• Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Datenschutzerklärung
  • Alumni
  • Häufige Fragen

  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Bereicherungsrecht
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • IPR
      • Insolvenzrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
rss rss rss rss rss

Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz zur Patientenverfügung

|
29. Juni 2009 | von Stephan Pötters
.

Vorschlag des Abgeordneten Stünker in offener Abstimmung angenommen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung getroffen (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts). Diese benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats und tritt dann wohl am 1. September 2009 in Kraft. Der Beschluss des Bundestages geht auf den Vorschlag des Abgeordneten Stünker (SPD) zurück. Daneben gab es noch weitere Vorschläge, wovon eine der diskutierten Initiativen eine gesetzliche Regelung gänzlich ablehnte, da man diese in ethischer Hinsicht heikle Thematik nicht regeln könne. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf sieht hingegen eine verbindliche Regelung der Patientenverfügung vor.

Dort wird eine Patientenverfügung legaldefiniert als die Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (nach dem voraussichtlichen neuen Wortlaut § 1901a BGB). Außerdem ist ein Schriftformerfordernis vorgesehen.

Auch jetzt schon ist die Patientenverfügung nach der BGH-Rechtsprechung verbindlich

Damit wird die neue Rechtslage im Wesentlichen der alten entsprechen. Denn in einem richtungsweisenden Urteil erkannte der BGH 2003 die verbindlichkeit der Patientenverfügung an (BGH, Beschluss vom 17. März 2003, Az XII ZB 2/03). So hieß es in diesem Urteil:

„Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor – etwa in Form einer sog. Patientenverfügung – geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden kann, beurteilt sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell – also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen – zu ermitteln ist.“

Strafbarkeit des behandelnden Arztes?

Sofern ein Arzt aufrgund einer wirksamen Patientenverfügung eine unerwünschte Behandlung abbricht und dies zum Tod des Patienten führt, ist er straffrei (passive Sterbehilfe). Sofern er sich über den Willen des Patienten hinwegsetzt und weiterbehandelt, kann er sich wegen Körperverletzung gem. §§ 223 ff. StGB strafbar machen, auch wenn er nur „das Beste“ für den Patienten will. Der Arzt, der hierdurch das Leben des Patienten verlängert, ist auch nicht nach § 34 StGB gerechtfertigt. Dies kann man damit begründen, dass § 34 StGB auf den Fall einer „internen Güterkollision“ (beide tangierten Rechtsgüter sind solche des Patienten) nicht anwendbar ist, oder aber dass hier das aus Art. 1 I GG abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten höherwertig ist als der Erhalt des Lebens des Patienten.

Stephan Pötters

Studium in Bonn und Strasbourg, LLM in Cambridge, Promotion in Bonn, seit 2016 Rechtsanwalt in Köln

Print Friendly
(Visited 448 times, 1 visits today)

YARPP

Anzeige


JETZT FAN WERDEN


Anzeige


Werbung


Letzte Beiträge


  • EuGH als gesetzlicher Richter – Acte clair und éclairé darf nicht willkürlich angenommen werden
  • BGH entscheidet erstmals zum Alternativvorsatz – Neues im Strafrecht AT
  • BVerfG: Zur Strafbarkeit wegen Beleidigung durch „FCK BFE“ und ähnliche Abkürzungen
  • BGH: Der Staat haftet nicht für schlechte Gesetze – Neues zur Amtshaftung für legislatives Unrecht
  • BGH zum Deliktsrecht: Haftung für psychische Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

Anzeige
f

Schon gelesen?
Zeitlose Klassiker aus dem Archiv

  • homeneu
  • Staatsrecht/Grundrechte – Die 15 wichtigsten…
  • Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
  • Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I
  • Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren Teil 1…
  • Die 20 wichtigsten Begriffe des Polizei- und Ordnungsrechts

Letzte Kommentare
Juristischer Gedankenaustausch

  • Papperlapapp in "BGH: Verwirklichung von Mordmerkmalen vor der Tötungshandlung?"
  • Großmeister Zen in "BGH: Verwirklichung von Mordmerkmalen vor der Tötungshandlung?"
  • Papperlapapp in "BGH entscheidet erstmals zum Alternativvorsatz – Neues im Strafrecht AT"

UNTERSTÜTZE UNS
Spende mit PayPal

Mediadaten  |  Unsere Partner  |  Kontakt  |  Impressum
Webhosting by DM Solutions
sponsored
Wir verwenden Cookies, damit Du besser auf unserer Seite surfen kannst. Falls Du nicht mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist, kannst Du einen Opt-Out durchführen oder in deinem Browser das Verwenden von Cookies ausstellen. Accept Read More
Privacy & Cookies Policy