Er ist zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Herr Forst hatte die eigene mündliche Prüfung im Fragenteil mit 18 Punkten gemeistert und sich nun bereit erklärt, seine Vorbereitungsmaterialien für BrainYoo zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Weitere Infos findet Ihr <a href="http://springhin.de/jVJqD" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<title>Schneller lesen &#8211; erfolgreicher Lernen!</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/schneller-lesen-erfolgreicher-lernen/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Apr 2009 10:07:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Mittlerweile gibt es zahlreiche Speedreading-Seminare, Vorträge und Bücher zu Lese- und Lerntechniken.  Viele der dort angebotenen Informationen sind vielleicht selbstverständlich, aber zum Teil werden auch echte wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt, die einem helfen können, den Lernerfolg dauerhaft zu erhöhen. Eine gute Lesetechnik ist gerade bei der Examensvorbereitung unverzichtbar, denn die große Stoffmenge läst sich nur mit vertretbarem Zeitaufwand bewältigen, wenn man schnell oder sogar sehr schnell einen Text &#8220;scannen&#8221; kann und trotzdem alle wichtigen Informationen herausfiltern und memorieren kann.</p>
<p>Dann bleibt auch mehr Zeit für wirklich wichtige Dinge &#8211; und damit meine ich nicht noch mehr lernen!</p>
<p>Es lohnt sich also meines Erachtens wirklich, sich mit den neuen Speedreading- und Lerntechniken zu befassen. Einige wichtige Tipps werde ich euch in Kürze mal zusammenstellen. Vorab ein paar interessante Links zum Thema:</p>
<p>- <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Speedreading">http://en.wikipedia.org/wiki/Speedreading</a></p>
<p>- <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schnelllesen">http://de.wikipedia.org/wiki/Schnelllesen</a></p>
<p>- <a href="http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/kennen-koennen-lesetechnik_aid_263547.html">http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/kennen-koennen-lesetechnik_aid_263547.html</a></p>
<p>- <a href="http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/tid-9043/powerreading_aid_262846.html">http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/tid-9043/powerreading_aid_262846.html</a></p>
<p>- <a href="http://www.verlag-gruening.de/downloads/Leseprobe.pdf">http://www.verlag-gruening.de/downloads/Leseprobe.pdf</a></p>
<p>- <a href="http://www.verlag-gruening.de/downloads/Leseprobe_VR.pdf">http://www.verlag-gruening.de/downloads/Leseprobe_VR.pdf</a></p>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile gibt es zahlreiche Speedreading-Seminare, Vorträge und Bücher zu Lese- und Lerntechniken.  Viele der dort angebotenen Informationen sind vielleicht selbstverständlich, aber zum Teil werden auch echte wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt, die einem helfen können, den Lernerfolg dauerhaft zu erhöhen. Eine gute Lesetechnik ist gerade bei der Examensvorbereitung unverzichtbar, denn die große Stoffmenge läst sich nur mit vertretbarem Zeitaufwand bewältigen, wenn man schnell oder sogar sehr schnell einen Text &#8220;scannen&#8221; kann und trotzdem alle wichtigen Informationen herausfiltern und memorieren kann.</p>
<p>Dann bleibt auch mehr Zeit für wirklich wichtige Dinge &#8211; und damit meine ich nicht noch mehr lernen!</p>
<p>Es lohnt sich also meines Erachtens wirklich, sich mit den neuen Speedreading- und Lerntechniken zu befassen. Einige wichtige Tipps werde ich euch in Kürze mal zusammenstellen. Vorab ein paar interessante Links zum Thema:</p>
<p>- <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Speedreading">http://en.wikipedia.org/wiki/Speedreading</a></p>
<p>- <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schnelllesen">http://de.wikipedia.org/wiki/Schnelllesen</a></p>
<p>- <a href="http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/kennen-koennen-lesetechnik_aid_263547.html">http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/kennen-koennen-lesetechnik_aid_263547.html</a></p>
<p>- <a href="http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/tid-9043/powerreading_aid_262846.html">http://www.focus.de/schule/lernen/lernatlas/tid-9043/powerreading_aid_262846.html</a></p>
<p>- <a href="http://www.verlag-gruening.de/downloads/Leseprobe.pdf">http://www.verlag-gruening.de/downloads/Leseprobe.pdf</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Examen ohne Repetitor?</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 10:26:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Examen]]></category>
		<category><![CDATA[Examen ohne Rep]]></category>
		<category><![CDATA[Examen ohne Repetitor]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Repetitor]]></category>
		<category><![CDATA[selbständige Examensvorbereitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=36</guid>
		<description><![CDATA[<p><strong>Examen ohne Repetitorium</strong> &#8211; geht das eigentlich? Ja, meinen viele. Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Examen einfach ohne Rep zu wagen, der könnte sich vielleicht für dieses <strong>Buch</strong> interessieren (das ist wohl zumindest günstiger als ein Rep):</p>
<p><em>Berge/Rath/Wapler</em>, Examen ohne Repetitor &#8211; Leitfaden für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Examensvorbereitung, 2. Aufl. 2001 (Nomos Verlag)</p>
<p>Ganz gute <strong>Aufsätze</strong> sind: <em>Odendahl</em>, JuS 1998, 572; <em>Katzenstein</em>, Jura 2006, 418; <em>Ranieri</em>, JZ 2001, 856; <em>Obergfell</em>, JuS 2001, 622; <em>Schäffer</em>, JuS 1999, 311; <em>Geron</em>, JuS 1999, 104; <em>Schroiff</em>, JuS 1999, 1144; <em>Bleckmann/Niehues/Ehlert</em>, JuS 1995, 25, 33.</p>
<p>Interessant, wenn auch nicht sehr aktuell ist auch diese Internetseite: <a href="http://www.michaelforster.net/index.html">http://www.michaelforster.net/index.html</a></p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Examen ohne Repetitorium</strong> &#8211; geht das eigentlich? Ja, meinen viele. Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Examen einfach ohne Rep zu wagen, der könnte sich vielleicht für dieses <strong>Buch</strong> interessieren (das ist wohl zumindest günstiger als ein Rep):</p>
<p><em>Berge/Rath/Wapler</em>, Examen ohne Repetitor &#8211; Leitfaden für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Examensvorbereitung, 2. Aufl. 2001 (Nomos Verlag)</p>
<p>Ganz gute <strong>Aufsätze</strong> sind: <em>Odendahl</em>, JuS 1998, 572; <em>Katzenstein</em>, Jura 2006, 418; <em>Ranieri</em>, JZ 2001, 856; <em>Obergfell</em>, JuS 2001, 622; <em>Schäffer</em>, JuS 1999, 311; <em>Geron</em>, JuS 1999, 104; <em>Schroiff</em>, JuS 1999, 1144; <em>Bleckmann/Niehues/Ehlert</em>, JuS 1995, 25, 33.</p>
<p>Interessant, wenn auch nicht sehr aktuell ist auch diese Internetseite: <a href="http://www.michaelforster.net/index.html">http://www.michaelforster.net/index.html</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Visual Cards® &#8211; Jura Mindmaps vom Verlag Gruening</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/visual-cards%c2%ae-jura-mindmaps-vom-verlag-gruening/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 09:51:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[Jura lernen mit Mindmaps]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Lerntechniken]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Mindmaps]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Visual Cards®  vom Verlag Gruening (<a href="http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm">http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm</a>) haben wir getestet und können Sie zum Lernen empfehlen. Die Mindmap-Struktur dieser Karteikarten macht den Lernstoff leichter fassbar. Der Verlag Gruening beschreibt seine Lernmethode folgendermaßen:</p>
<p class="style3">&#8220;Visual Cards® (Mind Maps) eignen sich von Beginn des Studiums an für jeden einzelnen Lernschritt:</p>
<p class="style3" align="left">- Zunächst können Sie sich mit Hilfe der Visual Cards® (Mind Maps) einen Überblick über das neue Rechtsgebiet verschaffen. Haben Sie sich bereits einmal mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt, können Sie beim ersten Überblick feststellen, wo Sie noch Wissenslücken haben. An vielen Stellen werden Ihnen die enthaltenen Schlagwörter, das examensrelevante Wissen wieder in Erinnerung rufen. Sollten Ihnen einzelne Schlüsselwörter nichts mehr sagen und Sie das dazugehörige Wissen nicht mehr abrufen können (weil es bereits wieder abgefallen ist) können Sie auf diese Bereiche gezielt einen Schwerpunkt bei der erneuten Bearbeitung legen.</p>
<p>- Wenn Sie sich im nächsten Schritt dieses Rechtsgebiet mit Hilfe von Büchern oder Skripten im Detail erarbeiten, können Sie die Visual Cards® (Mind Maps) parallel zur strukturierten Einordnung der Details in das Gesamtwissen heranziehen&#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Visual Cards®  vom Verlag Gruening (<a href="http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm">http://verlag-gruening.de/visual_cards.htm</a>) haben wir getestet und können Sie zum Lernen empfehlen. Die Mindmap-Struktur dieser Karteikarten macht den Lernstoff leichter fassbar. Der Verlag Gruening beschreibt seine Lernmethode folgendermaßen:</p>
<p class="style3">&#8220;Visual Cards® (Mind Maps) eignen sich von Beginn des Studiums an für jeden einzelnen Lernschritt:</p>
<p class="style3" align="left">- Zunächst können Sie sich mit Hilfe der Visual Cards® (Mind Maps) einen Überblick über das neue Rechtsgebiet verschaffen. Haben Sie sich bereits einmal mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt, können Sie beim ersten Überblick feststellen, wo Sie noch Wissenslücken haben. An vielen Stellen werden Ihnen die enthaltenen Schlagwörter, das examensrelevante Wissen wieder in Erinnerung rufen. Sollten Ihnen einzelne Schlüsselwörter nichts mehr sagen und Sie das dazugehörige Wissen nicht mehr abrufen können (weil es bereits wieder abgefallen ist) können Sie auf diese Bereiche gezielt einen Schwerpunkt bei der erneuten Bearbeitung legen.</p>
<p>- Wenn Sie sich im nächsten Schritt dieses Rechtsgebiet mit Hilfe von Büchern oder Skripten im Detail erarbeiten, können Sie die Visual Cards® (Mind Maps) parallel zur strukturierten Einordnung der Details in das Gesamtwissen heranziehen (Struktur). Dadurch steigt das Erinnerungsvermögen erheblich.</p>
<p>- Letztlich haben Sie die Möglichkeit ganze Themenkomplexe übersichtlich und schnell zu wiederholen (Kontrolle). Sollten Ihnen manche Stichpunkte nicht mehr alle Details in Erinnerung zurückrufen oder nicht verständlich sein, können Sie diese Punkte gezielt in Ihren Büchern oder Skripten nachlesen. Eine optimale Kontrolle auf dem Weg zu einem Spitzen-Examen.</p>
<p>Denn Auswertungen von Examensklausuren zeigen immer wieder, dass die meisten Examenskandidaten zwar Detailwissen besitzen, aber Probleme beim Aufbau und Verständnis haben. Dies schlägt sich negativ in der Bewertung der Klausur wieder. Denn alle Kenntnis von Einzelproblemen nützt nichts, wenn man nicht weiß, wo diese einzuordnen sind. Das gilt umso mehr für das Lernen. Denn es steht fest, dass das Gedächtnis leichter zu einem Ganzen geordnete als voneinander getrennte Fakten behält. Es beschleicht uns ein Gefühl von Entmutigung und Unordnung, wenn sich Details nicht in eine passende Struktur einordnen lassen. Die wird derjenige erleben, der angestrengt lernt und seinem Gedächtnis ein Durcheinander von Begriffen vorgibt, ohne nach dem Zusammenhang zu suchen. Ein solches Lernen wird als unangenehm empfunden und hat enttäuschende Ergebnisse: Das Gedächtnis vergisst diese zerstreuten Informationen. Visual Cards® (Mind Maps) berücksichtigen diese Besonderheiten des Lernprozesses.&#8221;</p>
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		<title>Wie schafft man 16 Punkte im 1. juristischen Staatsexamen?</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/tipps-fuers-jurastudium/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 16:48:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Samuel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lerntipps]]></category>
		<category><![CDATA[16 Punkte im Statsexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Jura Prädikatsexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Prädikatsexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsexamen sehr gut]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Das Prädikatsexamen hat man mit 9 Punkten in der Tasche. Sonja Pelikan hat im Jahr 2004 ihr erstes Staatsexamen mit 16 Punkten abgelegt.</p>
<p>Ein Interview in der Süddeutschen Zeitung aus dem Jahr 2004 mit der Einser-Juristin Sonja Pelikan</p>
<p><a href="http://springhin.de/21tR" target="_blank">Zum Interview</a></p>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Prädikatsexamen hat man mit 9 Punkten in der Tasche. Sonja Pelikan hat im Jahr 2004 ihr erstes Staatsexamen mit 16 Punkten abgelegt.</p>
<p>Ein Interview in der Süddeutschen Zeitung aus dem Jahr 2004 mit der Einser-Juristin Sonja Pelikan</p>
<p><a href="http://springhin.de/21tR" target="_blank">Zum Interview</a></p>
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