Bundesregierung beschließt Verlängerung des Kosovo-Einsatzes
Das Bundeskabinett hat am 02.05.2012 beschlossen, dass weiterhin deutsche Soldaten im Kosovo eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz soll dabei um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Bundestag muss dem Beschluss allerdings noch zustimmen.
Ein guter Grund, sich noch einmal mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben von Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu beschäftigen. Eine Aufbereitung zu dem Thema findet ihr hier.
Kuze Frage zu dem verlinkten Artikel. Fehlt Herrn Ströbele nicht die Klagebefugnis im Organstreitverfahren, wenn er ein Beteiligungsrecht des Bundestags als Kollegialorgan geltend machen will? Meines Wissens ist eine solche Prozessstandschaft nur für verfestigte Teile eines Verfassungsorgans (Fraktionen) anerkannt.
Das durch Verfassungsfortbildung entwickelte Zustimmungserfordernis scheint mir in erster Linie nicht Statusrecht aus Art. 38 GG zu sein.