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Verfassungsbeschwerde gegen Atommoratorium

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14. Juni 2012 | von Simon Kohm
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Wir erinnern uns alle noch an die schrecklichen Ereignisse um das Erdbeben in Japan vor eineinhalb Jahren und insbesondere an die Atomkatastrophe von Fukushima. Dass dieses Ereignis auch Wellen bis in die Bundespolitik schlug, konnte man im Schwenk der Bundesregierung in Sachen Atompolitik sehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, gehen EON und RWE  jetzt endgültig den Weg nach Karlsruhe. Ziel ist es, das Moratorium für verfassungswidrig erklären zu lassen. Dann könnten Staatshaftungsansprüche bestehen, die aber natürlich nicht in Karlsruhe geltend gemacht werden können. Der Vorwurf der Opposition, die Regierung habe diese „Klagen“ nicht durch Verhandlungen verhindert, geht wohl fehl. Denn die Unternehmen dürften auf Grund ihrer Rechtsform (AG) schon dazu verpflichtet sein, die Aktionärsinteressen umfassend zu schützen (dazu in den unteren Artikeln). Wir haben uns schon mehrfach mit der Thematik befasst:

  • Zur Abschaltung von AKW
  • Zum Rechtsschutz inkl. Grundrechtsprüfung
  • Zur Verfassungswidrigkeit
  • Zur Vereinbarkeit mit Art. 20 Abs. 3 GG

Unsere Prognose: Das BVerfG wird sich zurückhalten und festhalten, dass es sich bei den zu Grunde liegenden Fragen um politische Grundsatzentscheidungen handelt (wie auch im Rahmen der Entscheidungen zur Euro-Geldpolitik). Rügen für die Politik wird es gleichwohl dennoch geben, vor allem im Hinblick auf die erfolgte 180-Grad-Drehung und die damit verbundenen rechtsstaatlichen Probleme.

Die Thematik eignet sich gut für die mündliche Prüfung!

 

Simon Kohm

Jahrgang 1985, Studium und Promotion im Energierecht in Bonn, Rechtsanwalt in Köln

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