Die Presse berichtet heute, der neue Bundesjustizminister Heiko Maas plane die §§ 211 ff. StGB zu reformieren. Er störe sich vor allem am Wortlaut des § 211 StGB („Mörder ist, wer…“), der auf die Tätertypenlehre der Nationalsozialisten zurückgeht. Maas greift damit schon lange in der Rechtswissenschaft erhobene Forderungen auf. Für eine mündliche Prüfung solltet Ihr Euch das Thema unbedingt noch einmal ansehen. Zur Reformdebatte s. etwa Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, Vor § 211 Rn. 25 m.w.N.
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