Bundestag setzt Untersuchungsausschuss zu „NSU“ ein
Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge rund um die braune Terrorzelle „NSU“ aufklären soll. Insbesondere soll er die Rolle von Polizei und Verfassungsschutz untersuchen. Den Link zur Seite des Untersuchungsausschusses gibt es hier. Der Untersuchungsausschuss wird sich morgen konstituieren.
Für alle, die morgen ihre mündliche Prüfung antreten, sei noch einmal an Art. 44 GG erinnert:
(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.(2) Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.(3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.(4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.
In der JuS 2010, 969 gibt es m.E. einen guten Aufsatz über das Prüfungswissen zum Untersuchungsausschussrecht.