• Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied im e.V. werden
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Impressum

  • Zivilrecht
    • AGB-Recht
    • Arbeitsrecht
    • Arztrecht
    • BGB AT
    • BGH-Klassiker
    • Bereicherungsrecht
    • Deliktsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Kreditsicherung
    • Mietrecht
    • Reiserecht
    • Sachenrecht
    • Schuldrecht
    • Verbraucherschutzrecht
    • Werkvertragsrecht
    • ZPO
  • Öffentliches Recht
    • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
    • Baurecht
    • Europarecht
    • Europarecht Klassiker
    • Kommunalrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Staatshaftung
    • Verfassungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Völkerrrecht
  • Strafrecht
    • Klassiker des BGHSt und RGSt
    • StPO
    • Strafrecht AT
    • Strafrecht BT
  • Rechtsprechung
    • Archiv
    • Die wichtigsten Entscheidungen
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
rss rss rss rss

BAG – Kündigung wegen mehrjähriger Entgegennahme von Entgelt ohne Erbringung einer Arbeitsleistung

In Arbeitsrecht, Zivilrecht | am 05. Mai 2009 | von simon | 0 Kommentare

Das BAG hatte sich mit einer Kündigung wegen Nichtanzeige von Lohnüberzahlungen zu beschäftigen, BAG, Urteil vom 28. 8. 2008 - 2 AZR 15/07 (LAG München).  Grundsätzlich ist hier ein Ausgleich zu finden zwischen dem berechtigen wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers (AG), nicht zu viel Lohn auszuzahlen und dem Vertrauensschutz des AN, der nicht allen Verdachst momenten nachzugehen hat, wie beispielsweise fehlerhafter oder missbräuchlicher Anordnungen eines Personalleiters. Letztlich ist dies eine Frage des Einzelfall, bzw. der konkreten Fallgestaltung.

Zur Orientierung die Überlegungen des Gerichts:

1. Eine Verletzung der sich aus § 241 II BGB ergebenden Nebenpflicht des Arbeitnehmers (AN) zur Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers kann darin bestehen, dass der Arbeitnehmer eine laufende Lohnüberzahlung gegenüber dem Arbeitgeber nicht anzeigt.

2. Eine die Kündigung rechtfertigende, schuldhafte Pflichtverletzung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer aus vertretbaren Gründen annehmen durfte, die Zahlungen seien nicht irrtümlich oder rechtsgrundlos erfolgt.

Von einem derartigen Sachverhalt ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft gegenüber dem auch für die Personaleinsatzplanung zuständigen Personalleiter anbietet, ohne dass dieser ihm Arbeit zuweist.

3. Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich der Arbeitgeber das Wissen eines mit umfangreichen Personalbefugnissen ausgestatteten Personalleiters und die von diesem abgegebenen Erklärungen zurechnen lässt. Er hat auch bei ungewöhnlichen Sachverhalten regelmäßig keine Veranlassung, unmittelbar an die Geschäftsführung heranzutreten. Etwas anderes kann dann gelten, wenn auf Grund erheblicher Verdachtsmomente ein evidenter Missbrauch der Vertretungsmacht nahe liegt.

Verwandte Artikel:

  • Der “Emmely-Prozess” – außerordentliche (Verdachts-)Kündigung wegen 1,30 € ?
  • Verhaftung einer HIV-positiven Sängerin wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs
  • Hinterlasse einen Kommentar

    * Name, Email, und Kommentar notwendig

    Werbung


    JETZT FAN WERDEN


    Anzeige


    Anzeige
    Werben auch Sie bei uns!

    Letzte Beiträge
    Die neuesten Artikel

    • BayVerfGH erneut zum Rauchverbot
    • Kostentragungspflicht bei Entführung eines Deutschen im Jemen?
    • OVG Koblenz zu NPD-Gedenkmarsch in Trier
    • VG Oldenburg: Verkehrszeichen zur Radwegebenutzung
    • Spende an den ASB
    • Billig-Brustimplantate und fahrlässige Körperverletzung
    • Die Vormerkung - Gutgläubiger Erst- und Zweitwerwerb

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Kostenlose Rechtsberatung – Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung … | Routenplaner kostenlos bei Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung: Berliner Anwälte beraten kostenlos
    • Anja bei Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung
    • Benny bei Strafrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein
    • Christina bei Der gutgläubige Zweiterwerb der Hypothek
    • Aradona bei Strafrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein
    © Copyright 2012 juraexamen.info