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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts vor

In Schuldrecht, Zivilrecht | am 09. April 2011 | von Samuel Ju | 1 Kommentare

Wie aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 23.03.2011 hervorgeht, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/5097) zur Änderung des Widerrufsrechts vorgelegt, nach dem der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von Nutzungswertersatz beim Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz weiter eingeschränkt werden soll.

Strenge Voraussetzungen für Wertersatzanspruch des Unternehmers
Der Unternehmer solle zukünftig vom Verbraucher nur Wertersatz erhalten, soweit dieser die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht. Weitere Voraussetzung sei, dass der Unternehmer den Verbraucher auf diese Regelung hingewiesen und auf dessen Widerrufsrecht aufmerksam gemacht habe (§ 312e Abs. 1 BGB n.F.).

Anlass für den Gesetzentwurf: EuGH Urteil vom 3.9.2009
Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom Anfang September 2009 (wir berichteten), in dem er entschieden hatte, dass die Bestimmung der Richtlinie vom Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegenstünde, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen könne.

Neufassung der Musterbelehrungen ebenfalls geplant
Die Musterbelehrungen für das Widerrufs- und Rückgaberecht sollen ebenfalls neu gefasst werden. Allerdings steht noch nicht fest, ob und wann die Neuregelungen in Kraft treten sollen.

Examensrelevanz
owohl für die mündliche Prüfung als auch für die Examensklausuren sind angesichts zahlreicher BGH Entscheidungen die verschiedenen Problemkreise im Widerrufsrecht derzeit besonders examensrelevant. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, sich noch einmal über die aktuellen Entscheidungen im Widerrufsrecht einen Überblick zu verschaffen.

Hier eine Auflistung von Artikeln bei juraexamen.info zum Widerrufsrecht

Verwandte Artikel:

  • BGH-Urteil: Keine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten für die Hinsendung der Ware bei einem Fernabsatzgeschäft
  • EuGH: Keine generelle Wertersatzpflicht nach fristgerechtem Widerruf
  • EuGH Urteil: Hinsendekosten sind beim Widerruf zu erstatten
  • BAG Urteil: Kein Betriebsübergang bei Änderung des Betriebskonzepts
  • OLG Brandenburg: Wenn bei der Kostentragungsvereinbarung das Wort “regelmäßig” fehlt
  • Und täglich grüßen die Widerrufsvorschriften :-)
  • Ein Kommentar

    Özlem
    04.09.11

    Hallo,

    ich schreibe in einigen die Klausuren in nrw und würde mich freuen, wenn mir jemand so in etwa sagen könnte was vielleicht dran kommen kann..

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