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BGH: Bilder der Kinder von Franz Beckenbauer dürfen veröffentlicht werden

In Lerntipps | am 07. Oktober 2009 | von Christoph Werkmeister | 0 Kommentare

Die Entscheidung des BGH

Die Kinder des Fußball-Managers Franz Beckenbauer müssen Fotoveröffentlichungen in der Presse hinnehmen, vorausgesetzt es besteht ein öffentliches Interesse. Ein generelles Veröffentlichungsverbot von Fotos bis zu deren Volljährigkeit sei nicht möglich und verstoße gegen die Pressefreiheit, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

In der Sache nichts neues

Auch in diesem Urteil ging es um das vielfach examensrelevante allgemeine Persönlichkeitsrecht bei einer zivilrechtlichen Fragestellung.

Wie auch in der berühmten “Caroline von Monaco Entscheidung” ging es hierbei darum, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht deswegen den Vorzug ggü. der Pressefreiheit erhalten soll, weil die Fotos ausschließlich der Privatssphäre zuzuordnen sind, was bei einem Foto in der Öffentlichkeit wohl so nicht der Fall ist, auch wenn die Kinder von Franz Beckenbauer auf dem Bild zu sehen sind.

Kürzliche ergangene Entscheidungen zum apR

Da wir hier bereits öfters Entscheidungen zum apR kommentiert haben, soll an dieser Stelle der Einfachheit halber auf diese verwiesen werden:

apR von Jürgen Klinsmann

apR eines Arztes

apR von Lehrern bei Spickmich.de

apR eines eBay-Verkäufers

Examensrelevanz

Die Fülle an Entscheidungen zeigt, dass man sich Nachlässigkeit bei diesen Themen im Examen besser nicht leisten sollte. Es wird natürlich nicht erwartet, dass man jeden Fall auswendig kennt, jedoch müssen der Prüfungsaufbau und der saubere Abwägungsvorgang auf jeden Fall sitzen.

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