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5eu ohne Gesetz?

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17. Dezember 2010 | von Simon Kohm
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Heute findet im Bundesrat die Abstimmung zur Hartz4 „Reform“ bzw. Neuberechnung der Regelsätze statt. Wie abzusehen ist, wird die Bundesregierung hier keine Mehrheit finden, sodass die geplanten Änderungen erstmal nicht in Kraft treten könnten. Die Opposition ist indes der Meinung, dass die 5eu Zuschlag ja schon mal ausgezahlt werden könnten, da man sich ja jedenfalls nicht unter diesem Betrag einigen würde. Der Regierung fehlt es indes an einer gesetzlichen Grundlage. Ist das wirklich so?

Die Verwaltung, also auch die zuständigen Agenturen sind an Recht und Gesetz gebunden; Grundprinzipien sind der Vorrang und der Vorbehalt des Gesetzes. Vor allem bei der klassischen Eingriffsverwaltung ist dies der Fall. Vorliegend müsste man sich aber die Frage stellen, ob die „5eu mehr“ nicht auch ohne gesetzliche Grundlage draufgezahlt werden dürfen, weil sie in diesem Zusammenhang als Leistungsverwaltung zu sehen sind. Erforderlich wäre dann wohl nur eine (interne) Verwaltungsvorschrift, die eine gerechte, gleiche, nachvollziehbare und berechenbare Auszahlungsgrundlage schafft (Grundsätze insbesondere entwickelt zum Subventionsrecht; vgl. auch BVerfGE 58, 45, 48). Die Sektoren Presse und Religionsgemeinschaft sind jedenfalls vorliegend nicht betroffen. Die Auszahlung dürfte nur nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Da die Erhöhung vor allem die konkrete Berechnung betrifft, die ohnehin nach den Grundsätzen des BVerfG (Vgl. Entscheidung zu den Regelsätzen) anzustellen ist und nicht konkret im Gesetz geregelt ist, also der Verwaltung obliegt, wäre ein solcher Verstoß nicht ersichtlich. Die 5eu könnten also bereits jetzt ausgezahlt werden.

Simon Kohm

Jahrgang 1985, Studium und Promotion im Energierecht in Bonn, Rechtsanwalt in Köln

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