Archiv für 03.2010
Rezension: Engländer – Examens-Repetitorium Strafprozessrecht
Geschrieben von: Samuel am 30.03.2010
Armin Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, 4. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 109 Seiten, € 14,50, ISBN 978-3-8114-9721-4
Das „Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht“ aus der Unirep Jura Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich das strafprozessuale Kernwissen für die StPO-Frage in der Examensklausur im Strafrecht und die mündliche Prüfung im 1. juristischen Staatsexamen aneignen wollen.
Inhalt
Nach einer kurzen Darstellung der Ziele, Quellen und Gang des Strafverfahrens, der Prozessvoraussetzungen und der Prozessmaximen wird in kompakter und strukturierter Form auf die examensrelevanten Probleme des Strafverfahrens eingegangen. In etwas mehr als 100 Seiten wird die Theorie durch Schaubilder und Übersichten sehr gut unterstützt. Anhand der Fälle und Lösungen, die auf höchstrichterlichen Entscheidungen basieren, aber gleichzeitig auch noch die Auffassungen des Schrifttums enthalten, kann man die Theorie direkt im Anschluss an die jeweiligen Themenkomplexe am Fall üben. Die Wiederholungsfragen am Ende ermöglichen eine zusätzliche Überprüfung des Lernerfolges.
Würdigung
Im Strafprozessrecht neigt man dazu, auf Lücke zu setzen, da am Ende ja doch nur eine verfahrensrechtliche Frage im Rahmen der Strafrechts Examensklausur gestellt wird. Da möchte man lieber die Lücken in „wichtigeren“ Rechtsgebieten…
BGH: Schwerer Raub auch bei Waffen- oder Werkzeugeinsatz zwischen Vollendung und Beendigung
Geschrieben von: Samuel am 25.03.2010
Der BGH hat in einem Urteil vom 25.2.2010 (5 StR 542/09) entschieden, dass die Qualifikation des Verwendens „bei der Tat“ im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch dann zu bejahen ist, wenn der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme einsetzt, auch wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird.
Sachverhalt (vereinfacht)
Der Angeklagte und sein Mittäter überfielen am 15. Oktober 2007 einen Supermarkt. Unter Vorhalt einer wie eine „echte“ Schusswaffe aussehenden Spielzeugpistole zwangen sie eine der beiden anwesenden Angestellten, den Tresor aufzuschließen. Der Mittäter des Angeklagten nahm Geldscheine sowie Münzgeld heraus und verstaute das Geld in einer mitgebrachten Plastiktasche. Unzufrieden mit der bisherigen Ausbeute zog der Mitangeklagte ein Schinkenmesser mit einer Klingenlänge von mindestens 15 cm und bedrohte damit die Angestellte. Die Pistole übergab er dem Angeklagten, der auch den Einsatz des Messers durch…
BGH Urteil: Fotokopien und Telefaxe im Urkundenstrafrecht
Geschrieben von: Samuel am 19.03.2010
In einem Urteil vom 27. Januar 2010 (5 StR 488/09) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Urkundenqualität einer Fotokopie, die lediglich eine Reproduktion des Originals darstellt, bestätigt. Zudem ist nun nach einem Urteil des OLG Oldenburg vom 8.12.2008 erstmalig höchstrichterlich entschieden worden, dass ein Telefax, das vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendet worden ist, auch dann keine Urkunde i.S.v. § 267 StGB ist, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem Absendervermerkt enthält.
Sachverhalt (gekürzt)
Der Angeklagte (A) sagte dem Geschädigten zwischen Ende 2003 und Beginn 2004 zu, über ein von ihm in Thailand gehaltenes Bankkonto einen Zahlungsfluss des Geschädigten in Höhe von 571.000 € von Deutschland über Thailand in die Schweiz verschleiern zu helfen. Der Geschädigte wollte den Geldbetrag hierdurch dem Zugriff seiner damaligen Ehefrau im Rahmen eines bevorstehenden Scheidungsverfahrens entziehen. Da sich das Bankinstitut in Thailand mangels Herkunftsnachweises weigerte, die Weiterüberweisung in die Schweiz an eine andere Person als den Angeklagten durchzuführen, überwies der Angeklagte…
BGH Urteil: Käufer muss Verkäufer bei Mangel des Gebrauchtwagens die Untersuchung ermöglichen
Geschrieben von: Samuel am 13.03.2010
Der BGH hat in einem Urteil vom 10. März entschieden, dass ein Käufer, der Mängelrechte geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.
Sachverhalt
Der Kläger bestellte bei der beklagten Autohändlerin im April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18.500 €. Das Fahrzeug wurde ihm im Juni 2005 übergeben. Kurz darauf beanstandete der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Die Verkäuferin antwortete, dass ihr die Mängel nicht bekannt seien, und bat den Käufer, ihr das Fahrzeug nochmals zur Prüfung vorzustellen. Dem kam der Käufer nicht nach. Er vertrat die Auffassung, es sei ihm unzumutbar, sich auf Nachbesserungen einzulassen, weil er befürchte, dass Defekte der Elektronik trotz Nachbesserungen immer wieder auftreten würden; mit dieser Begründung verlangte er unter Fristsetzung “eine komplette Lieferung eines anderen Fahrzeugs, das der Bestellung entspricht”. Die Verkäuferin antwortete, sie könne auf die begehrte Ersatzlieferung nicht eingehen, erklärte sich aber für den Fall, dass nachweislich ein Mangel vorliegen sollte, zu dessen Beseitigung bereit. Es kam noch zu weiterer Korrespondenz, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. Im November…
Gastbeitrag: BGH: Deutsche Gerichte zuständig für Klagen gegen Internetveröffentlichungen ausländischer Medien
Geschrieben von: christoph am 8.03.2010
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Tobias veröffentlichen zu können. Tobias studiert Jura im achten Semester an der HU Berlin.
In einem nun veröffentlichten Urteil (VI ZR 23/09) hat der VI. Zivilsenat des BGH die deutsche Gerichtsbarkeit für zuständig erklärt, sobald ein im Internet von internationalen Medien veröffentlichter Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. In dem noch nicht veröffentlichten Urteil ging es um folgenden Sachverhalt:
Der in Deutschland wohnhafte Kläger nimmt die Verlegerin der Tageszeitung ”The New York Times” sowie den in New York ansässigen Autor eines am 12. Juni 2001 in den Internetauftritt der Zeitung eingestellten und dort im ”Online-Archiv” zum Abruf bereit gehaltenen Artikels, durch den sich der Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, auf Unterlassung in Anspruch.
Im Rahmen der rechtlichen Würdigung musste sich der BGH vor allem mit einer – auch klausurrelevanten – Grundnorm der ZPO auseinandersetzen: Laut § 32 ZPO, der einen besonderen Gerichtsstand begründet, ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen…
Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig – BVerfG stärkt Bürgerrechte
Geschrieben von: stephan am 2.03.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil (vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung war unter Politikern kontrovers diskutiert worden und ist auch im Netz von zahlreichen Bürgern scharf kritisiert worden (Stichwort: Stasi 2.0).
Gesetzliche Grundlagen für Vorratsdatenspeicherung
Die Verfassungsbeschwerden, die zum heutigen Urteil des BVerfG führten, richteten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. § 113a TKG verpflichtet alle öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensteanbieter dazu, Daten von Telefon-, E Mail- und Internetdiensten vorsorglich und anlasslos zu speichern. Mithilfe der Daten kann nachvollzogen werden, wer wann wie lange mit wem von wo…
VG Göttingen: Haus- und Werbeverbot an Universität für kommerzielles Jura Repetitorium
Geschrieben von: Samuel am 1.03.2010
Ca. 90% aller Jurastudenten besuchen bei Ihrer Examensvorbereitung ein kommerzielles Repetitorium. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nun in einem am 26.2.2010 veröffentlichten Urteil (Az.: 4 B 10/10) entschieden, das ein Werbeverbot für ein privates kommerzielles juristisches Repetitorium und ein Hausverbot für die Mitarbeiter, die zu Werbezwecken die Räumlichkeiten betreten, gerechtfertigt sein kann.
Sachverhalt
Ein Repetitorium hatte in den Räumen der Georg-August-Universität Göttingen, insbesondere im Juridicum durch Aushänge und das Auslegen von Handzetteln fleißig Werbung gemacht. Die Universität Göttingen sah sich hierdurch in der Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Die Universität berief sich auf ihr Hausrecht und untersagte der Antragstellerin, in den Universitätsräumen für das Repetitorium zu werben. Gleichzeitig erteilte die Universität der Antragstellerin ein Hausverbot. Für diese Maßnahmen ordnete die Universität die sofortige Vollziehung an, da sich sonst bei den Studierenden während eines etwaigen Rechtsmittelverfahrens der Eindruck verfestigen könnte, die Universität sei von der Qualität ihres Angebots nicht überzeugt. Andere, in ähnlicher Weise wie die Antragstellerin tätige Unternehmen blieben allerdings von einer solchen Verfügung verschont.
Werbe- und Hausverbot gerechtfertigt
Als Argument für die Rechtfertigung eines Werbe-…


