Archiv für 02.2010
-Die Anwälte-
Geschrieben von: simon am 28.02.2010
Zum Sonntag möchte ich einen kleinen Kino Tipp geben. Der offizielle Starttermin war zwar schon November letzten Jahres, aber Film läuft aber momentan z.B. im Woki in Bonn. Ein Film, der zum einen natürlich einen Teil deutscher Geschichte beleuchtet und zum anderen schon auch die Frage nach einem sog. Berufsethos aufwirft. Auch und gerade für Studenten vielleicht ein interessanter Film. Da wir uns zudem auch schon hin und wieder mit den Themen „Mahler“ und „RAF“ beschäftigt haben, auch eine gute und zwanglose Gelegenheit, Wissen über Vergangenheit und Gegenwart aufzufrischen; jedenfalls die großen Zusammenhänge würde ich als Allgemeinwissen einstufen, gerade auch für den Jurastudenten.
BGH zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
Geschrieben von: Samuel am 25.02.2010
Wer kennt Sie nicht? Die vorgefertigten Vertragsformulare, auch oftmals „Musterverträge“ genannt. Im Internet findet man eine ganze Menge davon – sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige, die meisten aber zu einem erschwinglichen Preis. Einige bieten sogar eine „Mustervertrags-Flatrate“ an. Da stellt sich für den Laien die Frage: „Warum sollte ich einen Rechtsanwalt z.B. mit der Erstellung eines Kaufvertrages für einen PKW beauftragen, wenn es doch im Internet dafür schon Musterverträge gibt und das deutlich günstiger?“ Warum dies manchmal doch problematisch werden kann, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Der BGH hatte in einem Urteil vom 17.2.2010 über die Frage zu entscheiden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft solch ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (in diesem Fall von einer Versicherung).
Sachverhalt
Die Beklagte verkaufte im Mai 2007 als Privatperson einen gebrauchten Volvo zum Preis von 4.600 € an den Kläger. Die…
Gastbeitrag: Das Referendariat – ein persönliches Fazit
Geschrieben von: Samuel am 20.02.2010
Wir freuen uns, Euch heute einen Erfahrungsbericht von Dr. Arne Kießling über sein Referendariat posten zu können. Wir hoffen, dass Ihr einige wertvolle Tipps für Euer Referendariat mitnehmen könnt.
Hallo liebe Kollegen,
mein Name ist Arne Kießling, ich habe in Münster studiert und in Düsseldorf nach dem ersten Staatsexamen promoviert. Danach bin ich zum Oberlandesgericht Düsseldorf gewechselt und dem Landgericht Düsseldorf zugewiesen worden. Dieser Beitrag ist in der vorletzten Woche meiner Wahlstation fertiggestellt worden, als ich schon meine Vornoten hatte und “nur” noch die mündliche Prüfung mich vom Berufseinstieg trennte.
Ich habe diesen Bericht aus zwei Gründen gerne geschrieben: Zum ersten soll dieser Beitrag ein bißchen helfen, vielleicht ungeklärte Fragen und Unsicherheiten im Hinblick auf das Referendariat zu klären. Zum anderen würde ich gerne ein Bewusstsein dafür wecken, dass das Referendariat trotz aller Hürden eine tolle Zeit werden kann, wenn man sorgfältig plant und sich um gute Stationen kümmert. Der Beitrag ist chronologisch aufgebaut und orientiert sich direkt am Ablauf des Referendariats in Nordrhein-Westfalen.
Vorab möchte ich sagen, dass meine Schilderung hier auf ganz…
Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde
Geschrieben von: christoph am 20.02.2010
Der Beck-Ticker berichtet, dass Paintball nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Das OVG Lüneburg stellte fest, dass die Spieler sich nicht wechselseitig zum bloßen “Objekt” machen. Es bestätigt damit die Rechtsansicht der Vorinstanzen.
Meines Erachtens eine interessante Feststellung angesichts der Laserdrome-Entscheidung des BVerwG:
Unterhaltungsspiele können aber auch dadurch gegen die verfassungsrechtliche Garantie der Menschenwürde verstoßen, dass beim Spielteilnehmer eine Einstellung erzeugt oder verstärkt wird, die denfundamentalen Wert-und Achtungsanspruch leugnet, der jedem Menschen zukommt. Das geschieht insbesondere dann, wenn Gewaltakte gegen Menschen in der Absicht dargestellt werden, den Beteiligten ein sadistisches Vergnügen an dem Geschehen zu vermitteln. Denn eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, in dessen Leben und körperliche Integrität nach Belieben eingegriffen werden kann. (BVerwGE 115, 189 Laserdrome).
Wichtig ist bei Art. 1 Abs. 1 GG, dass ein Eingriff in die Menschenwürde nicht zu rechtfertigen ist. Insofern ist bei der Definition des…
Köhler unterzeichnet Gesetz gegen Kinderpornographie im Web
Geschrieben von: christoph am 19.02.2010
Bundespräsident Horst Köhler hat gestern das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Web unterzeichnet. Insbesondere für die mündliche Prüfung sollte man sich mit dem Themenkomplex einmal beschäftigt haben. Auch für Klausuren bietet ein solches Gesetz neuartige verfassungsrechtliche Problemstellungen.
Da wir bereits im Rahmen des Gesetzesentwurfs mögliche Probleme aufgezeigt haben, verweise ich auf die damals geposteten Beiträge:
Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie
BGH Urteil: Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
Geschrieben von: Samuel am 18.02.2010
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 17.2.2010 entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.
Sachverhalt
Der Beklagte kaufte im März 2005 bei einem in Florida (USA) ansässigen Unternehmen einen Pkw Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das von der Verkäuferin anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug weist nicht, wie im Vertrag angegeben, eine Lackierung in “Le Mans Blue Metallic” auf, sondern ist schwarz. Der Beklagte verweigert die Annahme des Fahrzeugs und die Zahlung des Kaufpreises mit der Begründung, die Verkäuferin habe den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der Verkäuferin Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs.
Entscheidung / Lösung
Der Anspruch der Klägerin aus abgetretenem Recht der Verkäuferin auf Zahlung des Kaufpreises gem. § 433 Abs. 2 BGB Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs könnte infolge eines Rücktritts seitens des Beklagten untergegangen sein.…
Mini-Chrashkurs: Gewerbeordnung
Geschrieben von: simon am 17.02.2010
Das besondere Verwaltungsrecht eignet sich hervorragend für Examensklausuren. Hier können besondere Ermächtigungsgrundlagen abgefragt werden, aber auch immer wieder Bezug hergestellt werden zum allgemeinen Verwaltungsrecht: Ermessen, Widerruf und Rücknahme und Vollstreckung sind nur einige wenige Beispiele für eine typische Examensklausur. Der folgende Mini-Chraskurs soll vor allem Verständnis schaffen und bietet das absolute Basiswissen, ohne das man in einer gewerberechtlichen Examensklausur schnell alt aussieht, wenn man sich erst einmal eine halbe Stunde im Gesetz einlesen muss. Ich empfehle, die folgenden Ausführungen an Hand des Gesetzes (wirklich zur Hand nehmen!!) ein paar Mal zu lesen, das kostet euch eine halbe Stunde und erspart euch eine Menge Ärger. Die Details sollten zudem einmal ausführlich in einem Lehrbuch nachbereitet werden.
Es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit § 1 I GewO. Immer im Hinterkopf zu haben ist Art. 12 GG, sowohl im Rahmen der Auslegung als auch der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Gewerbeordnung verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Einerseits Garantie der Gewerbefreiheit und andererseits Abwehr potenzieller Gefahren aus dem Gewerbebetrieb…
Examensfall: Kölner U-Bahn Bau
Geschrieben von: simon am 16.02.2010
Die Ereignisse um den Kölner U-Bahn Bau muten an wie der typisch skurrile Sachverhalt einer Examensklausur: „Polier P wies aus Geldmangel zwei seiner Arbeiter an, Eisenbügel an einen Schrotthändler….“. Für die Nicht-Rheinländer: Das Kölner Stadtarchiv war vor gut einem Jahr in sich zusammengestürzt, als Grund gelten die Bauarbeiten in nahe liegenden U-Bahn Tunneln. Bei dem Unglück kamen zwei Studenten ums Leben, ebenso waren erhebliche Sachschäden zu verzeichnen. Wie sich jetzt herausstellte, hatte ein Polier selbst oder durch Anweisung mehrere Stahlstützen aus der damaligen Baugrube entfernt bzw. entfernen lassen, um diese dann zu verkaufen. Ob dies allerdings Grund für den Einsturz ist, ist noch nicht geklärt und wird offenbar momentan eher bezweifelt. Die vorstehenden Ereignisse könnten ohne weiteres in einer Klausur oder Mündlichen Prüfung insbesondere strafrechtlich zu erörtern sein.
§ 242 StGB durch Ansichnehmen der Stützstreben
Im Rahmen des objektiven Tatbestandes ist insbesondere zu diskutieren, ob eine Wegnahme und damit der Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams zu verzeichnen ist. Hier gilt es, genau zu definieren. Gewahrsam meint die tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft, deren…
Update: OVG Münster bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval
Geschrieben von: Samuel am 12.02.2010
Wir hatten am 5.2. darüber berichtet, dass die Stadt Köln das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen per Allgemeinverfügung verbieten wollte. Dagegen war das VG Köln im Rahmen einer Eilentscheidung vorgegangen.
Das OVG in Münster hat nun das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval mit Eilbeschluss vom 10.02.2010 bestätigt und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.02.2010 auf die Beschwerde des Antragstellers hin aufgehoben. Nach Auffassung des OVG Münster liegen die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehbarkeit des Glasverbots vor.
Argumente
Zwar werde im Allgemeinen durch das bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen eine Gefahrenschwelle nicht überschritten. Jedoch gäben die besonderen Verhältnisse des Kölner Straßenkarnevals nach den Erfahrungen der letzten Jahre Anlass zu einer differenzierteren Betrachtung. Es komme alljährlich durch am Boden liegende Glasflaschen und Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit. Nach Auffassung des Senats sei zwar fraglich, ob diese Gefahrenlage effektiv durch das in Rede stehende Glasverbot bekämpft werden könne, ob unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen gerechtfertigt sei und ob das Vorgehen der Stadt Köln…
Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung: Berliner Anwälte beraten kostenlos
Geschrieben von: christoph am 9.02.2010
Das im geltenden Recht angelegte Verbot unentgeltlicher Rechtsberatung ist nicht zeitgemäß und steht mit dem Gedanken von bürgerschaftlichem Engagement nicht mehr im Einklang”. – Mit dieser Begründung hat jüngst der Gesetzgeber mit § 6 RDG das grundsätzliche Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte aufgehoben. Umso mehr überrascht es, dass es nach wie vor gelegentlich für Irritationen sorgt, wenn gerade ein Rechtsanwalt unentgeltlich – „pro bono” – seine Dienste für eine gute Sache erbringt (Bälz/Moelle/Zeidler in NJW 2008, 3383).
Die Zeit berichtet, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen vom Berliner Anwaltsverein eine kostenlose Erste Hilfe für Betroffene angeboten wird. Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten am Freitag Rat bei einer Sprechstunde bekommen.
Ich verstehe nicht ganz, warum ein solches Vorgehen – insbesondere bei den größeren Sozietäten – immer noch nicht weitgehend verbreitet ist (es muss ja keine Beratung im Sozialrecht sein – den Rechtsgebieten sind insofern keine Grenzen gesetzt).
Ich kann mir jedenfalls kaum eine bessere Werbung für Kanzleien vorstellen. Insbesondere bestünde auch die Möglichkeit, dass…
BVerfG: Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden
Geschrieben von: christoph am 9.02.2010
Entscheidung des BVerfG v. 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09)
Der Erste Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) erfüllen.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Verfassungswidrigkeit trotz geringer Prüfungsdichte
Dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Sozialstaats grdsl. eine Einschätzungsprärogative mit entsprechendem Gestaltungsspielraum zusteht, wird bei der Bemessung des Existenzminimums durch eine zurückhaltende richterliche Kontrolle berücksichtigt.
Trotz dieser verringerten gerichtlichen Prüfungsdichte stellte das BVerfG fest, dass die derzeitigen Regelsätze nicht durch ein hinreichend transparentes und sachgerechten Verfahren ermittelt würden. Die Bestimmung der Regelsätze habe nach dem tatsächlichen Bedarf zu erfolgen und…
Fun: Anonymous Lawyer
Geschrieben von: christoph am 9.02.2010
Diesen Fun-Link habe ich von Antonia zugeschickt bekommen: http://anonymouslawyer.blogspot.com/. Schaut es euch mal an, ganz lustig auf jeden Fall.
Es geht um einen fiktiven Hiring Partner einer US-amerikanischen
Großkanzlei, der sich dort austobt. Tatsächlich steckt dahinter Jeremy
Blachman, der an der Harvard Law School studiert hat, danach aber mit Jura lieber
nicht mehr so viel am Hut haben wollte.
Das Blog ist quasi tot, seit der Autor sein Buch herausgebracht hat, aber
die Einträge sind zeitlos:
http://anonymouslawyer.blogspot.com/2004_03_01_archive.html
Rezension – Birk / Wernsmann – Klausurenkurs im Steuerrecht – 2. Auflage
Geschrieben von: Samuel am 6.02.2010
Dieter Birk / Rainer Wernsmann, Klausurenkurs im Steuerrecht, 2. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 288 Seiten, € 22,00, ISBN 978-3-8114-8105-3
Der „Klausurenkurs im Steuerrecht“ aus der Schwerpunkte Klausurenkurs-Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich auf die Klausur im Schwerpunktbereich Steuerrecht vorbereiten, aber auch an Studenten der Wirtschaftswissenschaft, die sich in den Steuerrechtsprüfungen auch mit dem Lösen steuerrechtlicher Fälle befassen müssen. Das Buch enthält Verweise zum von uns bereits vorgestellten Buch „Dieter Birk – Steuerrecht“, so dass man sich schnell in die die jeweiligen Themengebiete einlesen kann.
Inhalt
Nach einer Einführung in die Anforderungen an das Schreiben steuerrechtlicher Klausuren und Seminararbeiten, die meiner Meinung nach etwas zu lang geraten ist (38 Seiten), werden insgesamt 14 Originalklausuren, die in der Übung im Steuerrecht oder im Schwerpunktbereich als Abschlussklausuren gestellt worden sind und eine Originalseminararbeit dargestellt. Dabei sind die Klausuren so ausgewählt, dass zentrale Probleme aus dem Einkommensteuer -, Umsatzsteuer- und Unternehmensteuerrecht sowie dem Steuerverfahrensrecht besprochen werden.
Würdigung
Positiv hervorzuheben ist, dass die Schwerpunkte, der Schwierigkeitsgrad und die Bearbeitungszeit jedem Klausursachverhalt vorangestellt werden, so dass man die…
Glasverbot an Karneval
Geschrieben von: christoph am 5.02.2010
Die Stadt Köln hatte für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des “Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen” ausgesprochen.
Hiergegen ist das VG Köln im Rahmen einer Eilentscheidung vorgegangen (Az.: 20 L 88/10). Das VG wies darauf hin, dass rein vorsorgliche Maßnahmen wie ein vorbeugendes Verbot nach dem OBG grundsätzlich nicht zulässig sind. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine “Gefahr” i.S.d. § 14 I OBG dar. Die Benutzung von Glasbehältern ist an sich nicht gefährlich. Sie wird es im Regelfall erst dadurch, dass Sachbeschädigungs- bzw. Köperverletzungsdelikte hinzukommen.
BGH: Keine unbenannten Zuwendungen bei Geschenken der Schwiegereltern
Geschrieben von: christoph am 5.02.2010
Unbenannte Zuwendungen zwischen Ehegatten
Schenkungen zwischen Ehegatten werden regelmäßig als sog. unbenannte Zuwendungen behandelt. Solche Zuwendungen kennzeichnen sich dadurch, dass sie der Aufrechterhaltung des ehelichen Zusammenlebens dienen. Bei unbenannten Zuwendungen ist das Schenkungsrecht, insb. die Rückforderungsansprüche nach §§ 528 ff. BGB nicht anwendbar; es handelt sich um ein familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art.
Eine unbenannte Zuwendung wird allein geleistet, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen. Werden dagegen weitere Zwecke verfolgt, beispielsweise die Schaffung gemeinschaftlicher Vermögenswerte, handelt es sich nicht um eine solche Zuwendung.
Sofern die Ehe scheitern sollte, kann eine Rückforderung nur unter den strengen Anforderungen von § 313 BGB erfolgen (Störung der Geschäftsgrundlage eines familienrechtlichen Vertrag sui generis). Meist wird eine Rückforderung hier aber am normativen Element (Zumutbarkeit) scheitern, da eine Rückabwicklung in Ehesachen über die differenzierten Regeln des Zugewinnausgleichs gelöst werden sollen. Nur im Ausnahmefall einer groben Unbilligkeit ist unabhängig vom Zugewinnausgleich eine Rückforderung möglich.
Zuwendungen der Schwiegereltern
Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH wurden…
BGH Urteil: Eigenbedarfskündigung: Vermieter kann wegen Wohnbedarfs einer Nichte kündigen
Geschrieben von: Samuel am 2.02.2010
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 27.1.2010 entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist.
Sachverhalt
Im Sommer 2004 zog die damals 85-jährige Klägerin aus ihrer Eigentumswohnung in Baden-Baden aus und übersiedelte in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Sie vermietete die Wohnung ab September 2004 an die Beklagten zu einer monatlichen Miete von 1.050 €. Im August 2007 übertrug die verwitwete und kinderlose Klägerin das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ihre Nichte; dabei behielt sie sich einen Nießbrauch an der Wohnung vor. In dem Übertragungsvertrag verpflichtete sich die Nichte als Gegenleistung gegenüber der Klägerin, auf Lebenszeit deren Haushalt in der Seniorenresidenz zu versorgen und die häusliche Grundpflege der Klägerin zu übernehmen. Durch Anwaltsschreiben ließ die Klägerin seit August 2007 mehrfach Kündigungen des mit den Beklagten bestehenden Mietverhältnisses aussprechen. Als Kündigungsgrund wurde auch Eigenbedarf für die Nichte aufgrund der Pflegevereinbarung im Vertrag vom August 2007 geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die anschließend von der Vermieterin erhobene Räumungsklage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.…
Gastbeitrag: Vierter Senat des BAG beabsichtigt Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit
Geschrieben von: stephan am 2.02.2010
Wir freuen uns, einen Gastbeitrag von Johannes veröffentlichen zu können. Er ist Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Uni Bonn.
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit zu ändern, und hat deshalb nach § 45 Abs. 3 S. 1 ArbGG eine Divergenzanfrage an den Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts gerichtet.
A. Prozessuales
Die Divergenzanfrage ist eine Vorstufe der Vorlage an den großen Senat des BAG. Dieser entscheidet nach § 45 Abs. 1 ArbGG, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will. Nach § 45 Abs. 3 S. 1 ArbGG ist dies Vorlage an den großen Senat jedoch nur zulässig, wenn der Senat, von dessen Rechtssprechung abgewichen werden soll, erklärt, er halte an seiner Rechtsauffassung fest. Vorliegend hatten der vierte und der zehnte Senat den Grundsatz der Tarifeinheit ihrer Rechtsprechung zu Grunde gelegt. Der Vierte Senat möchte nunmehr…
Flirt-SMS-Dienstleistung als Betrug
Geschrieben von: christoph am 2.02.2010
Ich möchte an dieser Stelle nur auf die folgende Meldung im Beck-Ticker hinweisen: AG Flensburg wertet Flirt-SMS-Dienstleistung als Betrug.
Ich muss zugeben, ich verstehe nicht ganz, wo bei einem solchen SMS-Service eine Täuschung, also ein Vorspiegeln falscher Tatsachen liegt. Als ob die Leute, die einem solchen Service eine SMS schicken tatsächlich darauf hoffen, dass sie von einer willigen Jungfrau ernsthafte Liebesgrüße erhalten.
Vielleicht kann mich ja jemand über derartige SMS-Dienstleistungskonzepte aufklären.
Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder
Geschrieben von: christoph am 1.02.2010
Das Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09)
Nach einem Urteil des OLG Köln hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten (deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert der Sache richten) nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen. Vom Internetanschluss der Bayerin wurden insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten.
Die Musikfirmen nahmen die Frau als Anschlussinhaberin auf Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie selbst Musikstücke im Internet angeboten habe. Neben ihr hatten noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Kinder Zugang zu dem Computer gehabt.
Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten nach § 97a UrhG…
Gastbeitrag: Rezension zum Hemmer-Skript „Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen“
Geschrieben von: christoph am 1.02.2010
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.
Rezension zum Hemmer-Skript „Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen“
Titel: Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Verlag: Hemmer
Auflage: 3. Auflage (2007)
ISBN: 978-3-89634-769-5
Preis: 14.80 €
Aus der Hemmer Skriptenreihe soll dieses Mal das Skript „Polizei- und Ordnungsrecht NRW“ beleuchtet werden. Wie aus meiner Literaturliste zu „Examen ohne Rep“ hervorgeht, ist dieses Werk fester Bestandteil meiner selbstständigen Examensvorbereitung geworden.
1. Erscheinungsbild und Aufbau
Wie in meinem letzten Bericht zum Skript Hemmer Baurecht NRW, findet sich auch hier der typische Hemmer-Aufbau, der sich konstant durch alle Skripten zieht: Breiter Rand für Notizen und Randnummern, methodische Hinweise („Hemmer-Methode“) und repetitive Merksätze („Hemmer-Sound“), weitere Literaturverweise und abschließende Wiederholungsfragen. Didaktischer Ausgangspunkt bei Hemmer ist bekanntlich das „Lernen am Fall“: Dem Leser sollen die einzelnen Themenkomplexe anhand eines klausurorientierten Prüfungsschemas näher gebracht und mittels kleiner Fallbeispiele erläutert werden. Entsprechend gestaltet sich auch der Aufbau des Skripts, indem im Wesentlichen nach den einzelnen Klagearten…


