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BGH: Rechtsprechungsübersicht in Zivilsachen

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15. Dezember 2012 | von Gerrit Forst
.

In den vergangenen Wochen hat der BGH einige Entscheidungen in Zivilsachen gefällt, die in der einen oder anderen Form im Examen laufen könnten. Das Prozessrecht betrifft diesmal ausschließlich die Referendare.

I. Materielles Recht

BGH, Urt. v. 13.11.2012 – VI ZR 330/11 (zu § 823 BGB i.V.m. Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG):

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von zeitgeschichtlich bedeutsamen, den Täter namentlich nennenden Prozessberichten über ein Kapitalverbrechen in dem Online-Archiv einer Zeitschrift.

BGH, Urt. v. 7.11.2012 – VIII ZR 119/12 (zu §§ 307, 556 BGB):

Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 – VIII ZR 38/90, WM 1991, 1306).

BGH, Urt. v. 11.12.2012 – VI ZR 314/10 und Urt. v. 11.12.2012 – VI ZR 315/10 (zu § 823 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG):

Bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht, geht es in diesen Entscheidungen um Presseberichte über eine Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter („IM“) des Ministeriums für Staatssicherheit („Stasi“) der DDR.

BGH, Urt. v. 20.11.2012 – VI ZR 268/11 (zu § 826 BGB):

Zur Haftung des Geschäftsführers einer als Emissionshaus tätigen GmbH wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Kapitalanlegern durch Abgabe eines Garantieversprechens.

BGH, Urt. v. 13.11.2012 – XI ZR 500/11 (zu § 307 BGB):

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn hiernach
– der Kunde bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ein über der für das Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder
– das Kreditinstitut bei der Neueinrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt.

BGH, Urt. v. 8.11.2012 – VII ZR 191 12 (zu §§ 307, 632a Abs. 3 BGB):

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.

II. Prozessrecht

BGH, Beschl. v. 8.11.2012 – V ZB 124/12 (zu §§ 727 Abs. 1, 750 Abs. 2 ZPO):

Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die Zwangsvollstreckung nur erfolgen, wenn dem Schuldner zusammen mit dem Titel neben der Vollstreckungsklausel ein Auszug aus dem Register zugestellt wird, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt.

Die Entscheidung sollte nur für das 2. Staatsexamen von Bedeutung sein.

 

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