Bundestag verlängert Antiterrorgesetze
Der Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27.10.2011 die infolge der Anschläge vom 11.9.2001 eingeführten, erweiterten Überwachungsmöglichkeiten für Verfassungsschutzbehörden und Geheimdienste um weitere vier Jahre verlängert. Die erweiteren Eingriffsbefugnisse gelten nun bis zum 10.1.2016. Abgeschafft wurden die nach dem 11. September ausgeweiteten Möglichkeiten zur Überwachung des Postverkehrs. Die Verlängerung der Gesetze war umstritten und wurde letztlich gegen die Stimmen der „Grünen“ und der „Linken“ beschlossen. Einzelheiten findet Ihr hier (unter TOP 14).
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