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	<title>Kommentare zu: BVerfG: Berliner Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig &#8211; Keine verkaufsoffenen Adventssonntage</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 15:43:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: BVerfG: Verfassungsbeschwerde LadÖG 1 BvR 915/10 &#124; Juraexamen.info</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bverfg-berliner-ladenoffnungsgesetz-verfassungswidrig-keine-verkaufsoffenen-adventssonntage/comment-page-1/#comment-1332</link>
		<dc:creator>BVerfG: Verfassungsbeschwerde LadÖG 1 BvR 915/10 &#124; Juraexamen.info</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 08:27:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] in Hessen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsschutzgesetz dran, worüber wir in einem Artikel auch berichtet hatten.   Verwandte Artikel:Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Klavierspiels am Sonntag [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] in Hessen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsschutzgesetz dran, worüber wir in einem Artikel auch berichtet hatten.   Verwandte Artikel:Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Klavierspiels am Sonntag [...]</p>
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		<title>Von: simon</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bverfg-berliner-ladenoffnungsgesetz-verfassungswidrig-keine-verkaufsoffenen-adventssonntage/comment-page-1/#comment-751</link>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 17:04:36 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Konradt,

den Einwand kann man in einer Klausur sicher bringen. Dennoch kann ebenso in eine andere Richtung argumentiert werden:

Denn der Sonntag als ursprünglich christlicher Feiertag gehört dennoch wie das gesamte &quot;christliche&quot; Weltbild zu unserer Gesellschaft und war ebenso Fundament für die grundgesetzlichen Vorschriften. Das ist nun einfach einmal so. Dennoch ist unsere Verfassung ja dynamisch und daher offen für neue gesellschaftliche Entwicklungen (z.B. Kruzifixe raus aus den Schulen). Daher bin ich mir sicher, dass auch der &quot;Sonntag an sich&quot; nicht in Stein gemeisselt ist. Aber momentan sehe ich das noch nicht. Auch führt das Gericht ja auch ganz profane Gründe an, wie den Arbeitsschutz.

Gruß
Simon</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Konradt,</p>
<p>den Einwand kann man in einer Klausur sicher bringen. Dennoch kann ebenso in eine andere Richtung argumentiert werden:</p>
<p>Denn der Sonntag als ursprünglich christlicher Feiertag gehört dennoch wie das gesamte &#8220;christliche&#8221; Weltbild zu unserer Gesellschaft und war ebenso Fundament für die grundgesetzlichen Vorschriften. Das ist nun einfach einmal so. Dennoch ist unsere Verfassung ja dynamisch und daher offen für neue gesellschaftliche Entwicklungen (z.B. Kruzifixe raus aus den Schulen). Daher bin ich mir sicher, dass auch der &#8220;Sonntag an sich&#8221; nicht in Stein gemeisselt ist. Aber momentan sehe ich das noch nicht. Auch führt das Gericht ja auch ganz profane Gründe an, wie den Arbeitsschutz.</p>
<p>Gruß<br />
Simon</p>
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	<item>
		<title>Von: Konradt</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bverfg-berliner-ladenoffnungsgesetz-verfassungswidrig-keine-verkaufsoffenen-adventssonntage/comment-page-1/#comment-750</link>
		<dc:creator>Konradt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 15:20:27 +0000</pubDate>
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		<description>Was in der Berichterstattung m. E. viel zu kurz kommt: Mit diesem Urteil ist &quot;nebenbei&quot; die staatliche Neutralität aufgegeben worden. Denn der Sonntagsschutz ist laut Gericht im Ganzen (also nicht nur hinsichtlich der Beeinträchtigung von Gottesdiensten und ähnlichem) nun den Kirchen zugewiesen, und weil der Staat zum Schutz des &quot;kirchlichen Sonntags&quot; verpflichtet ist, können nun die Kirchen dem Rest der Gesellschaft sagen, was am Sonntag erlaubt ist und was nicht. Insofern ist die Begründung des Urteils höchst fragwürdig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was in der Berichterstattung m. E. viel zu kurz kommt: Mit diesem Urteil ist &#8220;nebenbei&#8221; die staatliche Neutralität aufgegeben worden. Denn der Sonntagsschutz ist laut Gericht im Ganzen (also nicht nur hinsichtlich der Beeinträchtigung von Gottesdiensten und ähnlichem) nun den Kirchen zugewiesen, und weil der Staat zum Schutz des &#8220;kirchlichen Sonntags&#8221; verpflichtet ist, können nun die Kirchen dem Rest der Gesellschaft sagen, was am Sonntag erlaubt ist und was nicht. Insofern ist die Begründung des Urteils höchst fragwürdig.</p>
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		<title>Von: Claudia</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bverfg-berliner-ladenoffnungsgesetz-verfassungswidrig-keine-verkaufsoffenen-adventssonntage/comment-page-1/#comment-731</link>
		<dc:creator>Claudia</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 10:38:24 +0000</pubDate>
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		<description>Die aktuelle Bestimmung des Landes Berlin bleibt noch bis zum 31. Dezember 2009 anwendbar.
Also können dieses Jahr die Adventssonntage verkaufsoffen sein, ab nächstem Jahr dann nicht mehr.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Bestimmung des Landes Berlin bleibt noch bis zum 31. Dezember 2009 anwendbar.<br />
Also können dieses Jahr die Adventssonntage verkaufsoffen sein, ab nächstem Jahr dann nicht mehr.</p>
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	<item>
		<title>Von: stephan</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bverfg-berliner-ladenoffnungsgesetz-verfassungswidrig-keine-verkaufsoffenen-adventssonntage/comment-page-1/#comment-707</link>
		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 14:37:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1785#comment-707</guid>
		<description>Das ist richtig, aber Konsequenz des Urteils wird es ja wohl zumindest für dieses Jahr sein, dass an allen Adventssonntage die Läden zubleiben. Ich denke nicht, dass Berlin das so schnell hinkriegt.

Aber du hast natürlich Recht, die Überschrift ist ein klein wenig ungenau.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist richtig, aber Konsequenz des Urteils wird es ja wohl zumindest für dieses Jahr sein, dass an allen Adventssonntage die Läden zubleiben. Ich denke nicht, dass Berlin das so schnell hinkriegt.</p>
<p>Aber du hast natürlich Recht, die Überschrift ist ein klein wenig ungenau.</p>
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	<item>
		<title>Von: egal</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bverfg-berliner-ladenoffnungsgesetz-verfassungswidrig-keine-verkaufsoffenen-adventssonntage/comment-page-1/#comment-706</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 13:35:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=1785#comment-706</guid>
		<description>Falsche Überschrift. Das BVerfG hat verkaufsoffene Adventstage nicht verboten, sondern nur Anstoß an der kompletten Öffnung an allen 4 Adventssonntagen genommen. 

Zukünftig wird es wohl maximal 1-2 verkaufsoffene Adventssonntage geben. 

Daneben sind die Hürden für verkaufsoffene Sonntage deutlich erhöht worden: Kommerz alleine reicht nicht mehr als Begründung aus. 

Insgesamt 50:50 für die Kirchen und das Land Berlin also.



Rechtsdogmatisch interessant am Urteil ist die Beschwerdebefugnis der beiden Kirchen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Falsche Überschrift. Das BVerfG hat verkaufsoffene Adventstage nicht verboten, sondern nur Anstoß an der kompletten Öffnung an allen 4 Adventssonntagen genommen. </p>
<p>Zukünftig wird es wohl maximal 1-2 verkaufsoffene Adventssonntage geben. </p>
<p>Daneben sind die Hürden für verkaufsoffene Sonntage deutlich erhöht worden: Kommerz alleine reicht nicht mehr als Begründung aus. </p>
<p>Insgesamt 50:50 für die Kirchen und das Land Berlin also.</p>
<p>Rechtsdogmatisch interessant am Urteil ist die Beschwerdebefugnis der beiden Kirchen.</p>
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