Das BVerfG hat heute entschieden, dass die 5%-Sperrklausel, die Parteien bei Wahlen zum Europaparlament überwinden müssen, verfassungswidrig ist (Az.: 2 BvC 4/10 2 BvC 6/10 2 BvC 8/10). Für nähere Informationen siehe die ausführliche Besprechung auf unserer Seite.
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