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	<title>Kommentare zu: BGH: Keine unbenannten Zuwendungen bei Geschenken der Schwiegereltern</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
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		<title>Von: Gesetzl. Güterrecht: Die Zugewinngemeinschaft &#124; Recht verkehrt</title>
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		<dc:creator>Gesetzl. Güterrecht: Die Zugewinngemeinschaft &#124; Recht verkehrt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 10:12:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] BGH: Keine unbenannten Zuwendungen bei Geschenken der Schwiegereltern @juraexamen.info [...]</description>
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		<title>Von: ähmja</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bgh-keine-unbenannten-zuwendungen-bei-geschenken-der-schwiegereltern/comment-page-1/#comment-1015</link>
		<dc:creator>ähmja</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 06:15:23 +0000</pubDate>
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		<description>allet palletti :O)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>allet palletti :O)</p>
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		<title>Von: christoph</title>
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		<dc:creator>christoph</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 10:09:19 +0000</pubDate>
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		<description>Soweit ich deinen Ausführungen folgen kann, ist alles richtig, was du sagst.

Beim normativen Element muss man halt darauf abstellen, dass es sich gerade nicht mehr um unbenannte Zuwendungen handelt, sondern um eine normale Schenkung. Bei einer normalen Schenkung gelten die allgemeinen Grundsätze der Risikoverteilung, wohingegen bei unbenannten Zuwendungen eine Rückabwicklung regelmäßig unzulässig ist, da dies primär über die Regeln des Zugewinnausgleichs erfolgen soll.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Soweit ich deinen Ausführungen folgen kann, ist alles richtig, was du sagst.</p>
<p>Beim normativen Element muss man halt darauf abstellen, dass es sich gerade nicht mehr um unbenannte Zuwendungen handelt, sondern um eine normale Schenkung. Bei einer normalen Schenkung gelten die allgemeinen Grundsätze der Risikoverteilung, wohingegen bei unbenannten Zuwendungen eine Rückabwicklung regelmäßig unzulässig ist, da dies primär über die Regeln des Zugewinnausgleichs erfolgen soll.</p>
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		<title>Von: ähmja</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/bgh-keine-unbenannten-zuwendungen-bei-geschenken-der-schwiegereltern/comment-page-1/#comment-1006</link>
		<dc:creator>ähmja</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 06:02:16 +0000</pubDate>
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		<description>es ist früh am morgen; christoph hab ichs richtig verstanden?

früher: Wie Zuwendungen unter Ehegatten: Rückabwicklung über Zugewinnausgleich.


Geschäftsgrundlage: Dem eigenen Kind einen Vermögenswert zu zubilligen; nicht die Förderung der Gemeinschaft als solche.
Hypothetisches Element: Hätten quantitativ weniger geleistet; nur bis zu dem Zeitpunkt in dem auch das eigene Kind partizipiert. 
Normativ: Wegfall der GG (Partizipationsmöglichkeit) kommt nicht aus der Sphäre der Schwiegereltern. 

aus Sicht der Schwiegereltern: §§ 313 I, 516 Anspruch auf Anpassung des Vertrages

&amp;

Rückforderung § 812 I s. 2 1.alt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>es ist früh am morgen; christoph hab ichs richtig verstanden?</p>
<p>früher: Wie Zuwendungen unter Ehegatten: Rückabwicklung über Zugewinnausgleich.</p>
<p>Geschäftsgrundlage: Dem eigenen Kind einen Vermögenswert zu zubilligen; nicht die Förderung der Gemeinschaft als solche.<br />
Hypothetisches Element: Hätten quantitativ weniger geleistet; nur bis zu dem Zeitpunkt in dem auch das eigene Kind partizipiert.<br />
Normativ: Wegfall der GG (Partizipationsmöglichkeit) kommt nicht aus der Sphäre der Schwiegereltern. </p>
<p>aus Sicht der Schwiegereltern: §§ 313 I, 516 Anspruch auf Anpassung des Vertrages</p>
<p>&amp;</p>
<p>Rückforderung § 812 I s. 2 1.alt</p>
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